20121220_GVE028

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:50
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2012-12-20
Erscheinungsdatum 2012-12-20
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 20. Dezember 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 28. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Dezember 2012 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, MMag. Eva-Maria Hochhauser, Mag. Christian Egele, DI Alois Kegele, Mag. Klaus Neyer, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Martin Burtscher, Manfred Blenke, Johann Bleiner, Johann Waidacher und Paul Schoder. Entschuldigt: Schriftführerin: Josef Maier, Florian Küng, Manfred Schapler, Thomas Amann, Rupert Platzer und Martin Tschabrun GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 18.00 Uhr die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, den Gemeindekassier, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 22. November 2012 2. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans vom 27. November 2012 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages 3. Diskussion zur Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 6. und 13. November 2012 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 10. Dezember 2012 5. Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon – Forstfonds auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 500 m² aus dem Grundstück Nr. 2082/1, GB Vandans, von „Wald“ in „Freifläche Sondergebiet/Wildfütterung“ 6. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2013 7. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2013 8. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2013 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Parteienfördergesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Fleischuntersuchungsgebührengesetzes 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 27. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. November 2012 Die Verhandlungsschrift über die 27. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. November 2012, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertreter/innen MMag. Eva-Maria Hochhauser, Werner Vergut, Peter Scheider, Markus Pfefferkorn, Johann Waidacher und Paul Schoder nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 22. November 2012 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans vom 27. November 2012 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages Das von der Pfarre Vandans am 27. November 2012 eingelangte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Dem Ansuchen zufolge hat sich der Stromverbrauch in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2011 bis 30.09.2012 mit insgesamt 1.700, 52 Euro zu Buche geschlagen. Weil der finanzielle Spielraum der Pfarre Vandans äußerst beengt sei, ersuche man - wie jedes Jahr - um Gewährung eines finanziellen Beitrages zu diesen Stromkosten. In der Folge erinnert der Bürgermeister, dass derartige Ansuchen in der Vergangenheit mehr oder weniger immer mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages erledigt worden seien. Er plädiere deshalb dafür, dem Ansuchen wie in der Vergangenheit zu entsprechen und einen 50 %igen Kostenbeitrag zu genehmigen. Dem darauf folgenden Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages, das sind 850, 26 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 3. Diskussion zur Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport und Vereine vom 06. November und 13. November 2012 Auf Ersuchen des Bürgermeisters ergreift Vbgm. Michael Zimmermann das Wort und informiert, dass sich der Ausschuss für Jugend, Sport und Vereine in zwei Sitzungen mit der Erarbeitung neuer „Förderrichtlinien“ auseinander gesetzt habe. Grundlage der Diskussion sei ein Arbeitspapier gewesen, das vom Gemeindeamt erarbeitet worden sei. In dieses Arbeitspapier seien diverse Richtlinien anderer Gemeinden eingeflossen. Ziel dieser neuen „Förderrichtlinien“ müsse sowohl mehr Transparenz und Effizienz, eine konsequentere Deckelung der Fördermittel als auch die gezieltere Förderung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sein. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien seien 2/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 sachlich kaum mehr nachvollziehbar. Persönlich glaube er, dass sehr viele der bisherigen Ansätze ausschließlich auf Tradition beruhen und damit jeglicher nachvollziehbarer Grundlage entbehren. Sodann erinnert Michael Zimmermann an die Sitzung am 28. November 2012 mit den Vereinsobleuten, in welcher er die neuen „Förderrichtlinien“ bereits ausführlich vorgestellt habe. Im Einvernehmen mit den Vereinsobleuten sei nunmehr ein so genannter „Probelauf“, und zwar rückwirkend für das Jahr 2012, geplant. Das Ergebnis dieses „Probelaufes“ soll dann Grundlage für die Festsetzung der neuen Förderbeiträge sein. Damit es bei den Vereinen keine finanziellen Engpässe gebe, sei die Leistung einer Akontozahlung, die in etwa bei der Hälfte der bisher gewährten Fördermittel liegen soll, geplant. Die verschiedenen Denkansätze in diesen neuen „Förderrichtlinien“, die einzelnen Förderkriterien und vieles andere mehr, werden in der Folge ausführlich diskutiert. Alle Anwesenden begrüßen letztlich die Absicht, die jährlich von der Gemeinde gewährte Vereinsförderung auf eine neue Grundlage (Richtlinien) zu stellen sowie den geplanten „Probelauf“, an dem sich alle förderwürdigen Ortsvereine beteiligen werden. Erst wenn das Ergebnis dieses „Probelaufes“ vorliegend sei, soll – so die einhellige Meinung der Anwesenden - die „Endfassung“ dieser Förderrichtlinien samt den tatsächlichen Förderansätzen beschlossen werden. 4. Entscheidung zu den Empfehlungen des Ausschusses für Raumplanung und Verkehr vom 10. Dezember 2012 Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 10. Dezember 2012 erarbeiteten Empfehlungen. Im Detail stellen sich diese wie folgt dar: a) Alois Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 18 Antrag vom 14. November 2012: Umwidmung der Grundstücke mit den vorläufigen Ordnungszahlen „1“, „2“, „3“ und „4“ aus den Grundstücken Nr. 1941 und Nr. 1945/1 von FF in BW. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1941 und Nr. 1945/1 befinden sich im alleinigen Eigentum von Alois Fitsch, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 18. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind beide genannten Grundstücke derzeit als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet. Die nunmehr zur Umwidmung beantragten Teilflächen weisen ein Gesamtausmaß von zirka 3.760 m² auf. Der Antragsteller beabsichtigt angeblich eine Rückführung des Grundstückes Nr. 1945/14 in den Familienbesitz. Summa summarum sollen die mit den vorläufigen Ordnungszahlen „1“, „2“, „3“ und „4“ ausgewiesenen Grundstücke zum Verkauf kommen. Die zur Umwidmung beantragten Teilflächen würden lediglich an der Südseite an bestehendes „Bauland“ angrenzen. Sowohl west-, nord- und ostseitig würden diese an „Freifläche“ angrenzen. Die verkehrsmäßige Erschließung dieser zur Umwidmung beantragten Teilflächen würde von der öffentlichen „Scheibenkopfstraße“ aus erfolgen. Die bereits bestehende Weganlage steht im Eigentum von Alois Fitsch. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wären gegeben. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 06. Dezember 2012 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis dato ist von keinem der Anrainer eine 3/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 Stellungnahme eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Entlang der Grundstücke Nr. 1942, Nr. 1945/14, Nr. 1945/13, Nr. 1945/12 verläuft derzeit eine klare, markante und eine sachlich begründete Widmungsgrenze. Mit der Genehmigung des vorliegenden Antrages würde ein Widmungssplitter, ähnlich einer Halbinsel, geschaffen, der in raumplanerischer Hinsicht eigentlich nicht vertretbar ist. Für den vorliegenden Antrag sind den Ausführungen von Alois Fitsch zufolge in erster Linie „finanzielle Überlegungen“ maßgebend. Diese alleine können – so jedenfalls die einhellige Meinung der Anwesenden - nicht ausreichend Argument sein, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen – jedenfalls nicht in der beantragten Art und Weise. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädieren angesichts der vorliegenden Fakten für eine Abweisung des gegenständlichen Antrages. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der vom Raumplanungsausschuss geäußerten Argumente, die letztlich in einer negativen Beurteilung mündeten, wird der gegenständliche Antrag abgewiesen. Die Abweisung erfolgt einstimmig. b) Franz Wachter, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 51 Antrag vom 19. November 2012: Umwidmung einer zirka 180 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1926/2 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ sowie Umwidmung einer zirka 770 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1925 von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Sachverhalt: Die im Bereich des Grundstückes Nr. 1926/2 beantragte Umwidmung war bereits im vergangenen Frühjahr Anlass für einen diesbezüglichen Antrag. Damals hat sich die Gemeindevertretung derart ausgesprochen, dass dem gegenständlichen Antrag erst entsprochen werden soll, wenn von der Wildbach- und Lawinenverbauung eine Änderung des Gefahrenzonenplanes erfolgt ist. Im Bereich des Grundstückes Nr. 1925 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan eine zirka 770 m² große Teilfläche als „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ ausgewiesen. Diese besagte „Bauerwartungsfläche“ grenzt sowohl ost- als auch nordseitig an bereits bestehendes Bauland an. Verkehrsmäßig wird die besagte „Bauerwartungsfläche“ über eine private Weganlage, die vom Grundstück Nr. 2268 abzweigt, erschlossen. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind vorhanden. Im Gefahrenzonenplan ist die besagte Teilfläche zum Teil als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 06. Dezember 2012 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von keinem der Nachbarn eine solche eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In der Sitzung am 12. Juli 2012 hat die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, dass dem gegenständlichen Antrag erst dann entsprochen werden soll, wenn die diesbezügliche Änderung des Gefahrenzonenplanes vorliegt. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 habe die Wildbachund Lawinenverbauung, Dienststelle Bludenz, folgende Stellungnahme abgegeben: „Der Gefahrenzonenplan Vandans wurde im Jahre 2001 genehmigt. Es ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, dass dieser Gefahrenzonenplan überarbeitet und revidiert wird, da wir derzeit mit der Revision von wesentlich älteren Gefahrenzonenplänen im Bezirk Bludenz beschäftigt sind. Im Rahmen einer sektionsinternen Koordinierung im April 2012 wurde 4/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 die Rote Gefahrenzone aber auf Grund der durchgeführten Verbauungen am Gluandigraben entsprechend zurück genommen. Diese neue Rote Gefahrenzone ist für uns bis zu einer GZP - Überarbeitung die Grundlage weiterer Begutachtungen. Im Zuge einer Revision des GZP Vandans wird diese Rote Gefahrenzone der Kommission vorgelegt werden. Diese werde dann über diesen Vorschlag befinden.“ Angesichts dieser Stellungnahme der WLV plädieren alle Anwesenden dafür, eine Umwidmung der antragsgegenständlichen Teilfläche in „Baufläche Wohngebiet“ erst dann vorzunehmen, wenn – wie von der Gemeindevertretung beschlossen – eine Änderung des Gefahrenzonenplanes erfolgt ist. Die Umwidmung der im Bereich des Grundstückes Nr. 1925 gelegenen „Bauerwartungsfläche“ stellt hingegen in raumplanungsrechtlicher Hinsicht kein Problem dar. Im Prinzip stellt diese eine klassische Anschlusswidmung dar, die bei objektiver Betrachtung nicht abgelehnt werden kann. Die besagte Fläche ist in jeder Hinsicht erschlossen und stellt sozusagen „Bauland“ von bester Qualität dar. Angesichts dieser Fakten sprechen sich alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus. Entscheidung der Gemeindevertretung: Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses und der von diesem ins Treffen geführten Argumente, wird dem vorliegenden Antrag, allerdings eingeschränkt auf die Umwidmung der zirka 770 m² großen Teilfläche im Bereich des Grundstückes Nr. 1925 von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“, zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt einstimmig. c) Wilfried und Edith Schoder, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 73 Antrag vom 28. November 2012: Umwidmung einer zirka 396 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“; Umwidmung einer zirka 220 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“; Umwidmung einer zirka 502 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Baufläche Wohngebiet“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“; Umwidmung einer zirka 66 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“; Umwidmung einer zirka 33 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist derzeit eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 1723 als „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ gewidmet. Im Bereich des Grundstückes Nr. 1725/1 ist eine Teilfläche bereits als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet. Die zu diesen Teilflächen führende Weganlage ist im Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche Straßen“ ausgewiesen. Da ein mit dem Nachbar Bruno Egele vereinbarter Grundtausch nun nicht zum Tragen kommen soll, erbitten die Antragsteller eine nochmalige Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar sowohl im Bereich des Grundstückes Nr. 1723 als auch im Bereich des Grundstückes Nr. 1725/1. Im Bereich des Grundstückes Nr. 1723 soll, und zwar direkt im Anschluss an die dort ausgewiesene (BW)-Fläche, eine weitere Fläche im Ausmaß von zirka 396 m² umgewidmet werden und zwar von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Die im Bereich des Grundstückes Nr. 1723 bereits bestehende „Bauerwartungsfläche“ soll gleichzeitig in „Baufläche Wohngebiet“ umgewidmet werden. Außerdem soll das im Bereich des Grundstückes Nr. 1725/1 bestehende „Bauland“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ umgewidmet werden. In diesem Zusammenhang 5/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 soll außerdem eine Restfläche mit zirka 66 m², nämlich jene Fläche bis zur neuen Erschließungsstraße, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ umgewidmet werden. Schließlich soll noch eine zirka 33 m² große Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“ umgewidmet werden. Die Erschließung des Grundstückes ist vom öffentlichen „Agathweg“ über eigenen Grund und Boden gewährleistet. Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans sind die gegenständlichen Teilflächen allesamt als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die besagten Teilflächen verfügen sowohl über Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans als auch an die Wasserversorgungsanlage. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 06. Dezember 2012 wurden die Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag sind allerdings noch keine Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Alle diese beantragten Umwidmungen stellen in raumplanerischer Hinsicht kein wirkliches Problem dar, wenn davon abgesehen wird, dass das in der Parzelle „Agath“ bereits ausgewiesene „Bauland“ erweitert und der bisher bestandene Siedlungsrand nach Norden hin ausgeweitet wird. Diese Ausweitung erscheint allerdings vertretbar, zumal sich ein „Lückenschluss“ im gegenständlichen Bereich geradezu aufdrängt. Nach Auffassung des Raumplanungsausschusses sollte angestrebt werden, sowohl die im Bereich des Grundstückes Nr. 1723 als auch jene im Bereich des Grundstückes Nr. 1725/1 verleibende FF-Fläche als „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ auszuweisen, als dass sich wieder eine klare und nachvollziehbare Widmungsgrenze nach Norden hin ergibt. Einhellig vertreten alle Anwesenden die Auffassung, dass der Gemeindevertretung angesichts der gegebenen Umstände eine Genehmigung des vorliegenden Antrages, allerdings unter Berücksichtigung der angesprochenen Ergänzung, empfohlen werden kann. Entscheidung der Gemeindevertretung: Abweichend von der Empfehlung des Raumplanungsausschusses, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für folgende Erledigung aus: a) Umwidmung einer zirka 396 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ Umwidmung einer zirka 220 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1723 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ b) Umwidmung einer zirka 502 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Baufläche Wohngebiet“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ Umwidmung einer zirka 66 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ bzw. „Verkehrsfläche Straßen“ in „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ c) Umwidmung einer zirka 33 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche Straßen“. d) Umwidmung einer zirka 1.130 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 1723 und Nr. 1725/1 von „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ in „Freifläche Freihaltegebiet“. 5. Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon – Forstfonds auf Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 500 m² aus dem Grundstück Nr. 2082/1, GB Vandans, von forstwirtschaftlicher Fläche in „Freifläche/Sondergebiet/Wildfütterung“ 6/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 Für den weiteren Betrieb einer Wildfütterung, so der Bürgermeister einleitend, ersuche der Stand Montafon – Forstfonds mit Antrag vom 23. August 2012 um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret sei die Umwidmung einer zirka 500 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 2082/1 von „Wald“ in „Freifläche Sondergebiet/Wildfütterung“ beantragt worden: Ergänzend führt der Bürgermeister in weiterer Folge dann noch aus, dass sich in der Sitzung am 11. September 2012 bereits der Raumplanungsausschuss mit dem gegenständlichen Umwidmungsantrag befasst und einstimmig eine Genehmigung des Antrages befürwortet habe. Mit Schreiben vom 06. Dezember 2012 teile außerdem das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit, dass durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Angesichts der Stellungnahme des Raumplanungsausschusses und des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung, sprechen sich sodann alle Anwesenden einstimmig für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus: Kundmachung Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. Dezember 2012 unter anderem den Entwurf für eine Verordnung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Mit dem gegenständlichen Flächenwidmungsplan wird das nachstehende Grundstück des Standes Montafon – Forstfonds in der Parzelle „Böschis“ Gst.Nr. 2082/1 Fläche Teilfläche mit rd. 500 m² Widmung bisher Widmung neu Wald FS/Wildfütterung umgewidmet. Gemäß § 29 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes wird der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf eines Flächenwidmungsplanes einen Monat, das ist vom 21. Dezember 2012 bis zum 25. Jänner 2013, im Gemeindeamt, Vorzimmer des Bürgermeisters, zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten kann während der Auflagefrist jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. 6. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2013 Eingangs informiert der Vorsitzende, dass ein Inkrafttreten der Abgaben, Steuern und Gebühren per 01. Januar 2013 eine zeitgerechte Beschlussfassung voraussetze. In einer eigenen „Finanzklausur“, die am 30. November 2012 stattgefunden habe, habe man mehr oder weniger alle bestehenden Abgaben und Gebühren eingehend beraten. Das Ergebnis dieser „Finanzklausur“ sei in den vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet worden. An dieser Stelle wolle er den damals Anwesenden nochmals seinen Dank für das Kommen und die tolle Mitarbeit aussprechen. Angesichts der finanziellen Lage der 7/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 Gemeinde Vandans plädiere er dafür, die in der „Finanzklausur“ erarbeiteten Erhöhungen einzelner Abgaben und Tarife zum Beschluss zu erheben. Bei immer mehr Haushaltsstellen gebe es keine Kostendeckung mehr, was dazu führe, dass die Differenz zwischen den Einnahmen einerseits und den Ausgaben andererseits immer größer werde. In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeister, dass im Zeitraum von 1977 bis 2011 in den Ausbau der Wasserversorgungsanlage insgesamt 5.622.012, 97 Euro, in den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlage insgesamt 20.320.351, 00 Euro und in den Ausbau der Abfallbeseitigungsanlage insgesamt 3.021.434, 66 Euro investiert worden seien. Für alle drei genannten Haushaltsstellen gebe es zwischenzeitlich detaillierte Gebührenkalkulationen, wobei bei der Wasserversorgungsanlage ein durchschnittlicher Deckungsgrad von 82, 04 %, bei der Abwasserbeseitigungsanlage ein solcher von 58, 48 % und bei der Abfallbeseitigungsanlage ein solcher von 98, 30 % vorliege. Der Deckungsgrad bei der Wasserversorgungsanlage werde sich aber bereits im nächsten Jahr angesichts der geplanten Neuinvestitionen wieder deutlich reduzieren. In der Folge erläutert der Vorsitzende zusammen mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold alle erarbeiteten Empfehlungen im Detail. Angesichts der angespannten Finanzlage und den Informationen des Bürgermeisters sprechen sich die Anwesenden sodann für die Festsetzung der dieser Niederschrift angehängten Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2013 aus und genehmigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen. 7. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2013 Gemeinsam mit Gemeindekassier Wolfgang Brunold erläutert der Vorsitzende den „Beschäftigungsrahmenplan“ für das Jahr 2013, der insgesamt 32 Dienstposten enthält. Er gliedere sich, so der Amtsvorstand, in 25 Dienstposten der Kategorie „Angestellte“ und in 7 Dienstposten der Kategorie „Angestellte in handwerklicher Verwendung“. Weil es einige Teilzeitbeschäftigungen gebe, liege das Ausmaß bei insgesamt 22, 75 vollen Beschäftigungsverhältnissen. Dem im Voranschlag auf den Seiten 80 und 81 ausgewiesenen Beschäftigungsrahmenplan wird daraufhin von den Anwesenden einstimmig zugestimmt. 8. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2013 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes Vorab bedankt sich der Bürgermeister beim Leiter der Finanzabteilung und seinen beiden Mitarbeiterinnen für die fristgerechte Vorlage des Voranschlages. Weil die finanzielle Lage der Gemeinde, so neuerlich der Vorsitzende, nach wie vor äußerst angespannt sei, beschränke sich der vorliegende Entwurf, ähnlich wie die letzten Jahre, fast ausschließlich auf unbedingt notwendige Pflichtausgaben. Nebst vielen wiederkehrenden Ausgaben sei der Voranschlag für das Jahr 2013 insbesondere gekennzeichnet von sehr hohen Aufwendungen a) zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage WVA BA 07, b) zur Finanzierung des neuen Feuerwehr Versorgungsfahrzeuges mit Bergeausrüstung, c) an den Sozialfonds des Landes, d) zur Abgangsdeckung der Krankenhäuser sowie e) an das Land Vorarlberg (Landesumlage). Der Entwurf selber, so weiters der Vorsitzende, sei bereits vom Gemeindevorstand in 8/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012 der Sitzung am 11. Dezember 2012 ausführlich diskutiert und beraten worden. Eine Empfehlung des Gemeindevorstandes zum vorliegenden Entwurf gebe es allerdings nicht, weil dieser gemäß den gültigen Bestimmungen des Gemeindegesetzes diesen nur zur Kenntnis gebracht werden müsse. Nachdem vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier die zahlreichen Fragen zur Zufriedenheit der Anwesenden beantwortet worden sind, wird dem Voranschlag für das Jahr 2013 einstimmig zugestimmt. Der Voranschlag selber bilanziert ausgeglichen und weist somit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.760.000, 00 Euro aus. Eine Zusammenstellung des Voranschlages für das Jahr 2013 wird dieser Niederschrift ebenfalls angehängt. Die Finanzkraft für das Jahr 2013 wird sodann mit 3.151.300, 00 Euro festgestellt. Diese Feststellung erfolgt ebenso einstimmig. 9. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes b) ein Gesetz über eine Änderung des Fleischuntersuchungsgebührengesetzes Nach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen bzw. der Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 10. Berichte und Allfälliges Unter dem Punkt „Berichte und Allfälliges“ bedankt sich der Bürgermeister bei allen Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung für die sehr konstruktive Zusammenarbeit sowie die breite Unterstützung das ganze Jahr über und wünscht allen frohe und besinnliche Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013. Namens aller Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung bedankt sich Vbgm. Michael Zimmermann beim Bürgermeister für dessen Einsatz, dessen Entgegenkommen, die sehr offene Zusammenarbeit sowie das freundschaftliche Miteinander und wünscht ihm ebenfalls friedvolle und vor allem erholsame Weihnachten, verbunden mit einem „Prosit Neujahr“. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 9/9 28. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2012