20030327_GVE029

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:48
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2003-03-27
Erscheinungsdatum 2003-03-27
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 27. März 2003 Niederschrift aufgenommen am 27. März 2003 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 29. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 20. März 2003 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Leo Brugger, Peter Scheider, Rupert Platzer, Norbert Sartori, DI Alois Kegele, Gottfried Schapler, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Ing. Thomas Maier, Peter Schapler, Klaus Bitschnau und Karlheinz Thaler. Entschuldigt: Kurt Bechter, Wilhelm Pummer, Josef Maier, Harald Tschugmell und Wolfgang Fussenegger Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 29. Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie den Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2003 2. Bestellung von Ersatzmitgliedern in den Prüfungsausschuss 3. Friedhofskirche: Anpassung der Versicherungssummen 4. Entscheidung zum Antrag von Franz Egele, 6773 Vandans, Dorfstraße 15, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf der über das Grundstück Nr. 35/3 führenden Zufahrtsstraße 5. Anpassung und Änderungen des Flächenwidmungsplanes: Beschluss zum vorliegenden Entwurf des überarbeiteten Flächenwidmungsplanes 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend - ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes ein Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten - ein Gesetz zur Bereinigung des Landesrechtes (Rechtsbereinigungsgesetz 2003) - ein Gesetz über Stiftungen und Fonds - ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 - ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 - ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 7. Berichte und Allfälliges -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2003 Die Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. Jänner 2003, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Vbgm. Michael Zimmermann, Stefan Jochum, Jürgen Atzmüller und Ing. Manfred Vallaster nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 23. Jänner 2003 nicht anwesend waren. 2. Bestellung von Ersatzmitgliedern in den Prüfungsausschuss Der Bürgermeister berichtet eingangs, dass im Prüfbericht der Vorarlberger Landesregierung vom 7. November 2002 unter anderem auch das Fehlen von Ersatzmitgliedern beim Prüfungsausschuss bemängelt worden ist. Um den Erfordernissen des § 51 Abs. 4 des Gemeindegesetzes zu entsprechen, gelte es daher, für jedes ordentliche Mitglied des Prüfungsausschusses auch ein Ersatzmitglied zu bestellen. Über Vorschlag der einzelnen Fraktionen werden dann nachstehende Personen als Ersatzmitglieder in den Prüfungsausschuss gewählt: Gottfried Schapler Alois Neher Karin Ganahl Peter Scheider Ernst Stejskal Alle Wahlen erfolgen einstimmig. 3. Friedhofskirche: Anpassung der Versicherungssummen In einer kurzen Einführung erinnert der Bürgermeister, dass KO Franz Egele vor nicht allzu langer Zeit eine Überprüfung der für die Friedhofskirche bestehenden Feuerversicherung beantragt habe. Zwischenzeitlich liege die komplette Versicherungspolizze vor. Es lasse sich jetzt also unschwer überprüfen, welche Deckungssumme diese enthalte. KO Franz Egele erinnert in der Folge an die Beratungen im Zusammenhang mit dem Voranschlag für das Jahr 2003. Die für die Friedhofskirche ausgewiesene Versicherungsprämie sei ihm damals sehr niedrig vorgekommen. Um einem Vorwurf, nämlich dass die Friedhofskirche unterversichert sei, vorzukommen, habe er damals eine Überprüfung der Versicherungssummen angeregt. Zwischenzeitlich habe sich erfreulicherweise herausgestellt, dass das Gebäude mit über 1, 8 Millionen Euro gegen Feuer versichert sei und diese Höhe außerdem auf dem Vorliegen Neuwertschätzung basiere. Weil er die Versicherungssumme erachte, könne man die gegenständliche Angelegenheit aus erledigt betrachten. und Sturmschaden einer für angemessen seiner Sicht für Auch alle anderen Anwesenden beurteilen in der Folge die bestehenden Versicherungssummen bei der Friedhofskirche für ausreichend und sehen keine Veranlassung, diese zu erhöhen. -3Ernst Stejskal äußert abschließend die Überlegung, auch bei der Gemeinde alle Versicherungspolizzen einer Überprüfung durch einen Versicherungsmakler zu unterziehen. Seiner Meinung nach habe eine solche Überprüfung nur Vorteile und vermutlich auch gewaltige Prämieneinsparungen zur Folge. Bgm. Burkhard Wachter gibt daraufhin zu verstehen, dass eine solche Überprüfung bereits im Frühjahr 2001 stattgefunden habe und alle Polizzen sozusagen „auf dem neuesten Stand" seien. Entscheidung zum Antrag von Franz Egele, 6773 Vandans, Dorfstraße 15, um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf der über das Grundstück Nr. 35/3 führenden Zufahrtsstraße Das von Franz Egele am 13. März 2003 eingebrachte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge ersucht Franz Egele um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über das Gst.Nr. 35/3 bzw. über die in diesem Bereich bereits bestehende Zufahrtsstraße. Namens der FP-Fraktion stellt Vbgm. Michael Zimmermann in der Folge fest, dass es de facto keinen Grund gebe, dem gegenständlichen Ansuchen nicht zu entsprechen. In der Vergangenheit habe es einige gleich geartete Ansuchen gegeben, denen man ebenfalls entsprochen habe. Seinem Wissen nach habe man bei keinem bisherigen Ansuchen eine Entschädigung für die Einräumung eines solchen Geh- und Fahrrechtes verlangt. Er plädiere also dafür, dem vorliegenden Antrag stattzugeben und zwar unter nachstehenden Bedingungen: - Die Zufahrtsstraße darf nicht beparkt werden und ist so freizuhalten, dass diese jederzeit benützt werden kann. - Aus der Einräumung des gegenständlichen Geh- und Fahrrechtes erwachsen der Gemeinde Vandans keine Verpflichtungen für einen Winterdienst, Schneeräumung, Splittstreuung etc. - Die Einräumung des gegenständlichen Geh- und Fahrrechtes erfolgt unentgeltlich, unbefristet und unwiderruflich. Allfällige Vertrags- und Verbücherungskosten sind hingegen alleinig vom Antragsteller zu tragen. - Die Gemeinde Vandans behält sich das Recht vor, diesen Zufahrtsweg jederzeit umzulegen, wenn dies der besseren Erschließung ihrer Liegenschaften oder einer zweckmäßigeren Bebauung dient. - Diese Zustimmung gilt auch für allfällige Rechtsnachfolger beider Vertragsteile. KO Manfred Vallaster befürwortet in seiner Wortmeldung ebenfalls eine positive Erledigung. In der ÖVP-Fraktion habe man das gegenständliche Ansuchen beraten und für genehmigungsfähig beurteilt. Die im Bereich des Grundstückes Nr. 35/3 bestehende Zufahrtsstraße stelle eine Privatstraße der Gemeinde Vandans dar. Errichtet worden sei diese damals von der Interessentengemeinschaft SPAR, VOGEWOSI und Nägele-Wohnbau. Zudem wurden die damaligen Errichtungskosten von diesen auch getragen. Es spreche also nichts dagegen, diese Zufahrtsstraße auch anderen Interessenten zur Verfügung zu stellen. In seiner darauffolgenden Wortmeldung bestätigt der Bürgermeister die Richtigkeit dieser Annahmen. Die Erhaltung der Weganlage sei deshalb auch alleinige Angelegenheit der Interessenten. Wenn nun der Kreis dieser Interessenten größer werde, verändere sich auch die bisherige Aufteilung der Erhaltungskosten. Auch Gottfried Schapler schließt sich den Ausführungen der Vorredner an. Die Errichtung dieser Zufahrtsstraße durch die genannten Interessenten sei damals eine Bedingung der -4Gemeinde gewesen. Über die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes könne trotzdem die Gemeinde Vandans befinden, weil sich die Liegenschaft noch immer im Eigentum der Gemeinde befinde. Um spätere Mißverständnisse zu vermeiden, stellt der Bürgermeister klar, dass nur der über das Grundstück Nr. 35/3 verlaufende Teil dieser Zufahrtsstraße Eigentum der Gemeinde darstelle. Der letzte Teil dieser Zufahrtsstraße verlaufe über das Gst.Nr. 35/4. Dieses stehe aber nicht im Eigentum der Gemeinde. Das von Franz Egele eingebrachte Ansuchen beziehe sich jedoch nur auf den ersten Teil, also jenen, der sich im Eigentum der Gemeinde befinde. Nachdem sich in dieser Angelegenheit keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Einräumung des beantragten Geh- und Fahrrechtes unter den vorgenannten Bedingungen und Auflagen aus. Anpassung und Änderungen des Flächenwidmungsplanes: Beschluss zum vorliegenden Entwurf des überarbeiteten Flächenwidmungsplanes Bürgermeister Burkhard Wachter bemerkt eingangs seiner Ausführungen, dass die längst fällige Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes nun „in die heiße Phase" komme. In der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung gehe es nunmehr darum, den überarbeiteten Flächenwidmungsplan als Entwurf zu beschließen. In der Folge müsse dieser dann einen Monat zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Die Auflage dieses Entwurfes müsse entsprechend verlautbart werden. Dies werde durch einen Anschlag an der Amtstafel, eine Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen" sowie Inseraten in den Vorarlberger Nachrichten bzw. dem Anzeiger erfolgen. Während dieser Auflagefrist habe jeder Grundbesitzer die Möglichkeit, einerseits in diesen Entwurf Einsicht zu nehmen und andererseits eine Stellungnahme dazu abzugeben. Diese Stellungnahme könne natürlich auch einen Antrag auf Abänderung beinhalten. Im Anschluss daran habe dann die Gemeindevertretung die Aufgabe, sich mit allen eingelangten Stellungnahmen bzw. Änderungsanträgen auseinander zu setzen und letztlich auch einen Beschluss dazu zu fassen. Nachdem die Gemeindevertretung dann den Flächenwidmungsplan beschlossen habe, müsse dieser der Vorarlberger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ergänzend dazu informiert der Bürgermeister über die gesetzliche Verpflichtung, nach der der Flächenwidmungsplan bereits bis 1. August 2001 an die neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hätte angepaßt werden müssen. Dies sei nicht zeitgerecht geschehen, weil das Vorliegen des rechtskräftigen Gefahrenzonenplanes abgewartet worden sei. Zwischenzeitlich gebe es nur noch 18 Gemeinden in Vorarlberg, die diesem gesetzlichen Auftrag noch nicht nachgekommen sind. Es sei also höchst an der Zeit, die längst fällige Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes nun endlich unter Dach und Fach zu bekommen. In der Sitzung am 29. Mai 2002, so der Vorsitzende dann weiters, habe die Gemeindevertretung beschlossen, den Raumplaner DI Georg Rauch aus Schlins mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes zu beauftragen. Auch habe es eine Fülle von Änderungsanträgen gegeben, die zwischenzeitlich eingelangt seien. In den letzten Monaten habe DI Rauch alle Anträge einzeln geprüft und versucht, diese in den Entwurf des Flächenwidmungsplanes einzuarbeiten. Mit Ausnahme von insgesamt 4 Anträgen habe er alle Änderungsanträge für genehmigungsfähig beurteilt. In der Sitzung des Raumplanungsausschusses vom 2. Dezember 2002 habe man im Übrigen diese Empfehlungen von DI Rauch einstimmig befürwortet. In der Folge erläutert der Bürgermeister jene 4 Anträge, deren Genehmigung von DI Georg Rauch und den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses nicht befürwortet worden sind. -5- Antrag Nr. 1 - Alexander Fitsch: Mit Antrag vom 23. April 2002 hat Alexander Fitsch die Umwidmung des Grundstückes Nr. 1945/11 von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet beantragt. Seit Jahren betreibe der Antragsteller, so der Bürgermeister weiters, im Gebäude auf dem genannten Grundstück inoffiziell eine Autowerkstätte. Diese wolle er nun gewerberechtlich genehmigen lassen und in der Folge offiziell betreiben. Eine behördliche Bewilligung setze allerdings das Vorliegen einer entsprechenden Widmung seines Betriebsgrundstückes als BM-Fläche voraus. DI Georg Rauch habe zum vorliegenden Antrag die Auffassung vertreten, dass dieser nicht genehmigungsfähig sei. Bei einem solchen Betrieb, inmitten des Wohngebietes gelegen, müsse es früher oder später zu Problemen mit den Anrainern kommen. Im Gegensatz dazu habe DI Ulrich Grasmugg am 23. Jänner 2003 die Auffassung vertreten, dass man der gegenständlichen Umwidmung durchaus zustimmen könne, zumal der Antragsteller von allen Anrainern eine Zustimmungserklärung zur beabsichtigten Umwidmung vorgelegt habe. Das Erscheinungsbild im gegenständlichen Gebiet würde lediglich in vertretbarem Ausmaß beeinträchtigt. Antrag Nr. 2 - Rupert und Helene Platzer: Das Grundstück Nr. 1616 der Eheleute Rupert und Helene Platzer ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als Freifläche/Landwirtschaftsgebiet ausgewiesen, ebenso das Gst.Nr. 1615 ihres Sohnes Stefan. Mit Antrag vom 3. Juni 2002 werde nunmehr die Umwidmung dieser beiden genannten Grundstücke in Baufläche/Wohngebiet beantragt. DI Georg Rauch habe diese Umwidmung für äußerst problematisch beurteilt, weil diese eine „Inselwidmung" darstellen würde. Auch DI Ulrich Grasmugg habe eine antragsgemäße Erledigung strikte abgelehnt, weil diese mit den Zielvorstellungen der Raumplanung nicht vereinbar sei. Außerdem sehe er keine Notwendigkeit für eine Umwidmung des Grundstückes der Eheleute Platzer, weil dieses ohnehin schon bebaut sei und auch eine Erweiterung der Baufläche um 50% ohne Umwidmung möglich sei. Antrag Nr. 3 - Richard Schoder: Mit Antrag vom 26. Juni 2002 habe dieser die Umwidmung zweier Teilflächen im Bereich der Grundstücke 2006 und 2010 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Mischgebiet beantragt. Die Umwidmung jener im Bereich des Grundstückes Nr. 2010 gelegenen Teilfläche sei sowohl von DI Georg Rauch als auch von den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses abgelehnt worden. Dieses Grundstück vor dem Stallgebäude auf Gst.Nr. .923 eigne sich für eine Bebauung derzeit nicht und beeinträchtige außerdem die neuerliche Nutzung des Stallgebäudes. Antrag Nr. 4 - Ing. Franz Wachter: Mit Antrag vom 28. August 1997 habe dieser die Umwidmung zweier Teilflächen im Bereich der Grundstücke Nr. 1925 und 1926 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet beantragt. Während DI Georg Rauch die gegenständliche Umwidmung für problematisch beurteilt habe, könne sich DI Ulrich Grasmugg eine solche durchaus vorstellen. Im Raumplanungsausschuss habe man die Auffassung vertreten, dass eine antragsgemäße Erledigung nur dann vorstellbar sei, wenn sowohl von der Raumplanungsstelle als auch vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung eine positive Stellungnahme dazu vorliege. Zwischenzeitlich gebe es eine Stellungnahme von DI Ulrich Grasmugg, die positiv sei. Allerdings vertrete dieser die Auffassung, dass bis zur endgültigen Klärung der Zufahrts-Frage die Umwidmung in Bauerwartungsland erfolgen sollte. Vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung sei die Auffassung vertreten worden, dass jede Umwidmung außerhalb der Roten Zone des Gluandigrabens akzeptiert werde. Darüber hinaus gebe es die zahlreichen Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 2. Dezember 2002 und eine Fülle von Anregungen, die DI Georg Rauch im vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet habe. -6Jedenfalls, so der Bürgermeister dann weiters, werde man alle Grundbesitzer, die von einer Rückwidmung betroffen sind, schriftlich davon in Kenntnis setzen und diesen die Gelegenheit einer Stellungnahme bieten. Wie man dem vorliegenden Entwurf weiters entnehmen könne, gebe es viele Grundstücke, die von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Freihaltegebiet umgewidmet werden. DI Georg Rauch vertrete grundsätzlich die Auffassung, dass FL-Widmungen nur dort gerechtfertigt seien, wo es einen aktiven und praktizierenden Landwirt mit seinem Wohnhaus bzw. Wirtschaftsgebäude gebe. In allen anderen Fällen empfehle er eine Umwidmung der FL-Flächen in FF-Flächen, weil diese jegliche Baumaßen in Freiflächen ausschließe. Der Bauhof des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sei derzeit im Flächenwidmungsplan als Baufläche/Mischgebiet ausgewiesen. Im nunmehr vorliegenden Entwurf sei dieser als „Bauhof" mit einer Unterlagswidmung als „BB1" ausgewiesen. Im Bereich des ehemaligen Atzmüller-Bauhofes habe man bereits jene Flächen, die im Tauschwege vom Landeswasserbauamt erworben werden sollen, umgewidmet und im Entwurf als „BB1-Flächen" ausgewiesen. Zwischen der stattgefundenen Sitzung des Raumplanungsausschusses am 2. Dezember 2002 und dem heutigen Tage seien bereits wieder 2 Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eingelangt. Ein Antrag betreffe das Grundstück Nr. 1489/1 von Ernst Moosbrugger, der andere das Gst.Nr. 1482/1 von Alfons Bott. Ernst Moosbrugger beantrage die Ausweisung einer BW-Fläche, Alfons Bott die Umwidmung einer zirka 3.570 m2 großen Teilfläche als Baufläche/Erwartungsland. Beide Anträge seien von DI Georg Rauch für genehmigungsfähig beurteilt und folglich im vorliegenden Entwurf auch bereits berücksichtigt worden. KO Franz Egele gibt in der Folge dann zu verstehen, dass der nunmehr vorliegende Entwurf in der FP-Fraktion eingehend beraten worden sei. Allen Korrekturen und Abänderungen könne man in der empfohlenen Art zustimmen. Abweichend von der Empfehlung des Raumplanungsausschusses habe man in der FP-Fraktion allerdings die Auffassung vertreten, dass auch dem Antrag von Alexander Fitsch und jenem von Ing. Franz Wachter entsprochen werden soll. Zum Antrag von Alexander Fitsch liege sowohl eine Zustimmungserklärung aller Anrainer sowie eine positive Beurteilung des Amtssachverständigen vor. Zum Antrag von Ing. Franz Wachter gebe es ebenfalls positive Stellungnahmen und zwar einerseits vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung und andererseits vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung. Es gebe folglich aus der Sicht der FP-Fraktion keine Gründe, diesen beiden Anträgen nicht stattzugeben. KO Manfred Vallaster: Auch wir haben in der ÖVP-Fraktion den vorliegenden Entwurf des Flächenwidmungsplanes eingehend beraten. Grundsätzlich können wir uns allen Vorschlägen, die im vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet sind, anschließen. Wie die FPFraktion können auch wir uns den beiden Anträgen von Alexander Fitsch und Ing. Franz Wachter anschließen und befürworten eine Genehmigung derselben. Nach Beantwortung zahlreicher Detailfragen durch den Bürgermeister, genehmigen die Anwesenden sodann einstimmig den vorliegenden Entwurf des Flächenwidmungsplanes und geben diesen zur allgemeinen Einsichtnahme frei. Abweichend von der Empfehlung des Raumplanungsausschusses genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig die Umwidmung des Grundstückes Nr. 1945/11 von Alexander Fitsch von Baufläche/Wohngebiet in Baufläche/Mischgebiet und die Umwidmung zweier Teilflächen aus den Gst.Nrn. 1925 und 1926 des Ing. Franz Wachter von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Wohngebiet/Erwartungsland. Ebenfalls einstimmig erheben die Anwesenden die Empfehlung des Raumplanungsausschusses, nämlich den beiden Anträgen von Rupert und Helene Platzer bzw. von Richard Schoder nicht oder -7- nur teilweise stattzugeben, zum Beschluss. Rupert Platzer hat wegen Befangenheit an der Abstimmung zum eigenen Antrag nicht teilgenommen. 6. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes b) ein Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten c) ein Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts (Rechtsbereinigungsgesetz 2003) d) ein Gesetz über Stiftungen und Fonds e) ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 2000 f). ein Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988 g) ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes Die wesentlichsten Inhalte dieser sieben Gesetzesbeschlüsse werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu einem dieser Gesetzesbeschlüsse des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 7. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, - dass es mit der Vorarlberger Illwerke AG in der Angelegenheit „Wanderbus in das Rellstal" gute Gespräche gebe und man davon ausgehen könne, dass es zu einer Lösung mit diesen komme. Unter finanzieller Mitbeteiligung sei die Vorarlberger Illwerke AG bereit, schon im kommenden Sommer diesen Busdienst ins Rellstal zu fahren und zwar mit den Bussen, die im Winter auf der Bielerhöhe im Einsatz sind. Auch wenn die letzten Details noch nicht fixiert seien, habe er dem Unternehmen Elmar Kasper mit Schreiben vom 13. März 2003 mitgeteilt, dass der Wanderbus in Rellstal sowohl in dieser kommenden Saison und auch die nächsten Jahre mit einem anderen Unternehmen gefahren werde. - dass man sich im Beirat der Gemeinde Vandans Immobilienverwaltungs GmbH & Co KEG dafür ausgesprochen hat, das neue Freibad in Vandans als „Rätikonbad" zu benennen. Das diesbezügliche Logo bzw. der Schriftzug selber lehne sich an jenes vom Montafon Tourismus an. Tourismusdirektor Arno Fricke habe sich über diese Absicht sehr gefreut und die Gemeinde Vandans einmal mehr als gutes Beispiel bezeichnet. Bei der nächsten Sitzung, die in der kommenden Woche stattfinde, beschließe man die Ausschreibungsbedingungen für das Freibad und den Kiosk. Die Ausschreibung selber erfolge dann öffentlich. - dass Peter Scheider in der vergangenen Sitzung die Errichtung eines Fußgängerüberganges bzw. eines Zebrastreifens bei der Schwimmbadkreuzung angeregt habe. Nachdem es sich bei der L 83 um eine Landesstraße handle, habe er in dieser Angelegenheit bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorgesprochen und dieses Ansinnen deponiert. Gleichzeitig habe er auch um eine Überprüfung gebeten, ob allenfalls die Verordnung eines zeitlich begrenzten LKW-Fahrverbotes (z.B. von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr) vorstellbar wäre. Parallel dazu habe er auch um eine Überprüfung ersucht, nämlich auf der Landesstraße ebenfalls eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h festzusetzen. - dass die Nächtigungszahlen im Jänner im ganzen Montafon über jenen des Vorjahres und mit einem Gesamtergebnis von 4, 77% weit über den Erwartungen gelegen seien. In der Gemeinde Vandans sei der Nächtigungszuwachs mit 12, 84% ganz besonders -8erfreulich gewesen. Leider werde dieses positive Ergebnis von den Nächtigungszahlen im Monat Februar wieder getrübt. Montafon-weit liege die Summe der Nächtigungen insgesamt 8, 95% unter dem Ergebnis des Vorjahres. In der Gemeinde Vandans sei der Rückgang mit 17, 27% überhaupt am höchsten. Ob dieser enorme Nächtigungsrückgang ausschließlich mit den Faschingsferien, die sich in diesem Jahr in den März verschoben haben, zusammenhänge, könne er aber nicht sagen. - dass ihn der Bericht in den Vorarlberger Nachrichten am 8. März 2003 mit dem angeblichen „Überstundenskandal in Vandans" sehr überrascht habe. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, werde es in den „Amtlichen Mitteilungen" des Gemeindeamtes eine Richtigstellung geben. Persönlich habe er sich jedenfalls gewundert, dass entgegen allen politischen Gepflogenheiten hier ein Bediensteter der Gemeinde und nicht ein allfälliges Versäumnis des Amtsleiters angeprangert worden sei. Im Übrigen sei er der Überzeugung, dass jener Informant der Gemeinde Vandans insgesamt keinen guten Dienst erwiesen habe. Mit diesem Bericht habe man nicht dem betreffenden Bediensteten, sondern der ganzen Gemeinde geschadet. Dafür, dass man Fehler aufzeige und auch einer öffentlichen Diskussion zuführe, habe er vollstes Verständnis. Diese Diskussion aber in einer Tageszeitung zu führen, halte er für falsch und feige dazu. Faktum sei, dass mit diesem Bericht die gesamte Gemeinde in Mißkredit gebracht worden sei. DI Alois Kegele vertritt in der Folge die Auffassung, dass die Berichterstattung in der Tageszeitung schon richtig gewesen sei. Von einer übertriebenen Berichterstattung oder gar einer Hetzjagd gegen einen Bediensteten könne keine Rede sein. Das Thema habe große Teile in der Bevölkerung interessiert. Bgm. Burkhard Wachter macht in der Folge nochmals deutlich, dass das Aufzeigen von Fehlern, wo immer solche passieren, schon seine Berechtigung habe und für eine Oppositionspartei auch legitim sei. In diesem Falle habe man aber einen Bediensteten völlig zu unrecht in Mißkredit gebracht und diesen so dargestellt, als ob sich dieser unrechtmäßig bereichert oder mit öffentlichen Geldern „bedient" hätte. Natürlich kann die Berichterstattung in der Tageszeitung so oder so interpretiert werden. Faktum bleibt aber, dass mit Halbwahrheiten operiert und die gesamte Darstellung bewußt oder unbewußt verdreht worden ist. DI Alois Kegele meldet sich dann nochmals zu Wort und gibt zu verstehen, dass sich die Zeitung bei ihm gemeldet habe und er dann die gewünschten Informationen geliefert habe. Das, was die Zeitung dann geschrieben habe, sei dann ohnehin human ausgefallen. Im Übrigen gebe es solche Berichte immer wieder und betreffe alle Gemeinden des Landes. Außerdem werde es in dieser Angelegenheit ohnehin noch eine Überprüfung durch den Prüfungsausschuss geben. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich dann folgende Wortmeldungen: Ernst Stejskal: Zum vordiskutierten Bericht in den Vorarlberger Nachrichten habe ich jedenfalls keinen Beitrag geleistet. Ich möchte dies in aller Deutlichkeit sagen. Mir liegen andere Probleme am Herzen nämlich: Vor dem Sporthotel Kasper ist seit einigen Monaten ein Straßeneinlaufschacht schadhaft. Kann dieser Schaden nicht vom Gemeindebauhof behoben werden? Außerdem gibt es auch im Bereich zwischen der Sennereikreuzung und der Mustergielbrücke mehrere Setzungen im Asphaltbelag. Diese sollten meiner Meinung nach wenigstens so ausgebessert werden, dass Radfahrer und andere Straßenteilnehmer nicht mehr zu Sturz kommen können. Außerdem habe ich das Gefühl, dass der organisatorische Ablauf bei der Abfallsammelstelle Gafadura alles andere als optimal ist. Vielfach gibt es Wartezeiten, die inakzeptabel sind. Vielleicht gibt es doch noch Möglichkeiten, um hier die Situation zu verbessern. -9Antwort des Bürgermeisters: Wenn es gestattet ist, werde ich die Fragen bzw. Anliegen in verkehrter Reihenfolge beantworten. Die Altstoffsammelstelle wird sehr gut angenommen, leider gibt es in verschiedenen Bereichen wirklich Probleme, die noch beseitigt werden müssen. Insbesondere ist dies beim Bauschutt- und Grünmüllcontainer der Fall. Im Moment kann ich aber nicht sagen, wie wir die Probleme dort tatsächlich lösen können. Etwas einfacher scheint die Lösung beim Altpapiercontainer zu sein. Dort könnte das Problem mit einem Presscontainer gelöst werden. Leider ist die Anmietung eines solchen aber sehr teuer. Der schlechte Straßenzustand im Bereich zwischen der Sennereikreuzung und der Mustergielbrücke ist uns bekannt. Eigentlich sollte dieses Straßenteilstück erneuert werden. In diesem Zusammenhange könnte dann auch dieser Teil des Ortskernes neu gestaltet werden. Im Moment fehlt uns dafür aber das Geld. Gezwungenermaßen wird man sich daher mit punktuellen Sanierungen begnügen müssen. Das gilt auch für den Straßeneinlaufschacht vor dem Sporthotel Kasper. Ich werde dort eine sofortige Sanierung durch den Gemeindebauhof in Auftrag geben. KO Ing. Manfred Vallaster: Zur Finanzierung der Umbauarbeiten beim Gemeindeamt bzw. dem Schwimmbad sollten einige Grundstücke veräußert werden. Gibt es für das eine oder andere Grundstück bereits einen konkreten Interessenten? Für die Mitarbeit bei der Abfallsammelstelle Gafadura wurden Mitarbeiter gesucht. Haben sich auf diese Ausschreibung hin einige Interessenten gemeldet? In der Angelegenheit „Campingplatz" gibt es unterschiedlichste Stellungnahmen. Wie stehen die Dinge wirklich? Nach jeder Beerdigung wird die Friedhofskirche durch die Gemeinde aufgeräumt. Wenn eine Urnenbeisetzung stattfindet, ist das nicht der Fall. Vielfach bleiben Kränze, Blumen etc. in der Friedhofskirche liegen. Die wiederum erwecken dann den Eindruck von Unordnung. Könnte diesem Problem nicht irgendwie begegnet werden? Ist es tatsächlich so, dass die Spielgruppe „Ringelwurm" nunmehr einen Raum im Kindergarten bereitgestellt bekommt? Antwort des Bürgermeisters: Vor nicht allzu langer Zeit ist die Firma Ammann-Bau aus Nenzing an mich herangetreten und hat Interesse an einer größeren Grundstücksfläche gezeigt. Es haben in der Zwischenzeit auch mehrere Gespräche und Begehungen stattgefunden. Ein konkretes Ergebnis kann leider noch nicht präsentiert werden. Auf die öffentliche Ausschreibung hin, dass im Bereich der Rellstalstraße und der Dielstraße Baugrundstücke verkauft werden, haben sich bis zum heutigen Tage keine Interessenten gemeldet. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist im Augenblick ganz allgemein sehr schwach. Für eine Mitarbeit auf der Abfallsammelstelle Gafadura haben sich insgesamt 8 Interessenten gemeldet. Aus diesen 8 Bewerbungen werden nunmehr 2 Mitarbeiter ausgewählt, die dann möglichst bald ihre Tätigkeit aufnehmen sollen. Aus meiner Sicht ist es ein Faktum, dass die dort anfallende Arbeit nicht von 1 Person alleine bewältigt werden kann. Eine Mindestbesetzung mit 2 Personen scheint mir eine unabdingbare Notwendigkeit zu sein. Nach wie vor ist es das Bestreben der Interessensgemeinschaft „Campingplatz", dieses Projekt auch tatsächlich zu verwirklichen. Einen der bisherigen Interessenten scheint der Mut verlassen zu haben, der ist zwischenzeitlich ausgestiegen. Dem Vernehmen nach gibt es dafür aber bereits wieder einen Ersatz. Von den Vertretern der derzeitigen Interessensgemeinschaft weiß ich, dass bereits konkrete Planungen im Gange sind und eine verbindliche Kostenschätzung in Ausarbeitung ist. Die Beisetzung von Urnen ist vom Ablauf her nicht vergleichbar mit den sonst üblichen Erdbestattungen. In der Regel erfolgt die Verbrennung erst nach der Verabschiedung. Einige Tage später kommt dann die Urne in die Friedhofskirche zurück. Die Beisetzung der Urne findet dann meistens nur mehr im engsten Familienkreis statt. Wenn nun der Sarg -10- von der Friedhofskirche in das Krematorium überführt wird, bleiben natürlich die Kränze und Blumen in der Kirche, bis dann die eigentliche Urnenbeisetzung stattfindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kränze und Blumen sofort zum Urnengrab gebracht werden, ohne dass die Urne vorhanden ist. Grundsätzlich habe ich aber nichts dagegen, wenn der Ablauf bei einer Urnenbeisetzung insgesamt überdacht wird. In der Sitzung am 11. März 2003 hat der Gemeindevorstand entschieden, die Anzahl der Gruppen im Kindergarten ab Herbst von 4 auf 3 zu reduzieren und den frei werdenden Gruppenraum der Spielgruppe „Ringelwurm" zur Benützung zu überlassen. Wenige Tage später sind die Verantwortlichen der Spielgruppe von dieser Entscheidung des Gemeindevorstandes in Kenntnis gesetzt worden. Leider hat es bis zum heutigen Tage noch keine Reaktion auf dieses Angebot der Gemeinde gegeben. KO Franz Egele: Gibt es zwischenzeitlich bereits eine Bewilligung, dass der Stollenquelle Lorüns Wasser für die Trinkwasserversorgung von Vandans Wasser entnommen werden kann? Die Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im Schwimmbad gehen sehr gut voran. Meiner Meinung nach sollte sich die Gemeinde überlegen, in der jetzigen Phase einen Mitarbeiter des Gemeindebauhofes für das Schwimmbad abzustellen, damit sich dieser mit der neuen Technik vertraut machen könne. Die neue Technik ist sehr aufwändig und umfangreich. Mit einer kurzen Einschulung des Mitarbeiters wird es letztlich nicht abgetan sein. Antwort des Bürgermeisters: Im Februar 2003 hat es zuletzt ein Gespräch mit dem Vorstandsdirektor der Vorarlberger Illwerke, nämlich Dr. Ludwig Summer, in dieser Angelegenheit gegeben. Von dieser Seite liegt eine konkrete Zusage vor, die unmißverständlich ist. Leider gibt es Probleme mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung. Dort werde nämlich die Meinung vertreten, das Wasser der Stollenquelle Lorüns bei Bedarf für andere Landesteile zu nützen. Das Montafon verfüge über genügend andere Quellen und sei auf das Wasser der Stollenquelle Lorüns nicht angewiesen. In den nördlichen Landesteilen gebe es aber genügend Gemeinden, die in der Wasserversorgung schon jetzt an ihre Grenzen stoßen. Die Entscheidung, ob nun Wasser für die Wasserversorgung von Vandans zur Verfügung gestellt wird oder nicht, werde man jetzt vermutlich auf politischer Ebene treffen müssen. Die Anregung, in der jetzigen Bauphase einen Mitarbeiter des Gemeindebauhofes für das Schwimmbad abzustellen, finde ich richtig. Auch wenn die neue Technik viel Automatisation enthält, muss einer der Mitarbeiter auch mit den Details der Technik vertraut sein. Ich werde jedenfalls veranlassen, dass ein Mitarbeiter des Gemeindebauhofes sich das nötige Wissen im Umgang mit dieser neuen Technik aneignet. Vbgm. Michael Zimmermann: Am 15.03.2003 fand in der Rätikonhalle die Jahreshauptversammlung des Vorarlberger Landestrachtenverbandes statt. Vom ganzen Land waren Trachtengruppen bzw. Abordnungen anwesend. Die Veranstaltung war von der Sing- und Tanzgruppe Vandans bestens mitorganisiert und bot ein tolles Bild. Von Dr. Rachbauer gab es dementsprechend Lob für die Sing- und Tanzgruppe Vandans, für Frau Martha Ammann für deren Engagement und für die Gemeinde Vandans für die Unterstützung. Gottfried Schapler: Das private Seniorenheim Schmidt ist dem Vernehmen nach in finanziellen Schwierigkeiten. Können die Bauarbeiten trotzdem zum Abschluss gebracht werden? Antwort des Bürgermeisters: Dass es im Zusammenhang mit der Erweiterung des Heimes finanzielle Schwierigkeiten gibt, ist kein Geheimnis. Mein Wissen in dieser Angelegenheit ist leider auch nur sehr bescheiden. Dem Vernehmen nach soll sich aber ein Geldinstitut gefunden haben, das bereit ist, die für eine Fertigstellung des Bauvorhabens erforderliche Summe zu finanzieren. -11Ernst Stejskal: Das gemeindeeigene Grundstück an der Dielstraße ist meinem Wissen nach sehr groß. Vielleicht könnte leichter ein Kaufinteressent gefunden werden, wenn dieses in 2 kleine Grundstücke geteilt würde. Antwort des Bürgermeisters: Wenn ich es recht im Kopf habe, weist das besagte Grundstück eine Fläche von zirka 1.400 m2 auf. Es könnte also leicht in zwei Baugrundstücke geteilt werden. Bis zum heutigen Tage hat es aber überhaupt keinen Interessenten gegeben, weder für den großen noch für einen kleineren Bauplatz. Rupert Platzer: Früher gab es bei der Kreuzung Gluandistraße/Obere Venserstraße eine Ruhebank samt einem Abfallkorb. Jetzt fehlt beides. Meiner Meinung nach sollte diese Ruhebank samt Abfallkorb wieder zur Aufstellung gelangen. Leider muss jetzt im Frühling wieder vermehrt registriert werden, wie illegale Grünmülldeponien aus dem Boden schießen. Mit einem Postwurf oder ähnlichem sollte die Bevölkerung in Kenntnis gesetzt werden, dass solche Grünmüllablagerungen ebenfalls unzulässig sind und für diesen Zweck eine Fläche bei der Abfallsammelstelle Gafadura zur Verfügung steht. Antwort des Bürgermeisters: Das Aufstellen dieser Ruhebank samt einem Abfallkorb werde ich veranlassen. Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorliegen einer Zustimmungserklärung durch den dortigen Grundeigentümer. Sollte diese nicht zu bekommen sein, wird es in diesem Bereich keine Ruhebank mehr geben. Vbgm. Michael Zimmermann: In den „Amtlichen Mitteilungen" des Gemeindeamtes war zu lesen, dass es am Wochenende eine Ausstellung in der Rätikonhalle zur Vandanser Schulgeschichte geben wird. Wir alle sollten diese Gelegenheit wahrnehmen und diese sicherlich beeindruckende Ausstellung besuchen. Ernst Stejskal: Der vor dem SPAR-Markt befindliche Müllkübel sollte entweder öfter geleert oder entfernt werden. Sehr oft stelle ich fest, dass dieser total überfüllt ist und Müll immer wieder unter dem Kübel zu finden ist. Antwort des Bürgermeisters: Zuständig für das Entleeren dieser Müllkübel ist die Gemeinde Vandans. Von den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes werden diese Müllkübel von Montag bis Freitag geleert. Weil am Wochenende keine Entleerung erfolgt, gehen diese dann über. Vielleicht läßt sich einrichten, dass diese am Samstag von Mitarbeitern des SPAR-Marktes geleert werden. Dass übervolle Müllkübel keine Zierde sind, empfinde auch ich so. Ing. Thomas Maier: Auf dem Grundstück von Herbert Maier steht schon seit vielen Jahren eine Ruhebank. Jetzt ist diese nicht mehr benutzbar, weil die neuen Grundstücksbesitzer die Einfriedung vor die Bank gesetzt haben. Antwort des Bürgermeisters: Die früheren Grundbesitzer haben der Aufstellung einer Ruhebank bis auf Widerruf zugestimmt. Diese Zustimmung ist jetzt widerrufen worden. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Ruhebank jetzt zu entfernen und im Nahbereich einen alternativen Standort zu suchen. Peter Schapler: In einer Aussendung der FPÖ-Vandans habe ich gelesen, dass die Hängebrücke über die Ill erneuert werden soll. Gibt es dafür schon konkrete Pläne? Antwort des Bürgermeisters: Die Erneuerung dieser Brücke ist eine unbedingte Notwendigkeit. Ursprünglich war beabsichtigt, die Erneuerung dieser Brücke mit der Höheren Technischen Lehranstalt als „Schulprojekt" zu verwirklichen. Weil diese aber in diesem -12- Jahr keinen Freiraum haben, werden wir uns gezwungenermaßen an ein Fachbüro wenden müssen. Wenn es nach mir geht, sollten die Bauarbeiten ohne langen Aufschub in Angriff genommen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen sowie die aktive Mitarbeit und schließt um 22.05 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der Roland Angeli Bgm. Burkhard Wachter [AMTSTAFEL angeschl. am: 03. April 2003 abgenommen am 11. April 2003]