19960122_GVE009

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:23
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1996-01-22
Erscheinungsdatum 1996-01-22
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Inhalt des Dokuments

44 Niederschrift über die 9. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 22. Jänner 1996 um 20.oo Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Bawart Christoph, Fleisch Oskar, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz (ab Pkt. 6.), Kopf Werner, Lehninger Irene, Hartmann Meinrad und Summer Reinhard Anwesende Ersatzleute: Entner Herbert, Frick Roland, Keckeis Bernhard u. Watzenegger Georg Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Frick Raimund, Kronberger Meinhard, Weber Armin u. Schnetzer Kurt Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls ÖPNV; Voranschlag 1996 ASO Rankweil; Voranschlag 1996 Verlängerung der Option bis 30.06.1996 mit der Fa. Nägele Darlehensaufnahme für den Bau der Kanal- u. Wasserversorgung „Im Kuster“ Garagenbox für ULF Grünmüllplatz Straßenprojekte: a) Kreuzung Alemannstraße - Lonserstraße b) Straße Unterm Berg c) Kusterstraße 9. Bebauungsplan 10. Grundtransfer 11. Genehmigung des Voranschlag 1996 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 8. Gemeindevertretungssitzung vom 11.12.1995 wird nach kurzer Diskussion über die Protokollierung des Punktes 12. a) ohne Einwand genehmigt. 2. Der Voranschlag Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal für das Jahr 1996 mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 45.025.000, -- wird in der vorgelegten und erläuterten Fassung einstimmig zur Kenntnis genommen. 45 3. Ebenso wird der Voranschlag 1996 des Schulerhalterverbandes ASO Rankweil-Vorderland mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je S 3.302.000, -- ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Es wird berichtet, daß der Fa. Nägele eine Vermarktung der Optionsgründe im Gebiet „Kuster“ bis 31.12.1995 nicht möglich war und daher um eine Verlängerung der Optionsfrist bis 31.6.1996 ersucht hat. Bisher konnte erst ein konkreter Interessent gefunden werden. Auch mit der Fa. Weber-Reisen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Vom Gemeindevorstand wird der Vorschlag gemacht, den Optionsvertrag nur bis 31.3.1995 zum verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt müßte jedenfalls ein konkretes Ergebnis mit der Fa. Weber-Reisen vorliegen. Je nach Ergebnis könnte nach neuerlich entschieden werden, ob nochmals eine Verlängerung gewährt wird oder ob eine Vermarktungsweise gewählt wird. Der Vorschlag des Gemeindevorstandes, den Optionsvertrag mit der Fa. Nägele bis zum 31. März 1996 zu verlängern wird einstimmig angenommen. 5. Da für die Finanzierung der Ortskanalisation BA 9 (Kanal „Kuster) und der Erweiterung der Wasserversorungsanlage BA 4 (Kuster - Unterm Berg) die Aufnahme von Darlehen mit SWW-Förderung vorgesehen sind, wurden von den heimischen Banken (Vlbg. Volksbank, Raiffeisenbank Vorderland und Sparkasse Feldkirch) Angebote eingeholt. Auf Grund der vorliegenden Angebote wird einstimmig beschlossen von der Vorarlberger Volksbank als Bestbieter für den Bauabschnitt 9 der Ortskanalisation ein Darlehen in Höhe von S 2.400.000, -- und für den Bauabschnitt 4 der Erweiterung der Wasserversorgung ein Darlehen in Höhe von S 2.340.000, -- aufzunehmen. Der Zinssatz beträgt bis 30.06.1996 fix 4, 5 %. Ab 1.7.1997 erfolgt eine Bindung des Zinssatzes an den 6-Monats-VIBOR, wobei als Basis der Zinssatz des letzten Monats des vorangegangenen Kalenderquartals, abgerundet auf das nächste 1/8 %, zuzüglich einem Aufschlag von 0, 5 % herangezogen wird. Dies ergibt derzeit einen Zinssatz von 4, 625 %. Die Laufzeit beider Darlehen beträgt 25 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in Halbjahresannuitäten jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres. 6. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurden verschiedene Bauarten und Standorte für die Gargenbox des neuen ULF geprüft. Vom Gemeindevorstand und der Ortsfeuerwehr wird nun die Errichtung der Garagenbox als Anbau an der Westseite des Gerätehauses in Sandwichbauweise vorgeschlagen. Die Baukosten belaufen sich laut Schätzung des Bauamtes rund S 600.000, --. Aus dem Landesfeuerwehrfonds ist eine Förderung in Höhe von 25 % zu erwarten. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird bei einer Gegenstimme (GR Bawart Christoph) beschlossen, die Garagenbox lt. Vorschlag als Anbau an der Westseite des Gerätehauses zu errichten. GR Bawart stellt fest, daß er nicht gegen den Garagenbau ist, sondern nur gegen diese provisorische und teuere Lösung. Weiters wird beschlossen, das Garagenproblem der Gendarmerie durch die Errichtung einer Blechgarage zu lösen. 46 7. Vom Vorsitzenden werden verschiedene Berechnungen über mögliche Varianten zur Grünmüllbeseitigung vorgestellt und näher erläutert. Nach eingehender Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten wird einstimmig beschlossen, auf dem vorderen Bereich der bisherigen Grünmülldeponie eine Grünmüllsammelstelle lt. vorliegender Planskizze, jedoch ohne Muldenpflaster, zu schaffen. Der Kostenvorschlag des Bauamtes beläuft sich auf netto S 390.000, --. 8. a + b)Über die gemeinsame Beratung des Bau- u. Planungs- sowie des Verkehrs- u. Umweltausschusses über die Straßenprojekte „Kreuzung Alemannenstraße - Lonserstraße“ und Straße „Unterm Berg“ wird berichtet. Nach nochmaliger Vorstellung der Ausbauprojekte wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Hartmann Meinrad) die Planauflage des Ausbauplanes der Straße „Unterm Berg“ (Vorschlag mit Grünstreifen) und eines Teilbereiches der Alemannenstraße (von der Einmündung der Straße „Unterm Berg bis zur Einmündung der Lonserstraße) gemäß § 29 Straßengesetz beschlossen. c) Der Empfehlung des Bau- u. Planungs- sowie des Verkehrs- u. Umweltausschusses folgend wird einstimmig beschlossen, daß die Grundablöseverhandlungen für die Errichtung eines Gehsteiges an der Kusterstraße auch für den unteren Bereich fortgeführt werden sollen. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß während des in der Sitzung vom 11.12.1995 beschlossenen Anhörverfahrens über die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes (Teilbereiche im Umlegungsgebiet „Kuster“ und im Gebiet „Im Gut“) keine Änderungsvorschläge bzw. Änderungswünsche eingelangt. Mehrere Grundbesitzer haben sich positiv über die geplanten Änderungen geäußert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird von der Gemeindevertretung einstimmig folgende Verordnung über die Änderung des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Sulz beschlossen: Gemäß §§ 27 und 29 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 15/1973 idgF, wird der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Sulz, wie folgt geändert: a) Das Teilgebiet „Im Gut“, umfassend die Grundstücke Nr. 274/2, 274/3, 274/4, 274/5, 283/2, 283/3, 283/4, 283/5, 283/6, 283/7, 283/8, 283/9, 283/10, 283/11, 283/12, .283/13, 283/14, 262/2, 264/5, 264/6 und 264/7 in der KG Sulz, wird von BW 2 in BW 3 abgeändert. (Erhöhung der Baunutzungszahl von 50 auf 60) b) Das Teilgebiet „Im Kuster“, umfassend die Grundstücke Nr. 2102, 2103, 2104, 2107, 2108, 2109, 2113, 2114, 2115, 2118, 2123, 2127, 2129, und 2144 in der KG Sulz, wird von BW 4 in BW 3 abgeändert. (Verringerung der Baunutzungszahl von 70 auf 60) Im übrigen bleiben die geltenden Bestimmungen des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Sulz unverändert. 47 10. Der Vorsitzende berichtet, daß Wehinger Ludwig ein neues Grundtauschangebot und zwar im Verhältnis 1 : 3 gemacht hat. Weiters würde die Möglichkeit bestehen in der Gemeinde Weiler Industriegrund zu erwerben. Dieser könnte dann der Pfarre Weiler als Tauschgrund angeboten werden. Der Aufnahme von Verhandlungsgesprächen wird einhellig zugestimmt. 11. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 8. Jänner 1996 festgelegte und den Gemeindevertretern zur Einsichtnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf für das Jahr 1996 wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht und in verschiedenen Abschnitten näher erläutert. Der Voranschlagsentwurf, der ausgeglichen abschließt, sieht vor: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 38.390.500, -19.944.000, -58.334.500, -- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsabgang Gesamtausgaben 33.847.500, -24.318.000, -169.000, -58.334.500, -- Der Voranschlag für das Jahr 1996 wird nach eingehender Diskussion und Beantwortung einiger Anfragen durch den Vorsitzenden von der Gemeindevertretung in der vorgelegten und erläuterten Fassung einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft der Gemeinde Sulz gem. § 73 Abs. 3 des Gemeindegesetzes wird für das Jahr 1996 mit S 22.433.000, -- (Voranschlag Seite 101) festgestellt. 12 a) Vbgm. Wutschitz berichtet, daß er mit Walter Schnetzer wegen eines Kunstdruckes als mögliches Präsent für die vorgesehenen Funktionärs- u. Sportlerehrungen gesprochen habe. Dabei habe Walter Schnetzer den Vorschlag gemacht, ein Bild zu schaffen, in dem alle Ortsvereine irgendwie aufscheinen. Die Ausarbeitung eines solchen Vorschlages wird positiv zur Kenntnis genommen. b) Hartmann Raimund berichtet kurz über eine am 15. November erfolgte Aussprache mit einigen Anrainern des Winzersteiges und des Gaugerichtsweges. c) Der Vorsitzende bringt einen provisorischen Abschluß des Jahres 1995 per 22.1.1995 zur Kenntnis. Ende der Sitzung: 22.05 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.