19960425_GVE011

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:50
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1996-04-25
Erscheinungsdatum 1996-04-25
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Inhalt des Dokuments

51 Niederschrift über die 11. Gemeindevertretungssitzung am Donnerstag, dem 25. April 1996 um 19.oo Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Bawart Christoph, Fleisch Oskar, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Entner Erich, Schnetzer Kurt, Erath Clemens, Kopf Werner, Lehninger Irene, Summer Reinhard und Entner Herbert Anwesende Ersatzleute: Frick Roland u. Watzenegger Georg Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Frick Raimund, Nachbaur Fritz, Weber Armin, u. Hartmann Meinrad Der Vorsitzende stellt fest, daß die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Beitragsleistung nach dem Sozialhilfegesetz Beitragsleistung nach dem Landespflegegesetz Abgangsdeckung an den Schwimmbadverein Begutachtung von Landesgesetzen Umwidmungsantrag; Zustimmung Verordnung zum Schutze öffentlich zugänglicher Flächen; Beschlußfassung Richtlinien über die Ehrung von Vereinsfunktionären; Beschlußfassung Genehmigung von Grundeinlösungsverträgen Grundsatzbeschluß und Vergaben zur Herstellung eines Sonnenschutzes beim Sportheim Beitragsleistung an den ÖPNV Berichte und Allfälliges Auf Antrag von Vbgm. Wutschitz Karl wird der Tagesordnungspunkt 4. um den Zusatz „Abklärung der Beitragsleistungen der Gemeinde Zwischenwasser an den Schwimmbadverein“ er-gänzt. Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 10. Gemeindevertretungssitzung vom 26.2.1996 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Die Leistung von vierteljährl. Vorschüssen im Jahr 1996 zu den Kosten nach dem LandesSozialhilfegesetz in Höhe von je S 444.000, -- und der Anweisung der Restzahlung für das 52 Jahr 1995 in Höhe von S 926.567, -- lt. Abrechnung des Amtes der Landesregierung vom 15.4.1996 wird einstimmig beschlossen. 3. Die Leistung von vierteljährl. Vorschüssen im Jahr 1996 zu den Kosten nach dem LandesPflegegeldgesetz in Höhe von je S 56.000, -- und der Anweisung der Restzahlung für das Jahr 1995 in Höhe von S 90.540, -- lt. Abrechnung des Amtes der Landesregierung vom 15.4.1996 wird einstimmig beschlossen. 4. a) Vbgm. Wutschitz Karl stellt an den Vorsitzenden die Frage, ob bzw. in welcher Höhe die Gemeinde Zwischenwasser bisher Zahlungen an den Schwimmbadverein geleistet hat. Weiters möchte er wissen, ob die Rechtslage hinsichtlich der Beteiligung der Gemeinde Zwischenwasser am Neubau abgeklärt ist, da seines Wissens die Gemeinde Zwischenwasser nur ihre Zustimmung zu einem Projekt von 20 Millionen Baukosten gegeben hat. Dazu teilt der Vorsitzende mit, daß auf Grund eines eingeholten Rechtsgutachtens von Dr. Sommer (Vbg. Gemeindeverband) die Beteiligung der Gemeinde Zwischenwasser auf Grund der Statuten des Schwimmbadvereines gegeben ist. Zu den Zahlungen teilt der Vorsitzende mit, daß per 31.9.1995 ein Saldo zu Lasten von Zwischenwasser in Höhe von S 144.671, -- bestand. Dieser Betrag wurde, so viel er wisse, bisher noch nicht bezahlt. Bei der anschließenden Diskussion wird allgemein die Meinung vertreten, daß unbedingt rasch eine Abklärung erfolgen müsse. Innerhalb von zwei Wochen ist abzuklären, ob dem Schwimmbadverein Mehrkosten durch die Nichtbezahlung der Beiträge durch die Gemeinde Zwischenwasser entstehen. Weiters soll eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Zwischenwasser zur Rechtsauskunft von Dr. Sommer verlangt werden. b) Die Anweisung des anteiligen Abganges an den Schwimmbadverein lt. Zwischenabrechnung vom 14.3.1996 für den Zeitraum Oktober 1995 bis Februar 1996 in Höhe von S 416.847, -- wird mehrheitlich beschlossen. Gegen die Anweisung vor einer Abklärung der Fragen im Zusammenhang mit der Gemeinde Zwischenwasser stimmten Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Hartmann Raimund, Entner Erich, Summer Reinhard, Entner Herbert und Frick Roland. 5. Zu den übersandten Gesetzesbeschlüssen über  eine Änderung des Baugesetzes und  eine Änderung des Landes- und Hypothekenbankgesetzes wird kein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung gestellt. Ebenso wird zu den übersandten Gesetzesentwürfen über  eine Änderung des Bestattungsgesetzes  eine Änderung des Behindertengesetzes  eine Änderung des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes  eine Änderung des Landes-Pflegegeldgesetzes  eine Änderung des Sozialhilfegesetzes kein Änderungsvorschlag abgegeben. Zum Sozialhilfegesetz wurden von der RPG Vorderland mehrere Änderungsvorschläge eingebracht. 53 6. Es wird berichtet, daß Koch Luitgard einen Antrag auf Umwidmung ihrer im unteren Bereich des Umlegungsgebietes „Kuster“ liegenden Grundstücke Nr. 2116 u. 2217 von Bauerwartung in Bauland gestellt hat. Vom Gemeindevorstand wird eine Umwidmung befürwortet, da die Grundstücke unmittelbar an das Bauwohngebiet angrenzen und bei einer Umwidmung auch gleich die Erschließungskosten in Rechnung gestellt werden können. Von der Gemeindevertretung wird einstimmig beschlossen, die Grundstücke Nr. 2116 und 2117 in Bauwohngebiet umzuwidmen. 7. Der Vorsitzende berichtet, daß der in der Sitzung vom 6. Juni beratene Entwurf über eine Verordnung zum Schutze öffentlich zugänglicher Flächen der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zur Überprüfung vorgelegt wurde in einigen Punkten (Parkplätze, zeitliche Einschränkung) beeinsprucht wurde. Der abgeänderte Entwurf wurde nun gemeinsam mit dem Gemeindevorstand Röthis und der Gendarmerie Sulz beraten und in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird einstimmig die Erlassung folgender Verordnung beschlossen: Verordnung der Gemeinde Sulz zum Schutze der öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Parku. Grünanlagen, Spiel- u. Sportplätze sowie Schulhöfe (Beschluß der Gemeindevertretung vom 25.4.1996) Aufgrund des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 idgF. wird verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie Schulhöfe. In Gesetzen oder Verordnungen des Bundes oder des Landes Vorarlberg enthaltene Bestimmungen werden durch diese Verordnung nicht berührt. § 2 Verbote Folgende Handlungen und Unterlassungen, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen und Unterlassungen geeignet sind als störender Mißstand das örtliche Gemeinschaftsleben zu beeinträchtigen, sind auf den im § 1 erwähnten Flächen und Anlagen verboten: a) das Verunreinigen dieser Flächen einschließlich der darauf befindlichen Bauwerke und Einrichtungen; b) das Betreten der Blumenbeete sowie das Ab- und Ausreißen bzw. Abschneiden von Blumen, Sträuchern; c) das Verwenden von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen davon sind Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge, die für die Pflege dieser Flächen benötigt werden, sowie das Radfahren auf den hierfür vorgesehenen Wegen; d) das Werfen von Steinen oder anderen Gegenständen, sofern dadurch das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können; 54 e) das frei Laufen lassen von Hunden sowie das Betreten lassen von Sandspielplätzen durch Hunde oder andere Haustiere; f) der Konsum von alkoholischen Getränken, ausgenommen im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen; g) das Abbrennen von Lagerfeuern sowie das Abhalten von Grillfesten; h) das zweckwidrige Verwenden von Spielplätzen bzw. der dort befindlichen Einrichtungen; § 3 Verwaltungsübertretung Wer die Bestimmungen des § 2 verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 26. April 1996 in Kraft." 8. GV Baldauf Kurt berichtet über die Beratungen im Kultur- u. Sportausschuß über die Vergabe von Anerkennungsgeschenken für Vereinsfunktionäre und Sportler und bringt die ausgearbeiteten Richtlinien vollinhaltlich zur Kenntnis. Nach Beantwortung einiger Anfragen werden die Richtlinien wie folgt einstimmig beschlossen: Richtlinien zur Vergabe von Anerkennungsgeschenken der Gemeinde Sulz für Vereinsfunktionäre und Sportler Gemäß Beschluß der Gemeindevertretung vom 25.4.1996 werden Anerkennungsgeschenke an Vereinsfunktionäre und Sportler unter nachstehenden Bedingungen vergeben: Die Verleihung erfolgt durch den Bürgermeister bzw. durch ein Mitglied des Gemeindevorstandes im Rahmen einer festlichen Veranstaltung. Sie erfolgt einmal im Jahr. Es werden in aufsteigender Reihenfolge verliehen: Gruppe I Anerkennungsgeschenk Gemeindewappen im Lorbeerkranz Gruppe II Bilddruck Gruppe III Goldmünze (dzt. Philharmoniker klein) Für die Verleihung sind die folgenden festgelegten Grundvoraussetzungen maßgebend. Sonderregelungen sind nach Beschluß des Gemeindevorstandes möglich. Sportlerehrung Gruppe Gruppe Gruppe I Vlbg. Landesmeister sowie 2. oder 3. Rang bei österr. Staatsmeisterschaften II Österr. Staatsmeister sowie Teilnehmer an Europameisterschaften III Olympiateilnehmer, Weltmeisterschaftsteilnehmer sowie 1. bis 3. Rang bei Europameisterschaften Sportler mit Wohnsitz in Sulz, die ihre Sportart bei einem auswärtigen Verein ausüben müssen, da in Sulz kein derartiger Verein besteht, können ebenfalls in den Genuß dieser Aus- 55 zeichnung kommen. Der Antrag kann auch vom Kultur- und Sportausschuß eingebracht werden. Die Versehrtensportler werden den Sportlern der Allgemeinen Klasse gleichgestellt. Funktionärsehrung für Sulner Ortsvereine Gruppe Gruppe Gruppe I mind. 15 Jahre wichtige Funktionärstätigkeit II mind. 20 Jahre wichtige Funktionärstätigkeit III mind. 25 Jahre wichtige Funktionärstätigkeit Jedes Anerkennungsgeschenk kann nur einmal verliehen werden. Bei Wiederholung gleicher Leistungen erfolgt bei der nächsten Ehrung eine entsprechende Würdigung mit Überreichung einer Urkunde. Nicht im Sinne der Richtlinien entspricht die ausschließliche Funktion als Kassarevisor oder Beirat. Ehrenfunktionäre, welche aktives Vereinsmitglied sind und den Verleihungsstufen entsprechen, können für die Verleihung auch vorgeschlagen werden. Die Tätigkeit als Funktionär bei mehreren Ortsvereinen kann nur in chronologischer Folge in Anrechnung gebracht werden. Eine Aufsummierung gleichzeitiger Funktionärstätigkeiten wird nicht berücksichtigt. Hier wird in der Regel von jenem Verein der Antrag eingebracht, bei welchem die letzten Jahre zur Erreichung der Verleihungsstufen erbracht wurden. Die Verleihung erfolgt über schriftlichen Antrag eines Ortsvereines, anderer Institutionen oder Personengruppen, durch Begutachtung der zuständigen Unterausschüsse und nach Beschluß des Gemeindevorstandes. Der Gemeindevorstand kann beschließen, daß die Antragstellung bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt erfolgen muß, wenn der Anspruch auf Verleihung eines Ehrengeschenkes gewährt werden soll. Liegt ein solcher Beschluß vor, so sind später einlangende Anträge, unter Hinweis auf deren verspätetes Einlangen, abzuweisen. Sie können erst bei der nächstfolgenden Ehrung berücksichtigt werden. Ist der Antrag mangelhaft oder bedarf er nach Ansicht des Gemeindevorstandes einer Ergänzung, so ist der Antragsteller aufzufordern, den Mangel zu beheben oder den Antrag entsprechend zu ergänzen. Hiefür ist ihm eine angemessene Frist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf derselben gilt der Antrag als zurückgezogen und ist nicht weiter zu behandeln. Reichen die angeführten Verdienste nach Ansicht des Gemeindevorstandes noch nicht für eine Vergabe des Ehrengeschenkes aus, so ist dies dem Antragsteller unter Anführung der Gründe möglichst umgehend mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt schriftlich. Es ist ein Vergabebuch zu führen, in dem jede Vergabe eines Ehrengeschenkes einzutragen ist. Die Eintragung hat den Namen, das Datum der Verleihung, die Voraussetzungen und den Verein des Empfängers zu beinhalten. Die Kosten für das Ehrengeschenk trägt die Gemeinde Sulz. 56 Die 1. Verleihung nach diesen Richtlinien soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Für die 1. Verleihung ist noch ein Stichtag festzulegen, wie weit rückwirkend eine Ehrung erfolgen soll. Denkbar ist ein Zeitraum von zwei bis fünf Jahre. Der Stichtag sowie der Termin für die Einbringung von Anträgen soll noch vor der Sommerpause festgelegt werden. 9. Der Vorsitzende berichtet, daß er mit Forster Ottilie, Klaus und mit Elsensohn Herma, Rankweil Grundablöseverträge für den Ausbau der Kusterstraße abschließen konnte. Frau Ströhle Irmgard, Götzis ist grundsätzlich zu einer Grundbereitstellung bereit, möchte jedoch eine zeitliche Beschränkung (höchstens 20 Jahre) im Vertrag. Lutz Herwig und Brigitte haben eine Grundbereitstellung abgelehnt. Bei der anschließenden Beratung wird einhellig die Ansicht vertreten, daß wenn möglich mit allen Grundbesitzern ein Pachtvertrag über die benötigte Grundfläche abgeschlossen werden soll. Der Pachtvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren plus einer Kündigungsfrist von zwei Jahren haben. Sofern keine Partei den Vertrag kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Sollte die Fam. Lutz auch einen Pachtvertrag ablehnen, soll entlang ihrem Grundstück die Straße entsprechend verengt werden. 10. Der Entwurf über die geplante Errichtung einer Vorplatzüberdachung beim Sportheim wird zur Kenntnis gebracht und näher erläutert. Die geschätzten Baukosten (ohne Elektroarbeiten) werden netto ca. S 300.000, -- betragen. Die Gemeindevertretung spricht sich mehrheitlich (1 Gegenstimme von Meinhard Kronberger) für die Errichtung der Vorplatzüberdachung aus. Folgende Arbeiten werden ebenfalls mehrheitlich bei 1 Gegenstimme von Meinhard Kronberger vergeben: a) Die Stahlbauarbeiten an die Fa. Nägelebau, Sulz zum Angebotspreis von S 96.691, --. b) Die Zimmermannsarbeiten an die Fa. Marte Gabriel, Rankweil lt. vorliegendem Angebot. Da die Malerarbeiten vom Fußballclub in Eigenregie erledigt werden, wird sich die Auftragssumme auf ca. S 60.000, -- reduzieren. c) Die Spenglerarbeiten an die Fa. Böhmer, Sulz zum Angebotspreis von S 106.000, -abzüglich 5 % Rabatt. 11. Die Anweisung der Teilzahlung für das 2. Vj. 1996 an den ÖPNV-Gemeindeverband in Höhe von S 245.160, -- wird einstimmig beschlossen. 12. a) Die Hundesteuer-, Wassergebühren- und Kanalgebührenverordnungen wurden von der BH überprüft und genehmigt. b) Eine von der RPG Vorderland verfaßte Resolution zur geplanten Autobahnmaut wird zur Kenntnis gebracht. c) Zur Kenntnis gebracht werden:  Die Niederschrift über die ARA-Vorstandssitzung vom 19.2.96  Die Niederschrift über die Sitzung der RPG Vorderland vom 7.3.1996  Die Berufungsvorentscheidung über die Zerlegung der Kommunalsteuer der VKW  Die Kosten der Frühjahs-Problemstoffsammlung (rund S 31.000, --) 57  Die Stromkostenentwicklung bei der Wasserversorgung d) Der Gemeindevoranschlag 1996 wurde von der Landesregierung genehmigt. e) Bei der Grünmüllsammelstelle wurden die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen. f) Über Beratungen wegen einer Abfalltrennung im Friedhofsbereich wird berichtet. In diesem Zusammenhang wird bemängelt, daß der bei der Leichenhalle errichtete Brunnen nicht funktioniert und nicht bedienerfreundlich ist. g) Irene Lehninger berichtet über eine gemeinsame Initiative der Familienausschüsse von Röthis und Sulz über eine mögliche Installierung eines Jugendtreffs im alten Röthner Bauhof. Am 14. Mai findet in Röthis eine 1. Besprechung mit Jugendlichen statt. h) Kurt Baldauf berichtet über eine Zusammenkunft mit einigen Jugendlichen wegen der Abhaltung der Jungbürgerfeier. Vorgeschlagen wurde eine Fahrt mit der Wälderbahn. Als Festredner wird Kaplan Bonetti gewünscht. i) Weiters berichtet Kurt Baldauf, daß er bzw. die Fa. Nägele festgestellt habe, daß beim Bau der Erschließungsstraßen im Gebiet „Kuster“ von der Fa. Hilti nicht das ausgeschriebene Schüttmaterial (Bruchschotter 0/70), sondern Rundkorn verwendet wird. Da dieses Material im Einkauf günstiger ist, müsse von einer Wettbewerbsverzerrung gesprochen werden. Zudem ist der Bruchschotter als Unterbaumaterial besser geeignet als Rundkorn. Als Beweis bringt er eine Empfehlung der Fa. Rhomberg-Bau zur Kenntnis. Bgm. Gut berichtet, daß die Fa. Hilti den Einbau des verwendeten Schüttmaterials mit Marte Hans abgesprochen hat. Nach längerer Diskussion wird vorgeschlagen, den weiteren Einbau von Rundkorn einzustellen und von der Fa. Hilti die Beibringung eines Gutachtens zu verlangen. Ende der Sitzung: 22.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.