20011108_GVE017

Dateigröße 123.89 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:53
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2001-11-08
Erscheinungsdatum 2001-11-08
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Vandans 8. November 2001 Niederschrift aufgenommen am 8. November 2001 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 17. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 31. Oktober 2001 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Franz Egele, Stefan Jochum, Karin Ganahl, Jürgen Atzmüller, Günter Fritz, Peter Scheider, Rupert Platzer, Norbert Satori, DI Alois Kegele, Wilhelm Pummer, Gottfried Schapler, Harald Tschugmell, Alois Neher, Ing. Manfred Vallaster, Wolfgang Fussenegger, Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Florentin Salzgeber, Gerhard Stampfer und Ing. Thomas Maier; Entschuldigt: Leo Brugger, Kurt Bechter und Josef Maier; Schriftführer: GSekr. Roland Angeli Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie den Schriftführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2001 2. Entscheidung zum Ansuchen von Astrid Zandveld, Vandans, Obere Venserstraße 35, um Anschluss an die Ortswasserversorgung 3. Genehmigung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2001 im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes für die Standeswaldungen 4. Festlegung eines Schutzgebietes für die Garsilla-Quellen: Vergabe eines Schutzgebietprojektes 5. Genehmigung zum Bau einer zentralen Abfall-Sammelstelle 6. Genehmigung einer Mietvereinbarung betreffend den „Vandanser Jugendtreff", einer Hausordnung sowie diversen Adaptierungsmaßnahmen im Wohnobjekt Dorfstr. 59 7. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2001 Die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. September 2001, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. Die bei der Sitzung am 20. September 2001 nicht anwesenden Gemeindevertreter enthalten sich der Stimme. 2. Entscheidung zum Ansuchen von Astrid Zandveld, Vandans. Obere Venserstraße 35. um Anschluss an die Ortswasserversorgung In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das Ansuchen der Antragstellerin und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Debattenbeiträge stimmen daraufhin alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig dem Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu, wobei diese Zustimmung ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungsund Gebührenordnung erfolgt. 3. Genehmigung eines Mitfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2001 im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes für die Standeswaldungen Das von der Forstverwaltung des Standes Montafon am 9. Juli 2001 an alle Forstfondsgemeinden ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister auszugsweise verlesen. Diesem zufolge ersucht die Forstverwaltung unter Bezugnahme auf das umfassende Maßnahmenkonzept des Betriebsleiters und das dazu ausgearbeitete Konzept „Standeswald 2000" alle Forstfondsgemeinden, gemeinsam einen Mitfinanzierungsbeitrag zur Finanzierung der diversen Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Standeswaldungen in Höhe von ATS 1.500.000, -- zur Verfügung zu stellen. Unter Anwendung des aktuellen Volkszählungsergebnisses entfalle auf die Gemeinde Vandans ein Anteil von neuerdings ATS 218.500, -. Bisher, so der Bürgermeister weiters, sei dieser Mitfinanzierungsbeitrag bei 1 Million Schilling gelegen. Weil sowohl die Vorarlberger Illwerke AG als auch die Montafoner Seilbahngesellschaften bereit seien, im heurigen Jahr einen höheren Mitfinanzierungsbeitrag zu leisten, habe man auch den Anteil der Standesgemeinden um ATS 500.000, - angehoben. Ergänzend zum vorerwähnten Schreiben führt der Vorsitzende aus, dass alle anderen Forstfondsgemeinden bereits ihren jeweiligen Mitfinanzierungsbeitrag beschlossen haben. Er bitte deshalb um Zustimmung zur Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages. KO Franz Egele informiert in seiner Wortmeldung, dass das gegenständliche Ansuchen in der FPÖ-Fraktion eingehend diskutiert worden sei. Aus grundsätzlichen Überlegungen stehe man dem Ansinnen des Standes Montafon nach wie vor positiv gegenüber. Allerdings sei der Stand Montafon seinen Versprechungen, nämlich für das Gebiet Schottazug/Gallisröfi ein Schutzwaldsanierungsprojekt einzureichen, bisher noch nicht nachgekommen. Auch sonst könne man im besagten Gebiet noch keinerlei Maßnahmen des Standes Montafon feststellen. Auch die von der Gemeindevertretung vom Stand Montafon geforderte Auflistung mit allen Dienstbarkeitsentschädigungen sei nur in unbrauchbarer Art und Weise vorgelegt worden. Namens der FPÖ-Fraktion stimme er dem vorliegenden Antrag zu. Mit der Ausbezahlung des Mitfinanzierungsbeitrages solle seiner Meinung nach aber zugewartet werden, bis im Sanierungsgebiet „Schottazug/Gallisröfi" konkrete Maßnahmen in Angriff genommen werden und die schon längst -3- geforderte Auflistung aller „Dienstbarkeitsentschädigungen" vorliegend sei. Gerhard Stampfer bemängelt nach wie vor mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens des Standes Montafon bzw. des Betriebsleiters. Ohne den Jagdpächter zu informieren, habe es unmittelbar vor der Hauptbrunft wieder Hubschrauberflüge im Rellstal gegeben. Dies sei einfach unakzeptabel und müsse als weitere Provokation gewertet werden. Die Bemühungen zur Erfüllung des Abschussplanes sei von allen Jagdbeteiligten enorm groß. Vom größten Waldbesitzer müsse seiner Meinung nach mehr Verständnis und mehr Unterstützung erwartet werden können. Eine akzeptable Erfüllung der Abschusspläne könne nur im gemeinsamen Miteinander, nicht im ständigen Gegeneinander, erreicht werden. Ernst Stejskal ersucht um Auskunft, ob bisher gewährte Mitfinanzierungsbeiträge auch tatsächlich zweckentsprechend verwendet oder beim Stand Montafon „auf die hohe Kante" gelegt worden sind. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass bei der derzeitigen Situation beim Stand Montafon kein Geld „auf die hohe Kante" gelegt werden könne. Ohne dies konkret zu wissen, gehe er davon aus, dass alles bisherige Geld zweckentsprechend investiert worden sei. KO Ing. Manfred Vallaster spricht sich in seiner Wortmeldung ebenfalls für die Gewährung des beantragten Mitfinanzierungsbeitrages aus. Den Wortmeldungen von Franz Egele und Gerhard Stampfer könne er vollinhaltlich zustimmen. Anstelle zu lamentieren, dass der Holzpreis verfallen sei, empfehle er dem Stand Montafon, bei den Personalkosten den Sparstift anzusetzen. In Anerkennung der Notwendigkeit einerseits und der Tatsache, dass der gegenständliche Betrag im Voranschlag für das Jahr 2001 bereits berücksichtigt ist andererseits, stimmen alle Anwesenden daraufhin der Übernahme des auf die Gemeinde Vandans entfallenden Mitfinanzierungsbeitrages unter nachstehenden Bedingung zu. a) Die schon längst zugesagten Sanierungsmaßnahmen im Gebiet „Schottazug/ Gallisröfi" sind endlich in Angriff zu nehmen. b) Die von der Gemeinde Vandans geforderten Aufzeichnungen über Dienstbarkeitsentschädigungen zugunsten des Standes Montafon sind raschest der Gemeindevertretung vorzulegen. 4. Festlegung eines Schutzgebietes für die Garsilla-Quellen: Vergabe eines Schutzgebietprojektes Im Jahre 1997, so der Bürgermeister eingangs, habe die wasserrechtliche Verhandlung des Bauabschnittes 03 der Wasserversorgungsanlage Vandans stattgefunden. Im Zuge des gegenständlichen Bewilligungsverfahrens sei vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen unter anderem zur Absicherung des Quelldargebotes hinsichtlich Menge und Qualität die Ausweisung eines Schutzgebietes gefordert worden. Im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 28. April 1997 werde die Gemeinde daher verpflichtet, zur Absicherung des Quelldargebotes ein hydrogeologisches Gutachten mit Abgrenzung des Quelleinzugsgebietes vorzulegen. Darüber hinaus habe die Gemeinde ein Schutzzonen-Vorschlag (Zone I, II und III) auszuarbeiten, planlich darzustellen und der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Die gegenständliche Angelegenheit, so der Vorsitzende weiters, sei bereits in der Sitzung am 19. März 1998 von der Gemeindevertretung beraten worden. Zum damaligen Zeitpunkt habe aber lediglich ein Honorarangebot und zwar jenes vom Ingenieurbüro Peter Adler vorgelegen. Die Entscheidung sei damals bis zum Vorliegen mehrerer Honorarangebote vertagt worden. Zwischenzeitlich seien insgesamt 7 Angebote vorliegend. -4- In der Folge erläutert der Bürgermeister die fristgerecht eingelangten Angebote, die sich wie folgt darstellen: Ingenieurbüro (Netto) Angebotssumme DDr. Heiner Bertle, 6780 Schruns - Kronengasse 6 ATS DI. Wilhelm Pambalk, 6460 Imst - Christian Plattnerstr. 12 105.000, 00 DI. Peter Adler, 6833 Klaus - Vorstand 17 ATS 216.000, 00 94.000, 00 ATS KO Manfred Vallaster befürwortet namens der ÖVP-Fraktion den Schutz der Garsillaquellen und die dafür notwendigen Maßnahmen. Verwunderlich, so Manfred Vallaster, seien die enormen Preisunterschiede bei den vorliegenden Angeboten. Vbgm. Michael Zimmermann macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass er bereits in der Sitzung im März 1998 auf die besondere Bedeutung dieser Quelle und die Wichtigkeit eines Quellschutzgebietes hingewiesen habe. Nach wie vor erachte er die Ausweisung eines Quellschutzgebietes für eine unbedingte Notwendigkeit. Die Quelle selber bzw. das Quelleinzugsgebiet könne nur mit einem ausgewiesenen Schutzgebiet ausreichend geschützt werden. Aus diesem Grunde plädiere er dafür, das gegenständliche Projekt schnellstmöglichst in Auftrag zu geben und keine unnötige Zeit mehr verstreichen zu lassen. Über Antrag des Bürgermeisters genehmigen die Anwesenden sodann einstimmig die Vergabe des Auftrages zur Erarbeitung eines Schutzgebietprojektes an das Ingenieurbüro DDr. Heiner Bertle in Schruns und zwar auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 4. Mai 1998. KO Franz Egele verweist in seiner Wortmeldung auf die Tatsache, dass der Ortsteil Vens nach wie vor mit Trinkwasser aus dem Pumpwerk der Vorarlberger Illwerke AG versorgt werde. Auch wenn dieses Wasser ohne Zweifel hinsichtlich seiner Qualität entspreche, gebe es in der dort wohnhaften Bevölkerung noch immer Unmut über dieses Faktum. Seinem Wissen nach habe die Vorarlberger Illwerke AG bereits eine Bewilligung zur Wasserentnahme aus der „Lorünser Stollenquelle". Wenn dies tatsächlich der Fall sei, müsse man seiner Meinung nach in Verhandlungen mit der Vorarlberger Illwerke AG treten und diese davon überzeugen, den Ortsteil Vens mit solchem Quellwasser zu versorgen. Diese Überlegung von Franz Egele wird in der Folge einstimmig befürwortet bzw. zum Beschluss erhoben. 5. Genehmigung zum Bau einer zentralen Abfall-Sammelstelle Nach dem Vorliegen des Pacht- und Baurechtsvertrages mit dem Stand Montafon habe er, so der Bürgermeister einleitend, dem Bauhofleiter Hans Künzle den Auftrag erteilt, die Baumeisterarbeiten bei der zentralen Abfallsammelstelle in Angriff zu nehmen, zumal im Voranschlag für das laufende Jahr ein Betrag von ATS 500.000, -- berücksichtigt worden sei. Zwischenzeitlich seien diese Baumeisterarbeiten mehr oder weniger ausgeführt. Es sei nunmehr höchst an der Zeit, diese bereits ausgeführten Arbeiten nachträglich zu genehmigen und den Bau dieser Abfallsammelstelle dezidiert zu beschließen, auch wenn es in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Absichtserklärungen -5- dafür gegeben habe. Die vorliegende Kostenzusammenstellung, welche vom Bauhofleiter erarbeitet worden sei, weise Gesamtkosten von 1, 5 Millionen Schilling aus. Nicht enthalten in diesem Betrag sei die Anschaffung einer Waage, die er, so der Vorsitzende, früher oder später für unentbehrlich halte. Heute gehe es also nunmehr darum, die Vergabe der notwendigen Stahlkonstruktion zu beschließen und die Ausführung der weiteren Arbeiten zu genehmigen. KO Franz Egele vertritt die Auffassung, dass der künftige Betrieb dieser Altstoffsammelstelle enorme Kosten verursachen werde. Trotzdem befürworte auch er im Interesse von mehr Kostenwahrheit die Anschaffung einer Waage. Seiner Meinung nach sei auch schwer vorstellbar, diese Abfallsammelstelle künftig mit nur einem Bediensteten zu betreiben. Mit der Fertigstellung dieser zentralen Abfallsammelstelle müsse man sich jedenfalls auch überlegen, wie, mit wieviel Personen und mit welchen Öffnungszeiten diese hinkünftig betrieben werde. DI Alois Kegele ersucht um Auskunft, wie sich die Gesamtkosten von 1, 5 Millionen Schilling zusammensetzen. Dem Wunsche entsprechend, erläutert der Bürgermeister sodann die Kostenzusammenstellung und zwar wie folgt: Position Elektroarbeiten Betrag (netto) ATS 40.000, 00 Polodurrohre für den Kanal ATS 15.000, 00 Kabelschutzrohre ATS 2.000, 00 Erdarbeiten ATS 50.000, 00 Baumeisterarbeiten ATS 150.000, 00 Stahlkonstruktion ATS 430.000, 00 Feinplanie erstellen (ohne Material) 52.000, 00 Asphaltierungsarbeiten (1.800 m2) 245.000, 00 Sonstiges ATS ATS ATS 266.000, 00 ____________________ Gesamt netto ATS 1.250.000, 00 Abschließend macht der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass in diesen genannten Kosten die Arbeitsleistung des Gemeindebauhofes nicht enthalten sind. Nach einigen weiteren Diskussionsbeiträgen stimmen die Anwesenden einstimmig dem Bau dieser zentralen Abfallsammelstelle zu und genehmigen die damit im Zusammenhang stehenden Auftragsvergaben. Die bereits im Einvernehmen mit den beiden Klubobmännern Franz Egele und Manfred Vallaster getätigte Vergabe der Stahlkonstruktion an die Firma Bitschnau, Bludenz, um € 38.000, - wird ausdrücklich bestätigt. 6. Genehmigung einer Mietvereinbarung betreffend den „Vandanser Jugendtreff", einer Hausordnung sowie diversen Adaptierungsmaßnahmen im Wohnobjekt Dorfstraße 59 Der Bürgermeister informiert eingangs seiner Ausführungen über das Bestehen eines „Jugendtreff-Teams". Dieses sei mehr oder weniger identisch mit dem Vorstand des Vereines „Vandanser Aktiv Club", kurz VAC genannt. Von diesem „Jugendtreff-Team" werde allerdings Wert darauf gelegt, dass in dieser gegenständlichen Angelegenheit nicht der VAC als Verhandlungspartner, sondern dieses Jugendtreff-Team ad persona in Erscheinung trete. Sodann bringt der Bürgermeister den vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung, die es nunmehr abzuschließen gelte, zur Verlesung. -6In der Folge ergibt sich eine äußerst angeregte Diskussion, wobei nachstehend nur die wesentlichsten Diskussionsbeiträge festhalten werden. KO Manfred Vallaster begrüßt die Schaffung des gegenständlichen Jugendtreffs. Die Führung des Jugendtreffs sollte allerdings in den Händen eines Vereines liegen, der für diesen Zweck eigens gegründet werden könnte. Seiner Meinung nach hätte ein Verein den Vorteil, dass immer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bei der vom Bürgermeister ins Auge gefaßten Lösung fühle sich vermutlich keiner definitiv zuständig. Außerdem müsse auch klar geregelt sein, wer letztlich für die Einhaltung der Vereinbarung bzw. diversen Bedingungen verantwortlich zeichnet. Wenn die Führung in den Händen eines Vereines liege, sei dies der Obmann bzw. ein von ihm bestellter Vertreter. Beim ins Auge gefaßten „JugendtreffTeam" fühle sich vermutlich niemand für zuständig. DI Alois Kegele schließt sich diesen Ausführungen des Vorredners an und befürwortet ebenfalls die Gründung eines eigenen Vereines zum Betrieb dieses Jugendtreffs. Bgm. Burkhard Wachter hält dagegen, dass mit dem VAC bereits ein bestens funktionierender Verein besteht. Dass nicht der Verein selber, sondern die namentlich genannten Mitglieder des Vorstandes nun als Vertragspartner auftreten, habe gute Gründe. Insbesondere wolle man damit vermeiden, dass der Jugendtreff als Vereinslokal des VAC gesehen werde. Diese in der Vereinbarung angeführten Jugendlichen seien für ihn Ansprechpartner genug. Alle diese Jugendlichen seien sich ihrer Verantwortung bewußt. Als Vertreter der Gemeinde lege er keinen Wert darauf, unbedingt einen gewählten Vereinsobmann als Ansprechpartner zu haben. Im Übrigen schlage er vor, die Führung des Jugendtreffs zu beobachten und zu reagieren, wenn es die Situation erfordert. Ernst Stejskal ist der Ansicht, dass die Jugendlichen eine Konstellation gewählt haben, die man aus der Sicht der Gemeinde akzeptieren müsse. Die genannten Jugendlichen seien mehr oder weniger alle im Verein VAC organisiert. Einen weiteren Verein zu gründen, gebe beim besten Willen keinen Sinn. Er könne sich dem Vorschlag des Bürgermeisters anschließen, jetzt den Betrieb des Jugendtreffs einmal aufzunehmen und die Entwicklung zu beobachten. Ein Einschreiten der Gemeinde sei ja jederzeit möglich. Die vorliegende Vereinbarung entspreche recht gut seinen Vorstellungen. Das für den Jugendtreff investierte Geld sei seiner Meinung nach gut angelegt. Stefan Jochum begrüßt in seiner Wortmeldung die gewählte Konstellation mit den Jugendlichen als Vertragspartner einerseits und der Gemeinde andererseits. Ob hier eine natürliche Person oder eine juristische Person Vertragspartner sei, sei vollkommen nebensächlich. Persönlich finde er die Idee und den Wunsch gut, nicht als VAC nach außen hin aufzutreten. Damit mache man deutlich, dass der Jugendtreff nicht das VAC- Vereinslokal, sondern für jeden zugänglich sei. Bei der von den Jugendlichen gewählten Konstellation gebe es nicht nur 1, sondern 8 Ansprechpartner. Er würde dafür plädieren, diese Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abzuschließen, wenn von beiden Seiten eine Kündigung jederzeit möglich ist. Vbgm. Michael Zimmermann spricht sich gegen die Gründung eines eigenen Trägervereines aus. Der Betrieb eines Jugendtreffs erfordere von den Jugendlichen viel Einsatz und Kraft. Er erachte es für sinnvoll, wenn das betreffende Team möglichst groß ist, damit die Arbeit und die Belastung sich verteilen könne. Den Jugendlichen jetzt einen Vertrauensvorschuss zu gewähren, sei äußerst wichtig. Alles andere werde sich weisen. Peter Scheider schließt sich den Ausführungen von Ernst Stejskal und Stefan Jochum -7- an. Die von den Jugendlichen gewünschte Konstellation habe zahlreiche Vorteile. Bei einem Trägerverein fühle sich lediglich der Obmann für zuständig und verantwortlich, sonst niemand. KO Manfred Vallaster macht aufmerksam, dass die Gemeinde eine beachtliche Summe Geld in diesen Jugendtreff investiere. Deshalb dürfe sich die Gemeinde auch eine gewisse Gegenleistung erwarten. Den Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass sie tun können wie sie wollen, wäre falsch. Gottfried Schapler stellt zur Diskussion, die genannte Vereinbarung mit dem folgenden Passus zu ergänzen: „Scheidet eine Person aus dem Jugendtreff-Team aus, ist nach Möglichkeit eine neue Person nachzunennen. Gehören dem Jugendtreff-Team nur mehr 3 oder weniger Personen an, erlischt die gegenständliche Vereinbarung mit sofortiger Wirkung." KO Franz Egele appelliert an die Anwesenden, dem genannten JugendtreffTeam das notwendige Vertrauen zu schenken. Er sei überzeugt, dass diese mit Idealismus und Ideenvielfalt dieses Vertrauen in jeder Hinsicht auch rechtfertigen. Dass die Einrichtung eines Jugendtreffs mit beachtlichen Kosten verbunden ist, wisse man schon vom Hören und Sagen anderer Gemeinden. Die Installierung eines Trägervereines erachte auch er für überflüssig und entbehrlich. Grundsätzlich erachte er es für wichtig, den Jugendlichen jetzt den notwendigen Spielraum einzuräumen. Schlecht sei auf jeden Fall, wenn die ganze Angelegenheit jetzt verkompliziert werde. Sowohl das Jugendtreff-Team als auch die Gemeinde müsse jetzt in dieser Angelegenheit Erfahrung sammeln. Auch bei einem Trägerverein gibt es keine Garantie für ein fehlerfreies Funktionieren. Ernst Stejskal gibt zu bedenken, dass die Gemeinde bei diesem Jugendtreff kein Vermögen investiere. Die finanzielle Größenordnung sei durchaus überschaubar und lasse sich in jeder Hinsicht vertreten. Für andere Aufgaben der Gemeinde bringe man auch das notwendige Geld auf. Nicht bei allen Investitionen gebe es eine Erfolgsgarantie. Sollte dieser Jugendtreff tatsächlich nicht funktionieren, habe man halt eine Fehlinvestition getätigt. Dies sei aber auch schon in anderen Bereichen der Fall gewesen. Persönlich glaube er an einen Erfolg dieses Jugendtreffs. Wie sein Vorredner Franz Egele vertrete er die Meinung, den Jugendlichen einen möglichst großen Spielraum zu lassen und diese nicht mit unnötigen Bedingungen und Auflagen zu bombardieren. Karin Ganahl erinnert in ihrer Wortmeldung, dass die Gemeinde diesen Jugendtreff einrichten wollte. Jetzt gebe es eine beachtliche Anzahl von Jugendlichen, die sich in den Dienst dieser Sache stellen und bereit sind, Verantwortung und Leistungen zu übernehmen. So gesehen müsse sich die Gemeinde ob dieser Entwicklung glücklich schätzen. Auch sie glaube fest an die Richtigkeit dieser Entscheidung und das Funktionieren dieses Jugendtreffs. Stefan Jochum bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin. Dies setze jetzt ein entsprechendes Vertrauensvotum in die Jugendlichen voraus. Nicht mehr und nicht weniger. Selbstverständlich müsse die Gemeinde Rahmenbedingungen vorgeben, diese dürfe man allerdings nicht zu eng festlegen. DI Alois Kegele pocht in seiner Wortmeldung nicht auf die Gründung eines eigenen Trägervereines. Darauf könne man verzichten, wenn das jederzeitige Vorhandensein eines Ansprechpartners gesichert sei. Bgm. Burkhard Wachter freut sich, dass der Gemeinde nicht 1 sondern 8 Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch er beurteile diese Konstellation als Glückstreffer. Die von Gottfried Schapler zur Diskussion gestellte Ergänzung könne er im Übrigen nur unterstützen. Damit sei sichergestellt, dass es immer ausreichend Ansprechpartner -8- gebe und die Vereinbarung erlösche. Außerdem sei es bedeutungslos, wer dieses Jugendtreff-Team nach außen vertrete. Dies solle von diesen von Fall zu Fall entschieden werden. Der gegenständlichen Vereinbarung (siehe Anhang) wird sodann unter Berücksichtigung der von Gottfried Schapler geäußerten Ergänzung bzw. einigen kleinen Korrekturen zugestimmt. Hausordnung: Sodann bringt der Bürgermeister die Hausordnung, die von den Jugendlichen gemeinsam mit Vertretern des Vereins „Mühletor" erarbeitet worden ist, zur Verlesung. Nach einigen Wortmeldungen, die alle grundsätzlicher Natur sind, wird die Hausordnung (siehe Anhang) daraufhin einstimmig genehmigt. Konkrete Adaptierungsmaßnahmen im Jugendtreff Der Bürgermeister informiert über die am 26. September 2001 stattgefundene Besprechung im Jugendtreff. Die damals für notwendig erachteten Adaptierungsmaßnahmen seien im Aktenvermerk vom 26. September 2001 festgehalten. Vom Bürgermeister werden diese dann der Reihe nach vorgelesen und erläutert. Angesichts der vom Vorsitzenden geschilderten Notwendigkeit stimmen die Anwesenden diesen beabsichtigten Maßnahmen einstimmig zu und genehmigen die dafür erforderlichen Ausgaben. Einhellig wird ergänzend dazu die Meinung vertreten, dass möglichst viele Arbeiten von den Bediensteten des Gemeindebauhofes selber bzw. den Jugendlichen erledigt werden sollen. 7. Der Bürgermeister berichtet, dass • am 22. Oktober 2001 von der Montafonerbahn AG ein Schreiben eingelangt sei. In diesem werde mitgeteilt, dass bis zum heutigen Tage kein Verkehrskoordinator angestellt worden sei. Im September 2001 habe man eine Personalberatung in Rankweil mit der weiteren Suche nach geeigneten Kandidaten beauftragt. Nach wie vor werde jedenfalls die Meinung vertreten, dass die anstehenden Probleme im öffentlichen Verkehr des Tales nur durch die zentrale Organisation bei der Montafonerbahn AG gelöst werden könne. Er, so der Bürgermeister weiters, habe DI Wehinger dann wissen lassen, dass die Gemeinde Vandans nicht mehr länger zuwarten und die Planung des Ortsbusses Vandans an ein anderes Fachbüro erteilen werde. • er im namens der 136 Teilnehmer beim diesjährigen Seniorenausflug für den Ausflug selber und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel danken solle. • ab 1. Dezember 2001 in der Tourismus-Information Frau Annemarie De Klerk, wohnhaft in Vandans, tätig sein werde. Die Bedienstete Birgit Schwarzmann sei am 29. November 2001 in den Karenzurlaub gewechselt. • es derzeit in der Schischule Golm einige Turbulenzen gebe. Dies insbesondere deshalb, weil einige Herren des bisherigen Vorstandes die Bestellung von Paul Romagna zum neuen Schischulleiter nicht akzeptieren wollen. -8- Unter Punkt „Allfälliges" erfolgen folgende Wortmeldungen: Ing. Manfred Vallaster: Kann damit gerechnet werden, dass der Voranschlag für das Jahr 2002 noch in diesem Jahr beschlossen wird? Antwort des Bürgermeisters: Ja. Auch wenn derzeit noch einiges an Zahlenmaterial fehlt, werden wir uns bemühen, den Voranschlag in der Sitzung am 20. Dezember 2001 zur Beschlussfassung vorzulegen. Gottfried Schapler: Die Gemeinde Vandans ist Pächterin des Lagerplatzes „Mustergiel", wo sich früher die Mülldeponie befunden hat. Genutzt wird dieser Platz aber von der Firma Wachter. Wer bezahlt den Pachtzins dafür? Antwort des Bürgermeisters: Den Pachtzins an die Agrargemeinschaft entrichtet die Gemeinde Vandans, weil diese offiziell auch Pächterin dieses Lagerplatzes ist. Der gesamte Pachtzins wird aber in voller Höhe der Firma Wachter weiterverrechnet. Gottfried Schapler: Als Mitglied des eine Kopie des von der Marktgemeinde Entwicklungskonzeptes" erhalten. Ich festgestellt, dass dieses zahlreiche Raumplanungsausschusses habe ich Schruns erarbeiteten „räumlichen habe dieses durchgelesen und Widersprüche enthält. Antwort des Bürgermeisters: Ich habe dieses räumliche Entwicklungskonzept ebenfalls durchgelesen und dieselben Feststellungen gemacht. Weil die Gemeinde dieses Entwicklungskonzept vermutlich aus rein informativen Gründen erhalten hat, habe ich dazu auch keine offizielle Stellungnahme abgegeben. DI Alois Kegele: Vom Neubau des Sozialzentrums Montafon ist derzeit nichts zu hören. Wie ist der Stand des Verfahrens? Antwort des Bürgermeisters: Meinem Wissen nach ist die Planung abgeschlossen und zur Genehmigung bei der Behörde eingereicht. Dem Vernehmen nach soll noch in diesem Jahr die kommissioneile Verhandlung stattfinden. Dies würde bedeuten, dass im kommenden Frühjahr mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Gerhard Stampfer: Angeblich ist der Gemeindebedienstete Franz Marent gesundheitlich stark angeschlagen. Wie ist sein derzeitiger Gesundheitszustand tatsächlich? Antwort des Bürgermeisters: Soviel ich weiss, soll Franz Marent Ende dieser oder Anfang nächster Woche aus der Klinik entlassen werden. Bis Mitte Februar wird Franz Marent aber auf jeden Fall noch arbeitsunfähig sein. Eine neuerliche Untersuchung in der Klinik wird dann zeigen, ob Franz Marent wieder arbeitsfähig ist oder nicht. Namens der gesamten Gemeindevertretung wünscht Gerhard Stampfer dem Bediensteten Franz Marent beste und volle Genesung und ersucht den Bürgermeister, diesem diese guten Wünsche zu überbringen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.35 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der -9- Vereinbarung abgeschlossen zwischen dem Jugendtreff-Team, vertreten durch Christian Klinger, Daniel Künzle, Oliver Jampen, Matthias Pöchler, Michael Pöchler, Marina Stampfer, Isabella Vallaster und Manuela Wolf, alle 6773 Vandans, einerseits sowie der Gemeinde Vandans, vertreten durch Bgm. Burkhard Wachter und Vbgm. Michael Zimmermann, andererseits, wie folgt: I. Die Gemeinde Vandans hat am 19. Juni 2001 mit Herrn Emil Galehr, 6900 Bregenz, Am Stein 1a, einen Mietvertrag abgeschlossen. Mietgegenstand ist das gesamte Erdgeschoss des Wohnhauses „Vandans, Dorfstraße 59", bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Zimmer, Gang, WC, Bad und Küche sowie eine Abstellfläche vor dem Haus. In den vorgenannten Räumlichkeiten soll ein öffentlicher Jugendtreff bzw. ein Jugendzentrum eingerichtet werden. Insbesondere soll dieser den Jugendlichen (im Besonderen jenen der Gemeinde Vandans) als Treffpunkt und Veranstaltungsort dienen. II. Das Jugendtreff-Team und die Gemeinde Vandans, vertreten durch den Bürgermeister Burkhard Wachter und den Vizebürgermeister Michael Zimmermann, vereinbaren durch gegenseitige Unterfertigung dieses Vertrages, dass „der Jugendtreff" bis auf jederzeitigen Widerruf leihweise und somit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche Betriebskosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Versicherungsprämie, AKM-Gebühr, Telefon-Grundgebühr etc.) werden bis Ende 2002 von der Gemeinde -10- Vandans übernommen. Ab dem 1. Jänner 2003 ist die Finanzierung dieser Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien neu auszuhandeln. III. Das Jugendtreff-Team verpflichtet sich, die Bestimmungen des Gesetzes über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz LGBl. Nr. 16/1999) einzuhalten und zu beachten sowie gemäß der Verordnung der Landesregierung (über den von Unternehmern und Veranstaltern anzubringenden Hinweis auf Beschränkungen nach dem Jugendgesetz - § 1 Abs. 1 die Anlage 1 der genannten Verordnung, welche einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung bildet und anlässlich der Unterfertigung dieses Vertrages an das Jugendtreff- Team ausgehändigt wird, im „Jugendtreff" anzubringen. Entsprechend den Bestimmungen des Jugendgesetzes verpflichtet sich das Jugendtreff- Team insbesondere, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr keinerlei alkoholischen Getränke und/oder Tabakwaren zu überlassen. Weiters verpflichtet sich das Jugendtreff-Team keinerlei gebrannte geistigen Getränke auch an Jugendliche nach dem vollendeten 16. Lebensjahr zu überlassen. Die eingangs angeführten Vertreter des Jugendtreff-Teams erklären sich bereit, die Funktion von Aufsichtspersonen im Sinne des Jugendgesetzes sowie der Anlage 5 der genannten Verordnung zu übernehmen. Sie verpflichten sich weiters, bei jeder Art von Treffen von Jugendlichen und bei jeder Art von Veranstaltung ihre Aufsichtspflichten wahrzunehmen. IV. Das Jugendtreff-Team verpflichtet sich weiters, den „Jugendtreff' im Ausnahmefall spätestens um 01.00 Uhr früh zu schließen. In der Regel wird der Jugendtreff bereits um 23.00 Uhr geschlossen. Weiters verpflichtet sich das Jugendtreff-Team, Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr spätestens um 24.00 Uhr aus dem „Jugendtreff' zu verweisen. Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind bereits spätestens um 23.00 Uhr aus dem „Jugendtreff' zu verweisen. Die Gemeinde Vandans behält sich ausdrücklich vor, bei Bedarf eine abweichende Sperrstundenregelung sowie andere Regelungen zu treffen. -11- V. Das Jugendtreff-Team verpflichtet sich, den „Jugendtreff' nach jedem Treffen und jeder Art von Veranstaltung sauber, d.h. besenrein, zu reinigen. Verschmutzungen, welche das übliche Ausmaß der Benützung eines Raumes überschreiten, wird das Jugendtreff-Team jeweils sofort entfernen. VI. Die zu beschließende Hausordnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung. -12- Hausordnung §1 Zutritt zum Jugendtreff haben alle Jugendlichen ab 12 Jahren. § 2 - Öffnungszeiten Donnerstag: 19.00 - 22.00 Uhr Samstag: 16.00 - 20.00 Uhr 19.00 - 23.00 Uhr Sonntag: § 3 - Parken Motorisierte Besucher haben die Parkplätze beim Bauhof oder sonstigen (öffentlichen) Parkplätzen zu benützen. Bei An- und Abfahrt bitten wir um Rücksicht auf die Nachbarn („normale" Sprechlautstärke). § 4 - Rauchen Es besteht im ganzen Gebäude Rauchverbot, ausser im Bereich des Ausschankes. § 5 - Alkohol Alkohol wird grundsätzlich nur an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt (Kontrolle mittels amtlichen Lichtbildausweis)! Während des Betriebes am Donnerstag werden nur alkoholfreie Getränke verkauft. Die Konsummenge pro Person beschränken wir auf max. 3 alkoholische Getränke. Das Mitbringen von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken ist nicht gestattet. § 6 - Drogen Konsum, Verkauf und Weitergabe sind im Jugendtreff sowie dessen sämtlichen Umkreis ausnahmslos zu unterlassen. Wir bringen jegliche Verstöße dieser Art zur Anzeige. § 7 - Sachbeschädigungen Mutwillig beschädigte Gegenstände sind kostenpflichtig zu ersetzen. -12- § 8 - Jugendtreff-Team Das Jugendtreff-Team ist für den Ablauf des Betriebes verantwortlich. Den Anweisungen der diensthabenden Teammitglieder ist Folge zu leisten. Regelverstöße werden sofort sanktioniert (auch Hausverbot möglich). § 9 - Allgemeines Wir bitten alle Besucherinnen um einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander: Gewalttätige Handlungen werden im Jugendtreff nicht geduldet. [AMTSTAFEL angeschl. am: 14. November 2001 abgenommen am 13. Dezember 2001]