19541202_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:30
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1954-12-02
Erscheinungsdatum 1954-12-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - [Viereckiger Stempel: „angeschlagen am: 19. DEZ. 1952 abgenommen am: 2. 2. 1952 Bürgermeister.“] NIEDERSCHRIFT: über die am Donnerstag den 2.Dez.1954 um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Schulhauses in Vandans abgehaltenen Gemeindevertretungssitzung. Anwesend waren: 1.) Wachter Meinrad Bürgermeister 6.) Kasper Ernst Gemeindevertreter 2.) Bitschnau Alfons 1.Gemeinderat 7.) Dalla-Brida Alf.Gemeindevertr. 3.) Egele Josef 2.Gemeinderat 8.) Schoder Ferdinand Gemd. Vertr. 4.) Maier Viktor Gemeindevertreter 9.) Pfeifer Josef Gemeindevertr. 5.) Neher Oskar Gemeindevertreter 10.) Maier Bernhard Gemeindevertr. Entschuldigt waren: 1.) Schoder Josef Gemeindevertreter 2.) Wachter Ludwig Gemeindevertreter TAGESORDNUNG: A) Berichte des Bürgermeisters: B) Beschlüsse der Gemeindevertretung. 1.) Beschlußfassung über die Vergebung der Strassenbauarbeiten des Güterweges Vens-Ausservens 2.) Ansuchen: a) Lehrlingsheim Bludenz um einen Unterstützungsbeitrag b) Berufsschule Bludenz "Jugend am Werk" Unterstützungsansuchen c) Redeklub Ansuchen um die Benutzung eines Schulraumes d) Hartmann Heinrich HNr.94 und Kasper Wilhelm HNr.48 Ansuchen um die Wasseranschlußbewilligung 3) Festsetzung der Raummieten für Schulfremde Veranstaltungen im Schulhause. 4.) Beschlußfassung über die Miet-u. Bestandsverträge zwischen der Sennereigenossenschaft Vandans, der Gemeinde- u. Gendarmerie. 5.) Vergebung des freigewordenen Zimmers im Gemeindehaus Nr.16 6.) Ergänzung des Ortsschulrates. 7.) Allfälliges. Zur Tagesordnung: A) zu Berichte: Bürgermeister Wachter berichtet über versch. durchgeführte Besichtigungen im Einvernehmen mit der Wildbachverbauung im Bereiche des Relsbaches sua. Verlegung bezw. Erstellung der Garsillabrücke im Zuge der dortigen Verbauungsarbeiten während des Winters, Verbreiterungen der Dammlücken nach der Parzelle Innerbach. Ferner Lagebesichtigung von möglichen Bauplätzen im Ablagerungsgebiet der Wildbachverbauung im unteren Relsbachgebiet rechts und links der Landstrasse II.O.189 in Richtung Rodund, letzteres Anerbieten seitens der Wildbachverbauung über die mögliche Erwerbung von Baugründen aus dem Besitzstande der Wildbachverbauung durch die Gemeinde Vandans wurde in annerkennungswerter Weise von der Gemeindevertretung sehr begrüßt. -2Beschlüsse: zu 1) Es wurde einstimmig beschlossen, die Bauarbeiten des projektierten Güterweges in der Parzelle Ausservens auf Grund des preislich günstigsten Offertes an die Arbeitsgemeinschaft Neher-Salomon Vandans-Bürs zu vergeben und dem Offertsteller den Auftrag zu erteilen, mit den Bauarbeiten sofort zu beginnen. zu 2) a) Dem Lehrlingsheim Bludenz wurde als Unterstützungsbeitrag 3 rm Brennholz zum Selbstabholen bewilligt. b) Der Berufsschule(Berufsvorschule) "Jugend am Werk" in Bludenz wurde ein Beitrag von mindestens S 100.--bewilligt, ein Mehrbetrag jedoch nur dann, soweit gleichartige Gemeinden ebenfalls einen höheren Beitrag leisten. c) Es wurde beschlossen dem wieder in Tätigkeit getretenen Redeclub die unentgeltliche Benutzung eines Clubraumes im Schulhause zuzustehen, da dem Veranstalter ein gewisser Bildungscharakter zukommt. d) Es wurde einstimmig beschlossen den beiden Gesuchstellern, Hartmann Heinrich Vandans 94 und dem Trafikanten Kasper Wilhelm Vandans 48 die Wasseranschlußbewilligung an die bestehende Gemeindewasserversorgungsanlage zu erteilen uzw. unter den gleichen Bedingungen der am 19.11.1954 beschlossenen Wasseranschlußgebührenordnung gem. der Tarifpost Vollanschluß gegen Bezahlung von je S 1, 600.-zu 3) Es wurde beschlossen, dass für die Benutzung von Räumlichkeiten im Schulhause folgende Richtlinien in Zukunft zu gelten haben: a) Es wird allen Veranstaltern und Benützern der Schulräume zur Pflicht gemacht, jede beabsichtigte Anmietung von Veranstaltungsräumen im Schulhause mündlich oder schriftlich während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Anmeldung zu bringen und die entsprechenden Verwaltungsabgaben vorher zu entrichten, wobei die erforderlichen Auskünfte durch das Gemeindeamt erteilt werden. Ferner hat mit Beginn der Wirksamkeit dieses Gemeindevertretungsbeschlusses noch folgendes Rechtskraft zu erlangen: b) Es wird unterschieden, ob eine Raumbenutzung für schulische-oder der Fortbildung, bezw. reiner Unterhaltung dienstbar sein soll, dabei werden Veranstaltungen, denen der schulische und bildende Charakter zukommt von der Entrichtung einer Saalmiete befreit sein. Kurse, die von Privatpersonen auf Erwerb abgestellt sind und nicht von Schulbehörden gefördert werden, können von den Abgaben nicht befreit werden. Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur, welche von örtlichen Vereinen durchgeführt werden, kostet eine einmalige Benutzung des Saales S 50.-.Eine Veranstaltung welche voraussetzt, dass vorher mehrere Proben im Saal notwendig sind haben S 100.-- zu entrichten. Örtliche Veranstalter, gesellschaftliche Darbietungen, welche keine behördlich anerkannte Satzungen nachweisen können, haben einen Zuschlag von 50% des obigen Tarifes zu entrichten. Auswärtige, bezw. ortsfremde Veranstalter haben einen 100%igen Zuschlag zur Saalmiete zu entrichten. Die notwendigen Aufräumungskosten sind in den obigen Ansätzen nicht mitinbegriffen und müssen sonach mit dem Hausdiener vereinbart werden, bezw. direkt an diesen zur Vergütung kommen. Die Benutzungsmieten sind in jedem Falle bei der Anmeldung mit den Verwaltungsabgaben vorher bei der Gemeindekasse zur Einzahlung zu bringen. Ferner muß vom Veranstalter eine Person als verantwortlich für Ruhe und Ordnung namhaft gemacht werden. Der Veranstalter ist auch für evtl. entstehende Schäden verantwortlich. c) Ganz besonders wird die Verpflichtung den Veranstaltern auferlegt, dass, soferne, Schulkinder und Jugendliche im Sinne der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu solchen Vergnügungen zur Teilnahme miteingeladen werden, die Programme oder Theaterrollen rechtzeitig dem Ortsschulrat zur Begutachtung vorzulegen sind. -3zu 4) Es wurde einstimmig beschlossen die vorgelegten Miet- u. Bestandsvertragsentwürfe in der Entwurfsform abgefasst zwischen den drei Vertragsschliessenden "Sennereigenossenschaft-Gemeinde- und der Gendarmeriekommandostelle" gutzuheißen und fertigen zu lassen. zu 5) Es wurde beschlossen, lt. schriftlicher Abstimmung das freigewordene Zimmer im Gemeindehaus Nr.16 der Rentnerin Wachter Rosa mit einer monatlichen Miete v. S 25.--ab 1.1.1955 bis auf weiteres zu vermieten. zu 6) Die notwendig gewordene Ergänzungswahl in den Ortsschulrat ergab auf Grund eines Vierer-Vorschlages die Mehrheit, Herrn Bitschnau Alfons, Gärtner in Vandans HNr.3 als Ortsschulrat zu bestätigen. zu 7) wurde beschlossen, in Sache der Wegverhältnisse bei der Kehre 1 Einfahrt von der oberen zur unteren Garsillabrücke die dort möglichen und notwendigen Verhältnisse durch das Baukomitee zu besichtigen und je nach Möglichkeit Veranlassung auf Abänderung der umständlichen Wegverhältnisse zu treffen. Ferner wurde ein fünfgliederiges Komitee beauftragt, die vom Herrn Jagdpächter A. Frey Schweiz in großzügigerweise den Lawinengeschädigten der Gemeinde Vandans zur Verfügung und Verteilung gestellten Betrages v. rd. S 10, 000.--mit der Verteilung zu beauftragen, dem folgende Herren angehören: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Maier Josef Waldaufseher Vandans 88 Thum Ignaz Oberjäger Vandans 85 Maier Viktor Landwirt Vandans 14 Egele Josef Landwirt Vandans 209 Bitschnau Alfons Landwirt Vandans 3 Ferner wurde einstimmig beschlossen, die von Lehrer H. Neier benutzte Schulwohnung für den eigenen Bedarf der Gemeinde freizumachen. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, die innerhalb zweier Wochen nach deren Verlautbarung beim gef. Gemeindeamte während der Amtsstunden schriftlich einzubringen wäre. f.d.R.d.A. Schriftführer: Der Bürgermeister: [Unterschrift: „Wachter“]