19960624_GVE012

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:20
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1996-06-24
Erscheinungsdatum 1996-06-24
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Inhalt des Dokuments

58 Niederschrift über die 12. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 24. Juni 1996 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Bawart Christoph, Fleisch Oskar, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Weber Armin, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Lehninger Irene, Hartmann Meinrad, Summer Reinhard und Entner Herbert Anwesende Ersatzleute: Frick Roland u. Keckeis Bernhard Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Baldauf Kurt Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Beschlußfassung über die Ausbauart der Straße „Unterm Berg“ Umlegung „Im Büntele“; Änderungswünsche der Anrainer Vorlage diverser Rechnungsabschlüsse 1995 Antrag auf eine Teilumlegung im Krummenrain Angebotserstellung für ein Grundstück in der Vorbehaltsfläche nördlich der Hauptschule Änderung der Aufbahrungsgebühr Genehmigung von Pachtverträgen Neubestellung zweier Vertreter in die Agrargemeinschaft Berichte und Allfälliges Vor Beginn der Behandlung des 1. Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Zuhörer und erklärt, daß während der Sitzung eine Wortmeldung von Zuhörern nicht möglich ist, sofern jemand noch eine Stellungnahme abgeben möchte, könne er dies jetzt noch tun. Frau Dr. Eva-Maria Mozes gibt eine kurze Stellungnahme zum geplanten Ausbau der Straße „Unterm Berg“ ab. Sie ersucht, die Straße in der bestehenden Breite zu belassen und nur neu zu asphaltieren. Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 11. Gemeindevertretungssitzung vom 25.4.1996 wird ohne Einwand genehmigt. 59 2. Eingangs gibt der Vorsitzende einen kurzen Rückblick und berichtet weshalb ein Ausbau der Straße „Unterm Berg“ ansteht. Die in dieser Straße verlegte Wasserleitung ist einer der ältesten Leitungsabschnitte des ganzen Ortsnetzes und daher in einem entsprechend schlechten Zustand. Dies führte in den letzten Jahren immer wieder zu Rohrbrüchen. Da heuer im Umlegungsgebiet Kuster die neue Wasserleitung verlegt wird, hat es sich angeboten auch die Erneuerung der Leitung in der Straße „Unterm Berg“ in dieses Projekt miteinzubeziehen. So ist auch für die Erneuerung dieser Leitung eine WWF-Förderung möglich. Da eine Neuverlegung nur im Bereich der bestehenden Straße möglich ist (westlich ist der Kanal und östlich sind die Gas-, Strom- u. Postleitungen verlegt), bietet sich sinnvollerweise auch gleich ein Ausbau der Straße an. Da es sich bei Straße „Unterm Berg“ laut dem Generalverkehrsplan der Gemeinde Sulz um eine Sammelstraße handelt, die auch Zubringerfunktion zum Schwimmbad und Sportplatz hat, ist ein entsprechender Ausbau notwendig. Nach mehreren Beratungen wurde in der Sitzung vom 22. Jänner 1996 die Planauflage eines Projektes mit einer Fahrbahn von durchschnittlich 4, 50 m, einem Grünstreifen von durchschnittlich 2, 00 m und einem Gehu. Radweg von durchschnittlich 2, 50 m beschlossen. Während der Planauflage ist ein Abänderungsvorschlag, der von einem Großteil der Anrainer unterschriebenen ist, eingelangt. In diesem Vorschlag wird eine Straße mit einer Fahrbahn von 4, 50 m und einem Geh- u. Radweg von maximal 2 Meter vorgeschlagen. Bei der Anrainerversammlung am 6. Mai wurde dieser Vorschlag zurückgenommen und auf einen Ausbau mit einer Fahrbahnbreite von nur noch 4, 00 m und ohne Gehsteig abgeändert. Mittlerweile wurden auch die Kosten aller bisher diskutierten Varianten ermittelt. Diese Kostenaufstellungen werden vom Vorsitzenden wie folgt vorgestellt: Variante 1 (nur Straßenaufbruch zur Verlegung der Wasserleitung) Die Gesamtkosten dafür betragen S 440.000, -- inkl. Mwst. Variante 2 (Straße mit Fahrbahn 4.50/5, 50 m plus Kreuzungsumbau) Die Gesamtkosten dafür betragen S 2.000.000, -- inkl. Mwst. Variante 3 (aufgelegtes Straßenprojekt mit Grünstreifen) Die Gesamtkosten dafür betragen S 3.190.000, -- inkl. Mwst. Variante 4 (aufgelegtes Straßenprojekt, ohne Grünstreifen) Die Gesamtkosten dafür betragen S 3.067.000, -- inkl. Mwst. Sofern die Varianten 3 oder 4 zur Ausführung kommen, würde von der VKW auch eine Verkabelung der bestehenden Freileitung durchgeführt. In der anschließenden Diskussion werden die Vor- u. Nachteile bzw. jeweiligen Standpunkte zu den einzelnen Varianten beraten. Im folgenden werden einige Wortmeldungen, stellvertretend für gleichlautende bzw. ähnliche Wortmeldungen, festgehalten: GV Hartmann Meinrad bezweifelt die Sinnhaftigkeit von Bäumen auf einem 2 m breiten Grünstreifen. Wenn man wirklich etwas für das Ortsbild tun möchte, wäre es besser die Straße in der bestehenden Breite neu zu asphaltieren und die Restflächen entsprechend zu bepflanzen. GV Hartmann Raimund berichtet daß im Verkehrsausschuß aus Sicherheitsgründen mehrheitlich ein Ausbau mit Grünstreifen befürwortet wurde, wobei noch angeregt wurde, bestimmte Details (Anzahl der Lichtpunkte, Anzahl der Bäume, Abrücken bei problematischen Stellen etc.) nochmals zu beraten. 60 Bei Gesprächen mit einigen Müttern habe er auch feststellen können, daß ein getrennter Geh- u. Radweg begrüßt würde. Auf jeden Fall stelle für ihn ein Ausbau mit einem Gehsteig eine Mindestforderung dar. GV Ing. Frick Roland verwahrt sich gegen die bei der Anrainerversammlung gefallene Bemerkung, daß bei einer Straße in der derzeitigen Breite die Kinder sowieso als Tempobremse wirken. Für eine Straße auf der Kinder Tempobremsen sind, kann sicher keine Verantwortung übernommen werden. Vbgm. Wutschitz ist der Ansicht, daß eine Straße mit nur einer Fahrbahnbreite von 4, 50 m für Fußgänger und Radfahrer nicht sicher ist. Auch für ihn ist die von einem Anrainer gemachte Aussage „Kinder wirken als Tempobremse“ unverständlich bzw. nur damit erklärbar, daß diese Aussage von einer Person gemacht wurde, die selbst keine Kleinkinder hat. GV Ing. Frick Raimund stellt fest, daß die Straße „Unterm Berg“ eindeutig eine Sammelstraße ist. Auf Grund der künftigen Verbauung des Gebietes Kuster wird der Verkehr sicher zunehmen und es werden auch vermehrt Kindern Straßenbenutzer sein. Gerade bei Kindern ist eine nur 4, 50 m breite Straße problematisch. Aus diesem Grund ist für ihn das aufgelegte Projekt mit einem abgetrennten Fuß- u. Radweg vorteilhaft. Ein Sparen auf Kosten des schwächsten Verkehrsteilnehmers ist sicher kein gutes Sparen. GR Konzett Kurt schlägt für die Straße „Unterm Berg“ den gleichen Ausbau wie bei den Sammelstraßen im Umlegungsgebiet Kuster (Fahrbahn 4, 00 bis 4, 50 m plus Gehsteig) vor. Dies wäre eine konsequente Fortsetzung des dort begonnenen Straßenausbaues. Nach längerer Diskussion über die vorgestellten vier Ausbauvarianten wird beschlossen, einzeln über jede Variante abzustimmen. Die Abstimmung bringt folgendes Ergebnis: Die Variante 1 (nur Straßenaufbruch zur Verlegung der Wasserleitung) wird einstimmig abgelehnt. Die Variante 2 (Straße mit Fahrbahn 4.50/5, 50 m plus Kreuzungsumbau) wird bei einer JaStimme (Hartmann Meinrad) mehrheitlich abgelehnt. Der Ausbau der Straße „Unterm Berg“ nach der Variante 3 (aufgelegtes Straßenprojekt mit Grünstreifen) wird bei vier Nein-Stimmen (Hartmann Meinrad, Keckeis Bernhard, Konzett Kurt, Erath Clemens) mehrheitlich beschlossen, wobei festgehalten wird, daß die vom Verkehrsausschuß vorgeschlagenen Detailpunkte nochmals beraten werden sollen. Variante 4 (aufgelegtes Straßenprojekt, ohne Grünstreifen) wird bei zwei Ja-Stimmen (Erath Clemens und Konzett Kurt) mehrheitlich abgelehnt. 3. Es wird berichtet, daß die bisher von Dipl.-Ing. Moser durchgeführten Verhandlungen mit den Grundbesitzern zu keinem Ergebnis geführt haben. Weiters haben einige Grundbesitzer und mehrere Anrainer des Gebietes „Im Büntele“ mit Schreiben vom 29. Mai mitgeteilt, daß sie keine Anbindung an die Wiesenrainstraße wünschen und eine Erschließung mit einer Sackgasse wünschen. Vom Gemeindevorstand wird jedoch eine solche Lösung abgelehnt und eine Kostenbeteiligung der Gemeinde nicht vorgeschlagen. 61 GV Frick Roland stellt die Frage, ob sich die Gemeindevertretung eine Kostenbeteiligung der Gemeinde an einer Erschließung mit einer Sackgasse vorstellen könne und verweist darauf, daß in Sulz bereits andere Sackgassenerschließung (z.B. Im Gut, Im Studacker, Kelterweg) bestehen. Dazu stellt Bgm. Gut fest, daß die erwähnten Sackgassen, mit Ausnahme des Kelterweges, der aus topographischen Gründen entstanden ist, nur viel kleinere Gebiet erschließen. Von der Gemeindevertretung wird einhellig eine Kostenbeteiligung an einer Erschließung mit einer Sackgasse abgelehnt. GV Frick Roland macht den Vorschlag, die Erschließung vorerst nur grundbücherlich sicherzustellen und die Straße in zwei Etappen zu bauen, wobei die Errichtung der Verbindung zur Wiesenrainstraße erst bei Vorhandensein einer bestimmten Verbauungsdichte erstellt wird. Vom Vorsitzenden wird noch eine andere Variante als mögliche vorgestellt und zwar Anlegung der Erschließungsstraße von der Einfahrt beim Wohnhaus Holzknecht entlang dem Heinzle-Grund bis zum Gehweg, entlang dem Gehweg bis zum Grundstück von Frick Gebhard und entlang der Grundstücksgrenze Frick/Nachbaur bis zur Hummelbergstraße. Von den Anwesenden werden grundsätzlich beide Vorschläge als möglich angesehen, jedoch weitere Verhandlungen durch die Gemeinde abgelehnt. Es wird beschlossen, daß die Gemeinde in der Sache „Erschließung Im Büntele“ keine weiteren Initiativen setzen wird, jedoch bei Vorliegen akzeptabler Vorschläge der Grundeigentümer weiterhin zu Gesprächen bereit ist. 4. Folgende Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1995 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Agrargemeinschaft Sulz (S 2.062.035, 33) b) Abwasserverband Vorderland (S 9.952.507, 67) c) Vbg. Gemeinderechenzentrum (S 8.148.719, 36) d) Vbg. Erdgas GmbH (S 783.632.386, 51) e) Schulerhalterverband HS Sulz-Röthis (S 3.573.698, 98) f) Standesamtsverband Röthis (S 373.557, 45) g) Staatsbürgerschaftsverband Röthis (S 230.706, 01) h) Altersheim Vorderland (S 5.447.569, 94) i) Pflegeheim Vorderland (S 5.471.152, 48) j) Tourismusverband Oberland (S 1.684.394, 90) Weiters wird der Voranschlag 1996 des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (S 41.055.000, --) zur Kenntnis gebracht. 5. Über verschiedene in letzter Zeit stattgefundene Gespräche und Beratungen über Möglichkeiten zur Schaffung von Bauplätzen im Gebiet Krummenrain wird berichtet. Dabei hat sich herausgestellt, daß kleinere Erschließungen nicht möglich sind und eine sinnvolle Lösung nur bei Umlegung eines größeren Teilgebietes gefunden werden kann. Vorgeschlagen wird die Umlegung des Gebietes von den Grundstücken Nr. 1623/2 u. 1632 bis zur Alemannenstraße. Obwohl Bedenken wegen einer Zustimmung des Landes zu einer solchen Umlegung bestehen, stimmt die Gemeindevertretung der Aufnahme von Gesprächen mit allen betroffenen Grundbesitzern zu. 62 6. Der Gemeinde wurde das nördlich an den Hauptschulsportplatz angrenzende Grundstück Nr. 1382 im Ausmaß von 1.831 m² zum Kauf angeboten. Das Grundstück ist als Vorbehaltsfläche (Kindergarten) gewidmet. Mehrheitlich wird beschlossen, an die Besitzer dieser Liegenschaft ein Kaufsangebot in Höhe von S 1.500, -- per m² (Schätzung des Ortsschätzers) zu stellen. Die Gemeindevertreter Wutschitz Karl, Bawart Christoph, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Entner Erich und Keckeis Bernhard stimmten dagegen. Sie sprachen sich für ein Angebot in Höhe von S 1.200, -- per m² aus. 7. Die in der Sitzung vom 20.11.1995 beschlossene Friedhofsgebührenverordnung wurde von der Bezirkshauptmannschaft betreffend die Aufbahrungsgebühr als gesetzwidrig beeinsprucht, da im Bestattungsgesetz vorgesehen ist, die Gebühr für die Aufbahrung nach Kalendertagen und nicht pauschal zu berechnen ist. Von Gemeindevorstand wird vorgeschlagen die Aufbahrungsgebühr mit S 150, -- pro Tag bzw. mit S 220, -- pro Tag für Einstell-Leichen festzulegen. Dieser Vorschlag wird von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen und die Friedhofsgebührenverordnung wie folgt abgeändert: § 5 Aufbahrungsgebühr Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Leichenhalle ist eine Gebühr von S 150, -- pro Tag und für Einstell-Leichen von S 220, -- pro Tag zu entrichten. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. 8. Die mit dem Grundeigentümern Irmgard Ströhle, 6840 Götzis, Hub 5; Manfred und Irmgard Makoru, 6832 Röthis, Voralsweg 4; Ing. Herwig und Brigitte Lutz, 6832 Sulz, Kusterstraße 9; Elsensohn Herma, 6830 Rankweil, Müsinenstr. 3 und Forster Ottilie, 6833 Klaus, Bregenzer Weg 25 abgeschlossenen Pachtverträge bzw. Grundeinlösungsverträge zum Ausbau der Kusterstraße werden in den vorliegenden und verlesenen Fassungen einstimmig genehmigt. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß von der Gemeinde zwei neue Vertreter in Verwaltungsausschuß zu bestellen sind und zwar anstelle von Bachmann Reinhard, der sein GV-Mandat zurückgelegt hat und anstelle von Entner Herbert, der in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Nach kurzer Beratung werden einstimmig Erath Clemens und Frick Raimund als neue Vertreter sowie Kronberger Meinhard als Ersatzvertreter in den Verwaltungsausschuß der Agrargemeinschaft gewählt. 10. a) Eine Einladung der Vbg. Naturschau zu der am 28. Juni um 20.oo Uhr bei der Pfarrkirche St. Georg stattfindenden naturkundlichen Exkursion zur Mausohrwochenstube wird verlesen. 63 b) GV Entner Erich berichtet, daß er festgestellt habe, daß um das Schwimmbadareal viel Unrat liegt. Es soll eine Säuberung durch den Bauhof erfolgen. Wegen der weiteren laufenden Reinigung bzw. Verrechnung der Kosten an den Schwimmbadverein soll im Gemeindevorstand beraten werden. c) Vbgm. Wutschitz urgiert die Klärung der Zahlungen der Gemeinde Zwischenwasser an den Schwimmbadverein. Weiters sollte nach den Ferien unbedingt eine Aussprache mit der Gemeinde Zwischenwasser wegen der FC-Förderung stattfinden. d) Zur Anfrage wegen der Pflanzung eines Baumes am Rand eines Grundstückes zur Allmeinstraße teilt der Vorsitzende mit, daß eine Baumpflanzung nicht bewilligungspflichtig ist und auch am Straßenrand erfolgen kann. e) GV Entner Herbert teilt mit, daß auf dem Parkplatz beim GH Löwen ein nicht für den Verkehr zugelassener Pkw abgestellt ist. f) Am 28. Juni ist der Klimabus bei der Hauptschule Sulz-Röthis. Die genauen Zeiten können aus dem Gemeindeblattinserat entnommen werden. Ende der Sitzung: 22.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.