19980205_GVE031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:53
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1998-02-05
Erscheinungsdatum 1998-02-05
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 5. Februar 1998 Niederschrift aufgenommen am 5. Februar 1998 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 31. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 26. Januar 1998 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Peter Scheider, Manfred Blenke, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Florentin Salzgeber, Eveline Breuss, Gerhard Stampfer, Leo Brugger, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Gottfried Schapler, Wilhelm Pummer, Anton Kovar sowie die Ersatzleute Inge Dobler, Leonhard Ammann, Roman Zimmermann und Peter Künzle. Entschuldigt: Siegfried Bitschnau, Michael Zimmermann, Wolfgang Violand und Reinhard Rützler Schriftführerin: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 31. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die beiden anwesenden Ersatzleute Leonhard Ammann und Peter Künzle gemäß § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 1997 2. Vergabe eines Planungsauftrages zur Erweiterung des Kindergartens 3. Genehmigung einer Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung sowie die Art der Bebauung 4. Entscheidung zum Ansuchen von Edwin und Claudia Heel, Vandans, Dorfstraße 43, um die Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 5. Ergänzungswahlen in diverse Ausschüsse aufgrund des Ausscheidens von Gerlinde Linder, Gerhard Flatz, Erich Kremnitz und Johann Waidacher 6. Entscheidung zu den Empfehlungen des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses vom 9. Dezember 1997 7. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 29. Jänner 1998 8. Entscheidung zum Ansuchen der Erben nach Berta Tschofen bzw. Hildegard Behrens um teilweise Auflassung des öffentlichen Weges Nr. 2205 und Verkauf von Teilflächen aus dieser Wegparzelle an die Antragsteller -99. Beratung und gegebenenfalls Beschlußfassung zum beabsichtigten Grundtausch mit der Republik Österreich 10. Festsetzung der endgültigen Wasseranschluß- und Kanalanschlußgebühr für die ELB-Werkshalle auf dem Umschlagplatz der Vorarlberger Illwerke AG 11. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) b) c) d) e) f) g) ein ein ein ein ein ein ein Gesetz Gesetz Gesetz Gesetz Gesetz Gesetz Gesetz über über über über über über über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabegesetz) eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes eine Änderung des Jagdgesetzes eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes eine Änderung des Tierzuchtgesetzes eine Änderung des Kulturpflanzenschutzgesetzes 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 1997, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Berichtigung einstimmig genehmigt: Seite 6, 1. und 2. Absatz: Mit 6 : 15 Stimmen (Gegenstimmen: alle Vertreter der F-Fraktion ohne Reinhard Rützler sowie Hans Waidacher) wird daraufhin der Antrag der ÖVP-Fraktion abgelehnt. Dem Antrag des Bürgermeisters, nämlich dem Ansuchen nicht stattzugeben, wird daraufhin mit 14 : 7 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP-Fraktion sowie Reinhard Rützler und Leo Brugger) zugestimmt. 2. Vorab informiert der Bürgermeister die Anwesenden über die an die drei Projektanten ergangene Einladung zur Vorstellung der jeweiligen Entwürfe im Rahmen der Gemeindevertretungssitzung. Anschließend ersucht er die drei Planverfasser die Überlegungen zum jeweiligen Projekt bzw. die Vorteile desselben zu erläutern. Der Reihe nach ergreifen daraufhin Ing. Thomas Hepberger, Christian Vonier als Vertreter des Planungsbüros Ganahl/Künzle sowie Mag. Paul Köck das Wort und stellen ihre Projekte im Detail vor: Projekt Ing. Thomas Hepberger: eingeschossiger Baukörper Erschließung über den bestehenden Haupteingang Pultdach ermöglicht zweiseitige Belichtung bzw. Besonnung der Gruppenräume und des Ausweichraumes behindertengerechte Erreichbarkeit des Bewegungsraumes, der beiden neuen Gruppenräume sowie des Ausweichraumes Ausweichraum ist direkt von beiden Gruppenräumen erreichbar zusätzliche Abstellräume Projekt Dipl. Ing. Oskar Ganahl: eingeschossiger Baukörper Erschließung über den bestehenden Haupteingang Ausweichraum hat die selbe Größe wie die Gruppenräume, sodaß dieser bei Bedarf als Gruppenraum adaptiert werden kann begrüntes Flachdach keine wesentlichen Veränderungen am Bestand behindertengerechte Ausführung ist möglich -3- Projekt Mag. Paul Köck: zweigeschossiger Baukörper neutrale Fassadengestaltung separater Eingang zwei großzügige Garderoben mit Blick zum Parkplatz zwei Ausweichräume Untergeschoß und Obergeschoß erhalten Flachdächer die teilweise auch begrünt werden können Nach Beantwortung zahlreicher Anfragen aus dem Kreise der Gemeindevertretung bedankt sich der Bürgermeister bei allen drei Projektanten für das Kommen und die Erläuterungen. In weiterer Folge ergibt sich zu den drei vorliegenden Entwürfen eine angeregte Diskussion, in der bei allen Projekten Vor- und Nachteile gefunden werden. Übereinstimmend vertreten alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich die Auffassung, daß die Qualität solcher „Lichtkuppeln" am besten an einem bestehenden Objekt geprüft werde. Peter Künzle erinnert in diesem Zusammenhange, daß bei der neuen Schulturnhalle in Lorüns die Belichtung des Vorraumes teilweise über solche Lichtkuppeln erfolge. Seiner Meinung nach könne bei diesem Objekt die Sinnhaftigkeit bzw. Zweckmäßigkeit solcher Lichtkuppeln ideal geprüft werden. Nachdem von allen Anwesenden eine Besichtigung dieser Schulturnhalle in Lorüns für sinnvoll erachtet wird, verspricht der Bürgermeister eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem dortigen Amtskollegen und die Fixierung eines Besichtigungstermines. Abschließend sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Vergabe des gegenständlichen Planungsauftrages heute zu vertagen. Ebenso einhellig anerkennen die Anwesenden die Notwendigkeit eines baldigen Planungsauftrages und stimmen einer neuerlichen Beratung in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Februar 1998 zu. Abschließend verspricht der Bürgermeister eine Kontaktaufnahme mit der Kindergarteninspektorin, sodaß dieser ebenfalls die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geboten wird. 3. In kurzen Zügen erinnert der Vorsitzende an das Ergebnis der beiden Arbeitssitzungen am 4. und 18. Dezember 1997. Zusammen mit Mag. Paul Köck habe man in diesen besagten Arbeitssitzungen dessen vorgelegte Entwürfe eingehend beraten und diskutiert. Über das konkrete Ergebnis dieser Beratungen werde Mag. Paul Köck berichten. Über Ersuchen des Bürgermeisters ergreift daraufhin Mag. Paul Köck das Wort und erläutert anhand entsprechender Planunterlagen das Ergebnis der vom Bürgermeister erwähnten Beratungen im Detail. Auch wenn die Unterteilung des Ortsgebietes in vier verschiedene Zonen nicht unbedingt üblich sei, erachte er im konkreten Falle diese für notwendig und zweckmäßig, zumal sich das Ortsgebiet von Vandans über eine Länge von ca. 4 km erstrecke. Anhand diverser Bilder aus der „Vogelperspektive" weist Mag. Paul Köck weiters auf die vorhandene Bebauungssituation in Vandans hin und gibt zu verstehen, daß diese bestehende Situation seiner Meinung nach da und dort Nachverdichtungen zulasse. Aus diesem Grunde habe man sich in den beiden besagten Arbeitssitzungen auf die Festlegung nachstehender Zonen bzw. Baunutzungs- und Höchstgeschoßzahlen festgelegt: Kernlage: (BNZ Dichte Dorflage: Mittlere Dorflage: Siedlungsrandlage: 70, HGZ 4) (BNZ 60, HGZ 3) (BNZ 50, HGZ 2, 5) (BNZ 40, HGZ 2) -4- Leo Brugger beurteilt in seiner Wortmeldung den vorgelegten Entwurf als äußerst positiv und erachtet die rasche Verordnung dieser vorerwähnten Baunutzungszahlen bzw. Höchstgeschoßzahlen als dringend notwendig. Das rasche Inkrafttreten dieser neuen Verordnung bringe bei kommenden Entscheidungen über diverse Bauvorhaben entscheidende Vorteile mitsich. Soferne die Praxis dann Korrekturen dieser Verordnung erforderlich mache, könne man diesen zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Rechnung tragen. Anton Kovar erachtet die geplante Verordnung ebenfalls als sinnvoll und zweckmäßig. Insbesondere in Randlagen mit fehlender Infrastruktur stelle die beabsichtigte Verordnung ein brauchbares und taugliches Instrument zur Verhinderung mehrgeschossiger Bauvorhaben dar. Auch Josef Maier begrüßt in seiner Wortmeldung das rasche Inkrafttreten der beabsichtigten Verordnung und ersucht in diesem Zusammenhange um Auskunft, inwieweit diese Baunutzungszahlen allenfalls überschritten werden dürfen. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß diese Baunutzungszahlen als absolute Obergrenzen zu betrachten sind und die Baubehörde über keinen Ermessensspielraum verfüge. Der Bürgermeister bringt daraufhin die vom Gemeindeamt erarbeitete Verordnung zur Verlesung und ersucht um Genehmigung derselben. Ohne weitere Debattenbeiträge genehmigen sodann die Damen und Herren der Gemeindevertretung nachstehende Verordnung über das Höchstausmaß der baulichen Nutzung sowie die Art der Bebauung Gemäß Beschluß der Gemeindevertretung vom 5. Februar 1998 wird aus Gründen einer zweckmäßigen Bebauung gemäß den §§ 31 und 32 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, verordnet: §1 Gemäß dem beigeschlossenen Lageplan wird das Gemeindegebiet von Vandans in nachstehende Bauzonen eingeteilt: Kernlage Dichte Dorflage Mittlere Dorflage Siedlungsrandlage §2 Die Baunutzungszahlen werden für diese vorgenannten Bauzonen wie folgt festgelegt: Kernlage: 70 Dichte Dorflage: 60 Mittlere Dorflage: 50 Siedlungsrandlage: 40 §3 Die Höchstgeschoßzahlen werden für diese erwähnten Bauzonen wie folgt festgelegt: Kernlage: 4 Dichte Dorflage: 3 Mittlere Dorflage: 2, 5 Siedlungsrandlage: 2 -5- §4 Die Art der Bebauung wird als offene oder halboffene Bebauung festgelegt, d.h., daß die Gebäude einseitig an der Nachbargrenze aneinandergebaut sein dürfen. §5 Diese Verordnung tritt am 7. Februar 1998 in Kraft. 4. Nach kurzer Erläuterung des zur Entscheidung anstehenden Ansuchens wird den Antragstellern einstimmig die Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans erteilt. Die Genehmigung wird ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit gültigen Wasserleitungs- und Gebührenordnung ausgesprochen. 5. Das von der Fraktion „Die Freiheitlichen" eingebrachte Schreiben vom 19. Januar 1998 wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge werden aufgrund des Ausscheidens von Gerlinde Linder in zwei Ausschüssen Ergänzungswahlen notwendig. Von der Fraktion „Die Freiheitlichen" werden dafür nachstehende Personen in Vorschlag gebracht: Sozialausschuß: Mitglied: Norbert Sartori Kulturausschuß: Mitglied: Gabriele Dobler Ebenso wird das eingebrachte Schreiben der Fraktion „Sozialdemokratische Partei und Parteifreie" vom 3. Februar 1998 durch den Vorsitzenden zur Verlesung gebracht. Nach dem Ausscheiden von Gerhard Flatz, Erich Kremnitz und Johann Waidacher werde in mehreren Ausschüssen ebenfalls eine Ergänzungswahl notwendig. Von der Fraktion „Sozialdemokratische Partei und Parteifreie" bringe man dafür nachstehende Personen in Vorschlag: Bauausschuß: Mitglied: Raimund Flatz Landwirtschaftsausschuß: Mitglied: Ernst Stejskal Prüfungsausschuß: Mitglied: Anton Kovar Raumplanungsausschuß: Ersatz: Ernst Stejskal Schulausschuß incl. Kindergartenangel.: Ersatz: Ernst Stejskal Sozialausschuß: Mitglied: Raimund Flatz Ersatz: Karlheinz Thaler Kulturausschuß: Mitglied: Richard Bertel Ersatz: Anton Kovar Sport-, Vereins- und Jugendausschuß: Mitglied: Ernst Stejskal Wohnungsvergabeausschuß: Mitglied: Ernst Stejskal Einstimmig werden sodann die vorgenannten Personen in die erwähnten Ausschüsse bestellt. 6. Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert der Vorsitzende des Sport-, Vereins- und Jugendausschusses, Peter Scheider, die am 9. Dezember 1997 getroffenen Empfehlungen. Nachdem diese allesamt bereits im Voranschlag für das Jahr 1998 berücksichtigt sind, werden die am 9. Dezember 1997 geäußerten Empfehlungen einstimmig zum Beschluß erhoben. 7. Anhand der vorliegenden Anträge erläutert der Bürgermeister die in der Sitzung des Raumplanungsausschusses am 29. Januar 1998 erarbeiteten Empfehlungen. In Anlehnung an die geäußerten Empfehlungen werden diese mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 2. einstimmig zum Beschluß erhoben. Abweichend von der -6- Empfehlung des Raumplanungsausschusses, wonach die Zufahrt zu den Wohnhäusern von Harald Gorbach, Eckhard Hausser und Helmut Fussenegger als „Saulaweg" benannt werden soll, vertreten die Anwesenden über Anregung von Dipl. Ing. Alois Kegele einstimmig die Auffassung, daß eine Änderung der bestehenden Bezeichnung „St. Antoner Straße" als nicht sinnvoll erachtet werde. Nachdem mit weiteren Bauvorhaben illseits der genannten Objekte nicht gerechnet werden müsse, solle die derzeitige Benennung belassen werden. 8. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister an die seinerzeitigen Ansuchen der Erbengemeinschaft nach Berta Tschofen einerseits bzw. Hildegard Behrens andererseits aus dem Jahre 1994. Schon damals sei von beiden Antragstellern eine teilweise Auflassung des Weges Nr. 2205 beantragt worden. In der Sitzung am 29. Dezember 1994 habe die Gemeindevertretung lediglich einer sinnvollen und zweckmäßigen Umlegung des Weges, Gst.Nr. 2205, zugestimmt, die Auflassung der Wegparzelle sei damals aber aus verschiedenen Überlegungen abgelehnt worden. Zwischenzeitlich seien die seinerzeitigen Antragsteller übereingekommen, im Bereich des Gst.Nr. 1034 einen Grundtausch vorzunehmen bzw. dieses aufzulassen und den Grenzverlauf zwischen den Gst.Nr. 1033 bzw. 1040 neu festzulegen. Bei dieser Gelegenheit sei von beiden Antragstellern neuerlich das Ersuchen geäußert worden, den öffentlichen Weg Nr. 2205 wenigstens teilweise aufzulassen, wobei von den Erben nach Berta Tschofen als Gegenleistung die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf der in der Natur bestehenden Hofzufahrt angeboten worden sei. Anton Kovar ersucht im Zuge der Generaldiskussion um Auskunft, in welchem Ausmasse der Gemeinde aus der genannten Weganlage Nr. 2205 Verpflichtungen erwachsen. In seiner Antwort macht der Bürgermeister deutlich, daß diese Weganlage seit vielen Jahren mehr oder weniger nur als Fußweg genutzt werde. Die daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen könne man guten Gewissens als unbedeutend beurteilen. Selbstverständlich erfolge durch die Gemeinde auch kein Winterdienst im Bereich dieser Weganlage. Gottfried Schapler spricht sich seinerseits dafür aus, einen Teilbereich dieser Weganlage nur dann zu verkaufen, wenn kein Interesse am Weiterbestand dieser Weganlage bestehe. Andernfalls plädiere er für einen Grundtausch. Bgm. Burkhard Wachter spricht sich daraufhin unmißverständlich für einen Erhalt dieser Weganlage aus. Dies bedeute allerdings nicht, daß die Gemeinde Vandans bzw. das öffentliche Gut auch Eigentümer des gegenständlichen Grundes bleiben müsse. Mit der Einräumung eines entsprechenden Dienstbarkeitsrechtes könnten seiner Meinung nach öffentliche Interessen ausreichend abgesichert werden. Persönlich erachte er den Verkauf dieser Wegparzelle bei gleichzeitiger Einräumung eines äquivalenten Dienstbarkeitsrechtes als durchaus vertretbar. Zur besseren Verdeutlichung der örtlichen Situation spricht sich der Vorsitzende abschließend für einen Ortsaugenschein in der Natur aus und plädiert aus diesem Grunde für eine Vertagung der Entscheidung. Dem Antrag auf Vertagung wird daraufhin einstimmig zugestimmt. 9. Vorweg erinnert der Bürgermeister in aller Kürze an die diesbezüglichen Beratungen in der Sitzung am 20. November 1997. Damals habe sich die Gemeindevertretung für eine Vertagung der Entscheidung und zwar bis zum Vorliegen einer Kopie des seinerzeit abgeschlossenen Pachtvertrages ausgesprochen. Zwischenzeitlich sei eine Kopie dieses Pachtvertrages im Gemeindeamt vorliegend. Die Prüfung des gegenständlichen Pachtvertrages habe ergeben, daß das Pachtverhältnis seinerzeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sei. Unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist könne -7- dieses Pachtverhältnis allerdings von jedem Vertragspartner gekündigt werden. Der jährliche Pachtzins sei damals mit S 500, - zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt worden, obwohl die pachtgegenständliche Fläche ca. 30 ar betrage. Nachdem einerseits die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans alles andere als erfreulich sei und andererseits mit einer Kündigung des Pachtvertrages ohne triftigen Grund nicht gerechnet werden müsse, erachte er den käuflichen Erwerb der besagten Teilflächen als nicht unbedingt erforderlich. Seiner Meinung nach spreche nichts dagegen, die erwähnten Grundflächen weiterhin auf Basis des bestehenden Pachtvertrages zu nutzen. Sprecher aller Fraktionen schließen sich daraufhin der Auffassung des Bürgermeisters an und plädieren dafür, von einem Ankauf dieser diskussionsgegenständlichen Grundflächen vorerst Abstand zu nehmen. Dem Antrag des Bürgermeisters, vom Angebot der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 9. Januar 1998 keinen Gebrauch zu machen und die besagten Grundflächen weiterhin auf Basis des bestehenden Pachtvertrages zu nutzen, wird einstimmig zugestimmt. 10. Mit Zahlungsauftrag vom 22. Oktober 1997 sei der Vorarlberger Illwerke AG, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, eine Wasseranschlußgebühr für die ELB-Werkshalle auf dem Umschlagplatz in Höhe von netto S 1.130.873, 28 vorgeschrieben worden. Mit Schreiben vom 4. November 1997 habe die Vorarlberger Illwerke AG dann zum Ausdruck gebracht, daß die Begleichung der vollen Wasseranschlußgebühr als unakzeptabel erachtet werde, zumal mit dem neuen Betrieb eine stattliche Anzahl neuer Arbeitsplätze in Vandans geschaffen werde. Anläßlich der Aussprache am 15. Dezember 1997 habe auch der Vorstand der Vorarlberger Illwerke AG den Mitgliedern des Gemeindevorstandes gegenüber die Erwartung geäußert, daß auf die Entrichtung der gegenständlichen Wasseranschlußgebühr unter dem Aspekt neuer Arbeitsplätze und direkter Steuereinnahmen verzichtet werde. Zwischenzeitlich werde für die besagte ELB-Werkshalle auch die Kanalanschlußgebühr in Höhe von netto S 901.197, - zur Vorschreibung fällig. Angesichts der Tatsache, daß mit dieser Werkshalle und allenfalls weiteren Hallen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet geschaffen und der Gemeinde dadurch auch direkte Steuereinnahmen (Kommunalsteuer) in nicht unbeachtlicher Höhe zufliessen werden, plädiere er für die Gewährung einer namhaften „Wirtschaftsförderung" und zwar in der Größenordnung von ca. 1 Mio. S, die sich seiner Meinung nach wie folgt darstellen könnte: Wasseranschlußgebühr: Grundgebühr ATS ATS 9.091, 00 35.254 m3 u.R à ATS 31, 82 ATS 1.121.782, 28 abzüglich 75% Wirtschaftsförderung = ATS 841.336, 65 ATS 280.445, 63 ATS 289.536, 63 10% Mehrwertsteuer ATS 28.953, 66 ATS 318.490, 29 Kanalanschlußgebühr: Erschließungsantrag ATS 686.140, 00 Anschlußbeitrag ATS 430.113.00 Nachlaß gemäß § 14 Abs. 6 KG (50%) abzüglich 75% Wirtschaftsförderung + 10% Mehrwertsteuer - ATS 215.057, 00 - ATS 161.293, 00 ATS 53.763, 00 ATS 739.903, 00 ATS 73.990, 00 ATS 813.893, 00 -8- Gottfried Schapler spricht sich in seiner Wortmeldung angesichts der bereits geäußerten Fakten ebenfalls für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung aus. Ein namhafter Nachlaß bei der Wasseranschlußgebühr sei durchaus vorstellbar, zumal der Wasserbedarf und der daraus resultierende Abwasseranfall bei der derzeit bestehenden Werkshalle nicht allzu groß sei. Stefan Jochum erachtet die Gewährung einer „Wirtschaftsförderung" ebenfalls als vertretbar. Bei der Wasseranschlußgebühr lasse sich dieser Sondernachlaß besonders gut vertreten, zumal aus dem Titel „Wasserversorgung im Bereich Umschlagplatz" der Gemeinde bisher keine Aufwendungen erwachsen seien. Auch Dipl. Ing. Alois Kegele erachtet die Gewährung einer Wirtschaftsförderung als vertretbar und kann sich eine Größenordnung von rund 1 Mio. S durchaus vorstellen. Anton Kovar schließt sich den Äußerungen des Bürgermeisters ebenfalls an und befürwortet die Gewährung einer entsprechenden Wirtschaftsförderung. Leider sei die personelle Besetzung des gegenständlichen Betriebes derzeit äußerst spärlich und entspreche bei weitem nicht den damaligen Versprechungen der Illwerke-Verantwortlichen. Einstimmig sprechen sich daraufhin die Mitglieder der Gemeindevertretung für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung an die Vorarlberger Illwerke AG im Zusammenhang mit der Errichtung der ELB-Werkshalle auf dem Umschlagplatz aus und genehmigen sowohl bei der Wasseranschluß- als auch bei der Kanalanschlußgebühr Sondernachlässe, wie dies die Vorschläge des Bürgermeisters beinhalten. 11. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesinhalte beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 12. Der Bürgermeister berichtet, daß - nach langem Tauziehen sowohl der Bund als auch das Land Sonderzahlungen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in den Vorarlberger Illwerkegemeinden bewilligt haben und der Gemeinde Vandans unter diesem Titel bisher S 14.119.404, - zugeflossen sind. - am 18. bzw. 19. Juli 1998 mehrere Festveranstaltungen in Vandans und Brand aus Anlaß der Erstbesteigung der Zimba vor 150 Jahren stattfinden. - am 20. Januar 1998 eine Besprechung mit den Bürgermeistern der Talschaft, Landesschulinspektor Gorbach, Bezirksschulinspektorin Riener und der SPZ-Direktorin Grasser-Vonier stattgefunden habe. Bei diesem Gespräch sei von allen anwesenden Bürgermeistern grundsätzliche Zustimmung zum Angebot der Gemeinde Vandans vom 10. Dezember 1997 signalisiert worden. Über dieses Angebot hinausgehend sei von den Anwesenden aber auch eine Fixpreisgarantie und anderes gefordert worden. Es sei daher erforderlich, daß in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung dieses von der Gemeindevertretung am 20. November 1997 beschlossene Angebot überarbeitet werde. - die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Februar 1998 stattfinden werde. Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen: Anton Kovar: Die Firma Ernst Schoder wird im laufenden Jahr den Betrieb einstellen. Wie wird die Schneeräumung hinkünftig erfolgen? -9- Antwort des Bürgermeisters: Es ist zutreffend, daß Ernst Schoder bedingt durch die Vollendung des 60. Lebensjahres seinen Betrieb im laufenden Jahr auflassen wird. Die seit vielen Jahrzehnten von der Firma Ernst Schoder ausgeführten Schneeräumarbeiten werden deshalb im Laufe des Jahres zur Ausschreibung gelangen. Leo Brugger: Trotz einem bestehenden Parkverbot muß festgestellt werden, daß die Seilbahnstraße und auch Teile der Innerbachstraße nach wie vor beparkt werden. Mit entsprechenden Gendarmeriekontrollen könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Antwort des Bürgermeisters: Die Verordnung zum erwähnten Parkverbot ist vom Gemeindevorstand erst am heutigen Tage beschlossen worden. Eine Ahndung dieser Vergehen durch die Gendarmerie war aus diesem Grunde bislang nicht möglich. Nachdem nunmehr aber eine rechtliche Grundlage hiefür besteht, wird in den nächsten Tagen ein entsprechendes Ersuchen an die Gendarmerie ergehen. Leo Brugger: In mehreren Parzellen von Vandans sind vor einiger Zeit Kaugummi-Automaten aufgestellt worden. Haben die Aufsteller hiefür eine gewerberechtliche Bewilligung benötigt? Antwort des Bürgermeisters: Eine entsprechende Abklärung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist bislang noch nicht erfolgt. Nachdem hieramts aber immer wieder Reklamationen über die Aufstellung dieser Kaugummi-Automaten einlangen, wird eine entsprechende Abklärung demnächst erfolgen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.15 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: