19970116_GVE020

Dateigröße 85.5 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1997-01-16
Erscheinungsdatum 1997-01-16
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 16. Januar 1997 Niederschrift aufgenommen am 16. Januar 1997 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 20. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Januar 1997 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, Peter Scheider, Josef Tschofen, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Gerhard Flatz sowie die Ersatzleute Leo Brugger und Roman Zimmermann. Entschuldigt: Michael Zimmermann und Wolfgang Violand Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 6) zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Dezember 1996 2. Genehmigung der Vereinbarung Nr. 93.211 zwischen der Gemeinde Vandans und der Vorarlberger Illwerke AG betreffend die Wasserversorgungsanlage Rodund 3. Kenntnisnahme des von der Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung verfaßten Berichtes über die Einschau in die Gebarung der Gemeinde Vandans vom 6.8. bis 13.8.1996 4. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung b) ein Gesetz über die Errichtung eines Spitalfonds für das Land Vorarlberg 5. Berichte und Allfälliges 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung von insgesamt ca. 37700 m2 aus den Gst.Nr. 674/1, 659/2, 671/3, 499 und Teilflächen aus den Gst.Nr. 675, 674/2, 678/1, 677, 678/2, 497/1, 496, 495 sowie der Bpn. .994, .202 und .201 b) Antrag der Darinka Schmidt auf Ausweisung der Gst.Nr. 387 sowie .176 als Sonderfläche/privates Seniorenheim -2Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. Dezember 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. Die von der Vorarlberger Illwerke AG verfaßte Vereinbarung Nr. 93.211 betreffend die Wasserversorgungsanlage Rodund wird vom Bürgermeister verlesen. Darüberhinaus informiert der Vorsitzende über den Inhalt der bisher bestandenen Vereinbarungen (Vereinbarungen vom 24.9.1954 bzw. 1.10.1954 sowie 6.9.1966 bzw. 10.10.1966). Im wesentlichen beinhalte diese nunmehrige Vereinbarung eine Verpflichtung der Vorarlberger Illwerke AG zur Neuerrichtung einer Übergabestelle im Bereich des Gst.Nr. 649/2. Gleichzeitig werde die derzeitige Wasserübergabestelle beim Auenlatschbach auf Kosten der Vorarlberger Illwerke AG abgetragen. An die Wasserversorgungsanlage der „Illwerke" sollen hinkünftig nur noch die firmeneigenen Objekte im Bereich der Werksiedlung Rodund und die taleinwärts der neuen Wasserübergabestelle gelegenen Anlagen der „Illwerke" angeschlossen werden. Das talauswärts der neuen Übergabestelle stehende Wasserleitungsnetz geht mit dieser Vereinbarung kostenlos in das Eigentum der Gemeinde über. Nach einigen wenigen Debattenbeiträgen sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Annahme dieser Vereinbarung Nr. 93.211 aus und stimmen der verbindlichen Unterfertigung derselben ausdrücklich zu. 3. Der Vorsitzende gibt eingangs seiner Ausführungen zu verstehen, daß in der Zeit vom 6. August bis 13. August 1996 die Kontrollabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung einzelne Teilbereiche der Gebarung überprüft habe. Der hierüber verfaßte Prüfungsbericht sei am 3. Dezember 1996 im Gemeindeamt eingelangt und noch am selben Tage an die Mitglieder des Gemeindevorstandes und des Prüfungsausschusses weitergeleitet worden. Jede Fraktion habe damit die Möglichkeit gehabt, den gegenständlichen Prüfungsbericht eingehend zu beraten. Der vorliegende Bericht umfasse die Merkmale der finanziellen Entwicklung, die Verwaltungsorganisation und -führung, die Gebarungsorganisation und -führung, die Personalverwaltung, den Fremdenverkehr, die gemeindeeigenen Betriebe sowie sonstige Verwaltungsbereiche. Zusammen mit den Bediensteten der Gemeindekassa habe er den insgesamt 32 Seiten umfassenden Prüfungsbericht samt dem dazugehörenden Anhang zwischenzeitlich durchgearbeitet und die Beseitigung der aufgezeigten Mängel teilweise bereits in die Wege geleitet. Vertreter aller Fraktionen bringen in der anschließenden Generaldebatte zum Ausdruck, daß der gegenständliche Prüfbericht zwar eine Vielzahl von Mängel bzw. Anregungen enthalte, von gravierenden oder schwerwiegenden Verfehlungen erfreulicherweise aber nicht die Rede sein könne. Die vom Prüfer getroffenen Feststellungen müsse man vielfach auch als persönliche Meinung desselben betrachten. Vielfach handle es sich hiebei auch um reine Verbesserungsvorschläge. Josef Maier und Vbgm. Franz Egele bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß den Abgabenforderungen der Gemeinde mehr Augenmerk geschenkt werden müsse. Der fristgerechten Hereinbringung sämtlicher Gebühren und Abgaben müsse größeres Augenmerk geschenkt werden. Insbesondere müsse hinkünftig die Verrechnung von Säumniszuschlägen sowie von Mahn- und Verzugsgebühren konsequent erfolgen. Nur so könne der vielfach schlechten Zahlungsmoral entgegengewirkt werden. -3Josef Tschofen gibt seinerseits zu verstehen, daß angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde die Gewährung von zinslosen Darlehen nicht mehr akzeptabel sei. Über die Gewährung von Zahlungsstundungen bzw. -erleichterungen müsse hinkünftig von Fall zu Fall entschieden werden, wobei auf die Verrechnung entsprechender Zinsen nicht mehr verzichtet werden könne. Auch von Gottfried Schapler werden die ausgewiesenen Einnahmensrückstände als zu hoch erachtet. Wie bereits von Vorrednern zum Ausdruck gebracht worden sei, müsse die Eintreibung dieser offenen Gebühren und Abgaben mit mehr Nachdruck erfolgen. Im übrigen stelle sich die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans trotz permanenter Gebührenanhebungen alles andere als rosig dar. Die Pro-Kopf-Verschuldung ohne Errechnung des Kontokorrentkredites liege mit S 21.861, - rund 35% über der vergleichbaren Verschuldung anderer Vorarlberger Gemeinden. Auch beim Tourismus müsse mit Sorge ein zunehmendes Auseinanderklaffen von Einnahmen einerseits und Ausgaben andererseits registriert werden. Dipl. Ing. Alois Kegele schließt sich den Äußerungen der Vorredner vollinhaltlich an und spricht sich insbesondere für ein konsequentes Sparen auf der Ausgabenseite aus. Der vorliegende Bericht wird von den Damen und Herren der Gemeindevertretung daraufhin einhellig mit dem Auftrag an den Bürgermeister bzw. die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis genommen, die aufgezeigten Mängel baldmöglichst zu beseitigen und den zahlreichen Anregungen weitestgehend zu entsprechen. Soferne zur einen oder anderen Feststellung noch eine Entscheidung des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertretung erforderlich sei, solle man diese ebenfalls baldmöglichst herbeiführen. 4. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 5. Der Bürgermeister berichtet, daß - der Wintersportverein Vandans am 25. Januar 1997 ein „Gaudi-Rennen" beim Kleinschlepplift Vandans veranstalte und auch an die Gemeindevertretung eine Einladung zur Teilnahme ergangen sei. - zwischenzeitlich von den Verantwortlichen der Vandanser Reitsporttage eine detaillierte Abrechnung über die Reitsporttage 1996 vorliegend sei. Der Einfachheit halber werde er allen Fraktionsobmännern eine Kopie derselben zur Kenntnisnahme zukommen lassen. - am 13. Jänner 1997 ein Feuerwehreinsatz beim Sägewerk Dietrich erforderlich geworden sei. Einmal mehr habe die Freiwillige Feuerwehr Vandans dabei ihre Schnelligkeit und ihr großes Können unter Beweis gestellt. Dank dem großartigen Einsatz habe ein entsprechender Großschaden verhindert werden können. - die Kulturinitiative Vandans, vertreten durch Ing. Manfred Vallaster, mit Schreiben vom 8. Januar 1997 mitgeteilt habe, daß bis Mitte des Jahres 1996 folgende Veranstaltungen durchgeführt worden seien: Vernissage mit Erika Kronabitter, Musikveranstaltung mit dem Ensemble Con Moto, Lesung mit Günter Wolf und Fotokurs für Interessierte. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten habe sich der Vorstand für das Jahr 1997 neue Wege überlegt. Unter Punkt „Allfälliges" begrüßt Stefan Jochum die derzeitigen Materialentnahmen im Venser Tobel. Trotzdem werfe die Art der gegenständlichen Materialentnahmen einige Fragen in punkto Überwachung bzw. Zuständigkeit auf. -4- In seiner Antwort bringt der Bürgermeister zum Ausdruck, daß der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung für die Überwachung der Materialentnahmen verantwortlich zeichne und somit Material nur nach Anweisung des Forsttechnischen Dienstes entnommen werden dürfe. Gerlinde Linder informiert die Anwesenden, daß beim Kabarett „Muckenstruntz & Bamschabl" am 5. Januar 1997 insgesamt 280 Besucher gezählt worden seien. Der Besuch habe damit den Erwartungen voll und ganz entsprochen. Am 15. März 1997 gastiere die Kabarettgruppe „Grüß Gott in Voradelberg" nochmals mit der Aufführung „Schaffa, schaffa, Hüsle baua" in Vandans. 6. a) In Anlehnung an den Antrag vom 17. Dezember 1996 habe die Vorarlberger Illwerke AG, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, mit Antrag vom 14. Jänner 1997 die Umwidmung von insgesamt ca. 37700 m2 aus den Gst.Nr. 674/1, 659/2, 671/3, 499 und Teilflächen aus den Gst.Nr. 675, 674/2, 678/1, 677, 678/2, 497/1, 496, 495 sowie der Bpn. .994, .202 und .201 beantragt. Dieser Umwidmungsantrag sei hinsichtlich der „Roten bzw. Gelben Zonen" bereits mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung abgestimmt und mit dem Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung abgesprochen worden. Von den unmittelbar betroffenen Anrainern Herbert Bodingbauer und Egon Battlogg sei gegen die beantragte Umwidmung ebenfalls kein Einwand erhoben worden, sodaß dem Antrag vorbehaltslos zugestimmt werden könne. Nachdem die beabsichtigte Betriebsansiedlung auf dem „Umschlagplatz" in arbeitsmarktpolitischer, kommunalpolitischer und finanzieller Hinsicht eine einmalige Chance für Vandans und das gesamte Montafon darstellt, spricht sich die Gemeindevertretung sodann einstimmig für die Umwidmung der vorangeführten Grundstücke bzw. Teilflächen von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Betriebsgebiet (Kategorie I) aus. b) Mit Antrag vom 2. Januar 1997 beantragte Frau Darinka Schmidt die Umwidmung des Gst.Nr. 387 bzw. der Bp. .176 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet (privates Seniorenheim). Entgegen den bisherigen Überlegungen beabsichtige die Antragstellerin nunmehr einen Umbau des bestehenden Seniorenwohnheimes und in diesem Zusammenhange die Erstellung eines Zubaues an der Südseite des Objektes. Nachdem die Gemeindevertretung bereits mit Beschluß vom 29. Dezember 1994 der Umwidmung von insgesamt 790 m2 aus den Gst.Nr. 386, 387 und 391/4 in Freifläche/Sondergebiet (privates Seniorenheim) für die Errichtung eines Neubaues zugestimmt habe, könne dem nunmehrigen Antrag ebenfalls zugestimmt werden, zumal die nunmehrige Projektsänderung nicht zuletzt auch auf Drängen der Gemeinde Vandans und der Vorarlberger Landesregierung zustande gekommen sei. Im künftigen Gebäude beabsichtige die Antragstellerin insgesamt 16 Personen unterzubringen, wobei im Erdgeschoß auch die Neuerrichtung eines Tagescafe beabsichtigt sei. Das Bauvorhaben liege damit also nicht unwesentlich auch im öffentlichen Interesse. Dieser Meinung des Vorsitzenden schließen sich auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig an und genehmigen die Umwidmung des Gst.Nr. 387 bzw. der Bp. .176 mit zusammen 2517 m2 von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet (privates Seniorenheim). Der seinerzeit gefaßte Beschluß der Gemeindevertretung vom 29. Dezember 1994 wird daher ausdrücklich aufgehoben. -5Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: