19880129_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 09:16
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1988-01-29
Erscheinungsdatum 1988-01-29
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Inhalt des Dokuments

- 0 - Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus Fraxern, am 2.01.1988 LADUNG UND BEKANNTMACHUNG zu der am kommenden Freitag, dem 29.01.1988, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal stattfindenden öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. BERICHTE a) b) c) d) Befahren von Waldflächen mit Skiern - Stellungnahme d. BH-Feldkirch; Gewerbeerteilung an Dobler Christina, Fraxern 67; Abfalltagung in Schloß Hofen; Sitzungsverlauf Wasserverband Vorderland; BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Wettbewerb "Umwelt- u. Ortsbildpflege in österreichischen Gemeinden" - Beratung über Teilnahme. 2) Spendenansuchen Aussätzigen-Hilfswerk - Beratung über Zuschußgewährung. 3) 4) 5) 6) Beratung über Höhe und Einhebung der Getränkesteuer. Beratung des Voranschlages für das Jahr 1988. Neufestsetzung der Bürgermeisterentschädigung. Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 7) Allfälliges. Der Bürgermeister: - 1 - Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus Fraxern, am 09.03.1988 PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, dem 29.01.1988, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal. Anwesend: Bgm. Nachbaur Alois Kathan Erich Nachbaur Klemens Mittelberger Julius Nachbaur Peter Hartmann Elmar Nachbaur Reinhard Summer Josef 92 Dobler Martin Summer Josef 110 Nägele Kurt Entschuldigt abwesend: Summer Gerhard Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und mit einer Ausnahme vollzählig erschienen sind. Die Beschlußfähigkeit ist somit gegeben. Die Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen v. 09.12.1987 und 30.12.1987 werden verlesen und ohne Einwände genehmigt. BERICHTE Bgm. Nachbaur berichtet: a) Durch das vermehrte Befahren von Waldgebieten mit Schiern sind nachweislich große Schäden verursacht worden. Die Neufassung des Forstgesetzes sieht vor, daß im Bereich von Aufstiegshilfen das Abfahren mit Schiern im Wald nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet ist. Übertretungen der vorzitierten Bestimmungen werden mit Geldstrafen in der Höhe bis zu 10.000, -- Schilling oder mit Arrest bis zu einer Woche geahndet. - 2 - b) Gem. § 103 Abs. 1 lit. b Z. 53 GewO. 1973 wurde Frl. Dobler Christina, wh. Fraxern 67, die Gewerbeberechtigung zur Erzeugung von Wäschewaren erteilt. c) Bgm. Nachbaur Alois und Nägele Kurt, Obmann des Umweltausschusses, waren Teilnehmer an der am 21. Feb. 1988 im Landesbildungszentrum Schloß Hofen stattgefundenen Abfalltagung. Nägele Kurt umreißt in kurzen Zügen Inhalt und Erkenntnis bezeichneter Informationstagung. d) Bgm. Nachbaur berichtet über den Sitzungsverlauf der Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Vorderland am 01.12.1987, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Sulz. e) Vom Amt d. Vlbg. Landesregierung werden zur Sanierung der Volksschule (Kosten S 416.948, 08) Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 32, 5%, das sind S 135.508, --, zugesagt. BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) über einstimmigen Beschluß wird die Gemeinde Fraxern am Wettbewerb "Umwelt- und Ortsbildpflege in österreichischen Gemeinden" teilnehmen. zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Dem Aussätzigen-Hilfswerk wird für das Jahr 1988 ein Zuschuß in der Höhe von S 500, -- gewährt. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Im Hinblick auf die große Bedeutung des Hotellerie-, Gast- und Schankgewerbes, insbesonders aber des Fremdenverkehrs, kommt die Gemeinde Fraxern über einstimmigen Beschluß der Empfehlung des Amtes der Vlbg. Landesregierung nach und verzichtet im Rahmen ihres freien Beschlußrechtes auf die Einhebung der Getränkesteuer für Frühstücksgetränke, heiße Aufgußgetränke und Speiseeis. Für den verbleibenden Rest der pflichtigen Getränke bleibt die Getränkesteuer mit 10 v.H. unverändert erhalten. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Der vom Gemeindevorstand am 13.01.1988 beschlossene Voranschlagsentwurf für das Rechnungsjahr 1988 wurde gem. § 73 Abs. 4 GG. jedem Gemeindevertreter zeitgerecht - 3 - zugestellt. Nach eingehender Beratung wird der Voranschlag für das Jahr 1988 in nachstehender Form einstimmig beschlossen. Einnahmen d. Erfolgsgebarung S 5.787.600, -Einnahmen d. Vermögensgebarung " 5.689.000, -Vortrag Gebarungsübersch. VVJ " 9.600, -_______________ Einnahmen d. Haushaltsgebarung S 11.486.200, -Ausgaben d. Erfolgsgebarung " 4.474.100, -Ausgaben d. Vermögensgebarung " 7.012.100, -_______________ Ausgaben d. Haushaltsgebarung S 11.486.200, -=============== Das Gemeindebudget 1988 schließt somit ausgeglichen ab. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG. beträgt S 2.548.000, --. zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Als Ausgleich für den Wegfall des Werbekostenpauschales wird die Funktionsentschädigung des Bürgermeisters in der Höhe von 80 von C/II/6 mit Wirkung vom 01.01.1988 auf 93% von C/II/6 angehoben. Die 10%ige Aufwandsentschädigung, die jährlich 12 x zur Auszahlung gelangt, ist von der angehobenen Funktionsentschädigung (93% v. C/II/6) zu berechnen. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Unter dem Tagesordnungspunkt "Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge" kommt es zu keiner Wortmeldung. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Ebenfalls zu keiner Wortmeldung kommt es unter dem Tagesordnungspunkt "Allgemeines". Ende d. Sitzung: 22.30 Uhr [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]