19800618_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 09:47
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1980-06-18
Erscheinungsdatum 1980-06-18
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Inhalt des Dokuments

2. Sitzungs-Tag 18.06.1980 Sitzungs-Ort Sitzungszimmer __des Gemeindehauses Beginn: 20.3.0 Uhr Ende: ...22.00 Uhr......... Bei Beginn der Sitzung fehlten: entschuldigt: unentschuldigt: Nachbaur Alois stellt den Dringlichkeitsantrag die Wegbereitung des Schneewaldweges in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. B e r a t u n g s g e g e n s t ä n d e zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Die Gemeindevertretung erklärt sich einstimmig damit einverstanden, den Auftrag zur Anbringung von Sanitärtrennwänden beim Kindergarten an die Fa. Reu-Plan zu vergeben. zu Pkt. 2 der Tagesordnung)Nach Verlesung des eingeholten Angebotes durch den Bürgermeister und eingehender Begutachtung des Prospektmaterials durch die Gemeindevertretung wird die Fa. Huttle einstimmig mit der Kindergartenmöblierung betraut. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Bezüglich der Neuverlegung der schadhaften Wasserleitung des Teilstückes "Gelbe Platte" wird der einstimmige Beschluß gefaßt, auf einer Länge von 250 m Kunststoffschlauche ( 2 Zoll/6 at ) zu verlegen, zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Die Neuverpachtung des Gemeindeweihers wird nach einstimmigem Beschluß im Offertwege geregelt. Die Ausschreibung erfolgt im Vorderländer und im Unterländer Gemeindeblatt. zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Als Ersatzmann für das ausgeschiedene Grundverkehrs-Ersatzmitglied Peter Michael wird einstimmig Summer Johann, Fraxern HNr. 1, gewählt. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Die dringend anstehende Wegbereitung des Schneewaldweges wird einstimmig beschlossen. Der Weg soll auf ein solches Maß verbreitert und ausgebessert werden, daß er gut begehbar und zumindest mit einem Schlitten befahrbar ist. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Eugen Dobler bringt die Wiederherstellung der Kapelle zur Diskussion. Eine Fixierung des Projektes scheitert jedoch an den unterschiedlichen Ansichten der Gemeindevertreter über Größe, Aussehen und Gestaltung des aufgeführten Objektes. Erst nach Regelung dieser grundsätzlichen Faktoren kann das Projekt neu aufgegriffen und einer Erledigung zugeführt werden.