20201022_GVE001

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 13:29
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2020-10-22
Erscheinungsdatum 2020-10-22
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Inhalt des Dokuments

Datum: 22.10.2020 Aktenzahl: su004.1-2/2020 VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 22.10.2020 um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Sulz unter dem Vorsitz von Bürgermeister, Karl Wutschitz. Anwesende GemeindevertreterInnen BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Wolfgang Mittempergher, David Bischof, Florian Vinzenz, Kurt Konzett, Nikolaus Kühne, Lothar Mathies, Dolores Egger, Matthias Walser, Michael Kieber, David Calzone, Karin Schießl, Valentin Welte, Martin Dörler Anwesende GemeindevertreterInnen im Ersatz Gabriele Schwärzler, Adriane Windner, Ulrich Ströhle, Saniye Sarpay, Julia Skala, Günter Baldauf, Ines Greif-Marlin, Markus Morscher Entschuldigte GemeindevertreterInnen Norbert Schnetzer, Yvonne Lehninger, Dietmar Erath, Martin Hron, Sebastian Osl, Manuel Honeck, Bernhard Nitz, Markus Egle, Patrick Kieber, Eugen Marte, Thomas Greussing Schriftführer Ing. Daniel Novak Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Angelobung GemeindevertreterInnen im Ersatz Genehmigung der Verhandlungsniederschrift der konstituierenden Sitzung Besetzung diverser Ausschüsse und Gremien Beratung und Beschlussfassung diverser Widmungen Beratung und Beschlussfassung Liegenschaftsangelegenheiten Berichte Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung. Er begrüßt die Anwesenden und fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 21 GemeindevertreterInnen Beschlussfähigkeit gegeben ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung mit der Ergänzung „Gemeindeinformatik GmbH – Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband“ einstimmig zur Kenntnis genommen. 6832 Sulz, Hummelbergstraße 9 • 05522/44309, Fax DW 4 • info@gemeinde-sulz.at 7 2. Genehmigung der letzten Verhandlungsniederschrift Der gemeinsam mit der Ladung übermittelte Entwurf der Verhandlungsniederschrift der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wird auf Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt. 3. Angelobung GemeindevertreterInnen im Ersatz Gemäß § 37 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) nimmt der Vorsitzende die Angelobung der neu gewählten GemeindevertreterInnen im Ersatz in der Weise vor, dass er die Gelöbnisformel, vorspricht und die anwesenden GemeindevertreterInnen dann einzeln nach Nennung ihres Namens mit "Ich gelobe" antworten. Er erläutert auch, dass die Verweigerung des Gelöbnisses gemäß § 39 Abs. 1) lit. d) GG den Mandatsverlust zur Folge hat. Die Gelöbnisformel lautet: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Sulz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Die anwesenden GemeindevertreterInnen im Ersatz, Gabriele Schwärzler, Adriane Windner, Ulrich Ströhle, Saniye Sarpay, Julia Skala, Günter Baldauf, Ines Greif-Marlin, Markus Morscher, geloben mit der Aussage „Ich gelobe.“. 4. Besetzung diverser Ausschüsse und Gremien Der Vorsitzende erklärt, dass verschiedene Unterausschüsse (z.B. Prüfungsausschuss) sowie VertreterInnen in verschiedene Verbände benannt werden müssen. Zum Teil sind bereits Sitzungen geplant bzw. ein Weiterarbeiten in diversen Verbänden erforderlich. Über die Zusammensetzung der gemeindeeigenen Gremien soll heute diskutiert und beraten werden. Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass nicht mehr unbedingt alle bisherigen Gremien notwendig sind, dafür aber eher Schwerpunktgremien nominiert werden sollten. Folgende Arbeitsgruppen, Ausschüsse bzw. VertreterInnen in die nachstehenden Verbände, Vereine und Organisationen werden einstimmig beschlossen: Prüfungsausschuss Vorsitz: Nikolaus Kühne Mitglieder: David Bischof, Florian Vinzenz, Julia Skala, Günter Baldauf Ersatz: Michael Kieber, Matthias Walser Finanzausschuss Vorsitz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty Mitglieder: BGM Karl Wutschitz, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer, Nikolaus Kühne, Yvonne Lehninger Arbeitsgruppe e5 e5-Teamleiter: Michael Schnetzer Mitglieder: BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Kurt Konzett, Dolores Egger, David Calzone, Gabriele Schwärzler, Hans-Jörg Mathis Gemeindeentwicklung, Raumplanung und Infrastruktur Vorsitz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty Mitglieder: BGM Karl Wutschitz, Michael Schnetzer, Bernhard Nitz, Christoph Bawart, Kurt Konzett, Valentin Welte, Martin Dörler, Erath Dietmar, Adriane Windner VNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 8 Ortsbeauftragter für Zivilschutz Matthias Walser Ersatz: Lothar Mathies Öffentlichkeitsarbeit (Sulner Leaba) Vorsitz: BGM Karl Wutschitz Redaktionsteam „Sulner Leaba“: Adriane Windner, Karin Schießl, Vize-BGMIN Gerda SchnetzerSutterlüty, Wolfgang Mittempergher Arbeitsgruppe Sanierung NMS Sulz-Röthis Vorsitz: BGM Karl Wutschitz Mitglieder: Ulrich Ströhle, Ines Greif-Marlin, Karin Schießl, Saniye Sarpay, Michael Kieber, Michael Schnetzer VertreterInnen Schulerhalterverband NMS Sulz-Röthis BGM Karl Wutschitz, Christoph Bawart, Saniye Sarpay, Mittempergher Wolfgang Ersatz: Karin Schießl, Michael Schnetzer Rechnungsprüfer: Nikolaus Kühne Ersatz: Gabriele Schwärzler VertreterInnen ASO-Schulerhalterverband BGM Karl Wutschitz Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty Rechnungsprüfer: Norbert Schnetzer Ersatz: Wolfgang Mittempergher VertreterInnen Poly-Schulerhalterverband BGM Karl Wutschitz Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty Vertreter Mühlbachgenossenschaft BGM Karl Wutschitz, Nikolaus Kühne Vertreter ÖPNV-Gemeindeverband BGM Karl Wutschitz Ersatz: Michael Schnetzer VertreterIn Schwimmbadverein BGM Karl Wutschitz Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty VertreterIn Miteigentümergemeinschaft Vorderland BGM Karl Wutschitz Ersatz: Gabriele Schwärzler VertreterIn Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband BGM Karl Wutschitz Ersatz: Dolores Egger VertreterIn Lebensraum Vorderland BGM Karl Wutschitz Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty VNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 9 VertreterIn Krankenpflegeverein Norbert Schnetzer Ersatz: Gabriele Schwärzler Vertreter Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Sulz BGM Karl Wutschitz Ersatz: Ulrich Ströhle VertreterIn Gemeindeverband für Umwelt- u. Abfallwirtschaft BGM Karl Wutschitz Ersatz: Dolores Egger Vertreter Gemeindeinformatik BGM Karl Wutschitz VertreterIn Büchereikuratorium Wolfgang Mittempergher Ersatz: Karin Schießl Rechnungsprüfer: Markus Egle Vertreter Beirat Lebensraum Vorderland BGM Karl Wutschitz VertreterIn Regionalplanung Vorderland Gemeindevorstand laut Statut: BGM Karl Wutschitz, Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty, Michael Schnetzer, Christoph Bawart, Norbert Schnetzer Vertreter Abwasserverband Vorderland BGM Karl Wutschitz Ersatz: Vize-BGMIN Gerda Schnetzer-Sutterlüty Vertreter ASZ Vorderland BGM Karl Wutschitz Ersatz: Nikolaus Kühne Vertreter Agrargemeinschaft Verwaltungsausschuss: BGM Karl Wutschitz, Lothar Mathies, Florian Vinzenz Ersatz: Ulrich Ströhle Aufsichtsrat: Kurt Konzett Ersatz: Christoph Bawart Grundverkehrs-Ortskommission Hinsichtlich der Grundverkehrs-Ortskommission berichtet der Vorsitzende von den letzten beiden Entscheidungen des LVwG, Bregenz. Er sieht eine Übertragung an die GrundverkehrsLandeskommission als zielführend und zweckmäßig und verweist auf die bereits bestehenden Übertragungen vieler, teils großer Gemeinden im Vorderland und ganz Vorarlberg. Der Antrag des Vorsitzenden, die Zuständigkeit der Grundverkehrs-Ortskommission gemäß § 11 Abs. 4 Grundverkehrsgesetz im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit an die Grundverkehrs-Landeskommission zu übertragen, wird einstimmig angenommen. VNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 10 5. Beratung und Beschlussfassung diverser Widmungen 5.1 Änderung Flächenwidmung Gst.Nrn. 1946, 1948, 1949 und 1952 (Alemannenstraße) – Beschlussfassung nach Auflageverfahren In der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.07.2020 wurde unter Tagesordnungspunkt 4.1 die Auflage des Entwurfs über die Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Teilflächen der Liegenschaften, Gst.Nr. 1946 (KG Sulz), im Ausmaß von 366 m², Gst.Nr. 1948 (KG Sulz), im Ausmaß von 295 m², Gst.Nr. 1949 (KG Sulz), im Ausmaß von 1.189 m² sowie Gst.Nr. 1952 (KG Sulz), im Ausmaß von 127 m², von derzeit jeweils „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaft“ beschlossen. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 07.07.2020 bis 25.08.2020 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt sowie durch Anschlag an der Amtstafel (samt Vermerk der Internet-Fundstelle), Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt der Gemeinde (Gemeindeblatt) kundgemacht. Der Eigentümer der Grundstücke, die umgewidmet werden sollen, wurde von der Beschlussfassung nachweislich in Kenntnis gesetzt. Während der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Antrag des Vorsitzenden, die vorbeschriebene Änderung des Flächenwidmungsplanes entsprechend dem aufgelegten Entwurf gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. zu beschließen, wird einstimmig angenommen. 5.2 Änderung Flächenwidmung Gst.Nr. 2161 (Im Feld) – Beschlussfassung nach Auflageverfahren / Nachführung Bebauungsplan (BM2) In der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.07.2020 wurde unter Tagesordnungspunkt 4.2 die Auflage des Entwurfs über die Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Liegenschaft, Gst.Nr. 2161 (KG Sulz), im Ausmaß von 722 m², von derzeit „Bauerwartungsfläche-Mischgebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ beschlossen. Die Widmung ist befristet auf 7 Jahre. Als Folgewidmung wurde „Bauerwartungsfläche-Mischgebiet“ festgelegt. Darüber hinaus wurde die Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von BNZ 20 und die Nachführung im Bebauungsplan als BM2 (BNZ 60, HGZ 3) gemäß §§ 30 i.V.m. 29 und 29a Raumplanungsgesetz, i.d.g.F., durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Entwürfe hierfür wurden in der Zeit vom 07.07.2020 bis 25.08.2020 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und durch Anschlag an der Amtstafel (samt Vermerk der InternetFundstelle), Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt der Gemeinde (Gemeindeblatt) kundgemacht. Der Eigentümer des Grundstücks, das umgewidmet werden soll, wurde von der Beschlussfassung nachweislich in Kenntnis gesetzt. Während der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Antrag des Vorsitzenden, die vorbeschriebene Änderung des Flächenwidmungsplanes entsprechend dem aufgelegten Entwurf gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. sowie die vorbeschriebene Nachführung im Bebauungsplan gemäß §§ 30 i.V.m. 29 und 29a Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. zu beschließen, wird einstimmig angenommen. 5.3 Änderung Flächenwidmung Gst.Nr. 2080/1 (Pfarrer-Dönz-Straße) – Beschlussfassung nach Auflageverfahren / Nachführung Bebauungsplan (BW3) In der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.07.2020 wurde unter Tagesordnungspunkt 4.3 die Auflage des Entwurfs über die Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Liegenschaft, Gst.Nr. 2080/1 (KG Sulz), im Ausmaß von 556 m², von derzeit „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ beschlossen. Die Widmung ist befristet auf 7 Jahre. Als Folgewidmung wurde „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ festgelegt. Darüber hinaus wurde die Festlegung des Mindestmaßes der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von BNZ 20 und die Nachführung im Bebauungsplan als BW3 (BNZ 60, HGZ 3) gemäß §§ 30 i.V.m. 29 und 29a Raumplanungsgesetz, i.d.g.F., durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Entwürfe hierfür wurden in der Zeit vom 07.07.2020 bis 25.08.2020 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und durch Anschlag an der Amtstafel (samt Vermerk der InternetVNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 11 Fundstelle), Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt der Gemeinde (Gemeindeblatt) kundgemacht. Die Eigentümerin des Grundstücks, das umgewidmet werden soll, wurde von der Beschlussfassung nachweislich in Kenntnis gesetzt. Während der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Antrag des Vorsitzenden, die vorbeschriebene Änderung des Flächenwidmungsplanes entsprechend dem aufgelegten Entwurf gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. sowie die vorbeschriebene Nachführung im Bebauungsplan gemäß §§ 30 i.V.m. 29 und 29a Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. zu beschließen, wird einstimmig angenommen. 5.4 Änderung Flächenwidmung Gst.Nr. 2130 (Pfarrer-Dönz-Weg) – Beschlussfassung für Korrektur Im Zuge der vorgenannten Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde die geringfügige Korrektur im Bereich der Liegenschaft, Gst.Nr. 2130 (KG Sulz), im Ausmaß von ca. 55 m², von derzeit „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ in „Bauerwartungsfläche-Mischgebiet“ vorgeschlagen. Der Antrag des Vorsitzenden, die vorbeschriebene Änderung des Flächenwidmungsplanes entsprechend gemäß §§ 23 i.V.m. 21 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F. zu beschließen, wird einstimmig angenommen. Ablehnung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Vorsitzende berichtet, dass in der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.07.2020 unter den Tagesordnungspunkten 4.4 und 4.5 die beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes von der Gemeindevertretung abgelehnt wurden. Es handelt sich hierbei konkret um die Anträge von David Calzone für die Änderung der Liegenschaften, Gst.Nrn. 1447 und 1448 (KG Sulz), Alemannenstraße, von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sonderfläche Gartenbau“ sowie von MMag. Clemens Ströhle für die Änderung der Liegenschaften, Gst.Nrn. 910 und 914 (KG Sulz), Haltstellenweg, von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaft“. GV Bischof: Das Thema „Grünflächen“ wird in der Öffentlichkeit mittlerweile sehr kritisch gesehen. Eine Widmung in solch sensiblen Bereichen kann zu Diskussionen führen. 6. Beratung und Beschlussfassung Liegenschaftsangelegenheiten 6.1 Verkauf gemeindeeigener Liegenschaften – Gst.Nrn. 2175 und 2190 (KG Sulz) Das in der 40. Sitzung der Gemeindevertretung am 13.01.2020 beschlossene Budget 2020 sieht den Verkauf von 2 gemeindeeigenen Liegenschaften „Im Studacker“ vor. Das Grundstück, Gst.Nr. 2175 (KG Sulz), im Ausmaß von 487 m² und das Grundstück, Gst.Nr. 2190 (KG Sulz), im Ausmaß von 530 m². Dadurch könnte auf Basis der aktuellen Immobiliensituation ein Erlös von ca. EUR 500.000, - bis 750.000, - erzielt werden. Es ist angedacht ein Bestbieterverfahren im Gemeindeblatt und der Homepage auszuschreiben. Als Rahmenbedingungen sollen eine Bebauung binnen 5 Jahren, die Eingrenzung auf Privatpersonen (bevorzugte Bebauung: Einfamilienwohnhaus) und der Zuschlagbzw. Vergabevorbehalt durch die Gemeindevertretung definiert werden. GV Kühne: Warum sollen beim Verkauf Bauträger ausgeschlossen werden. Ziel der Gemeinde ist es mehr Wohnflächen zu schaffen. GV Konzett: Wird die Vorgabe, ein Einfamilienhaus zu baut konkret gestellt. BGM Wutschitz: Das mach bei den beiden Grundstücken raumplanerisch durchaus Sinn. GV Vinzenz: Die Baunutzung gilt ja sowieso, somit könnte nicht mehr gebaut werden – auch nicht, wenn man eine Wohnanlage bauen möchte. GR Bawart: Der Verkauf ist seit langem im Budget vorgesehen. Die Konditionen sind explizit zu definieren. GV Walser: Gibt es eine Möglichkeit, den Verkauf bevorzugt an junge Sulner Familien zu steuern? BGM Wutschitz: Das wird auf Grund der Preisentwicklung am Immobilienmarkt nur schwer möglich sein. VNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 12 GV Windner: Im Bestbieterverfahren besteht meiner Meinung nach keine Chance für private Familien. Der Bauträger kann immer mehr bieten. GV Sarpay: Was passiert, wenn nach 5 Jahren nicht gebaut wird? GR Schnetzer: Im Kaufvertrag werden Rückkauf und Kaufpreis geregelt. GV Kühne: Es ist für mich keine ausreichende Begründung, an Private und nicht an Bauträger zu verkaufen. Der Verkauf an Bauträger würde mehr Einnahmen bringen. Eine Bebauung mit Wohnanlagen gibt es ja bereits durch die Fa. Nägele. GV Ströhle: Bei diesen Grundstücken ist das eine ganz andere Situation. Schon alleine durch die halbe Straßenbreite bzw. den nahen Fußweg. Eine Verdichtung mittel Wohnanlagen sehe ich raumplanerisch kritisch. GV Baldauf: Gibt es denn schon einen Antrag des betreffenden Bauträgers? BGM Wutschitz: Nein, der konkrete Antrag eines Bauträgers liegt nicht vor. Es liegt jedoch nahe, da die angrenzenden Grundstücke bereits einem Bauträger gehören. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Verwaltung bereits eine Liste von ca. 12 privaten Interessenten aus Sulz und Umgebung für den Kauf dieser Grundstücke haben. Nach der Diskussion vertagt der Vorsitzenden die Beschlussfassung und bittet die GemeindevertreterInnen sich vor Ort ein Bild der Situation für die nächste Sitzung zu machen. 6.2 Ansuchen Grundtausch Margit Bawart – Gst.Nrn. 1406, 1407, 1408, 1409 (Alemannenstraße / Dammweg) GR Christoph Bawart verlässt auf Grund seiner Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Mehrzweckraum. Das eingelangte Schreiben von Margit Bawart wird vom Vorsitzenden verlesen. Über diese wurde bereits in der 86. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 25.05.2020 berichtet. Es handelt sich konkret um die Liegenschaften, Gst.Nrn. 1406, 1407, 1408 und 1409 (KG Sulz), mit einem Gesamtausmaß von ca. 2.599 m². Diese sind im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Sulz als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und zu einem kleinen Teil als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen. Der damalige Grundtausch hatte nach Recherche ausschließlich mit der Errichtung der Hauptschule samt Nebenflächen zu tun – nicht wie im Schreiben aufgezeigt mit der geplanten Vorderlandstraße. Dies ist auf Grund der damaligen Protokolle und Planunterlagen nachvollziehbar. Auch der damalige Kaufpreis von ca. ATS 140 je m² entsprach nicht jenem für landwirtschaftlichen Grund. Diese wurden damals mit ca. ATS 30 je m² gehandelt. Nach ausführlicher Erläuterung des Werdegangs stellt er die schriftlich eingelangte Anfrage offen zur Debatte. Nach Diskussion in der Gemeindevertretung wird eine Abstimmung als nicht zielführend erachtet und der Tagesordnungspunkt vertagt. 7. Berichte  Der Vorsitzende berichtet vom Bezug des Kubus am Kindercampus und der Anerkennung im Zuge des Bauherrenpreises. Die Eröffnung musste Corona bedingt verschoben werden, wird aber 2021 als „Familienfest“ nachgeholt. Hierfür wurde eine Broschüre gestaltet die demnächst in Druck geht. Auch im Gemeindeblatt und der VN werden demnächst Artikel erscheinen.  Er berichtet, dass auch die 140 Jahr-Feier des Schützenmusikverein Sulz von den Einschränkungen hart getroffen wird. GV Konzett informiert, dass derzeit überlegt wird, was machbar ist und was nicht. Wenn nicht heuer, dann wird es nächstes Jahr ein Konzert geben. Das von der Gemeinde Sulz gesponserte Auftragswerk soll die „Geschichte des Schützenmusikverein Sulz“ musikalisch darstellen. Eine Darbietung wird es aber heuer nicht geben – diese folgt 2021. VNS GV vom 22.10.2020 Zl. su004.1-2/2020 13  Der Vorsitzende gibt den Situationsbericht bezüglich CORONA bekannt. Derzeit sind in Sulz 6 aktiv positiv getestete, 3 genesen und somit insgesamt 9 Covid-19 Fälle aktenkundig. Er bittet alle mit Vorsicht in die kommende Zeit zu gehen. 8. Allfälliges keine Wortmeldungen 9. Gemeindeinformatik GmbH – Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Aufgrund der Zusammenlegung der drei Verbände (Vorarlberger Gemeindeverband, Umweltverband, Gemeindeinformatik GmbH) zur Schaffung einer zentralen starken Interessenvertretung für die Gemeinden und Nutzung von Synergieeffekten muss eine entsprechende Vollmacht beschlossen werden. Dabei werden die Geschäftsanteile der Gemeinde an der GU an den Vorarlberger Gemeindeverband übertragen. Die geleistete Stammeilage wird refundiert. Der landesweit einheitliche Beschlusstext hierfür lautet wie folgt: Die Gemeinde Sulz (nachfolgend auch kurz: "Vollmachtgeberin" genannt) ist als Gesellschafterin an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn beteiligt und beabsichtigt ihren gesamten Geschäftsanteil an dieser Gesellschaft an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten. Zu diesem Zwecke bevollmächtigt hiermit die gefertigte Gemeinde Herrn Dr. Otmar Müller, geb. 08.12.1956, 6721 Thüringerberg, HNr. 175, und Herrn Johann Georg Reisch, geb. 13.01.1964, 6820 Frastanz, Mühlegasse 5, und zwar jeden selbständig, im Namen und mit Rechtswirksamkeit für die Vollmachtgeberin einen Abtretungsvertrag in Form eines Notariatsaktes zu unterfertigen, mit welchem die Vollmachtgeberin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Gemeindeinformatik GmbH mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 67987 g, an den Vorarlberger Gemeindeverband mit dem Sitz in Dornbirn und der Geschäftsanschrift 6850 Dornbirn, Marktstraße 51, eingetragen im Vereinsregister zu ZVR-Zahl 017955105, abtritt. Abtretungspreis ist das Nominale des Stammkapitals des abgetretenen Geschäftsanteiles. Jeder Bevollmächtigte ist selbständig ermächtigt, sämtliche Bestimmungen des Abtretungsvertrages festzulegen, den Abtretungsvertrag im Namen der Vollmachtgeberin in Notariatsaktform zu unterfertigen und überhaupt alles zu unternehmen, damit die vorgenannte Abtretung des Geschäftsanteiles gültig zustande kommt. Die Bevollmächtigten sind zur Ausübung dieser Vollmacht auch dann berechtigt, wenn sie andere Beteiligte oder Gesellschafter vertreten (Zulässigkeit der Doppelvertretung). Auf Antrag des Vorsitzenden wir dem Beschlusstext einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:11 Uhr. Der Vorsitzende Karl Wutschitz Bürgermeister VNS GV vom 22.10.2020 Der Schriftführer Daniel Novak Gemeindeamtsleiter Zl. su004.1-2/2020