19991004_GVE040

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:57
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1999-10-04
Erscheinungsdatum 1999-10-04
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Inhalt des Dokuments

216 Niederschrift über die 40. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 4. Oktober 1999 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Fleisch Oskar, Bawart Christoph, Kronberger Meinhard, Ing. Frick Raimund, Baur Herbert, Schnetzer Walter, Erath Clemens, Nachbaur Fritz (ab Pkt. 5.), Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Entner Herbert, Watzenegger Georg und Bromundt Helmut Anwesender Ersatzmann: Watzenegger Karlheinz Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Konzett Kurt, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Entner Erich, Summer Reinhard Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Darlehensaufnahme Delegierung von Personen in die Arbeitsgruppe „Wertstoffhof“ ASO Rankweil, Rechnungsabschluß 1998 Grundbuchsantrag über öffentliches Wegegut Wirtschaftsförderung Mehrzweckgebäude; Vorstellung der Grundrisse Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 39. Gemeindevertretungssitzung vom 12.7.1999 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Für das Grunddarlehen zur Finanzierung des Grundkaufes von der Erbengemeinschaft nach Zumtobel Alfred wurden von vier Kreditinstituten Angebote eingeholt. Es ergibt sich folgende Angebotslage: a) Fixzinssatz auf 5 Jahre: Bestbieter Raiba Vorderland mit 4, 125 % b) Bindung an Sekundärmarktrendite: Bestbieter Sparkasse mit 4 % c) Bindung an Euribor: Bestbieter Raiba Vorderland u. Volksbank mit 3, 25 % d) Bindung an CHF-Libor: Bestbieter Raiba Vorderland mit 2 % Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen das Darlehen an die Raiba Vorderland mit einer Bindung an den CHF-Libor (derzeit 2 %) zu vergeben. Die Darlehenshöhe beträgt rund ATS 2.000.000, -- (Kaufpreis von ATS 1.950.900, -- plus Nebenkosten). 3. Als Vertreter der Gemeinde Sulz in die Arbeitsgruppe „Wertstoffhof“ werden einstimmig Vbgm. Karl Wutschitz und GV Raimund Hartmann bestellt. Sollte Raimund Hartmann diese Aufgabe nicht übernehmen, soll diese von einem anderen Mitglied des Umweltausschusses übernommen werden. 217 4. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1998 des Schulerhalterverbandes ASO RankweilVorderland mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von je ATS 2.888.736, 59 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Es wird berichtet, daß bei allen Gemeindestraßen im Grundbuch die Eintragung „Öffentliches Gut – Gemeindestraße“ fehlt. Da die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Gemeindestraße“ auf Grund des Straßengesetzes erforderlich ist muß diese für alle Gemeindestraße beantragt werden. Der vom Bauamt vorbereitete Antrag wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Einbringung des vorliegenden Antrages auf grundbücherliche Durchführung der erforderlichen Änderungen gem. Straßengesetz wird einstimmig beschlossen. Zur Anfrage von GV Watzenegger Georg wegen der Öffentlichkeit des Feldweges unter der Bahn zum Hof von Frick Karl teilt der Vorsitzende mit, daß dieser Feldweg mit der Bezeichnung „Unterer Bahnweg“ als öffentliches Gut eingetragen ist und daher für alle benützbar ist, jedoch nur mit dem Rad und zu Fuß. Ein Befahren mit Fahrzeugen ist nur im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Grundstücke erlaubt. 6. Der Vorsitzende berichtet, daß nach Einführung der Kommunalsteuer die Gemeinden zunächst davon ausgegangen sind, daß Zahlungen von Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen dem begünstigten Steuersatz nach § 67 Abs. 6 EstG 1988 unterliegen und somit nach § 5 Abs. 2 lit. B des Kommunalsteuergesetzes nicht zur Bemessungsgrundlage gehören. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Jahr 1996 die Auffassung vertreten, daß Urlaubsentschädigungen und –abfindungen der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Im Zuge der derzeit in Sulz stattfindenden Kommunalsteuerprüfungen wurde vom Prüfer festgestellt, daß die Lohnabrechner verschiedener Betriebe in den Jahren 1994 bis 1996 auf Grund der vorherrschenden Meinung keine Kommunalsteuer für Urlaubsentschädigungen bzw. – abfindungen abgeführt haben. Da den Lohnabrechnern keine Schuld für die Nichtabführung angelastet werden kann, wurde von den Gemeinden der Region Kummenberg und von fast allen Gemeinden der Regio Vorderland ein Beschluß gefaßt, die für die Jahre 1994 – 1996 fällig gewesene Kommunalsteuer als Wirtschaftsförderung den betroffenen Betrieben zu gewähren. Da diese Beschlüssen den heimischen Betrieben teilweise bekannt sind, wurde der Steuerprüfter darauf angesprochen. Vom Gemeindevorstand wird eine entsprechende Beschlußfassung auch für Sulz empfohlen. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, den kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen in Sulz für die Jahre 1994 – 1996 eine Wirtschaftsförderung in der Höhe der auf die gewährten Urlaubsentschädigungen und –abfindungen entfallenden Kommunalsteuer zu gewähren. Somit ist für den Zeitraum 1994 – 1996 keine Kommunalsteuernachzahlung auf Urlaubsentschädigungen und –abfindungen zu leisten. 7. Der Vorsitzende stellt die von Arch. Nägele ausgearbeiteten Vorentwürfe für das Mehrzweckgebäude vor. Im besonderen stellt er die von der Sparkasse bevorzugten Varianten 3.1 und 3.2 vor. Bei der Variante 3.1 ist im Kellergeschoß eine Tiefgarage für 6 Abstellplätze vorgesehen. Bei der Variante 3.2 sind im Kellergeschoß anstelle der Tiefgarage Räume für andere Nutzungen (z.B. Vereinsräume) vorgesehen. Die anderen Geschosse sind bei beiden Varianten gleich, mit der Ausnahme, daß die Variante 3.2 im Erdgeschoß 4 Pkw-Einstellplätze aufweist. In der Variante 3.1 ist anstelle der Einstellplätze eine zusätzliche Dienstleistungsnutzung im Ausmaß von ca. 50 m² möglich. 218 Nach eingehender Diskussion der verschiedenen Varianten wird von der Gemeindevertretung der Variante 3.2 den Vorzug gegeben. Es soll auf Grundlage dieser Variante mit der Sparkasse, der Gendarmerie und den weiteren möglichen Partnern verhandelt werden. Bis zur Beschlußfassung ist eine Kostenschätzung inkl. aller Nebenkosten (Honorare, Außenanlage usw). zu erstellen. Weiters ist ein Finanzierungsvorschlag für den Kostenanteil der Gemeinde zu erstellen. Von der Sparkasse und der Gendarmerie sind schriftliche Zusicherungen über die Mitbeteiligung bzw. Miete zu verlangen. 8. a) Die Niederschriften der 171. – 181. Gemeindevorstandssitzungen liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf. b) Die erfolgte Änderung des Gesellschaftsvertrages der VEG wird zur Kenntnis gebracht. c) GV Kopf Werner stellt fest, daß die Einbindung des neuen Fußgängersteges bei der Engelbrücke in die Schützenstraße sowie die Ausführung der Metallteile im Innenbereich nicht richtig erfolgt sind. Zur Ausführung der Eiseninnenteile berichtet Bgm. Gut, daß auf Grund unterschiedlicher Ansichten zwischen den Planern, der Gemeinde Zwischenwasser und der Gemeinde Sulz der Anstrich nicht erfolgt ist. Über das Ergebnis einer Aussprache mit den Planer u. Vertretern der Gemeinde Zwischenwasser wird berichtet. d) Vbgm. Wutschitz erkundigt sich über den Stand der Gespräche bezüglich „Fernwärmeheizung“. Eine baldige Entscheidung, ob negativ oder positiv, wäre wünschenswert. e) GV Schnetzer Kurt teilt mit, daß die Türe beim Ausgang aus dem Kindergartenareal auf den Gehsteig der Landammannstraße seit längerer Zeit wieder kaputt ist. Der Vorschlag von GV Entner Herbert anstelle dieser Tür ein Drehkreuz aufzustellen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. f) Es wird mitgeteilt, daß die Farbe der Fensterrahmen beim Schwimmbad nicht lichtecht ist und mittlerweile sehr blaß wirkt. Der Vorsitzende wird dies prüfen lassen. Ende der Sitzung: 21.40 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.