20140707_GVE000

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Letzte Änderung 27.05.2021, 10:23
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2014-07-27
Erscheinungsdatum 2014-07-27
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 07.07.14, abends 20.00 Uhr, im Bewegungsraum des Kindergartens. Anwesend: NACHBAUR Reinhard NACHBAUR Pius MAYR Steve ELLENSOHN Gerhard KATHAN Hugo MATHES Roland (Ersatz DEVIGILI Karin) MITTELBERGER Martin Ing. PRIMISSER Norbert ZILLER Harald HARTMANN Hermann NACHBAUR Erwin (Ersatz Ing. AMANN Friedrich) NEURURER Kornelia Entschuldigt abwesend: Tagesordnung: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum neu zu bildenden Verein „LEADERLAG Vorderland-Walgau-Bludenz“ – Beratung und Beschlussfassung. Änderung des Flächenwidmungsplanes – GST-NR 558/10 und 558/14 – Umwidmung von FF Freifläche/Freihaltegebiet in BW Baufläche/Wohngebiet – Beratung und Beschlussfassung. Asphaltsanierung „Kugelweg“ (Sportplatz „Kapieders“ bis „Mutaboden“) – Beratung und Beschlussfassung. Alphüttenverpachtungen „Schwimmersboden u. Wanna“ – Beratung und Beschlussfassung. Kauf der GST-NR 105 samt bestehendem Wohnhaus von WILHELM Otto und Emilie, Götzis – Beratung und Beschlussfassung (in nichtöffentlicher Sitzung). Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Genehmigung der Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen vom 14.04.2014 und 28.05.2014. Berichte. Allfälliges. GV-Sitzung 07.07.2014 Seite – 2 – Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. NACHBAUR Reinhard den Antrag, die Beratung über nachfolgende Belange mit in die Tagesordnung aufzunehmen:  Änderung der CHF-Darlehens-Verträge bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (Tilgungsaussetzung).  Haftungsübernahme für die Änderung des Kontokorrentrahmens der „Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltung GmbH & Co KG“ bei der Raiffeisenbank Vorderland (Kto. 2.481.349)  Wildbach- u. Lawinenverbauung – Betreuungsdienst – Erhöhung der Betragsgrenzen; ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung: Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum neu zu bildenden Verein „LEADERLAG Vorderland-Walgau-Bludenz“. Die Gemeindevertretung Fraxern beschließt die Teilnahme an einer „LEADER-LAG Vorderland-Walgau-Bludenz“ in der kommenden EU-Förderperiode. Zur Finanzierung des diesbezüglichen LAG-Managements in den Jahren 2015 bis 2023 werden von der Gemeinde Fraxern € 1, 00 pro Einwohner und Jahr bereitgestellt (jeweils gem. Verwaltungszählung Land Vorarlberg – Jahresdurchschnitt des Vorjahres). Die derzeit in Arbeit befindliche Entwicklungsstrategie (inkl. ausführlicher Beschreibung zu Schwerpunktsetzungen, Organisationsform, Statuten und Budgetplanung etc.) wird vor einer tatsächlichen Gründung der LAG noch allen Gemeindevertretungen zur Beschlussfassung (Beitrittsbeschluss) vorgelegt. Im Falle einer positiven Beurteilung des Antrags durch die zuständige Fachjury ist aus heutiger Sicht mit einer Gründung der LAG im Laufe des 01. Halbjahres 2015 zu rechnen. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung: Änderung des Flächenwidmungsplanes – GST-NR 558/10 und 558/14 – Umwidmung von FF Freifläche/Freihaltegebiet in BW Baufläche/Wohngebiet. Im Bereich der GST-NRn 558/10 und 558/14, beide KG 92108 Fraxern, wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fraxern gem. dem in der Sitzung vom 28.05.2014 beschlossenen Entwurf von FF Freifläche/Freihaltegebiet in BW Baufläche/Wohngebiet abgeändert. Seite – 3 – GV-Sitzung 07.07.2014 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung: Asphaltsanierung „Kugelweg“ – „Mutaboden“ Abschnitt Sportplatz „Kapieders“ bis Primär dient die Weganlage der Anbindung der Wald- und Alpflächen an das öffentliche Straßennetz. Zudem ist sie Teil der Mountainbikeroute 015/1998. Ausgehend von der intensiven Nutzung durch Holzfuhrwerke sind bezüglich der Wegqualität Zustände eingetreten, die eine sichere und störungsfreie Benutzung des Weges/der Straße nicht mehr gestatten. Die Wegeinstandsetzung beinhaltet die Beseitigung d.h. Reparatur größerer Schäden, die Wiedereinbringung und Einarbeitung von fehlendem Material, wie zum Beispiel die Ergänzung oder Wiederherstellung der Trag- und Deckschicht bzw. der Tragdeckschicht. Hierbei ist es zum Teil notwendig, schadhafte Befestigungen maschinell aufzureißen. Zudem garantiert die laufende Wegeunterhaltung einen permanent hohen, quasi neuwertigen Ausbauzustand der Wege/der Straßen. Für die betreffende Kleinflächensanierung des „Kugelweges“ – Abschnitt Sportplatz „Kapieders“ bis „Mutaboden“ – liegt ein Angebot der Fa. Wilhelm + Mayer Bau GmbH, Götzis, über EUR 9.328, 11 (netto ohne MwSt.) vor. Einstimmig wird beschlossen, die Maßnahmen am „Kugelweg“ zu den angebotenen Konditionen an die Fa. Wilhelm + Mayer, Götzis, zu vergeben. Für die gegenständlichen Arbeiten können Fördermittel aus der Mountainbikewegeförderung bzw. aus dem Katastrophenfonds erwartet werden. Begleitende Maßnahmen (z.B. Hängerfahrverbot) sollen helfen, die Schäden am Straßenkörper zu verringern. Für weitere Maßnahmen wäre ein Vergleich der Bringungskosten (Transportkosten im Vergleich zu den Erhaltungsaufwendungen) hilfreich. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung: Alphüttenverpachtungen „Schwimmersboden u. Wanna“ Wie können die Bewohner der Gemeinde Fraxern für die Mitarbeit auf unseren Alpen und damit verbunden den Erhalt dieses einmaligen Kulturgutes begeistert werden? Mit dieser Fragestellung hat sich der Alpausschuss der Gemeinde Fraxern eingehend befasst und dabei ein Modell zur aktiven Bürgerbeteiligung erarbeitet. Grob zusammengefasst sieht dieses Modell vor, dass Mitbürgern, die durch ihren Einsatz zum Erhalt unserer Alpen beitragen, die „Wannaalphütte“ zur zeitweisen Nutzung (privaten Nutzung) überlassen werden soll. Seite – 4 – GV-Sitzung 07.07.2014 Des Weiteren ist eine längerfristige Verpachtung der Hütte „Schwimmersboden“ angedacht. Vor einer Fixierung der Rahmenbedingungen soll zu den beabsichtigten Verpachtungen das Interesse bzw. die Rückmeldung aus der Bevölkerung eruiert werden. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Bis zur Sitzung sind folgende Dringlichkeitsanträge eingelangt: a) Änderung der CHF-Darlehens-Verträge bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (Tilgungsaussetzung). Zur Vermeidung von Kursverlusten wird die Tilgung der CHF-Darlehen bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG für das Jahr 2014 ausgesetzt. Ergänzend ist die Laufzeit des Darlehens 730 13 593 um 1 Jahr – bis 31.12.2015 – zu verlängern. Die für die betreffenden CHF-Darlehen budgetierten werden zur Sondertilgung von EURO-Darlehen eingesetzt. Tilgungsbeträge Details sind der angefügten Tabelle zu entnehmen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. b) Haftungsübernahme für die Änderung des Kontokorrentrahmens der „Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltung GmbH & Co KG“ bei der Raiffeisenbank Vorderland (Kto. 2.481.349) Die Gemeindevertretung Fraxern hat in der Sitzung vom 30.05.2012 beschlossen, die Haftung als Bürge und Zahler für zwei von der „Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG“ aufgenommene Kontokorrentkredite mit vereinbarten Kreditrahmen von jeweils EUR 50.000 zu übernehmen (BAWAG P.S.K 93 054 568 u. Raiffeisenbank Vdld. 2.481.349). Diesem Beschluss wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt (21.06.2012)! Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Einsparung von Gebühren ist beabsichtigt, die betreffenden Kreditrahmen wie nachstehend umzuverteilen (aufzulassen): BAWAG P.S.K 93 054 568 Raiffeisenbank Vorderland 2.481.349 keine Rahmenbereitstellung Rahmen EUR 100.000 Demgemäß kommt es zu keiner Erhöhung der Haftung, lediglich zu einer Umverteilung. Zur Sicherstellung aller Forderungen des Kreditgebers (Raiffeisenbank Vorderland), die aus diesem Schuldverhältnis entstehen, übernimmt die Gemeinde Fraxern die Haftung als Bürge und Zahler. Seite – 5 – GV-Sitzung 07.07.2014 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. a) Wildbach- u. Lawinenverbauung – Betreuungsdienst – Erhöhung der Betragsgrenzen; Die Gemeindevertretung Fraxern stimmt grundsätzlich einem finanziellen Rahmen von € 48.000, 00 für jede Maßnahme des Betreuungsdienstes der Wildbach- u. Lawinenverbauung zu. Dieser Betrag wird gem. WBFG zu je einem Drittel von Bund und Land Vbg. gefördert. Alle Maßnahmen des Betreuungsdienstes der WLF sind aber von einem Vertreter der Gemeinde mittels Formular I zu beantragen und die Arbeiten sind nach Abschluss von der Gemeinde abzunehmen und zu bestätigen. zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Genehmigung der Protokolle zu den Gemeindevertretungssitzungen vom 14.04.2014 und 28.05.2014. Das Protokoll zur Sitzung v. 14.04.14 wird einstimmig genehmigt. Die Genehmigung des Protokolls v. 28.05.14 wird auf die nächstfolgende Sitzung vertagt. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. NACHBAUR Reinhard berichtet über:  Projekt „Orsanka“ – Projektvorbereitung Ing. GROSS Daniel v. Büro Adler + Partner – Projektbegleitung DI HAHNEFELD – Bericht über „energetische Trinkwassernutzung“ ergeht in Kopie an GV; zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Allfälliges. VBgm. NACHAUR Pius informiert über den geplanten Ausflug der GV nach „Stanz“ am 26./27. September 2014. Ende d. Sitzung: 22.10 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: