19861030_GVE010

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Letzte Änderung 27.05.2021, 10:17
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1986-10-30
Erscheinungsdatum 1986-10-30
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- 0 - LADUNG UND BEKANNTMACHUNG Am kommenden Donnerstag, dem 30.10.1986, abends 20.15 Uhr, findet im Gemeindesaal die 10. öffentliche Gemeindevertretungssitzung d. J. statt. BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Errichtung d. Abwasserbeseitigungsanlage BA 01 Baulos 7 - 9 und Erweiterung d. Wasserversorgungsanlage BA 02. Beratung und Vergabe der Baumeisterarbeiten sowie der Lieferung von Kanalkunststoffrohren und Fertigteilschächten. 2) Beratung und Beschlußfassung d. Dienstpostenplanes 1987. 3) Festsetzung der Gemeindesteuer 1987: a) Grundsteuer A d) Lohnsummensteuer b) Grundsteuer B e) Getränkesteuer c) Gewerbesteuer f) Hundesteuer 4) Festsetzung d. Gästetaxe f. d. Jahr 1987. 5) Festsetzung d. Wassergebühren. 6) Festsetzung d. Kanalgebühren. 7) Festsetzung d. Müllabfuhrgebühren. 8) Festsetzung d. Elternbeiträge f. d. Kindergarten. 9) Festsetzung d. Stundensätze f. Kompressor, Betonmaschine u. Stampfer 10) Festsetzung d. Stundensätze f. Aushilfskräfte. 11) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 12) Allfälliges. Der Bürgermeister: - 1 - PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 30.10.86, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal. Anwesend: Bgm. Nachbaur Alois Summer Josef 110 Nachbaur Klemens Hartmann Elmar Mittelberger Julius Summer Josef 92 Nachbaur Peter Summer Gerhard Nachbaur Reinhard Dobler Martin Nägele Kurt Entschuldigt abwesend: Kathan Erich Weiters anwesend: Dipl. Ing. Peter Alder Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und mit einer Ausnahme vollzählig erschienen sind. Die Beschlußfähigkeit ist somit gegeben. DRINGLICHKEITSANTRAG: Bgm. Nachbaur stellt den Antrag, die Beratung über ein Spendenansuchen des Bergrettungsdienstes Vorarlberg, Ortsstelle Rankweil, mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Hinsichtlich der Realisierung des BA 01 der Abwasserbeseitigungsanlage wurden die Baumeisterarbeiten - 2 - sowie die Lieferung der Kanalkunststoffrohre und der Fertigteilschächte öffentlich ausgeschrieben. Im Baulos 7 gelangen ca. 920 lfm Kanalkunststoffrohre (NW 200 mm) zur Verlegung. Vom Schacht A 85 bis zum Hochbehälter Brand soll die Wasserleitung in der NW 125 mm aus duktilen Gußrohren mitverlegt werden. Im Baulos 8 kommen ca. 1.000 lfm Kanalkunststoffrohre (NW 200 mm) zur Ausführung. Auch hier soll vom Schacht B 202 bis D 15 eine Wasserleitung der NW 100 mm aus duktilen Gußrohren mitverlegt werden. Im Baulos 9 sind sämtliche Belagsarbeiten, die durch die Baulose 7 u. 8 verursacht werden, enthalten. Insgesamt sind 7 Angebote fristgerecht eingelangt. Nach deren sachlicher wie rechnerischer Prüfung ergibt sich nachstehende Reihenfolge: Hilti + Jehle, Feldkirch Nägele Bau, Sulz Summer Ernst, Götzis Wilhelm + Mayer, Götzis Schertler, Lauterach Wallnöfer, Bludenz/Bürs S " " " " " 3.442.054, 50 4.213.832, -4.623.752, -4.938.649, 50 5.232.828, -5.417.062, 43 + + + + + 22, 42% 34, 34% 43, 48% 52, 03% 57, 38% Die angeführten Angebotssummen verstehen sich als Nettobeträge und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Bei den ausgewiesenen Angebotssummen ist die Lieferung der Kanalkunststoffrohre durch den Bieter vorgesehen. Alternativ dazu wurde die Verlegung der Kanalkunststoffrohre ohne Lieferung bzw. durch Beistellung des Auftraggebers ausgeschrieben. Die rechnerische überprüfung dieser Variante unter Zugrundelegung des Billigstbieters bei den Rohrlieferungen ergibt eine Preisreduktion beim Angebot der Fa. Hilti + Jehle um S 36.140, --. Die Lieferung der Kanalkunststoffrohre wurde ebenfalls öffentlich ausgeschrieben und von 6 Bietern vollständig offeriert, deren Reihung sich nach Angebotsprüfung folgendermaßen darstellt: SFS Rhomberg, Götzis Baumarkt Würth, Rankweil Pircher Josef, Hard S 124.400, -" 125.422, -" 127.796, 40 - 3 - Schmidts Erben, Bldz. Gebr. Ulmer, Dornbirn Rädler August, Wolfurt S 129.378, .." 131.342, -" 138.288, -.- Die genannten Beträge enthalten ebenfalls keine Mehrwertsteuer und stellen Festpreise dar. Beim Erzeugnis des Billigstbieters handelt es sich um ein österreichisches Fabrikat (Rehau). Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen ist festzuhalten, daß sämtliche Bieter 3% Skonto innert 10 Tagen bzw. 30 Tage netto angeboten haben. Die Lieferung der Fertigteilschächte wurde von drei Bietern voll.ständig offeriert. Nach Angebotsprüfung ergibt sich folgende Reihung. Rüscher u. Siess, Feldk. Betonrohrwerk Schlins Rädler August, Wolfurt S 321.875, -" 440.800, -" 463.840, -- Vorstehend bezeichnete Beträge stellen ebenfalls Festpreis dar und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die von der Fa. Rüscher + Siess angebotenen Schachtfertigteile stammen aus eigener Produktion Aus den nachträglich eingeholten Prüfzeugnissen der Bautechnischen Versuchsanstalt der HTL.-Rankweil ist zu entnehmen, daß die für den Schachtbau verwendeten Schachtringe den Anforderungen der ™-NORM und den Richtlinien des GRIS entsprechen. über einstimmigen Beschluß wird im Anschluß nachstehenden Bietern der Zuschlag erteilt: 1) Baumeisterarbeiten Hilti + Jehle, Feldk. S S 2) Kanalkunststoffrohre Rhomberg, Götzis 3) Fertigteilschächte Rüscher u. Siess, Feldk. 3.405.914, 50 124.400, -S 321.875, -- Mit drei Gegenstimmen (Nachbaur Peter, Summer Gerhard u. Nachbaur Reinhard) wird beschlossen, von der Kreuzung Ortsmitte bis zur Abzweigung des Bauloses 6 (Höhe HNr. 60 Kathan Anna) durch die Fa. Nägele Bau, Sulz, eine Bitumentragschichte (8 cm stark) zum Preis von S 123, --/m2 aufbringen zu lassen. Die drei Gegenstimmen treten für eine 6 cm starke Bitumentragschicht ein. - 4 - zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Gemäß § 3 des Gemeindebedienstetengesetzes wird der Dienstpostenplan für das Jahr 1987 wie nachstehend aufgeführt einstimmig beschlossen. Gemeindesekretär Nachbaur Manfred Gemeindevorarbeiter Sönser Richard Kindergärtnerin Kleisl Elke Gemeindearbeiter Summer Herbert zu Pkt. 3 der Tagesordnung) In nachstehender Form einstimmig beschlossen werden die Gemeindesteuer für das Jahr 1987. Grundsteuer A Hebesatz 500 Grundsteuer B Hebesatz 420 Gewerbesteuer n. d. Ertrag Hebesatz 172 Gewerbesteuer n. d. Lohn-Summe Hebesatz 1000 Getränkesteuer Hebesatz 10 v.H. Hundesteuer S 500, --./Hund (einschl- Jagdh.) zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Einstimmig mit S 4, --/Person und Nächtigung wird die Gästetaxe festgelegt. zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Auf dem Stand des Vorjahres belassen werden die Gebühren für die Benützung der Wasserversorgungsanlage und wie folgt verordnet: Der Beitragssatz f. d. Wasseranschlußgebühr wird mit S 100, --/m2 Geschoßfläche + 10% MWSt. festgesetzt, das sind 10% jenes Betrages, der den Durchschnittskosten f. d. Herstellung d. Wasserhauptrohrstranges aus duktilen Gußeisenrohren im Durchmesser von 80 mm in einer Tiefe von 1, 20 m entspricht. Wasser-.Grd.-.Geb. pro Anschl. S 100, --- halb. incl. 10% MWSt Wasserbezugsgebühr pro m3 S 4, 80 incl. 10% MWSt Hydrantenbenützung - Grd.-Geb. S 25, --. incl. 10% MWSt zu Pkt. 6 der Tagesordnung) Einstimmig werden die Gebühren für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage beschlossen und wie nachstehend aufgeführt verordnet: - 5 - Der Beitragssatz beträgt S 233, --, das sind 12 v.H. jenes Betrages, der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abwasserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m entspricht. Der Gebührensatz pro m3 Abwasser beträgt S 5, 20 (incl. MWSt.). zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Ebenfalls keine Veränderung gegenüber 1986 ergab sich bei der Festsetzung der Müllabfuhrgebühren. Sie werden in nachstehender Form einstimmig beschlossen: Entsorgungsgebühr f. 1 Haushalt (Kübel u. Säcke) Grundlast pro Haushalt S 300, --/Jahr Zuschlag pro Person S 30, --/Jahr Containerentleerung S 220, --/Ent. Entsorgungsgebühr für Wochenendhäuser und nicht ganzjährig bewohnte Gebäude - pauschal S 350, --/Jahr Müllsackpreis S 4, --/Sack Alle Gebühren incl. MWSt. zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Die Elternbeiträge für den Kindergarten werden wie bisher belassen und wie folgt einstimmig beschlossen: Elternbeiträge Kindergarten - 1. Kind S 80, --/Monat jedes weitere Kind S 60, --/Monat zu Pkt. 9 der Tagesordnung) Nachstehende Stundensätze für die Benützung von Gerätschaften der Gemeinde Fraxern werden ebenfalls einstimmig beschlossen: Kompressor S 160, --/h Betonmaschine S 80, --/h Stampfer S 80, --/h zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Die Stundenlöhne für Aushilfskräfte werden über einstimmigen Beschluß geringfügig angehoben. Stundenlöhne f. Aushilfskräfte - Männer S 70, --/h Frauen S 62, --/h - 6 - zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Dem Ersuchen des Österreichischen Bergrettungsdienstes, Ortsstelle Rankweil, wird dahingehend entsprochen, daß einstimmig ein Unterstützungsbeitrag für 87 in der Höhe von S 2, --/Einwohner gewährt wird. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Die Trassenführung des für 1987 geplanten" Oberen Gochtweges" soll den Gemeindevertretern anläßlich einer Begehung aufgezeigt werden. Ende d. Sitzung: 22.15 Uhr [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]