19920527_GVE024

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:30
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1992-05-27
Erscheinungsdatum 1992-05-27
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 27.5.1992 Niederschrift aufgenommen am 27. Mai 1992 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 24. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Vandans in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. Mai 1992 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Günter Fritz, Leonhard Ammann und Traugott Mostböck Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Stampfer und GV Rudolf Zudrell Schriftführer: GemSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Traugott Mostböck gemäß § 37 GG durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 11 zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung vom 23.4.1992 2. Festsetzung des Hebesatzes für das Jahr 1992 zur Einhebung der Fremdenverkehrsbeiträge 3. Entscheidung zum Ansuchen von Frau Ottilie Bitschnau, Vandans, Dorf 3, um Einräumung eines weiteren Geh- und Fahrrechtes zur Grundparzelle 68/2 4. Entscheidung zur Berufung von Herrn Johann Bleiner, Vandans, Daleu 722, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.3.1992 5. Beschlußfassung zur Finanzierung des aus den Damen-Weltcup-Rennen resultierenden Restabganges 6. Stellungnahme zu den diversen Bedingungen und Auflagen der Sachverständigen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer Bauaushubund Bauschuttdeponie 7. Genehmigung zur Umschuldung diverser laufender Darlehen aufgrund verbesserter Konditionen -28. Genehmigung einer Neuregelung im Zusammenhang mit den AltpapierVereinssammlungen 9. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages über ein Gesetz über die Feststellung eines Anerbenbrauches 10. Berichte und Anfälliges 11. Planungsvergabe zur Sanierung der Freibadanlage Vandans Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. April 1992, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Eingangs seiner Ausführungen bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, daß am 15. Jänner 1992 eine Änderung der bisherigen Abgabengruppenverordnung im Landesgesetzblatt 1/1992 verlautbart worden sei. Diese beinhalte eine Reihe von Änderungen in der Einteilung der Abgabegruppen. Darüberhinaus verpflichte man nunmehr auch Privatzimmervermieter (Vandans = Ortsklasse B) zur Entrichtung einer Abgabe (Ortsklasse B = S 300, --). Eine solche Abgabe werde ferner auch allen Vermietern von Ferienwohnungen und häusern auferlegt und zwar je Ferienwohnung und -haus S 600, -- in der Ortsklasse B. Aus dem Titel Fremdenverkehrsbeitrag habe man im vergangenen Jahr insgesamt S 410.000, -- vereinnahmt. Dieser Betrag liege zwar unter den Erwartungen, trotzdem solle, so jedenfalls die Anschauung des Vorsitzenden, der bisherige Hebesatz mit 0, 6 v.H. nicht neuerlich erhöht werden. Vielmehr solle man die Auswirkungen dieser nunmehrigen Änderung der Abgabengruppenverordnung vorerst abwarten. Dieser Meinung des Vorsitzenden schließen sich auch die Damen und Herren der Gemeindevertretung an. Einstimmig wird sodann für das laufende Jahr 1992 der Hebesatz zur Einhebung des Fremdenverkehrsbeitrages mit 0, 6 v. H. festgesetzt. 3. Das von der Antragstellerin am 12.5.1992 eingebrachte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Die Antragstellerin erbittet darin die Einräumung eines weiteren Geh- und Fahrrechtes zur Grundparzelle 68/2 und zwar ostseitig der Grundparzelle 67/2 (Vorplatz des Feuerwehrhauses). In weiterer Folge ergibt sich eine rege Diskussion, bei der Vor- und Nachteile eines solchen Geh- und Fahrrechtes, insbesondere im Hinblick auf die Benützung des Vorplatzes durch die Feuerwehr, abgewogen werden. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung letztlich für eine Vertagung der Entscheidung aus und regt eine gemeinsame Beratung an Ort und Stelle an. Zu diesem Lokalaugenschein soll die Antragstellerin und das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr geladen werden. 4. Recht umfassend schildert der Bürgermeister den bisherigen Werdegang in der Bauangelegenheit Johann und Monika Bleiner. Von besonderer Bedeutung seien zweifelsohne die beiden Gutachten vom 17.10.1990 und vom 28.1.1992. Im erstgenannten Gutachten habe sich der damalige Amtssachverständige für Raumplanung und Gestaltung für eine positive Erledigung des Bauantrages ausgesprochen. -3Aufgrund des Verhandlungsergebnisses habe er, so der Bürgermeister weiter, ein zusätzliches Gutachten beantragt, bei der insbesondere auch die Frage der Verträglichkeit im Hinblick auf die im Nahbereich vorhandene Bausubstanz geprüft werden sollte. Im angeforderten Gutachten habe das Amt der Vorarlberger Landesregierung dann die Auffassung vertreten, daß das gegenständliche Bauobjekt zu einem nicht vertretbaren Maßstabsbruch und zu einer nicht vertretbaren Störwirkung des Ortsbildes gerade hier am prägnanten und weit einsehbaren Siedlungsrande führen würde. Im Interesse der Wahrung eines intakten Orts- und Siedlungsbildes solle daher von einer Bewilligung des gegenständlichen Bauvorhabens Abstand genommen werden. Wegen Befangenheit übergibt der Bürgermeister darauf den Vorsitz an seinen Vertreter Franz Egele. In weiterer Folge plädiert GV Manfred Vallaster für eine Aufhebung des Bescheides und eine neuerliche Beratung im Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege. Vbgm. Franz Egele hält diesem Ansinnen entgegen, daß dieser Bescheid, nachdem offensichtlich keine Verfahrensmängel vorliegen, nicht ohne weiteres aufgehoben werden könne. Seiner Meinung nach sei aber denkbar, daß die Entscheidung über die heute gegenständliche Berufung vertagt werde. Bis zur endgültigen Entscheidung solle die Gemeindevertretung die tatsächliche Verträglichkeit des Bauvorhabens an Ort und Stelle abklären. Zur Entscheidungsfindung an Ort und Stelle sollen dann auch die Bauwerber und jedenfalls der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung geladen werden. Dieser Anschauung des Vizebürgermeisters schließen sich in weiteren Wortmeldungen auch GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau und GV Ernst Stejskal an. Einstimmig sprechen sich daraufhin die Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Vertagung der Berufungsentscheidung aus und befürworten die von Vbgm. Franz Egele vorgeschlagene weitere Vorgangsweise. 5. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß für die Damenweltcuprennen 1992 am Golm ursprünglich Kosten in Höhe von 4.9 Millionen Schilling veranschlagt waren. Dieser Kostenrahmen habe schon damals einen geschätzten Abgang von S 1.750.000, -- beinhaltet. Durch den Ausfall eines Wettbewerbes (Super-G) und der Verpflichtung zur Durchführung zweier Europacuprennen, habe sich der Kostenrahmen nunmehr aber auf S 5.686.000, -- erhöht. Folgedessen habe sich auch der ursprünglich geschätzte Abgang nicht halten lassen und habe sich nunmehr aufgrund der Schlußabrechnung auf 2.9 Millionen Schilling erhöht. Die Gemeinde Vandans habe sich bisher mit insgesamt S 106.285, -- an der Abgangsfinanzierung beteiligt. Nach der nunmehrigen Erhöhung des Finanzierungsabganges erhöhe sich zwangsläufig auch jener auf die Gemeinde Vandans entfallende Anteil und zwar um S 57.945, --. Mit 20 : 1 Stimme (GV Ernst Stejskal) genehmigt die Gemeindevertretung die Übernahme dieses erhöhten Finanzierungsanteiles. Der von der Gemeinde Vandans zu tragende Abgangsanteil beträgt somit insgesamt S 164.230, — . GV Ernst Stejskal begründet seine Gegenstimme mit dem Umstand, daß er sich bereits früher gegen die Bewerbung als Austragungsort dieser DamenWeltcuprennen ausgesprochen habe und konsequenterweise jetzt nicht eine Abgangsfinanzierung mittragen könne. -46. Anhand der Verhandlungsschrift vom 7. Mai 1992 berichtet der Bürgermeister über das Ergebnis dieser kommissionellen Verhandlung zur Neuerrichtung einer Bauaushub- und Bauschuttdeponie. In weiterer Folge informiert er auch über die von den verschiedenen Amtssachverständigen geäußerten Bedingungen und Auflagen. Die wesentlichsten hievon stellen sich im Detail wie folgt dar: A) Auflagen des Amtssachverständigen für Geologie und Abfallwirtschaft: a) Der Bereich der Deponiebasis ist abzudichten. Dies kann im vorliegenden Fall mit einer zweilagigen mineralischen Dichtung, die jedenfalls einen Durchlässigkeitsbeiwert von 10-9 m/Sek. aufweisen muß, erfolgen. Über diese mineralische Abdichtung ist eine Lage aus gut durchlässigem Material einzubringen. Dies kann entweder aus grobem Kiessplitt oder aufbereitetem Bauschutt, wie beispielsweise Ziegelschuttmaterial, erfolgen. b) Der Deponiebetrieb ist abschnittsweise zu führen, d.h., es ist vor Beginn der Schüttungen ein Areal, das inetwa einem Zweijahresbedarf entspricht, vorzubereiten, dann kann die Schüttung erfolgen und zeitgerecht vor Erschöpfung des Deponieabschnittes ist dann der nächste Deponieabschnitt vorzubereiten. Der erste Deponieabschnitt ist dann zu rekultivieren, wie dies im Sachverhalt dargestellt ist. c) Gegenüber dem Gafaduratobel ist es erforderlich, den Deponiekörper mit grobem Blockwerk erosionssicher zu bewehren. Hiezu können auch große Betonbrocken eingesetzt werden. d) Gegenüber dem Hochwasserschutzdamm zum Mustrigilbach hat die Schüttung einen Abstand von mind. 1 m einzuhalten. e) Die aus der Deponie austretenden Sickerwässer sind so zu fassen, daß es möglich ist, Untersuchungen über die Wasserqualität durchführen zu lassen. Sollte die Sickerwasserqualität so beeinträchtigt sein, daß eine Versickerung oder eine Einleitung in ein Fließgewässer nicht zulässig ist, so sind entsprechende Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. f) Entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes sowie des Bundesabfallwirtschaftsgesetzes ist es erforderlich, daß die abgelagerten Bauschuttmassen durch eine Wiegung ermittelt werden; eine entsprechende Anlage ist vorzusehen. g) Auf der Deponie dürfen nur Aushub- und Bauschuttmaterialien abgelagert werden, die zumindest den Qualitätsanforderungen der Eluatklasse IIa gemäß ÖNORM S 2072 entsprechen. Keinesfalls dürfen Hausmüll oder diesen vergleichbaren Abfälle aus Industrie und Gewerbe, Sperrmüll oder gefährliche Abfälle auf der Deponie abgelagert werden. Sollten nicht bewilligte Abfälle, auch durch Dritte, auf der Deponie abgelagert werden, so sind diese vom Antragsteller unverzüglich und auf Kosten des Antragstellers zu entfernen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. h) Die Sickerwasserqualität der Deponie ist halbjährlich durch ein staatlich anerkanntes Labor zu untersuchen. Diese Untersuchung soll sich längstens bis 2 Jahre nach Schließung der Anlage erstrecken. Die Untersuchungszeugnisse sind der Behörde zu übermitteln. -5- B) Auflagen des Amtssachverständigen für Gewässerschutz: a) Vom Deponiebetreiber ist ein Deponiebuch zu führen, in welchem eingetragen wird, von wem, wann und welche Materialien deponiert werden. b) Für die Betreuung der Deponie ist der Behörde eine verantwortliche Person zu nennen, die in den Zeiten, in denen die Deponie beschickt wird, das abgelagerte Material kontrolliert. c) Sollten nicht genehmigte Materialien deponiert worden sein, so sind diese umgehend einer geordneten Deponie zuzuführen. d) Im Bereich der Deponie dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (Dieselöl, Schmieröl, Schmiermittel etc.) gelagert werden. Betankungsarbeiten von Baustellenfahrzeugen dürfen ausschließlich durch Tankwagen oder mitgebrachte Kleingebinde erfolgen. C) Auflagen des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz: a) Die Oberflächenform des Deponiekörpers muß in einer zeichnerischen Darstellung mit mehreren Quer- und Längsprofilen gekennzeichnet werden. Jedenfalls darf keine durchgehend schiefe Ebene entstehen. b) Es muß in etwa wieder eine Bauschuttkegelform erreicht werden. Hier ist also eine gewisse Sensibilität erforderlich. Gleichzeitig sind die Böschungen des Deponiekörpers zum angrenzenden Gelände so auszuführen, daß ein harmonischer Übergang zum natürlichen Gelände erfolgt. c) Das Erfordernis der Rodung muß durch einen Massenvergleich begründet werden. Ansonsten darf der nordwestliche Waldrand nicht beeinträchtigt werden. D) Auflagen des forsttechnischen Amtssachverständigen: a) Die Rodungsbewilligung darf ausschließlich für den beantragten Zweck und befristet auf die Dauer von 10 Jahren erteilt werden. b) Die Rodungen sind abschnittsweise entsprechend einem ca. 2-jährigen Deponiebedarf durchzuführen. Die beanspruchten Waldflächen sind im Flächenumfang der derzeitigen Bestückung nach Auffüllung der jeweils zweijährigen Rodungsabschnitte in der nächstfolgenden Vegetationsperiode zu humusieren und mit den Baumarten Fichte, Buche, Esche und Lärche im Mischungsanteil von jeweils 25% aufzuforsten. Spätestens 10 Jahre nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides müssen die gesamten gerodeten Waldflächen wieder aufgeforstet sein. Diese Aufforstungen sind in der Folge bis zur Sicherung der Kultur nach Erfordernis nachzubessern und zu pflegen. c) Die Rodungsgrenzen sind in der Natur so zu markieren, daß sie während der Dauer der Rodungsbewilligung dauernd ersichtlich bleiben. d) Sofern durch die Anlage der Deponie Grenzsteine betroffen werden, sind diese vor Baubeginn einzumessen und nach Abschluß der Deponierung wieder zu versetzen. e) Waldflächen außerhalb der bewilligten Rodungsfläche dürfen nicht befahren oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. -6- E) Auflagen des Amtssachverständigen für Wildbach- und Lawinenverbauung: a) Am Schwemmkegel hals des Gafaduratobels ist ein Auffangbecken auszuheben. Planung und Ausführung hat im Einvernehmen mit der WLV zu erfolgen. b) Eine Auffüllung hinter dem Mustrigilbachdamm ist aus statischen Gründen (Standsicherheit der Ufermauern) wahrscheinlich nicht möglich. Sollte eine solche trotzdem stellenweise ins Auge gefaßt werden, wäre eine Untersuchung durch einen Zivilingenieur für Statik durchführen zu lassen. c) Der parallel zum Mustrigilbachdamm verlaufende Waldstreifen hat bei möglichen Dammbrüchen bzw. Überbordungen des Dammes eine Funktion als zusätzlicher Schutz (Ausfiltern von Geschiebe) und dürfte daher nicht wesentlich verkleinert werden. Es wird auch im Hinblick darauf, daß wegen der geringen Schütthöhe im Waldbereich keine großen Schuttkubaturen unterzubringen sind, auf das Gutachten des Sachverständigen für Naturund Landschaftsschutz verwiesen. d) Da fallweise Lawinengefährdung aus dem steilen Waldbereich bzw. aus dem Gafaduratobel zu erwarten ist, dürfen Arbeiten im Deponiebereich im Winter nur im Einvernehmen mit der örtlichen Lawinenkommission durchgeführt werden. Die vor angeführten Bedingungen und Auflagen werden in der Folge rege diskutiert und beraten, wobei insbesondere die nachstehenden Auflagen keinerlei Verständnis finden und daher von der Gemeinde Vandans als Antragstellerin nicht akzeptiert werden können. 1. Die Installierung einer Waage zur Ermittlung der abgelagerten Bauschuttmassen. Diese Forderung stelle eine nicht zumutbare Härte dar. Die Kosten für eine derartige Waage und deren Bedienung stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Einrichtung. Anhand bestehender Tabellen könne das anfallende Material je nach Art und spezifischem Gewicht in Tonnen umgerechnet werden, zumal die Gemeinde als Betreiberin ein Deponiebuch zu führen habe, in welchem einzutragen sei, von wem, wann, in welcher Menge und welche Materialien deponiert werden. 2. Die Ausführung der Oberfläche nach Erreichen des Deponievolumens als nicht schiefe Ebene. Diese Forderung entbehre jeder Grundlage und müsse als Affront gegen die Landwirtschaft gewertet werden. Die zur Diskussion stehende Liegenschaft werde seit Jahrzehnten landwirtschaftlich genutzt. Es sei eine Forderung des Grundeigentümers, das Grundstück nach Erreichen des Füllgrades wieder so auszubilden, daß eine landwirtschaftliche Nutzung möglich sei. Die Ausbildung von künstlichen Kuppen, Tiefen und Erhöhungen erschwere die landwirtschaftliche Nutzung ungemein beziehungsweise verunmögliche eine solche nahezu. -7- 3. Am Schwemmkegelhals des Gafaduratobels ist ein Auffangbecken auszuheben. Auch diese Forderung stelle eine unzumutbare Härte dar. Seit Jahrzehnten beeinträchtige das Gafaduratobel sowohl die zur Diskussion stehende Liegenschaft als auch die darunter liegenden Liegenschaften einschließlich der Zufahrtswege. Die Zuständigkeit zur Schaffung eines Auffangbeckens liege daher eindeutig beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, zumal eine solche Maßnahme schon längst fällig gewesen wäre. 4. Die Zufahrtsstraße zum geplanten Deponiegelände soll zur Hintanhaltung von Staubbelästigungen asphaltiert werden. Auch diese Forderung der Anrainerin Hildegard Behrens könne nicht akzeptiert werden. Die Kosten einer derartigen Staubfreimachung überschreite die wirtschaftliche Zumutbarkeit. Im übrigen beschränke sich der Verkehr auf einige wenige Stunden in der Woche. Im Interesse der betroffenen Anrainerin werde man aber alternative Lösungsvorschläge (Einbau von Altasphalt-Recycling-Material) prüfen. Abschließend wird der Bürgermeister bevollmächtigt, bei der Bezirkshauptmannschaft eine entsprechende Stellungnahme zum damaligen Verhandlungsergebnis einzubringen. Im übrigen genehmigt die Gemeindevertretung die Annahme der restlichen Bedingungen und Auflagen und gewährleistet die Einhaltung und Akzeptanz derselben. 7. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß aus den Titeln "Allgemeine Sonderschule", "Kindergartenneubau" und "Feuerwehrhausanbau" noch drei Darlehen zu tilgen sind. Der damals vereinbarte Zinssatz entspreche aber nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Aus diesem Grunde habe er hiezu verschiedene Finanzierungsangebote eingeholt. Diese werden daraufhin vom Bürgermeister erläutert. Einstimmig spricht sich die Gemeindevertretung sodann für eine Annahme des von der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg vorliegenden Angebotes aus und genehmigt die Umschuldung der nachstehenden Darlehensbeträge und zwar Allgemeine Sonderschule: S 1.173.568, -Kindergartenneubau: S 958.266, 50 , -Feuerwehrhausanbau: 889.361, -per 1. Juni 1992 an die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank. 8. Die vom Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz erarbeitete Neuregelung hinsichtlich der Entsorgung von Altpapier aus Vereinssammlungen wird vom Vorsitzenden im Detail erläutert und stellt sich wie folgt dar: a) Die Neuregelung gilt ab dem 1. Mai 1992 und endet mit dem 31. Dezember 1992. b) Der sammelnde Verein beauftragt die Fa. Neier, die Verarbeitung/Entsorgung des von ihm gesammelten Altpapieres zu übernehmen. c) Die Rechnung wird der Gemeinde (nicht dem Verein) durch die Fa. Neier gelegt. -8- d) Die Gemeinde meldet dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz die entsorgten Mengen mit entsprechenden Nachweisen (Wiegeschein, Auszahlungsbestätigung). e) Die Gemeinde leistet an den Verein einen Zuschuß von S 0, 50/kg für die Sammeltätigkeit. f) Die Gemeinde erhält S 0, 1 O/kg des Vereinsbeitrages sowie die vollen Verarbeitungs- und Transportkosten aus Landesmitteln ersetzt. Dieser Kostenersatz wird nur gewährt, wenn die Entsorgung durch die Fa. Neier zu den im beigelegten Schreiben genannten Bedingungen erfolgt. g) Die Abrechnung der Förderungsbeiträge erfolgt wie bisher unter den in Punkt 4 genannten Bedingungen über den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz. h) Der Fa. Neier sind zwecks optimaler Abwicklung folgende Informationen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen: - Sammeltermine - SammelStandort Verantwortliche Person (Telefon Nr.) i) Die Trennung des Altpapieres hat möglichst in die beiden Sortimente Kartonagen und Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften etc.) zu erfolgen. Ebenfalls einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung diese Neuregelung und zwar rückwirkend zum 1. Mai 1992. 9. Der Bürgermeister und GV Manfred Vallaster erläutern gemeinsam den wesentlichen Inhalt des vom Landtag am 8. April 1992 beschlossenen Gesetzes über die Feststellung eines Anerbenbrauches. Einstimmig vertritt die Gemeindevertretung hiezu die Auffassung, daß dieser Beschluß des Landtages keiner Volksabstimmung unterzogen werden soll. 10. Der Bürgermeister berichtet, daß - am 28. April 1992 vom Pfarramt Vandans ein Schreiben eingelangt sei, in dem sich die Pfarre für den bewilligten Kostenbeitrag zur Sanierung des Pfarrhauses bedanke; - das Bauhofareal samt den Bauhofgebäuden der seinerzeitigen Firma Atzmüller nunmehr vom Bauunternehmen Ing. Karl Jäger, Schruns, um S 7.350.000, -- erworben worden sei. Die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Zufahrt und die bestehenden Beschränkungen nach dem Flächenwidmungsplan und dem Schutzzonenbereich des Grundwasserpumpwerkes seien dem neuen Eigentümer zur Kenntnis gebracht worden; - die Firma SEBA, Meßtechnik, Klagenfurt, das Ortswassernetz der Gemeinde einer Wasserverlustanalyse unterzogen habe. Trotz der enormen Netzlänge von rund 20 km habe man lediglich 3 Schadensfälle feststellen müssen. Der daraus resultierende Wasserverlust betrage 3, 7 m3 pro Stunde und liege damit in einem vertretbaren Rahmen. Die Kosten der Analyse werden je zu einem Drittel von Bund und Land sowie Vorarlberger Illwerke AG und Gemeinde finanziert; -9- - das von der Vorarlberger Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft beabsichtigte Wohnbauprojekt "Dauner" sowohl vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung der Vorarlberger Landesregierung als auch vom Bausachverständigen der Gemeinde Vandans negativ und als nicht akzeptabel beurteilt werde. Damit trotzdem eine baldmöglichste Realisierung des Bauprojektes erreicht werden könne, empfehle er eine gemeinsame Diskussion mit den Antragstellern einerseits und den Sachverständigen bzw. der Gemeindevertretung andererseits. Zur besseren Beurteilung werde er versuchen, einige im Land Vorarlberg bereits bestehende Wohnanlagen fotographisch zu präsentieren. Unter Punkt "Anfälliges" bemängelt GV Manfred Vallaster die von der Vorsitzenden des Arbeitsausschusses für Kulturwesen und Veranstaltungen in der Sitzung vom 23. April 1992 getroffenen Feststellungen, wonach die Mitarbeit und Aktivität der ÖVP-Fraktion innert des genannten Arbeitskreises als äußerst notdürftig und mangelhaft beurteilt werde. Seiner Meinung nach bemühe sich die ÖVP-Fraktion bzw. deren Ausschußmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen. Diese von der Vorsitzenden getroffene Feststellung müsse er daher entschieden zurückweisen. In der Folge ergeben sich zwischen der Vorsitzenden des Arbeitsausschusses Gerlinde Linder und Inge Dobler einerseits und Dr. Gernot Hämmerle und Manfred Vallaster andererseits mehrere Wechselreden, wobei alle Genannten die Positionen aus ihrer Sicht interpretieren. GV Elmar Kasper ersucht den Bürgermeister um Auskunft, ob zur Umstrukturierung der Allgemeinen Sonderschule Vandans in ein Heilpädagogisches Zentrum bereits eine Beschlußfassung der Gemeinde vorliege und der hiezu geforderte Raumbedarf auch tatsächlich gegeben sei. Dazu stellt der Bürgermeister fest, daß eine Beschlußfassung der Gemeinde noch nicht erfolgt sei und erste amtsinterne Prüfungen jedenfalls ergeben hätten, daß der benötigte Raumbedarf derzeit voraussichtlich nicht erfüllt werden könne. In diesem Zusammenhange urgiert GV Elmar Kasper neuerlich eine Änderung der Verkehrssituation vor dem Schulgebäude. Seiner Meinung nach bestehe eine Lösung einzig und alleine in der Einführung einer Einbahnregelung. Obwohl die Gemeindevertretung seinerzeit eine solche beschlossen habe, sei diese bis heute nicht in die Tat umgesetzt worden. Bgm. Burkhard Wachter stellt richtig, daß bis heute keine Entscheidung zur Einführung einer Einbahnregelung getroffen worden sei. Der zuständige Arbeitsausschuß habe eine solche zwar befürwortet, eine Beschlußfassung hierüber stehe aber noch aus. Richtig hingegen sei, daß die Gemeindevertretung eine Prüfung an Ort und Stelle angeregt und diese bis heute nicht stattgefunden habe. Er verspreche aber eine diesbezügliche Beratung in einer der nächsten Sitzungen. Desweiteren erbittet GV Elmar Kasper um Auskunft über den Stand des Bewilligungsverfahrens zum Umbau des ehemaligen KONSUM-Objektes. Dazu gibt der Bürgermeister bekannt, daß ein diesbezügliches Bauverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft anhängig sei. Mangels entsprechender Planunterlagen sei das Bauverfahren aber bis auf weiteres ausgesetzt worden. Eine Entscheidung sei bis dato also nicht vorliegend. Letztlich ersucht GV Elmar Kasper um einen Appell in den "Mitteilungen des Bürgermeisters", in dem die Bevölkerung von Vandans zum Einhalten der Geschwindigkeit auf sämtlichen Gemeindestraßen ersucht werden soll. -1011. In tiefer Besorgnis informiert der Bürgermeister über den teils äußerst schlechten Bauzustand des Schwimmbades. Die Reinigungsleistung der Filteranlagen sei alles andere als befriedigend, der Wasserverlust innert des Beckens belaufe sich zwischenzeitlich auf 100.000 m3 pro Jahr und die Beckenverkleidung könne nur mehr mit Improvisationen aufrecht erhalten werden. Er hoffe, daß diese Badesaison noch ohne größeren Schadensfall beendet werden könne. Ein weiteres Aufschieben der längst fälligen Großsanierung sei aber unvertretbar und nahezu fahrlässig. Auch wenn die finanzielle Größenordnung einer solchen Sanierung noch unbekannt sei und auch die Finanzierung selber noch viele Fragen offen lasse, müsse nunmehr eine Entscheidung getroffen werden. Er empfehle daher die Vergabe eines Planungs- und Ausschreibungsauftrages zur Sanierung des Schwimmbades Vandans, damit Umfang und Kostenerfordernis ziffernmäßig bekannt werde. In diesem Zusammenhange berichtet der Bürgermeister über die am 22. und 23.5.1992 stattgefundene Bäderbesichtigung, bei der sowohl edelstahlverkleidete als auch verfließte Becken geprüft worden seien. Nach diesen Erkenntnissen gebe es eine eindeutige Präferenz zugunsten der Beckenauskleidungen in Edelstahl. Zurückkommend auf die im Schwimmbad Vandans anstehende Sanierung plädiert der Bürgermeister weiters für eine rasche Planungsvergabe, wobei seiner Meinung nach ein solcher Auftrag an die BERNDORF METALL- und BÄDERBAU Ges.m.b.H. erteilt werden soll. Von der Fa. Berndorf sei, wie übrigens auch von der Fa. Hinke, ein diesbezügliches Angebot vorliegend. Der Kostenaufwand werde von beiden Unternehmen mit 2, 5% der Summe aller geplanten Gewerke, die anläßlich der Anbotslegung ermittelt werden, maximal jedoch S 250.000, --, beziffert. Vbgm. Franz Egele gibt zu bedenken, daß vermutlich nur die Variante "Edelstahl" müsse aus wirtschaftlichen Überlegungen Varianten" Fliesen" und "Folie" geprüft eine solche Ausschreibung beinhalte. Seiner Meinung nach jedenfalls aber auch die werden. GV Manfred Vallaster pflichtet dieser Anschauung des Vizebürgermeisters bei und regt an, bei der Ingenieurkammer für Tirol und Vorarlberg Erkundigungen hinsichtlich eines auf diesem Gebiet spezialisierten Fachmannes einzuholen. Ein solcher solle dann im Auftrag der Gemeinde den Bauzustand und den Sanierungsumfang des Schwimmbades prüfen und der Gemeinde einen Sanierungsvorschlag erarbeiten. Dieser Meinung schließen sich daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung an. Sollte wider Erwarten kein entsprechender Fachmann gewonnen werden können wird der Bürgermeister ermächtigt, einen entsprechenden Planungs- und Ausschreibungsauftrag an die Fa. BERNDORF zu erteilen, wobei Inhalt und Umfang der Ausschreibung aber noch gemeinsam mit dem Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege erarbeitet werden sollen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. F.d.R.A. Der Vorsitzende