20021121_GVE026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:42
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2002-11-21
Erscheinungsdatum 2002-11-21
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 21. November 2002 Niederschrift aufgenommen am 21. November 2002 im Lese- bzw. Fernsehraum der TourismusInformation Vandans anläßlich der 26. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 14. November 2002 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Gottfried Schapler, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Wolfgang Fussenegger, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber und Gerhard Stampfer. Entschuldigt: Günter Fritz, Leo Brugger und Norbert Sartori Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 26. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie den Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2002 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von: a) Norbert und Erika Thum, 6773 Vandans, Hubertusweg 4 b) Wilhelm und Barbara Pummer, 6773 Vandans, Dorfstraße 11 c) Bettina Peiker, 6700 Bludenz, Raiffeisenstraße 30/13 3. Stellungnahme zu den Sanierungsvorschlägen der Firma Hilti & Jehle betreffend den Asphaltbelag auf der Innerbachstraße 4. Genehmigung eines Grundtausches mit dem Landeswasserbauamt 5. Genehmigung zur Haftungsübernahme für 2 Darlehen der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG" 6. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Kundmachungsgesetzes 7. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift Nach verschiedenen Hinweisen stellt der Bürgermeister fest, dass die Niederschrift über die 25. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Oktober 2002 nicht an alle Mitglieder der Gemeindevertretung verschickt worden ist. Er entschuldigt sich für dieses Malheur und plädiert dafür, die Genehmigung des gegenständlichen Protokolls auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben. Dem darauffolgenden Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig zugestimmt. 2. Entscheidung zu den Ansuchen um Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans von Norbert u. Erika Thum, Wilhelm u. Barbara Pummer sowie Bettina Peiker: In aller Kürze erläutert der Vorsitzende die drei Ansuchen der Antragsteller und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage in den gegenständlichen Bereichen. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig den drei Anträgen um Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmungen ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungsund Gebührenordnung erfolgen. Wegen Befangenheit hat Wilhelm Pummer an der Beratung und Abstimmung zu Punkt 2. b) nicht teilgenommen. 3. Stellungnahme zu den Sanierungsvorschlägen der Firma Hilti & Jehle betreffend den Asphaltbelag auf der Innerbachstraße Der Bürgermeister erinnert eingangs seiner Ausführungen an die Wettersituation im Dezember des Jahres 1998. Obwohl es seit Wochen anhaltenden Frost gegeben habe, sei der Asphaltbelag auf die neue Innerbachstraße bzw. Seilbahnstraße aufgebracht worden. Seine persönlichen Bedenken seien damals von der Firma Hilti & Jehle ignoriert worden. Im Bereich der Fahrbahnen habe die Asphaltierung kein Problem dargestellt. Große Probleme habe es hingegen im Bereich aller Kanalschächte gegeben, weil diese an die neue Belagshöhe angepaßt werden mußten. Angesichts der klirrenden Kälte sei im Bereich dieser Schächte eine ausreichende Verdichtung nicht mehr möglich gewesen. Bereits während dem Einbau der Tragschichte sei es im Bereich dieser Schächte zu Nachsetzungen gekommen. Dass es dann im Frühjahr und in den Folgemonaten zu weiteren Fahrbahnsetzungen gekommen sei, habe eigentlich niemand mehr verwundert. Angesichts dieser unbefriedigenden Situation habe er sich, so der Bürgermeister weiters, gezwungen gesehen, einen Sachverständigen und zwar in der Person von Ing. Thomas Hepberger - mit der Aufnahme eines Schadensbildes zu beauftragen. Dieses Gutachten vom 1. Oktober 1999 sei in der Folge auch der ARGE Hilti & Jehle/Nägele zugegangen. In einer ersten Reaktion habe sich die ARGE daraufhin bereit erklärt, die Gewährleistungsfrist von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Jetzt, so der Bürgermeister, sei aber die Zeit gekommen, eine Behebung dieser Mängel zu fordern, wobei eine ordnungsgemäße Sanierung nur darin bestehen könne, alle Setzungen zu beheben, in weiterer Folge die gesamte Weganlage abzufräsen und dann mit einem durchgehenden Deckbelag zu überziehen. Die Kosten dafür habe selbstverständlich zur Gänze die Arbeitsgemeinschaft zu tragen. Auf Drängen der Gemeinde habe nunmehr am 28. Oktober 2002 im Gemeindeamt Vandans eine Besprechung stattgefunden, an der DI Elmar Lang, Paul Präg von der Firma Nägele, Karl Meier und -3- Werner Mathei von der Firma Hilti & Jehle und er teilgenommen haben. Von den Vertretern der ARGE Hilti & Jehle/Nägelebau sei diesem Sanierungsvorschlag der Gemeinde kein Verständnis entgegengebracht worden. Eine Sanierung der zahlreichen Mängel sei selbstverständlich, nicht aber das durchgehende Überziehen der Fahrbahnen mit einem Deckbelag. Eine solche Sanierung sei nur dann vorstellbar, wenn die Gemeinde Vandans bereit sei, die aus einer solchen Lösung resultierenden Mehrkosten in der Größenordnung von zirka 20.000, -- Euro zu übernehmen. Dagegen habe er sich selbstverständlich mit Nachdruck gewehrt. Die Gemeinde Vandans habe damals einen Ausbau der Innerbach- und Seilbahnstraße in Auftrag gegeben und dafür auch entsprechend bezahlen müssen. Es sei daher legitim, wenn sich die Gemeinde Vandans für dieses Geld eine makellose Straße erwarte. Den von der ARGE zur Diskussion gestellten Sanierungsvorschlag empfinde er als Provokation. Eine solche Sanierung könne man unter keinen Umständen akzeptieren, weil sich die Straße dann als „Fleckerlteppich" präsentiere. Josef Maier pflichtet in seinen Ausführungen den Forderungen des Bürgermeisters bei. Unbestritten sei, dass diese Straße saniert werden müsse. Seiner Meinung nach müsse vorerst aber abgeklärt werden, ob die Gemeinde noch im Besitze eines Haftrücklasses und zwar in Form einer Bankgarantie sei. Wenn dies der Fall sei, solle die Gemeinde oder besser noch das Ingenieurbüro Adler die ARGE schriftlich auffordern, die beiden Weganlagen innert einer Frist von 5 Monaten zu sanieren, wobei die Sanierung wie folgt zu erfolgen habe: Sanierung aller Setzungen, abfräsen von zirka 3 cm des jetzigen Asphaltbelages und Aufbringung eines flächenhaften Deckbelages. Komme die ARGE dieser Forderung nicht nach, solle die Gemeinde Vandans von ihrem Recht Gebrauch machen und die angeführten Sanierungsarbeiten auf Kosten der ARGE durch ein Drittunternehmen ausführen lassen. Jürgen Atzmüller unterstützt den Vorredner in seinen Ausführungen. Allerdings sollewenn dies noch möglich sei - die Firma Hilti & Jehle auf ihre damalige Hinweispflicht geprüft werden. Wenn ein solcher Hinweis an das Ingenieurbüro Adler ergangen sei, diese aber auf eine Asphaltierung unter diesen Bedingungen bestanden habe, dürfe nicht gegen die Firma Hilti & Jehle, sondern müsse gegen das Ingenieurbüro Adler vorgegangen werden. KO Franz Egele vertritt die Auffassung, dass jetzt das Ingenieurbüro Adler am Zuge ist. Im Auftrag der Gemeinde habe dieses jetzt zu reagieren und der ARGE eine entsprechende Sanierung dieser Weganlagen aufzutragen. In diesem Schreiben müsse klar und deutlich zum Ausdruck kommen, wie diese Sanierung zu erfolgen habe. Jedenfalls müsse diese unter anderem einen flächenhaften Deckbelag beinhalten. Wenn eine Sanierung im Sinne der Forderungen der Gemeinde abgelehnt werde, empfehle er das Beschreiten des Rechtsweges und das Einbringen einer entsprechenden Klage. Ob sich diese Klage dann letztlich gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Ingenieurbüro richte, werde sich noch weisen. Einstimmig sprechen sich sodann die Mitglieder der Gemeindevertretung für nachstehende Vorgangsweise aus: a) Das Ingenieurbüro Adler soll schriftlich ersucht werden, die Arbeitsgemeinschaft zu einer Sanierung der beiden Weganlagen aufzufordern. b) Die Sanierung hat bis längstens 31. Mai 2003 zu erfolgen und folgende Maßnahmen zu enthalten: Behebung aller Setzungen, Abfräsen des Asphaltbelages um zirka 3 cm, Aufbringung eines flächenhaften Deckbelages auf beiden Weganlagen. c) Sollte bis längstens 28. Februar 2003 keine zustimmende Äußerung zur gegenständlichen Sanierungsforderung der Gemeinde vorliegen, sollen die Arbeiten an ein Drittunternehmen vergeben und die Kosten aus dem vorliegenden Haftrücklaß bestritten werden. -4- 4. Genehmigung eines Grundtausches mit dem Landeswasserbauamt Der Bürgermeister erinnert in aller Kürze, dass oberhalb der Illbrücke eine Druckreduzierstation der Vorarlberger Erdgas GmbH errichtet worden sei. Ursprünglich sei geplant gewesen, diese auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 35/3, also zirka 30 m oberhalb der Illbrücke, auszuführen. Gegen diesen Plan habe er sich gewehrt und in der Folge Kontakt mit dem Landeswasserbauamt als Eigentümer des Grundstückes Nr. 2217/1 aufgenommen. Am 2. Oktober 2002 habe dann, so der Bürgermeister weiters, DI Martin Weiss vom Landeswasserbauamt zugestimmt, dass die besagte Station unmittelbar nach der Illbrücke errichtet werden dürfe. In diesem Zusammenhang sei dann auch ein Grundtausch im gegenständlichen Bereich zur Sprache gekommen, wobei DI Martin Weiss auch dafür Verständnis gezeigt habe. In weiteren Gesprächen, insbesondere nach einem Ortsaugenschein, habe man sich dann auf den gegenständlichen Grundtausch geeinigt. Anhand der vorliegenden Planurkunde, GZI. 12411/2002, erläutert der Vorsitzende sodann den geplanten Grundtausch im Detail und legt auch die Vorteile dieses Grundtausches für die Gemeinde dar. Insgesamt sei ein flächengleicher Grundabtausch beabsichtigt, wobei das Landeswasserbauamt aus den Grundstücken der Gemeinde die Teilflächen „1", „2", „4" und „5" mit zusammen 601 m2 erhalte und die Gemeinde im Gegenzuge vom Landeswasserbauamt die Teilflächen „3" und „6", ebenfalls mit 601 m2. Weil die Vorteile eindeutig auf Seite der Gemeinde seien, habe diese auch sämtliche Kosten für die Vermessung bzw. die Verbücherung zu tragen. In der darauffolgenden Diskussion befürworten alle Anwesenden den gegenständlichen Grundtausch und genehmigen diesen einstimmig. 5. Genehmigung zur Haftungsübernahme für 2 Darlehen der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltunqs GmbH & Co KEG" Die Finanzierung der Sanierungs- und Umbauarbeiten beim Freibad bzw. beim Gemeindeamt, so der Bürgermeister einleitend, sei nur mit der Aufnahme zweier Darlehen möglich. Der Finanzierungsbedarf - und zwar nach Abzug der Landesförderungen - liege beim Freibad bei 1, 7 Millionen Euro und beim Gemeindeamt bei 0, 8 Millionen Euro. Beide Darlehen werde die „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG" in Kürze öffentlich ausschreiben. Die Vergabe selber tätige dann der Beirat. Für beide Darlehen sei jedoch eine Haftungsübernahme (Ausfallhaftung) durch die Gemeinde Vandans Voraussetzung. Aus diesem Grunde, so der Vorsitzende weiters, ersuche er heute um einen Beschluss der Gemeindevertretung, aus dem diese Haftungsübernahmen hervorgehen. Nach einigen wenigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung mit 18 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Wolfgang Fussenegger und Ernst Stejskal) für die beiden Haftungsübernahmen aus, wobei diese aber den Betrag vom zusammen 2, 5 Millionen Euro nicht überschreiten dürfen. 6. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Kundmachungsgesetzes Die wesentlichsten Inhalte dieses Gesetzesbeschlusses werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu diesem Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages zu verlangen. -5- Der Bürgermeister berichtet dass > am 24. November 2002 die Nationalratswahl stattfinde. Er ersuche daher alle Mitglieder der einzelnen Wahlbehörden um pünktliches Erscheinen im Wahllokal. Um noch diverse Überprüfungen vornehmen zu können, erachte er ein Eintreffen aller Beisitzer bzw. Ersatzbeisitzer um 6.45 Uhr für notwendig. > am vergangenen Dienstag in der Tourismus-Information ein Hearing stattgefunden habe. Zu diesem habe man insgesamt 3 Bewerberinnen eingeladen, insgesamt seien fristgerecht 7 Bewerbungen eingelangt. Gemeindeseits habe an diesem Hearing der komplette Gemeindevorstand und die drei Klubobmänner teilgenommen. Das Ergebnis dieses Hearings habe der Gemeindevorstand heute um 19.30 Uhr beraten. Einstimmig seien die Mitglieder des Gemeindevorstandes in dieser heutigen Beratung zur Auffassung gelangt, dass die ausgeschriebene Stelle durch Frau Bettina Ganahl nachbesetzt werden soll. Es sei deshalb an ihn die Empfehlung ergangen, die genannte Bewerberin per 2. Dezember 2002 in den Dienst der Gemeinde aufzunehmen, wobei das Dienstverhältnis vorerst auf 1 Jahr befristet werden soll. > am 15. November 2002 die kommissioneile Verhandlung zur Rodung des Grundstückes Nr. 199/2 (Ortsteil Diel) stattgefunden habe. Das Ergebnis stelle sich äußerst positiv dar. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass in Kürze eine entsprechende Rodungsbewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft erteilt werde. Nach Einlangen dieser Rodungsbewilligung werde er unverzüglich die Grundstücke Nr. 199/2 und 110/2 öffentlich zum Verkauf anbieten. Er selber stelle sich vor, den Grundverkauf sowohl in den „Amtlichen Mitteilungen" als auch im Anzeiger kundzutun. > am Donnerstag, dem 28. November 2002, um 19.00 Uhr in der TourismusInformation eine Vernissage mit Tatjana Pajevic stattfinde. Er lade alle Mitglieder der Gemeindevertretung dazu ein und hoffe, dass einige sich die Zeit nehmen können. > die Sanierungs- und Umbauarbeiten im Schwimmbad entsprechend dem Bauzeitplan voranschreiten. Mit Ausnahme des Beckenbodens sei das Edelstahlbecken mehr oder weniger fertig. Während der Wintermonate seien Umbauarbeiten am und im Schwimmbadgebäude geplant. Die dafür notwendigen Beschlüsse fasse seit der Gründung der „Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG" der Beirat dieser Gesellschaft. Eine Befassung des Schwimmbadausschusses werde also aus Gründen der fehlenden Zuständigkeit nicht mehr erfolgen - er bitte dafür um Verständnis. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ing. Manfred Vallaster: Kann damit gerechnet werden, dass für das Jahr 2003 noch im Dezember beschlossen wird? Beim Restaurant „Mata Hari" gibt es noch immer 2 Scheinwerfer, Parkplatz ausleuchten. Nachdem dieser nicht mehr benötigt diese außer Betrieb genommen werden. der Voranschlag ehemaligen die den wird, sollten Antwort des Bürgermeisters: Wie geplant, wird der Voranschlag für das Jahr 2003 in der letzten Sitzung dieses Jahres, nämlich am 19. Dezember, zur Beschlussfassung kommen. Für den Hinweis, dass der Parkplatz beim ehemaligen Restaurant „Mata Hari" noch immer ausgeleuchtet wird, bin ich dankbar. Ich werde die notwendigen Maßnahmen für eine Außerbetriebnahme unverzüglich in Auftrag geben. -6- Gerhard Stampfer: Die Bauarbeiten im „Banella-Tobel" sind voll im Gange und machen gute Fortschritte. Meinem Wissen nach war geplant, parallel zu diesen Verbauungsmaßnahmen auch eine Waldsanierung im Bereich „Mansaura" in Angriff zu nehmen. Gibt es dafür schon ein entsprechendes Projekt? Antwort des Bürgermeisters: Die diesbezüglichen Projektsunterlagen liegen schon seit Wochen bei mir auf dem Schreibtisch. Leider bin ich bis zum heutigen Tage nicht in der Lage gewesen, diese zu bearbeiten. Anfang des kommenden Jahres werde er sich dieser Angelegenheit aber annehmen. Persönlich hoffe er, dass bis zum kommenden Frühjahr alle Vorbereitungen abgeschlossen seien und die besagte Waldsanierung in Angriff genommen werden könne. Kurt Bechter: Beim seinerzeit mit der Firma Branner abgeschlossenen Vertrag war unklar, wie der Begriff „Sammelkosten pro Liter" interpretiert werden soll. Hat in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich eine Abklärung stattgefunden? Im Bereich der Almustrikstraße gibt es einen Defekt in der Straßenbeleuchtungsanlage. Immer wieder schaltet diese auch während der Nachtstunden aus. Antwort des Bürgermeisters: Aus dem Stehgreif bin ich jetzt nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten. In der kommenden Sitzung werde ich zur gegenständlichen Frage Stellung nehmen. Vom besagten Defekt in der Beleuchtungsanlage der Almustrikstraße haben wir bereits Kenntnis. Eine Schadensbehebung ist vom Gemeindebauhof bereits in Auftrag gegeben worden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter [AMTSTAFEL angeschl. am: 12. Dezember 2002 abgenommen am 20. Dezember 2002]