19980518_GVE028

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:46
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1998-05-18
Erscheinungsdatum 1998-05-18
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Inhalt des Dokuments

154 Niederschrift über die 28. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 18. Mai 1998 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Bawart Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Frick Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert, Frick Roland, Watzenegger Georg Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Fleisch Oskar und Keckeis Bernhard Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Sozialhilfe 1998; Beitragsleistung ARA Vorderland; Haftungsübernahme Ankauf eines Fahrzeuges; Berichterstattung gem. § 60 Abs. 3 GG Vertragsabschluß mit der Fa. Branner zwecks Müllentsorgung; Neufaßung Verwertung des Betriebsareals der Fa. Häfele Vertragsentwurf für die Erschließungsstraße Müsinenstraße - Sulzhofen Ortstafelbeschilderung Bebauungsplan; Anhöreverfahren u. Teilabänderung bzw. Aussetzung der Baunutzungszahl 10. Gehweg Sulnerberg; Angebotserstellung für die Mitbenützung des Hangweges 11. Schwimmbadverein; Rechnungsabschluß 1997 12. Agrargemeinschaft; Rechnungsabschluß 1997 13. Rechnungsabschluß 1997 der Gemeinde 14. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Zu Beginn der Sitzung teilt der Vorsitzende mit, daß Armin Weber die Zurücklegung seines Gemeindevertretungsmandates schriftlich mitgeteilt hat und daher Watzenegger Georg nachrückt. Dieser erklärt das Mandat anzunehmen. Vor Beginn der Tagesordnung stellt GV Ing. Frick Raimund den Antrag auf Vertagung bzw. Beschlußfassung des Punktes 13. Gemeinderechnungsabschluß 1997. Er begründet diesen Antrag damit, daß er keinen Rechnungsabschluß erhalten habe und daher zu wenig informiert sein. Der Antrag bleibt bei 3 Ja-Stimmen (Frick Raimund, Kopf Werner, Hartmann Raimund) in der Minderheit. 1. Die Niederschriften über die 27. Gemeindevertretungssitzung vom 6.4.1998 wird ohne Einwand genehmigt. 155 2. Die Leistung von vierteljährlichen Vorschüssen zu den Kosten nach dem Landes-Sozialhilfegesetz für das Jahr 1998 in Höhe von S 459.000, -- lt. Vorschreibung des Amtes der Landesregierung vom 23.3.1998 wird einstimmig beschlossen. 3. Bei der Kollaudierung am 28.1.1998 wurden die förderungswürdigen Herstellungskosten des Bauabschnittes VI (ARA-Erweiterung) mit ATS 60.933.900, 90 anerkannt. Daraus ergibt sich ein Förderungsdarlehen in Höhe von S 48.747.000, --. Diese Darlehenssumme ist um ATS 1.227.000, -- höher als die bisher zugesicherte Förderungssumme. Die Gemeindevertretung Sulz stimmt daher der Aufstockung des WWF-Darlehens von bisher ATS 47.520.000, -- auf ATS 48.747.000, -- einstimmig zu und übernimmt gleichzeitig für 14, 5 % des nunmehrigen Erhöhungsbetrags von ATS 1.227.000, --, das sind ATS 177.915, --, die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB. 4. Der Vorsitzende berichtet, daß die Plakette des im Bauhof in Verwendung stehenden VWBuses im Juli abläuft. Eine nochmalige Verlängerung wäre nur bei hohen Reparaturkosten möglich. Deshalb wurde Ende März/Anfang April wegen einem guten Gebrauchtfahrzeug Ausschau gehalten. Dabei mußte allerdings festgestellt werden, daß kein entsprechendes Fahrzeug zu bekommen war. Anfragen sowohl im Fachhandel als auch bei verschiedenen Ämtern und Firmen (z.B. Landesstraßenbauamt, Illwerke, VKW etc.) waren negativ. Es wurden daher Angebote für ein neues Fahrzeug (Toyota, VW, Renault) eingeholt. Nach Vergleich aller Angebote hat sich der Gemeindevorstand für einen Renault-Trafic Diesel zum Preis von S 244.839, -- inkl. Mwst. ausgesprochen. Obwohl der Toyota Dyna Diesel um rund S 20.000, -- billiger gewesen wäre, wurde dem Renault aus folgenden Gründen der Vorzug gegeben: a) Ladefläche des Renault ist mit 6, 38 m² größer als jene des Toyota mit 4, 56 m² b) Die Nutzlast ist beim Renault um ca. 100 kg höher c) Autowerkstätte befindet sich im Ort d) Renault ist ein europäisches Fahrzeug Da jedoch bis zum Juli österreichweit nur noch 1 Fahrzeug lieferbar war, konnte von der Fa. Renault-Malin keine Liefergarantie bis zur Einberufung einer Gemeindevertretungssitzung zugesichert werden. Der Gemeindevorstand hat daher gem. § 60 Abs. 3 GG den Ankauf des neuen Fahrzeuges beschlossen. Der Bericht des Vorsitzenden über diesen Fahrzeugankauf wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. GV Nachbaur Fritz ersucht den Vorsitzenden dafür zu sorgen, daß das neue Fahrzeug besser als das alte Fahrzeug gewartet wird. 5. Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund der Einführung der Bioabfallsammlung im Herbst vergangenen Jahres der Abschluß eines neuen Vertrages mit der Fa. Branner, Klaus notwendig ist. Der Vertrag wurde von Vertretern der Regio Vorderland ausgearbeitet. Nach Beantwortung einiger Anfragen und eingehender Diskussion über die Kostenentwicklung bei der Müllentsorgung wird der vorliegende Vertragsentwurf einstimmig genehmigt. 6. Es wird berichtet, daß die Sparkasse Feldkirch letzten Montag überraschend mitgeteilt hat, daß Angebote für das Häfeleareal bis spätestens Freitag, 15. Mai abgegeben werden müssen, da an diesem Tag die Entscheidung über den Verkauf fallen wird. Auf Grund dieser kurzen Frist hat die Fa. Frick Edwin auf die Abgabe eines Angebotes verzichtet. Der Gemeindevorstand hat daher mit einem anderen Interessenten (Amann Reinold – Fa. Rheintal-Fenster) ein Gespräch geführt. Weiters wurde mit der Sparkasse 156 eine Fristverlängerung für eine allfällige Angebotsabgabe durch die Gemeinde bis morgen Dienstag vereinbar. Herr Amann, der sich nur für den oberen Teil interessiert, würde allerdings nicht die gesamten 4.400 m² benötigen und wäre bereit eine Teilfläche der Gemeinde zu überlassen. Aus Ausmaß dieser Fläche könnte zwischen 1.000 – 1.500 m² betragen. Herr Amann hat der Sparkasse Feldkirch heute ein Angebot über S 5.000.000, -- für den gesamten oberen Teil (Gst.Nr. 162/9 und .200) gemacht. Er wird sich jedoch morgen früh im Gemeindeamt melden und sofern die Gemeindevertretung Interesse an einer Teilfläche hat, sein Angebot entsprechend abändern bzw. gemeinsam mit der Gemeinde abgeben. Bei der anschließenden Diskussion werden die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert. Nach längerer Beratung wird einhellig die Ansicht vertreten, daß die Gemeinde für eine Teilfläche von rund 1.500 m² ein Kaufsangebot abgeben soll, wobei folgende Vorgangsweise gewählt werden soll: Herr Reinold Amann soll bei seinem Angebot über S 5.000.000, -- an die Sparkasse Feldkirch bleiben und mit der Gemeinde Sulz eine schriftliche Vereinbarung abschließen, daß er im Falle eines Zuschlages der Gemeinde eine Teilfläche von ca. 1.400 bis 1.500 m² zum Preis von maximal S 1.200, -- plus anteiliger Gebäudeabbruchkosten, jedoch ohne Silo, verkauft. Weiters lehnt die Gemeinde eine anteilige Kostenübernahme für eine allfällige Bodensanierung (Austausch verseuchter Erde z.B. durch Öl) ab. 7. Der Vorsitzende verliest die, auf Grund mehrerer Verhandlungen mit den Grundbesitzern Branner Hildegard, Zimmermann Maria und Geschwister Nägele ausgearbeiteten Vertragsentwürfe für ein Übereinkommen zur Errichtung einer Erschließungsstraße für ein neues Feuerwehrgerätehauses am Standort laut Wettbewerb. Diese Erschließungsstraße würde entlang der Grundgrenze zwischen den Grundstücken 395/1 u. 396 (Branner Hildegard), 399 (Gemeinde Sulz) und 428 (Geschw. Nägele) u. 423/2 (Zimmermann Maria) verlaufen und eine Zufahrt sowohl von der Müsinenstraße als auch von der Straße „Sulzhofen“ ermöglichen. Bei der anschließenden Diskussion wird von einigen Anwesenden bemängelt, daß vor einer Beratung über diese Erschließungsstraße zuerst endgültig der Standort für das neue Fw.-Gerätehaus festgelegt werden müßte. Dazu teilt der Vorsitzende mit, daß im Bauausschuß die Ansicht vertreten wurde, daß vor einer Abstimmung über den Standort die Frage der Errichtung dieser Straße geklärt werden müsse, da über diesen Standort erst dann abgestimmt werden könne, wenn auch sichergestellt ist, daß die Straße gebaut werden kann. Auf die Frage der Kosten für diese Straße teilt der Vorsitzende mit, daß nach der Kostenschätzung des Bauamtes für die Voranschlagserstellung 1998 für die Straße einschließlich Kanal und Wasserleitungsbau mit Kosten von S 2.100.000, -- zu rechnen sind. Nach länger Diskussion über die richtige Vorgangsweise wird der Antrag gestellt, die vor liegenden Vereinbarungen den betroffenen Grundbesitzern vorzulegen. Von der Gemeindevertretung wird mit 12 Ja-Stimmen gegenüber 7 Nein-Stimmen (Frick Raimund, Kopf Werner, Hartmann Raimund, Erath Klemens, Kronberger Meinhard, Schnetzer Walter u. Watzenegger Georg) mehrheitlich beschlossen, die vorliegenden Vereinbarungen zur Errichtung der Erschließungsstraße den betroffenen Grundbesitzern vorzulegen. 8. Raimund Hartmann berichtet über die Beratungen im Verkehrsausschuß und bringt folgende Vorschläge zur Kenntnis: 157 a) Beschilderung an der Treietstraße Versetzung der Ortstafel „Sulz-Röthis“ vom bisherigen Standort ob dem Hof „Watzenegger“ auf Höhe des Bauernhofes „Marte“ (unterhalb der neuen Staudengärtnerei) gleichzeitig mit einer Tempo 50-Tafel (Variante 1) oder einer Tempo 60-Tafel (Variante 2). Durch die Versetzung der Ortstafel an diese Stelle können die Ortstafeln bei der Abzweigung „Stickler“ und im Feld (unter dem Hundesportplatz) entfallen. Bei der Variante 1 würde ab dem neuen Standort für die ganze Treietstraße Tempo 50 gelten. Bei der Besprechung der Gemeindevorstände von Sulz und Röthis wurde jedoch eine Reduzierung auf Tempo 50 mehrheitlich als zu weitgehend beurteilt und für den Bereich neuer Standort bis alter Standort Tempo 60 vorgeschlagen. Bei der anschließenden Abstimmung wird dieser Vorschlag (Variante 2) bei einer Gegenstimme (Bawart Christoph – sprach sich für Tempo 80 aus) mehrheitlich angenommen. Dieser Vorschlag ist, sofern auch die Gemeindevertretung Röthis zustimmt, von beiden Gemeinden der BH Feldkirch vorzulegen. b) Beschilderung Müsinenstraße Ortsanfang Damit für Fremde bei der Haupteinfahrt die Ortsgrenze besser erkenntlich ist, wird die Aufstellung einer Sulz-Tafel (Beschriftung laut neuem Logo – Gemeinde Sulz mit Wappen) einmal auf der Höhe des Hofes von Erich Frick und einmal auf Höhe des GH Adler vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird bei einer Gegenstimme (Watzenegger Georg – sprach sich für die alte Beschriftung aus) ebenfalls mehrheitlich angenommen. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund der Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien bei verdichteter Bauweise in Gebieten mit niedrigen Baunutzungszahlen Härten bei den Förderungssätzen auftreten können. Während beim Bebauungsplan die Baunutzungszahl (gesamte bebaute Fläche) maßgebend ist, ist bei der Wohnbauförderung die Wohnnutzflächenzahl (nur für Wohnzwecke genutzte Fläche) von Bedeutung. Wie bekannt hat Frau Gopp an der Lonserstraße ein Grundstück verkauft. Die Fa. WolfHaus möchte darauf nun ein Doppelwohnhaus errichten. Das geplante Bauvorhaben weist jedoch eine BNZ von 52, 61 aus. Laut Bebauungsplan wäre in diesem Gebiet nur eine BNZ von 50 zulässig. Müßten die Bauwerber nun auf das nächst kleiner Fertighaus ausweichen, würde dies bedeuten, daß auch die für die Wohnbauförderung maßgebende Wohnnutzflächenzahl kleiner wird und sich dadurch der Förderungsbetrag per m² von S 5.300, -- auf S 4.200, -- reduziert. Es ergibt sich somit die Situation, daß einerseits vom Land für eine verdichtete Bauweise eine höhere Förderung beansprucht werden könnte, andererseits der Bebauungsplan der Gemeinde dies nicht zuläßt. Nach kurzer Diskussion wird einhellig die Ansicht vertreten, daß eine generelle Überarbeitung des Bebauungsplan derzeit nicht erfolgen sollte, jedoch eine Ausnahme im konkreten Fall erteilt werden könnte. Es soll daher ein Anhöreverfahren gemäß Raumplanungsgesetz durchgeführt werden. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit werden die Punkte 10. bis 13. einstimmig vertagt. Die nächste Gemeindevertretungssitzung soll am Montag, dem 25. Mai stattfinden. 14. a) GV Schnetzer Kurt teilt mit, daß in der Austraße vor der Werkstätte von Bawart Roman ein Baum entfernt wurde. 158 Weiters teilt er mit, daß er festgestellt habe, daß im Landwirtschaftsgebiet unterhalb dem Schuppen von Keckeis Adolf mit dem Bau eines Stadels begonnen wurde. Dazu teilt der Vorsitzende mit, daß dieser Bau von Reisegger Robert ohne Baubewilligung begonnen wurde und daher der Bau mittels Bescheid eingestellt wurde. b) Vbgm. Wutschitz teilt mit, daß der Asphaltplatz beim Sportheim von vielen Jugendlichen zum Skaten benutzt wird, wobei die Jugendlichen aus Paletten angefertigte Hindernisse aufgestellt haben. Obwohl er grundsätzlich eine Verwendung diese Platzes durch Skater befürworte, habe er Bedenken hinsichtlich einer Haftung der Gemeinde bei Unfällen auf Grund dieser Hindernisse. c) GV Watzenegger Georg teilt mit, daß er festgestellt habe, daß die Bauhofarbeiter teilweise nicht die erforderliche Schutzkleidung (z.B. Trimmern ohne Brille, Arbeiten am Straßenrand ohne Sichtjacken) tragen. d) GV Nachbaur Fritz urgiert, daß die Fahrverbotstafel im Kuster-Feldweg immer noch nicht aufgestellt wurde. Weiters weist er auf die Gefährlichkeit der Treietkreuzung hin und ersucht beim Land wegen einer Kreisverkehrslösung vorzusprechen. Dazu teilt der Vorsitzende mit, daß mit dem Gemeindevorstand Röthis bereits in dieser Angelegenheit gesprochen wurde und eine gemeinsame Eingabe bzw. Vorsprache beim Land geplant ist. e) GV Baldauf Kurt berichtet kurz über die Spielgruppe. Es ist geplant die Spielgruppe auf eine Vereinsbasis umzustellen. Eine solche Änderung wird auch vom Land vorgeschlagen. f) GV Kopf Werner stellt fest, daß die Bepflanzungen in der Schützenstraße noch fehlen. Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß Ende Mai die Fa. Nägele die Feinplanie aufbringen wird und dann auch die Bepflanzungen vorgenommen werden. g) GV Nachbaur Fritz ersucht den Vorsitzenden künftig nicht so umfangreiche Tagesordnungen festzulegen, sondern lieber eine Sitzung mehr einzuberufen. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.