20040920_GVE046

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:50
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2004-09-20
Erscheinungsdatum 2004-09-20
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183 N I ED ERSCH RI FT über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 20. September 2004 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz. Anwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Baw art Christoph, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Ing. Frick Raimund, Kronberger Meinhard, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Mathies Lothar, Elsensohn-Büchelhofer Susanna, Nitz Bernhard, DI Marte Johannes, Marte Eugen, Malin Thomas, Greussing Thomas Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Strauß Manfred, Entner Herbert Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Kleinkraftw erk; Projektvorstellung und evtl. Beschlussfassung Genehmigung von Grundeinlösungsverträgen Feuerw ehrgerätehaus; Leasingfinanzierung Genehmigung des Best andsvertrages mit der Fa. DPD (Gebr. Weiss) Biomasseheizw erk; Genehmigung der Statuten für den Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit Biomasseheizw erk; Vergabe der Bauleitung Biomasseheizw erk; Hackgut-Liefervertrag mit der Agrar Sulz Projektvorstellung „ Betreutes Wohnen in Dafins“ ARA; Satzungsänderungen Umw idmungsantrag für die Grundflächen zur Errichtung einer Hackschnitzellagerhalle durch die Agrargemeinschaften Sulz, Röt his und Zw ischenw asser Feuerw ehr; Ansuchen zur Führung des Gemeindew appens auf dem Jungfeuerw ehrw impel Feuerw ehrgerätehaus; Multimediaausstattung für den Schulungsraum Berichte und Allfälliges Erledigung 1. Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 27. Juli 2004 w ird ohne Einw and einstimmig genehmigt. 2. DI Christian Hammerl vom Büro Adler stellt den Anw esenden den anstehenden Bauabschnitt der Erneuerung der Latoraquellableit ung vor. Dieser Bauabschnitt umfasst die Strecke vom Druckunterbrecher Habern bis zum alten Hochbehälter. Die Streckenlänge beträgt 988 m. In unmittelbarer Nähe des Hochbehälters w äre die Errichtung des Kleinkraftw erkes vorgesehen. DI Hammerl erklärt das ausgearbeitete Projekt. Die durchschnittliche Stundenleistung bet rägt bei einer angenommenen Wassermenge von 16, 65 l/s (Mittelw ert) 32, 6 kW. Dies ergibt eine Jahresleistung von 285.000 kW. Die Gemeinde Sulz verbraucht für alle öffentlichen Gebäude und die Straßenbeleuchtung jährlich rund 300.000 kW. Die geschätzten Gesamtbaukosten für das Kleinkraftw erk betragen netto Euro 224.000, -- 184 Di Hammerl erklärt, dass auf Grund der guten Druckverhältnisse eine Errichtung dieses Kleinkraftw erkes zu empfehlen ist. Auf Grund des auf 13 Jahre garantierten Stromeinspreistarifes gem. Ökostromgesetz kann mit einer Amortisationszeit von 15, 2 Jahren (ohne Fremdfinanzierung) bzw . von 21, 4 Jahren (Fremdfinanzierung mit 3 % ) gerechnet w erden. Voraussetzung für den hohen Fördersatz ist allerdings, dass bis 31.12.2004 sämtliche Bew illigungen f ür das Projekt vorliegen müssen. Das Projekt ist fertig und könnte gleich eingereicht w erden. Zur Frage von GV Bernhard Nitz, ob in der Amortisationsberechnung auch die Wartung berücksichtigt ist, erklärt DI Hammerl, dass diese nicht berücksichtigt w urde. Diese liege im Bereich von 1 – 3 %. DI Marte Johannes glaubt, dass die Wirtschaftlichkeit schw er erreichbar sein w ird. Trotzdem befürw orte er das Projekt, denn der Stromverbrauch nimmt ständig zu, jedoch nicht die Erzeugung. Der jährliche Mehrverbrauch kann daher nur durch Zukauf von Atomstrom gedeckt w erden. Vbgm. Wutschitz glaubt, dass die Diskussion nicht nur über die Wirtschaftlichkeit, sondern auch über den Eingriff in das Trinkw asser geführt w erden sollte. Gerade die mit der Sulner Wasserversorgung stark verbundenen Fachleute Gebhard und Roland Frick sprechen sich gegen einen solchen Eingrif f aus und begründen dies damit, dass mit einem Kleinkraftw erk das Trinkw asser einem hohen Druck ausgesetzt w ird. Auch w enn bis heute keine nachteiligen Einflüsse bekannt sind, sollte dies nicht außer Acht gelassen w erden. Nach längerer Diskussion w ird bei vier Gegenstimmen (Karl Wutschit z, Christoph Baw art, Bernhard Nitz, Susanna Elsensohn-Büchelhofer) mehrheitlich beschlossen, ein Kleinkraftw erk entsprechend dem vorgestellten Projekt zu errichten. Weiters w ird beschlossen, zu prüfen, w ie die Rentabilität bei einem Direktverkauf des erzeugten Stromes an die Firmen Röfix bzw . Fries oder eine Einspeisung ins eigene Netz w äre. 3. a) Treietkreuzung Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Röthis mit Dr. Hatto Frick eine Einigung über die erforderliche Grundablöse zum Bau eines Kreisverkehrs an der Treietkreuzung erzielt hat. Es kann daher der bereits vor längerer Zeit mit Erich Frick abgeschlossene Grundeinlösevertrag beschlossen w erden. Bei Frick Erich ist eine Ablöse von rund 14 m² erforderlich. Die Ablösefläche kann jedoch an anderer Stelle in Natura ersetzt w erden. Der vorliegende Ablösevertrag w ird einstimmig beschlossen. b) Treietstraße – Kreuzung Pfarrer-Dönz-Straße/Alte Landstraße Um den geplanten Fußgänger- u. Radfahrerschutzstreifen errichten zu können, ist eine Ablöse von ca. 8 m² aus der Gst.Nr. 2131 (Haas Helga) notw endig. Da 2 m² abgetauscht w erden können, ist nur eine Ablöse von 6 m², davon die Hälfte entgeltlich zum Preis von Euro 150, -- erforderlich. Der Abschluss eine entsprechenden Ablösevertrages mit Haas Helga w ird einstimmig beschlossen. 4. Der Vorsitzende bericht et über die erfolgte Ausschreibung der Leasingf inanzierung für das Feuerw ehrgerätehaus. Die öffentliche Angebotseröffnung fand am 19. August 2004 im Gemeindeamt statt. Die eingelangten Angebote w urden der Abteilung IIIa im Amt der Vbg. Landesregierung zur Prüfung vorgelegt. Bestbieter ist die Kommunalleasing mit einer Brutto-Halbjahresmiete von Euro 65.367, -- vor der Vbg. Kommunalleasing mit Euro 65.701, 30 und der Volksbank-Leasing mit Euro 66.191, 60. 185 Auf Antrag des Vorsitzenden w ird einstimmig die Kommunalleasing GmbH mit der Leasingfinanzierung des Feuerw ehrgerätehauses ent sprechend dem vorliegenden Angebot beauftragt. 5. Der Vorsitzende berichtet, dass sow ohl Dr. Müller (Gemeindeverband) als auch Rechtsanw alt Dr. Gerold Hirn die Meinung vertreten, dass es sinnvoller ist für jede Verpachtung einen eigenen Vertrag zu erricht en. Es sollten jedoch alle Verträge die gleiche Laufzeit haben. Wie bekannt hat die Fa. Geb. Weiss im Jahr 1997 von der Gemeinde Sulz eine Teilfläche von 280 m² aus der Liegenschaft Gst.Nr. 1925 und 1924 gepachtet. Nun ist die Verpacht ung einer w eiteren Teilfläche von 289, 70 vorgesehen. Der vorliegende Bestandsvertrag über die Verpachtung dieser Fläche w ird einstimmig genehmigt. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, w obei die Gemeinde auf eine Kündigung bis 31.12.2042 verzichtet. Dieselbe Laufzeit haben auch der bereits bestehende Bestandsvertrag sow ie die Baurechtsverträge zw ischen der Fa. Gebr. Weiss und Kerbleder/Schöch. 6. Der Vorsitzende berichtet, dass zur Erfüllung der Maastricht -Kriterien auch für das Biomasse-Heizw erk ein Gemeindebetrieb mit marktbestimmter Tätigkeit einzurichten ist. Die Gemeindevertretung beschließ einstimmig für den Gemeindebetrieb „ Errichtung und Betrieb eines Biomasse-Heizw erks“ ein eigenes Statut entsprechend dem vorliegenden Muster zu beschließen. Auf die Einset zung eines Ausschusses gem. § 3 des Statuts sow ie eines eigenen Betriebsleiters w ird verzichtet. 7. Mit der Bauleitung für die Errichtung des Biomasseheizw erks w ird auf Grundlage des vorliegenden Angebotes einstimmig die Firma Contec (Ing. Norbert Burtscher) beauftragt. Bei einer angenommenen Netto-Baukostensumme von Euro 620.000, -- beträgt das Honorar Euro 26.412, -- ohne Mw st. 8. Der vorliegende Hackgut -Liefervertrag mit der Agrargemeinschaft Sulz w ird vom Vorsitzenden erläutert und nach Beant w ortung einiger Fragen einstimmig beschlossen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Heizw erk erzeugten Energie. Die Vergütung beträgt 2, 62 Cent ohne Mw st. pro erzeugter kWh. Mit diesem Preis sind alle Kosten einschließlich Hacken und Transport abgegolt en. 9. Das Sozialzentrum Vorderland beabsichtigt, das Ferienheim Dafins, Gemeinde Zw ischenw asser, künftig als Wohnheim für betreut es Wohnen zu nutzen. Das Ferienheim Dafins w ird von einer privaten, sozial engagiert en Bürgergruppe erw orben und saniert. Gegen ein Mietentgelt von jährlich Euro 46.080, -- stellt die Bürgergruppe Dafins das Ferienheim dem Sozialzentrum zur Nutzung f ür betreutes Wohnen zur Verfügung. Diesbezügliche Verträge sind noch auszuarbeiten. Ein Ausstiegszenario w ird vereinbart. Dieses soll w irksam w erden, w enn nach 5 Jahren nicht die Hälfte der heute prognostizierten Belegung, Prognoserechnung 21.6.2004, möglich ist. Eine Vollbelegung des Ferienheimes Dafins ist erst in 3 – 5 Jahren zu erw arten, deshalb übernehmen die Gemeinden des Lebensraumes Vorderland, die Abgangsdeckung nach der vorliegenden Prognoserechnung vom 21.6.2004. Nach genauer Erläuterung dieses Projektes beschließt die Gemeindevertretung Sulz einstimmig, auf Grundlage der vorliegenden Prognoserechnung vom 21.6.2004, unter der Voraussetzung, dass die Bürgergruppe Dafins die vorgesehene Landesförderung in 186 Anspruch nehmen kann, die möglichen Abgänge bis zu einer Vollbelegung, geplant ab dem dritten Jahr, anteilsmäßig zu übernehmen. Der Anteil der Gemeinde Sulz beträgt 20 %. 10. Der in Sitzung vom 16.6.2003 beschlossene Satzungsentw urf musste auf Grund eines Einspruches der Gemeinde Klaus nochmals überarbeitet w erden. Zu dem mit der Einladung übermitt elten Satzungsentw urf hat die Gemeindevertretung Klaus noch f olgende zw ei Änderungsw ünsche vorgebracht: a) Im § 9 Einberufung der Mitgliederversammlung soll im Absatz 2 das Wort „ einberufen“ durch das Wort „ abzuhalten“ ersetzt w erden. b) Im § 11 Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung w ird gew ünscht, dass für Privatisierungs- u. Teilprivatisierungsgeschäfte (Cross-border-leasing) die Zustimmung aller Gemeindevertretungen erforderlich ist. Nach kurzer Beratung stimmt die Gemeindevertretung einstimmig dem neuen Satzungsentw urf einschließlich der von der Gemeindevertretung Klaus gew ünschten zw ei Abänderungen zu. 11. Die Agrargemeinschaften Sulz, Röthis und Zw ischenw asser planen die Errichtung einer gemeinsamen Hackschnitzellagerhalle auf den Grundstücken Nr. 1816/3 KG Sulz (Besitzer Gemeinde Sulz) und Nr. 1617/4 KG Röthis (Besitzer Gemeinde Röthis). Diese Grundstücke liegen an der Badst raße (Straße zur Fa. Röfix) und sind derzeit als Freifläche gew idmet. Die auf der Gst.Nr. 1816/3 befindliche Baracke der Wildbachverbauung w ürde abgetragen. Als Ersatz w ürde die Wildbachverbauung eine Box an die neue Lagerhalle anbauen. Um die Halle errichten zu können, ist eine Umw idmung von Freifläche in Sonderfläche „ Hackschnitzellager- u. Produktionshalle“ notw endig. Von der Raumplanungsstelle w urden die Grundstücke bereits besichtigt. Eine Umw idmung w äre denkbar. Dabei w urde aber auf mögliche Lärmschutzauflagen hingew iesen. Von DI Horn w urde angeregt zu prüfen, ob nicht eine Errichtung innerhalb des Röfix-Areals möglich w äre. Erste Vorgespräche sind aber negativ verlaufen, da es Problem mit der Staubentw icklung beim Hacken geben könnte. Der Antrag für das Gst.Nr. 1816/3 KG Sulz ein Umw idmungsverfahren von Freifläche in Sonderfläche Hackschnitzelproduktion einzuleiten w ird einstimmig angenommen. Im Rahmen dieses Verfahren sind die Lärmsituation sow ie evtl. notw endige Schallschutzmassnahmen zu klären. 12. Die Ortsfeuerw ehr möchte aus Anlass des 30jährigen Bestehens der Jungfeuerw ehr einen Wimpel für die Jungfeuerw ehrgruppe anschaffen. Auf diesem Wimpel soll auch das Gemeindew appen aufgedruckt w erden. Weiters möcht e die Ortsfeuerw ehr auch auf dem Briefpapier das Gemeindew appen führen. Die Bew illigung zur Führung des Gemeindew appens auf dem Wimpel der Jungfeuerw ehr und auf dem Briefpapier der Ortsfeuerw ehr Sulz w ird einstimmig erteilt. Damit das Gemeindeerscheinungsbild gew ahrt bleibt, hat die Anfertigung in A bsprache mit dem Gemeindegrafiker Reinhard Vogelauer zu erfolgen. 13. In der letzten Projektsit zung hat die Feuerw ehr verschiedene Wünsche hinsichtlich der Ausstattung des Schulungsraumes geäußert. Von der Feuerw ehr w ird eine Multimediaausstattung im Gesamtbetrag von netto Euro 9.970, -- gew ünscht . Da diese Kosten in der beschlossenen Gesamtbaukostensumme nicht mehr untergebracht w erden können ist eine Entscheidung über die Finanzierung dieser zusätzlichen Wünsche zu treffen. 187 Bei der anschließenden Diskussion w ird einerseits Verständnis für die Wünsche der Feuerw ehr gezeigt, andererseits aber eine zusätzliche Finanzierung für schw er vorstellbar angesehen. Dies vor allem in Hinblick darauf, dass die Gesamtbaukostensumme von ursprünglichen Euro 1.343.000, -- auf nunmehr rund Euro 2.000.000, -angew achsen ist. Zudem stehen in nächster Zukunft noch Ersatzbeschaffungen bei den Einsatzfahrzeugen an. Es w ird vorgeschlagen, dass die Projektgruppe gemeinsam mit der Feuerw ehr eine Lösung für die Unterbringung dieser Sonderw ünsche im Rahmen der beschlossenen Bausumme sucht. Denkbar w ären dabei zum Beispiel Einsparungen durch Eigenleistungen der Feuerw ehr. 14. a) Das Darlehen zur Finanzierung des Biomasseheizw erks w urde vom Gemeindevorstand an die PSK (Bestbieterin) vergeben. b) Der Vorsitzende berichtet über die eingeholten Einkünfte bei den umliegenden Gemeinden w egen der Rabattgew ährung bei Planungshonoraren im Kanalbereich. Mit Ausnahme von Röt his (1 x 15 % ) haben alle anderen Gemeinden Rabatte von 10 % erhalten. Der Vorschlag des Vorsitzende auf eine Nachverhandlung mit DI Adler zu verzichten, da dieser bei Bedarf auch ohne zusätzliche Honorarverrechnungen zu Beratungen kommt und auch für den Wasserfilm einen Sponsorbeitrag von Euro 2.000, -- geleistet hat, w ird zustimmend zur Kenntnis genommen. c) Die Alu-Fassade für das Gerätehaus w urde ausgeschrieben. Angebotsabgabetermin ist morgen Dienstag, 21. September. d) Die Gemeinde erhält heuer eine Betriebskostenförderung von Euro 4.515, -- für die Abw asserbeseitigung. e) Die Weiterent w icklungen des Regio Vorderland-Logos w erden zur Kenntnis gebracht. f) Ein aktueller Bericht über die Flexible Kinderbetreuung w ird vorgelegt . Der Bericht soll der nächsten Einladung beigelegt w erden. g) Über den Stand der Umsetzung des Projekt es „ Interkommunale Zusammenarbeit – Bereich Baurecht“ w ird berichtet. Es liegt eine Anfrage über die Anmietung der alten Gendarmerieräume zur Unterbringung des Bauamtes vor. h) Thomas Greussing berichtet über Probleme mit dem Bierkühler in der Volksschule. Da die Leitung vom Kühlraum zum Ausschank relativ lang ist, gibt es bei geringen Ausschankmengen zu einer starken Schaumbildung. Es soll geprüft w erden, ob der Einbau eines Nachkühlers möglich ist. i) Die immer noch ausständige Frödischdammbegehung mit den Anrainervertretern w ird urgiert. j) DI Johannes Marte bedankt sich f ür das Beiblatt zur Sitzungseinladung und w ünscht dass dies beibehalten w ird. k) Vbgm. Karl Wutschitz stellt fest, dass Walter Schnetzer bei der let zten Sitzung seinen Rücktritt erklärt hat. Walter Schnetzer w ar 3 Perioden (1990 – 2004) als Gemeindevertreter und 1 Periode (1985 – 1990) als Gemeindevertreterersatz t ätig. Er ist der Ansicht, dass auf Grund dieser langen Tätigkeit eine Ehrung angebracht w äre. Es soll erhoben w erden, w elche Ehrungen bei w elcher Dauer bisher durchgeführt w urden. n) Lothar Mathies berichtet, dass die Abrechnung des Wasserfestes fertig ist und er diese dem Gemeindevorst and präsentieren möchte. 188 Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Skr. A. Gut, Bgm. 189 Anhang zu Punkt 6. Beschluss der Gemeindevertretung von Sulz vom 20.9.2004 über die Einrichtung der „ Errichtung und Betrieb eines Biomasse-Heizw erks“ als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit. § 1 Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit (1) Die „ Errichtung und Betrieb eines Biomasse-Heizw erks“ (im folgenden kurz Betrieb) w ird als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit im Sinne des ESVG 1995 eingerichtet und nach den für die Gemeinden geltenden Vorschriften und nach dieser Satzung geführt. (2) Der Betrieb ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zw eckmäßigkeit sow ie nach den jew eils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zu führen. Der Betrieb stellt Gemeindevermögen dar und gehört zum Gemeindeeigentum. Das Gemeindevermögen ist möglichst ohne Beeinträchtigung seiner Substanz zu erhalten. § 2 Aufgaben und Ziele Die Aufgabe des Betriebes ist die Errichtung und der Betrieb eines Biomasse-Heizw erks der Gemeinde Sulz mit dem Ziel, durch die in dieser Satzung festgelegten organisatorischen Maßnahmen eine auf Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung ausgerichtete Betriebsführung zu erreichen. § 3 Organe Die Verw altung des Bet riebes obliegt folgenden Organen: 1. der Gemeindevertretung, 2. einem Ausschuss gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes, 3. dem Gemeindevorstand, 4. dem Bürgermeister, § 4 Gemeindevertretung / Ausschuss gem. § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes (1) Der Gemeindevertretung obliegen die im § 50 des Gemeindegesetzes aufgeführten Angelegenheiten. Bezüglich der Verw alt ung des Betriebes obliegen der Gemeindevertretung insbesondere: a) die Auflassung des Betriebes, b) die Änderung der Satzungen, c) der Erw erb und die Veräußerung von Anlagegütern, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Organs der Gemeinde gegeben ist, d) die Beschlussfassung über den Voranschlag, e) die Prüfung und Erlassung der Gebührenordnung, f) die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss. (2) Sofern die Gemeindevertretung einen Ausschuss gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes einsetzt, w ird dieser nach Maßgabe der ihm übertragenen Aufgaben und der gesetzlichen Bestimmungen anstelle der Gemeindevertretung tätig. 190 § 5 Gemeindevorstand Dem Gemeindevorstand obliegen die nach § 60 des Gemeindegesetzes und nach anderen gesetzlichen Bestimmungen übertragenen Aufgaben. § 6 Bürgermeister Dem Bürgermeister obliegen die nach § 66 des Gemeindegesetzes übert ragenen Aufgaben. Bezüglich der Verw altung des Betriebes obliegen dem Bürgermeister insbesondere: 1. die Bestellung eines Gemeindebediensteten zum Betriebsleiter, 2. die Abberufung des Betriebsleiters, 3. die Aufsicht über den gesamten Betrieb, 4. die Vertretung des Betriebes nach außen, sow eit damit nicht der Betriebsleiter betraut ist. § 7 Betriebsleiter (1) Wenn der Bürgermeister die unmittelbare Führung des Betriebs nicht selbst w ahrnimmt, ist hiefür ein Betriebsleiter zu bestellen. (2) Dem Betriebsleiter sind vom Bürgermeister ganz oder teilw eise zu übertragen (§ 27 des Gemeindegesetzes): a) die selbständige und verantw ortliche Führung des Betriebes, b) die Planung und Durchführung aller Maßnahmen, die zur Erreichung der in der Satzung festgelegten Ziele hinsichtlich Wirtschaft lichkeit und Kostendeckung erforderlich sind, im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane, c) die Vertretung des Betriebes nach außen, d) die Erstellung der erf orderlichen, den Betrieb betreffenden Unterlagen für den Voranschlag und Rechnungsabschluss, für die Gebührenkalkulation, die Vermögens- und Schuldenrechnung sow ie die Kosten- und Leistungsrechnung. e) die Erstellung von Berichten über die w irtschaftliche und technische Entw icklung (z.B. Qualitätsindikatoren) des Betriebes. § 8 Kostendeckung Bei der Führung des Betriebes ist Kostendeckung anzustreben, w obei der betriebsw irtschaftliche Kostenbegriff anzuw enden ist. Wird eine Kostendeckung nicht erreicht, so muss der Grad der Kostendeckung durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Auslastung, der Gebühren-(Entgelt-)Gestaltung und durch Einflussnahme auf die entst ehenden Kosten schrit tw eise gesteigert w erden. § 9 Rechnungsw esen Für das Rechnungsw esen (Voranschlag bzw . Untervoranschlag, Rechnungsabschluss, Kalkulation, Kosten- u. Leistungsrechnung) gelten die Bestimmungen der VRV bzw . des Gemeindegesetzes.