19911023_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 09:13
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1991-10-23
Erscheinungsdatum 1991-10-23
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Inhalt des Dokuments

- 0 - Gemeinde FRAXERN Fraxern, am 17.06.1991 LADUNG UND BEKANNTMACHUNG zur Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 23.10.1991, abends 20.00 Uhr, im Gemeindesaal. BERICHTE - 8. Sitzung der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland; Sitzung der Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland; Kindergartenuntersuchungen des AKS; Schuluntersuchungen des AKS; Trinkwasseruntersuchungszeugnisse; Mitgliederversammlung ARA Vorderland; Bericht über den abgeschlossenen Trinkwassermarkierungsversuch; Protokolle des Gemeindevorstandes; BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Verlesung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles. 2) Beratung über eine Resolution zur Getränkeverpackungsverordnung v. 18. Juli 1990. 3) Beratung u. Beschlußfassung über d. Vereinbarung zur Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz und Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung. 4) Beratung über die Förderungsbeiträge an Eltern von Musikschülern im Schuljahr 1991/92. 5) Umlegung "Platte" - Beratung über die Vergabe der Detailplanung u. die Grundzüge der Kostenverteilung. 6) Beratung über d. restlichen Grundkäufe zur Schaffung des Schönungsteiches bei der ARA Vorderland. 7) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 8) Allfälliges. Der Bürgermeister: e.h. SUMMER Josef - 1 - Gemeinde FRAXERN PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 23.10.1991, abends 20.00 Uhr, im Gemeindesaal. Anwesend: Bgm. SUMMER Josef DEVIGILI Karlheinz KATHAN Erich MITTELBERGER Julius NACHBAUR Klemens PETER August VBgm. KATHAN Werner DOBLER Martin KOBALD Severin MÜLLER Quido NACHBAUR Pius SUMMER Herbert Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist und alle Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner erschienen sind. Die Beschlußfähigkeit ist somit gegeben. BERICHTE - 8. Sitzung der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland; Sitzung der Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland; Kindergartenuntersuchungen des AKS; Schuluntersuchungen des AKS; Trinkwasseruntersuchungszeugnisse; Mitgliederversammlung ARA Vorderland; Bericht über den abgeschlossenen Trinkwassermarkierungsversuch; - Protokoll zur Sitzung des Gemeindevorstandes v. 15.10.1991; - Kollaudierung "Leiterbühelwaldweg" ; BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Verlesung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles. Das Protokoll zur Sitzung v. 11.09.1991 wird verlesen. Über Einwand von GV KOBALD Severin sollen seine unter Pkt. 2 (= Beratung über die Standortverlegung der Jausestation "Waldrast") geäußerten Einwände ergänzt werden. Mit dieser Auflage wird dem Protokoll v. 11.09.1991 einstimmig die Zustimmung erteilt. - 2 - zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Beratung über eine Resolution zur Getränkeverpackungsverordnung v. 18. Juli 1990. Entgegen der VN-Meldung v. Samstag, dem 05.10.91, unter dem Titel "ArgeV bekommt ihre Chance" hat der Vorstand des Vlbg. Gemeindeverbandes einen ablehnenden Beschluß zur Aufstellung von ArgeV-Behältern (Kunststoff u.a.) gefaßt. Über Empfehlung des Gemeindeverbandes wird die Gemeinde Fraxern folgende Vorgangsweise beibehalten: 1) Die ArgeV erhält keine Erlaubnis, auf den öffentlichen Altstoffsammelzentren Behälter zur Sammlung von Kunststoffen und Verbundkartons aufzustellen. 2) Die Altmetallsammlung wird weiterhin im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrages mit der Interessensgemeinschaft Altstoffentsorgung durchgeführt. Nachdem von der ArgeV bereits seit 1. Sept. 91 auf Getränkeverpackungen Entsorgungsbeiträge eingehoben werden, sind von der ArgeV die Entsorgungskosten für die Altmetallsammlung zu übernehmen. 3) Diese Regelung soll bis zur Gründung des neuen Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Gültigkeit haben und in Folge von diesem weiterbearbeitet werden. Da die derzeitigen Maßnahmen der "ArgeV" aufgrund der Getränkeverpackungs-Zielordnung das Wachstum der Abfallmengen kaum bremsen, geschweige denn eine Reduktion der zu deponierenden Restmengen bringt, wird dem Vorschlag des Vlbg. Gemeindeverbandes einstimmige Zustimmung erstattet. Gleichzeitig mit vorstehender Beschlußfassung wird die vom Gemeindeverband vorliegende Resolution zur Getränkeverpackungsverordnung einstimmig beschlossen. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Beratung und Beschlußfassung über die Vereinbarung zur Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz und Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung. Zur besseren Bewältigung d. Aufgabenbereiches "Abfallwirtschaft" werden von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehende Beschlüsse gefaßt: a) Der Vereinbarung zur Führung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird zugestimmt. b) Als Mitglied der Verbandsversammlung und der aus ihrer Mitte gewählten Organe wird Bgm. SUMMER Josef und als dessen Ersatzmitglied VBgm. KATHAN Werner entsendet. - 3 - zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Beratung über die Förderungsbeiträge an Eltern für Musikschüler im Schuljahr 1991/92. Zum Schuljahr 91/92 wurden die Schulbeiträge an der Musikschule Rankweil kräftig angehoben. Demnach haben Eltern von Musikschülern zu entrichten: Schüler aus Auswärtige Rankweil Schüler a) bei Einzelunterricht b) " Zweiergruppen c) " Dreiergruppen S 3.600, -- S 11.000, -" 2.400, -- " 5.500, -" 2.000, -- " 3.600, -- Um den Kindern unserer Gemeinde in etwa die selben Voraussetzungen zu bieten, wie sie die Kinder aus Rankweil haben, beschließt die Gemeindevertretung nach eingehender Beratung einstimmig, im Schuljahr 1991/92 nachfolgende Elternbeiträge für Musikschüler zu gewähren: - bei Vorlage eines positiven Jahreszeugnisses und der Bestätigung über die erfolgte Beitragszahlung; Einzelunterricht 50% des Jahresbeitrages (höchstens jedoch S 5.500, --) Gruppenunterricht 70% des Jahresbeitrages Vorstehende Regelung findet nur bei Pflichtschülern Anwendung. Zusammen mit der Beschlußfassung über die Elternbeiträge wurde von der Gemeindevertretung auch nachstehende Resolution gefaßt: Die sinnvolle Freizeitgestaltung unserer Kinder und Jugendlichen sollte uns heute mehr denn je ein Anliegen sein. Die explosionsartige Zunahme von Suchtgiftdelikten und der damit verbundenen Beschaffungskriminalität führt uns unmißverständlich vor Augen, daß unsere Jugend mit d. Mehr an Freizeit nichts oder nur sehr wenig anzufangen weiß. Eine Patentlösung zu dieser nahezu ausweglosen Situation ist auch uns nicht bekannt. Zweifelsohne kann aber die Anbietung und finanzielle Hilfestellung bei der Erlernung bzw. Ausübung einer musikalischen Tätigkeit d. Heranwachsenden charakterlich und gesellschaftlich soweit festigen, daß d. Gefahr des Abgleitens ins z.B. Suchtgiftmilieu eine wesentlich geringere ist. Gleichwohl hat der Jugendliche die Möglichkeit, seine neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch den Beitritt zu einem Ortsverein in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, was ihn wiederum am aktiven Ortsgeschehen intensiver teilhaben läßt. Da es den finanzschwachen Gemeinden unmöglich ist, die ständig steigenden Kosten der Jugendaus- und -fortbildung in immer stärkerem Maße zu übernehmen, fordern wir die Landesregierung auf, eben diesen Gemeinden durch d. Gewährung v. Zweckzuschüssen unter die Arme zu greifen. Wir alle werden davon profitieren! - 4 - zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Umlegung "Platte" - Beratung über die Vergabe der Detailplanung u. die Grundzüge der Kostenverteilung. Über einstimmigen Beschluß wird Dipl.-Ing. FALCH, St. Anton am Arlberg, mit der Ausarbeitung eines Teilbebauungsplanes mit Gestaltungskonzept für das Wohnsiedlungsgebiet "Platte/Ziel" betraut. Laut Kostenvoranschlag von Dipl.-Ing. FALCH ist hiefür ein Arbeitshonorar in der Höhe von S 73.920, -- (excl. MWSt.) zu veranschlagen. Die Nebenkosten (Fahrtkosten, Fahrtzeiten, Planpausen, Kopien, Gerätezuschlag-EDV/CAD-Anlage) sind in vorstehendem Betrag nicht beinhaltet u. werden gesondert berechnet. Vom Angebotspreis sind die von Dipl.-Ing. VÖGEL erbrachten Vorarbeiten in Abzug zu bringen (bedarf noch der Abklärung mit Dipl.-Ing. FALCH). zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Beratung über die restlichen Grundkäufe zur Schaffung des Schönungsteiches bei der ARA Vorderland. Der von der Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Vorderland in der Sitzung v. 10.10.91 beschlossene Erwerb der Gst.-Nr. 5391 im Ausmaß von 2.263 m2 in der KG Koblach von NACHBAUR Lenohard, Klaus, wobei der Verband als Gegenleistung d. Gst.-Nr. 5394 im Ausmaß von 2.443 m2 übergibt sowie eine zusätzliche Barablöse von S 180.000, -- bezahlt, wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Das erworbene Grundstück wird für die Anlegung des geplanten Schönungsteiches benötigt. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Bis zur Sitzung sind keine Dringlichkeitsanträge eingelangt. zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden nachfolgende Belange beredet: a) BIEDERMANN Werner - Gebäude an der Ortskanalisation angeschlossen. b) c) d) e) f) g) Vortrag Drogenproblematik - Suchtvorbeugung; Wohnhausneubau BONELLI - Plangemäß? Rohbau HUBER Fritz; Alprodung SV-Fraxern; Planung Kapellenneubau im "Tal"; Beschleunigung Ortsentwicklungsplanung; Ende der Sitzung: 24.00 Uhr [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]