19860123_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:38
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1986-01-23
Erscheinungsdatum 1986-01-23
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeinde Vandans Niederschrift über die am Donnerstag, den 23.1.1986 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt stattgefundene 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Vandans. Tagesordnung: 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift von der 6. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung vom 21.11.1985 3.) Kenntnisnahme der Gemeindevorstandsbeschlüsse aus der 4. Sitzung vom 14.1.1986 4.) Genehmigung der Empfehlung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses vom 4.12.1985 5.) Ansuchen der Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Vandans um Gewährung einer Subvention in Höhe der anläßlich des 1. Dorffestes entstandenen Getränke- und Vergnügungssteuer 6.) Ansuchen um Wasseranschluß von Peter Brandl, Zwischenbach 97, für einen Wohnhausneubau auf Gp. 116/1 7.) Neufestsetzung der Grundablösepreise durch die Gemeinde für Straßen und Gehsteige 8.) Beschlußfassungen zum Voranschlag 1986 gem. § 73 GG A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 10.1. und der Voranschlagsentwurfgenehmigung des Gemeindevorstandes vom 14.1.1986 B) Feststellung des Voranschlages 19 8 6 9.) Genehmigung des Dienstpostenplanes 10.) Berichte und Allfälliges 11.) Genehmigung der Empfehlungen des Personalausschusses vom 18.12.1985 (vertraulich) Anwesend sind: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, alle weiteren 4 Gemeinderäte und 12 Gemeindevertreter Entschuldigt: GV Rudolf Zudrell, GV Inge Dobler, GV Raimund Flatz und GV Elmar Kasper Ersatz: Gerlinde Linder, Peter Scheider, Wolfgang Fussenegger und Artur Benisek -2Erledigung der Tagesordnung: 1) Bgm. Burkhard Wachter eröffnet um 20.00 Uhr die 7. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann von "Vandans grünt", Artur Benisek, gem. § 37 GG angelobt. Der in der Tagesordnung angeführte Pkt. 5) (ver- traulich) wird auf Antrag des Vorsitzenden wegen der Anwesenheit der Zuhörer einstimmig als Pkt. 11) an den Schluß der Sitzung gesetzt. 2) Bei der 6. öffentlichen Gemeindevertretungssitzung wurde vom Vorsitzenden unter "Allfälliges" auch über den Stand zum Bau der neuen Langlaufloipe berichtet. Soferne die letzte Niederschrift mit dieser Änderung ergänzt wird, wird die Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.11.1985 einstimmig genehmigt. 3) Die Beschlüsse des Gemeindevorstandes aus der 4. Sitzung vom 14.1.1986 werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. 4) Die Empfehlungen von der 3. Sitzung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses vom 4.12.1985 (Bewerbung als Standort Polytechnischer Lehrgang) wird einstimmig genehmigt. 5) Dem Ansuchen der Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Vandans um Gewährung einer Subvention in Höhe der anläßlich des 1. Dorffestes (Eröffnung Fitneßparcour) entstandenen Getränkesteuer in Höhe von S 1.214, -- wird einstimmig entsprochen. Vergnügungssteuer ist keine angefallen. 6) Das Ansuchen um Wasseranschluß von Peter Brandl, Zwischenbach 97, wird unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung einstimmig genehmigt. 7) Der Vorsitzende berichtet über die bisher gültige Regelung zur Ablöse von Straßen- und Gehsteiggrund durch die Gemeinde, welche bereits seit 1970 Gültigkeit hat und seither nicht geändert wurde. Nach sehr sachlicher Debatte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die Grundablösepreise für Straßen und Gehsteige wie folgt festzusetzen: a) Bei Übernahme von Privatstraßen in das öffentliche Gut als Gemeindestraße wird weiterhin ein Grundablösepreis von S 10, -- belassen, wobei die bisher bestehenden Beschlüsse über Bedingungen zur Straßenübernahme in das öffentliche Gut beibehalten werden. b) Bei notwendigen Verbreiterungen von bereits bestehenden Gemeindestraßen sowie bei Gehsteigerstellungen wird für die Grundbeistellung eine Ablöse von S 120, -- pro m2 ausbezahlt. -3- Der Bau-, Straßen- und Ortsbildpflegeausschuß soll sich gelegentlich mit den bestehenden Beschlüssen über Straßenbreite und Straßenübernahmen in das öffentliche Gut befassen und eventuell grundsätzlich Änderungen bzw. neue Vorschläge ausarbeiten. 8) Der vom Gemeindevorstand vorgelegte Voranschlagsentwurf für das Jahr 1986 wird, nachdem eingehende Beratungen im Finanzausschuß und im Gemeindevorstand stattgefunden haben, wie folgt beschlossen: A) Festsetzung der steuerlichen Hebesätze und Gebühren auf Grund der Empfehlungen des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes: a) Grundsteuer A für land- und forstw. Betriebe 500 v.H. b) Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 420 v.H. c) Gewerbesteuer 300 v.H. (neue Aufteilung 172% Gemeinde, 128% Bund) bisher 164% Gemeinde, 136% Bund) d) Lohnsteuer 2 v.T. e) Getränkesteuer für alle Getränke und Eis mit Ausnahme von Frühstückskaffee 10 v.H. f) Vergnügungssteuer 10 v.H. (ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungs- und Getränkesteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten) g) Verwaltungsabgaben bei Baubewilligung 1/8% der Baukostensumme unter Annahme von 2.000, -- S/m3 umbautem Raum, höchstens jedoch 1.500, -- S bzw. 3.000, -- S bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern h) Die Gästetaxe incl. 1.50 S an den Verkehrsverband Montafon, wird mit 7.50 S belassen. i) Der Fremdenverkehrsbeitragspunkt für gewerbliche Betriebe wird mit 13, -- S belassen. j) Die Hundesteuer wird wie folgt belassen: Alle über 3 Monate alten Hunde einheitlich 250, -- S für jeden weiteren Hund im Haushalt 400, -- S (ausgenommen von der Hundesteuer sind Jagd- und Lawinenhunde, nur von hauptberufl. Jägern) k) Müll wird nur noch aus den beim Gemeindeamt käuflich erhältlichen, mit Aufschrift versehenen, schwarzen Müllsäcken (60 1) abgeführt. Die Mindestabnähme für Ein-Personen-Haushalte beträgt 10 Stück pro Jahr, für übrige Haushalte 20 Stück pro Jahr 1 Müllsack (Mindestabnahme jedoch 10 bzw. 20 Stück) incl. MWst. 13, -- S Container je Entleerung incl. MWst. 165, -- S l) Die Wasserverbrauchsgebühren ohne 10% MWst. werden wie folgt festgesetzt: 1. Der Preis für den Kubikmeter bezogenes Wasser beträgt 1, 91 S 2. Die Zählermiete pro Wassermesser beträgt pro Jahr 70, -- S 3. Jene ca. 20 Haushalte, deren Verbrauch noch nicht durch Wassermesser registriert wird, sollen pro Person 75 m3 Jahrespauschale bezahlen. -4- m) Die Wasseranschlußgebühr ohne MWst. für Neu- oder Zubauten bei Hauptwohngebäuden setzt sich wie folgt zusammen: 1. Die Grundgebühr beträgt 4.500, -- S 2. zuzüglich pro Kubikmeter umbautem Raum zum Zeitpunkt der Schlußüberprüfung 15, -- S Für die Anschlußwerber oder mindestens ein Eheteil, die 5 Jahre ununterbrochen in Vandans ihren Hauptwohnsitz hatten, ermäßigt sich diese Ahschlußgebühr um 50% als indirekte Wohnbauförderung. 3. Objekte, die nach der Schlußüberprüfung des Neu- oder Zubaues über 1800 m3 u.R. aufweisen, müssen zur Anschlußgebühr Wassererschließungskosten bezahlen. Die Höhe wird von der Gemeindevertretung individuell festgesetzt. n) Die Kanalbenützungsgebühr wird mit 7, -- S pro Kubikmeter (ohne MWst.) festgesetzt. o) Die Benützungsgebühr für eine Grabstätte mit 1.00 m Breite, doppelter Beerdigungstiefe für 2 Beerdigungen und 14 Jahre Berechtigungszeit im Sinne der Friedhofsordnung wird für Einwohner von Vandans mit 2.200, -- S festgesetzt. p) Die Totengräbergebühr für eine Grabstätte wird bei doppelter Tiefe von 2.40 m mit 1.600, -- S und bei einfacher Tiefe von 1.70 m mit 1.050, -- S belassen. q) Zur Förderung der Landwirtschaft für ortsansäßige Landwirte wird folgende Regelung getroffen: 1. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Kosten für die künstliche Besamung. 2. Für die Kosten der Stierhaltung kommt die Gemeinde auf. 3. Der Abgang des Viehzuchtvereines aus den monatlichen Milchprobearbeiten wird von der Gemeinde übernommen. 4. Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh lt. letzter Viehzählung sind 40 m3 Wasser frei. r) Die Kindergartengebühr wird mit 90, -- S pro Kind und für jedes weitere Kind aus der selben Familie mit 60, -- S festgesetzt. Elternbeitrag für Inanspruchnahme vom vorläufigen Kindergarten-Busverkehr: 120, -- S/Monat B) Der Vorsitzende des Finanzausschusses berichtet über die Voranschlagsberatungen im Finanzausschuß und Gemeindevorstand. Die wesentlichen vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben werden erläutert. Zu Anfragen von verschiedenen Gemeindevertretern zu einzelnen Voranschlagsstellen wird erschöpfend Auskunft erteilt. -5- Der Voranschlag für das Jahr 1986 wird somit über Antrag des Vorsitzenden im Sinne des Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes, wie im Anhang ersichtlich, festgesetzt und genehmigt. Mit Ausnahme von VSt. 015 403 (Gemeindeblatt und Öffentlichkeitsarbeit - Druckkosten) erfolgt die Beschlußfassung einstimmig. Bei dieser VSt. tritt die ÖVP-Fraktion für eine Verminderung des Voranschlagsansatzes von S 45.000, -- auf S 20.000, - ein. Dieser Voranschlagsposten wird deshalb nur mit 16 : 5 Stimmen genehmigt. 9) Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1986 wird einstimmig grundsätzlich genehmigt. Es ist mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung noch abzuklären, ob beim Kindergarten die Aushilfskräfte mit in den Dienstpostenplan aufzunehmen sind oder nicht. Zwischenzeitliche Erkundigungen in der Personalabteilung der VLR haben ergeben, daß die Anführung der Aushilfen im Dienstpostenplan zweckmäßig und wünschenswert seien. 10) Berichte und Allfälliges: Die Berichte zu a) Informationsschreiben des Bürgermeisters und b) Neubau Langlaufloipe entlang der Ill werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Teilweise entwickelten sich zu diesen Berichten rege Diskussionen. Anfragen zu diesen Themen werden vom Vorsitzenden beantwortet. Ebenso wird eine Anfrage zur Lawinensperre bei der Böschisstraße beantwortet und die Anregung zur Schneeräumung beim Friedhof und der Kirche vom Vorsitzenden zur Kenntnis genommen. 11) Nachdem dieser Tagesordnungspunkt vertraulich zu behandeln ist, bittet der Vorsitzende die anwesenden Zuhörer, den Sitzungssaal zu verlassen. Er verliest und erläutert die Empfehlungen von der 3. Sitzung des Personalausschusses vom 18.12.1985, welche von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt werden. Ein Bericht, daß der Karenzgeldbezug an eine Kindergartenaushilfe nicht gewährt werden kann, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme der Voranschlagsstelle Pkt. 8) B) werden einstimmig gefaßt. - Ende der Sitzung um 0.10 Uhr F.d.R.d.A. Der Vorsitzende: