20201221_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 13:29
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2020-12-21
Erscheinungsdatum 2020-12-21
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Datum: 21.12.2020 Aktenzahl: su004.1-3/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 2. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 21.12.2020 um 20:00 Uhr im Bewegungsraum im Kubus am Kindercampus Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister, Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer, Wolfgang Mittempergher, Yvonne Lehninger, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Dolores Egger, Matthias Walser, David Calzone, Karin Schießl, Martin Hron, Valentin Welte, Martin Dörler, Sebastian Osl, Günter Baldauf Anwesende GemeindevertreterInnen im Ersatz Ines Greif-Marlin, Markus Morscher, Patrick Kieber Entschuldigte GemeindevertreterInnen David Bischof, Michael Kieber, Gabriele Schwärzler, Ulrich Ströhle, Saniye Sarpay, Bernhard Nitz, Julia Skala, Schriftführer Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Gebühren 2021 Beschäftigungsrahmenplan und Dienstpostenplan 2021 wesentliche Abweichung § 16 Abs. 2) und 3) VRV 2015 Liegenschaftsaufschließung Nägele Hoch- und Tiefbau Widmungsrückzug Gst.-Nr. 2130 Neubestellung Grundverkehrs-Ortskommission Übertragung der Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommission Sulz auf die GrundverkehrsLandeskommission gemäß § 11 Abs. 4) GVG Grundsatzbeschluss Mehrzweckgebäude Liegenschaftsangelegenheiten Berichte Allfälliges 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 15 Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung, Angelobung Gemeindevertreter im Ersatz und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 20:02 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist. Da zwei Gemeindevertreter abwesend sind, bitte er die nächstgereihten Ersatzmitglieder, Sebastian Osl und Günter Baldauf, in die Gemeindevertretung aufzurücken. Gleichzeitig nimmt er gemäß § 37 Abs. 1 Gemeindegesetz die Angelobung der noch nicht vereidigten Gemeindevertreter im Ersatz, Sebastian Osl und Patrick Kieber, in der Weise vor, dass er die Gelöbnisformel, vorspricht und die anwesenden Gemeindevertreter im Ersatz einzeln, nach Nennung ihres Namens, mit "Ich gelobe" antworten. Er erläutert auch, dass die Verweigerung des Gelöbnisses gemäß § 39 Abs. 1) lit. d) Gemeindegesetz den Mandatsverlust zur Folge hat. Die Gelöbnisformel lautet: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Sulz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Die anwesenden Gemeindevertreter im Ersatz, Sebastian Osl und Patrick Kieber, geloben mit der Aussage „Ich gelobe.“. Sodann stellt der Vorsitzende auf Grund der Anwesenheit von nunmehr 21 GemeindevertreterInnen fest, dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung ohne Ergänzung einstimmig zur Kenntnis genommen. 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 3. Gebühren 2021 Vom Vorsitzenden wird der gemeinsam von Gemeindevorstand und Finanzausschuss erstellte Vorschlag für die Festlegung der Gemeindegebühren 2021 zur Kenntnis gebracht und näher erläutert. Eine Anpassung der Gebühren soll nur in den notwenigsten Bereichen erfolgen. Die Gebühren werden blockweise erläutert. Die Änderung für 2021 stellen sich wie folgt dar: Entsorgungsgebühren (inkl. MwSt.) 20 Liter-Abfallsack je Stück 40 Liter-Abfallsack je Stück 1, 90 EUR 3, 80 EUR Wassergebühren (inkl. MwSt.) Wasserbezugsgebühr bis 3.000 m³ Wasserbezugsgebühr ab 3.001 m³ Anschlussbeitragssatz 1, 40 EUR 1, 10 EUR 38, 50 EUR Kanalgebühren (inkl. MwSt.) Kanalbenützungsgebühr je m³ Anschlussbeitragssatz 3, 10 EUR 44, 00 EUR Hundesteuer (Steuersätze kein MwSt.) pro Hund und Jahr VNS-GV vom 21.12.2020 100, 00 EUR Zl. su004.1-3/2020 16 Gleichzeitig sind mit der Änderung der Gebühren die Abfallgebührenverordnung (Anhang 1) sowie die Verordnung über die Festsetzung der Abfallgebühren (Anhang 2), die Verordnung über die Wassergebühren (Anhang 3), die Verordnung über die Kanalisationsabgabensätze (Anhang 4) sowie die Verordnung über die Änderung der Hundesteuer (Anhang 5) neu zu erlassen. Der Antrag des Vorsitzenden, die Gebühren in der vorgestellten Form ab 01.01.2021 neu festzulegen und die vorgenannten Verordnungen (Anhang 1 – 5) zu erlassen, wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende berichtet von der noch aufrechten, seit geraumer Zeit jedoch nicht mehr zeitgerechten Gemeindeförderung für die Anschaffung von E-Bikes in der Höhe von EUR 100, - und beantragt dessen ersatzlose Aufhebung. Der Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig angenommen. 4. Beschäftigungsrahmenplan und Dienstpostenplan 2021 Der Vorsitzende stellt den Beschäftigungsrahmenplan (Anhang 6) und Dienstpostenplan (Anhang 7) für das Jahr 2021 vor und erläuterte die Abweichungen zum Jahr 2020. Die Gemeinde Sulz hat 2021 somit insgesamt 59 Bedienstete geplant, davon sind 6 in Karenz. Der Zuwachs beträgt bei Vollausnutzung und Einrichtung der möglichen 4. Kindergarten Gruppe maximal 4 Bedienstete bzw. 205% Vollzeitäquivalente. Der Antrag des Vorsitzenden, den Beschäftigungsrahmenplan und Dienstpostenplan für das Jahr 2021 wie vorgestellt zu genehmigen, wird einstimmig angenommen. 5. Beschlussfassung wesentliche Abweichung § 16 Abs. 2) und 3) VRV 2015 Der Vorsitzende berichtet vom Infoschreiben der Gebarungskontrolle vom 29.09.2020. In diesem wird auf Seite 5 hingewiesen, dass in den Voranschlagsvergleichsrechnungen (Ergebnis- und Finanzierungshaushalt) die wesentlichen Abweichungen zu begründen sind. Die Gemeindevertretung hat festzulegen, ab welcher Höhe es sich um wesentlichen Abweichungen handelt, die zu begründen sind. Er schlägt gemäß dem den Entwurf der Finanzverwaltung Vorderland nachstehenden Text für die Beschlussfassung vor: Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 VRV 2015 sind in der Voranschlagsvergleichsrechnung für die Ergebnisrechnung und die Finanzierungsrechnung die Unterschiede zwischen den Voranschlagswerten und den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen bzw. Ein- und Auszahlungen darzustellen. Die wesentlichen Abweichungen sind zu begründen. Als wesentliche Abweichungen gelten Abweichungen über 15 % mindestens jedoch EUR 6.000, -. Der Beschlusstext wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig angenommen. 6. Liegenschaftsaufschließung Nägele Hoch- und Tiefbau Der Vorsitzende berichtet vom Baurechtsvertrag mit der TEERAG-ASDAG GmbH für die (wieder)Ansiedelung der Fa. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH im Industriegebiet in welchem unter Punkt 4.6 die Aufschließung der Baurechtsliegenschaft durch Gemeinde Sulz vereinbart wurde. Für die vertragskonforme Aufschließung der Wasser- und Kanalleitungen bis auf das Grundstück selbst liegt ein bereits mehrfach nachverhandeltes Angebot der Fa. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Röthis mit Datum 02.10.2020 in der Höhe von EUR 62.036, 44 (inkl. MwSt.) vor. Das Erstangebot lag bei über EUR 80.000, -. Als Preisbasis wurden die Einheitspreise des Projektes „Frutzstraße“ herangezogen. Der Antrag des Vorsitzenden, die Leistungen gemäß dem Angebot vom 02.10.2020 in der Höhe von EUR 62.0036, 44 an die Fa. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Röthis zu vergeben, wird einstimmig angenommen. 7. Widmungsrückzug Gst.Nr. 2130 (KG Sulz) Der Vorsitzende berichtet von der Rückmeldung der Abteilung Raumplanung und Baurecht der Vorarlberger Landesregierung. In dieser wird mitgeteilt, dass die in der Sitzung vom 22.10.2020 beschlossene Widmungsbereinigung der Liegenschaft, Gst.Nr. 2130 (KG Sulz), von „Bauerwartungsflä- VNS-GV vom 21.12.2020 Zl. su004.1-3/2020 17 che Wohngebiet“ in „Bauerwartungsfläche Mischgebiet“ gemäß § 17 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. seit der letzten Novelle nicht mehr zulässig ist. Da die beantragte aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt werden müsste, wurde um Rückziehung der Widmung bzw. Adaptierung des eingereichten Antrages ersucht. Der Antrag des Vorsitzenden, die in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.10.2020 beschlossene Widmung der Liegenschaft, Gst.Nr. 2130 (KG Sulz), zurückzunehmen und den eingereichten Antrag auf aufsichtsbehördliche Genehmigung dahingehend abzuändern, wird einstimmig angenommen. 8. Neubestellung Grundverkehrs-Ortskommission Mit Schreiben vom 14.12.2020 wurde seitens der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Vorarlberger Landesregierung urgiert, eine Grundverkehrs-Ortskommission für die Periode 2020-2025 zu bestellen. Der Vorsitzende schlägt hierfür nachstehende Personen vor: Vorsitz: BGM Karl Wutschitz, Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty 1. Mitglied: Christoph Bawart, Ersatz: Kurt Konzett 2. Mitglied: Karlheinz Frick, Ersatz: Klaus Watzenegger 3. Mitglied: Erich Frick, Ersatz: Manfred Ludescher Der Antrag des Vorsitzenden, die Grundverkehrs-Ortskommission wie vorgenannt neu zu bestellen, wird einstimmig angenommen. 9. Übertragung der Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommission Sulz auf die Grundverkehrs-Landeskommission gemäß § 11 Abs. 4) GVG In der Sitzung vom 22.10.2020 wurde unter Punkt 4. „Besetzung diverser Ausschüsse und Gremien“ die Übertragung der Agenden der Grundverkehrs-Ortskommission an die GrundverkehrsLandeskommission beschlossen. Mit E-Mail der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Vorarlberger Landesregierung vom 14.12.2020 wurde um neuerliche Beschlussfassung in einem eigenen Tagesordnungspunkt unter Darlegung der Beweggründe ersucht. Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Gemeindeamtsleiter, Daniel Novak. Dieser berichtet, dass die Grundverkehrskommission in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren hat und nur mehr wenige Verfahren anhängig waren, wie nachstehende Statistik zeigt. Jahr 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Gesamt Ansuchen 5 3 3 2 2 1 16 Entscheidungen der GV-OK Stellungnahmen an GV-LK 0 5 0 3 3 0 1 1 0 2 0 1 4 12 Bei insgesamt 16 Anträgen in der Legislaturperiode 2015 bis 2020 erfolgte bei nur 4 Fällen eine Entscheidung der Grundverkehrs-Ortskommission in der Sache selbst. Dies betraf jene Fälle, in denen landwirtschaftliche Flächen von einem Landwirt aus der Gemeinde Sulz oder einer den angrenzenden Ortschaften erworben wurde. Zu den restlichen Fällen durfte lediglich eine Stellungnahme gegenüber der Grundverkehrs-Landeskommission abgegeben werden, welche hier die Entscheidungshoheit hatte. Auf Grund der sehr geringen Fallzahlen stellen sich sowohl die rechtliche Beurteilung als auch die Entscheidungsfindung selbst äußerst schwierig dar. Dies einerseits auf Grund fehlender Verwaltungsroutine/–expertisen und andererseits durch Probleme infolge schwieriger rechtlicher Sachverhalte. Da versucht wurde, mehrere Fälle zusammen kommen zu lassen, führte dies zudem zu teils langen Verfahrensdauern. Darüber hinaus sind mit der aktuell gegebenen personellen Besetzung im Gemeindeamt (4, 1 Vollzeitäquivalente) auch die Ressourcen nicht mehr vorhanden. VNS-GV vom 21.12.2020 Zl. su004.1-3/2020 18 Durch die jüngsten Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes, Bregenz (Zl. LVwG-30116/2020-R17 bzw. LVwG-3010-17/2020-R14) wurde der Entscheidungsspielraum der Grundverkehrskommission zudem weiter drastisch eingeschränkt. Aus den vorgenannten Gründen wird im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit der Verfahren eine Übertragung der Agenden an die Grundverkehrs-Landeskommission als zielführend und zweckmäßig erachtet. Dies ist auch in vielen, wesentlich größeren Gemeinden bereits der Fall. Der Antrag des Vorsitzenden, die Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommission Sulz im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit gemäß § 11 Abs. 4) GVG auf die GrundverkehrsLandeskommission zu übertragen, wird einstimmig angenommen. 10. Grundsatzbeschluss Mehrzweckgebäude Der Vorsitzende berichtet, dass beim Mehrzweckgebäude seit Jahren Probleme im Bereich der Lüftung bestehen. Die Mieter VLV, Körperwerkstatt, Sparkasse und Polizei haben diesbezüglich bereits mehrfach urgiert. Eine befriedigende Lösung konnte bis dato jedoch nicht gefunden werden. Gemäß der technischen Erhebung und Kostenschätzung wäre eine umfangreiche Sanierung der Lüftungsanlage erforderlich. Da das Gebäude im Jahr 2004 errichtet wurde ist in den kommenden Jahren mit weiteren Sanierungen zu rechnen. Seitens der Körperwerkstatt liegt ein Mietanbot vor welches vorsieht, gegen einen 100% Erlass der Mietkosten (inkl. MwSt.) für TOP 5 und TOP 6 auf eine Dauer von 17 Monaten eigenständig eine Raumlüftung nach den benötigten Anforderungen einzubauen. Der Vorsitzende verweist auf die von der Finanzverwaltung Vorderland erhobenen Kennwerte der letzten 10 Jahre aus welchen sich zeigt, dass so kleinen Gemeinden wie Sulz weder die personellen Ressourcen noch das Knowhow für den Unterhalt eines derartigen Mietobjektes besitzen. Er berichtet, dass sich mittlerweile drei Parteien für einen Kauf des Mehrzweckgebäudes interessieren – die Sparkasse der Stadt Feldkirch, die VLV sowie zwei Privatpersonen, welche namentlich vorerst nicht genannt werden möchten. Er stellt Sanierung, Mietanbot der Körperwerkstatt sowie den möglichen Verkauf des Objektes zur Diskussion. Nach umfangreicher Diskussion lässt der Vorsitzende über den grundsätzlichen Verkauf der Liegenschaft, Gst.Nr. 398 (KG Sulz), sowie eine Abtretung der Verhandlungen an den Gemeindevorstand und den Finanzausschuss abstimmen. Der Antrag des Vorsitzenden, dem Verkauf des Mehrzweckgebäudes grundsätzlich zuzustimmen, die Verhandlungen hierfür in die Wege zu leiten und die Beschlussfassung hierüber an den Gemeindevorstand abzutreten, wird einstimmig angenommen. 11. Liegenschaftsangelegenheiten 11.1 Rückkauf Liegenschaft, Gst.Nr. 2086/1 (KG Sulz) Der Vorsitzende berichtet vom Verkauf der Liegenschaft, Gst.Nr. 2086/1 (KG Sulz), an der Treietstraße aus dem Jahr 2004 zur geplanten Erweiterung der Team Elektronik sowie der hier vereinbarten Rückkaufklausel. Nach mehreren Gesprächen mit dem Eigentümer, Guido Bitschi, konnte der nun vorliegende Kaufvertrag erarbeitet werden. Dieser sieht den Rückkauf der Liegenschaft für EUR 226.874, - EUR vor. Der Antrag des Vorsitzenden, den Rückkauf der Liegenschaft, Gst.Nr. 2086/1 (KG Sulz), zu den vertraglich fixierten Konditionen und dem Betrag von EUR 226.874, - zuzüglich der anfallenden Nebenkosten zu tätigen, wird einstimmig angenommen. 11.2 Grundablösevertrag Umbau L63 Im Zuge der Realisierung der Umbauarbeiten an der L63 auf Höhe Kreuzung „Kusterstraße“ sind bei den Liegenschaften, Gst.Nrn. 1798 und 463/1, Grundablösen gemäß vorliegendem Plan erforderlich. VNS-GV vom 21.12.2020 Zl. su004.1-3/2020 19 Im Bereich der Liegenschaft, Gst.Nr. 1798, sind 37 m² Straßengrund abzutreten. Hier ist die Gemeinde Sulz Alleineigentümerin. Die Abtretung wird kostenlos vereinbart. Ein Kaufvertrag liegt bereits vor. Der Antrag des Vorsitzenden, der Grundablöse zuzustimmen und den vorliegenden Kaufvertrag zu unterzeichnen, wird einstimmig angenommen. Im Bereich der Liegenschaft, Gst.Nr. 463/1, werden 100 m² benötigt. Eigentümerin ist die VoGeWoSi GmbH. Als Kaufpreis wurden EUR 350, - je m², somit EUR 35.000, - vereinbart. Gemäß der generellen Kostentragung lt. § 14 Abs. 1) Straßengesetz hat sich die Gemeinde Sulz mit 50% an diesen Kosten zu beteiligen. Der Antrag des Vorsitzenden, der Grundablöse zuzustimmen, den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die fälligen EUR 17.500, - an das Land zu überweisen, wird einstimmig angenommen. 11.3 Verkauf der Liegenschaften, Gst.Nrn. 2175 und 2190 (KG Sulz) Das in der 40. Sitzung der Gemeindevertretung am 13.01.2020 beschlossene Budget 2020 sieht den Verkauf von zwei gemeindeeigenen Liegenschaften „Im Studacker“ vor. Die Grundstücke, Gst.Nr. 2175 (KG Sulz), im Ausmaß von 487 m² und Gst.Nr. 2190 (KG Sulz), im Ausmaß von 530 m². Dies wurde in der letzten Sitzung bereits thematisiert. Hinsichtlich des effektiven Verkaufs soll noch die Beratung im Finanzausschuss Anfang 2021 abgewartet werden. Möglich wäre, dass ein Verkauf auf Basis der neuen Rahmenbedingungen sowie neu in Aussicht gestellte Bundesmittel nicht mehr benötigt wird oder eine Darlehensaufnahme sinnvoller wäre. Der Antrag des Vorsitzenden, die im Budget 2020 für den Verkauf vorgesehenen Liegenschaften vorerst nicht zu veräußern und die Beratungen des Finanzausschusses abzuwarten, wird einstimmig angenommen. 11.3 Anfrage Margit Bawart (Dammweg/Alemannenstraße) GR Christoph Bawart verlässt auf Grund seiner Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Mehrzweckraum. Ebenfalls in der letzten Gemeindevertretungssitzung thematisiert wurde die Anfrage von Margit Bawart vom April 2020. Das eingelangte Schreiben wurde vom Vorsitzenden verlesen. Es handelt sich um die Liegenschaften, Gst.Nrn. 1406, 1407, 1408 und 1409 (KG Sulz), mit einem Gesamtausmaß von ca. 2.599 m². Diese sind im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Sulz als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und zu einem kleinen Teil als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen. Der damalige Grundtausch hatte nach Recherche ausschließlich mit der Errichtung der Hauptschule samt Nebenflächen zu tun – nicht wie im Schreiben aufgezeigt mit der geplanten Vorderlandstraße. Dies ist auf Grund der damaligen Protokolle und Planunterlagen nachvollziehbar. Der Vorsitzende berichtet vom heutigen, persönlichen Erscheinen der Antragstellerin, in welchem er dieser den vorgenannten Sachverhalt nochmals geschildert habe. Frau Bawart sieht zwar keinen Rechtsanspruch auf einen Erwerb, möchte jedoch eine Entscheidung der Gemeindevertretung. Er stellt die Anfrage nochmals zur Diskussion. Nach neuerlicher Erörterung und ausführlicher Diskussion ist die Gemeindevertretung nach wie vor einhellig der Auffassung, dass weder ein Tausch noch ein Verkauf der vorgenannten Liegenschaften in Aussicht gestellt werden kann. Die Anfrage soll dahingehend beantwortet werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Einräumung einer solche Möglichkeit Folgewirkung haben kann. Anliegen anderer BürgerInnen wären gemäß dem Gleichheitsprinzip zu behandeln. Der Antrag des Vorsitzenden, die Anfrage nach intensiver Prüfung und Abwägung durch die Gemeindevertretung dahingehend zu beantworten, dass in naher Zukunft weder Tausch noch Verkauf der Liegenschaften in Aussicht gestellt werden könne, wird einstimmig angenommen. 12. Berichte  Der Vorsitzende berichtet von der geplanten Umsiedelung der Raiffeisenbank Vorderland in die Müsinenstraße und das hier entstehende Projekt. VNS-GV vom 21.12.2020 Zl. su004.1-3/2020 20  Er bedankt sich bei allen GemeindevertreterInnen für die geleistete Arbeit, bei Matthias Walser, stellvertretend für die Feuerwehr Sulz, für den tatkräftigen Einsatz und bei Lothar Mathies, stellvertretend für die Polizei Sulz, für die Professionalität und die gute Zusammenarbeit im Jahr 2020 und hofft auf ein weniger turbulentes 2021 in welchem der Kindercampus endlich offiziell eröffnet werden kann. 13. Allfälliges  Matthias Walser verweist auf die Blutspendenaktion im Feuerwehrhaus am 22.12.2020 und die Friedenslichtaktion am 24.12.2020 von 9 bis 12 Uhr. Er bedankt sich im Namen der Feuerwehr Sulz bei allen GemeindevertreterInnen für die Unterstützung sowie der Verwaltung der Gemeinde Sulz für die gute Zusammenarbeit.  GR Norbert Schnetzer bedankt sich bei Bürgermeister Karl Wutschitz für seinen Einsatz und bei der Verwaltung der Gemeinde für die geleistete Arbeit im Jahr 2020. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:00 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister VNS-GV vom 21.12.2020 Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Zl. su004.1-3/2020