20200309_GVE041

Dateigröße 380.56 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 13:29
Gemeinde Sulz
Bereich oeffentlich
Schlagworte: sulzvertretung
Dokumentdatum 2020-03-09
Erscheinungsdatum 2020-03-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

285 NIEDERSCHRIFT über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 09. März 2020 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Sulz unter dem Vorsitz vom Bürgermeister Karl Wutschitz. Anwesende Gemeindevertreter: BGM Wutschitz Karl, VBGM Baldauf Kurt, Konzett Kurt, Mittempergher Wolfgang, Mathies Lothar, Mag. Kühne Klaus, Mag. Egle Markus, Erath Dietmar, Bischof David, Visintainer Lukas Anwesende Ersatzleute: Kieber Patrick, Lutz Herwig Entschuldigt abwesend: Bawart Christoph, Schnetzer Norbert, Hron-Ströhle Sabine, DI Mathis Hans-Jörg, Schnetzer-Sutterlüty Gerda, Mag. (FH) Schnetzer Michael, Vinzenz Florian, Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eröffnung, Begrüßung Genehmigung der letzten Niederschrift Kinderbetreuung neu – Berichte und aktueller Stand Ausnahmegenehmigung Bebauungsplan Industriestraße – Zone 30 Aufnahme der Gemeinde Meiningen in die Finanzverwaltung Berichte Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und auf Grund der Anwesenheit von 12 Gemeindemandataren Beschlussfähigkeit gegeben ist. 2. Genehmigung der letzten Niederschrift Die Niederschrift der 40. Gemeindevertretungssitzung vom 13. Jänner 2020, welche gemeinsam mit der Einladung übermittelt wurde, wird mit der Korrektur des Datums im Punkt 4. Gemeindewahlen 2020 einstimmig genehmigt. 3. Kinderbetreuung neu – Berichte und aktueller Stand Der Vorsitzende berichtet kurz den aktuellen Stand der Kinderbetreuung neu und dem geplanten Umzug ins neue Gebäude am 23.03.2020. Der Abrechnungsgrad liegt bei 85%. Er stellt den Architekten, DI Jochen Specht, von Seiten 286 der örtlichen Bauaufsicht querformat, Dornbirn Herrn Stefan Kopecny und seitens der Kostenkontrolle gdb, Dornbirn Herrn DI Markus Beck vor. Er bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und übergibt das Wort. Architekt Specht erläutert kurz den aktuellen Stand der Dinge und übergibt an DI Beck, welcher die Kostensituation anhand eine Präsentation (Anlage 1) darlegt. Zusammenfassend wird dem Projekt eine sehr gute Bewertung attestiert, sowohl gestalterisch als auch ökologisch. Hinsichtlich der projektierten Kosten wird, mit Ausnahme der aufgezeigten zusätzlichen Aufwendungen und Leistungen wie Knochenfunde, Mühlbach, Pfarrhaus, Außenanlagen, EDV, Multimedia, etc. mit einer Gesamtsumme von EUR 514.745, -, die Einhaltung bzw. geringfügige Unterschreitung um ca. 0, 5% aufgezeigt. GV Kühne erkundigt sich, warum die Mehrkosten in der Aufstellung überhaupt ausgewiesen werden. Markus Beck und BGM Wutschitz erläutern kurz, dass dies mehrfach diskutiert wurde. Man habe sich aber schlussendlich auf dies geeinigt. Architekt Specht hält fest, dass für diese Leistungen kein Honorar anfalle. GV Kühne frägt zudem, ob die Gemeinde tatsächlich die gesamten Kosten für die Knochenfundarbeiten zu tragen habe. Der Vorsitzende verweist auf die Aussage des Bundesdenkmalamtes, wonach entweder die Knochen geborgen oder die Bauführung eingestellt werde. Es gab ursprünglich eine angestrebte vereinbarte Kostenteilung zwischen Gemeinde, Bundesdenkmalamt und Land Vorarlberg zu je 1/3, welche aber seitens des Denkmalamtes nicht eingehalten wurde. Eine Projektänderung in der damaligen Phase hätte jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentlich höhere Kosten verursacht. Jedenfalls gibt es Förderzusagen des Landes und des Bundesdenkmalamtes. GV Lutz möchte wissen, ob eine Umlegung der Kosten auf Kennzahlen erfolgt ist. Markus Beck verneint dies und hält fest, dass die Werte auf Grund der Bebauung und Außenanlagen sicher im oberen Bereich liegen werden. GV Konzett stellt fest, dass das Ergebnis von einer realen Kostenschätzung zeuge, was für die Schätzung spreche. DI Beck stimmt dem zu, hält aber gleichzeitig fest, dass dies nicht immer so der Fall ist. Nach Beantwortung einiger Fragen sowie der Erläuterung, welche Dinge noch fehlen (u.a. Komplettierung Außenbereich und Stiege Pfarramt, Möblierung, Zaun, etc.) verabschieden sich die Herren Specht, Kopecny und Beck um 20:45 Uhr. Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz die bevorstehenden Ereignisse, welche wie die vorgenannte Kostensituation von den anwesenden zur Kenntnis genommen werden. 287 4. Ausnahmegenehmigung Bebauungsplan Die Nägele Wohn- und Projektbau GmbH, Sulz hat mit Ansuchen vom 09. Dezember 2019 um die Genehmigung einer Ausnahme vom rechtsgültigen Bebauungsplan der Gemeinde Sulz für die Liegenschaft, Gst.Nr. 516/2, „Alemannenstraße“ beantragt. Das im Entwurf vorliegende Projekt sieht einen Baukörper mit einem Grundflächenausmaß von 24 x 25 m und einem unter- sowie 4 oberirdischen Geschossen vor. Es sind insgesamt 14 Wohneinheiten, 17 Tiefgaragenplätze und 10 Abstellplätze geplant. Der zur Erfüllung der Vorgabe des Bebauungsplans fehlende Abstellplatz wird nach Rücksprache mit der Antragstellerin nachprojektiert. Das Baugrundstück weist zwei unterschiedliche Nutzungsbereiche auf. Nordseitig das BW1 mit einer Baunutzungszahl (BNZ) von 50 und einer Geschosszahl (GZ) von 3. Südseitig das BW4 mit einer BNZ 70 und einer GZ 3. Nach Rücksprache mit der Abteilung Raumplanung und Baurecht des Landes sind diese jeweils gesondert zu beurteilen. Da das Bauvorhaben zudem überwiegend im ebenen Liegenschaftsbereich situiert ist, hat die Beschlussfassung der Geschosszahl, trotz der gegebenen Hanglage des Grundstücks, i.S.d. § 35 Abs. 3 RPG in der Gemeindevertretung zu erfolgen. Die Baurechtsverwaltung hat auf Basis der vorliegenden Pläne folgende Werte ermittelt: BW4  BNZ 80, 5 anstatt 70 | GZ 4 anstatt 3 BW1  BNZ 34, 38 anstatt 50 | GZ 4 anstatt 3 Festgehalten wird, dass die Berechnung als Mischnutzung eine Baunutzung von BNZ 62 ergibt, was dem Bebauungsplan entsprechen würde. Um dem Gesetz Genüge zu tun, müsste lediglich die Gebäudelage angepasst werden (Verschiebung nach Norden). Dies wird jedoch aus städtebaulicher Sicht nicht als zielführend erachtet. Mit Schreiben vom 14.01.2020 wurden die Nachbarn gesetztes konform angehört. Im Rahmen der Anhörung wurde keine Stellungnahme abgegeben. Das Projekt wird anhand der vorliegenden Entwurfspläne sowie des Modells erläutert und besprochen. Zudem wird anhand der gezeigten Fotos die ehemalige Situation (u.a. Gebäudehöhe und -lage) dargelegt. Weiters wird von der durch die Antragstellerin eingeholten, mündlichen Stellungnahme des Landesraumplaners, DI Lorenz Schmidt berichtet, welche dem vorliegenden Projekt eine positive Bilanz ausstellt. 288 GV Bischof frägt, ob nicht generell beschlossen wurde, keine Ausnahme der Baunutzung zu erteilen. Seitens des Vorsitzenden wird erläutert, dass das Gesamtprojekt die bestehende Dichte von BNZ 62 über das gesamte Areal einhalte. Es gehe somit mehr um eine Verschiebung in den unterschiedlichen Bereichen BW1/BW4 als um eine Erhöhung. GV Mittempergher sieht das antragsgegenständliche Projekt wesentlich attraktiver als die beiden Varianten, welche keine Ausnahmen benötigen würden. GV Bischof erkundigt sich, ob bei einer Ausnahme auf 4 Geschosse evtl. mit einem Komplettausbau des Dachgeschosses zu rechnen sein müsse. Dies wird verneint, da eine Erweiterung im Dachgeschoss gleichzeitig eine Erweiterung der Baunutzung und somit eine Überschreitung der vorgenannten BNZ 62 mit sich bringen würde. Dies wäre wiederum ausnahmegenehmigungspflichtig. GV Lutz wäre eine klarere, kubische Formensprache sympathischer als die vorgesehenen Rundungen. GV Erath erklärt sich für befangen und enthält sich der Abstimmung. Nach eingehender Diskussion wird der Antrag des Vorsitzenden, die beantragte Ausnahmegenehmigung gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, i.d.g.F., für die Liegenschaft, Gst.Nr. 516/2, „Alemannenstraße 8“, auf Basis der Berechnung der Baurechtsverwaltung für das vorliegende Projekt wie vorgenannt zu erteilen, einstimmig beschlossen. 5. Industriestraße – Zone 30 Der Vorsitzende berichtet nochmals von der Anfrage des Regiomanagers, Mag. Christoph Kirchengast hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung der Industriestraße als „Zone 30“. Als Grund wird der durch das Altstoffsammelzentrum (ASZ) entstehende Verkehr genannt. Er stellt dies offen zur Diskussion. GV Mathies schlägt vor, die Situation vor Ort durch eine Temposysmessung ohne Anzeige aufzunehmen und nach Auswertung der Ergebnisse erneut zu beraten. Der Antrag des Vorsitzenden, die Marktgemeinde Rankweil mit der Durchführung einer Temposysmessung zu beauftragen und Anhand der Auswertungen neuerlich zu beraten, wird einstimmig angenommen. 6. Aufnahme der Gemeinde Meiningen in die Finanzverwaltung Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Meiningen auf Grund einer unerwarteten Kündigung in der Buchhaltungsabteilung unterbesetzt ist und dringenden Bedarf angemeldet hat. Dies wurde bereits mit den Mitgliedsgemeinden vorbesprochen. Er berichtet auch, dass die Gemeindevertretung Meiningen am 06.02.2020 den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland ab 01.01.2021 bereits beschlossen hat. 289 Für den endgültigen Beitritt sind noch Beschlüsse aller Mitgliedsgemeinden (Dünserberg, Fraxern, Göfis, Sulz, Übersaxen, Zwischenwasser, Klaus, Viktorsberg, Laterns und Röthis) notwendig. Die Beitrittsgebühr beträgt wie bereits zuvor für die anderen Gemeinden EUR 10.000, -. Der Vorsitzende erläutert zudem, dass der Gemeinde Meiningen eine kurzfristige Aushilfe auf Stundenbasis zugesagt wurde. GV Kühne hält die Erweiterung für sinnvoll, solange nicht dazu gebaut werden muss. Die kann vom Vorsitzenden entkräftet werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Beitritt der Gemeinde Meiningen zur Finanzverwaltung Vorderland zu den vorgenannten Konditionen per 01.01.2021 einstimmig beschlossen. 7. Berichte a) Verkauf Kieber Grundstücke Auszug aus der 82. Gemeindevorstandssitzung vom 20. Jänner 2020: Udo Ritter ist am Teilkauf der im Gemeindeeigentum stehenden Liegenschaft, Gst.Nr. 2146, im Ausmaß von ca. 156 m² interessiert. Auf dieser befindet sich der Schmutzwasserkanal der Gemeinde (Schacht M15660 sowie ca. 20 m Kanalleitung). Dieser müsste bei einer Bebauung umgelegt werden. Die Kosten hierfür würden vom Käufer getragen. Zudem würde dieser den umgelegten Bereich in sein Eigentum übernehmen, wodurch die Wartung und Haltung für die Gemeinde entfallen würde. Es wird ein Entwurf für die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern vorgelegt und erläutert. Udo Ritter kann sich vorstellen EUR 200, - pro m² für die 156 m² zu bezahlen. Er stellt zudem in den Raum, dass bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft der Differenzgewinn an die Gemeinde ausbezahlt wird. Er zeigt auf, dass mit dem Erlös die Umlegung der bestehenden Wasserleitung finanziert werden könnte. Nach weiterer Beratung wäre auch ein Kauf inkl. der bestehenden Zufahrtsstraße bis insgesamt ca. 213 m² denkbar. Dadurch würde auch ein Großteil der Grundstückspflege für die Gemeinde wegfallen. Der Vorsitzende erläutert die Situation anhand der vorliegenden Pläne des Kauinteressenten sowie des Luftbildes. Er stellt zur Diskussion, ob und zu welchem Preis bzw. in welchem Umfang ein Verkauf in Erwägung gezogen werden soll. VBGM Baldauf stellt fest, dass dies wahrscheinlich die einzige Möglichkeit für einen Verkauf ist. GV Kühne hält den Verkauf für sinnvoll. Dem stimmen einige zu, wobei die Frage auftaucht, ob nicht das gesamte Grundstück veräußert werden soll. Es könnte auch Kontakt mit der Eigentümerin der Austraße 83 aufgenommen werden. 290 Der Vorsitzende zeigt auf, dass sich im nördlichen Liegenschaftsbereich ein bestehendes Wasserbauwerk der Gemeinde befindet. Dieser Bereich könne jedenfalls nicht verkauft werden. Er stellt zudem außer Frage, dass Frau Summer am Kauf interessiert sei. Im Zuge der Preisdiskussion stellt GV Egle fest, dass EUR 50 pro m² mehr bei der geringen Grundfläche nur EUR 10.000, - darstellen würden. GV Lutz enthält sich auf Grund seiner Befangenheit der Abstimmung. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag des Vorsitzenden, die Liegenschaft im größtmöglichen Ausmaß und einem Preisbereich von EUR 250, - bis 230, - pro m² an Udo Ritter zum Verkauf anzubieten, einstimmig angenommen. b) Mehrzweckgebäude (MZG) Situation und Kaufangebot Das MZG wurde im Jahr 2002 errichtet und ist hinsichtlich Vermietung, Lüftung, Betriebskosten, etc. seit jeher Problemfall der Gemeinde. Aktuell besteht bei der Lüftung die Problematik, dass diese nicht praktikabel funktioniert. Das 2. Obergeschoss wurde mittlerweile komplett abgehängt. Hierdurch und durch die bauliche Gegebenheit (Flachdach = Wärmeübertragung | Screen = kein effektiver Wärmeschutz) erhitzt sich dieses im Sommer sehr stark. Die Körperwerkstatt hat bereits mehrfach angekündigt, den Mietvertrag nicht mehr verlängern zu wollen, sofern die Situation durch die Gemeinde nicht geändert wird. Des Weiteren hat die Polizei wegen derselben Problematik hinsichtlich einer Lüftungs- und Kühlmöglichkeit angefragt. Die Bestandsaufnahme sowie das Richtkonzept der AB Berger KG, Muntlix zeigen folgenden Lösungsweg auf: Die Anlage im KG soll adaptiert und nur mehr für das EG verwendet werden. Die Steigleitungen ins DG sollen gekappt und der Schacht für die neuen Leitungen vom Dach verwendet werden. Am Dach sollen 2 Lüftungsaggregate getrennt für das DG (Körperwerkstatt) und das OG (Polizei) samt jeweils zugeordneter Kühleinheit (gesamt 2 Stück) installiert werden. Die Abluftrohre im DG können weiterverwendet werden. Die Zuluft soll durch textile Leitungen ersetzt werden. Das OG ist gänzlich neu zu verrohren. Als Richtkosten werden je Geschoss ca. EUR 100.000, - beziffert. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. EUR 15.000, -. Der Gesamtaufwand wir auf ca. EUR 250.000, - geschätzt. Derzeit (ohne Vermietung der Ordinationsräume Dr. Bordeianou) kostet die Gemeinde das MZG monatlich ca. EUR 500, -. Seit letzte Woche liegt ein Kaufangebot zweier privater Investoren, welche bis zur endgültigen Entscheidung über den Verkauf nicht namentlich genannte werden möchten, vor. Der Vorsitzende stellt offen zur Diskussion, wie weiter verfahren werden soll. 291 GV Lutz möchte geprüft wissen, ob eine Möglichkeit bestünde, dass die Investoren den Planungsauftrag zumindest teilweise übernehmen. GR Bischof bemerkt, dass der private Investor sehr wahrscheinlich die besseren Preise für Planung und Realisierung bekomme als die öffentliche Hand. GV Mathies zeigt auf, dass bei einer Mieterhöhung durch den privaten Investor möglicherweise mit einer Abwanderung der Polizeiinspektion gerechnet werden müssen. In diesem Zusammenhang wird ein Verkauf an die BIG, respektive deren Nachfolgerin diskutiert. Dies soll parallel geprüft werden. Es wird vereinbart, in konkrete Verkaufsgespräche einzutreten mit der Prämisse, dass die Polizeistelle beibehalten wird. c) Der Vorsitzende berichtet von der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr und des RV Enzian. d) BGM Wutschitz berichtet, dass der Schwimmbadverein Bade- und Hilfsbademeister neu besetzt hat. e) Er berichtet von der Problematik der Gasleitung in der neu gestalteten Frutzstraße und den hierzu anstehenden Erhebungen. f) Der Vorsitzende zeigt in einem kurzen Rückblick auf die ablaufende Funktionsperiode einige geleistete Maßnahmen wie die z.B. die Kinderbetreuung Neu samt der Umgestaltung des ganzen Areal, die finanzielle Unterstützung der Pfarrhofsanierung, die Weiterentwicklung als e5-Gemeinde, die Adaptierung der Landesradroute beim Schwimmbad, die Sanierung der Wasserversorgung samt Hochbehälter und UV Anlagenerneuerung, die Erstellung eines Infrastrukturkatasters, den Ausbau der Wege, die naturnahe Begrünung öffentlicher Flächen, die Weiterentwicklung der Finanz- und Baurechtsverwaltung, die Errichtung des ASZ, die Einleitung zur Verwirklichung eines Gemeindeentwicklungsplanes, auf und bedankt sich bei allen Mitwirkenden. Er hält fest, dass all dies nicht die Leistung eines Einzelnen, sondern aller gemeinsam ist. Zudem ist er überzeugt, dass ein großes Miteinander und konstruktive Diskussionen der bessere Weg für die Gemeinde darstellen. g) BGM Wutschitz bedankt sich bei VBGM Baldauf für 45 Jahre Dienst in der Gemeindepolitik in welchen er von 1980 - 2020 Gemeindevertreter, von 1985 bis 2020 Gemeinderat und von 1990 bis 1995 sowie von 2005 bis 2020 Vizebürgermeister war. Er bewundere besonders seine stoische Ruhe, mit welcher er auch in den schwierigsten Situationen ihm unterstützend zur Seite stand. Sein Dank gilt auch GR Konzett, welcher auf 40 Jahre Arbeit in der Gemeindepolitik zurückblicken könne. Er war von 1985 bis 2020 Gemeindevertreter und von 1995 bis 2020 Gemeinderat und werde sich auch in der kommenden Periode als Gemeindevertreter für das Wohl der Gemeinde Sulz einsetzen. 292 h) VBGM Baldauf bedankt sich seinerseits beim Vorsitzenden für die gute Zusammenarbeit über die Jahre hinweg und seinen, über das Amt des Bürgermeisters weit hinausgehenden Einsatz – vor allem beim Projekt Kinderbetreuung neu. Er bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen aller, die Möglichkeit aktiv mitzugestalten und blickt auf eine schöne Zeit zurück. i) Der Vorsitzende verweist noch auf die kommenden Wahlen am 15. März 2020 und gibt bekannt, dass in Anschluss für Verpflegung im Feuerwehrhaus gesorgt ist, zu welcher alle Mandatare herzlichst eingeladen sind. Die konstituierende Sitzung ist für Freitag, den 03. April 2020 ca. 18 Uhr geplant. j) Er bedankt sich bei GR Konzett, stellvertretend für den Schützenmusikverein Sulz für die musikalische Untermalung der ASZ Eröffnung und verweist auf die kommenden Veranstaltungen (26. März 2020 – 19 Uhr: öffentliche e5 Sitzung im GH Löwen, 26. Juni 2020: Eröffnung Kinderbetreuung neu) k) Der Vorsitzende berichtet abschließend vom Artikel des Regiomanagers, Mag. Kirchengast in der VN. Dieser sehe Sulz als eine der aktivsten Gemeinde im Vorderland hinsichtlich Kooperationen. 8. Allfälliges keine Wortmeldungen Ende der Sitzung: 22.25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Ing. Daniel Novak Gemeindesekretär Karl Wutschitz Bürgermeister 284 Anlage 1 285 286 287 288 289