20141222_GVE000

Dateigröße 327.39 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 09:47
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2014-12-22
Erscheinungsdatum 2014-12-22
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 22.12.14, abends 18.00 Uhr, im Bewegungsraum des Kindergartens. Anwesend: NACHBAUR Reinhard NACHBAUR Pius MAYR Steve DEVIGILI Karin ENDER Johann (Ersatz f. ELLENSOHN Gerhard) KATHAN Hugo MITTELBERGER Martin Ing. PRIMISSER Norbert ZILLER Harald Ing. AMANN Fritz HARTMANN Hermann NEURURER Kornelia Entschuldigt abwesend: --- Tagesordnung: 01. 02. 03. 04. 05. 06. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015. Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Genehmigung des Protokolls zur Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.14. Berichte. Allfälliges. Seite – 2 – GV-Sitzung 22.12.2014 Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. NACHBAUR Reinhard den Antrag, die Beratung über nachfolgende Belange mit in die Tagesordnung aufzunehmen:  Vermietung Wohnobjekt „Dorfstraße 20“ (Haus „Wilhelm“)  Änderung des Flächenwidmungsplanes  Petition KATHAN Artur Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015. Der dem Gemeindevorstand am 09.12.2014 zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf zum Voranschlag 2015 wurde am 13.12.2014 gem. § 73 Abs. 4 GG jedem Gemeindevertreter zugestellt. Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015 wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfes, welcher wie nachstehend aufgeführt mit einem Abgang von EUR 1.184.600 abschließt, einstimmig beschlossen. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen der Haushaltsgebarung € Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang Gesamtausgaben der Haushaltsgebarung € € € € 2.595.100, 00 2.227.200, 00 4.822.300, 00 0, 00 4.822.300, 00 ergibt Abgang € 1.184.600, 00 € 2.823.000, 00 814.700, 00 3.637.700, 00 Die gem. § 73 Abs. 3 GG für das Jahr 2014 zu ermittelnde Finanzkraft beträgt EUR 623.200, 00. Mit einem Maastricht-Ergebnis in Höhe von EUR 271.300 leistet die Gemeinde Fraxern einen deutlichen Stabilitätsbeitrag. Seite – 3 – GV-Sitzung 22.12.2014 Die veranschlagte Unterdeckung des ordentlichen Haushaltes ist zum überwiegenden Teil der Großinvestition „Projekt ORSANKA“ mit Ausgaben von EUR 1.525.300 und Einnahmen von EUR 598.800 geschuldet. Neben der Ableitung der Schmutzwässer beinhalten die Ausgaben die Aufwendungen für die Ausführung der Notwasserversorgung, der energetischen Nutzung und den begleitenden Straßenbau. Ein weiterer Ausgabenschwerpunkt der Gemeinde Fraxern gilt dem Bereich „Bildung, Jugend und Sport“. Damit sind Ausgaben für Kindergärten, Volksschulen, Mittelschulen und weitere Schulen, außerschulische Bildungsmaßnahmen sowie Jugend und Sport umfasst. Für dieses vielfältige Angebot ist im Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von EUR 361.100 veranschlagt. Da die geplante Schwarzdeckensanierung „Kugelweg“ im Vorjahr aufgrund umfangreicher Vorerhebungen nicht zur Ausführung gelangte, sind im Voranschlag 2015 für die Erneuerung des Asphaltbelages und des Straßenunterbaues mit Anpassung der Straßenentwässerung neuerlich Aufwendungen im Umfang von EUR 215.000 budgetiert. Für die Erneuerung von Schwarzdecken auf Güterwegen in ganzjährig bewohnten Gebieten gewährt die Vbg. Landesregierung „Besondere Bedarfszuweisen“ im Ausmaß von 70% (EUR 150.500). Der Schuldendienst der Gemeinde Fraxern (einschließlich GIG) für das Jahr 2015 stellt sich wie nachstehend dar: Schuldendienst 2015 Darlehenstilgungen lfd. Darlehenszinsen Leasingzahlungen GIG-Belastungen Zins-/Annuitätenzuschüsse, Schuldendienstersätze Gesamt -412, 7 -45, 7 -0, 0 -208, 0 inkl. KK-Zinsen Miete/lfd. Beiträge 58, 5 -607, 9 zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Bis zur Sitzung sind folgende Dringlichkeitsanträge eingelangt: a) Vermietung Wohnobjekt „Dorfstraße 20“ (Haus „Wilhelm“) b) Änderung des Flächenwidmungsplanes c) Petition KATHAN Artur zu a) Vermietung Wohnobjekt „Dorfstraße 20“ (Haus „Wilhelm“) Das Wohnobjekt „Dorfstraße 20“ (Haus „Wilhelm“) wird einstimmig an NACHBAUR Andreas und NIGMANN Verena vermietet. Stall und Tenne sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Diese Gebäudeteile werden von der Gemeinde Fraxern als Lagerfläche(n) für den Bauhof genutzt. GV-Sitzung 22.12.2014 Seite – 4 – Das Mietverhältnis beginnt am 01. März 2015 und wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Der Mietpreis wird mit EUR 6, 00 / m² Wohnfläche zzgl. der gesetzlichen MwSt. (10%) festgelegt. Die Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser, Kanal, Müll …) werden den Mietern direkt vorgeschrieben und von diesen an die jeweiligen Vertragspartner bezahlt. Die bestehende Heizanlage entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik und ist im Jahr 2015 zu sanieren bzw. ist das Objekt an die Nahwärmeversorgungsanlage der Gemeinde Fraxern anzuschließen. Bgm. NACHBAUR Reinhard enthält sich wegen Befangenheit der Stimme! zu b) Änderung des Flächenwidmungsplanes Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich einer Teilfläche der Gst-Nr. 509/1, KG 92108 Fraxern, im Ausmaß von 143 m², von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet gem. § 18 Abs. 3 RPG idgF.“ in „Freifläche Sondergebiet Kfz-Werkstätte gem. § 18 Abs. 4 RPG idgF.“, gem. Planunterlage Raumplanungsbüro FALCH, GZl. R14fra.51229 vom 16.09.2014, wird einstimmig beschlossen. zu c) Petition KATHAN Artur Mit Schreiben vom 19.04.2013 (EMail) hat Hr. KATHAN Artur eine Petition gem. § 25 GG eingebracht. Der Inhalt des Mails wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Hr. KATHAN Artur vertritt dabei die Meinung, dass die Vorschreibung einer „Mindestwassermenge“ dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Rechtsgrundlage der Vorschreibung bildet die Verordnung der Gemeinde Fraxern vom 29.12.2010. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren die Menge des Wasserbezuges maßgeblich ist, jedenfalls aber eine Gebühr in der Höhe eines fiktiven Verbrauches von 60 m³ einzuheben ist. Damit sind die für die Bereithaltung der Infrastruktur anfallenden Kosten abzudecken. Die Gemeindevertretung kann sich der Meinung von Hr. KATHAN Artur, dass die bestehende Regelung dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und nicht rechtskonform ist, nicht anschließen und lehnt das Vorbringen von Hr. KATHAN einstimmig ab. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Genehmigung des Protokolls zur tretungssitzung vom 17.11.2014. Gemeindever- Die Genehmigung des Protokolls zur Gemeindevertretungssitzung vom 17.11.2014 wird einstimmig auf die nächstfolgende Sitzung vertagt. Seite – 5 – GV-Sitzung 22.12.2014 zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. NACHBAUR Reinhard berichtet über:            Abschussplan 2014 noch nicht zur Gänze erfüllt Ergebnisse der Auswertungen bei den Vergleichsflächen Forstwirtschaft - Gesamteinschlag 2014 ca. 1.960 fm Bauverhandlung Gartenland („Riedackerweg 1“) Pensionierung NÄGELE Kurt (Standesamtsverband Röthis) REK-Präsentation im „JSS“ Pensionierung Bezirkshauptmann Dr. SALOMON Bernd „Kick off“ Jugendbühne „Kick off“ Altstoffsammelzentrum Vorderland Besichtigung neue Turnhalle MS-Klaus Christbaummarkt (Bewirtung „Wannateam“) zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 06 werden folgende Belange beredet:  Anschluss Projekt „Gartenland“ an Nahwärmeversorgungsanlage; Für die Versorgung des geplanten Objektes ist der bestehende BiomasseHeizkessel nicht ausreichend dimensioniert. Die Spitzenlastabdeckung wäre nur über die Inbetriebnahme eines zusätzlichen Öl-Heizkessels zu gewährleisten. Dies würde jedoch der Intention „Biomasse als Ersatz für fossile Brennstoffe“ entgegenstehen. Von einem Anschluss ist daher Abstand zu nehmen.  „Sozialer Wohnbau“ – Projekt Pfarre Fraxern; Ende d. Sitzung: 20.00 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: