20210125_GVE003

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 13:28
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2021-01-25
Erscheinungsdatum 2021-01-25
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Datum: 25.01.2021 Aktenzahl: su004.1-4/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 3. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 25.01.2021 um 19:00 Uhr im Bewegungsraum im Kubus am Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer, Wolfgang Mittempergher, David Bischof, Yvonne Lehninger, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Dolores Egger, Matthias Walser, Michael Kieber, David Calzone, Karin Schießl, Martin Hron, Valentin Welte, Martin Dörler Anwesende GemeindevertreterInnen im Ersatz Gabriele Schwärzler, Adriane Windner, Ulrich Ströhle, Sebastian Osl, Saniye Sarpay, Julia Skala, Markus Morscher Entschuldigte GemeindevertreterInnen Günter Baldauf, Ines Greif-Marlin Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Genehmigung des Gemeindevoranschlages 2021 Feststellung der Finanzkraft 2021 Darlehnsaufnahme Berichte Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 21 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung ohne Ergänzung einstimmig zur Kenntnis genommen. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 22 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 3. Genehmigung Gemeindevoranschlag 2021 Der Vorsitzende hält fest, dass der vorliegenden Voranschlagsentwurf 2021 gemäß § 73 Abs. 4 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. allen GemeindevertreterInnen als PDF-Datei zugestellt wurde. Dieser wurde in der Sitzung des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes vom 18.01.2020 ausführlich besprochen und die Vorlage an die Gemeindevertretung einstimmig verabschiedet. Die im Vorfeld eingelangten Fragen zum Voranschlag konnten ausreichend beantwortet werden. Er weist darauf hin, dass die Finanzlage der Gemeinde Sulz äußerst angespannt ist – das Tagesgeschäft kann mit den laufenden Einnahmen nicht mehr finanziert werden. Die Mittelfristplanung soll daher bis Herbst 2021 überarbeitet und geplanten Projekte hinterfragt werden. Der Vorsitzende ist zuversichtlich, dass durch eine geschickte Wahl bei der Umsetzung der vorgesehenen Investitionen und Projekte sowie auf Grund des vorhandenen Eigentums der Gemeinde als auch bald auslaufender Darlehn ausreichend Handlungsspielraum für die Gemeinde besteht. Der Vorsitzende erteilt das Wort der Vorsitzenden des Finanzausschusses und Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, welche den vorliegenden Entwurf umfänglich erläutert und die wesentlichen Abweichungen aufgezeigt. Der Voranschlagsentwurf sieht vor, dass der offene Saldo des Girokontos zum 31.12.2020 (EUR 531.500, -) sowie die Fehlbeträge aus operativen Gebarung (EUR 177.500, -), investiver Gebarung (EUR 524.600, -) und Schuldentilgung (EUR 566.400, -) durch ein Darlehen in der Höhe von EUR 1.800.000, - abgedeckt wird. Eine Veräußerung von Grundstücke ist im Moment nicht vorgesehen. Die Kenndaten stellen sich wie folgt dar: Nach Beantwortung einiger Fragen stellt der Vorsitzenden den Antrag, den Gemeindevoranschlag 2021 gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. in der vorgelegten Fassung voll inhaltlich zu beschließen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4. Festlegung Finanzkraft 2021 Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Finanzkraft der Gemeinde Sulz gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985, i.d.g.F. mit EUR 3.861.800, - einstimmig festgelegt. 5. Darlehnsaufnahme Der Vorsitzende stellt fest, dass das im beschlossenen Voranschlag vorgesehene Darlehen in der Höhe von EUR 1.800.000, - zur Finanzierung des Haushaltes durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist. Die Finanzverwaltung hat hierfür 4 Geldinstitute angefragt und verglichen. Er hält zudem fest, dass die Sparkasse Feldkirch und die Volksbank für Gemeinden derzeit keine Angebote legen. Er bringt überdies das eingelangte Schreiben der Raiffeisenbank Vorderland vom 19.01.2021 vollinhaltlich zur Kenntnis. Die von der Finanzverwaltung Vorderland erstellte Übersicht wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und diskutiert. Der Vorsitzende hält fest, dass die Anfrage eine variable Darlehensausschöpfung bis VNS-GV vom 25.01.2021 Zl. su004.1-4/2020 23 ins 1. Quartal 2022 beinhaltete. Zudem solle nur das absolut notwendige Ausmaß ausgeschöpft werden. Nach Diskussion und Beratung ist die Gemeindevertretung einhellig der Auffassung, dass in der momentanen Finanzsituation der Gemeinde Sulz die Vergabe an den Bestbieter erfolgen soll. Gemäß der Auswertung der Finanzverwaltung Vorderland ist dies das Angebot der BAWAG P.S.K. In diesem wird das Darlehen in Höhe von EUR 1.800.000, - zum 6-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0, 31 % und einer Laufzeit von 25 Jahren ausgewiesen. Darüber hinaus sind Sondertilgungen ohne Nebenkosten möglich. Tilgungsbeginn ist der 30.06.2022. Der Antrag des Vorsitzenden, das Darlehen zu den angebotenen Konditionen an die BAWAG P.S.K. zu vergeben, wird einstimmig angenommen. 6. Berichte  Der Vorsitzende erinnert daran, dass bei Sitzungen von Arbeitsgremien eine Ausfertigung der Sitzungsprotokolle an das Bürgerservice zur Verrechnung der Sitzungsgelder eigenverantwortlich zu übermitteln ist.  Er bittet die VertreterInnen des Schulerhalterverband NMS Sulz-Röthis um Rückmeldung des Umlaufbeschlusses zum übermittelten Voranschlag 2021 per E-Mail.  Der im Zuge des Bauherrenpreises erstellte Film zum Kindercampus ist auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.  Der Vorsitzende berichtet vom ARA Voranschlag 2021, welcher als Umlaufbeschluss genehmigt wurde.  Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty berichtet von der Sitzung des Infrastrukturausschusses. Hier ging es um die Themen: Neubau Raiba Vorderland, Mehrzweckgebäude, Fernwärme, Gemeindemilliarde, regREK und REP sowie Wasserfassung „Kluser Riedle“  Der Vorsitzende berichtet von den Wahlen zur Neubesetzung der Vereinsfunktionen beim Verein Region Vorderland-Feldkirch. Die übermittelnden Vorschläge wurden vom Gemeindevorstand bestätigt.  Der Mietvertrag für die KiBe im Pfarrheim wurde zum 31.12.2020 gekündigt. Der Raumbedarf kann in den eigenen Gebäuden abgedeckt werden. Bezüglich möglicher Nachnutzungen sind noch konkrete Vereinbarung mit der Pfarre zu treffen.  Auf Grund der Verlängerung des Lockdown sowie der hiermit einhergehenden Verschärfungen bleibt das Gemeindeamt ab dem 26.01.2021 geschlossen. Unaufschiebbare Behördengänge werden nach telefonischer Terminvereinbarung ermöglicht. 7. Allfälliges  GV Martin Hron lobt die Schneeräumung der letzten Tage. Der Bauhof hat hier hervorragende Arbeit geleistet.  GVIN Saniye Sarpay erkundigt sich nach der Aufteilung der EDV Kosten für die NMS Sulz-Röthis. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:15 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Montag, den 25.01.2021, um 19:00 Uhr im Bewegungsraum im Kubus am Kindercampus Sulz Grundverkehrsgesetz, LGBl.Nr. 42/2004, i.d.g.F. VNS-GV vom 25.01.2021 Zl. su004.1-4/2020