19881222_GVE000

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Letzte Änderung 27.05.2021, 10:24
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 1988-12-22
Erscheinungsdatum 1988-12-22
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- 0 - Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus - Telefon (05523) 4511 Fraxern, am 15.12.1988 LADUNG UND BEKANNTMACHUNG zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, d. 19.12.88, abends 20.15 Uhr, im Gemeindesaal. BERICHTE 1) Endabrechnung Mittlerer Lugweg u. Büchelkopfweg - Förderungszusage; 2) Verlesung Sitzungsniederschriften Wasserverband Vorderland Miteigentümergem. Altersheim Standesamtsverbd. Vorderland Regionalplanungsgemeinschaft 3) Kindergartenuntersuchung 1987/88; 4) Stand IBR-Bekämpfung - Bericht v. Amt d. Vlbg. Landesregierung. BERATUNGSGEGENSTÄNDE 1) Verlesung u. Genehmigung d. letzten Sitzungsprotokolles. 2) Festsetzung d. Gemeindesteuern 1989: a) Grundsteuer A d) Lohnsummensteuer b) Grundsteuer B e) Getränkesteuer c) Gewerbesteuer f) Hundesteuer 3) Festsetzung d. Gästetaxe f. d. Jahr 1989. 4) Festsetzung d. Wassergebühren. 5) Festsetzung d. Kanalgebühren 6) Änderung d. Müllabfuhrordnung u. Festsetzung d. Müllabfuhrgebühren. 7) Festsetzung d. Elternbeiträge f. d. Kindergarten. 8) Festsetzung d. Stundensätze f. Kompressor, Betonmaschine u. Stampfer. 9) Festsetzung d. Stundensätze f. Aushilfskräfte. 10) Erweiterung d. Wasserversorgungsanlage BA 03 - Beratung über d. Annahme eines rückzahlbaren Fondsdarlehens. 11) Lebenshilfe Götzis - Beratung über Unterstützungsbeitrag 1988. 12) Österr. Bergrettung/Ortsstelle Rankweil - Beratung über Unterstützungsbeitrag 1988. 13) Beratung über die Schneeräumung auf Privatstraßen. - 1 - Gemeindeamt Fraxern 6833 Weiler-Klaus - Telefon (05523) 4511 Fraxern, am 11.01.1989 PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 22.12.1988, abends 20.15 Uhr, im Gemeindehaus. Anwesend: Bgm. Nachbaur Alois Nachbaur Reinhard Kathan Erich Summer Josef 110 Nachbaur Klemens Summer Gerhard Summer Josef 92 Nägele Kurt Hartmann Elmar Nachbaur Peter Dobler Martin Mittelberger Julius Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, daß die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist und die Mitglieder der Gemeindevertretung vollzählig erschienen sind. Die Beschlußfähigkeit ist somit gegeben. Dringlichkeitsanträge: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. Nachbaur den Antrag, nachstehende Belange mit in die Tagesordnung aufzunehmen. a) b) in c) Bestellung eines Mitgliedes in den Jagdausschuß Österr. Gemeindebund - Spendenansuchen f. d. Erdbebenopfer Armenien Festsetzung Kopienpreise Dem Ansinnen von Bgm. Nachbaur wird einstimmig stattgegeben. BESCHLÜSSE zu Pkt. 1 der Tagesordnung) Die Verhandlungsniederschrift zur Gemeindevertretungssitzung v. 16.11.88 wird verlesen und in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. - 2 - zu Pkt. 2 der Tagesordnung) Gemeindesteuern 1989 a) b) c) d) e) Grundsteuer A Hebesatz 500 Grundsteuer B " 420 Gewerbesteuer nach Ertrag " Gewerbesteuer n. d. Lohnsumme " Getränkesteuer " 10 172 1000 Von der Getränkesteuer ausgenommen sind Frühstücksgetränke, heiße Aufgußgetränke und Speiseeis. Durstlöscher: 1) Als Durstlöscher sollen Apfelsaft pur oder gespritzt sowie die Colamixgetränke angeboten werden. 2) Die Verkaufspreise für die Durstlöschergetränke müssen, bezogen auf eine Abgabemenge von 1/2 Liter S 3, -- unter dem Verkaufspreis von 1/2 Liter Bier liegen. 3) Die Gemeinde gewährt den Gastwirten pro Liter verkauftem Durstlöscher einen Förderungsbeitrag von S 4, --. 4) Alle übrigen Bedingungen bleiben gegenüber der bisherigen Regelung unverändert. f) Hundesteuer S 500, --/Hund (incl. Jagdhunde) Die Beschlußfassung aller Gemeindesteuern 1989 erfolgt einstimmig. zu Pkt. 3 der Tagesordnung) Mit S 4, --/Person und Nächtigung wird die Gästetaxe auf dem Stand des Vorjahres belassen. Die Beschlußfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 4 der Tagesordnung) Die Gebühren für die Benützung der Wasserversorgungsanlage werden wie nachstehend aufgeführt einstimmig beschlossen. Wasseranschlußgebühr S 105, --/m2 Geschoßfläche Mindestgeschoßfläche 150 m2 Beitragssatz excl. 10% MWSt. Wassergrundgebühr pro Anschluß S 105, --/Halbj. incl. MWSt. Wasserbezugsgebühr pro m3 S 5, -- incl. MWSt. Hydrantenben./Grundgebühr S 25, -- incl. MWSt. - 3 - zu Pkt. 5 der Tagesordnung) Ebenfalls einstimmig werden die Gebühren für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage wie folgt neu festgesetzt. Beitragssatz S 245, --/m2 Geschoßfläche excl. MWSt. Gebührensatz S 9, --/m3 Abwasser incl. MWSt. zu Pkt. 6 der Tagesordnung) über einstimmigen Beschluß werden die Müllabfuhrgebühren geringfügig angehoben und wie nachstehend verordnet. Entsorgungsgeb. f. 1 Haushalt S 360, --/Jahr Zuschlag pro Person S 40, --/Jahr Containerentleerung S 280, --/Ent. Entsorgungsgeb. f. Wochenendhäuser und nicht ganzjährig bewohnte Gebäude - pauschal S 360, --/Jahr Müllsackpreis S 5, --/Sack Alle Müllabfuhrgebühren incl. MWSt. Die Verordnung über die Abfuhr von Abfällen in der Gemeinde Fraxern wird in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. zu Pkt. 7 der Tagesordnung) Elternbeiträge Kindergarten - Beschlußfassung einstimmig 1. Kind S 90, --/Monat für jedes weitere Kind S 70, --/Monat zu Pkt. 8 der Tagesordnung) Für die Benützung von Gerätschaften der Gemeinde Fraxern werden über einstimmigen Beschluß nachstehende Stundensätze verrechnet. Kompressor S 160, --/h Betonmaschine S 80, --/h Stampfer S 80, --/h Alle Stundensätze excl. 20% MWSt. zu Pkt. 9 der Tagesordnung) Stundenlöhne für Aushilfskräfte Beschlußfassung einstimmig Männer S 75, --/h Frauen S 65, --/h - 4 - zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Die Gemeinde Fraxern erklärt über einstimmigen Beschluß die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds v. 25.11.1988, Zl. 588.143/6 - 022/88, betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens in der Höhe von S 960.000, -- für den Bau der Wasserversorgungsanlage BA 03. zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Unterstützungsbeitrag Lebenshilfe Götzis / S 4.000, -- / einstimmig zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Unterstützungsbeitrag Österr. Bergrettungsdienst/Ortsstelle Rankweil - S 2, --/Einwohner (519 lt. Volkszählung 81) - einstimmig zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Betreffend die Schneeräumung auf Privatstraßen wird einstimmig folgende Regelung getroffen. a) Der Straßenbesitzer hat als Auftraggeber zu fungieren. Er hat den Wunsch der Schneeräumung durch den Räumdienst der Gemeinde schriftlich zu erklären. b) Die Kosten für die Räumung der Privatstraßen trägt die Gemeinde. c) Sollte durch die Schneeräumung Schaden entstehen, so ist die Klärung der Verschuldensfrage keine Angelegenheit der Gemeinde. Haftung für entstandene Schäden wird von der Gemeinde ebenfalls keine übernommen. zu Pkt. 14 der Tagesordnung) Gem. § 13 Jagdgesetz, LGBl. 32/1988, hat die Gemeindevertretung ein Mitglied in den Jagdausschuß zu entsenden. Ebenfalls ist von der Gemeindevertretung ein Ersatzmitglied namhaft zu machen. Mitglied: Bgm. Nachbaur Alois einstimmig Ersatz: VBgm. Kathan Erich einstimmig Dem Aufruf des Österr. Gemeindebundes folgend, den erdbebengeschädigten Menschen in Armenien unter die Arme zu greifen, gewährt die Gemeinde Fraxern eine Spende über S 5.000, --. Die Beschlußfassung erfolgt auch hier einstimmig. Festsetzung Kopienpreis - Beschlußfassung einstimmig DIN A 4 und kleiner S 4, --/Kopie DIN A 3 s 5, --/Kopie - 5 - zu Pkt. 15 der Tagesordnung) Unter diesem Tagesordnungspunkt kommt es zu keiner Wortmeldung. Ende der Sitzung [Unterschrift des Bürgermeisters und des Schriftführers]