19990329_GVE036

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:51
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1999-03-29
Erscheinungsdatum 1999-03-29
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Inhalt des Dokuments

189 Niederschrift über die 36. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 29. März 1999 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Erath Clemens, Kopf Werner, Summer Reinhard, Entner Herbert und ab 20.00 Uhr (Top 4.) Frick Raimund Anwesende Ersatzleute: Watzenegger Karlheinz Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Nachbaur Fritz, Schnetzer Kurt, Keckeis Bernhard u. Watzenegger Georg Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Auftragsvergabe zur Sanierung und Erweiterung der Engelbrücke Änderung des Bebauungsplanes Sulnerberg Grundsatzbeschlüsse für a) Errichtung der Zufahrtsstraße zum neu zu errichtenden Gerätehaus b) Erweiterung der Wassserversorgung c) Erweiterung der Ortskanalisation 5. Verordnung einer Straßenbezeichnung 6. Grundankauf 7. Grundverkauf 8. Grundsatzbeschluß zur Erweiterung der Urnennischenwände sowie Planungsvergabe 9. Beitragsleistung an den Sozialhilfefonds für 1999 10. Umwidmung Krummenrain III 11. Stellungnahme zu Landesgesetzen 12. Diverse Rechnungsabschlüsse und Voranschläge 13. Planungsvergabe für die Errichtung des Mehrzweckgebäudes 14. Berichte und Allfälliges 15. Berufung gegen einen Grundtrennungsbescheid Vor Beginn der Tagesordnung wird zu Punkt 15. beiden betroffenen Parteien (Prenn Markus und Kronberger Meinhard) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Der Antrag von Hartmann Raimund, den Tagesordnungspunkt 15. in geschlossener Sitzung zu behandeln wird einstimmig angenommen. Dazu stellt Gde.Sekr. Frick fest, daß sofern nicht mindestens noch zwei Gemeindevertreter erscheinen, keine Beschlußfähigkeit gegeben ist. Da die Gemeindevorstände sowie GV Kronberger Meinhard bei der Behandlung infolge Befangenheit nicht teilnehmen dürfen, sind derzeit nur 9 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend. 190 Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 35. Gemeindevertretungssitzung vom 1.3.1999 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Über die Besprechung am 9. März mit den Planern und dem Gemeindevorstand Zwischenwasser wird berichtet. Die Planer haben dabei versucht die große Differenz zwischen dem Ausschreibungsergebnis und der Kostenschätzung zu begründen. Von Zwischenwasser wurde die Meinung vertreten, daß die Engelbrücke lt. Plan ausgeführt werden soll, auch wenn die Kostensteigerung nicht erfreulich ist. Die Gesamtkosten betragen nunmehr Stahlbau lt. Angebot Fa. Jobarid Baumeisterarbeiten lt. Angebot Fa. Nägele Malerarbeiten lt. Angebot Fa. Bartenbach Honorare Nettosumme + 20 % Mehrwertsteuer Bruttosumme S S S S S S S 1.205.405, -1.646.857, 67 38.829, -312.400, -3.203.491, 67 640.698, 34 3.844.190, 01 Die in der letzten Sitzung diskutierte Einsparungsmöglichkeit beim Geländer (Ausbildung eines Schrammbordes mit Geländer anstatt der Natursteinmauer) würde lt. DI Galehr ungefähr netto S 51.000, -- ausmachen. Zur Anfrage von GR Konzett wegen der Kosten für die Bauaufsicht, teilt der Vorsitzende mit, daß die Bauaufsicht in den Honoraren enthalten ist. Da im Voranschlag 1999 für die Engelbrücke ein Betrag von S 1.860.000, -- enthalten ist und die Landesförderung lt. telefonischer Auskunft auch dieses Jahr 50 % betragen wird, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig für die Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Fa. Nägelebau zum Angebotspreis von netto S 1.646.857, 67 aus. GR Bawart stellt fest, daß das Projekt Engelbrücke vom Planungsbüro bisher ohne großes Bemühen abgewickelt wurde und er hoffe, daß die Bauaufsicht mit mehr Einsatz erfolgt. 3. Auf Empfehlung des Bauausschusses wird der Bebauungsplan Sulnerberg einstimmig dahingehend abgeändert, daß künftig auch Pultdächer erlaubt sind. Der Absatz a) lautet somit wie folgt: a) Als Dachformen sind Sattel-, Walm- und Pultdächer, bei eingeschossigen Nebenbauten auch Flachdächer zulässig. Welleternit ist als Dacheindeckung nicht erlaubt. 4. Bei drei Gegenstimmen (Ing. Frick Raimund, Kopf Werner u. Hartmann Raimund) wird mehrheitlich der Grundsatzbeschluß zur Errichtung der Zufahrtsstraße zum neu zu errichtenden Gerätehaus und zur Erweiterung der Wasserversorgung und der Ortskanalisation zur Erschließung der an dieser Straße befindlichen Grundstücke gefaßt. 5. Auf Wunsch der Ortsfeuerwehr wird die zu errichtende Zufahrtsstraße zum geplanten Feuerwehrgerätehaus mehrheitlich (2 Gegenstimmen) mit dem Namen „Florianistraße“ bezeichnet. Wutschitz Karl und Fleisch Oskar sprachen sich für die Bezeichnung „Florianstraße“ aus. 191 6. a) Der Vorsitzende berichtet, daß sich bei der Umlegung „Krummenrain III“ aus dem Besitz von Lang Marlies eine Restfläche von netto 259 m2 ergibt. Da diese Fläche an die Restfläche der Gemeinde (369 m²) angrenzt, hat Lang Marlies ihre Restfläche der Gemeinde zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis beträgt S 1.500, -- per m² Bruttofläche. Dies entspricht umgerechnet einem Preis von S 1.752, 32 per m² Nettofläche. Vom Gemeindevorstand wird ein Ankauf empfohlen, da dadurch künftig die Schaffung eines Baugrundes möglich wird. Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt die Gemeindevertretung einhellig den Ankauf dieser Restfläche zu. b) Der Vorsitzende berichtet, daß Herr Zimmermann aus Göfis beabsichtigt, sein Landwirtschaftsgrundstück bei der Haltestelle (ca. 70 ar) zu verkaufen. Der Verkaufspreis liegt bei ca. S 160, -- per m². Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden sich bis zur nächsten Sitzung zu überlegen, ob die Gemeinde ein Angebot abgeben soll. 7. Von der Fa. Team Electronics GmbH, Götzis liegt ein Angebot für ein Gewerbegrundstück im Ausmaß von 2.000 m² (Teilfläche aus dem an der Treietstraße liegenden Grundstück Nr. 2086) vor. Die Preisvorstellung liegt bei S 1.200, -- per m². Von der Fa. Team Electronics wurden bereits zwei Verbauungsvarianten geprüft, die vom Vorsitzenden vorgestellt werden. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes, wobei das 2. OG für eine Verpachtung vorgesehen wäre. Die Fa. Team Electronics beschäftigt derzeit 13 Mitarbeiten und würde im Zuge des Neubaues auf ca. 20 Mitarbeiter ausweiten. Nach eingehender Diskussion wird einstimmig beschlossen der Fa. Team Electronics folgendes Verkaufsangebot zu unterbreiten: Verkauf einer Teilfläche von ca. 2.000 m² zum Preis von S 1.300, -- per m². Im Hinblick auf eine Verbauung vom verbauten Ortsgebiet in Richtung unverbautes Gebiet, wäre der Wunsch, das Projekt auf dem oberen Teil (Variante 2) zu realisieren. Für den Fall, daß nicht innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung erfolgt, ist ein Wiederkaufsrecht (Kaufpreis ohne Verzinsung) durch die Gemeinde sicherzustellen. Zum Preis von S 1.300, -- per m² wird grundsätzlich festgehalten, daß die ersten Gespräche auf dieser Basis geführt werden sollen. Sollte dieser Preis der Fa. Team Electronics zu hoch sein, ist eine Reduzierung bis auf maximal S 1.200, -- denkbar. Auf Grund des Vorentwurfes wäre voraussichtlich eine Nachsicht hinsichtlich der Gebäudehöhe um 1 m erforderlich. Grundsätzlich ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar. 8. Der Vorsitzende berichtet, daß nur noch wenige Urnennischen frei sind und infolge der Betriebsaufnahme des neuen Krematoriums in Hohenems mit einer Zunahme von Urnenbestattungen zu rechnen ist. Es ist daher notwendig rechtzeitig eine Erweiterung zu planen. Die Gemeindevertretung spricht sich einhellig für eine Erweiterungsplanung aus. Grundsätzlich wird eine Vergabe der Planung an Ing. Notdurfter befürwortet. Die Vergabe soll nach Vorlage eines Angebotes durch den Vorstand erfolgen. 9. Die Leistung von vierteljährlichen Vorschüssen zu den Kosten nach dem LandesSozialhilfegesetz für das Jahr 1999 in Höhe von je S 466.000, -- lt. Vorschreibung des Amtes der Landesregierung vom 24.2.1999 wird einstimmig beschlossen. 192 10. Die Umwidmung der im vorliegenden Lageplan rot umrahmten sieben Grundstücke (2054, 2058, 2059, 2060, 1647, Teilfläche aus den Parzellen 1635 u. 1632 und der Teilfläche aus der Parzelle 1642/1) von Bauerwartungsgebiet in Baumischgebiet wird einstimmig beschlossen. Ebenso einstimmig wird die dadurch notwendige Änderung des Gesamtbebauungsplanes (Baumisch 2) beschlossen. 11. Zu den vom Land übersandten Gesetzesbeschlüssen über a) eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes b) eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes c) eine Änderung des Landtagswahlgesetzes und d) eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. 12. Folgende Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1997 und Voranschläge für das Jahr 1999 werden zur Kenntnis genommen: a) Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Rechnungsabschluß S 55.846.113, 97 Voranschlag S 54.785.000, -b) Schulerhalterverband ASO Rankweil-Vorderland Rechnungsabschluß S 2.915.620, 37 Voranschlag S 2.891.000, -13. Nach eingehender Beratung wird einstimmig beschlossen, die Architekten Nägele/Waibel mit der Planung des Mehrzweckgebäudes zu beauftragen. Der Planungsauftrag umfaßt folgende Arbeiten: a) Vorentwurf 13 % b) Entwurf 17 % c) Einreichung 10 % d) Ausführungs- u. Detailzeichnungen 30 % e) Künstlerische Oberleitung 5% Das Mehrzweckgebäude ist als dreigeschossiges Gebäude mit einem Kellergeschoß zu planen, wobei im Erdgeschoß die Sparkasse und im 1. Obergeschoß die Gendarmerie vorzusehen ist. Die Nutzung des 2. Obergeschosses ist derzeit noch offen. Das Gebäude ist ohne Flachdach zu planen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit den Architekten den Planungsvertrag abzuschließen, wobei auf entsprechende Mitsprachemöglichkeiten zu achten ist. 14. a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß bis Protokolle bis zur 158. Gemeindevorstandssitzung im Gemeindeamt aufliegen. b) Am 13. April findet im Altersheim Vorderland ein Informationsabend zum Thema „Wärme und Strom aus der Sonne“ statt. Es ist geplant beim Altersheim eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden um Teilnahme. 193 15. Die Beschlußfassung über die Berufung gegen einen Grundtrennungsbescheid muß vertagt werden, da die Gemeindevertretung infolge Befangenheit der Gemeinderäte und des GV Kronberger Meinhard nicht mehr beschlußfähig ist. Ende der Sitzung: 21.50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.