19990712_GVE039

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Letzte Änderung 27.05.2021, 15:57
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 1999-07-12
Erscheinungsdatum 1999-07-12
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Inhalt des Dokuments

211 Niederschrift über die 39. Gemeindevertretungssitzung am Montag, dem 12. Juli 1999 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz von Bgm. Adalbert Gut. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Konzett Kurt, Fleisch Oskar, Baldauf Kurt, Hartmann Raimund, Kronberger Meinhard, Ing. Frick Raimund, Baur Herbert, Entner Erich, Erath Clemens, Nachbaur Fritz, Schnetzer Kurt, Kopf Werner, Summer Reinhard, Watzenegger Georg, Bromundt Helmut und Entner Herbert (ab 19.45 Uhr) Anwesender Ersatzmann: Watzenegger Karlheinz Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Bawart Christoph, Schnetzer Walter, Keckeis Bernhard Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 11. 10. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Auftragsvergabe diverser Gewerke für die Sanierung und Erweiterung der Volksschule Beitragsleistung an den Schwimmbadverein Restzahlung für 1998 an den Sozialfonds Änderung des Bebauungsplanes Sulnerberg; Beschlußfassung Festlegung des Gebührensatzes für die Wasserversorgung Rechnungsabschluß 1998; Genehmigung Finanzierung der Dachsanierung für die Hauptschule Nominierung eines Vertreters in das Büchereikuratorium Diverse Rechnungsabschlüsse sowie Voranschläge Berichte und Allfälliges Auf Grund gegebener Dringlichkeit wird gem. § 41 GG. noch folgender Punkt in die Tagesordnung aufgenommen: 11. Beitragsleistung an den ÖPNV-Gemeindeverband Erledigung der Tagesordnung 1. Die Niederschrift über die 38. Gemeindevertretungssitzung vom 21.6.1999 wird ohne Einwand genehmigt. 2. Für die Sanierung und Erweiterung der Volksschule werden auf Grund der vorliegenden Angebote, die von Arch. Ebner geprüft wurden, folgende Gewerke einstimmig vergeben: a) Die Stahlzargen an die Fa. Wolf, Weiler zum Angebotspreis von S 62.950, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto b) Die Innentüren und Innenelemente an die Fa. Frick Edwin, Sulz zum Angebotspreis von S 1.045.801, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto 212 c) Die abgehängten Decken und Wandverkleidungen in Holz an die Fa. Lelo, Lauterach zum Angebotspreis von S 979.475, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto d) Die abgehängten Decken in Gipskarton an die Fa. Neier, Nenzing zum Angebotspreis von S 319.650, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. Die Bestbieterin Fa. Lelo mit einer Summe von S 318.975, -- hat aus Termingründen auf diesen Auftrag verzichtet. e) Die Estriche an die Fa. Küng, Thüringen zum Angebotspreis von S 272.355, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgö. 3 % Skonto. Vor Auftragsvergabe ist noch abzuklären, daß der Auftrag nicht durch ein Subunternehmen ausgeführt wird. Sollte dies der Fall sein, ist im Gemeindevorstand nochmals über die Vergabe zu beraten. f) Die Fliesenlegerarbeiten an die Fa. Rein, Dornbirn zum Angebotspreis von S 429.991, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. g) Die Kunststeinbodenarbeiten an die Fa. Beck, Nenzing zum Angebotspreis von S 494.225, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. h) Die Holzfußböden an die Fa. Fleisch Oskar, Sulz zum Angebotspreis von S 542.870, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. Bei der Vergabe dieses Auftrages war GR Fleisch Oskar infolge Befangenheit nicht im Sitzungszimmer anwesend. i) Die Linoleumböden an die Fa. Österle, Dornbirn zum Angebotspreis von S 421.160, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto j) Die Geräte und Einrichtungen für den Turnsaal, jedoch ohne Garderobe an die Fa. Walser, Altach zum Angebotspreis von S 979.475, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. k) Eine Vergabe der ausgeschriebenen Kleinküche wird vertagt, da der vorliegende Einteilungsplan als nicht zweckmäßig angesehen wird. Es soll nochmals eine Beratung mit den Vereinsvertretern erfolgen und anschließend eine Überarbeitung oder evtl. Neuausschreibung der vorliegende Angebote durchgeführt werden. Die Vergabe soll dann durch den Gemeindevorstand erfolgen. l) Mit der Lieferung der Moblierung werden folgende Firmen beauftragt: zum 1) Die Fa. Lista, Götzis mit der Möblierung für die Direktion zum Angebotspreis von S 60.033, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. 2) Die Fa. Lenz, Dornbirn mit der Möblierung für die Klassen und das Lehrerzimmer zum Angebotspreis von S 546.859, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. 3) Die Fa. Ludescher, Röthis mit der Möblierung der Garderoben zum Angebotspreis von S 237.740, -- zuzügl. 20 % Mwst., abzgl. 3 % Skonto. m) Der Vorschlag in den Klassen auf die Vorhänge zu verzichten wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Lieferung der Vorhänge für die Direktion und das Lehrerzimmer soll an die Fa. Morscher Roswitha, Sulz vergeben werden. Arch. Ebner wird noch beauftragt, von der Fa. Lelo, Dornbirn ein Vergleichsangebot für Täfer in heimischer Fichte einzuholen. 3. Die Anweisung der anteiligen Investitionskosten in Höhe von S 680.000, -- sowie eines Betriebskostenteilbetrages von S 200.000, -- wird beschlossen. Die Überweisung soll in Teilbeträge, je nach Finanzlage der Gemeinde, erfolgen. 213 Vbgm. Wutschitz stellt in diesem Zusammenhang fest, daß seiner Meinung nach, der Badmeister allein nicht in der Lage ist, die Aufsicht für das gesamte Schwimmbad ordnungsgemäß durchführen kann. Er ersucht den Vorsitzenden die Aufsichtspflicht in der nächsten Schwimmbadsitzung auf die Tagesordnung zu nehmen. 4. Die Anweisung der Restzahlung zu den Sozialhilfekosten 1998 in Höhe von S 918.187, -lt. Schreiben des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 17.6.1999 wird einstimmig beschlossen. 5. a) Der Vorsitzende berichtet, daß während der Auflage (7. Mai bis 7. Juni) der in der Sitzung vom 29. März 1999 beschlossenen Änderung des Gesamtbebauungsplanes Ortsteil Sulnerberg keine Änderungswünsche eingelangt sind. Auf Antrag des Vorsitzenden wird daher einstimmig folgende Verordnung über die Änderung des Gesamtbebauungsplanes, Ortsteil Sulnerberg der Gemeinde Sulz beschlossen: Gemäß §§ 29 und 30 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, wird der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Sulz, wie folgt geändert: Im Abschnitt BW 1 – Sulnerberg wird der Absatz a) wie folgt geändert: a) Als Dachformen sind Sattel-, Walm- und Pultdächer, bei eingeschossigen Nebenbauten auch Flachdächer zulässig. Welleternit ist als Dacheindeckung nicht erlaubt. Im übrigen bleiben die geltenden Bestimmungen des Gesamtbebauungsplanes der Gemeinde Sulz unverändert. b) Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund des Leasingvereinbarung aus finanzrechtlichen Gründen eine Änderung der Vorbehaltsfläche „Volksschule“ in Vorbehaltsfläche „Öffentliche Zwecke“ notwendig ist. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes einstimmig zu. 6. Der Vorsitzende berichtet, daß auf Grund der in der letzten Sitzung beschlossenen neuen Wasserleitungsordnung und Wassergebührenverordnung der Beitragssatz (§ 3 Wassergebührenverordnung) noch festzulegen ist. Auf Grund der vom Bauamt durchgeführten Berechnung wird ein Beitragssatz von netto S 220, -- vorgeschlagen. Die Anschlußbeiträge würden bei diesem Beitragssatz den bisherigen Vorschreibungen entsprechen. Von der Gemeindevertretung wird daher einstimmig folgende Verordnung erlassen: Verordung über die Wasserabgabensätze Auf Grund des § 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1197 und der Verordnung der Gemeinde Sulz über die Regelung der Wassergebühren vom 21.6.1999 wird verordnet: Die Wasserabgabensätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Beitragssatz (§ 3 der Wassergebührenverordnung) Der Beitragssatz wird mit ATS 220, -- exklusive Mehrwertsteuer festgesetzt. 214 2. Gebührensatz (§ 10 der Wassergebührenverordnung) Die Wassergebühr beträgt einschließlich Mehrwertsteuer bei einem jährlichen Wasserbezug a) von 1 - 3.000 m³ pro m³ ATS 7, 90 b) von 3.001 - 6.000 m³ pro m³ ATS 7, 50 c) ab 6.001 pro m³ ATS 7, 10 3. Wasserzählergebühr Die Wasserzählergebühr beträgt monatlich einschließlich Mehrwertsteuer für einen 3/5 m³ Wasserzäher ATS 25, -einen 7/10 m³ Wasserzäher ATS 40, -einen 20 m³ Wasserzäher ATS 75, -einen 50 m³ Wasserzäher ATS 200, -einen 80 m³ Wasserzäher ATS 275, -einen 100 m³ Wasserzäher ATS 350, -Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisher gültige Verordung über die Wassergebühren vom 30.11.98 ihre Wirksamkeit. 7. Der Rechnungsabschluß 1998 wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht und in einzelnen Positionen näher erläutert. Weiters werden die Begründungen der wichtigsten Voranschlagsabweichungen verlesen sowie verschiedene Überblicke (Schuldenstand, Entwicklung der Steuereinnahmen u.a.) zur Kenntnis gebracht. Der Rechnungsabschluß 1998 schließt wie folgt ab: Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Vortrag Gebarungsüberschuß 1996 Gebarungsüberschuß Gesamtsumme Einnahmen 36.648.581, 95 3.673.285, 08 2.830, 88 40.324.697, 91 Ausgaben 35.223.607, 44 5.097.172, 06 3.918, 41 40.324.697, 91 Nach Beantwortung einiger Anfragen wird vom Obmann des Prüfungsausschusses Fritz Nachbaur der Prüfbericht über die am 8. Juni 1999 durchgeführte Prüfung des Rechnungsabschlusses verlesen. Die Anträge des Prüfungsausschusses, den Rechnungsabschluß 1998 in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen, werden von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. 8. Es wird berichtet, daß auf Grund aufgetretener Wassereinbrüche eine Dachsanierung beim Hauptschulgebäude erforderlich ist. Laut eingeholter Angeboten werden die Sanierungskosten rund ATS 550.000, -- betragen. Da diese Mittel im Voranschlag 1999 nicht vorgesehen sind, wurde vom Verwaltungsausschuß des Schulerhalterverbandes die Aufnahme eines Darlehens und Tilgung im kommenden bzw. in den kommenden zwei Jahren vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung spricht sich einhellig für eine solche Vorgangsweise aus und stimmt der Aufnahme eines entsprechenden Darlehens durch den Schulerhalterverband Hauptschule Sulz-Röthis zu. 215 9. Der Vorsitzende berichtet, daß Frick Brunhilde ihre Delegiertentätigkeit im Büchereikuratorium zurückgelegt hat. Da die Umstrukturierung erfolgreich abgeschlossen ist und im Kuratorium jetzt in erster Linie nur noch finanzielle Entscheidungen notwendig sind, ist Frau Frick der Ansicht, daß diese Funktion besser von einem Gemeindevertreter wahrgenommen werden kann. Vbgm. Wutschitz hat sich bereit erklärt bis zum Ende dieser Gemeindevertretungsperiode diese Funktion zu übernehmen. Die Gemeindevertretung stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu und nominiert Vbgm. Wutschitz zum neuen Vertreter der Gemeinde Sulz in das Büchereikuratorium. 10. Folgende Rechnungsabschlüsse 1998 werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Gemeindeinformatik GmbH b) Vbg. Erdgas GmbH c) Verkehrsverein Sulz-Röthis d) Tourismusverband Oberland e) Schwimmbadverein Rankweil-Vorderland f) Abwasserverband Vorderland Ebenso werden folgende Voranschläge 1999 ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Gemeindeinformatik GmbH b) Tourismusverband Oberland 11. Die Anweisung der Teilzahlung an den ÖPNV-Gemeindeverband für das 3. Quartal 1999 in Höhe von S 265.204, -- wird einstimmig beschlossen. 12. a) Vbgm. Wutschitz ersucht den Vorsitzenden zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht die Besitzer des Peter-Areals zur Beseitigung des Wildwuchses an der Müsinenstraße zu zwingen. b) GV Nachbaur Fritz bemängelt, daß immer noch das Fahrverbot auf dem südlichen Teil der Kusterstraße fehlt. c) GV Frick Raimund bemängelt, daß während des Zirkus-Gastspieles die Sammelcontainer an der Hummelbergstraße nicht weggestellt wurden. d) GR Fleisch Oskar spricht die nächstes Jahr stattfindenden Gemeindewahlen an und stellt fest, daß in nächster Zeit unbedingt die Vorgangsweise (Bildung einer Einheitsliste) wieder festgelegt werden sollte. Es wird vereinbart, daß bei der nächsten Sitzung jeder mitteilen soll, ob er wieder mitmacht oder ausscheiden möchte. e) Eine Anfrage von Summer Reinhard zum Planungsstand des Mehrzweckgebäudes wird von Bgm. Gut beantwortet. Bis Anfang September sollte von den Architekten Nägele und Waibel der Entwurf vorliegen. f) Die Gemeindevorstandsprotokolle der 162. bis zur 170. Sitzung liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf. Ende der Sitzung: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. A. Gut, Bgm.