20041213_GVE049

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:54
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2004-12-13
Erscheinungsdatum 2004-12-13
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197 N I ED ERSCH RI FT über die 49. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 13. Dezember 2004 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz. Anwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Strauß Manfred, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Ing. Frick Raimund, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Entner Herbert, Mathies Lothar, Nitz Bernhard, DI Marte Johannes, Malin Thomas, Greussing Thomas und ab 20.oo Uhr (Pkt. 3.) Kronberger Meinhard. Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Gut Adalbert, Baw art Christoph, Elsensohn-Büchelhofer Susanna Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Gebührenfestlegung 2005 Voranschlag 2005 Straßenbeleuchtung; Vergabe der Materiallieferung für 2005 Biomasseheizw erk; Abgrenzungsmauer gegenüber Tiefgaragenzufahrt MZG Berichte und Allfälliges Erledigung Vbgm. Karl Wutschitz eröffnet die Sitzung und teilt mit, dass er auf Grund der Erkrankung des Bürgermeisters heute die Sitzung leit e. Wie allen bekannt sein dürfte, musste sich Bgm. Adalbert Gut am 21. November in stationäre Behandlung geben. Seit letztem Freitag ist er w ieder Zuhause. Wie sein Gesundheitszustand ist und ab w ann er w ieder im Amt sein w ird, kann heute noch nicht gesagt w erden. Um aber die Gebühren und den Voranschlag für das kommende Jahr rechtzeitig beschließen zu können, w urde vom Gemeindevorstand beschlossen, die Sitzung heute trotzdem abzuhalten. 1. Die Niederschrift über die Gemeindevertretungssitzung vom 15. November 2004 w ird ohne Einw and einstimmig genehmigt. 2. Vbgm. Wutschitz bringt den vom Gemeindevorstand in Absprache mit dem Bürgermeister erstellten Vorschlag zur Kenntnis. Nach ausführlicher Beratung w erden einstimmig folgende Gemeindegebühren neu festgesetzt und die nachstehenden Verordnungen erlassen: a) Verordnung über die Wassergebühren Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 i.d.g.F. und des § 16 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2001 w ird im Sinne der Verordnung der Gemeinde Sulz über die Regelung der Wassergebühren verordnet : § 1 Beitragssatz Der Beitragssatz gemäß § 3 der Wasserleitungsordnung w ird mit Euro 17, 80 ohne Mehrw ertsteuer festgesetzt . 198 § 2 Wasserbezugsgebühr Die Wassergebühr beträgt einschließlich Mehrw ertsteuer bei einem jährlichen Wasserbezug a) von 1 - 3.000 m³ pro m³ Euro 0, 65 b) von 3.001 6.000 m³ pro m³ Euro 0, 62 c) ab 6.001 m³ pro m³ Euro 0, 59 § 3 Wasserzählergebühr die Wasserzählergebühr beträgt monatlich einschließlich Mehrw ertsteuer für einen 3/5 m³ Wasserzähler Euro 1, 90 einen 7/10 m³ Wasserzähler Euro 3, 00 einen 20 m³ Wasserzähler Euro 5, 60 einen 50 m³ Wasserzähler Euro 14, 90 einen 80 m³ Wasserzähler Euro 20, 40 einen 100 m³ Wasserzähler Euro 26, 00 § 4 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Wassergebührenordnung ihre Wirksamkeit. b) Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 auf Grund der §§ 12, 18, 19, 20 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 5/1989, i.d.g.F. und der Kanalordnung der Gemeinde Sulz vom 27.5.1991, verordnet: Die Kanalisationsabgabensätze w erden w ie folgt festgesetzt: 1. Beitragssatz (§ 10 Abs. 2. Kanalordnung) Der Beitragssatz w ird mit Euro 28, 00 ohne Mehrw ertsteuer festgesetzt, das sind 12 % jenes Betrages der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abw asserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m entspricht. 2. Gebührensatz (§ 17 Kanalordnung) Der Gebührensatz beträgt pro m³ Abw asser (einschließlich Niederschlagsw asser von Dach- und Hofflächen) Euro 2, 05 einschließlich Mehrw ertsteuer 3. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze ihre Wirksamkeit. c) Kindergartengebührenverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. Dezember 20 04 auf Grund der Ermächtigung gemäß § 15 und § 16 des Finanzausgleichsgesetzes 2001 und auf Grund des § 50 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F. verordnet: Die Elternbeiträge für den Gemeindekindergarten Sulz w erden w ie folgt festgelegt: §1 1. Der monatliche Beitrag je Kind für den Besuch des Kindergartens w ird w ie folgt festgelegt: a) Ganztagsbesuch für das 1. Kind für das 2. Kind Euro Euro 28, 00 19, 00 199 b) Halbtagsbesuch für das 1. Kind für das 2. Kind Euro Euro 21, 00 16, 00 2. Weiters w ird zum Kindergartenbeitrag ein Materialkostenbeitrag von monatlich Euro 5, 00 eingehoben. Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrw ertsteuer §2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Kindergartengebührenverordnung ihre Wirksamkeit . d) Friedhofsgebührenverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 gemäß § 42 des Bestattungsgesetzes, LGBl.Nr. 58/1969, i.d.g.F., folgende Verordnung erlassen: § 1 Gültigkeitsbereich Diese Friedhofsgebührenverordnung gilt für den in der Verw altung der Gemeinde st ehenden Friedhof bei der Pfarrkirche St. Georg in Sulz. § 2 Allgemeines und Begriffsbestimmungen 1. Die Gemeinde hebt zur Deckung ihres Aufw andes, der ihr durch den Betrieb des Friedhofes entsteht, nachstehende Friedhofsgebühren ein: a) Grabstättengebühren für die Dauer eines Benützungsrechtes b) Grabstättengebühren für die jährliche Erhaltung des Friedhofes c) Verlängerungsgebühren für die Verlängerung eines Benützungsrecht es d) Aufbahrungsgebühren für die Aufbahrung von Leichen in der Friedhofskapelle e) Bestattungsgebühren für das Öffnen und Schließen einer Grabstelle § 3 Grabstättengebühren 1. Die Grabstättengebühren w erden für die Dauer eines Benützungsrechtes (§ 9 der Friedhofsordnung) w ie f olgt festgesetzt: a) Reihengräber für Kinder b) Reihengräber f ür Erw achsene c) Sondergräber (Familiengräber) mit 2 Grabstellen d) Sondergräber (Familiengräber) mit 4 Grabstellen e) Urnennischen Tiefe 1, 00 m Tiefe 1, 60 m Euro 105, -Euro 190, -- Tiefe 2, 20 m Euro 260, -- Tiefe 2, 20 m Euro 520, -Euro 380, -- 2. Die jährliche Grabstättengebühren für die Erhaltung des Friedhofes betragen: a) für ein Reihengrab, ein Sondergrab mit 2 Grabstellen oder eine Urnennische Euro 11, 70 b) für ein Sondergrab mit 4 Grabstellen 20, 20 Euro § 4 Verlängerungsgebühren Für die Verlängerung eines Benützungsrechtes sind Gebühren in der Höhe der Grabstättengebühr gem. § 3 (1) entsprechend der Dauer der Verlängerung zu entrichten. 200 § 5 Aufbahrungsgebühr Für jede Aufbahrung einer Leiche in der Leichenhalle ist eine Gebühr von Euro 15, 30 pro Kalendertag und für Einstell-Leichen von Euro 20, -- pro Kalendertag zu entrichten. § 6 Bestattungsgebühr Die Bestattungsgebühr beträgt für jede Grabstelle a) bei b) bei c) bei d) bei Urnenbestattung einer Grabtiefe von 1, 00 m (Kindergrab) einer Grabtiefe von 1, 60 m einer Grabtiefe von 2, 20 m Euro Euro Euro Euro 86, -100, -410, -468, -- § 7 Verzicht auf Benützungsrecht Bei vorzeitigem Verzicht auf das Benützungsrecht an einer Grabstätte erfolgt keine Rückerstattung der bereits entrichteten Friedhofsgebühren. § 8 Stilllegung oder Auflassung des Friedhofes Bei Stilllegung oder Auflassung des Friedhofes sind die bereits entricht eten Friedhof sgebühren anteilmäßig an die Benützungsberechtigten zurückzuerstatten. § 9 Schlussbestimmung Die Friedhofsgebührenverordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Friedhofsgebührenverordnung ihre Wirksamkeit. e) Verordnung über die Änderung der Abfallgebührenverordnung Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 den § 2 der Verordnung über die Abfallgebühren der Gemeinde Sulz (Abfallgebührenverordnung) vom 30. November 1998 w ie folgt geändert. 1. Die Abfallgrundgebühr für die einzelnen legt: a) Einpersonenhaushalt b) Zw eipersonenhaushalt c) Drei- u. Mehrpersonenhaushalt d) Zuschlag pro Haushaltsmitglied Haushalte w ird pro Jahr w ie folgt festgeEuro 23, 00 Euro 33, 00 Euro 40, 00 Euro 5, 30 2. Die Entsorgungsgebühren w erden w ie folgt festgelegt: a) 25 Liter-Abfallsack Euro 1, 70 b) 40 Liter-Abfallsack Euro 3, 00 c) 60 Liter-Abfallsack Euro 4, 50 d) 8 Liter-Bio-Abfallsack Euro 0, 90 e) 15 Liter-Bio-Abfallsack Euro 1, 60 f) 240 Liter-Container Euro 17, 30 g) 800 Liter-Container Euro 57, 60 h) Container mit anderen Fassungsvermögen pro 100 Liter Inhalt Euro 7, 20 i) Sperrmüll: Wertmarke für höchstens 0, 50 m³ oder maximal 35 kg Sperrmüll Euro 9, 00 j) Grünmüll bei Abgabe auf der Sammelstelle pro m³ Euro 5, 50 Mindestgebühr Euro 1, 20 k) Braunw are pro kg. Euro 0, 50 201 l) m) n) o) p) q) r) s) t) u) Bildschirme pro Kg. Weißw are pro Stk. Sperrmüll pro kg. Bauschutt u. Aushubmaterial pro m³ pro Kübel pro Karrette Alteisen pro kg Altreifen ohne Felgen mit Felgen Holz behandelt pro kg Nassbatterien pro St ück Leuchtstoffröhren pro Stück Kühlschrankentsorgung Euro Euro Euro 0, 50 9, 00 0, 30 Euro 25, 00 Euro 0, 50 Euro 3, 00 Euro 0, 05 Euro 2, 20 Euro 4, 40 Euro 0, 20 Euro 1, 45 Euro 0, 75 Euro 38, 00 Die angeführten Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrw ertsteuer. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Beschlüsse über die Festlegung der Höhe der Abfallgebühren ihre Wirksamkeit. 3. Der den Gemeindevertretern zur Einsicht nahme übermittelte Voranschlagsentw urf für das Jahr 2005 w ird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht und in verschiedenen Abschnitten näher erläutert. Dabei geht der Vorsitzende besonders auf die im Voranschlagsentw urf enthalt enen größeren Investitionen näher ein und erläutert diese ausführlich. Ein w eiterer Bericht befasst sich mit der Schuldenentw icklung im Zeitraum 2000 – 2005. GV Johannes Marte regt an, künftig die Aufstellungen bereits vor der Sitzung per Mail zur Verfügung zu stellen. Der Voranschlagsentw urf für das Jahr 2005 schließt w ie folgt ausgeglichen ab: Einnahmen der Erf olgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen Euro Euro Euro 3.903.100, -1.217.000, -5.120.100, -- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Euro Euro Euro 3.334.200, -1.785.900, -5.120.100, -- Der Voranschlag für das Jahr 200 5 w ird auf Antrag des Vorsitzenden von der Gemeindevertretung in dieser Fassung einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft der Gemeinde Sulz gem. § 73 Abs. 3 des Gemeindegesetzes w ird für das Jahr 2005 mit Euro 2.031.800, -- (Voranschlag Seite 92) festgestellt. 4. Vbgm. Wutschitz berichtet, dass per 1. Jänner 2005 bei den Straßenbeleucht ungsmaterialien eine Preiserhöhung zw ischen 3 – 5 % ansteht. Bei einer Bestellung in diesem Jahr kommen noch die alten Preis zur Verrechnung obw ohl die Lieferzeit etw a 3 Monate beträgt. Nach kurzer Berat ung w ird beschlossen, die für das kommende Jahr erforderlichen Materialien laut vorliegendem Angebot bei der Fa. Elektro-Jutz, Sulz zum Gesamtpreis von Euro 19.026, -- zu bestellen. GV Raimund Frick hat infolge Befangenheit gem. § 28 GG an der Abstimmung nicht teilgenommen. 202 5. Der Vorsitzende bericht et, dass auf Grund des Niveauunterschiedes nicht w ie im Einreichplan eingezeichnet , der Vorplatz beim Biomasseheizw erk auf der gleichen Höhe w ie die Zufahrt zur Tiefgarage des Mehrzw eckgebäudes errichtet w erden kann. Von Architekt Nägele w urde zuerst eine Böschung mit einer Hecke vorgeschlagen. In der Projektsitzung w urde diese Lösung aus Platzmangel verw orfen. Es w ird vorgeschlagen eine Abgrenzungsmauer zu errichten. Dieser Vorschlag w ird an Hand der vorliegenden Pläne ausführlich erläutert. Dieser Vorschlag w ird von den Anw esenden grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Es w ird jedoch vorgeschlagen, die Tiefgaragenzufahrt im vorderen Bereich (bis etw a Ecke Schlauchturm) auf das Niveau des Vorplatzes anzuheben und erst ab dort die Abgrenzungsmauer zu errichten. Der Vorsitzende w ird beauftragt, eine Lösung in diesem Sinne zu fordern. Da diese Mehrkosten w egen der Nichtberücksichtigung der Geländesituation bei der Planung entstehen, sind diese Kosten bei der Berechnung des Architektenhonorars außer Acht zu lassen. 6. a) Der Bau des Feuerw ehrhauses liegt im Terminplan. Der Kostenrahmen liegt derzeit etw a 0, 5 % über dem Ziel. b) Das Biomasseheizw erk ist am 12. November in Betrieb gegangen. Am 19. November fand eine Besichtigung mit den Wärmekunden statt. Für die Gemeindevertretung w ird es Anfang des kommenden Jahres eine Besichtigung geben. c) Der Kreuzungsumbau Treietstraße/Salomon-Sulzerstraße ist bis auf die Markierung u. Straßenbeleucht ung abgeschlossen. d) Abgeschlossen w urde auch die Kiesentnahme aus der Frödisch. Für die Schüttung des Platzes unter dem Bauhof w urden rund 600 m³ verw endet. Das restliche Material w urde an die Fa. Nägele abgegeben. e) Am 6. November fand eine Begehung des Frödischdammes mit den Anrainervertretern statt. Noch diesen Monat soll ein Gespräch mit dem Geometer st attfinden. f) Wasserversorgung: Der 1. Bauabschnitt ist fertig gestellt . Im Hot el Viktor w urde eine Firstfeier abgehalten. Die genauen Zahlen liegen noch nicht vor. g) Mehrzw eckgebäude: Eine Mängelliste mit 23 Punkten w urde erstellt. Alle betroff enen Firmen w urden angeschrieben und innerhalb einer bestimmten Frist zur Behebung aufgefordert. GV Summer Reinhard erkundigt sich, ob auch die Mängel bei den Mietern erhoben w urden. Vbgm. Wutschitz erklärt, dass er bei der Aufnahme nicht dabei w ar und daher nicht w isse w o bzw . mit w em die Mängel erhoben w urden. Er versichert jedoch, sich zu erkundigen und bei der nächsten Sitzung darüber zu berichten. GV Summer teilt noch mit, dass er nicht glaube, dass beim Mehrzw eckgebäude eine Kostendeckung erreichbar ist. h) Die Bürgermeister der Regio Vorderlandgemeinden haben bei LR Rein w egen des Treietkreisverkehrs vorgesprochen. LR Rein hat zugesichert, dass der Umbau der Treietkreuzung im Baudget 2005 berücksichtigt w ird. In diesem Zusammenhang w urde auch über die Autobahnanschlüsse gesprochen. Geplant ist ein Vollanschluss in Klaus. Weitere Anschlüsse w erden im Raum Vorderland sicher nicht kommen. 203 i) Beim Landesbew erb „ Menschengerechtes Bauen“ w urden die Gemeinde Sulz und Architekt Heinz Ebner f ür den Gemeindeamtsumbau ausgezeichnet. j) Vbgm. Wutschitz berichtet über ein Telefonat mit Bezirkshauptmann Dr. Wiederin w egen Beschw erden über die Handymasten in Sulz. Obw ohl die Masten genehmigt sind und den Richtw ert en sich entsprechen, hat Dr. Wiederin die Durchführung von Messungen empfohlen. GV Marte erklärt, dass sich die Stadtw erke Feldkirch mit dieser Problematik auch schon beschäftigt haben. Die in Feldkirch durchgeführten Messungen lagen alle unter den Grenzw erten und w aren teilw eise niedriger als die Belastungen in den Häusern. Die Stadtw erke besitzen ein Messgerät. Diese könnte sicher für Messungen in Sulz eingesetzt w erden. GR Strauß schlägt vor, einige Messungen durchführen und dann eine Informationsveranstaltung zu machen. k) GV Entner Herbert berichtet, dass am 20. November der Feuerw ehr aufgefallen ist, dass der Durchgang zur Dusche im neuen Gerätehaus zu klein ist. Die rohe Lichte beträgt 54 cm. Laut Baugesetz ist jedoch eine Breite 60 cm vorgeschrieben. Er bedankt sich bei allen Gemeindevertretern f ür die Unterstützung beim Gerätehausneubau, stellt aber auch fest, dass sonst das Interesse an der Feuerw ehr nicht sehr groß ist. Bei der Jahresschlussübung w ar nur der Bürgermeister anw esend, zw ei Gemeindevertreter ließen sich entschuldigen. Er w ünscht allen ein gutes neues Jahr. l) Das Gemeindeinformationsblatt w ird w egen der Erkrankung des Bürgermeisters erst nach Dreikönig erscheinen. j) Vbgm. Karl Wutschit z hält einen kurzen Rückblick über das zu Ende gehende Jahr und bedankt sich auch im Namen des Bürgermeisters bei allen für die Mitarbeit. Er stellt aber auch fest, dass die Sitzungsmoral und die Teilnahme an div. Veranstaltung bei einigen zu w ünschen übrig ließ. Einen Dank richtet er auch an die Gemeindeverw altung f ür die geleistete Arbeit. Zum Schluß w ünscht er allen frohe Festtage und alles Gute für das kommende Jahr. GV Kurt Baldauf schließt sich dem Dank und den Wünschen des Vizebürgermeisters an und bedankt sich bei ihm für die Vertretung des Bürgermeisters in den letzten Wochen. Ende der Sitzung: 21.35 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Skr. K. Wutschitz, Vbgm.