20001116_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:46
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2000-11-16
Erscheinungsdatum 2000-11-16
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 16. November 2000 Niederschrift aufgenommen am 16. November 2000 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 7. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. November 2000 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Leo Brugger, Peter Scheider, Kurt Bechter, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Wolfgang Fussenegger, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Ing. Thomas Maier und Klaus Bitschnau. Entschuldigt: Franz Egele, Gottfried Schapler und Harald Tschugmell Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Gemeindekassier, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2000 2. Neuerliche Entscheidung zum Antrag der Rosmarie Brenner, Vandans, auf Umwidmung von ca. 2150 m2 aus den Grundstücken Nr. 1831/1 und 1831/13 von FL in BW 3. Entscheidung zum Antrag der Firma Wachter - Kies GmbH um Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Entnahme von Kiesmaterial aus den Vandanser Wildbächen 4. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1999 gemäß § 78 des GG 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend: a) ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes 6. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2000, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Bereits in der Sitzung am 20. Juli 2000, so der Bürgermeister eingangs seiner Ausführungen, habe die Gemeindevertretung die Umwidmung dieser Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1831/1 und 1831/13 mit einem Gesamtausmaß von zirka 2.150 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet beschlossen. Nach diesem Beschluss der Gemeindevertretung habe der Anrainer Martin Sebastiani einen Einspruch gegen diese beschlossene Umwidmung eingebracht. Aus diesem Grunde habe die Raumplanungsstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Auffassung vertreten, den gegenständlichen Antrag neuerlich der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Diese müsse dann - sozusagen im Wissen um diesen Einspruch des Anrainers Martin Sebastiani - eine neuerliche Entscheidung treffen. Ergänzend dazu informiert der Bürgermeister über ein am 6. November 2000 mit Martin Sebastiani geführtes Gespräch. In diesem habe Martin Sebastiani deutlich gemacht, dass er aus grundsätzlichen Überlegungen gegen diese beabsichtigte Umwidmung sei. Mit der gegenständlichen Umwidmung komme das Bauwohngebiet noch näher an sein Anwesen bzw. seinem Wohnhaus. Es dränge sich geradezu auf, dass er sich dagegen wehre, so weit dies möglich sei. Weil dem Einspruch von Martin Sebastiani keine triftigen Gründe entnommen werden können und dem Einspruch vermutlich nur persönliche bzw. eigennützige Beweggründe zu Grunde liegen, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Bestätigung dieser bereits am 20. Juli 2000 beschlossenen Umwidmung aus. 3. Der Bürgermeister bringt eingangs das Ansuchen der Firma Wachter-Kies GmbH, vom 3. November 2000 sowie den beigelegten Entwurf einer Vereinbarung zur Verlesung. Diesem zufolge ersucht die Firma Wachter-Kies GmbH um eine Bewilligung für Materialentnahmen in allen Vandanser Wildbächen, wobei diese aber aus betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einen Mindestzeitraum von 20 Jahren umfassen müßte. Namens der FPÖFraktion gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass eine Zustimmung zur vorgelegten Vereinbarung grundsätzlich vorsteilbar sei, auch wenn die beantragte Bewilligungsdauer von 20 Jahren enorm lang sei. Allerdings habe die Vergangenheit und hier insbesondere das Jahr 1999 und das heurige Jahr gezeigt, dass ein potenter Partner für allfällige Sofortmaßnahmen von großer Bedeutung sei. Die Firma Wachter- Kies beabsichtige ihren Fahrzeug- und Maschinenpark beachtlich aufzurüsten, sodass die Firma Wachter-Kies als potenter Partner gesehen werden könne. Wenn diese bereit sei, die nachstehenden Vereinbarungs-Ergänzungen zu akzeptieren, könne man mit einer Zustimmung der FPÖ-Fraktion rechnen. Im Detail gebe es nachstehende Ergänzungswünsche: a) Auf die Dauer dieser Vereinbarung hat die Firma Wachter-Kies GmbH die alljährliche Schneeräumung in Vandans durchzuführen. Die Preise dafür sind ortsüblich zu halten. Die bisher von der Gemeinde Vandans akzeptierte Ausfallhaftung hat ab sofort zu entfallen. b) Der Gemeinde Vandans und allen in Vandans wohnhaften Materialabnehmern ist, soweit dieses Material für den Eigengebrauch bestimmt ist, auf den jeweiligen Listenpreis ein Rabatt in Höhe von 15 % zu gewähren. -3- c) Falls im einen oder anderen Wildbach der Einsatz eines Gesteinsbrechers beabsichtigt ist, ist sowohl die tatsächliche Einsatzzeit als auch der Einsatzort im Einvernehmen mit der Gemeinde festzulegen. d) Das den Wildbächen entnommene Material ist nach Möglichkeit über die dort bestehenden oder noch zu errichtenden Baustraßen abzutransportieren. Soferne diese Baustraßen durch Unwetter etc. beschädigt werden, sind diese raschest wieder instand zu setzen. In der Folge ergeben sich eine Fülle von Wortmeldungen. Ing. Manfred Vallaster spricht sich grundsätzlich für den Abschluss einer solchen Vereinbarung mit der Firma Wachter-Kies aus. Allerdings gebe es seiner Meinung nach noch einige Punkte genau abzuklären. So zum Beispiel die Laufzeit des Vertrages, die Miteinbeziehung des Auenlatsch- und des Rellsbaches in die gegenständliche Vereinbarung, die kostenlose Beistellung von Material an die Gemeinde, die Inanspruchnahme von Pachtflächen der Agrargemeinschaft, eine allfällige Rechtsnachfolge und anderes mehr. Aus diesem Grunde plädiere er für eine Vertagung der Entscheidung und das Abklären dieser offenen Fragen. Bgm. Burkhard Wachter spricht sich gegen eine Vertagung dieser Entscheidung aus. Alle diese Fragen könne man heute in aller Ruhe beraten. Die Firma Wachter-Kies bestehe auf eine Entscheidung, weil es wichtige Anschaffungen zu tätigen gebe. Auch Ernst Stejskal hält nichts von übertriebener Eile, zumal die Firma Wachter im Besitze einer gültigen Vereinbarung bis zum 31.12.2002 sei. Seiner Meinung nach solle eine öffentliche Ausschreibung dieser Materialentnahmen erfolgen. Eine Vergabe solle erst nach Vorliegen mehrerer Angebote erfolgen. Im Übrigen könne er sich keinen Vertragsabschluss mit einer 20-jährigen Bindung vorstellen. Im besten Falle könne eine solche Vereinbarung für 8 bis 10 Jahre abgeschlossen werden. DI Alois Kegele plädiert ebenfalls für eine getrennte Ausschreibung aller 4 Wildbäche. Mit einer überlangen Vertragsbindung könne er ebenfalls nichts anfangen. Seiner Meinung nach dürfe ein solcher Vertrag auf maximal 5 Jahre abgeschlossen werden. Selbstverständlich müsse auch gesichert sein, dass die Gemeinde Vandans das von ihr benötigte Material gratis bzw. zum Selbstkostenpreis bekomme. Josef Maier schließt sich der Meinung des Vorredners an. Er selber habe das Gefühl, dass das Material dieser Wildbäche heiß begehrt sei. Einen solchen Eindruck habe man jedenfalls heuer im Sommer gewinnen können. Auch er könne sich nur eine maximale Vertragsdauer von 10 Jahren vorstellen. Jedenfalls könne die Gemeinde am meisten profitieren, wenn eine öffentliche Ausschreibung dieser notwendigen Materialentnahmen erfolge. Peter Scheider erinnert an das Pfingstunwetter im vergangenen Jahr. Damals habe sich die Firma Wachter spontan bereit erklärt, mit allen zur Verfügung stehenden Maschinen zu helfen. Seiner Meinung nach habe man mit diesem sofortigen Einsatz und dem Einsatz anderer Geräte noch größeres Unheil verhindern können. Er selber halte daher nichts von einer öffentlichen Ausschreibung, weil eine solche auch eine große Gefahr beinhalte. Für den Abschluss eines 20-jährigen Vertrages könne auch er nicht stimmen -wohl aber für 10 bis 15 Jahre. Damit sei auch eine gewisse Kontinuität, insbesondere auch bei der Schneeräumung, gewährleistet. Rupert Platzer äußert hinsichtlich einer öffentlichen Ausschreibung ebenfalls Bedenken. Nicht immer sei jenes Unternehmen, das am meisten biete, auch das beste Unternehmen. Die Gefahr sei groß, dass auswärtige Firmen nur das interessante Material -4- entnehmen und alles andere im Bach liegen bleibe. Gerade im Venser Tobel sei jede Materialentnahme wichtig, weil jeder herausgenommene Kubikmeter einen Kubikmeter zusätzliche Sicherheit bedeute. Gerade im Vensertobel, das derzeit von der Firma Wachter geräumt werde, habe diese ihre Qualitäten unter Beweis gestellt. Ing. Manfred Vallaster gibt zu verstehen, dass alle Wünsche der Gemeinde in einer solchen Ausschreibung berücksichtigt werden können. Auch wenn grundsätzlich nichts gegen die Vergabe eines solchen Auftrages an ein ortsansäßiges Unternehmen spreche, dürfe man das Interesse anderer Montafoner Unternehmen nicht ignorieren. Die Aufsplittung eines solchen Auftrages habe verschiedene Vorteile an sich. Außerdem halte ich nichts davon, die Schneeräumung an einen solchen Auftrag zu koppeln. Mit Vehemenz spricht sich Florentin Salzgeber gegen das Aufspürten eines solchen Auftrages aus. Weil jede Materialentnahme nur im Einvernehmen und mit ausdrücklicher Zustimmung der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgen könne, sei die Aufsplittung einer solchen Bewilligung gar nicht möglich. Weil nicht jedes Jahr in jedem Wildbach Material entnommen werden könne, lasse sich eine Aufsplittung nicht vornehmen. Wenn ein Unternehmen über alle Wildbäche verfüge, könne dieses entsprechend disponieren. Auch lasse sich die jeweilige Materialentnahme dann besser kontrollieren. Noch einmal listet Bgm. Burkhard Wachter die Vorteile auf, die er in einer Auftragsvergabe an die Firma Wachter-Kies sehe. Insbesondere dürfe nicht vergessen werden, dass die Firma Wachter ein ortsansäßiges Unternehmen sei. In jeder anderen Montafoner Gemeinde bevorzuge man die ortsansäßigen Unternehmen. Mit Schrecken erinnere er sich noch an Zeiten, wo die Gemeinde die diversen Bachräumungen mitfinanzieren habe müssen. Auch dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Firma Wachter-Kies ein nicht unbeachtliches Risiko eingehe. Wenn es in den kommenden Jahren keine Materialablagerungen in den Wildbächen gebe, könne dort auch kein Material entnommen werden. Eine Ausnahme stelle vielleicht der Mustergielbach dar, weil dort eine große Materialentnahme auch oberhalb der Geschiebesperre erfolgen könnte. Die Firma Wachter sei heute in jeder Hinsicht ein bedeutendes Unternehmen und verdiene in vielerlei Hinsichten die öffentliche Unterstützung. Abschließend sei noch festzuhalten, dass die Firma Wachter-Kies selbstverständlich für jenes Material, das einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werde, auch eine Landschaftsschutzabgabe zu entrichten habe. Von dieser Landschaftsschutzabgabe fließe ein Anteil von 35 % in die Gemeindekasse. So gesehen habe die Gemeinde auch direkte Einnahmen und zwar ohne jegliches Risiko. Aus diesen genannten Gründen stelle er daher den Antrag, die von der Firma Wachter-Kies vorgelegte Vereinbarung anzunehmen, wobei diese wie folgt ergänzt werden müsste: a) Für den Fall, dass der Firmensitz der Firma Wachter-Kies GmbH von Vandans verlegt oder über die Firma Wachter ein Konkursverfahren eröffnet wird, erlischt die Bewilligung und zwar mit dem Zeitpunkt der Firmenverlegung bzw. mit dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung. b) Wenn die Gemeinde Material für sich selber oder für Bauvorhaben im öffentlichen Interesse benötigt, ist dieses von der Firma Wachter-Kies GmbH zum Selbstkostenpreis zu liefern. c) Auf die Dauer dieser Vereinbarung hat die Firma Wachter-Kies GmbH die alljährliche Schneeräumung in Vandans durchzuführen. Die Preise dafür sind ortsüblich zu halten. Die bisher von der Gemeinde Vandans akzeptierte Ausfallhaftung entfällt ab sofort. -5- d) Allen in Vandans wohnhaften Materialabnehmern ist, soweit dieses Material für den Eigengebrauch bestimmt ist, auf den jeweiligen Listenpreis ein Rabatt in Höhe von 15 % zu gewähren. e) Falls im einen oder anderen Wildbach der Einsatz eines Gesteinsbrechers beabsichtigt ist, ist sowohl die tatsächliche Einsatzzeit als auch der Einsatzort im Einvernehmen mit der Gemeinde festzulegen. f) Das den Wildbächen entnommene Material ist nach Möglichkeit über die dort bestehenden oder noch zu errichtenden Baustraßen abzutransportieren. Soferne diese Baustraßen durch Unwetter etc. beschädigt werden, sind diese raschest wieder instand zu setzen. g) Die Dauer der Vertragsvereinbarung wird auf 15 Jahre reduziert und beginnt am 1. Jänner 2001 und endet am 31. Dezember 2015. Auf Antrag von Ernst Stejskal wird daraufhin die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen und um 21.30 Uhr dann neuerlich eröffnet. Namens der ÖVP-Fraktion äußert KO Ing. Manfred Vallaster Zustimmung zum gegenständlichen Antrag, wenn die Laufzeit von 15 auf 10 Jahre reduziert wird. KO Ernst Stejskal schließt sich der Äußerung des Vorredners vollinhaltlich an. Der vom Bürgermeister zuvor formulierte Antrag wird sodann zur Abstimmung gebracht. Mit Ausnahme des Punktes „Vertragsdauer" (lit. g) wird diesen sodann einstimmig zugestimmt. Die Vertragsdauer selber wird mit 15 Jahren festgelegt. Die Zustimmung dazu erfolgte mit 12 : 9 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP- und SPÖ-Fraktion). Die Gegenstimmen der ÖVP- und SPÖ-Fraktion werden damit begründet, dass eine 15-jährige Bindung unverhältnismäßig lang sei und diese auf 10 Jahre hätte beschränkt werden sollen. Im Übrigen bestünde auch die Möglichkeit, über diese 10-jährige Bindung hinaus eine Option auf weitere Jahre einzuräumen. 4. Der Bürgermeister bedankt sich vorab bei allen Fraktionen, insbesondere den beiden Oppositionsparteien für das im Hinblick auf die so verspätete Vorlage des Rechnungsabschlusses gezeigte Verständnis. Mit dem Bedauern über die viel zu späte Vorlage dieses Rechnungsabschlusses gibt der Bürgermeister aber auch zu verstehen, dass dies nicht mehr der Fall sein werde, weil es sonst entsprechende Konsequenzen in der Gemeindekasse gebe. Mit aller Kraft werde er sich hinkünftig um eine fristgerechte bzw. annähernd fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses bemühen. Dass dies möglich sein müsse, leite er nicht zuletzt auch aus der personellen Aufstockung der Gemeindekasse ab. Sodann dankt der Vorsitzende den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die vorgenommene Prüfung der Gemeindekasse am 13. November 2000 und deren Tätigkeit im zu Ende gehenden Kalenderjahr. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift daraufhin Ing. Manfred Vallaster das Wort und bringt den „Internen Prüfungsbericht" vom 14. November 2000 zur Verlesung. Im Anschluss daran ergibt sich eine angeregte Diskussion, bei der insbesondere der Bürgermeister und der Gemeindekassier zu den diversen Fragen Stellung nehmen. Nachdem die im „Internen Prüfungsbericht" aufgelisteten Fragen und Anregungen ausführlich und umfassend beantwortet worden sind, beantragt Ing. Manfred Vallaster die Entlastung des Kassiers. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. In weiterer Folge bringt Bgm. Burkhard Wachter dann den Rechnungsabschluss für das Jahr 1999 zur Abstimmung. Ohne weitere Wortmeldungen wird auch diesem in der -6- vorliegenden Fassung zugestimmt. Eine Zusammenfassung soll dieser Niederschrift angehängt werden. Abschließend dankt der Vorsitzende dem anwesenden Gemeindekassier sowie den Mitarbeiterinnen Anneliese Schoder und Eveline Breuss für die in der Sache tadellose Arbeit in der Finanzabteilung und sichert nochmals zu, hinkünftig um eine termingerechte Vorlage sowohl des Voranschlages als auch des Rechnungsabschlusses bemüht zu sein. 5. Die wesentlichsten Inhalte dieser 2 Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmungen zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 6. Der Bürgermeister berichtet, dass - am kommenden Sonntag, dem 19. November 2000, den Gefallenen der beiden Weltkriege gedacht wird. Weil von kirchlicher Seite in Erwägung gezogen worden sei, dieses traditionelle Gefallenengedenken ersatzlos aufzugeben, appelliere er an alle um demonstratives Teilnehmen bei der Feier am kommenden Sonntag. Mit einem entsprechenden Postwurf werde er auch die Bevölkerung zur Teilnahme einladen. - die Nächtigungen im Oktober 2000 von 2.519 im Oktober 1999 auf 3.361 im Oktober 2000 angestiegen seien. Dies entspreche einer Steigerung von 842 Nächtigungen oder 33, 43 %. - Vom Land Vorarlberg für die Sanierung des Freibades Vandans eine kombinierte Förderung und zwar sowohl aus Landes- als auch aus EU-Mitteln in Gesamthöhe von 16 % in Aussicht gestellt worden sei. zwischenzeitlich die Zusage vom Finanzminister und vom Land Vorarlberg über eine 4. Tranche aus dem Titel „Härteausgleiche für Illwerkegemeinden" vorliege. Analog der 3. Tranche gelange auch diese 4. In 10 gleichbleibenden Jahresraten zur Auszahlung. - am 13. November 2000 ein gemeinsames Gespräch mit Verantwortlichen der Vorarlberger Illwerke AG stattgefunden habe. Gesprächsinhalte seien insbesondere die Sanierung und Beschneiung der Rodelbahn, der Nachtbetrieb, die Beschneiung des Kleinschleppliftes samt Schiabfahrt und anderes mehr gewesen. Erfreulich sei insbesondere, dass den verschiedenen Anliegen der Gemeinde viel Verständnis entgegen gebracht worden sei und einiges davon bereits auf die kommende Wintersaison hin umgesetzt werde. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Ernst Stejskal: a) Wer ist für das Aufstellen der Skibustafeln verantwortlich? Die Aufstellung erfolgte im vergangenen Jahr alles andere als ordentlich. b) Auch wenn das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, sollte baldmöglichst eine Sanierung des Gemeindeamtes ins Auge gefasst werden. Vor allem wäre ein Außenanstrich dringend von Nöten. c) Dass im Friedhof keine Trennung von Kunststoffen, Restmüll und Grünabfällen mehr erfolgt, ist für viele Friedhofbesucher unverständlich. Auch für mich ist die Haltung der Firma Branner in dieser Frage nicht nachvollziehbar. d) Auch wenn die touristische Entwicklung im heurigen Jahr recht erfreulich war, -7- erlaube ich mir eine gemeinsame Sitzung von Gemeindevertretung, Fremdenverkehrsbeirat und anderen Tourismusinteressenten anzuregen. In einem solchen gemeinsamen Gespräch könnten insbesondere auch Fragen, wie sie vom Bürgermeister mit den Illwerke-Verantwortlichen bereits beraten worden sind, auf breiter Ebene diskutiert werden. Antwort des Bürgermeisters: a) Die Aufstellung der Schibustafeln erfolgt seit Jahren durch den Bauhof der Gemeinde Vandans. Aus diesem Grunde kann davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung selbstverständlich in ordentlicher Form erfolgte. Wenn die eine oder andere Tafel am Ende der Schisaison nicht mehr ordnungsgemäß gestellt war, liegt das in der Natur der Sache. b) Dass eine Sanierung des Gemeindeamtes unumgänglich ist, ist augenscheinlich. Weil eine solche aber mit enormen Kosten verbunden sein wird, ist diese die letzten Jahre immer wieder aufgeschoben worden. Im Jahre 2002 soll diese Sanierung aber, sofern es die finanziellen Verhältnisse dann auch zulassen, in Angriff genommen werden. Die Anbringung eines Außenanstriches wird dann Bestandteil der Gesamtsanierung sein. c) Wie bereits ausgeführt, erfolgt im Friedhof keine Trennung mehr von Kunststoffen, Restmüll und Grünabfällen, weil die jeweiligen Fraktionen starke Verunreinigungen aufwiesen. d) Grundsätzlich halte ich die Anregung für das gemeinsame Abhalten einer Sitzung mit Gemeindevertretung, Fremdenverkehrsbeirat und anderen Tourismusinteressenten für durchaus sinnvoll. Angesichts des Arbeitspensums im laufenden Jahr kann ich mir vorstellen, eine solche Sitzung im Frühjahr einzuberufen. Ing. Manfred Vallaster: a) Ist die Ausgabe von „Gelben Säcken" limitiert oder kann jeder nach Belieben solche Säcke im Gemeindeamt abholen? Wäre allenfalls auch die Ausgabe solcher Säcke bei der Deponie vorstellbar? b) Obwohl ein Auftrag zur Innenhof-Gestaltung bei der Volksschule bzw. dem Kindergarten und HPZ schon längst beschlossen worden ist, liegt noch kein Entwurf vor. Bis wann kann mit der Vorlage eines ersten Entwurfes gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: a) Die Ausgabe von „Gelben Säcken" erfolgt streng limitiert. Weil über alle Sackausgaben Aufzeichnungen zu führen sind, müssen diese auch weiterhin im Gemeindeamt erfolgen. b) Im Frühherbst fand ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der beauftragten Planerin, Frau Ing. Elisabeth Gruber, und der Kindergartenleitung bzw. den Schulverantwortlichen für die Volks- und Allgemeine Sonderschule statt. Derzeit wird das dortige Gelände höhenmäßig vermessen. Nach dem Vorliegen dieser Planunterlagen soll dann ein erster Gestaltungsentwurf erarbeitet werden. Klaus Bitschnau: Ich möchte mich im Punkt „Mülltrennung beim Friedhof den Ausführungen von Ernst Stejskal anschließen. Darüberhinaus wäre aus meiner Sicht ratsam, bei den dortigen Containern entsprechende Hinweise, nämlich dass keine Trennung mehr erfolgt, anzubringen. Auch sollte gelegentlich eine entsprechende Information in den „Amtlichen Mitteilungen" erfolgen. Antwort des Bürgermeisters: Die Anbringung solcher Hinweise erachte auch ich für durchaus sinnvoll. Auch spricht nichts dagegen, gelegentlich in den „Amtlichen Mitteilungen" die Bevölkerung darüber zu informieren. Michael Zimmermann: Namens meiner Fraktion möchte ich hiermit zwei Anträge übergeben und zwar mit der Bitte, diese auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen. -8- Antwort des Bürgermeisters: Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet plangemäß am 21. Dezember 2000 statt. Je nach Umfang der Tagesordnung werde ich die beiden Anträge auf die Tagesordnung der kommenden bzw. übernächsten Sitzung nehmen. DI Alois Kegele: Dem Vernehmen nach ist eine Auflassung der AK-Bibliothek in Schruns beabsichtigt. Wie steht die Gemeinde Vandans dazu? Antwort des Bürgermeisters: Im Stand Montafon wurden bereits mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit geführt, wobei von allen Gemeinden eine Erhaltung dieser AK-Bibliothek gefordert worden ist. Derzeit finden konkrete Verhandlungen mit der AK-Direktion statt. Ein konkretes Ergebnis liegt noch nicht vor. Faktum ist aber, dass auch die Gemeinde Vandans mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel den Weiterbetrieb dieser AK-Bibliothek in Schruns unterstützen wird. Josef Maier: Auch für mich wäre die Auflassung der AK-Bibliothek in Schruns unverständlich. Meinem Wissen nach sind es finanzielle Überlegungen, die hier für diese Absicht ins Treffen geführt werden. Vielleicht könnte mit der Beistellung anderer Räumlichkeiten ein wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung dieser Bibliothek geleistet werden, nachdem angeblich die Miete für das jetzige Lokal recht hoch sei. Antwort des Bürgermeisters: Wie bereits erwähnt, finden derzeit konkrete Verhandlungen mit der AKDirektion statt. Ob alternative Räumlichkeiten irgendwo im Bereich Schruns zur Verfügung stehen, kann ich nicht beurteilen. Kurt Bechter: Auf die bevorstehende Wintersaison hin sollte in den „Amtlichen Mitteilungen" die Bevölkerung aufmerksam gemacht werden, dass das Parken und das Ablagern von Schnee auf öffentlichen Verkehrsflächen unzulässig ist. Antwort des Bürgermeisters: In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wird die Bevölkerung aufmerksam gemacht, dass das Parken und das Ablagern von Schnee auf öffentlichen Verkehrsflächen unzulässig ist. Leider werden diese Hinweise immer wieder ignoriert. Ungeachtet dessen werde ich aber dafür sorgen, dass in einer der nächsten Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen" ein entsprechender Hinweis erfolgt. Ing. Thomas Maier: Verschiedene Straßenbezeichnungs-Schilder wurden von der Gemeinde abmontiert und fehlen seither. Aus welchem Grunde ist dies geschehen? Antwort des Bürgermeisters: Eine beachtliche Anzahl solcher Schilder wiesen bereits nach einigen Monaten unübersehbare und inakzeptable Schäden auf. Die Firma SchilderGlatz hat sich auf unsere Intervention hin bereiterklärt, diese schadhaften Schilder auf ihre Kosten zu sanieren. Aus diesem Grunde erfolgte die Demontage zahlreicher Schilder. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 22.55 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: [AMTSTAFEL angeschl. am: 27.11.2000 abgenommen an 14.12.2000] Der Vorsitzende: der [Beilage] Gemeinde Vandans Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1999 (Beträge werden in ATS ausgewiesen) _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Einnahmen Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1999 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1999 1999 1999 1999 1999 in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG 731 660.766, 78 80.000, 00 VERWALTUNG 5.880 5.907.569, 60 127.000, 00 0 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT 72 666 1.735.404, 80 155.808, 94 1 ÖFFENTLICHE 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 20.857 SPORT UND WISSENSCHAFT 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS 1.351 1.401.757, 68 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG 22.740, 00 ALLGEMEINE UND SICHERHEIT 2 UNTERRICHT, 8.041.066, 37 24.010 8.360.545, 62 36.200, 00 17.432.877, 76 3 KUNST, KULTUR 81 26.361, 67 103.426, 91 KULTUS 4 SOZIALE 120 89.539, 00 3.842 3.372.148, 37 439.400, 00 UND 5 GESUNDHEIT 17 2.576 3.444.499, 64 5 GESUNDHEIT 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, 6 STRASSEN- UND VERKEHR VERKEHR 2.859 3.587.923, 43 13.857 13.455, 505, 90 1.000.143, 88 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 8 DIENSTLEISTUNGEN DIENSTLEISTUNGEN 276 3.791 29.777 28.151 288.869, 61 3.784.366, 22 BAU, 7 24.221, 67 8.040.613, 62 5.237.368, 20 7.795.035, 72 10.863.863, 19 8 9 FINANZWIRTSCHAFT 32.132 43.202.332, 20 9 FINANZWIRTSCHAFT 3.659 3.794.559, 69 604.714, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 86.922 64.037.277, 92 5.353.568, 20 87.783 53.051.393, 24 30.674.391, 11 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten 1 Erlös von Grundvermögen Grundvermögen 1 Erwerb von 1.000 --100 27.960, 00 --- 2 Erlös von Verwaltungsrealitäten --Verwaltungsrealitäten 16.220 2 Erwerb von --- 17.123.244, 40 3 Erlös von Betriebsrealitäten 9.724 --Betriebsrealitäten 17.100 3 Erwerb von 5.209.408, 20 --7.875.145, 74 4 Erlös von Verwaltungsmobilien 1 --Verwaltungsmobilien 1.404 4 Erwerb von 5 Erlös von Betriebsmobilien 54 --- 1.389.798, 33 5 Erwerb von Betriebsmobilien --35.059, 67 6 Erlös v. Wertpapieren Wertpapieren und Beteiligungen 101 7 Rückzahlung gegebener Darlehen 440 --- --- 6 Erwerb v. 1 --- 146 --439.400, 00 und Beteiligungen 116.200, 00 7 Gewährung von Darlehen 9 Darlehensaufnahme 20.064_—_9 Schuldentilgung_3.566_—_3.811.742, 97 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 30.936 --5.353.568, 20 38.985 --30.674.391, 11 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 55.986 64.037.277, 92 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 48.798 53.051.393, 24 --Einn. d. Vermögensgebarung 30.936 5.353.568, 20 --Ausg. d. Vermögensgebarung 38.985 30.674.391, 11 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 86.922 69.390.846, 12 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 87.783 83.725.784, 35 Vortrag Gebarungsüberschuß 0 --Vortrag Gebarungsabgang 7.446 7.446.112, 49 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 86.922 69.390.846, 12 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 95.229 91.171.896, 84 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) 8.307 21.781.050, 72 --beständen (Überschuß) _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 95.229 91.171.896, 84 --Gesamtausgaben 95.229 91.171.896, 84 ========================================================================= ================================================================ rw_nwrzusa_dop q:\arcrep\RW\RW_RZUS8.QRP Seite: 3