20191113_GVE038

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Letzte Änderung 27.05.2021, 13:28
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2019-11-13
Erscheinungsdatum 2019-11-13
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229 NIEDERSCHRIFT über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 13. November 2019 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz vom Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende Gemeindevertreter: Wutschitz Karl, Baldauf Kurt, Schnetzer Norbert, Konzett Kurt, Frick Andrea, Mittempergher Wolfgang, DI Mathis Hans-Jörg, Schnetzer-Sutterlüty Gerda, Mathies Lothar, Mag. Kühne Klaus, Mag. FH Schnetzer Michael, Erath Dietmar, Vinzenz Florian, Bischof David, Visintainer Lukas, Anwesende Ersatzleute: Entschuldigt abwesende Gemeindevertreter: Bawart Christoph, Hron-Ströhle Sabine, Mag. Egle Markus, Greussing Thomas, Kicker Bernd, Mitternöckler Pierre, Osl Sebastian, Lutz Herwig Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Eröffnung, Begrüßung Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Vergaben von losem Mobiliar Kinderhaus neu Umwidmungsanträge der Familie Ströhle und der Familie Calzone von FFFläche in FL-Fläche 5. Verordnung zur Festlegung der Leistungsprämie gemäß § 64 Abs. 8 Gemeindeangestelltengesetz 2005 6. Berichte 7. Allfälliges Erledigung 1. Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 15 Gemeindemandataren Beschlussfähigkeit gegeben ist. 2. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 16. September 2019 wird einstimmig genehmigt. 3. Vergaben von losen Mobiliar Kinderhaus neu Der Vorsitzende berichtet, dass in der Kostenschätzung für das bewegliche Mobiliar eine Summe von € 108.000, -- enthalten ist. 230 Im Projektteam wurden 3 Firmen zur Abgabe von Ausstattungsvorschlägen eingeladen. Die Firma Maccani hat trotz Nachfrage keinen bzw. nur einen unvollständigen Vorschlag abgegeben. Vorschläge sowie Angebote liegen nun von den Firmen Resch Möbelwerkstätte GmbH, 4160 Aigen und Steiner Möbel GmbH, 4464 Scharnstein vor. Auf Grund der Beratungen im Projektteam zusammen mit dem Betreuungspersonal ist die Anschaffung wie folgt geplant: 1. Teillieferung (Grundausstattung) im Umfang von € 35.400, -- von der Fa. Steiner 2. Teillieferung (Nach Einzug benötigtes Mobiliar) im Umfang von € 20.100, -von der Firma Resch und € 4.000, -- von der Fa. Steiner. Dieser Auftrag zählt nicht mehr zu den Baukosten. 3. Teillieferung (Mobiliar, dass auf Grund der Erfahrungen noch benötigt wird) im Umfang von ca. € 25.000, --. Die Vergabe erfolgt nach dem tatsächlichen Bedarf durch den Gemeindevorstand. In diesen Aufträgen ist das Mobiliar für Mehrzwecksaal nicht enthalten. Die Vergabe ist erst nach Bezug des Gebäudes vorgesehen. Auf Antrag des Vorsitzenden, wird die Lieferung des losen Mobiliars wie dargestellt einstimmig beschlossen. 4. Umwidmungsanträge der Familie Ströhle und der Familie Calzone von FFFläche in FL-Fläche Der Vorsitzende berichtet, dass zwei Umwidmungsanträge für Umwidmungen von FF-Flächen in FL-Flächen vorliegen. a) Clemens Ströhle, Götzis möchte auf den Grundstücken Nr. 910 und 914 ein Gartenbaubetrieb mit Wohnhaus errichten. b) Calzone David möchte auf den Grundstücken 1447 und 1448 ein Betriebsgebäude für seinen Gartenbaubetrieb errichten. Die Lagepläne und Ausmaße der vorgesehenen Bebauungsflächen werden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende erklärt, dass die Ansuchen heute nur vorgestellt werden, damit jeder die Situation vor Ort anschauen kann und sich ein Bild über die Situation machen kann. Die FF-Widmung erfolgt von der Gemeindevertretung seinerzeit, da die Erhaltung der Freifläche als sehr wichtig angesehen wurde. Das Ansuchen von Clemens Ströhle wurde auch der Raumplanungsstelle zur Stellungnahme übermittelt. Der Vorsitzende betont, unabhängig von der Stellungnahme der Raumplanungsstelle liegt die Entscheidung bei der Gemeinde. Daher ist eine Entscheidung für eine Sonderwidmung für landwirtschaftliche Bauten in der Freifläche gut zu überlegen. 231 5. Verordnung zur Festlegung der Leistungsprämie gemäß § 64 Abs. 8 Gemeindeangestelltengesetz 2005 Wie in anderen Gemeinden wird die Erlassung folgender Verordnung vorgeschlagen: Verordnung über die Festlegung der Leistungsprämie Die Gemeindevertretung von Sulz hat mit Beschluss vom 13. November 2019 gemäß § 64 Abs. 8 Gemeindeangestelltengesetzes 2005 (GAG 2005), LGBl.Nr. 19/2005, i.d.g.F., verordnet: §1 (1) Abweichend von § 64 Abs. 1 bis 7 GAG 2005 erhalten alle Gemeindeangestellten im Sinne des § 1 Abs. 2 erster Satz GAG 2005 unter der Voraussetzung eines Anspruchs auf einen Monatsbezug eine monatliche Leistungsprämie im Ausmaß von 5 % des Monatsbezuges nach § 56 Abs. 2 GAG 2005, abzüglich der Kinderzulage und der Leistungsprämie. Der Anspruch entsteht mit dem auf das erste Halbjahr seit Beginn des Dienstverhältnisses folgenden Monatsersten. (2) Wurde der Arbeitserfolg mit nicht aufgewiesen im Sinne des § 63 Abs. 1 GAG festgestellt, entfällt der Anspruch auf eine Leistungsprämie mit dem auf die Leistungsbeurteilung folgenden Monatsersten. Die Leistungsprämie nach Abs. 1 steht erst wieder mit Beginn des auf eine Leistungsbeurteilung, die den Arbeitserfolg als aufgewiesen oder durch besondere Leistungen überschritten feststellt, folgenden Kalendermonats zu. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft. Nach kurzer Diskussion wird die Verordnung über die Festlegung der Leistungsprämie bei drei Gegenstimmen (Mag. Klaus Kühne, Vinzenz Florian und Bischof David) mehrheitlich beschlossen. 6. Berichte a) Der von Rechtsanwalt Dr. Hannes Rauch erstellte Tauschvertrag mit der Pfarre Weiler über den flächengleichen Abtausch einer Fläche von 1.752 m² lt. Vermessungsurkunde GZ. 21.022/19 vom Vermessungsbüro Markowski Straka ZT GmbH liegt vor und kann unterschrieben werden. Der Vertrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Über den Beginn der Bauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung in der Kusterstraße wird berichtet. 232 c) Die Stiege beim Pfarrhaus kann noch nicht errichtet werden, da die Sanierungsarbeiten sehr schleppend vorangehen. Je nach Witterung ist die Stiegenerrichtung eventuell erst im Frühjahr möglich. d) Die Anrainer am oberen Frödischufer wurden über die Wegerrichtung im Frühjahr informiert. e) Die Eröffnung des ASZ Vorderland ist auf den 7. März vorgesehen. f) Vom Land wurde für die Gemeindewahlen der 15. März 2020 festgelegt. g) Die Arbeitsgruppe für den räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde muss noch festgelegt werden. Wer mitarbeiten will, soll sich beim Vorsitzenden melden. h) Da ab Dezember kein Unternehmen für die Erdbestattungen zu finden ist, wird derzeit eine Kooperation mit dem Dienstleistungszentrum Blumenegg geprüft. h) Die Firma TEERAG-ASDAG, Wien (Nägelebau) wird im Frühjahr 2020 mit der Errichtung des neuen Firmengebäudes im Industriegebiet Bützen beginnen. k) Über die am 5. Oktober stattgefundene Eröffnung des Kulturprojekts Masellahütte wird kurz berichtet. 7. Allfälliges Keine Wortmeldung Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: K. Frick, Gde.Sekr. K. Wutschitz, Bgm.