20201007_GVE_konstituierende

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Letzte Änderung 27.05.2021, 13:29
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2020-10-07
Erscheinungsdatum 2020-10-07
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Datum: 07.10.2020 Aktenzahl: su004.1-1/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, den 07.10.2020 um 20:00 Uhr im Mehrzwecksaal der Volksschule Sulz, unter dem Vorsitz des Gemeindewahlleiters, Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen: Karl Wutschitz, M.Sc. Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Mag. (FH) Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer, M.A. Wolfgang Mittempergher, M.Sc. David Bischof, Yvonne Lehninger, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Mag. Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dietmar Erath, Dolores Egger, Matthias Walser, B.A. Michael Kieber, David Calzone, Karin Schießl, Martin Hron, Valentin Welte, Mag. Martin Dörler Anwesende GemeindevertreterInnen im Ersatz: Gabriele Schwärzler, Adriane Windner, Dipl.-Ing. Ulrich Ströhle, Saniye Sarpay, Bernhard Nitz, Julia Skala, Bed. Günter Baldauf, Mag. Markus Egle, Ines Greif-Marlin, Markus Morscher, Dipl.-Wing. NDS Patrick Kieber, Thomas Greussing Entschuldigte GemeindevertreterInnen: Eugen Marte Unentschuldigte GemeindevertreterInnen: Dipl.-Ing. Sebastian Osl, B.A. Manuel Honeck Schriftführer: Ing. Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Gelöbnis der GemeindevertreterInnen (§ 37 Abs. 1 Gemeindegesetz GG) Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs. 2 GG) Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG) Wahl des Bürgermeisters (§ 61 GG) Wahl des Gemeindevorstandes (§ 56 GG) Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GG) Genehmigung der Niederschrift über die 42. öffentliche Gemeindevertretungssitzung Allfälliges A-6832 SULZ, HUMMELBERGSTR. 9 TEL. 05522/44309-0, Fax 05522/44309-4, E-MAIL: info@gemeinde-sulz.at 2 Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Gemeindewahlleiter, Karl Wutschitz eröffnet um 20:07 Uhr die konstituierende Sitzung der am 13.09.2020 neu gewählten Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden, besonders jene Mandatare die erstmals in die Gemeindevertretung gewählt wurde. Anschließend stellt er fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der vollzähligen Anwesenheit der GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Tagesordnung wird ohne Ergänzung einstimmig zur Kenntnis genommen. 2. Gelöbnis der GemeindevertreterInnen (§ 37 Abs. 1 Gemeindegesetz) Gemäß § 37 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) nimmt der Gemeindewahlleiter die Angelobung der neu gewählten GemeindevertreterInnen in der Weise vor, dass er die Gelöbnisformel, vorspricht und die anwesenden GemeindevertreterInnen dann einzeln nach Nennung ihres Namens mit "Ich gelobe" antworten. Er erläutert auch, dass die Verweigerung des Gelöbnisses gemäß § 39 Abs. 1) lit. d) GG den Mandatsverlust zur Folge hat. Die Gelöbnisformel lautet: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Sulz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Die anwesenden GemeindevertreterInnen geloben in der Reihenfolge der Listenplatzierung. Anschließend legt der Gemeindewahlleiter als Gemeindevertreter ebenfalls das Gelöbnis vor der Gemeindevertretung ab. 3. Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs. 2 GG) Karl Wutschitz schlägt gemäß § 47 Abs. 2 Gemeindegesetz vor, den Gemeindeamtsleiter, Ing. Daniel Novak, als Schriftführer für die Abfassung der Verhandlungsniederschriften der Sitzungen der Gemeindevertretung für diese Funktionsperiode zu beauftragen. Der Vorschlag wird einstimmig von der Gemeindevertretung angenommen. 4. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG) Gemäß § 55 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes festzusetzen. Diese Zahl muss mindestens drei betragen, darf aber im Übrigen den vierten Teil der Zahl der Gemeindevertreter, für Sulz wäre das 5, nicht übersteigen. Der Antrag des Vorsitzenden, die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes mit 5 festzusetzen, wird einstimmig angenommen. 5. Wahl des Bürgermeisters (§61 GG) Da kein Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters i.S.d. § 24 Gemeindewahlgesetz veröffentlicht wurde, hat die Gemeindevertretung gemäß § 61 Abs. 1) Gemeindegesetz in der konstituierenden Sitzung vor der Wahl des Gemeindevorstandes aus Ihrer Mitte den Bürgermeister durch Stimmzettel zu wählen. Gerda Schnetzer-Sutterlüty schlägt auf Basis der durch die WählerInnen mit 898 Vorzugsstimmen und einer Gesamtpunktezahl von 66.914 bestätigten Reihung auf Listenplatz 1 den amtierenden Bürgermeister, Karl Wutschitz zur Wiederwahl vor. Im Wahlergebnis wird zum Ausdruck gebracht, VNS vom 07.10.2020 Zl. su004.1-1/2020 3 dass die WählerInnen mit seiner Amtsführung sehr zufrieden sind und ihn auch in der neuen Funktionsperiode als Bürgermeister wünschen. Da keine weiteren Vorschläge erstattet werden, wird die schriftliche Abstimmung durchgeführt. Für diese und die noch folgenden schriftlichen Wahlvorgänge werden Matthias Walser und Martin Hron als Stimmenzähler bestellt. Das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters lautet wie folgt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Karl Wutschitz 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Karl Wutschitz zum Bürgermeister gewählt ist. Karl Wutschitz nimmt die Wahl und das hiermit verbundene Amt als Bürgermeister an. Er dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und gibt das Versprechen ab, die Bürgermeisterfunktion auch in der kommenden Periode nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Gemeinde Sulz zu erfüllen und bittet die GemeindevertreterInnen um eine gute Zusammenarbeit. 6. Wahl des Gemeindevorstandes (§ 56 GG) Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sind gemäß § 56 Gemeindegesetz aus der Mitte der Gemeindevertretung auf die Funktionsdauer der Gemeindevertretung durch Stimmzettel zu wählen. Der Vorsitzende schlägt auf Grund des Wahlergebnisses die fünf erstgereihten GemeindevertreterInnen für die Wahl der Gemeinderäte vor. Er stellt fest, dass sich diese in vorangegangenen Gesprächen bereiterklärt hätten, für die Wahl zur Verfügung zu stehen. Der Vorsitzende schlägt als 1. Gemeinderat sich selbst vor. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Karl Wutschitz 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Karl Wutschitz als Mitglied des Gemeindevorstandes (1. Gemeinderat) gewählt ist. Karl Wutschutz nimmt die Wahl und das damit verbundene Amt an und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Vorsitzende schlägt Gerda Schnetzer-Sutterlüty als 2. Gemeinderat vor. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Gerda Schnetzer-Sutterlüty 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Gerda Schnetzer-Sutterlüty als Mitglied des Gemeindevorstandes (2. Gemeinderat) gewählt ist. Gerda Schnetzer-Sutterlüty nimmt die Wahl und das damit verbundene Amt an und dankt ebenfalls für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Vorsitzende schlägt als 3. Gemeinderat Michael Schnetzer vor. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Michael Schnetzer 21 VNS vom 07.10.2020 Zl. su004.1-1/2020 4 Der Vorsitzende stellt fest, dass Michael Schnetzer als Mitglied des Gemeindevorstandes (3. Gemeinderat) gewählt ist. Michael Schnetzer nimmt die Wahl und das damit verbundene Amt an. Er dankt für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Vorsitzende schlägt Christoph Bawart als 4. Gemeinderat vor. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Christoph Bawart 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Christoph Bawart als Mitglied des Gemeindevorstandes (4. Gemeinderat) gewählt ist. Christoph Bawart nimmt die Wahl und das damit verbundene Amt an und bedankt sich bei allen GemeindevertreterInnen. Der Vorsitzende schlägt als 5. Gemeinderat Norbert Schnetzer vor. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Norbert Schnetzer 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Norbert Schnetzer als Mitglied des Gemeindevorstandes (5. Gemeinderat) gewählt ist. Norbert Schnetzer nimmt die Wahl und dankt für das entgegengebrachte Vertrauen. 7. Wahl des Vizebürgermeister (§ 62 Abs. 1 GG) Die Gemeindevertretung hat gemäß § 62 Abs. 1 Gemeindegesetz in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl des Gemeindevorstandes ein Mitglied des Gemeindevorstandes als Stellvertretung des Bürgermeisters durch Stimmzettel zu wählen. Der Vorsitzende schlägt die auf Listenplatz 2 gereihte Gerda Schnetzer-Sutterlüty als Vizebürgermeisterin vor. Er ist davon überzeugt, dass auf Grund des Wahlergebnisses mit insgesamt 334 Vorzugsstimmen hierdurch dem Wählerwille entsprochen wird. Darüber hinaus ist er auch überzeugt, dass Frauen verstärkt in politische Positionen gehören. Der Vorsitzende schlägt Gerda Schnetzer-Sutterlüty als Vizebürgermeisterin vor und stellt dies zur Diskussion. Da keine weiteren Vorschläge vorgebracht werden, lässt er abstimmen und gibt das Ergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 21 ungültige Stimmen 0 gültige Stimmen für Gerda Schnetzer-Sutterlüty 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass Gerda Schnetzer-Sutterlüty als Mitglied des Gemeindevorstandes (2. Gemeinderat) zur Vizebürgermeisterin gewählt ist. Gerda Schnetzer-Sutterlüty nimmt die Wahl und das damit verbundene Amt an. Sie bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und gibt das Versprechen ab, die Funktion der Vizebürgermeisterin in der kommenden Periode nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Gemeinde Sulz zu erfüllen und bittet die GemeindevertreterInnen um eine gute Zusammenarbeit. VNS vom 07.10.2020 Zl. su004.1-1/2020 5 8. Genehmigung der Niederschrift über die 42. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 01.07.2020 Die gemeinsam mit der Ladung zur konstituierenden Sitzung übermittelte Verhandlungsniederschrift der 42. Gemeindevertretungssitzung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 9. Allfälliges Der Vorsitzende gibt den Termin für die 1. Gemeindevertretungssitzung mit Donnerstag, den 22.10.2020 um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde Sulz bekannt. Die offizielle Einladung samt Tagesordnung folgt. Zum Schluss der Sitzung bedankt sich der Vorsitzende in einer Rede bei allen WählerInnen, die ihm sowie der Gemeindevertretung das Vertrauen ausgesprochen haben. Er bedankt sich bei allen Gemeindemandataren auch bei jenen, die mittlerweile ausgetreten sind wie Kurt Baldauf, Sabine Hron-Ströhle, Andrea Frick, Dipl.-Ing. Hans-Jörg Mathis, Iris Seewald, Lukas Visintainer, Ing. Bernd Kicker, Pierre Mitternöckler, BEd. M.A. Elmar Fischer, Stefan Frick, Anton Jordan, Marcel Pohl, Richard Zimmermann, Christian Nitz, Guntram Frick und Bmst. Ing. Herwig Lutz für die geleistete Arbeit. Sein Dank gilt auch den MitarbeiterInnen der Gemeinde Sulz für ihren tatkräftigen Einsatz, ihre tagtägliche Unterstützung und verlässliche Loyalität. Besonders hob er auch den Rückhalt und das Verständnis durch seine Familie, seine Eltern und Freunde hervor. Sein ganz besonderer Dank gilt Kurt Baldauf für die geleistete Arbeit während der letzten 20 Jahren als Vizebürgermeister und insgesamt 40 Jahren als Gemeindevertreter. Ohne seine Unterstützung wäre eine so erfolgreiche Arbeit für die Gemeinde unmöglich gewesen. Als kleines Dankeschön überreicht er im ein Geschenk. Ebenso bedankt er sich bei Kurt Konzett und seiner Arbeit während der letzten 30 Jahre im Gemeindevorstand und überreicht im ein Geschenk. Kurt Baldauf bedankt sich seinerseits in einer kurzen Rede bei Bürgermeister Karl Wutschitz und seiner Frau Maria für die schöne Zeit, dem Gemeindevorstand für den jahrelangen Rückhalt, der Gemeindevertretung und den BürgerInnen von Sulz für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Vorsitzende schließt die konstituierende Sitzung um 21:25 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister VNS vom 07.10.2020 Der Schriftführer Ing. Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Zl. su004.1-1/2020