20030515_GVE031

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:57
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2003-05-15
Erscheinungsdatum 2003-05-15
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Inhalt des Dokuments

118 N I ED ERSCH RI FT über die 31. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 15. Mai 2003 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz. Anwesende Gemeindevertreter: Gut Adalbert, Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Hartmann Raimund, Kopf Werner, Frick Raimund, Kronberger Meinhard, Fleisch Udo, Summer Reinhard, Entner Herbert, Frick Karlheinz, Mathies Lothar, Dria Daniela, Nitz Bernhard, Greussing Thomas Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter und Ersatzleute: Strauß Manfred, Baw art Christoph, Baldauf Kurt, Elsensohn-Büchelhof er Susanna, Marte Johannes, Marte Eugen Tagesordnung 1. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls 2. Umbau Gemeindeamt; Grundsatzbeschluss 3. Bauabstandsnachsicht 4. Gerätehausneubau; Freigabe zur Einreichplanung 5. Haftungsübernahme für das Darlehen des Schw immbadvereins 6. Kleinkraftw erk; Ansuchen um Förderung bei der Kommunalkredit 7. MZG; Betrieb mit markt bestimmter Tätigkeit 8. Vermietung einer Teilfläche des MZG 9. Stellungnahme zu Landesgesetzen 10. Berichte und Allfälliges Auf Antrag des Vorsitzenden w ird einstimmig noch der Punkt „ Bestellung eines Rechnungsprüfers für den Schulerhalterverband HS Sulz-Röthis und für den Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband“ in die Tagesordnung aufgenommen Erledigung 1. Die Niederschrift über die 30. Gemeindevertretungssitzung vom 14. April 2003 w ird ohne Einw and genehmigt. 2. Zu diesem Punkt begrüßt der Vorsitzende Arch. Heinz Ebner und ersucht ihn der Gemeindevertretung das Projekt für den Umbau des Gemeindeamtes vorzustellen. Arch. Ebner erklärt , dass er bereits am 15. April das Projekt dem Bauausschuss vorgestellt hat. Vom Ausschuss w urde das Projekt gut geheißen w urde Gegenüber dem 1. Vorschlag hat sich die Liftanordnung geändert. Der Lift befindet sich nun im Aufgangsbereich. Die Stiege ist noch 1, 20 m breit. Dies w ird von der Brandverhütung so akzeptiert. Der neue Standort hat keine Ausw irkungen auf das Erdgeschoss. Die Dachuntersuchung hat ergeben, das eine Erneuerung unbedingt notw endig ist, da die Eternitplatten brüchig sind. Auch eine Dämmung der obersten Decke ist erforderlich. Sinnvoll w äre auch ein Tausch der Fensterverglasung. Die Fensterrahmen hingegen sind noch in einem sehr guten Zustand. 119 Die Sanierung des Gemeindeamtes könnte in f olgenden drei Abschnitt en durchgef ührt w erden. 1. Bauetappe: Umbau des Gemeindeamtes mit Lift und Behinderten-WC sow ie Dacherneuerung und evtl. Tausch der Fensterverglasung. 2. Bauetappe: Umbau des Erdgeschosses je nach Bedarf 3. Bauetappe: Gebäudehülle und w enn erforderlich Kellerbereich Die Kostenermittlung f ür die 1. Bauetappe lag bisher bei Euro 372.000, --. Durch die zusätzlichen Sanierungen (Dach und Fensterglas) erhöht sich die Gesamtsumme auf Euro 480.000, -- ohne Mw st. Davon entfallen etw a 2/3 auf den Gemeindeamtumbau und et w a 1/3 auf die Sanierungen und den behindertengerechten Ausbau. Für das Vorhaben gibt es 20 % Bedarfszuw eisungen und 15 % St rukturförderung. Die Zusagen liegen bereits vor. Die Strukturf örderung gibt es allerdings nur dann, w enn noch heuer das Vorhaben realisiert w ird. Im kommenden Jahr f ällt diese Förderung w eg, da die Gemeinde dann nicht mehr in die Förderungsrichtlinien fällt. Für Arch. Ebener w äre f olgender Terminplan denkbar: April – Juni Einreichplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung Juli/August Umzug des Gemeindeamtes in das Erdgeschoß September - November Durchführung des Umbaus Dezember Einzug ins neue Gemeindeamt Im Voranschlag 2003 sind für dieses Vorhaben Euro 350.000, -- enthalten. Da jedoch die Abrechnungen bzw . Zahlungen zum Teil erst im nächsten Jahr erfolgen w erden, ist damit heuer sicher das Auslangen zu finden. Der Restbetrag kann daher im Budget 2004 veranschlagt w erden. Von der Gemeindevertretung w ird der Umbau des Gemeindeamtes entsprechend dem vorgestellten Projekt von Arch. Ebner einstimmig beschlossen. Alle erforderlichen Entscheidungen über die Art der Ausführungen sind im Bauausschuss zu treffen. 3. Bei der Bauverhandlung für die Verbauung des Häfeleareals hat sich herausgestellt, dass im hinteren Teil eine Fluchttreppe erforderlich ist. Die Situierung ist nur so möglich, dass diese in die Bauabstandsfläche hineinragt. Weiters ragt eine kleine Flügelmauer der Terrasse für den geplanten Gastronomiebetrieb (ca. 60 cm über Bodenniveau) in die Abstandsfläche hinein. Der Erteilung der erforderlichen Abstandsnachsicht, entsprechenden dem Einreichplan, w ird unter folgenden Bedingungen erteilt. a) Entlang dem Frödischdamm darf keine Straße entstehen. b) Beim Parkplatz ist die Grenze zum Gemeindegrund ersichtlich zu machen (z.B. durch Einbau eines Randsteines) 4. Forte Christian hält einen kurzen Rückblick über die bisher stattgefundenen 6 Sitzungen der Projektgruppe. Ebenso bringt der das ursprüngliche Raumprogramm nochmals in Erinnerung und berichtet über die inzw ischen diskut ierten Änderungen. Die w ichtigste Änderung ist die komplette Unterkellerung des Gebäudes, w obei ein großer Teil auf die Biomasseheizung entfällt. In der Sitzung vom 21. Oktober w urde eine Kostensumme von Euro 1.343.553, 60 ohne Mw st. beschlossen. Bei gesamter Unterkellerung des Gebäudes beträgt die Summe Euro 2.042.969, --. Davon entfallen auf die Heizung Euro 404.149, --. Für das Gerätehaus verbleiben somit Euro 1.638.820, -- ohne Mw st. Der m³-Preis liegt im Vergleich zu anderen Gerätehäusern im guten Mitt elfeld. 120 Der Vorsitzende stellt fest, dass aus dem Finanzplan ersichtlich ist, dass trotz Berücksichtigung aller vorhergesehenen Investitionen die Finanzierung möglich ist. Vbgm. Wutschitz stellt an Fw .Kdt, Reinhard Summer die Frage, ob das vorliegende Projekt den Vorstellungen der Feuerw ehr entspricht. Summer Reinhard erklärt, dass das vorliegende Projekt voll entspricht und sow ohl von der Feuerw ehr als auch vom Verband akzeptiert w ird. Auf Antrag des Vorsitzenden w ird das vorgestellte neue Raumprogramm und der neue Kostenrahmen für das Gerätehaus (ohne Heizung) mit rund Euro 1.650.000, -einstimmig genehmigt. 5. In der letzten Sitzung w urde die Zustimmung zur Umschuldung des noch aushaftenden Darlehens des Schw immbadvereins beschlossen. Im Zuge der Umschuldung w urde festgestellt, dass bisher keine Bürgschaftserklärungen der Mitgliedsgemeinden vorlagen. Der Haftungsant eil der Gemeinde Sulz beträgt 20 % des noch aushaftenden Darlehensbetrages von rund Euro 1.440.000, --, somit rund Euro 288.000, --. Die Übernahme der Haf tung für diesen Darlehensbetrag w ird einstimmig beschlossen. 6. Der Vorsitzende berichtet, dass sich Im Zuge der Sanierung der Quellableitung die Errichtung eines Kleinkraftw erkes anbieten w ürde. Um jedoch in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss ein Antrag bis spätestens 30. Juni eingereicht w erden. Da die Zeit für eine Beratung über eine Realisierung zu kurz ist, w ird vom Gemeindevorstand vorgeschlagen, unabhängig von einer Bauentscheidung ein Förderungsansuchen zu stellen. Der Antrag eine Förderungsantrag für die Errichtung eines Kleinkraftw erkes zu stellen w ird einstimmig angenommen. Es w ird jedoch festgehalten, dass dies noch kein Errichtungsbeschluss ist. 7. Der Vorsitzende berichtet, dass auf Grund der Errichtung des Mehrzw eckgebäudes zur Erfüllung der Maastricht -Kriterien auch für die Errichtung und Vermietung von Gemeindegebäuden ein Gemeindebetrieb mit marktbestimmter Tätigkeit einzurichten ist. Die Gemeindevertretung beschließ einstimmig für den Gemeindebetrieb „ Errichtung und Verw altung von Wohn- u. Geschäftsgebäuden“ ein eigenes Statut entsprechend dem vorliegenden Muster zu beschließen. Auf die Einsetzung eines Ausschusses gem. § 3 des Statuts sow ie eines eigenen Betriebsleiters w ird verzichtet. 8. Der Vorsitzende bericht et, dass ein Zahnarzt (Dr. Christian Bordeianu) Interesse an der Anmietung von Räumen im 2. OG des Mehrzweckgebäudes für die Unterbringung einer Ordination hat. Die gewünschte Fläche (4 Achsen) beträgt ca 160 m². Er möchte nun von der Gemeinde ein schriftliches Angebot . Vom Gemeindevorstand w ird folgendes Angebot vorgeschlagen: Mietpreis für die ersten 2 Jahre Euro 5, 80 per m², ab dem 3. Jahr Euro 7, 30, jew eils plus Mehrw ertsteuer und zuzüglich Betriebskosten, w obei auch der Gang anteilmäßig (entsprechend der Nutzung) zu berücksichtigen ist . Die Abgabe eines schriftlichen Angebotes entsprechend dem Vorschlag des Gemeindevorstandes w ird einstimmig beschlossen. Bei Annahme des Angebotes ist ein Einzugstermin bzw . Mietbeginn festzulegen. Nach diesem Tagesordnungspunkt verlässt GV Mathies Lothar aus terminlichen Gründen die Sitzung 121 9. Zu folgenden vom Land übersandten Gesetzesentw ürfen w ird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt: a) Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes b) Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 c) Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 d) Gesetz über die Erhebung einer Jagdabgabe e) Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätsw irtschaftsgesetzes Der Vorsitzende w ird beauftragt, zu prüfen, ob eine Abtretung solcher Beschlüsse an den Gemeindevorstand rechtlich möglich ist. 10. Der Vorsitzende bericht et, dass auf Grund der Rücktritte von Nachbaur Fritz und Reisegger Willi neue Rechnungsprüfer für den Schulerhalterverband HS Sulz-Röthis und den Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband bestellt w erden müssen. Als neuer Rechnungsprüfer für beide Verbände w ird einstimmig Frick Raimund gew ählt. 11. a) Die abgegebene Investitionskostenmeldung f ür den Bereich Wasser und Abw asser an das Land für die nächsten 15 Jahre w ird zur Kenntnis gebracht. b) Amt 11. Juni findet im Sozialzentrum ein Informationsabend f ür die Gemeindemandatare der Mitgliedsgemeinden über die geplante Erw eiterung des Sozialzentrums statt. c) Die 3a Klasse der Volksschule hat in einem landesw eiten Wettbew erb zum Thema „ Verkehrssicherheit “ den 1. Preis gew onnen. d) Die Gemeinde Weiler beteiligt sich nun auch an der Jugendarbeit. e) Die Notare w erden künftig in den Gemeinden Sprechtage abhalten. f) Die Gendarmerie ist gestern in die neuen Räume umgezogen. h) Zur Anfrage w egen des Vorplatzes beim Mehrzw eckgebäude teilt der Vorsitzende mit, dass dieser asphaltiert w ird. Die Auf teilung der Kosten ist jedoch noch nicht endgültig geregelt. g) GV Kopf Werner erkundigt sich über die geplante Verbauung des Peterareals. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fa. Nägelebau dieses Grundstück gekauft hat und darauf ein Objekt errichten möchte. Der Vorentw urf soll in der nächsten Sitzung vorgestellt w erden. h) Über eine Anfrage zur Anmietung der alten Gendarmerieräume w ird berichtet. i) Hartmann Raimund berichtet über die im Herbst geplante Aktion „ Mobilität mit Köpfchen“ . Den Schulen und Kindergärten w urden Teilnahmeunterlagen übergeben. Ende der Sitzung: 22.05 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Skr. A. Gut, Bgm. 122 Anhang zu Punkt 7. Beschluss der Gemeindevertretung von Sulz vom 15.5.2003 über die Einrichtung der „ Errichtung und Verw altung von Wohn- u. Geschäftsgebäuden“ als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit. § 1 Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit (1) Die „ Errichtung und Verw altung von Wohn- u. Geschäftsgebäuden“ (im folgenden kurz Betrieb) w ird als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit im Sinne des ESVG 1995 eingerichtet und nach den für die Gemeinden geltenden Vorschriften und nach dieser Satzung geführt. (2) Der Betrieb ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zw eckmäßigkeit sow ie nach den jew eils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zu führen. Der Betrieb stellt Gemeindevermögen dar und gehört zum Gemeindeeigentum. Das Gemeindevermögen ist möglichst ohne Beeinträchtigung seiner Substanz zu erhalten. § 2 Aufgaben und Ziele Die Aufgabe des Betriebes ist die Errichtung und Verw altung von Wohn- u. Geschäftsgebäuden der Gemeinde Sulz mit dem Ziel, durch die in dieser Satzung festgelegten organisatorischen Maßnahmen eine auf Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung ausgericht ete Betriebsführung zu erreichen. § 3 Organe Die Verw altung des Bet riebes obliegt folgenden Organen: 1. der Gemeindevertretung, 2. einem Ausschuss gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes, 3. dem Gemeindevorstand, 4. dem Bürgermeister, § 4 Gemeindevertretung / Ausschuss gem. § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes (1) Der Gemeindevertretung obliegen die im § 50 des Gemeindegesetzes aufgeführten Angelegenheiten. Bezüglich der Verw alt ung des Betriebes obliegen der Gemeindevertretung insbesondere: a) die Auflassung des Betriebes, b) die Änderung der Satzungen, c) der Erw erb und die Veräußerung von Anlagegütern, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Organs der Gemeinde gegeben ist, d) die Beschlussfassung über den Voranschlag, e) die Prüfung und Erlassung der Gebührenordnung, f) die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss. (2) Sofern die Gemeindevertretung einen Ausschuss gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Gemeindegesetzes einsetzt, w ird dieser nach Maßgabe der ihm übertragenen Aufgaben und der gesetzlichen Bestimmungen anstelle der Gemeindevertretung tätig. 123 § 5 Gemeindevorstand Dem Gemeindevorstand obliegen die nach § 60 des Gemeindegesetzes und nach anderen gesetzlichen Bestimmungen übertragenen Aufgaben. § 6 Bürgermeister Dem Bürgermeister obliegen die nach § 66 des Gemeindegesetzes übertragenen Aufgaben. Bezüglich der Verw altung des Betriebes obliegen dem Bürgermeister insbesondere: 1. die Bestellung eines Gemeindebediensteten zum Betriebsleiter, 2. die Abberufung des Betriebsleiters, 3. die Aufsicht über den gesamten Betrieb, 4. die Vertretung des Betriebes nach außen, sow eit damit nicht der Betriebsleiter betraut ist. § 7 Betriebsleiter (1) Wenn der Bürgermeister die unmittelbare Führung des Betriebs nicht selbst w ahrnimmt, ist hiefür ein Betriebsleiter zu bestellen. (2) Dem Betriebsleiter sind vom Bürgermeister ganz oder teilw eise zu übertragen (§ 27 des Gemeindegesetzes): a) die selbständige und verantw ortliche Führung des Betriebes, b) die Planung und Durchführung aller Maßnahmen, die zur Erreichung der in der Satzung festgelegten Ziele hinsichtlich Wirtschaft lichkeit und Kostendeckung erforderlich sind, im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane, c) die Vertretung des Betriebes nach außen, d) die Erstellung der erf orderlichen, den Betrieb betreffenden Unterlagen für den Voranschlag und Rechnungsabschluss, für die Gebührenkalkulation, die Vermögens- und Schuldenrechnung sow ie die Kosten- und Leistungsrechnung. e) die Erstellung von Berichten über die w irtschaftliche und technische Entw icklung (z.B. Qualitätsindikatoren) des Betriebes. § 8 Kostendeckung Bei der Führung des Betriebes ist Kostendeckung anzustreben, w obei der betriebsw irtschaftliche Kostenbegriff anzuw enden ist. Wird eine Kostendeckung nicht erreicht, so muss der Grad der Kostendeckung durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Auslastung, der Gebühren-(Entgelt-)Gestaltung und durch Einflussnahme auf die entst ehenden Kosten schrit tw eise gesteigert w erden. § 9 Rechnungsw esen Für das Rechnungsw esen (Voranschlag bzw . Untervoranschlag, Rechnungsabschluss, Kalkulation, Kosten- u. Leistungsrechnung) gelten die Bestimmungen der VRV bzw . des Gemeindegesetzes.