19980618_GVE036

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:44
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-06-18
Erscheinungsdatum 1998-06-18
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 18. Juni 1998 Niederschrift aufgenommen am 18. Juni 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 36. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Juni 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Wolfgang Violand, Stefan Jochum, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Reinhard Rützler, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Jürgen Atzmüller, Rupert Platzer, Friederike Feurstein und Peter Schapler. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Norbert Sartori, Willi Pummer und Gottfried Schapler Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 36. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Punkt 8. von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Mai 1998 2. Neuerliche Entscheidung zum Honorarangebot des Ing. Thomas Hepberger betreffend den Kindergartenzubau 3. Stellungnahme zum Ergebnis der unangekündigten Überprüfung der Kassagebarung der Gemeinde Vandans am 17. März 1998 4. Entscheidung zum Antrag des Pfarramtes Vandans um Übernahme der in der Friedhofskirche im Jahre 1997 aufgelaufenen Betriebskosten 5. Entscheidung zum Antrag der Agrargemeinschaft Alpe Lün/Lünersee um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung der Weganlage vom Alpengasthof Rellstal zur Alpe Platzis 6. Entscheidung zum Antrag der Freiheitlichen Gemeindevertretungsfraktion zur Handhabung der Zweitwohnsitzabgabe in der Gemeinde Vandans 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 5. Mai bzw. 9. Juni 1998 8. Entscheidung zu den Empfehlungen des Bauausschusses vom 8. Mai 1998 9. Ergänzende Entscheidung zum Beschluß vom 14. Mai 1998, bei der Bank Austria insgesamt vier Darlehen mit einem Gesamtvolumen von ATS 19, 6 Mio. aufzunehmen 10. Entscheidung zur Einhebung von ATS 1, 7 Mio. an Anschlußgebühren zur Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage - BA 04 11. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Über Antrag von Dipl. Ing. Alois Kegele wird das Protokoll über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Mai 1998 wie folgt abgeändert: TOP 4., 2. Absatz: In der darauffolgenden Diskussion appellieren der Bürgermeister und Dipl. Ing. Alois Kegele an die Anwesenden, die erst vor wenigen Wochen beschlossene „Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung" aus präjudiziellen Gründen keinesfalls zu ignorieren und den vorliegenden Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme abzulehnen. Auch das Argument einer höheren Wohnbauförderung dürfe in diesem konkreten Fall nicht überbewertet werden, zumal einerseits das Land alljährlich die Richtlinien für die Wohnbauförderung ändere und sich zudem die Wohnbauförderung nicht nach der Baunutzungszahl, sondern nach der Wohnnutzungszahl errechne. Im übrigen bedeute die ins Treffen geführte Minderförderung mit ATS 500, - pro Quadratmeter nicht alle Welt. TOP 6., 1. Absatz: Eingangs seiner Ausführungen macht der Vorsitzende deutlich, daß seit Jahrzehnten auf den Dammkronen der Schutzdämme linksund rechtsseitig des Auenlatsch- bzw. Rellsbaches Weganlagen bestehen, die seit jeher von Fußgängern, Radfahrern, Mountainbikern und Reitern in Anspruch genommen werden. Anläßlich eines Gespräches am 1. Oktober 1997 mit Dipl. Ing. Helmut Aschauer habe dieser unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß diese widerrechtliche Inanspruchnahme von Grundstücken, deren Eigentümerin die Republik Österreich sei, nicht mehr länger geduldet werden könne. Nachdem eine vertragliche Regelung bisher nie zustande gekommen sei, müsse er nunmehr auf eine solche Benützungsregelung drängen. Insbesondere gehe es dabei um Fragen der Erhaltung, der Haftung und anderes. TOP 6., 3. Absatz: Dipl. Ing. Alois Kegele und Josef Maier beurteilen in ihren Wortmeldungen den Inhalt dieses „Gestattungsvertrages" ebenfalls für bedenklich und äußerst einseitig. Wenn für die Benützung dieser begehbaren Schutzanlagen, die übrigens mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde errichtet worden seien, Geld verlangt werde, könne nicht ausgeschlossen werden, daß auch von anderen Wegeigentümern mit demselben Recht ein Benützungsentgelt eingehoben werde (z.B. Vorarlberger Illwerke AG für die Benützung der Spazier- und Wanderwege auf den Dammkronen, Landeswasserbauamt für den Radweg entlang der Ill etc.). Der gegenständlichen Niederschrift über die 35. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 14. Mai 1998, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann einstimmig zugestimmt, wobei Vbgm. Peter Scheider, Karin Ganahl, Wolfgang Violand, Gerhard Stampfer und Leo Brugger an der Abstimmung nicht teilnehmen, weil diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. In kurzen Zügen erinnert der Vorsitzende an den in dieser Angelegenheit bereits gefaßten Beschluß in der Sitzung am 14. Mai 1998. Damals habe die Gemeindevertretung einstimmig einer Annahme des Honorarangebotes vom 20. April 1998 zugestimmt, wenn a) der Klassenfaktor von 1, 10 auf 1, 00 berichtigt, b) der angebotene Nachlaß von 10% auf 15% erhöht und c) auf die separate Verrechnung von Nebenkosten verzichtet werde. Gegen diese Entscheidung der Gemeindevertretung habe sich Ing. Thomas Hepberger, so der Bürgermeister weiters, in der Folge heftig gewehrt und darum gebeten, sein Honorarangebot in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung persönlich erläutern zu dürfen. Diesem Ersuchen sei er selbstverständlich nachgekommen. Aus diesem Grunde habe er Ing. Thomas Hepberger zur heutigen Sitzung eingeladen. -3- Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift sodann Ing. Thomas Hepberger das Wort und bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit, sein Honorarangebot im Detail erläutern zu dürfen. Mit aller Deutlichkeit gibt Ing. Thomas Hepberger dann zu verstehen, daß er den ausgewiesenen Klassenfaktor von 1, 10 als Entgegenkommen an die Gemeinde betrachte. Die Honorarordnung für Baumeister sehe nämlich lediglich bei gänzlichen Neubauten einen Klassenfaktor von 1, 00 vor. Bei Umbauten bzw. Zubauten gelte bereits ein Klassenfaktor von 1, 40. Persönlich betrachte er die gegenständliche Erweiterung des Kindergartens weder als reinen Neubau noch als reinen Zu- bzw. Umbau. Aus diesem Grunde habe er den Klassenfaktor mit 1, 10 gewählt. Außerdem könne er die beschlossene Erhöhung des von ihm angebotenen Nachlasses von 10% auf 15% nur dann akzeptieren, wenn man alle Nebenkosten separat abgelte. Als Alternative dazu könne er sich als weiteres Entgegenkommen einen Verzicht auf die Verrechnung sämtlicher Nebenkosten vorstellen, wenn der angebotene Nachlaß von 10% akzeptiert werde. Josef Maier spricht sich in der darauffolgenden Diskussion für eine Annahme des seinerzeitigen Honorarangebotes aus. Die von Ing. Thomas Hepberger geäußerte Begründung hinsichtlich des Klassenfaktors sei schlüssig und nachvollziehbar. Allerdings plädiere er aus guten Gründen dafür, den angebotenen Nachlaß von 10% auf 15% zu erhöhen und dafür sämtliche Nebengebühren abzugelten. Vbgm. Peter Scheider äußert vorab das grundsätzliche Ersuchen, hinkünftig solche Angelegenheiten im Bauausschuß vorzuberaten. Entgegen der Auffassung des Vorredners trete er hingegen dafür ein, den angebotenen Nachlaß von 10% anzunehmen, wenn Ing. Thomas Hepberger auf die Verrechnung sämtlicher Nebengebühren verzichte. Wolfgang Violand vertritt in seiner Wortmeldung die Auffassung, daß die Erhöhung des angebotenen Nachlasses von 10% auf 15% bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Verrechnung der Nebenkosten möglich sein müßte. Bgm. Burkhard Wachter appelliert in weiterer Folge an die Anwesenden, keine übertriebenen Forderungen an den Betroffenen zu stellen. Das seinerzeitige Honorarangebot müsse in jeder Hinsicht als äußerst seriös bezeichnet werden, wobei auch der angebotene Nachlaß mit 10% als durchaus üblich bezeichnet werden müsse. Persönlich schließe er sich dem Vorschlag von Vbgm. Peter Scheider an, nämlich von einer Erhöhung des Nachlasses von 10% auf 15% Abstand zu nehmen, wenn Ing. Thomas Hepberger auf die Verrechnung von Nebenkosten ebenfalls verzichte. Josef Maier gibt sodann zu verstehen, daß auch er sich einer solchen Entscheidung anschließen könne. Allerdings weise er darauf hin, daß das derzeitige Honorarangebot auf einem Herstellpreis von netto ATS 4, 5 Mio. basiere. Bei einer Erhöhung der Baukosten bzw. bei einer Unterschreitung derselben müsse sich der Prozentsatz für das Honorar entsprechend verändern. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin für eine Aufhebung des diesbezüglichen Gemeindevertretungsbeschlusses vom 14. Mai 1998 aus und genehmigen die Annahme des Honorarangebotes vom 20. April 1998 mit der Korrektur, daß keinerlei Nebenkosten zur Verrechnung gelangen dürfen. Über Ersuchen des Bürgermeisters informiert Dipl. Ing. Alois Kegele als Vorsitzender des Prüfungsausschusses darüber, daß am 17. März 1998 eine unangemeldete Prüfung der Gemeindekassa stattgefunden habe. Der hiezu am 3. April 1998 verfaßte Prüfbericht wird sodann den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. -4- In einer rund einstündigen Debatte nehmen sowohl der Bürgermeister als auch der Gemeindekassier in der Folge zu den unter Punkt 9. des Prüfberichtes aufgeworfenen Fragen bzw. den diversen Anregungen Stellung. Ergänzend dazu informiert der anwesende Bauleiter, Ing. Armin Nesensohn vom Ingenieurbüro Adler, über die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Oberen Bündtastraße, der Scheibenkopfstraße und der Valkastielstraße sowie die dadurch notwendigen Anpassungen der angrenzenden Grundstücke bzw. Hausvorplätze. Um ca. 21.30 Uhr hat Ing. Armin Nesensohn dann die Sitzung verlassen, nachdem er sämtliche Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortete. Nachdem vom Bürgermeister zugesichert worden ist, daß mehrere aufgezeigte Mängel bereits behoben worden sind und alle Anregungen bzw. Empfehlungen restlos aufgegriffen werden sollen, wird der gegenständliche Prüfbericht von allen Anwesenden ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Das vom Pfarramt Vandans am 5. Juni 1998 eingelangte Ansuchen wird vom Bürgermeister verlesen. Als Vertreter der Pfarre ersucht Pfarrer Alfons Lercher darin um Übernahme der im Jahre 1997 in der Friedhofskirche aufgelaufenen Betriebskosten in Höhe von ATS 6.883, 97 durch die Gemeinde. Vbgm. Peter Scheider erinnert in seiner Wortmeldung an die letztjährige Entscheidung der Gemeindevertretung am 20. Februar 1997. Damals habe die Gemeindevertretung einstimmig der Übernahme der im Jahre 1996 aufgelaufenen Betriebskosten in Höhe von ATS 6.590, -- zugestimmt. Aus diesem Grunde plädiere er dafür, die im Jahre 1997 mit ATS 6.883, 97 ausgewiesenen Betriebskosten ebenfalls in voller Höhe durch die Gemeinde Vandans zu übernehmen. Im übrigen bestehe seinem Wissen nach eine vertragliche Vereinbarung mit der Pfarre, die die Gemeinde zur Übernahme dieser Betriebskosten verpflichte. Der Bürgermeister bestätigt in der Folge, daß eine solche vertragliche Vereinbarung mit der Pfarre bestehe und diese selbstverständlich einzuhalten sei. Ohne weiteren Debattenbeitrag schließen sich daraufhin die Mitglieder der Gemeindevertretung dem Antrag von Vbgm. Peter Scheider an und stimmen der Übernahme der erwähnten Betriebskosten in voller Höhe durch die Gemeinde Vandans zu. 5. Das von der Agrargemeinschaft Alpe Lün/Lünersee eingebrachte Ansuchen vom 25.5. 1998 wird vom Bürgermeister verlesen. Den Ausführungen der Antragsteller zufolge befinde sich die Weganlage vom Alpengasthof Rellstal zur Alpe Platzis in einem äusserst desolaten Zustand. Insbesondere nach starken Niederschlägen sei die Weganlage nahezu unpassierbar. Ein Viehtrieb sei in einer solchen Situation nahezu unmöglich. Im Einvernehmen mit dem Stand Montafon sei daher im Frühsommer eine Sanierung dieser Weganlage und zwar über eine Länge von ca. 600 bis 700 m beabsichtigt, wobei aber die derzeitige Trasse im wesentlichen beibehalten werden soll. Nachdem dieser Viehtriebsweg auch touristisch stark genutzt werde, bitte man um einen angemessenen Kostenbeitrag zu den geschätzten Sanierungskosten in Höhe von ATS 100.000, -. Über Ersuchen des Vorsitzenden ergreift daraufhin Gerhard Stampfer das Wort und begründet die ins Auge gefaßten Sanierungsmaßnahmen sehr eingehend. Tatsächlich befinde sich die Weganlage derzeit in einem katastrophalen Zustand. Im jetzigen Zustand sei der Weg weder wander- noch viehtriebstauglich. Eine Sanierung, wie sie von der Agrargemeinschaft Alpe Lün/Lünersee nunmehr ins Auge gefaßt werde, könne daher in jeder Hinsicht nur unterstützt werden. Als Obmann des Landwirtschaftsausschusses plädiere er folglich für eine größtmögliche Unterstützung der Antragsteller, wobei diese Unterstützung selbstverständlich sowohl finanzieller als auch materieller Natur sein könne. Unter materieller Unterstützung verstehe er dabei in erster Linie ein zeitweises Abstellen des Bauhofleiters Hans Künzle. -4In weiteren Wortmeldungen sprechen sich dann Vertreter aller Fraktionen für eine Unterstützung der Antragstellerin aus und befürworten die geplanten Sanierungsmaßnahmen und zwar sowohl aus landwirtschaftlicher als auch aus touristischer Sicht. Einstimmig genehmigen die Anwesenden letztlich einen finanziellen Beitrag in Höhe von ATS 40.000, --- Die Ausbezahlung dieses Gemeindebeitrages soll allerdings erst nach Vorlage einer entsprechenden Abrechnung erfolgen. Darüberhinaus billigen die Mitglieder der Gemeindevertretung das Abstellen des Bauhofleiters Hans Künzle und anderer Mitarbeiter des Gemeindebauhofes im notwendigen bzw. erforderlichen Ausmaße. 6. Vorab erinnert der Vorsitzende an den Beschluß der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 1997, mit welchem mehrheitlich die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe beschlossen worden sei. Leider habe die Praxis dann gezeigt, daß das Gesetz keinen Unterschied zwischen ortsansäßigen und auswärtigen Eigentümern einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses mache. Aus diesem Grunde habe die Freiheitliche Gemeindefraktion am 8. Juni 1998 einen Antrag eingebracht und darum ersucht, die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe in der Gemeinde Vandans bis zum Vorliegen einer diesbezüglichen Gesetzesnovelle frei zu regeln. Der von der Freiheitlichen Gemeindefraktion eingebrachte Antrag wird daraufhin vom Vorsitzenden verlesen. Die Antragsteller sprechen sich im gegenständlichen Antrag angesichts der unbefriedigenden Gesetzeslage dafür aus, daß all jene Besitzer einer in Vandans gelegenen Ferienwohnung von der Entrichtung der Zweitwohnsitzabgabe befreit sein sollen, die in Vandans ihren Hauptwohnsitz haben und deren Ferienhaus ausschließlich der Eigennutzung dient. Begründet wird der Antrag insbesondere damit, daß alle Eigentümer einer in der Gemeinde Vandans gelegenen Ferienwohnung schon bisher von der Entrichtung einer Gästetaxe befreit waren, wenn diese ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans hatten und das Objekt lediglich der Eigennutzung diente. Auch von der Entrichtung eines Fremdenverkehrsbeitrages seien Inhaber einer solchen Ferienwohnung bisher befreit gewesen, wenn diese vom Wohnungsinhaber bzw. dessen Familie bewohnt worden sei. Die von der Gemeindevertretung am 18. Dezember 1997 beschlossene Regelung mache leider keinen Unterschied zwischen ortsansäßigen und auswärtigen Eigentümern einer Ferienwohnung. Dies bringe eine Benachteilung aller in Vandans wohnhaften Eigentümer einer Ferienwohnung mitsich und bedeute keine Verbesserung sondern eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Situation. Zur Vermeidung dieser Schlechterstellung solle also bis zum Vorliegen einer neuen gesetzlichen Regelung die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe so geregelt werden, daß a) alle in Vandans wohnhaften Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, soferne das Objekt ausschließlich der Eigennutzung dient, keine Zweitwohnsitzabgabe entrichten müssen und b) alle auswärtigen Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses dann keine Zweitwohnsitzabgabe entrichten müssen, wenn das Objekt lediglich im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des dazugehörenden Grundstückes bewohnt wird und eine Fremdnutzung in keiner Art und Weise stattfindet. In der recht ergiebigen Debatte weist Josef Maier unter anderem darauf hin, daß diese Lösung durchaus seinen Vorstellungen entspreche. Zusammen mit anderen Mandataren habe er sich bereits am 18. Dezember 1997 gegen die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe ausgesprochen, weil eine Unterscheidung zwischen ortsansäßigem und auswärtigem Eigentümer einer Ferienwohnung gefehlt habe. Der nunmehrige -5Vorschlag treffe mehr oder weniger nur mehr jene auswärtigen Eigentümer einer Ferienwohnung, deren Objekt auch tatsächlich als klassisches Feriendomizil genutzt werde. Einstimmig sprechen sich sodann die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung für eine Annahme des vorliegenden Antrages aus und stimmen der vorerwähnten Neuregelung ausdrücklich zu. 7. Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister die in den Sitzungen des Raumplanungsausschusses am 5. Mai bzw. 9. Juni 1998 erarbeiteten Empfehlungen. Sodann werden die vom Raumplanungsausschuß geäußerten Empfehlungen zu den Anträgen von a) Bernadette Hepperger, Vandans, Obere Venserstraße 16, auf Rückwidmung von ca. 800 m2 aus dem Gst.Nr. 1340/1 von BW in FL, b) Alois Fitsch, Vandans, Scheibenkopfstraße 14, auf Umwidmung von ca. 2400 m2 aus den Gst.Nr. 1945/1, 1942, 1943 und 1944 von FL in BW sowie c) Siegfried Kubicki, Vandans, Daunerstraße 15, auf Umwidmung einer Teilfläche des Gst.Nr. 1844 mit ca. 656 m2 von FL in BW, einstimmig zum Beschluß erhoben. Hinsichtlich der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 9. Juni 1998, mit welcher die Rückwidmung des Gst.Nr. 1994/3 von Josef Ganahl empfohlen worden ist, spricht sich die Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung aus. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Stellungnahme zur beabsichtigten Rückwidmung einzuholen, wobei dort insbesondere auch auf die Frage eines allfälligen Entschädigungsanspruches eingegangen werden soll. 8. Die vom Bauausschuß in der Sitzung am 8. Mai 1998 geäußerten Empfehlungen werden vom Bürgermeister ebenfalls vorgetragen. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen werden daraufhin sämtliche vom Bauausschuß geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. Alois Neher gibt in diesem Zusammenhange zu verstehen, daß das gegenständliche Protokoll im Punkt 2. einen Fehler beinhalte. Tatsache sei, daß sich die Mitglieder des Bauausschusses darauf geeinigt haben, im Bereich des Wohnhauses Maria Maier die bergseitige und nördlich des Wohnhauses Werner Antonietti die talseitige Baumrabatte zu entfernen. Von den anwesenden Mitgliedern des Bauausschusses wird diese Auffassung bestätigt. 9. Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende an den Beschluß der Gemeindevertretung vom 14. Mai 1998, mit welchem die Aufnahme von insgesamt 4 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von ATS 19, 6 Mio. bei der Bank Austria, Wien, beschlossen worden seien. Nunmehr gelte es zu entscheiden, ob eine Bindung des Zinssatzes an die SMR, einen 6-Monats-VIBOR oder eine Mischvariante gewählt werden soll. Nachdem dem 6-Monats-VIBOR derzeit ein Zinssatz von 3, 742% gegenüber 5, 42% bei der SMR zugrunde liegt, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für eine Bindung des Zinssatzes an den 6-Monats-VIBOR aus. Ebenfalls einstimmig erachten es alle Anwesenden für erforderlich, daß alle 4 gegenständlichen Darlehensverträge mit der Bank Austria eine Ausstiegsklausel aus dem Vertrag enthalten müssen. 10. Der Information halber weist der Bürgermeister in seinen Ausführungen daraufhin, daß der Realisierung des Kanalbauabschnittes 04 ein Gesamtaufwand von ATS 6, 6 Mio. zugrunde gelegen sei. Obwohl die Bauarbeiten bereits abgeschlossen seien, fehle eine entsprechende Beantragung von Förderungsmitteln bei Bund und Land. Die Finanzierung -6- sei bisher ausschließlich aus dem laufenden Haushalt erfolgt. Nachdem dieses Geld aber dort fehle, müsse nun raschest ein entsprechender Förderungsantrag eingebracht werden. Der seinerzeitige Finanzierungsplan basiere auf nachstehenden Annahmen: Für den erwähnten Förderungsvertrag habe die Gemeindevertretung nunmehr ausdrücklich die Einhebung von Anschlußgebühren in der Höhe von ATS 1, 7 Mio. zu beschließen. Ohne weitere Wortmeldungen stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung sodann dem vorerwähnten Finanzierungsplan zu und genehmigen die Einhebung von ATS 1, 7 Mio. an Anschlußgebühren. 11. Der Bürgermeister berichtet, daß - die geplante Handwerksausstellung im Sommer 1998 nicht stattfinden werde. Mit Schreiben vom 15. Juni 1998 habe die Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans mitgeteilt, daß das Interesse der Betriebe nicht ausreichend sei und das finanzielle Risiko daher nicht in Kauf genommen werden könne. Trotz intensiven Bemühungen habe man nur insgesamt 37 Aussteller zu einer Anmeldung bewegen können. Die erhoffte Anzahl an Ausstellern (80 bis 100) habe man daher bei weitem verfehlt. - er am 16. Juni 1998 eine Unterstützungserklärung für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Hausapotheken unterschrieben habe. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeindevertretung bzw. dem Gemeindevorstand sei leider nicht möglich gewesen, nachdem das Ansuchen erst am 12. Juni 1998 im Gemeindeamt eingelangt sei. Nachdem aber gegen die Beibehaltung dieses patientenfreundlichen Versorgungssystems nichts spreche, habe er sich aus Überzeugung für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Hausapotheken insgesamt ausgesprochen. - von Freitag, dem 26. Juni, bis Sonntag, dem 28. Juni 1998, zahlreiche Vereinsvorstände und der Bürgermeister der Partnerstadt Heitersheim in Vandans weilen werden. Das diesbezügliche Programm beinhalte am Freitag Abend ein Kennenlernen mit den Vandanser Vereinsvorständen und am Samstag eine Fahrt auf die Bieler Höhe samt einer Kraftwerksbesichtigung sowie im Anschluß daran einen Hüttenabend am Golm mit Nachtwanderung. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung seien eingeladen, am einen oder anderen Programmpunkt teilzunehmen und so die Verbundenheit zur Partnerstadt unter Beweis zu stellen. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Peter Scheider: Am kommenden Freitag, dem 19. Juni 1998, veranstaltet die Sing- und Tanzgruppe Vandans erstmals einen Heimatabend in der laufenden Saison, wobei hiezu in erster Linie die einheimische Bevölkerung und die Vandanser Ortsvereine eingeladen sind. Als Obmann des Vereinsausschusses appelliere ich an alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen, nach Möglichkeit ebenfalls den erwähnten Heimatabend zu besuchen. Darüberhinaus kann mit Stolz und Freude erwähnt werden, daß der SCM Vandans Meister der 3. Landesklasse geworden ist. Dieser sportliche Erfolg muß als großartige Leistung anerkannt werden, die eine entsprechende Belobigung durch die Gemeindevertretung rechtfertigt. Ich bitte daher den Bürgermeister um ein entsprechendes Glückwunschschreiben an den Vorstand des SCM Vandans. Anschlußgebühren ATS 1.700.000, -Landesmittel ATS 1.320.000.-Darlehen ATS 3.580.000, -- -7Wolfgang Violand: Aus Anlaß des 100jährigen Bestehens der Harmoniemusik Vandans hat Frau Anni Bereuter in großzügiger Art und Weise die Kosten für eine neue Vereinsfahne übernommen. Die kirchliche Weihe der neuen Fahne wird am kommenden Sonntag, dem 21. Juni 1998, im Rahmen des Hauptgottesdienstes stattfinden. Namens der Harmoniemusik Vandans lade ich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung hiezu herzlich ein. Friederike Feurstein: Am Samstag, dem 13. Juni 1998, hat im sogenannten „Steinbruch" ein Fest stattgefunden, das mit herkömmlichen Veranstaltungen nicht verglichen werden kann. Dem Vernehmen nach sind 500 bis 600 Besucher gezählt worden. Leicht vorstellbar ist deshalb das Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden Lärmbelästigungen. Festveranstaltungen dieser Art sollten im Gebiet des „Steinbruches" hinkünftig daher abgelehnt werden, weil einerseits die dafür notwendigen Einrichtungen zur Gänze fehlen und andererseits die daraus resultierenden Lärmbelästigungen inakzeptabel sind. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 0.05 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: