19820621_GVE003

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Letzte Änderung 27.05.2021, 09:12
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1982-06-21
Erscheinungsdatum 1982-06-21
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3. Sitzung Sitzungs-Tag 21.06.1982 Sitzungs-Ort Sitzungszimmer des Gemeindehauses Beginn: 20.30 Uhr Ende: 23.00 Uhr Bei Beginn der Sitzung fehlten: entschuldigt: unentschuldigt: PETER Ludwig, Fraxern HNr. 82 B E R I C H T E Der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird: a) d. Inhalt d. Verhandlungsniederschrift über d. 10. Sitzung d. Verwaltungsausschusses d. Schulerhalterverbandes ASO-Rankweil Vorderland; b) d. Inhalt d. Verhandlungsniederschrift über d. Sondersitzung d. Verkehrsverbandes Vlbg. Oberland; c) d. vorläufige Stand beim Lug-Waldwegbau. B E R A T U N G S G E G E N S T Ä N D E 1.) Beratung über ein Ansuchen v. Stuefer Elmar u. Margot, Betreffend die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht gegenüber d. Gp. 819 u. 820. 2.) Beratung über d. Lieferung u. Anbringung v. Schneehaken bei d. Leichenkapelle . 3.) Beratung u. Vergabe d. Fliesenlegearbeiten bei d. Leichenkapelle. 4.) Neubeschlußfassung d. § 10 bei d. Wasserleitungsordnung v. 31.07.81. 5.) Neubeschlußfassung d. Wassergebührenverordnung. 6.) Beratung über d. Wasseranschlußansuchen von: a) Nachbaur Franz, 93 e) Kobald Severin, 53 b) Nachbaur Wilfried, 96 f) Ziller Otto, 72 c) Kathan Albert, 65 g) Summer Hartwig, 134 d) Kathan Werner, 105 7.) Beratung über d. Zuerkennung eines Unterstützungsbeitrages an die Lebenshilfe - Beschützende Werkstätte Götzis. 8.) Beratung über d. Abschluß v. verschiedenen Versicherungen: a) Amtshaftpflichtversicherung b) Einbruchdiebstahlversicherung c) Feuerversicherung d. Leichenkapelle 9.) Neufestsetzung d. Bürgermeisterentschädigung gem. d. Volkszählungsergebnis 1981. 10) Beratung über d. Verlängerung d. Kreditverträge f. d. Gemeinde u. d. Alpen bei d. Raika Vorderland. 1 1 ) Bis zur Sitzung einlaufende Dringlichkeitsanträge. 1 2 ) Allfälliges. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und vollzählig erschienen sind. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. Nachbaur den Antrag, nachstehend aufgeführte Belange in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. a) Umwidmung d. Gp. 540 u. 522 in Bauland b) Vergabe d. Pflastererarbeiten beim Friedhof B E R I C H T E Der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird: a) d. Inhalt d. Verhandlungsniederschrift über d. 10. Sitzung d. Verwaltungsausschusses d. Schulerhalterverbandes ASO-Rankweil Vorderland; b) d. Inhalt d. Verhandlungsniederschrift über d. Sondersitzung d. Verkehrsverbandes Vlbg. Oberland; c) d. vorläufige Stand beim Lug-Waldwegbau. B E S C H L Ü S S E zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Dem Ansuchen von Stuefer Elmar u. Margot, Fraxern HNr. 50, betreffend die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht gegenüber d. d. Gp. 819 u. 820, wird mit der Gegenstimme von GV. Nachbaur Werner stattgegeben . zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Über einstimmigen Beschluß wird der Auftrag zur Lieferung und Anbringung von Schneehaken bei der Leichenkapelle an die Fa. Lins, Altenstadt, zum Anbotspreis von S 2.478, — vergeben. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Die Fliesenlegearbeiten bei der Leichenkapelle werden einstimmig an die Fa. Seewald, Götzis, zum Anbotspreis von S 18.266, 40 vergeben. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Über einstimmigen Beschluß werden die §§ 10, 1 3 u. 14 d. Wasserleitungsordnung v. 30.07.1981 wie folgt ergänzt bzw. geändert: § 10) Allgemeines b) eine laufende Wasserbezugsgebühr u. eine Wassergrundgebühr (§ 13). § 13) Wasserbezugsgebühr u. Wassergrundgebühr ( 1 ) Das Ausmaß d. Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus dem mit der gebührenpflichtigen Wassermenge vervielfachten Gebührensatz. Der Gebührensatz pro m3 Wasser u. die Höhe d. Wassergrundgebühr werden von der Gemeindevertretung durch besondere Verordnung festgesetzt, daß das im Rechnungsjahr zu erwartende Aufkommen an Wasserbezugsgebühren u. Wassergrundgebühren einschließlich (2) Als gebührenpflichtige Wassermenge gilt vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 die von der Gemeindevertretung --(4) Die Wassergrundgebühr wird ungeachtet dessen ob und in welchen Ausmaß Wasser bezogen wird für jeden bestehenden Wasseranschluß eingehoben. § 14) Einhebung der Wassergebühr ( 1 ) Die Wassergrundgebühr und die Wasserbezugsgebühr sind -- zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Die Gemeindevertretung erklärt sich einstimmig mit der Änderung der Wassergebührenverordnung in nachstehender Form einverstanden. § 1 Die Wasseranschluß- sowie die Wassergrundgebühr wird nach den § § 10, 1 1 , 12, 1 3 u. 1 4 der Wasserleitungsordnung v. 30.07.81 und dem Ergänzungsbeschluß v. 21.06.82 wie folgt festgelegt: Wassergrundgebühr pro Anschluß 95, —/halbjährlich incl. 8% MWSt. S Der Beitragssatz für die Wasseranschlußgebühr wird mit S 100, —/m2 Geschoßfläche + 8 % MWSt. festgesetzt. Das sind 10% jenes Betrages, der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters des Wasserhauptrohrstranges aus duktilen Gußeisenrohren im Durchmesser von 80 m m in einer Tiefe von 1, 20 m entspricht (S 1.000, —). zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Einstimmig wird nachstehend aufgeführten Anschlußwerbern die Erlaubnis zum Anschluß an das Gemeindewasserleitungsnetz erteilt. Nachbaur Franz, Fraxern 93 Kobald Severin, Fraxern 53 Nachbaur Wilfried, Fraxern 96 Ziller Otto, Fraxern 72 Kathan Albert, Fraxern 65 Summer Hartwig, Fraxern 134 Kathan Werner, Fraxern 105 zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Über einstimmigen Beschluß werden der Lebenshilfe Beschützende Werkstätte Götzis - S 4.000, — als Unterstützungsbeitrag für das Jahr 1982 gewährt. Rückwirkend auf das Jahr 1981 werden weitere S 4.000, — an die Beschützende Werkstätte angewiesen. zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Nachstehend aufgeführte Versicherungsabschlüsse werden von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Amtshaftpflichtversicherung Einbruchdiebstahlversicherung - Vergabe - Vergabe an an Bundesländer-Versicherung Landesfeuerversicherung Feuerversicherung d. Leichenkapelle - Vergabe an Landesfeuerversicherung zu Pkt. 9 der Tagesordnung) Rückwirkend auf den 01.01.1982 wird die Bürgermeisterentschädigung einstimmig wie folgt beschlossen. Bgm. Nachbaur tritt bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit ab. Vorschlag d. Vlbg. Gemeindeverbandes - Einstufung 501 - 1.000 Einw. -55% v. 100 + 10% Aufwandsentschädigung = Bürgermeisterentschädigung zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Einstimmig wird beschlossen, die Kreditverträge bei der Raiffeisenkasse Vorderland in nachstehender Form zu verlängern. Gemeinde - Kreditsumme S 1.000.000, — / Laufzeit 5 Jahre Alpe/Betriebswirtschaft - Kreditsumme S 50.000, — / Laufzeit 5 Jahre Alpe/Bauwesen - Kreditsumme S 100.000, — / Laufzeit 5 Jahre zu Pkt. 1 1 der Tagesordnung) Die Gemeindevertretung erklärt sich mit der Umwidmung d. Gp. 540 u. d. westl. Teiles d. Gp. 522 in Bauland einstimmig einverstanden. zu Pkt. 1 2 der Tagesordnung) Der Auftrag zur Lieferung und Anbringung der Pflastersteine bei der Leichenkapelle wird einstimmig an die Fa. Helmut Huber, Dornbirn, vergeben. Die Anbotssumme beträgt S 82.039, 50.