20100712_GVE000

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Letzte Änderung 27.05.2021, 09:50
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2010-07-12
Erscheinungsdatum 2010-07-12
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 12.07.10, abends 20.00 Uhr, im Bewegungsraum des Kindergartens. Anwesend: NACHBAUR Reinhard NACHBAUR Pius MAYR Steve DEVIGILI Karin ELLENSOHN Gerhard KATHAN Hugo MITTELBERGER Martin Ing. PRIMISSER Norbert SONDEREGGER Ingrid Ing. AMANN Friedrich HARTMANN Hermann NEURURER Kornelia Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung einer Teilfläche der Gst.Nr. 880/1, GB Fraxern, im Eigentum v. DOBLER Manfred, Fraxern, von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet (BW) bzw. Freifläche-Freihaltegebiet FF in Baufläche-Wohngebiet BW. 03. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung einer Teilfläche der Gst.Nr. 794, GB Fraxern, im Eigentum v. NACHBAUR Reinhard, Fraxern, von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet (BW) bzw. Freifläche-Freihaltegebiet FF in Baufläche-Wohngebiet BW. 04. Beratung und Beschlussfassung – Änderung zum Grundsatzbeschluss vom 02.03.1998. 05. Beratung und Beschlussfassung über Gemeinde Fraxern für das Jahr 2009. 06. Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 07. Genehmigung der Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen vom 19.04.2010 und 31.05.2010. 08. Berichte. 09. Allfälliges. den Rechnungsabschluss der GV-Sitzung 12.07.2010 Seite – 2 – ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung einer Teilfläche der Gst.Nr. 880/1, GB Fraxern, im Eigentum v. DOBLER Manfred, Fraxern, von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet (BW) bzw. Freifläche-Freihaltegebiet FF in Baufläche-Wohngebiet BW. Beschreibung: Grundstück-Nr.: Derzeitige Widmung: Teilfläche der Gst.Nr. 880/1 (BW) – Bauerwartungsfläche-Wohngebiet FF – Freifläche-Freihaltegebiet Beabsichtigte Widmung BW – Baufläche-Wohngebiet Fläche d. beabsichtigten Widmungsänderung: ca. 1.130 m² Grundeigentümer: DOBLER Manfred / Fraxern Da die Grundparzelle für eine Bebauung geeignet ist, die infrastrukturellen Voraussetzungen (Erschließung) gegeben und Probleme mit bestehenden Nutzungen im Hinblick auf Lärm, Geruch usw. nicht zu erwarten sind, wird der Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Maßgabe der Beschreibung und der zur Kenntnis gebrachten Unterlagen zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig! zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung einer Teilfläche der Gst.Nr. 794, GB Fraxern, im Eigentum v. NACHBAUR Reinhard, Fraxern, von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet (BW) bzw. Freifläche-Freihaltegebiet FF in Baufläche-Wohngebiet BW. Beschreibung: Grundstück-Nr.: Derzeitige Widmung: Teilfläche der Gst.Nr. 794 (BW) – Bauerwartungsfläche-Wohngebiet FF – Freifläche-Freihaltegebiet Beabsichtigte Widmung BW – Baufläche-Wohngebiet Fläche d. beabsichtigten Widmungsänderung: ca. 700 m² Grundeigentümer: NACHBAUR Reinhard / Fraxern Seite – 3 – GV-Sitzung 12.07.2010 Da die Grundparzelle für eine Bebauung geeignet ist, die infrastrukturellen Voraussetzungen (Erschließung) gegeben und Probleme mit bestehenden Nutzungen im Hinblick auf Lärm, Geruch usw. nicht zu erwarten sind, wird der Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Maßgabe der Beschreibung und der zur Kenntnis gebrachten Unterlagen zugestimmt. Abstimmung: 11 : 1 (NACHBAUR Reinhard – Stimmenthaltung) zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung – Änderung zum Grundsatzbeschluss v. 02.03.1998. Die Gemeinde Fraxern hat mit Beschluss vom 25.11.1991 Bedingungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit die Gemeinde eine Straße ins öffentliche Wegenetz übernimmt. Am 02.03.1998 hat die Gemeindevertretung von Fraxern diesen Beschluss um weitere Punkte ergänzt. So wurde u.a. festgelegt (Pkt. 3), dass der neu zu erstellende Weg nach Vorlage des Projektes in Abstimmung zwischen dem Grundeigentümer und der Gemeindevertretung vermessen wird und nach Vorlage des Grundbucheintrages die beantragte Widmung des Baugrundstückes erfolgt. Auf Grund einer Aufsichtsbeschwerde leitete die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ein Verfahren zur Prüfung der Beschlüsse ein. Mit Schreiben der BH-Feldkirch vom 04.11.2009 wurde die Gemeinde aufgefordert bekannt zu geben, welche Schritte sie zu setzen beabsichtige, um den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen. Nach Ansicht der BH-Feldkirch dürfe eine Widmung nicht unter allfälligen Nebenbestimmungen wie beispielsweise Auflagen, Bedingungen oder Befristungen normiert werden. Eine Umwidmung von der entschädigungslosen Übertragung der erforderlichen Erschließungswege an die Gemeinde abhängig zu machen, entbehre einer Rechtsgrundlage im Raumplanungsgesetz. Der Auffassung der BH-Feldkirch wird dahingehend beigetreten, dass Widmungen nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden dürfen. Der Pkt. 3 des Ergänzungsbeschlusses vom 02.03.1998 wird daher ersatzlos aufgehoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig! Nach Streichung von Punkt 3 des Beschlusses vom 02.03.1998 stellen die Beschlüsse vom 25.11.1991 und 02.03.1998 lediglich ein Angebot an die Grundeigentümer dar, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde bereit ist, die Straße ins öffentliche Wegenetz zu übernehmen. Aus diesen Bestimmungen kann eine Verpflichtung für die Grundeigentümer nicht abgeleitet werden. Es bleibt somit im Belieben des Grundeigentümers, dieses Angebot im Sinne des Beschlusses anzunehmen oder nicht. Die den Grundeigentümern aus den gesetzlichen Bestimmungen entstehenden Rechtsansprüche werden durch diese Beschlüsse nicht vereitelt. Seite – 4 – GV-Sitzung 12.07.2010 zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Gemeinde Fraxern für das Jahr 2009. Die Jahresrechnung 2009 ist geprägt von hohen Einnahmenausfällen bei den Ertragsanteilen, den Grund- und Holzverkäufen sowie den außerplanmäßigen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung. Die Eckpunkte des Rechnungsabschlusses 2009 bilden zusammengefasst:  Einnahmenausfälle bei Ertragsanteilen, Grund- u. Holzverkäufen  konstantes Investitionsniveau beim Ausbau der Kanal- u. Wasserinfrastruktur Aufgrund der erwähnten Rahmenbedingungen kommt es im Jahr 2009 zu einem negativen Ergebnis im Ausmaß von ca. EUR 340.000, 00. VA 2009 EUR Einnahmen gesamt Ausgaben gesamt Abgang Rechnung 2009 EUR Abweichung EUR 1.561.735, 71 1.901.064, 28 163.364, 29 175.964, 28 339.328, 57 1.725.100, 00 1.725.100, 00 Im Detail weist der Rechnungsabschluss 2009 Einnahmen in der Erfolgsgebarung von und Einnahmen in der Vermögensgebarung von das sind Gesamteinnahmen von EUR 1.481.920, 02 79.815, 69 EUR 1.561.735, 71 sowie Ausgaben in der Erfolgsgebarung von und Ausgaben in der Vermögensgebarung von das sind Gesamtausgaben von EUR 1.276.293, 45 624.770, 83 EUR 1.901.064, 28 aus und schließt mit einem Abgang von ab. EUR 339.328, 57 Darlehensentwicklung: aushaftende Darlehen per 31.12.2008 Tilgungen 2009 Aufnahmen 2009 (Bewertungsdifferenz) aushaftende Darlehen per 31.12.2009 + EUR 1.586.139, 37 250.865, 82 237, 99 EUR 1.335.511, 54 Seite – 5 – GV-Sitzung 12.07.2010 Der aushaftende Darlehensrest in Höhe von EUR 1.335.511, 54 betrifft die Bereiche:         Grunderwerbe Forstwirtschaft Alpwirtschaft Wasser Kanal Fotovoltaik Nahwärmeversorgung Bedeckung Gebarungsabgänge 1999/2001/2005 SUMME EUR 26.260, 90 24.550, 98 58.683, 24 281.930, 86 614.724, 67 39.085, 60 102.576, 70 187.698, 59 EUR 1.335.511, 54 Der Obmann des Prüfungsausschusses, Ing. AMANN Fritz, verliest und erläutert den Bericht des Prüfungsausschusses. Die Anträge des Prüfungsausschusses, den Rechnungsabschluss 2009 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und die Gemeindeverwaltung sowie den Rechnungsleger zu entlasten, werden einstimmig angenommen. zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Bis zur Sitzung sind keine Dringlichkeitsanträge eingelangt. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Genehmigung der Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen v. 19.04.2010 und 31.05.2010. Die Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen v. 19.04.2010 und 31.05.2010 werden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. NACHBAUR Reinhard berichtet über:          Gewährleistung Beschattung Gemeindeamt – zusätzliches Gutachten Abschluss Holzbringung „Schneewald“ Abschluss Renaturierung „Rungeletschtöbele“ Wiederaufnahme der Bauarbeiten beim Projekt „Ratzbach“ Abschluss Massenumlagerung Deponie „Brand“ Standortverlegung Grünmüllsammelstelle Umlegung „Egg“ – neuer Entwurf DI Kuess Fußweg nach Viktorsberg – Instandsetzung nach Hangrutschung Bauangelegenheiten (Carport SUMMER Elisabeth, landw. Gebäude NACHBAUR Erwin, Bauhütte MATT Hildegard, Flugdach NACHBAUR Oswald, Bauverhandlung KRÖSS/FEDRA – MATHES)  Generalversammlung REGIO Vorderland/Feldkirch – neuer Obmann  Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Fraxern  85. Geburtstag KATHAN Maria Seite – 6 – GV-Sitzung 12.07.2010      Verabschiedung VS-Dir. BELLAK Helga – neue Dir. ROTHMUND Silvia Verabschiedung KiGa-Leiterin GREBE Olga – neue Leiterin BREUSS Claudia KiGa-Leiterin SUMMER Daniela – Austritt mit Beendigung Karenz Ausschreibung 30%-Anstellung für Gemeindeamt Aussetzung Tilgung CHF-Darlehen (Hypo ab 01.07.10) VBgm. NACHBAUR Pius bringt den Anwesenden die Inhalte der 01. Sitzung der AGRU „Löschweiher“ (Projektname, Abklärung Förderungsmöglichkeiten, Begleitung CALZONE David, Schmutzeintrag „Höhetobel“, Feststellung Ursache für Wasserabgang, Einbeziehung Anrainer) zur Kenntnis. GV KATHAN Hugo informiert die Gemeindevertretung über das geplante „NaturAktiv-Wochenende“ auf der Alpe „Schneewald“ und das laufende Projekt „Flurnamenbeschreibung“. Termine:     15. Juli 2010 22. Juli 2010 13. bis 15. Aug. 2010 01. Sept. 2010  07. Aug. 2010 - 02. Sitzung AGRU „Löschweiher“ Kollaudierung „Brandgraben“ „Natur-Aktiv“ im „Schneewald“ Umlegung „Egg“ – Eigentümerversammlung - Urlaubsbeginn zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 09 werden nachfolgende Belange beredet:  Anfrage WEBER Armin – 24. bzw. 31. Juli d.J. – Vorplatz FW-Gerätehaus – Aufführung Stück „vier nach vierzig“ – evtl. Aufführung zum Herbsttermin;  KATHAN Hugo – Sanierung „Plätzle“ – Materialbeistellung durch die Gemeinde – Ausführung durch Mitglieder FC;  SONDEREGGER Ingrid – Ruhestörung im Anschluss an Musterung; Ende d. Sitzung: 21.30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: