20000120_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2000-01-20
Erscheinungsdatum 2000-01-20
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 20. Jänner 2000 Niederschrift aufgenommen am 20. Jänner 2000 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 52. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. Jänner 2000 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer, Rupert Platzer, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer, Wolfgang Fussenegger sowie die Ersatzleute Leonhard Ammann, Inge Dobler und Friederike Feurstein. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Eveline Breuss, Reinhard Rützler, Gottfried Schapler Schriftführer: Gem.Sekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 19.30 Uhr die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, den Schriftführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 7. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. Dezember 1999 2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 13. Dezember 1999 3. Entscheidung zum Ansuchen der ELB-Form GmbH, um Genehmigung von Sonderkonditionen bei Wasser und Abwasser 4. Beratung und Beschlussfassung zum vorliegenden Projekt zur Erweiterung des Friedhofes 5. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes 6. Berichte und Allfälliges 7. Entscheidung zum Ansuchen von Alexander Fitsch, Vandans, Scheibenkopfstraße 14, um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung -3Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 51. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. Dezember 1999, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses, Vbgm. Peter Scheider, die am 13. Dezember 1999 erarbeiteten Empfehlungen. Mit Ausnahme der Ansuchen vom Wintersportverein Vandans (Punkt d) und dem SCM Vandans (Punkt j) werden daraufhin alle in der vorerwähnten Sitzung geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluss erhoben. Zum Ansuchen des Wintersportvereins ergibt sich neuerlich - wie bereits im vergangenen Jahr - eine ausführliche Diskussion. Während Vbgm. Peter Scheider die ablehnende Empfehlung des Ausschusses begründet, spricht sich DI Alois Kegele für die Gewährung einer Sonderförderung aus. Der Auffassung des Ausschusses, nämlich die Anschaffung von Absperrzäunen, Startnummern und Torflaggen nicht zu bezuschussen, könne er sich nicht anschließen, zumal man bei anderen Ortsvereinen solche Sachaufwendungen sehr wohl fördere. Für Torflaggen und Startnummern gebe es Sponsoren, nicht aber für die Anschaffung von Absperrzäunen oder die Errichtung des neuen Starthauses. Aus diesem Grunde erachte er diese letztgenannten Ausgaben für durchaus förderungswürdig. Entscheidend müsse letztlich nämlich sein, dass im Wintersportverein ebenso wertvolle Arbeit für Kinder und Jugendliche geleistet werde, wie in anderen Ortsvereinen. Daher dürfe sich dieser auch eine Gleichbehandlung erwarten. Josef Maier regt daraufhin an, dem Wintersportverein für dessen ausgezeichnete Kinder- und Jugendarbeit eine höhere Grundförderung zu gewähren. Von allen Anwesenden wird in der Folge die Meinung vertreten, grundsätzlich allen Ortsvereinen, die sich in besonderem Ausmaße der Kinder- und Jugendbetreuung annehmen, eine separate Zusatzförderung zu gewähren. Einen konkreten Vorschlag dafür solle vom Sport-, Vereins- und Jugendausschuss ausgearbeitet werden. Dem daraufhin geäußerten Antrag des Bürgermeisters, die Empfehlung des Ausschusses zum Beschluss zu erheben, wird sodann mit 19 : 1 Stimme (Gegenstimme: DI Alois Kegele) entsprochen. Josef Maier, Willi Pummer, Alois Neher, Friederike Feurstein und Wolfgang Fussenegger geben gemeinsam zu verstehen, dass der Vorschlag von Josef Maier, nämlich dem WSV angesichts seiner erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit, eine erhöhte Grundförderung zu gewähren, weiterverfolgt werden sollte. Aus diesem Grunde werde man bei den kommenden Voranschlagsberatungen einen Antrag auf Erhöhung der WSV-Grundförderung stellen und hoffe auf eine Annahme desselben. Angesichts seiner vorgebrachten Argumente stellt DI Alois Kegele dann den Antrag, die vom WSV Vandans zuletzt getätigten Sonderausgaben mit einem 50%igen Kostenbeitrag, maximal jedoch S 30.000, -, zu bezuschussen. In der darauffolgenden Abstimmung wird dieser Antrag dann mit 1 : 19 Stimmen (Gegenstimmen: alle Anwesenden mit Ausnahme von DI Alois Kegele) abgewiesen. Die zum Ansuchen des SCM Vandans geäußerte Empfehlung wird mit 17 : 3 Stimmen (Gegenstimmen: Vbgm. Peter Scheider, Michael Zimmermann und Günter Fritz) wie folgt ergänzt: Die nachgewiesenen Kosten sollen mit einem außertourlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 50%, maximal jedoch S 35.000, -, bezuschußt werden. -43. Der Vorsitzende bringt eingangs seiner Ausführungen das von der ELBForm GmbH eingelangte Schreiben vom 11. Dezember 1997 zur Verlesung. In diesem ersuchen die Antragsteller um Genehmigung von Sonderkonditionen bei Wasser und Abwasser. Begründet wird das Ansuchen mit den zu erwartenden Mengen bei Wasser und Abwasser (geschätzter Jahresbedarf zirka 20.000 m3). Ergänzend dazu führt der Bürgermeister aus, dass im Jahre 1998 ein tatsächlicher Wasserverbrauch von lediglich 1168 m3 und im Jahre 1999 ein solcher von 1965 m3 zur Verrechnung gelangt seien. Der Wasserbedarf liege derzeit also bei weniger als 10% der ursprünglich angenommene Menge. Aus diesem Grunde könne derzeit bei der ELB-Form GmbH auch nicht von einem Großabnehmer die Rede sein. Folglich lasse sich auch die Einräumung von Sonderkonditionen nicht rechtfertigen. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift daraufhin der Geschäftsführer der ELB-Form GmbH, Dr. Dirk Keller, das Wort und bestätigt, dass ursprünglich von einem viel größeren Wasserbedarf ausgegangen worden sei. Durch technische Verbesserungen und einem vollkommen neu gestalteten Abwassersystem habe der Wasserverbrauch bzw. der Abwasseranfall auf ein Minimum der ursprünglich erwarteten Mengen reduziert werden können. Er nehme deshalb zur Kenntnis, dass bei diesen Mengen nicht mit Sonderkonditionen gerechnet werden könne. Er bitte aber um die Genehmigung von Sonderkonditionen, wenn sich der Wasserbezug bzw. der Abwasseranfall markant erhöhe. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden sodann gegen eine Genehmigung von Sonderkonditionen aus. Dem anwesenden Geschäftsführer wird jedoch zugesagt, über die Einräumung allfälliger Sonderkonditionen zu beraten, wenn sich der Wasserbezug bzw. der Abwasseranfall wesentlich erhöhe. 4. In der Sitzung am 17. Juni 1999, so der Vorsitzende einleitend, habe die Gemeindevertretung einstimmig eine Erweiterung des Friedhofs beschlossen und einen Planungsauftrag an das Architekturbüro Oskar Ganahl & Partner vergeben. Nach 2 Ideenskizzen sei nun am 2. November 1999 ein Planungsentwurf eingelangt, der nunmehr sowohl eine Erweiterung des Friedhofs um zirka 150 Grabstätten als auch die Neuerrichtung von zirka 70 Urnengräber beinhalte. Auch sehe dieser Planungsentwurf zusätzlich die Schaffung zweier Abstellräume, die Befestigung der Hauptwege und die Errichtung eines Erschließungsweges - und zwar südseitig des neuen Kirchenturmes - vor. Dieser Entwurf sei auch bereits mit den unmittelbaren Anrainern , nämlich den Familien Klinger und Stemer, besprochen und diskutiert worden. Von dieser Seite gebe es keine Einwendungen gegen die geplanten Maßnahmen. Mit der Pfarre sei dieser Entwurf allerdings noch nicht beraten worden. Nach recht ausführlicher Beratung des vorliegenden Entwurfes, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für eine Verwirklichung dieses gegenständlichen Projektes aus und genehmigen eine entsprechende Baueingabe an die Bezirkshauptmannschaft. Entgegen dem vorliegenden Entwurf, soll allerdings das nordseitige Eingangsportal etwas vergrößert werden, sodass ein Einfahren in den Friedhof mit Kleingeräten möglich wird. Über die weitere Bearbeitung des Projekts (z.B. die Ausschreibung der diversen Arbeiten und die Bauleitung) soll erst nach Vorliegen eines konkreten Angebotes vom Architekturbüro Oskar Ganahl & Partner entschieden werden. Auch über das endgültige Ausmaß der Friedhofserweiterung soll erst nach Vorliegen der konkreten Baukosten beschlossen werden. 5. Die wesentlichsten Inhalte dieses Gesetzesbeschlusses werden vom Bürgermeister erläutert. Sodann beschließen die Anwesenden einstimmig, keine Volksabstimmung zu -5- diesem Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages zu verlangen. 6. Der Bürgermeister berichtet, dass • vom Amt der Vorarlberger Landesregierung nunmehr die Zusage zur Umsetzung des neuen Wanderwegekonzeptes eingelangt sei. Mit der Umsetzung dieses neuen Konzeptes könne also noch im kommenden Frühjahr gerechnet werden. • die Montafonerbahn AG am heutigen Nachmittag ihr Projekt zum Umbau bzw. zur Erweiterung des Schrunser Bahnhofs dem Aufsichtsrat, den Montafoner Bürgermeistern und dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Schruns vorgestellt habe. Er selber kenne das Projekt bereits aus vorangegangenen Besprechungen und habe deshalb an der besagten Vorstellung nicht mehr teilgenommen. Im übrigen vertrete er ohnedies die Auffassung, dass dieses Projekt in erster Linie Sache der Montafonerbahn und der Marktgemeinde Schruns sei. Nachdem sich zwischenzeitlich auch eine Bürgerinitiative gegen das gegenständliche Projekt gebildet habe, müsse vermutlich mit Verzögerungen bei der Umsetzung desselben gerechnet werden. • zwischenzeitlich mit der Werkstatt für Suchtprophylaxe Kontakt aufgenommen worden sei. Diese Werkstatt für Suchtprophylaxe gehöre zur Stiftung Maria Ebene und sei zuständig für alle Fragen, die die Suchtprävention betreffen. Mit dieser Werkstatt wolle man demnächst konkrete Maßnahmen gegen den Drogenmissbrauch beraten. Friederike Feuerstein begrüßt diese Initiative und gibt zu verstehen, dass sie schon öfters diese Problematik angesprochen habe. Leider bedürfe es immer wieder solcher Anlassfälle, bis sich die Öffentlichkeit dieses Problemes annehme. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Michael Zimmermann: Der Ordnung halber möchte ich erwähnen, dass ich jene beiden Beträge, die vom Prüfungsausschuss bei der Prüfung der Gemeindekasse am 28. Dezember 1999 beanstandet worden sind, zwischenzeitlich rückerstattet habe. DI Alois Kegele: Bis wann kann mit einem Beginn der Kanalbauarbeiten im Bauabschnitt 06 gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: Nach diversen Abklärungen mit dem Landeswasserbauamt Bregenz sind die Planunterlagen zwischenzeitlich fertiggestellt und das Projekt bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Genehmigung eingereicht worden. Mit den Bauarbeiten kann also unverzüglich nach Vorliegen der Baubewilligung begonnen werden. Leider fehlen noch immer einige Zustimmungserklärungen betroffener Grundeigentümer. Persönlich bin ich aber davon überzeugt, diese bis zur kommissioneilen Verhandlung vorlegen zu können. Willi Pummer: Angeblich sind derzeit im Gemeindeamt keine 40 LiterMüllsäcke erhältlich. Bis wann sind solche wieder auf Lager? Antwort des Bürgermeisters: Tatsächlich sind diese 40 Liter-Müllsäcke kurzfristig ausgegangen. Seit dem vergangenen Montag sind diese aber wieder im Gemeindeamt erhältlich. Friedericke Feurstein: Mit Bedauern muss festgestellt werden, dass Straßen und Gehsteige zunehmend mit Hundekot verunreinigt werden. Kann dagegen nichts unternommen werden? Antwort des Bürgermeisters: Dieses Problem ist mir selbstverständlich bekannt. Leider weiss ich selber nicht, wie dieses Übel beseitigt werden könnte. Vielleicht kann mit permanenten Appellen an die Hundehalter hier eine gewisse Abhilfe geschaffen werden. 7. In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen des Antragstellers und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig einem Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenordnung erfolgt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: