19811104_GVE011

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Letzte Änderung 27.05.2021, 10:16
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1981-11-04
Erscheinungsdatum 1981-11-04
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11 . Sitzungs-Tag 04 . 11 .1981 Sitzungs-Ort Sitzungszimmer des Gemeindehauses Beginn: 20 .30 Uhr Ende: Bei Beginn der Sitzung fehlten: entschuldigt: unentschuldigt: 24.00 Uhr B e r i c h t e Berichtet wird über: a) die Erteilung von besonderen Bedarfszuweisungen für die Friedhofserweiterung; b) die Förderungszusage der Agrarbezirksbehörde für die Arbeiten am Güterweg-Maiensäß; c) das Ergebnis der im vergangenen Schuljahr stattgefundenen Schulkinderuntersuchungen in unserer Gemeinde; d) den Inhalt der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Fachausschusses "Altersheim-Neubau Vorderland" am 08. Okt. 1981; e) den Inhalt der Verhandlungsschrift über die Sitzung der - Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland am 08. Okt. 1981. B e r a t u n g s g e g e n s t ä n d e 1.) Beratung über den Miteigentümeranteil sowie über die Haftung für die Fremdmittel beim Altersheim-Neubau Vorderland. 2.) Beratung über das Wasseranschlußansuchen von Dipl.-Ing. Peter Kunz, vertreten durch Ober-Ing. Adolf Pröbstl. 3.) Beratung über den Ankauf einer Telephonanlage für das Gemeindeamt, die Volksschule und den Kindergarten. 4.) Beratung über den Revisionsbericht der Vlbg. Landesregierung. 5.) Bis zur Sitzung einlaufende Dringlichkeitsanträge. 6.) Allfälliges. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Mitglieder der Gemeindevertretung vollzählig zur Sitzung geladen wurden und alle anwesend sind. Gegen die Verhandlungsschriften vom 15.07.1981, 30.07.1981, 21.08.1981 und 25.09.1981 werden keine Einwände erhoben. B e r i c h t e Bgm. Nachbaur berichtet über: a) ein Schreiben der BH-Feldkirch, in welchem verlangt wird, daß die Schranke in Mutaboden versperrt gehalten wird; b) die Erteilung von besonderen Bedarfszuweisungen für die Friedhofserweiterung; c) die Förderungszusage der Agrarbezirksbehörde für die Arbeiten am Güterweg-Maiensäß; d) das Ergebnis der im vergangenen Schuljahr stattgefundenen Schulkinderuntersuchungen in unserer Gemeinde; e) den Inhalt der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Fachausschusses "Altersheim-Neubau Vorderland" am 08. Okt. 1981; f) den Inhalt der Verhandlungsschrift über die Sitzung der Regionalplanungsgemeinschaft Vorderland am 08.10.81. B e s c h l ü s s e zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Betreffend den Miteigentümeranteil und die Haftung für die Fremdmittel beim Altersheim-Neubau Vorderland wird von der Gemeindevertretung einstimmig nachstehend aufgeführter Beschluß gefaßt: Die Gemeinde Fraxern beteiligt sich am Bau eines Altersheimes mit Pflegestation in Röthis gemäß Gemeindevertretungsbeschluß vom 28.12.1979 mit 3/100 Anteilen als Miteigentümer und verpflichtet sich, in diesem Ausmaß die Haftung für die erforderlichen Fremdmittel zu übernehmen . Nach Fertigstellung und Eintragung im Grundbuch wird eine Benützungsregelung abgeschlossen in der unter anderem die Abgangsdeckung geregelt wird. Die Abgangsdeckung erfolgt zum einen Teil im Verhältnis zum Miteigentumsanteil zum anderen Teil nach der Inanspruchnahme der Betten. Der Sozialsprengel Vorderland wird ersucht, bei der Planung, Bauausführung und Finanzierung des Altersheimes beratend mitzuwirken. Gleichzeitig wird dem Fachausschuß Altersheimneubau des Sozialsprengeis Vorderland bis auf weiteres der Auftrag erteilt, im Namen der Miteigentümergemeinschaft einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten sowie die Aufträge für Planung und Bau zu vergeben. Die Übertragung des Miteigentumsanteiles zu 3/100 am erschlossenen Baugrundstück durch die Gemeinde Röthis wird angenommen. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich. zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Dem Wasseranschlußansuchen von Dipl.-Ing. Peter Kunz, vertreten durch Ober-Ing. Adolf Pröbstl, wohnhaft in Essen, Theaterplatz 4-6, wird einstimmig stattgegeben. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Dieser Tagesordnungspunkt wird auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Die Abteilung Gebarungskontrolle hat im Namen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung als Gemeindeaufsichtsbehörde die Gebarung der Gemeinde Fraxern im Sinne von § 86 GG. überprüft. Den Prüfungsschwerpunkt bildete das Haushaltsjahr 1979, es wurden jedoch auch, soweit erforderlich, frühere Jahre sowie die Haushaltsjahre 1980 und 1981 in die Prüfung miteinbezogen. Der von Bgm. Nachbaur verlesene Revisionsbericht wird in den einzelnen Punkten besprochen. Nachstehend aufgeführte Belange werden detaillierter behandelt: 1.) Gemeindestraßen sind gemäß § 9 Abs. 1 Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/196 9, durch Verordnung der Gemeindevertretung als solche zu erklären. Diesem Umstand wird in Kürze Rechnung getragen. 2.) Bei den Verwaltungsabgabemarken ergab sich ein Fehlbestand von S 560, --, der durch den Kassier - sollte er nicht aufgeklärt werden - zu ersetzen ist. Von dieser Maßnahme will die Gemeindevertretung jedoch absehen, da der Kassier in all den Jahren seiner Tätigkeit nie eine Fehlgeldentschädigung erhalten hat. Die Ausstreichung des Fehlbestandes muß jedoch noch beschlossen werden. 3.) Gemäß § 13 Abs. 2 Abgabenverfahrensgesetz, LGBl. Nr. 18/1971, hat die Gemeindevertretung auf die Dauer ihrer Funktionsperiode eine Abgabenkommission zu wählen. Die Gemeinde Fraxern wird nachträglich eine Abgabenkommission bestellen und eine Geschäftsordnung gemäß § 1 3 AbgVG erlassen. 4.) Der Abschluß einer Einbruchversicherung Einrichtungsgegenstände) (Bargeld und für das Gemeindeamt sowie eine Amtshaftpflichtversicherung für den Bürgermeister und den Gemeindesekretär wird empfohlen. Bgm. Nachbaur wird Offerte der in Frage kommenden Versicherungen einholen und diesen Punkt einer raschest möglichen Erledigung zuführen. 5.) Der Ersatz der Fahrtkosten erfolgt nach den Aufzeichnungen des Bürgermeisters. Die Erwägung, einen pauschalierten Fahrtkostenersatz in die Bürgermeisterentschädigungsverordnung aufzunehmen, wird Gegenstand eines Beratungspunktes bei einer der nächsten Sitzungen sein. 6.) Die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds werden von der Gemeinde Fraxern mit 6 v. H. der Bruttolöhne ermittelt. Da diese jedoch ab 01.01.1978 nur mehr mit 5 v. H. und ab 01.01.1981 mit 4, 5 v. H. der Bruttolöhne zu leisten sind, ist eine Nachverrechnung mit dem Finanzamt erforderlich. 7.) Die Buchhaltung der Gemeinde Fraxern basiert auf dem System der Übertragung. Dadurch ist einerseits die Gefahr von Übertragungsfehlern gegeben und andererseits handelt es sich um eine arbeitsaufwendige Methode, da pro Buchung zwei Arbeitsgänge benötigt werden. Die Gemeinde Fraxern wird daher auf eine Durchschreibebuchhaltung umstellen. 8.) Lt. Beleg 955 v. 02.11.1979 sind von der Fa. Summer 1 2 m3 Betonkies in Rechnung gestellt, auf Grund des vorliegenden Arbeitsberichtes jedoch nur 9 m3 geliefert worden. Bgm. Nachbaur stellt dazu fest, daß diese Angelegenheit einer Prüfung unterzogen wurde, die zu Tage brachte, daß die Fa. Summer tatsächlich 1 2 m3 Betonkies geliefert hat, fälschlicherweise im Arbeitsbericht jedoch nur 9 m3 vermerkt wurden. zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Unter diesem Tagesordnungspunkt kommt es zu keiner Wortmeldung. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Bgm. Nachbaur berichtet über den Stand der Verhandlungen beim Mergelabbauprojekt im Weiher, was eine heftige Diskussion auslöst.