19970120_GVE017

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:27
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1997-01-20
Erscheinungsdatum 1997-01-20
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Inhalt des Dokuments

86 Niederschrift über die 17. Gemeindevertretungssitzung am Donnerstag, dem 20. März 1997 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Entner Erich, Erath Clemens, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert, Frick Roland Anwesende Ersatzleute: Watzenegger Georg und Watzenegger Karlheinz Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Konzett Kurt, Nachbaur Fritz, Weber Armin, Schnetzer Kurt und Keckeis Bernhard Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Schützenstraße Musikschüler; Sonderförderung Beitragsleistung an den Landeswohnbaufonds Änderung der Gästetaxeverordnung Grundtransfer Beitragsleistung an den ÖPNV Weitere Vorgangsweise für den Familienausschuß Bericht über diverse Voranschläge 1997 Stellungnahme zu Landesgesetzen Auf Grund gegebener Dringlichkeit wird gem. § 41 GG noch folgender Punkt in die Tagesordnung aufgenommen: 11. Beitragsleistung an den Musikverein; Sondertilgung Musikheimbaudarlehen 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 16. Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.1996 wird ohne Einwand genehmigt. Vbgm. Wutschitz hält noch zu Punkt 4. fest, daß er nur darum gegen einen Beitritt zur Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch gestimmt habe, da zum Abstimmungszeitpunkt keine konkreten Angaben über die Folgekosten vorlagen. 87 2. Da mittlerweile vom Gemeindevorstand auf Samstag, 22. März eine Begehung vor Ort, zu der auch die Anrainer eingeladen wurden, angesetzt wurde, wird dieser Punkt auf die nächste Sitzung vertagt. Der Vorsitzende bringt noch kurz die von verschiedenen Anrainern vorgebrachten Wünsche zur Kenntnis. 3. Es wird berichtet, daß einige Eltern, die zwei und mehr Kinder an der Musikschule haben wegen einer zusätzlichen Förderung vorgesprochen haben. Vom Gemeindevorstand wird nach Prüfung einiger Varianten vorgeschlagen, die Förderung in solchen Fällen von 40 % auf 50 % zu erhöhen. Nach dem derzeitigen Schülerstand würde dies für die Gemeinde pro Jahr einen Mehraufwand von rund S 13.000, -- bringen. Von der Gemeindevertretung wird dieser Vorschlag einstimmig zur Kenntnis genommen und die Musikschulförderung für Familien, die mehr als 1 Kind in der Musikschule haben, auf 50 % der bezahlten Beiträge erhöht. 4. Der Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Landeswohnbaufonds für das Jahr 1997 in Höhe von S 266.000, -- lt. Schreiben des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 10.12.1996 wird zugestimmt. Das Darlehen ist in zwei gleichen Raten bis zum 15. Juni und 1. November zu bezahlen. 5. Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund des neuen Tourismusgesetzes eine Änderung der Gästetaxeverordnung erforderlich ist. Die auf Grundlage des vom Gemeindeverband zur Verfügung gestellten Entwurfes erstellte neue Verordnung wird zur Kenntnis gebracht und von der Gemeindevertretung wie folgt beschlossen: Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe in der Gemeinde Sulz (Taxordnung) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulz hat in ihrer Sitzung vom 20. März 1997 beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 1 Vorarlberger Tourismusgesetz, LGBl. Nr. 9/1978 idF. LGBl. Nr. 43/1996 in der Gemeinde Sulz die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuheben. § 1 Einhebung und örtlicher Geltungsbereich Die Gemeinde Sulz hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Sulz eine Gästetaxe ein. § 2 Abgabenschuldner Abgabenpflichtige sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabenpflicht befreit sind. § 3 Befreiungen 1. Von der Abgabenpflicht sind befreit: a) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres Hauptwohnsitzes aufhalten; b) Patienten in Krankenanstalten 88 c) Personen, die bei dem im Gemeindegebiet wohnhaften anderen Eheteil oder einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen; d) Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten. 2. Personen, die in einer Wohnung im Sinne des § 6 nächtigen, sind mit Ausnahme des Wohnungsinhabers - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 - von der Abgabenpflicht befreit, wenn für den Wohnungsinhaber die Gästetaxe mit einem Pauschalbetrag festgesetzt ist. 3. Die Befreiungsgründe sind vom Abgabenschuldner oder vom Unterkunftgeber auf Verlangen der Gemeinde nachzuweisen. § 4 Höhe der Gästetaxe Die Gästetaxe wird für das gesamte Gemeindegebiet und während des ganzen Jahres mit S 5, -- pro Nächtigung festgesetzt. § 5 Fälligkeit und Entrichtung 1. Die Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag fällig. 2. Der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabenpflicht. 3. Der Unterkunftgeber hat der Gemeinde innerhalb eines Monats nach dem letzten Aufenthaltstag des Abgabenschuldners über die Gästetaxe Rechnung zu legen und den eingehobenen Betrag abzuführen. 4. Unterkunftgeber ist, wer als Inhaber einer Gewerbeberechtigung in dem von ihm geführten Gewerbebetrieb, wer sonst in seinen Räumen oder wer gegen Entgelt als Verfügungsberechtigter über ein zum Campieren verwendetes Grundstück Gäste beherbergt. 5. Mangels eines Unterkunftgebers ist die Gästetaxe bei Fälligkeit vom Abgabenschuldner selbst an die Gemeinde abzuführen. 6. Für die Abrechnung der Gästetaxe sind die von der Gemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. 7. Wird die Gästetaxe mittels Pauschalierung (§6) vorgeschrieben, ist sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Pauschalierungsbescheides zur Zahlung fällig. Die Abs. 1 6 finden im Falle einer Pauschalierung keine Anwendung. § 6 Pauschalierung 1. Für Abgabenpflichtige, die als dinglich Berechtigte, Mieter oder Entleiher eine Wohnung innehaben (Wohnungsinhaber), die nicht ständig zur Deckung ihres ganzjährigen gegebenen Wohnungsbedarfs dient, insbesondere eine Wohnung, die nur während des Wochenendes, des Urlaubes, der Ferien oder sonst nur zeitweilig benützt wird, wird die Gästetaxe, wenn dies im Interesse der Einfachheit oder Zweckmäßigkeit gelegen ist, auf Antrag oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag festgesetzt. 2. Der Pauschalbetrag wird jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres unter Zugrundelegung des Ausmaßes der Gästetaxe gemäß § 4 und der nach den gegebenen Umständen 89 zu erwartenden Anzahl von Nächtigungen von Gästen, soweit auf sie nicht die Befreiungsgründe zutreffen, bemessen. 3. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von denen der Pauschalierung zugrundegelegten wesentlich ab, wird der Bescheid über die Pauschalierung auf Antrag oder von Amts wegen entsprechend abgeändert. § 7 Abgabenverfahren Sofern in der Taxordnung keine näheren Bestimmungen über die Bemessung und Einhebung der Gästetaxe enthalten sind, finden die Bestimmungen des Abgabenverfahrensgesetzes, LGBl. Nr. 23/1984 idgF. Anwendung. § 8 Auskunftsrecht der Gäste Die Unterkunftgeber haben ihren Gästen auf Verlangen Einsicht in die Taxordnung zu gewähren. § 9 Übergangsbestimmung Diese Taxordnung tritt am 1. April 1997 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Taxordnung vom 1. Jänner 1989 ihre Wirksamkeit. 6. a) Grundankauf Gst.Nr. 1382 Der Vorsitzende bringt in Erinnerung, daß in der Sitzung von 24.6.1996 für das an das Hauptschulareal angrenzende Grundstück Nr. 1382 (Besitzer Faisst Josef u. Paula, Lochau) ein Kaufsangebot von S 1.500, -- per m² beschlossen wurde. Die Besitzer haben dieses Angebot nicht angenommen und mit Schreiben vom 5.9.96 mitgeteilt, daß sie den Grund nicht verkaufen. Anfang dieses Jahres haben die Besitzer GR Fleisch mitgeteilt, daß sie nun das Grundstück zu einem Preis von S 3.000.000, -- an die Gemeinde verkaufen würden. Dies entspricht einem m²-Preis von S 1.638, 45. Die Bezahlung könnte in zwei Raten zu je S 1.500.000, -- (1. Rate 1997 und 2. Rate 1998) erfolgen. Vom Gemeindevorstand wird ein Ankauf dieses Grundstückes empfohlen. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, das Grundstück Nr. 1382 zum angebotenen Preis von S 3.000.000, -- zu kaufen. Da im Voranschlag keine Mittel vorgesehen sind, soll bis zur nächsten Sitzung ein entsprechender Nachtragsvoranschlag vorbereitet werden. Im Nachtragsvoranschlag ist für 1997 ein Betrag von S 1.500.000, -- vorzusehen. Die 2. Rate ist dann im Voranschlag 1998 zu berücksichtigen. b) Petershügel Die Fa. Fries hat mitgeteilt, daß sie ihre Fläche am Petershügel derzeit nicht verkaufe. Es wurden auch Bedenken hinsichtlich einer Öffnung des Petershügel für die Öffentlichkeit geäußert. Die Einräumung eines Durchgangsrechtes für eine forstwirtschaftliche Nutzung wurde jedoch zugesichert. Wehinger Hermann wurde davon in Kenntnis gesetzt. Es wird nun einen Vorschlag über einen möglichen Grenzverlauf machen. c) Reitstall Wehinger/Dünser Die heute von der Agrarbezirksbehörde Bregenz eingelangte Stellungnahme zur geplanten Errichtung einer Pferdestallanlage neben der Haltestelle Sulz-Röthis wird verlesen. Es soll eine Kopie dieses Schreibens der Familie Wehinger/Dünser zur Abgabe eine Stellungnah- 90 me übermittelt werden. Anschließend soll die Familie Wehinger/Dünser zu einem Gespräch eingeladen werden. d) Gärtnerei Biedermann Es wird berichtet, daß die Gärtnerei Biedermann unter der Bahnlinie auf einem Pachtgrund ein Foliengewächshaus errichten möchte. Da es sich um ein Bauwerk handelt ist dafür eine Grundverkehrsgenehmigung erforderlich. e) Stallgebäude Nigsch Der Landwirt Nigsch aus Weiler könnte ein Landwirtschaftsgrundstück zwischen der Bahnlinie und der Treietstraße direkt neben der Bahnunterführung erwerben. Er möchte darauf ein Stallgebäude errichten. Vom Gemeindevorstand wird jedoch ein solches Vorhaben aus Ortsbildgründen und wegen der fehlenden Anschlußleitungen als sehr problematisch beurteilt. Es wird vorgeschlagen, abzuklären ob und zu welchen Bedingungen das Grundstück an die Gemeinde verkauft würde. 7. Die Anweisung des voraussichtlich auf Sulz entfallenden Gemeindebeitrages zur Abgangsdeckung 1997 des ÖPNV-Gemeindeverbandes in Höhe von vierteljährlichen Beiträgen von je S 275.367, -- wird einstimmig beschlossen. 8. Eine Prüfung hat ergeben, daß gemäß § 51 Gemeindegesetz nur Mitglieder der Gemeindevertretung als Obmann und Obmannstellvertreter eines Ausschusses gewählt werden dürfen. Es ist daher nicht möglich eine außenstehende Person zum Obmann des Familienausschusses zu wählen. Da sich keiner von den Anwesenden zur Übernahme dieser Funktion bereiterklärt wird die Neuwahl eines Obmannes vertagt. 9. Folgende Voranschläge für das Jahr 1997 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Tourismusverband Oberland/Feldkirch (Voranschlagssumme 1.600.000, --) b) Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz (VS 55.034.000, --) Weiters bringt der Vorsitzende den Rechnungsabschluß des Schwimmbadvereines Rankweil-Vorderland über das Wirtschaftsjahr 1995/1996 zur Kenntnis. Der Betrieb verursachte bei Gesamtausgaben von S 1.594.453, 70 und Gesamteinnahmen von S 1.034.709, 99 einen Abgang von S 559.743, 71. 10. Zu dem übersandten Gesetzesbeschluß über eine Aufhebung des Reklamesteuergesetzes wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. Ebenso werden zu den übersandten Gesetzesentwürfen über  eine Änderung des Spitalgesetzes  eine Änderung des Wählerkarteigesetzes  eine Änderung des Landtagswahlgesetzes  eine Änderung des Gemeindegesetzes 91  eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes  eine Änderung des Landes-Volksabstimmungsgesetzes  eine Änderung der Landesverfassung keine Änderungsanträge gemacht. 11. Der Vorsitzende berichtet, daß der Rechnungsabschluß 1996 bis auf die Abschlußbuchungen fertig ist. Da das Haushaltsjahr 1996 mit einem Überschuß von rund S 582.000, - abschließt schlage er vor einen Beitrag von S 580.000, -- zu Lasten des Budget 1996 an den Musikverein zur Tilgung des Musikheimbaudarlehens zu überweisen. Weiters könnte auf Grund der bisherigen Budgetentwicklung zusätzlich noch eine Sondertilgung in Höhe von S 420.000, -- zu Lasten des Budget 1997 vorgenommen werden. Somit könnte ein Sondertilgung S 1.000.000, -- erfolgen. Der Darlehensstand würde sich dadurch auf rund S 1.250.000, -- reduzieren. Von der Gemeindevertretung wird dieser Vorschlag einstimmig angenommen und beschlossen, folgende Beiträge zur Tilgung des Musikheimbaudarlehens an den Musikverein anzuweisen: S 580.000, -- zu Lasten des Haushaltsjahres 1996 und S 420.000, -- zu Lasten des Haushaltsjahres 1997 12. a) Der Vorsitzende berichtet über  ein Schreiben des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft zum Thema „Sammlung von Kunst- u. Verbundstoffverpackungen in Vorarlberg“  die Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1997 durch das Land  die Genehmigung des Voranschlages 1997 des HS-Verbandes durch das Land  die Energiebilanz 1996 der Gemeindegebäude  die Zerlegung der Kommunalsteuer der VEG  die Abrechnung 1996 des Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverbandes b) GV Frick Raimund berichtet, daß er von Eltern die ihre Kinder in die Kinderpielgruppe schicken, gehört habe, daß von Mitgliedern der Musik Äußerungen getätigt wurden, daß die Kinderspielgruppe das Musikheim nicht mehr weiter benützen könne und die Tage im Musikheim gezählt seien. Bei den Eltern herrsche daher zurzeit eine ziemliche Unruhe. Auch GV Frick Roland bestätigt dies. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß er auch davon erfahren habe und sich daraufhin mit dem Obmann der Musik (Frick Thomas) in Verbindung gesetzt habe. Die ganze Angelegenheit habe sich dann nicht so dramatisch herausgestellt und dürfte mittlerweile abgeklärt sein. Da die Kommunikation zwischen Gemeinde, Kinderspielgruppe und Musik seit dem Ausscheiden von Irene Lehninger nicht mehr richtig funktioniert wird vorgeschlagen, daß unbedingt eine Aussprache erfolgen muß. Da der Familienausschuß noch keinen Obmann hat, soll diese Aussprache entweder im Schul- u. Kulturausschuß oder im Gemeindevorstand stattfinden. Weiters bemängelt GV Frick Raimund die fehlende Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung von „Tempo 40“ und der Anbindung der ÖBB-Haltestelle Sulz-Röthis an den ÖPNV. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß im Gemeindeinformationsblatt über die Einführung von Tempo 40 berichtet wurde und auch auf die Anbindung der Haltestelle wurde im Gemeindeblatt durch ein halbseitiges Inserat mit dem Landbus-Logo hingewiesen. 92 c) GV Watzenegger Georg kritisiert die neuen Ortstafeln mit der Aufschrift Sulz und Röthis, da dadurch der Ortsname „Sulz“ verloren geht. Die Ortsgrenze zwischen Sulz und Röthis sei für Außenstehende jetzt überhaupt nicht mehr sichtbar. Dieser Meinung schließen sich noch mehrere Gemeindevertreter an. Der Vorsitzende berichtet über die Beratungen die zu dieser Lösung geführt haben. Wäre keine gemeinsame Beschilderung erfolgt, so hätte Sulz an allen Straßen, die von der Treietstraße bzw. der Schlößlestraße abzweigen Ortstafeln mit der 40 km/h Beschränkung aufstellen müssen. Ebenso Röthis auf der jeweils anderen Seite. Um einen solchen Schilderwald zu verhindern wurde eine gemeinsame Beschilderung gewählt. Es wird vorgeschlagen, daß sich der Gemeindevorstand und der Verkehrsausschuß nochmals damit befassen sollen. d) GV Entner Erich berichtet, daß auf dem Parkplatz bei der Volksschule immer noch ein Wohnanhänger abgestellt ist. Bgm. Gut stellt fest, daß der abgestellt Anhänger beseitigt wurde. Sollte jetzt schon wieder ein Wohnanhänger abgestellt sein, so müsse es sich um einen anderen Anhänger handeln. Er werde die Sache prüfen und gegebenenfalls die Gendarmerie verständigen. e) Auf die Anfrage von GR Bawart wegen der Interessenten für eine Vogewosi-Wohnung teilt der Vorsitzende mit, daß sich nur 2 - 3 neue Interessenten gemeldet habe. Da die alten Interessenten nochmals angeschrieben werden, könne er noch nicht sagen, ob genügend Bewerber vorhanden sind. Es muß jedoch davon ausgegangen werden, daß eher zuwenig konkrete Bewerber übrig bleiben. f) GV Hartmann Raimund informiert die Gemeindevertretung über die Möglichkeit eines Beitrittes zum Klimabündnis. g) Vbgm. Wutschitz erkundigt sich, ob die Gemeinde für den Zaun entlang des Fußballplatzes eine Landesförderung bekommen hat. Der Vorsitzende teilt mit, daß dafür keine Förderung eingelangt ist. Da LR Bischof anläßlich seines Gemeindebesuches eine solche Förderung in Aussicht gestellt hat, soll nochmals diesbezüglich angefragt werden. Ende der Sitzung: 22.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde. Sekr. A. Gut, Bgm.