19811203_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 09:48
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1981-12-03
Erscheinungsdatum 1981-12-03
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Inhalt des Dokuments

12. Sitzungs-Tag 03.12.1981 Sitzungs-Ort Sitzungszimmer des Gemeindehauses Beginn: 20.00 Uhr Ende: Bei Beginn der Sitzung fehlten: entschuldigt: unentschuldigt: 22.30 Uhr Berichte Berichtet wird, über: a) den Verlauf der 2. Sitzung d. Verwaltungsausschusses des "Schulerhalterverbandes Allgemeine Sonderschule Rankweil-Vorderland" am 29. Okt. 81; b) den Inhalt der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland am 29. Okt. 81; c) den Inhalt der Verhandlungsschritt über die 7. Sitzung des Fachausschusses "Altersheim-Neubau Vorderland am 19. Nov. 1981; d) die Gewerbelöschung der Raiffeisenkasse Weiler-Klaus gem. § 85 Z. 9 GewO. 1973; e) die Richtlinien vom Amt d. Vlbg. Landesregierung für die Gewährung von Sonderbeihilfen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe in entsiedlungsgefährdeten Gebieten; f) die Aufnahme der Gemeinden Fraxern und Viktorsberg in den Wasserverband-Vorderland ; g) das Problem der Müllbeseitigung in der Region Oberland; h) den Inhalt eines Schreibens des Elternvereines an der VS-Fraxern. Beratungsgegenstände 1.) Beratung über die Ausstreichung des Fehlbestandes bei den Verwaltungsabgabemarken . 2.) Stellungnahme z. Beschluß d. Landtages über eine Änderung d. Baugesetzes. 3.) Beratung über ein Ansuchen d. Skiklub Oberland um Sportförderung f. d. Jahr 1981/82. 4.) Beratung über den Beitritt zum Vorarlberger Alpwirtschaftsverein. 5.) Beratung über die Verlegung der Wasserleitung im Ortsteil "Morgengabe". 6.) Beratung über den Einbau einer Entkeimungsanlage im Hochbehälter am Schutz. 7.) Beratung u. Festsetzung nachstehender Gemeindesteuern f. d. Jahr 1982: a) b) c) d) Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Lohnsummensteuer e) Getränkesteuer f) Vergnügungssteuer g) Hundesteuer 8.) Festsetzung d. Wasserbezugsgebühren f. d. Jahr 1982. 9.) Festsetzung d. Müllabfuhrgebühren f. d. Jahr 1982. 10.) Festsetzung d. Gästetaxe f. d. Jahr 1982. 11.) Beratung über ein Schreiben d. Landesstraßenbauamtes, die Salzstreuung auf d. Landesstraße Weiler-Fraxern betreffend. 12.) Bis zur Sitzung einlaufende Dringlichkeitsanträge. 13.) Allfälliges. Der Vorsitzende eröffnet d. Sitzung u. begrüßt d. Anwesenden. Er stellt fest, daß d. Mitglieder d. Gemeindevertretung vollzählig zur Sitzung geladen wurden u. alle anwesend sind. Gegen d. Verhandlungsschrift v. 04.11.1981 werden keine Einwände erhoben. B e r i c h t e Bgm. Nachbaur berichtet über: a) den Verlauf der 2. Sitzung des Verwaltungsausschusses "Allgemeine Sonderschule Rankweil-Vorderland" am 29. Okt. 1981; b) den Inhalt der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland am 29. Okt. 81; c) den Inhalt der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung des Fachausschusses "Altersheim-Neubau Vorderland" am 19. Nov. 1981; d) die Gewerbelöschung der Raiffeisenkasse Weiler-Klaus gem. § 85 Z. 9 GewO. 1973; e) die Richtlinien vom Amt d. Vlbg. Landesregierung für die Gewährung von Sonderbeihilfen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe in entsiedlungsgefährdeten Gebieten; f) die Aufnahme der Gemeinden Fraxern und Viktorsberg in den Wasserverband Vorderland; g) das Problem der Müllbeseitigung in der Region Oberland; h) den Inhalt eines Schreibens des Elternvereines an der VS-Fraxern; i) die Gewerbeerteilung an die Raiffeisenkasse-Vorderland. Dringlichkeitsantrag: Dem Antrag von Bgm. Nachbaur, die Beratung über die Überarbeitung des Kanalprojektes in die Tagesordnung aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. B e s c h l ü s s e zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Bei der Überprüfung der Gebarung durch die Revisionsabteilung des Amtes d. Vlbg. Landesregierung wurde bei den Verwaltungsabgabemarken ein Fehlbestand von S 560, — festgestellt. Die Ausbuchung dieses Fehlbestandes wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen und wie folgt begründet: Da Kathan Eduard in all den Jahren seiner Tätigkeit als Kassier nie eine Fehlgeldentschädigung erhalten hat, soll von der Begleichung des Fehlbestandes durch vorstehende Person abgesehen werden. zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Der Landtag hat am 11. Nov. 1981 einen Beschluß über eine Änderung des Baugesetzes gefaßt. Die Gemeindevertretung erklärt sich einstimmig mit den gefaßten Änderungen einverstanden. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Über einstimmigen Beschluß werden dem Skiklub-Oberland S 500, -— zur Sportförderung für das Jahr 1981/82 zuerkannt. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Einstimmig wird der Beitritt der Alpinteressentschaft Fraxern zum "Vorarlberger Alpwirtschaftsverein" beschlossen. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag in der Höhe von S 385, — beinhaltet auch die Bezugsgebühr für die monatlich erscheinende Fachzeitschrift "Alm u. Bergbauer". zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Auf Grund des schlechten Zustandes der bestehenden Wasserleitung und der zu erwartenden Bautätigkeit im Ortsteil "Morgengabe", erscheint die Verlegung einer neuen Leitung als sehr vordringlich. Die Gemeindevertretung stimmt diesem Projekt einstimmig zu. Gemeinsam mit den Grundeigentümern soll vom Wasserausschuß die endgültige Trassenführung festgelegt werden. Die Gußrohre (ca. 150 lfm) sollen bei der Fa. Schmidts-Erben, Bludenz, angekauft werden. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Die nicht immer entsprechende Wasserqualität! im Hochbehälter am "Schutz" hat zu wiederholten Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde geführt. Die Behörde drängt auf den Einbau einer Entkeimungsanlage. Der Einbau einer Hottinger-Chlordosieranlage (Kosten ca. S 53.000, —) wird von der Gemeindevertretung abgelehnt, da eine Versorgung der Bevölkerung mit chlorisiertem Wasser unzumutbar erscheint. Einstimmig wird daher der Ankauf einer UV-Entkeimungsanlage, die keinerlei Rückstände im Wasser hinterläßt, von der Fa. Ernst Vogel, Wels, zum Anbotspreis von S 68.480, —, beschlossen. Die zum Betrieb dieser Anlage notwendige Stromzufuhr wird lt. Anbot der VKW S 80.949, — kosten. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Nachstehende Gemeindesteuern werden zum 01.01.82 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A Hebesatz 500 % Grundsteuer B Hebesatz 420 % Gewerbesteuer Hebesatz 150 % Lohnsummensteuer 2 % Getränkesteuer (Speiseeis eingeschlossen) 10 % Vergnügungssteuer 10 % Hundesteuer (einschl. Jagdhunde) S 400, —/Hund zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Zum 01.01.1982 werden die Wassergebühren wie folgt festgesetzt: Zählermiete pro Anschluß incl. 8% MWSt. S Wasserpreis pro m3 " " Grundgebühr f. Hydrantenbenützung 11 " Hausanschlußgebühr pro Anschluß excl. 8% MWSt. 95, —/halbj. 4, 30 25, — " 13.800, — Für nicht ganzjährig bewohnte Gebäude (Ferienhäuser u. Ferienwohnungen) ist unabhängig vom Wasserverbrauch ein jährlicher Zuschlag, der der Gebühr für 50 m3 Wasser entspricht, einzuheben. zu Pkt. 9 der Tagesordnung) Die Müllabfuhrgebühren werden zum 01.01.1982 wie folgt festgesetzt: Entleerungsgebühr f. einen Abfalleimer oder 26 Abfallsäcke gem. § 3 Abs. 1 S für jeden weiteren Abfallsack Containerentleerung Obige Gebühren verstehen sich incl. MWSt. " 360, —/jährlich 10, — S 140, —/Entleerung zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Die Gästetaxe wird mit S 3, — pro Person und Nächtigung belassen. Wochenendhäuser werden mit 20 Nächtigungen pro Bett pauschaliert. Unter Wochenendhaus versteht sich jedes Objekt, das nicht einem ersten Wohnsitz gleichkommt. zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Mit Schreiben v. 18.11.1981 erbittet das Landesstraßenbauamt um Mitteilung, wie sich die Glatteisbekämpfung mit Salz auf der Landesstraße 69 bewährt hat. Dazu wird nachstehende Stellungnahme abgegeben: Auf Grund der großen Wiederstände in der Gemeinde Weiler sieht die Gemeinde Fraxern von einer weiteren Salzstreuung ab und ist bereit, die in früheren Jahren bereits praktizierte Splittstreuung zu akzeptieren. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß im Interesse der Verkehrssicherheit der Salzstreuung unbedingt den Vorzug zu geben ist. Um eine annähernd gleiche Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist daher in vermehrtem Maß Splitt zu streuen. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Auf Grund der von Dipl.-Ing. Adler erarbeiteten Studie und verschiedener Gespräche mit dem Gemeindevorstand von Weiler, wird die Ableitung der Schmutzwässer in die Verbandskläranlage über Weiler erfolgen. Um diesem Umstand entsprechend Rechnung zu tragen, wird das Ing.-Büro Adler in Klaus beauftragt, das bereits bestehende Kanalprojekt zu überarbeiten und entsprechend zu ergänzen. zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Bgm. Nachbaur berichtet über die Kaufmöglichkeit der Liegenschaft in EZ. 240 KG Klaus und EZ. 119 KG Fraxern aus der Verlassenschaft nach August Egle, zuletzt wohnhaft in Altach. Die Gemeindevertretung stellt sich positiv zum etwaigen Grundkauf.