20100121_GVE054

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:41
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2010-01-21
Erscheinungsdatum 2010-01-21
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am 21. Januar 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 54. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 14. Januar 2010 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Ulrike Bitschnau, Alois Neher, Luzia Klinger, Wolfgang Fussenegger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Florian Küng, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Ernst Stejskal, Stefan Jochum, Josef Maier, Norbert Sartori, Thomas Maier, Peter Schapler, Gerhard Flatz und Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Daniel Ladner, Ingeborg Dobler und Hans Bleiner. Entschuldigt: DI Alois Kegele, Rupert Platzer und Helmut Moosbrugger Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 54. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die zahlreichen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich den Punkt 5. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 53. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2009 2. Entscheidung zum Antrag der Brüder Johannes und Christof Neher, Vandans, Valkastielstraße 3, um Verkauf einer Teilfläche mit zirka 65 m² aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2187 3. Entscheidung zum Antrag von Anni Bischof, Vandans, Innerbachstraße 47, um Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 2194/1 mit 189 m² 4. Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Illwerke AG betreffend die Erweiterung der bestehenden 220-kV-Leitung Bürs – Partenen 5. Bestellung von Herrn Dr. Werner Bartl, Vandans, Schmittagasse 11, zum Gemeindearzt 6. Genehmigung einer neuen Kanalordnung 7. Genehmigung eines Bebauungsplanes gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes für den Bereich „Ortseinfahrt/Bahnhofstraße“ 8. Genehmigung einer Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) 9. Genehmigung einer Verordnung über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 11. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 53. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2009 Die Niederschrift über die 53. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Dezember 2009, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Ulrike Bitschnau, Florian Küng, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Stefan Jochum und Daniel Ladner nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 22. Dezember 2009 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Antrag der Brüder Johannes und Christof Neher, Vandans, Valkastielstraße 3, um Verkauf einer Teilfläche mit zirka 65 m² aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2187 Vorab bringt Bgm. Burkhard Wachter das am 08. Januar 2010 eingelangte Ansuchen der Brüder Johannes und Christof Neher zur Verlesung, mit welchem diese um den Verkauf einer zirka 65 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 2187 ersuchen. In der Folge erinnert der Bürgermeister, dass einem ähnlichen Antrag der Brüder Johannes und Christof Neher bereits einmal, und zwar in der Sitzung am 20. Oktober 2005, entsprochen worden sei. Weil das Rechtsgeschäft aber nicht innerhalb der vorgegebenen Frist (31. Oktober 2006) abgewickelt worden sei, habe diese damalige Zustimmung der Gemeindevertretung ihre Gültigkeit verloren. Wegen Befangenheit übergibt sodann der Bürgermeister den Vorsitz an seinen Stellvertreter und verlässt den Sitzungssaal. An der weiteren Beratung bzw. Beschlussfassung nimmt Bgm. Wachter nicht mehr teil. Vbgm. Michael Zimmermann plädiert in der Folge dafür, die besagte Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2187 nicht zu verkaufen, sondern lediglich zu verpachten. Wenn die Gemeinde Eigentümerin dieser Teilfläche bleibe, habe man künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Das Schaffen einer Parkfläche vor dem neuen Geschäft „Balance“, die Schaf-2- fung von Zufahrten zum Geschäft bzw. der Wohnanlage lasse sich auch mit einem Pachtvertrag regeln. Auch wenn die Gemeindevertretung seinerzeit mehrheitlich einem Verkauf zugestimmt habe, spreche er sich jetzt dafür aus, diese Teilfläche lediglich zu verpachten. Außerdem spricht sich Vbgm. Michael Zimmermann in diesem Zusammenhang für Verhandlungen mit Elmar Kasper, dem Eigentümer des Zentral-Sporthotels, aus. Wie dem neuen Vermessungsplan entnommen werden könne, befindet sich eine zirka 10 m² große Teilfläche des vor dem Kosmetik-Studio gelegenen Parkplatzes, ebenfalls im Eigentum der Gemeinde. Es sei eine Frage der Gleichbehandlung, nicht nur mit den Brüdern Johannes und Christof Neher, als Eigentümer des neuen Geschäftes „Balance“, sondern auch mit Elmar Kasper als Eigentümer des dortigen Kosmetik-Studios eine Pachtvereinbarung abzuschließen. Auch Josef Maier, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Luzia Klinger und Stefan Jochum sprechen sich in ihren Wortmeldungen dafür aus, den beiden Antragstellern die besagte Teilfläche lediglich zu verpachten und befürworten auch die erwähnten Pachtverhandlungen mit Elmar Kasper. Josef Maier plädiert außerdem dafür, mit den Antragstellern einen längerfristigen Pachtvertrag (auf mindestens 10 Jahre) abzuschließen, damit von diesen auch tatsächlich „langfristig“ geplant werden könne. Im Hinblick auf den jährlichen Pachtzins empfehle er die Einholung eines Schätzgutachtens bei einem der Ortsschätzer. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden geschlossen dafür aus, den Brüdern Johannes und Christof Neher aus dem Grundstück Nr. 2187 der Gemeinde Vandans eine Teilfläche mit zirka 65 m² zur Schaffung eines Parkplatzes, eines Zuganges zum Geschäft, zur Schaffung einer Grünfläche vor dem Geschäft und zur Schaffung einer Zufahrt zur Wohnanlage auf zirka 10 Jahre zu verpachten. Gleichzeitig soll auch an Elmar Kasper vom Zentral-Sporthotel Kasper aus dem selben Grundstück der Gemeinde eine Fläche mit zirka 10 m² zur Schaffung eines Parkplatzes vor dem Kosmetik-Studio verpachtet werden. Hinsichtlich des Pachtzinses soll, wie von Josef Maier vorgeschlagen, ein Schätzgutachten bei Ing. Markus Burtscher, Vandans, eingeholt werden. Außerdem sollen die Pachtverträge so abgeschlossen werden, dass dieser von jedem Vertragspartner zum Ende eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Von der Gemeinde soll die ersten 5 Jahre auf eine Kündigung verzichtet werden. Nachdem Bürgermeister Burkhard Wachter wieder im Sitzungssaal ist, übergibt Vbgm. Michael Zimmermann den Sitzungsvorsitz wieder an diesen. 3. Entscheidung zum Antrag von Anni Bischof, Vandans, Innerbachstraße 47, um Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 2194/1 mit 189 m² Mit Schreiben vom 23. Dezember 2009, so der Vorsitzende eingangs seiner Ausführungen, ersuche Frau Anni Bischof um den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 2194/1 mit 189 m². Das gegenständliche Grundstück, so die Argumentation der Antragstellerin, liege genau zwischen ihren Grundstücken Nr. 273/1 einerseits und Nr. 275 bzw. Nr. 276/1 andererseits. Ihr Vorhaben, nämlich das auf dem Grundstück Nr. .132 befindliche Stallgebäude umzubauen, lasse sich besser verwirklichen, wenn sie Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2194/1 sei. Selbstverständlich sei sie bereit, der Gemeinde ein Gehrecht über ihre Liegenschaften einzuräumen, so dass der bestehende Fußweg (Rosaweg) zum Sponnaweg hin belassen werden könnte. In der allgemeinen Diskussion bringt der Bürgermeister dann zum Ausdruck, dass er eher für einen Grundtausch als für einen Grundverkauf eintrete. Frau Anni Bischof sei nämlich Eigentümerin des Umkehrplatzes, der sich am Ende der Innerbachstraße befinde. Dieser weise eine Größe von zirka 162 m² auf. Der besagte Umkehrplatz würde dann im Eigen-3- tum der Gemeinde stehen. Wenn Frau Anni Bischof im Gegenzug von der Gemeinde das besagte Grundstück Nr. 2194/1 bekomme, sei beiden Seiten gedient. Dass der Fußweg (Rosaweg) von der Innerbachstraße zum Sponnaweg hin bestehen bleiben müsse, stehe für ihn außer Diskussion. Nachdem diese Entscheidung nicht unverzüglich getroffen werden müsse, könne er sich auch vorstellen, dass darüber erst nach einem Ortsaugenschein bzw. einem Informationsgespräch mit der Antragstellerin entschieden werde. Günter Fritz spricht sich in seiner Wortmeldung ebenfalls dafür aus, eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag erst nach einer Besichtigung in der Natur zu treffen. Bei der Besichtigung in der Natur biete sich auch die Gelegenheit, die Antragstellerin mit der Überlegung eines Grundtausches zu konfrontieren. Dieser Meinung schließt sich auch Josef Maier an. Es sei sinnvoll, wenn vor einem Beschluss der Gemeindevertretung Kontakt mit der Antragstellerin aufgenommen und deren Interesse an einem Grundtausch ausgelotet werde. Einstimmig sprechen sich abschließend alle Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung und einen Ortsaugenschein nach der Schneeschmelze aus. 4. Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Illwerke AG betreffend die Erweiterung der bestehenden 220-kV-Leitung Bürs - Partenen Vorab erinnert der Bürgermeister, dass über das Grundstück Nr. 2260 (Fadergallweg) schon seit Jahrzehnten die 220-kV-Leitung Partenen – Bürs verlaufe. Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Rodundwerkes II, die mit einer Effizienzsteigerung durch eine Stabilisierung der Turbine im Teillastbetrieb verbunden sei, werde notwendig, die vorerwähnte 220-kV-Leitung mit einem dritten Leitersystem zu versehen. Bei der Erarbeitung des neuen Dienstbarkeitsvertrages sei seitens der Vorarlberger Illwerke AG bemerkt worden, dass seinerzeit der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages verabsäumt worden sei. Es gehe heute, so nochmals der Vorsitzende, also darum, das seinerzeitige Versäumnis nachzuholen und gleichzeitig die Zustimmung zur Montage eines dritten Leitersystems zu geben. In der Folge bringt der Vorsitzende den Anwesenden den von der Vorarlberger Illwerke AG vorgelegten „Dienstbarkeitsvertrag Nr. 7131“ durch Verlesung zur Kenntnis. Im Rahmen dieses Dienstbarkeitsvertrages erhalte die Gemeinde eine einmalige Entschädigung in Höhe von 750, 00 Euro. Im Zuge der allgemeinen Diskussion bemängelt Stefan Jochum, dass der vorliegende Dienstbarkeitsvertrag für die Vorarlberger Illwerke AG auch die Berechtigung beinhalte, mit der Hochspannungsleitung auch Fernmelde- und Telekommunikationseinrichtungen zu errichten, zu betreiben, instand zu halten, umzubauen und zu erneuern. Bgm. Burkhard Wachter stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es sich bei diesen Fernmelde- und Telekommunikationseinrichtungen lediglich um betriebseigene Kontrollund Überwachungsanlagen handle. Wenn dem so sei, so nochmals Stefan Jochum, plädiere er für eine Ergänzung der der diesbezüglichen Passage auf „betriebseigene“ Fernmelde- und Telekommunikationseinrichtungen. Mag. Beatrice Pfeifer ersucht um Auskunft, ob es im Zusammenhang mit der Anbringung eines dritten Leitersystems auch eine „Anhörung“ der Anrainer gebe. Schließlich habe seinerzeit jeder betroffene Grundeigentümer lediglich einer 220-kV-Leitung mit zwei Leitersystemen zugestimmt. -4- Bgm. Burkhard Wachter gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass mit jedem Grundeigentümer, der von dieser Freileitung tangiert wird, ein neuer Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen ist, der die Berechtigung zur Anbringung eines dritten Leitersystems enthält. Wenn es nicht die Zustimmung aller betroffener Grundeigentümer gebe, werde es auch kein drittes Leitersystem geben. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er schon mit einigen Grundbesitzern, die von dieser Freileitung betroffen sind, Gespräche geführt habe. Fast keiner dieser Anrainer sei begeistert ob dem geplanten Ausbau der bestehenden Freileitung mit einem dritten Leitersystem. Schließlich setze die Anbringung dieses dritten Leitersystems einen einseitigen Ausbau der Leitungsträger um 3.60 Meter voraus. Josef Maier appelliert an die Anwesenden, diesem Dienstbarkeitsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen. Ob diese bestehende 220-kV-Leitung mit einem dritten Leitersystem ergänzt werde oder nicht, falle in keiner Art und Weise ins Gewicht. In optischer Hinsicht bleibe dieser Umstand vermutlich unbemerkt. Außerdem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass mit allen betroffenen Grundeigentümern die selben Abmachungen getroffen werden. Seitens der Illwerke AG sei man jedenfalls nicht bereit, mit jedem Grundeigentümer einen anderen Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen. Dies sei schon aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. Nach dem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, erteilen alle Anwesenden ihre Zustimmung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Illwerke AG bzw. die Annahme des vorgelegten Dienstbarkeitsvertrages mit der Nr. 7131. 5. Bestellung von Herrn Dr. Werner Bartl, Vandans, Schmittagasse 11, zum Gemeindearzt Der Bürgermeister erinnert, dass der bisherige Gemeindearzt, nämlich Dr. Klaus Rehor, am 31. Januar 2010 in den Ruhestand treten werde. Seit dem Jahre 1974, so der Vorsitzende ergänzend, sei Dr. Klaus Rehor nun als praktischer Arzt in Vandans tätig und eben so lange Gemeindearzt von Vandans. Weil jede Gemeinde nach dem Vorarlberger Sanitätspolizeigesetz zur Bestellung eines praktischen Arztes als Gemeindearzt verpflichtet sei, müsse ab 01. Februar 2010 eine neue Lösung gefunden werden. Mit Schreiben vom 04. Januar 2010, so nochmals der Vorsitzende, deponiere Dr. Werner Bartl Interesse, per 01. Februar 2010 zum Gemeindearzt für die Gemeinde Vandans bestellt zu werden. Sodann informiert der Bürgermeister die Anwesenden, dass sich die künftige Ordination von Dr. Werner Bartl mit größter Wahrscheinlichkeit im Wohnhaus „Vandans, JohannCornet-Straße 1“ befinden werde. Es gebe jedenfalls konkrete Überlegungen von Dr. Werner Bartl, in diesem Wohnhaus, das sich im Eigentum der Raiffeisenbank Montafon befindet, entsprechende Räumlichkeiten zur Einrichtung einer Ordination zu kaufen. Weil zwischen diesem Objekt und der nächst gelegenen öffentlichen Apotheke eine Distanz von mehr als 6 km liege, könne man davon ausgehen, dass die Behörde einem Antrag auf Genehmigung einer Hausapotheke zustimmen werde. Bedauerlich sei, so der Vorsitzende nochmals, dass die besagten Räume im Wohnhaus „Vandans, Johann-CornetStraße 1“ erst noch in eine Praxis umgebaut werden müssen und die Gemeinde Vandans vermutlich einige Monate im Ort selber keinen praktizierenden Arzt für Allgemeinmedizin haben werde. Abschließend informiert der Bürgermeister die Anwesenden, dass auch Dr. Werner Bartl nicht gewillt sei, wochentags, also von Montag bis Freitag, sich an einem ärztlichen Bereitschaftsdienst zu beteiligen. Weil die Gemeinde Vandans in Akutfällen mit dem „Bludenzer Notarzt-System“ bestens versorgt sei, gebe es – so die Auffassung von Dr. Werner Bartl, dafür keine Notwendigkeit. MMag. Eva Maria Hochhauser spricht sich dafür aus, Dr. Werner Bartl auf eine schnellst-5- mögliche Verlegung seiner Ordination von Schruns nach Vandans zu drängen. Für viele in der Bevölkerung sei inakzeptabel, wenn „ihr“ Hausarzt seine Ordination in Schruns habe. Sie plädiere deshalb dafür, Dr. Werner Bartl eine unverrückbare Frist, innert der seine Ordination von Schruns nach Vandans verlegen müsse, zu setzen. Mag. Beatrice Pfeifer bemängelt, dass auch Dr. Werner Bartl nicht bereit ist, sich von Montag bis Freitag am „Montafoner Bereitschaftsdienst“ zu beteligen. Dass der praktizierende Arzt in der Nachbargemeinde (Dr. Gebhard Nigsch) ob dieser Ansage keine Freude habe, könne sie gut nachvollziehen. Für diesen sei dieser Umstand nämlich mit erheblich Mehrarbeit verbunden. Auch Florentin Salzgeber gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass sich die Gemeinde Vandans mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine möglichst schnelle Eröffnung der neuen Ordination in Vandans einsetzen müsse. Er verstehe nicht, warum nicht ohnehin ein lückenloser Übergang von Dr. Klaus Rehor auf Dr. Werner Bartl möglich gewesen sei. Alle Anwesenden sprechen sich sodann für die Bestellung von Dr. Werner Bartl zum Gemeindearzt von Vandans per 01. Februar 2010 aus. Die Zustimmung selber erfolgt allerdings unter der Bedingung, dass a) Dr. Werner Bartl in Vandans auch tatsächlich eine Ordination betreibt und b) eine Inbetriebnahme der neuen Ordination in Vandans spätestens Anfang April 2010 gewährleistet ist. Über die Inhalte und den Umfang des Gemeindearztvertrages mit Dr. Werner Bartl soll – so die abschließende Meinung aller Damen und Herren der Gemeindevertretung - dann beschlossen werden, wenn die diesbezüglichen Verhandlungen abgeschlossen sind. 6. Genehmigung einer neuen Kanalordnung Die derzeit gültige Kanalordnung, so der Vorsitzende einleitend, sei von der Gemeindevertretung im Jahre 1991 beschlossen worden. Zwischenzeitlich seien viele gesetzliche Bestimmungen geändert worden. Auch der Stand der Technik habe sich in diesen vielen Jahren entscheidend geändert. Seiner Meinung nach sei daher wichtig, diesen vielen Neuerungen Rechnung zu tragen und eine neue Kanalordnung zu beschließen. In Anlehnung an eine „Musterverordnung des Vorarlberger Gemeindeverbandes“ habe das Gemeindeamt einen diesbezüglichen Entwurf erarbeitet, den es jetzt zu diskutieren und allenfalls zu beschließen gelte. Nach dem der besagte Entwurf vom Vorsitzenden verlesen worden ist, sprechen sich alle Anwesenden für die Annahme desselben aus und erheben diesen – wie im Anhang ersichtlich – einstimmig zum Beschluss. 7. Genehmigung eines Bebauungsplanes gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes für den Bereich „Ortseinfahrt/Bahnhofstraße“ Kurz und bündig erinnert der Bürgermeister an die Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Dezember 2009. Unter Punkt 2. der Tagesordnung habe die Gemeindevertretung damals den Entwurf eines Bebauungsplanes gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes für den Bereich „Ortseinfahrt/Bahnhofstraße“ beschlossen. Wie im § 29 des Raumplanungsgesetzes gefordert, sei dieser von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes dann einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden. Die Auflage selber sei ortsüblich kundgemacht worden und zwar sowohl durch -6- Anschlag an der Amtstafel als auch durch eine Verlautbarung in den „Amtlichen Mitteilungen“ des Gemeindeamtes. Während der Auflagefrist habe jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, die Möglichkeit gehabt, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge zu erstatten. Auf diesen Umstand sei in der Kundmachung vom 11. Dezember 2009 ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Sodann informiert der Vorsitzende, dass während der Auflagefrist keine Änderungsvorschläge eingelangt seien. Es stehe also nichts mehr im Wege, diesen am 03. Dezember 2009 beschlossenen Entwurf eines Bebauungsplanes jetzt definitiv zu beschließen. Ohne weitere Wortmeldungen wird sodann der am 03. Dezember 2009 beschlossene Entwurf eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ortseinfahrt/Bahnhofstraße“ zum Beschluss erhoben. 8. Genehmigung einer Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) Bgm. Burkhard Wachter erinnert, dass auch die derzeit gültige Wasserleitungsordnung „in die Jahre“ gekommen sei. Sie stamme nämlich ebenfalls aus dem Jahre 1991. Wie im Abwasserbereich, habe es auch im Bereich der Wasserversorgung in den letzten 2 Jahrzehnten eine Vielzahl von Neuerungen, neuen Erkenntnissen, neuen gesetzlichen Bestimmungen etc. gegeben. Mit der neuen Wasserleitungsordnung, die vom Gemeindeamt in Anlehnung an ein vom Vorarlberger Gemeindeverband übermitteltes Muster erarbeitet worden sei, wolle man diesen vielen Änderungen Rechnung tragen. In der Folge bringt der Vorsitzende den vorliegenden Entwurf zur Verlesung und weist darauf hin, dass die im § 4 enthaltene Bestimmung, wonach der Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage nur auf Grund eines Anschlussbescheides durchgeführt werden dürfe, völlig neu sei. Eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeindevertretung sei also nicht mehr erforderlich. Nach Beantwortung einiger weniger Verständnisfragen, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Erlassung einer neuen Wasserleitungsordnung aus und genehmigen den vom Gemeindeamt erarbeiteten Entwurf einstimmig. Luzia Klinger bedauert, dass der Gemeindevertretung jetzt einige Informationen fehlen werden. Wenn man in der Vergangenheit einem Antrag zugestimmt habe, habe man gleichzeitig auch immer erfahren, wer bzw. wo in Vandans ein Gebäude erstellt werde. Bgm. Burkhard Wachter verspricht, der Gemeindevertretung auch weiterhin zu berichten, wo bzw. von wem Neubauten erstellt werden. 9. Genehmigung einer Verordnung über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Die Erlassung einer neuen Wasserleitungsordnung, so der Bürgermeister einleitend, setze auch eine Anpassung der derzeit gültigen Wassergebührenverordnung voraus. Dies insbesondere auch deshalb, weil eine Änderung in der Berechnung des Wasseranschlussbeitrages beabsichtigt sei. Bislang habe sich die Wasseranschlussgebühr nämlich aus einer Grundgebühr und einem Beitrag, der sich aus dem „umbauten Raum“ des neuen Gebäudes errechnet habe, zusammengesetzt. In der neuen Wassergebührenordnung liege dem Wasseranschlussbeitrag als Bewertungseinheit 27 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke zugrunde. Diese Bewertungseinheit komme auch bereits beim Kanal-Anschlussbeitrag zur Anwendung. -7- Nach dem der vorliegende Entwurf einer neuen Wassergebührenverordnung vom Bürgermeister verlesen worden sind, sprechen sich alle Anwesenden für die Erlassung einer solchen Verordnung aus und erheben den vorliegenden Entwurf zum Beschluss. Stefan Jochum macht abschließend aufmerksam, dass der vorliegende Entwurf im § 6 einen Tippfehler enthalte, der noch zu berichtigen sei. Der letzte Satz müsse dort richtig lauten: Die Bestimmung des § 4 (nicht § 5) Abs. 2 gilt sinngemäß. 10. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlbergers Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. des Gesetzesinhaltes durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 11. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  es am 30. Januar 2010 in der Rätikonhalle den diesjährigen „Neujahrsempfang“ der Gemeinde gebe. In den nächsten Tagen werde allen Anwesenden eine persönliche Einladung zugehen. Schon heute ersuche er alle, die Einladung anzunehmen und der Veranstaltung die Ehre zu geben.  er am 07. Januar 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eine Rechtsauskunft betreffend die künftige Handhabung der von der Gemeindevertretung beschlossenen „Richtlinien betreffend die Widmung von Grundstücken für Ferienhauszwecke bzw. die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnung“ durch den Gemeindevorstand beantragt habe. Leider sei noch keine schriftliche Erledigung eingetroffen. In einem Telefongespräch habe die Vertreterin der „Gemeindeaufsicht“ die Auffassung geäußert, dass Richtlinien als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können, sie jedoch keine gesetzliche Grundlage bilden. Sobald eine definitive Antwort vorliege, werde er diese allen Damen und Herren der Gemeindevertretung in Kopie zukommen lassen.  am 15. Januar 2010 die diesjährige Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Vandans stattgefunden habe. Im Rahmen dieser Jahreshauptversammlung sei Stefan Schuchter mit großer Mehrheit für die nächsten 3 Jahre zum Kommandanten gewählt worden.  es am 31. Januar 2010 eine Fahrt nach Seefeld gebe, bei der das dortige Schanzenzentrum und auch die Biathlonanlage besichtigt werden könne. Von den Initiatoren seien alle Montafoner Gemeindevertreter(innen) zur Mitfahrt eingeladen worden. Er bitte allfällige Interessenten/innen an einer Mitfahrt sich in den nächsten Tagen im Gemeindeamt zu melden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ulrike Bitschnau: Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Postpartnerstelle? Gibt es hinsichtlich der erzielten Umsätze schon Zahlen, die veröffentlicht werden dürfen? -8- Antwort des Bürgermeisters: Die beiden Dienstnehmerinnen haben eine turbulente Zeit hinter sich. Der Andrang in den ersten zwei Monaten war weit größer als erwartet. Dementsprechend gut sind auch die Umsätze ausgefallen. Diese jetzt aber als Maßstab heranzuziehen, wäre falsch. Eine erste Bilanz kann meiner Meinung nach erst in wenigen Monaten gezogen werden. Thomas Maier: Die neue Brücke nach St. Anton ist schon Mitte Dezember betoniert worden. Seither gibt es auf der Baustelle keine Bewegungen mehr. Wann ist geplant, die Fertigstellungsarbeiten in Angriff zu nehmen? Antwort des Bürgermeisters: Mit den Fertigstellungsarbeiten hätte bereits am 11. Januar begonnen werden müssen. Der Schneefall in dieser Zeit und die kalten Temperaturen haben dies verhindert. Sobald die Temperaturen es zulassen, sollen die Fertigstellungsarbeiten in Angriff genommen werden. Vbgm. Michael Zimmermann: Alle Anrainer des landwirtschaftlichen Anwesens „Herbert Mair“ sind ständig mit enormen Geruchsbelästigungen konfrontiert. Warum es bei diesem Landwirtschaftsbetrieb derart starke Geruchsbelästigungen gibt, ist mir unerklärlich. Ich wäre froh, würde die Baubehörde demnächst eine Überprüfung des Betriebes vor Ort vornehmen. Antwort des Bürgermeisters: Dass es auch jetzt in der „kalten“ Jahreszeit zu solch starken Geruchsbelästigungen kommt, ist wirklich schwer zu erklären. Ich werde dem Bauamt Auftrag geben, den besagten Betrieb in baupolizeilicher Hinsicht einer Überprüfung zu unterziehen. Günter Fritz: In den Medien ist immer wieder zu vernehmen, dass das „HallenbadProjekt“ in Schruns/Tschagguns nun konkrete Formen annimmt. Wie konkret in das Projekt tatsächlich? Antwort des Bürgermeisters: Von den beiden Gemeinden Schruns und Tschagguns gibt es bereits zustimmende Beschlüsse zur Verwirklichung des Bauvorhabens. Wenn meine Informationen stimmen , sollen die Bauarbeiten jedenfalls noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Ob sich die Montafoner Gemeinden an der Abgangsdeckung des Bäder- und Wellnessbereiches beteiligen, steht hingegen noch nicht fest. Von einigen Gemeinden gibt es dazu bereits positive Beschlüsse. Luzia Klinger. Steht schon definitiv fest, wie viele Frauen und Männer sich auf der Liste „Gemeinsam für Vandans“ der Vorwahl stellen? Antwort des Bürgermeisters: Ja. Insgesamt werden sich 59 Frauen und Männer der Vorwahl, die in der Zeit vom 02. bis 05. Februar stattfinden wird, stellen. Von diesen 59 Frauen und Männern stellen sich insgesamt 27 erstmals einer Wahl. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen, die sachliche sowie konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. -9-