19911125_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.05.2021, 10:14
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1991-11-25
Erscheinungsdatum 1991-11-25
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Inhalt des Dokuments

- 0 - Gemeinde FRAXERN Fraxern, am 20.11.1991 LADUNG UND BEKANNTMACHUNG zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 25.11.1991, abends 20.00 Uhr, im Gemeindehaus. BERICHTE a) 9. Sitzung d. Hauptausschusses der RPG.; b) 4. Mitgliederversammlung ARA Vorderland; c) Gemeindevorstand - Protokoll 14.11.1991; BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) 2) 3) a) d) Verlesung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles. Dienstpostenplan 1992. Festsetzung der Gebühren und Hebesätze 1992. Grundsteuer A b) Grundsteuer B c) Lohnsummensteuer Gewerbesteuer nach Ertrag e) Getränkesteuer f) Gästetaxe g) Hundesteuer 4) Kindergartenbeiträge 1992. 5) Zuschüsse an Vereine für Altstoffsammlungen (Altpapier). 6) Festsetzung der Müllgebühren 1992. 7) Festsetzung der Wasser- u. Kanalgebühren 1992. 8) Festsetzung der Stundensätze für Aushilfskräfte. 9) Festsetzung der Maschinenstunden (Kompressor u. Stampfer). 10) Festsetzung der Kopienpreise. 11) Elternbeiträge für Musikschulbesuch 90/91. 12) Grundsatzbeschluß über Bedingungen für Wegübernahmen in das öffentliche Wegenetz. 13) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 14) Allfälliges. Der Bürgermeister: e.h. SUMMER Josef - 1 - Gemeinde FRAXERN PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 25.11.1991, abends 20.00 Uhr, im Gemeindesaal. Anwesend: Bgm. SUMMER Josef DEVIGILI Karlheinz KOBALD Severin NACHBAUR Klemens NACHBAUR Reinhard VBgm. KATHAN Werner DOBLER Martin MITTELBERGER Julius NACHBAUR Peter SUMMER Herbert Entschuldigt abwesend: KATHAN Erich Unentschuldigt abwesend: MÜLLER Quido Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist und mit Ausnahme von zwei Gemeindevertretern alle erschienen sind. Die Beschlußfähigkeit ist somit gegeben. Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. SUMMER den Antrag, die Beratung über die Anschaffung von weiteren Altstoffcontainern mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. BERICHTE a) 9. Sitzung des Hauptausschusses der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland; aa) Urlaubsregelung für Kindergärtnerinnen; ab) Gebühren und Hebesätze in den Vorderländer Gemeinden; ac) Musikschule Rankweil - Kostentragung des Abganges durch Schüler aus anderen Gemeinden; ad) Verkehrsberuhigung in Rankweil; ae) Beantwortung verschiedener Anfragen durch LH Dr. BURTSCHER; af) Allfälliges (Gemeindemandatareskirennen, Zufahrtsprobleme Industriegebiet Weiler, Erneuerung Schwimmbad Sulz); - 2 - b) 4. Mitgliederversammlung ARA Vorderland; ba) Klärschlamm - Zeitbombe oder Naturprodukt? bb) Statutengenehmigung durch die Gemeinde Weiler; bc) Abwasserprobleme bei der Fa. RUEFF; bd) Erhöhung des Kreditrahmens f. d. Baukonto "ARA-Erweiterung"; be) Schlammbehandlung und Schlammtrocknung - Vergabe der masch. Ausrüstung; bf) Grunderwerb für Schönungsteich; c) Protokolle zu den Gemeindevorstandssitzungen vom 14.11.1991 und 22.11.1991; d) Finanzausgleichsgesetz - Klage wegen Verfassungswidrigkeit Aufhebung der beklagten Gesetzesbestimmung; e) Orgelspende S 500.000, --; BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Verlesung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolles. Das Protokoll zur Sitzung v. 23.10.1991 wird verlesen und in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Dienstpostenplan 1992. Der Dienstpostenplan für das Jahr 1992 wird wie nachfolgend beschlossen: Gemeindesekretär Verwaltungsdienst NACHBAUR Manfred Kindergärtnerin Erzieherdienst NACHBAUR Elke Gemeindearbeiter Allg. Arbeiten SUMMER Herbert zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Festsetzung der Gebühren und Hebesätze 1992. a) b) c) d) e) Grundsteuer A Hebesatz 500 Grundsteuer B " 420 Gewerbesteuer nach Ertrag " 172 Gewerbesteuer n. d. Lohnsumme " 1.000 Getränkesteuer " 10 Von der Getränkesteuer ausgenommen sind Frühstücksgetränke, heiße Aufgußgetränke und Speiseeis. - 3 - Durstlöscher: 1) Als Durstlöscher sollen Apfelsaft gespritzt werden. 2) Die Verkaufspreise für die Durstlöschergetränke müssen, bezogen auf eine Abgabemenge von 1/2 Liter, S 3, -- unter dem Verkaufspreis von 1/2 Liter Bier liegen. 3) Die Gemeinde gewährt den Gastwirten pro Liter verkauftem Durstlöscher einen Förderungsbeitrag von S 4, 32. f) Hundesteuer 1. Hund S 600, -jeder weitere Hund S 800, -- g) Gästetaxe Mit S 4, --/Person und Nächtigung Stand des Vorjahres belassen. Nicht ganzjährig bewohnte Gebäude werden mit 20 Nächtigungen pro Bett pauschaliert. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Kindergartenbeiträge 1992. Die Elternbeiträge für den Kindergarten werden geringfügig angehoben. Die Beschlußfassung erfolgt ebenfalls einstimmig. 1. Kind S 100, --/Monat jedes weitere Kind S 70, --/Monat zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Zuschüsse an Vereine für Altstoffsammlungen (Altpapier). Über einstimmigen Beschluß wird jenem Ortsverein (in der Regel der Sozialausschuß), der die Altpapiersammlung durchführt, ein Kostenbeitrag in der Höhe von S 0, 40/kg Altpapier gewährt. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Festsetzung der Müllgebühren 1992. Über einstimmigen Beschluß werden die Müllgebühren für 1992 wie nachstehend verordnet: Grundgebühr für Gewerbebetriebe S 800, --/Jahr Entsorgungsgebühr f. 1 Haushalt S 460, --/Jahr " 50, --/Jahr Zuschlag pro Person Containerentleerung S 385, --/Ent. Entsorgungsgebühr f. Wochenendhäuser und nicht ganzjährig bewohnte Gebäude S 500, --/Jahr - pauschal - 4 - Bauschuttablage - Pauschalgebühr pro Haushalt S 50, --/Jahr " 50, --/to Deponiegebühren Bauschutt " 10, --/m3 Deponiegebühren Aushubmaterial Müllsackpreis S 12, --/Stk. Kühlschrank- u. Tiefkühltruhenenttats. Entsorgk. sorgung (Abfuhr m. Wertmarke) dzt. S 605, --/Stk. Alle Müllabfuhrgebühren verstehen sich incl. MWSt. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Festsetzung der Wasser- und Kanalgebühren 1992. a) Wassergebühren Die Gebühren für die Benützung der Wasserversorgungsanlage werden einstimmig beschlossen und verordnet: Wasseranschlußgebühr S 115, --/m2 Wohnnutzfläche Mindestwohnnutzfläche 150 m2 Beitragssatz excl. 10% MWSt. Wassergrundgebühr pro Anschluß S 130, --/Halbj. incl. MWSt. Wasserbezugsgebühr S 6, 10/m3 incl. MWSt. Hydrantenben./Grundgebühr S 30, -- incl. MWSt. b) Kanalgebühren Die Gebühren für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage werden wie folgt neu festgesetzt und verordnet. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. Beitragssatz S 272, --/m2 Geschoßfläche excl. MWSt. Gebührensatz S 13, --/m3 Abwasser incl. MWSt. Die Kanalbenützungsgebühr für landwirtschaftliche Bauwerke wird mit einem halbjährlichen pro Kopfverbrauch von 15 m3 Abwasser pauschaliert. Für den Gärtnereibetrieb BIEDERMANN wird die Kanalbenützungsgebühr mit einem halbjährlichen pro Kopfverbrauch von 25 m3 Abwasser pauschaliert. - 5 - zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Festsetzung der Stundensätze für Aushilfskräfte. Die Stundensätze für Aushilfskräfte werden einstimmig, wie nachstehend aufgeführt, beschlossen: S 73, --/h leichte Arbeiten " 84, --/h Männer besonders schwere Arbeiten " 84, --/h - zzgl. 10% Erschwerniszulage - zzgl. 10% Schmutzzulage zu Pkt. 9 der Tagesordnung) Festsetzung der Maschinenstunden (Kompressor u. Stampfer). Für die Benützung von Gerätschaften der Gemeinde Fraxern werden über einstimmigen Beschluß nachstehende Stundensätze verrechnet: Kompressor S 170, --/h Stampfer " 85, --/h Die Stundensätze verstehen sich excl. 20% MWSt. zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Festsetzung der Kopienpreise. Die Kopienpreise für 92 werden einstimmig wie folgt beschlossen: DIN A4 und kleiner S 4, --/Kopie DIN A3 " 5, --/Kopie zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Elternbeiträge für Musikschulbesuch 90/91. Die Elternbeiträge für Musikschüler werden für das Schuljahr 90/91 einstimmig auf dem Stand des Vorjahres belassen und mit S 1.800, -- pro Schüler festgesetzt. Musikschüler, d. dem Pflichtschulalter entwachsen sind, erhalten keine Förderung. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Grundsatzbeschluß über Bedingungen für Wegübernahmen in das öffentliche Wegenetz. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Mitbürger und besserer raumplanerischer Gestaltungsmöglichkeiten werden zukünftige Erschließungswege von Bauwohngebieten unter nachstehenden Bedingungen in das öffentliche Wegenetz übernommen: a) Die von d. Erschließung betroffenen Grundeigentümer haben den notwendigen Grund anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen. b) Der Bau der Erschließungswege erfolgt in einer Mindestbreite von 3, 50 m und wird durch d. Gemeinde FRAXERN ausgeführt. Die Kosten der Wegerrichtung (incl. Schüttung und Ableitung der Tagwässer) werden auf die Grundbesitzer anteilig verumlagt. - 6 - c) Die Kosten f. eine Staubfreimachung sowie für die weitere Erhaltung des Weges und der Winterdienst gehen zu Lasten der Gemeinde FRAXERN. d) Pkt. c) ist auch auf alle bestehenden Weganlagen anzuwenden, was bedeutet, daß entstandene Asphaltierungskosten von der Gemeinde bei gleichzeitiger Übergabe des Weges in das öffentliche Wegenetz den Grundbesitzern zu erstatten sind. e) Nach Errichtung der Weganlage gem. Pkt. b) ist der Weg in das öffentliche Wegenetz zu übertragen. zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge - Beratung über die Anschaffung weiterer Altstoffcontainer. Um gelegentlich auftretenden Entsorgungsengpässen entgegenzuwirken wird einstimmig beschlossen, bei der Fa. WAIZINGER, Dietach bei Steyr, weitere 3 Stk. Altstoffcontainer in nachfolgender Ausführung anzuschaffen: 1 Stk. Metallbehälter 1.100 l Ausführung Vlbg. ohne ZFB zum Preis von S. 7.997, -2 Stk. Glasbehälter 1.100 l 1 x Weißglas 1 x Buntglas Ausführung Vlbg. mit ZFB zum Preis von S 8.665, -- Die Preise verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer. Die Anschaffung der Altstoffcontainer wird von der Vlbg. Landesregierung mit 50% gestützt. zu Pkt. 14 der Tagesordnung) Allfälliges. Herr BONELLI Peter, Fraxern 77, soll angehalten werden, seinen Hund entsprechend zu halten und zu verwahren. Bgm. SUMMER wird mit Herrn BONELLI entsprechende Gespräche führen. Ende der Sitzung: 11.15 Uhr [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]