19860421_GVE004

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Letzte Änderung 27.05.2021, 09:52
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1986-04-21
Erscheinungsdatum 1986-04-21
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Inhalt des Dokuments

-0- Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus Fraxern, am 18.04.1986 LADUNG UND BEKANNTMACHUNG zur 4. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung d. J. am Montag, dem 21.04.1986, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal. BERICHTE Bgm. Nachbaur berichtet über: a) Inhalte der Niederschriften der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland und der Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland. b) Autofreier Sonntag - Schreiben d. Vlbg. Gemeindeverbandes. c) Landschaftsreinigungsaktion - Schreiben d. BH-Feldkirch. d) Herstellung d. rechtsmäßigen Zustandes d. Abfalldeponie - Schreiben d. BH-Feldkirch e) Gewerbeausübung - Schreiben d. Kammer d. Gew. Wirtschaft. f) Arztvertrag - Unterzeichnung durch Herrn Dr. Ehrne, Weiler. g) Forststraße Leiterbühelwald - Verhandlung nach Forst- u. Landschaftsschutzgesetz. BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Beratung über die Weiterführung der Bauschuttdeponie. 2) Beratung über den Flächenwidmungsplan (5-jährige Überprüfung). 3) Beratung über ein mündliches Ansuchen von Herrn Forster Willi, Klaus, betreffend die Umgestaltung eines Heustadels in ein Bienenhaus. 4) Beratung über den Ankauf von Feuerwehrbekleidung und Ausrüstungsgegenständen. 5) Überwasserleitung - Beratung und Beschlußfassung über die Zusicherung des Bundesministeriums für Bauten und Technik (Wasserwirtschaftsfonds) über die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von 70% der Baukosten. 6) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 7) Allfälliges. Der Bürgermeister: -1- Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus - Telefon (05523) 4511 Fraxern, am 18.04.1986 PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 21.04.1986, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal. Anwesend: Bgm. Nachbaur Alois Mittelberger Julius Kathan Erich Summer Josef 110 Nachbaur Klemens Nägele Kurt Summer Josef 92 Summer Gerhard Hartmann Elmar Nachbaur Peter Dobler Martin Unentschuldigt abwesend: Nachbaur Reinhard Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und mit einer Ausnahme vollzählig erschienen sind. BERICHTE Bgm. Nachbaur berichtet über: a) Schreiben d. Vlbg. Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H., Dornbirn, betreffend die Verwertbarkeit der Liegenschaft Gp. 1031/4 KG Fraxern. Nach Prüfung der Sachlage vertritt vorstehend bezeichnete Gesellschaft die Ansicht, daß die vorhandene, im Rohbauzustand befindliche Gebäudesubstanz abgebrochen werden sollte und daher lediglich eine Verwertung des Grundstückes zur Diskussion stehen kann. Die Bebauung mit einer Hangsiedlung (verdichtete Bauweise) wäre vorstellbar. Dem voranzugehen wäre die Abklärung, ob sich in der Gemeinde Fraxern Interessenten für ein solches Bauvorhaben finden ließen. -2- b) Schreiben der Rechtsanwälte Winkler und Grass, Vertreter von Frau Herlinde Wehinger, welche am 16.08.85 auf dem Weg von Ebnit zur Alpe Staffel im Gemeindegebiet von Fraxern durch einen herabfallenden Holzblock schwerstens verletzt wurde. Die falsche Annahme, die Holzarbeiten seien durch gemeindeeigene Arbeitskräfte durchgeführt worden, veranlaßt vorstehend bezeichnete Anwaltspraxis gegen die Gemeinde Fraxern als Waldeigentümer des Schneewaldes Schadenersatzansprüche zu stellen. c) Inhalte der Niederschriften der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland und der Miteigentümergemeinschaft Altersheim Vorderland. d) Schreiben d. Vlbg. Gemeindeverbandes, betreffend die Durchführung eines autofreien Sonntages am 25. Mai 1986. Das Präsidium d. Vlbg. Gemeindeverbandes begrüßt diese Aktion im Sinne einer sicherlich notwendigen Bewußtseinsbildung zur Einschränkung des Individualverkehrs und ersucht die Gemeinden um entsprechende Unterstützung. e) Schreiben d. BH-Feldkirch, worin die Gemeinden des Bezirkes Feldkirch wiederum eingeladen werden, auch in diesem Frühjahr Landschaftsreinigungsaktionen zu organisieren bzw. zu unterstützen. Um für die Beseitigung unbefugt abgelagerter Abfälle zu sorgen, werden die Gemeinden angehalten, die Ortsvereine sowie die gesamte Bevölkerung zur Mitwirkung einzuladen. f) Schreiben d. BH-Feldkirch, worin festgestellt wird, daß auf einer Teilfläche der Gp. 1145 KG. Fraxern (Bauschuttablage) Abfälle (Asche, Plastik, Kanister, Christbäume udgl.) abgelagert worden sind. In Anwendung des § 26 des Abfallgesetzes, LGBl. Nr. 19/1974, wird die Gemeinde Fraxern angehalten, die ordnungsgemäße Beseitigung des unbefugt abgelagerten Mülls zu veranlassen und um die Herstellung des rechtsmäßigen Zustandes bei der BH-Feldkirch anzusuchen. g) Schreiben d. Kammer d. Gew. Wirtschaft f. Vlbg., betreffend die Wiederaufnahme zweier Gewerbe durch Herrn Summer Walter, wh. Fraxern 15. h) Unterzeichnung des Arztvertrages durch Herrn Dr. Ehrne, Weiler. i) Verhandlung der Forststraße Leiterbühelwald nach dem Forst- u. Landschaftsschutzgesetz. -3- BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) über einstimmigen Beschluß soll die Bauschuttablage "Brand" weitergeführt werden. Eine Besichtigung an Ort und Stelle soll einer Urteilsfindung hinsichtlich der weiteren Gestaltung der Bauschuttablage förderlich sein. zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Einstimmig wird anläßlich der 5-jährigen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes festgestellt, daß derzeit keine Änderungen und somit auch keine Neuauflage erforderlich ist. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Die Gemeindevertretung hat gegen die Umgestaltung eines Heustadels in ein Bienenhaus durch Herrn Forster Willi, Klaus, nichts einzuwenden. Die Gebrauchserlaubnis ist jedoch auf die Haltung von Bienen beschränkt. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) über einstimmigen Beschluß werden bei der Fa. Rosenbauer, Leonding, nachstehend aufgeführte Ausrüstungsgegenstände und Feuerwehrbekleidung angeschafft: 18 Einsatzanzüge olivgrün a S 718, -- S 12.924, -18 Textilgürtel a S 33, 20 S 597, 60 5 C-Schläuche a S 534, 60 S 2.673, -1 Anhaltestab S 767, 90 3 Babymonozellen a S 7, 60 S 22, 80 Vorstehende Preise verstehen sich excl. MWSt. zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Gemäß § 12 Abs. 1, 3 und 16 des Wasserbautenförderungsgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes vom 28.11.1985, BGBl. Nr. 487, wird der Gemeinde Fraxern für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage (Überwasserleitung), unter Zugrundelegung von Kosten in der Höhe von S 750.000, -- ein Darlehen im Ausmaß von 70% der Kosten, höchstens jedoch im Betrage von S 525.000, -- gewährt. Der Darlehensbetrag ist in 60 Halbjahresraten zu tilgen. Verzinst wird das Darlehen mit 1% p.a. Die Annahme des Wasserwirtschaftsfondsdarlehens erfolgt einstimmig. -4- zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Unter diesem Tagesordnungspunkt kommt es zu keiner Wortmeldung. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Ebenfalls zu keiner Wortmeldung kommt es unter diesem Tagesordnungspunkt. Ende d. Sitzung: 22.30 Uhr Der Bürgermeister: [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]