20191023_GVE041

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:52
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2019-10-23
Erscheinungsdatum 2019-10-23
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Verhandlungsschrift aufgenommen am 23. Oktober 2019 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 41. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Oktober 2019 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Florian Küng, Ing. Alexander Zimmermann MSc, Günter Fritz, Peter Scheider, Stefan Steininger BSc, Mag. Johannes Wachter, Ina Bezlanovits, Stefan Jochum, Marko Schoder, Dipl. Arch. Thomas Hepberger sowie Hildegard Funk und Renate Neve als Ersatzleute. Liste „An frischa Loft – Parteiunabhängige Liste Markus Pfefferkorn“: Markus Pfefferkorn, Kornelia Wachter, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie Thomas Slovik, August Montibeller und Christoph Brunold als Ersatzleute. Liste „Grüne und Parteifreie Vandans“: Mag. Nadine Kasper Entschuldigt: Mag. Christian Egele, Gerhard Flatz, Manuel Zint, Andrea Vallaster-Ganahl und Klaus Dreier Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Pünktlich um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. Juli 2019 2. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes – Ergänzung 3. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1941/2 4. Entscheidung zum Antrag des Alfred Maier, 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 907/2 und Nr. 907/3, je GB Vandans 5. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4 und Nr. .120, je GB Vandans 6. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 245/2, GB Vandans 7. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 29. Juli 2019 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Bau 8. Entscheidung zu den in der Sitzung am 29. August 2019 geäußerten Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindergarten 9. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 550.000, 00 Euro zur Finanzierung der neuen Schulturnhallen 10. Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Vandans: Vergabe eines Planungsauftrages 11. Verkauf der Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016: Festlegung der weiteren Vorgangsweise 12. Entscheidung zum Antrag der Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper auf Ausrufung des Klimanotstandes 13. Berichte und Allfälliges 14. Alten- und Pflegeheim Vandans: Entscheidung zum beabsichtigten Verkauf der Immobilie (vertraulich!) Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juli 2019 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist mindestens eine Woche vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen zur Verhandlungsschrift vom 25. Juli 2019 eingelangt. Beschluss: 2 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Die Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juli 2019, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird sodann mittels Handzeichen, genehmigt. Günter Fritz, Marko Schoder, Markus Pfefferkorn, Armin Wachter und Hildegard Funk haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, nachdem diese bei der besagten Sitzung nicht anwesend waren. 2. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes - Ergänzung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 16. Dezember 2010, Tagesordnungspunkt 2, hat die Gemeindevertretung Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes die Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen beschlossen. Eine entsprechende Verordnung ist am 17. Dezember 2010 erlassen worden. Die gegenständliche Verordnung ist in den vergangenen Jahren schon mehrmals „ergänzt“ worden. Über die Grundstücke Nr. 1413/1 (Vorarlberger Illwerke AG), Nr. 1413/2 (Michaela Scheucher) und Nr. 1411/1 (Michaela Scheucher) verläuft eine Zufahrtsstraße, mit welcher mehrere Grundstücke erschlossen werden. Das eine oder andere dieser Grundstücke soll schon in absehbarer Zeit bebaut werden. Die Zuweisung einer Hausnummer setzt die Bezeichnung dieser Zufahrtsstraße mit einem Namen voraus. Es wird daher ersucht, diese „Verkehrsfläche“ mit einem Namen zu ergänzen. Von der Verwaltung werden die Namen „Richard-Schoder-Weg“ (ehem. Pfarrer aus Vandans), „Hermann-Gmeiner-Weg“ (Begründer der SOS-Kinderdörfer) bzw. „Bischof-Rudigier-Weg“ (geb. 1811 in Partenen, Bischof der Diözese Linz) zur Diskussion gestellt. Beschluss: Kurz und bündig informiert der Vorsitzende, dass auf dem Grundstück Nr. 1411/2 die Errichtung eines Eigenheimes beabsichtigt sei. Dieses neue Eigenheim werde über jene Zufahrtsstraße, die heute einen Namen erhalten soll, erschlossen. Am gestrigen Tag habe noch Frau Isabell Scheucher im Gemeindeamt vorgesprochen und die Bitte geäußert, die besagte Weganlage als „Zirbenweg“ zu benennen. Ohne eine lange Diskussion führen zu wollen habe er ihr in der Folge zu verstehen gegeben, dass man in der Vergangenheit nie auf Blumen-, Pflanzen- und Baumnamen zurückgegriffen habe. Gerne sei er aber bereit, die Gemeindevertretung über diesen Wunsch ihrerseits zu informieren. Markus Pfefferkorn informiert sodann, dass er in dieser Sache heute von Frau Michaela Gassner kontaktiert worden sei. Diese habe das Ersuchen geäußert, die besagte Weganlage als „Vallülaweg“ zu bezeichnen, zumal es vom bereits genannten Baugrundstück einen prächtigen Blick auf den Berg „Vallüla“ im Gemeindegebiet von Gaschurn gebe. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich alle Damen und Herren einstimmig für die Bennung der über die Grundstücke Nr. 1413/1, Nr. 1413/2 und Nr. 1411/1 führenden Weganlage als „Vallülaweg“ aus. 3. Entscheidung zum Antrag des Günther Fitsch, 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 1941/2, GB Vandans 3 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 16. August 2018 ersucht Herr Günther Fitsch, wohnhaft in 6773 Vandans, Scheibenkopfstraße 22, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Konkret wird die Umwidmung einer zirka 355 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1941/2 (ehemals Grundstück Nr. 1941) von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Baufläche – Wohngebiet“ beantragt. Vom Antragsteller ist die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes mit der geplanten Errichtung zweier Pferdeboxen begründet worden. Am 05. Dezember 2018 ist der gegenständliche Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes mit den Nachbarn besprochen worden. Die Haltungen derselben zum gegenständlichen Begehren sind recht unterschiedlich. Auf Empfehlung des Raumplanungsausschusses sind zum gegenständlichen Antrag ferner Stellungnahmen vom schalltechnischen und vom lufthygienischen Amtssachverständigen eingeholt worden. Klare, unmissverständliche Empfehlungen können diesen leider nicht entnommen werden. In der Sitzung am 25. Juli 2019 hat sich die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die vom Antragsteller beantragte Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² nicht als „Baufläche – Wohngebiet“, sondern als „Freifläche – Sondergebiet (Pferdestall)“ umzuwidmen. Mit Schreiben vom 14. August 2019 sind die Anrainer eingeladen worden, zum Ansinnen der Gemeinde, nämlich die besagte Teilfläche nicht als „Baufläche – Wohngebiet“, sondern als „Freifläche – Sondergebiet (Pferdestall)“ umzuwidmen, Stellung zu nehmen. Als Vertreter der Anrainer Lothar und Ruth Sonnenberg hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins & Dr. Öztürk KG, Bludenz, am 04. September 2019, eingelangt am 04. September 2019, eine Stellungnahme abgegeben. Günther Fitsch hat seinerseits erklärt, dass er mit dieser Widmung einverstanden wäre. Es wird nun ersucht, zum seinerzeitigen Antrag des Günther Fitsch um Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Entscheidung zu treffen und diese beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes als Entwurf zu beschließen. Beschluss: Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung am 25. Juli 2019. In dieser Sitzung habe sich die Gemeindevertretung mit einer großen Mehrheit für die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² von Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Pferdestall)“ ausgesprochen. Dem Antrag des Antragstellers, nämlich die besagte Teilfläche in „Baufläche – Wohngebiet“ umzuwidmen, habe die Gemeindevertretung nicht entsprochen. Weiters bringt der Vorsitzende den anwesenden Damen und Herren die Stellungnahme von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins & Dr. Öztürk KG, Bludenz, vom 04. September 2019 zur Kenntnis, die von diesen namens der Nachbarn Ruth und Lothar Sonnenberg eingebracht worden ist. Nach einer Prüfung der von den Anrainern Ruth und Lothar Sonnenberg geäußerten Einwendungen und einigen anderen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Anwesenden mit 19 : 5 Stimmen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf aus und befürworten die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 355 m² aus dem Grundstück Nr. 1941/2 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Pferdestall). 4 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes wird allerdings nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass in einem künftigen Pferdestall maximal 2 Pferde eingestellt bzw. gehalten werden dürfen. 4. Entscheidung zum Antrag des Alfred Maier, 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 907/2 und Nr. 907/3, je GB Vandans Beschlussvorlage: Mit Antrag vom 17. Jänner 2019 hat Herr Alfred Maier, wohnhaft in 6773 Vandans, Dorfstraße 20/2, um die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 52 m² aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2, je GB Vandans, von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“ ersucht. Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 19. Februar 2019 hat die Gemeindevertretung Vandans in der Sitzung am 07. März 2019 einstimmig eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen und die Umwidmung der vor angeführten Teilfläche in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen) als Entwurf genehmigt. Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juli 2019 festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hat die Gemeindevertretung einen Umwidmungsbeschluss als „Entwurf“ erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung zu fassen. Es wird nun ersucht, zum vorliegenden Antrag des Alfred Maier auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nochmals einen Beschluss zu fassen bzw. eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer 52 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 907/3 und Nr. 907/2, je GB Vandans, von „Freifläche – Landwirtschaftsgebiet“ (50, 5 m²) bzw. „Wald“ (1, 5 m²) in „Freifläche – Sondergebiet (Holz- und Geräteschuppen)“. Abschließend informiert der Bürgermeister, dass gem. § 21 Raumplanungsgesetz der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung mindestens 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel zu veröffentlichen sei. 5. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 244/2, Nr. 244/4, Nr. .120, je GB Vandans 5 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Beschlussvorlage: Mit Antrag vom 28. Dezember 2018 (Nr. 81/2018) hat Herr Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 91 m² aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage) sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .120 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia) ersucht. Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 15. Jänner 2019 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. Jänner 2019 einstimmig eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen und die Umwidmung der vor angeführten Teilflächen in „Freifläche – Sondergebiet (Garage) und „Freifläche – Sondergebiet (Loggia) als Entwurf genehmigt. Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 19.09.2019 festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hat die Gemeindevertretung einen Umwidmungsbeschluss als „Entwurf“ erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung zu fassen. Es wird daher ersucht, zum vorliegenden Antrag des Roman Tagwercher auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nochmals einen Beschluss zu fassen bzw. eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer 91 m² großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 244/2 und Nr. 244/4, je GB Vandans, von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Garage)“ sowie einer Teilfläche im Ausmaß von 27 m² aus den Grundstücken Nr. .102 und Nr. 244/4 von „Freifläche – Freihaltegebiet“ in „Freifläche – Sondergebiet (Loggia). Abschließend informiert der Bürgermeister, dass gem. § 21 Raumplanungsgesetz der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung mindestens 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel zu veröffentlichen sei. 6. Entscheidung zum Antrag des Roman Tagwercher, 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 245/2, GB Vandans Beschlussvorlage: Mit Antrag vom 03. April 2019 (Nr. 02/2019) hat Herr Roman Tagwercher, wohnhaft in 6773 Vandans, Gandenglaweg 3, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von zirka 94 m² aus dem Grundstück Nr. 245/2 von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager) ersucht. 6 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Angesichts der Empfehlung des Raumplanungsausschusses vom 02. Mai 2019 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 23. Mai 2019 einstimmig eine Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen und die Umwidmung der vor angeführten Teilfläche in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager) als Entwurf genehmigt. Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 19.09.2019 festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes hat die Gemeindevertretung einen Umwidmungsbeschluss als „Entwurf“ erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Umwelterheblichkeitsprüfung zu fassen. Es wird daher ersucht, zum vorliegenden Antrag des Roman Tagwercher auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nochmals einen Beschluss zu fassen bzw. eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer 94 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 245/2, GB Vandans, von „Freifläche – Wald“ in „Freifläche – Sondergebiet (Holzlager)“. Abschließend informiert der Bürgermeister, dass gem. § 21 Raumplanungsgesetz der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des Flächenwidmungsplanes samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung mindestens 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde sowie durch Anschlag auf der Amtsstafel zu veröffentlichen sei. 7. Kenntnisnahme der in der Sitzung am 29. Juli 2019 getroffenen Entscheidungen des Ausschusses für Bau Beschlussvorlage: In der Sitzung am 29. Juli 2019 standen im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Schulturnhallen mehrere Auftragsvergaben an und zwar: a) Beauftragung der Firma Schaffenrath GmbH, Bludenz, zur Lieferung der Schließanlage, b) Beauftragung der Firma Bitschnau Floristik und Gartengestaltung, Vandans, zur Lieferung und das Pflanzen der Bäume im Innenhof sowie die Gartengestaltung insgesamt, und c) Beauftragung der Firma Wyss Bühnenbau AG, CH – 8752 Näfels, zur Lieferung von zusätzlichen Mikrofonanbindungen sowie der notwendigen Mikrofone. Es wird ersucht, diese Entscheidungen/Auftragsvergaben des Ausschusses für Bau zur Kenntnis zu nehmen. 7 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Beschluss: Peter Scheider, der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, erläutert den Anwesenden im Detail die bereits getätigten Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Schulturnhallen. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die vom Ausschuss für Bau genehmigten Auftragsvergaben von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. 8. Entscheidung zu den in der Sitzung am 29. August 2019 geäußerten Empfehlungen des Ausschusses für Schule und Kindegarten Beschlussvorlage: In der Sitzung am 29. August 2019 setzten sich die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Kindergarten mit der Anschaffung von neuem Mobilar für den Kindergarten auseinander, wobei diese Anschaffungen auf einer Empfehlung der Kindergarteninspektorin fußen. Die Anschaffungen selber beinhalten a) die Erneuerung und Erweiterung der Eckbank im „Sozialraum“, b) die Lieferung von zwei neuen Tischen im „Sozialraum“, c) die Lieferung von einem Garderobenschrank im Vorraum sowie d) die Lieferung von zwei Unterbauschränken in den Toilettenanlagen. Die Kosten dafür belaufen sich laut dem vorliegenden Angebot der Firma Tischlerei Bitschnau, Vandans, auf 11.175, 00 Euro (netto). Es wird ersucht, diese Empfehlungen des Ausschusses zum Beschluss zu erheben und die bereits getätigte Auftragsvergabe zu genehmigen. Beschluss: Der Bürgermeister informiert über einen Ortsaugenschein der Kindergarteninspektorin im Kindergarten Vandans und zwar am 08. Mai 2019. Im Rahmen dieser routinemäßigen Inspektion habe die Kindergarteninspektorin verschiedene Anregungen geäußert, Mängel aufgezeigt und Verbesserungen angeregt. Für die Bereiche Küche, Büro, Toilettenanlagen und Vorraum habe es eine Fülle von Anregungen gegeben, die das dortige Mobiliar betroffen haben. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kindergarten am 29. August 2019 seien diese Anregungen, Mängel und Verbesserungsvorschläge beraten worden. Einstimmig habe man sich innert des Ausschusses dafür ausgesprochen, dieses zur Diskussion stehende Mobilar umgehend anzuschaffen und der ortsansässigen Tischlerei Kurt Bitschnau auf Basis des vorliegenden Angebotes umgehend einen Auftrag zu erteilen, damit zu Beginn des neuen Kindergartenjahres diese Arbeiten umgesetzt bzw. abgeschlossen seien. Die bereits getätigte Bestellung beinhalte die Erneuerung und Erweiterung einer Eckbank, die Lieferung von 2 neuen Tischen, die Lieferung eines Garderobenschrankes sowie von 2 Unterbauschränken. 8 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 In weiterer Folge informiert der Bürgermeister über eine Kritik der Kindergarteninspektorin, nämlich den ungewöhnlich hohen Lärmpegel in den einzelnen Gruppenräumen. Aus genanntem Grunde habe die Kindergarteninspektorin für aussagekräftige Lärmmessungen in den einzelnen Gruppenräumen und in der Folge für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen plädiert. Auch diese Anregung, so nochmals der Bürgermeister, habe man aufgegriffen und der Firma Weithas Bauphysik, Lauterach, Anfang Oktober den Auftrag für eine Nachhallberechnung mit Verbesserungsvorschlägen erteilt. Das Ergebnis sei leider noch nicht vorliegend. Ohne weitere Wortmeldungen wird den Empfehlungen des Ausschusses vollinhaltlich zugestimmt und die bereits getätigten Auftragsvergaben in Höhe von 11.175, 00 Euro (netto) nachträglich von allen anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung genehmigt. 9. Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 550.000, 00 Euro zur Finanzierung der neuen Schulturnhallen Beschlussvorlage: In der Sitzung am 20. Oktober 2016 hat sich die Gemeindevertretung mit einer deutlichen Mehrheit für die Neuerrichtung der beiden Schulturnhallen, die Adaptierung der Schulküche samt Speisesaal für die Schülerausspeisung sowie diverse Sanierungsarbeiten am Gebäude der Volksschule ausgesprochen und die Inangriffnahme dieser Bauprojekte genehmigt. Zur Finanzierung der aus diesen Bauprojekten resultierenden Aufwendungen hat die Gemeindevertretung unter anderem eine Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt 2.250.000, 00 beschlossen. Von dieser Gesamtsumme ist bereits eine Summe von 1.700.000, 00 Euro ausgeschöpft worden. Bei insgesamt 5 inländischen Banken wurden Angebote eingeholt. Als Bestbieterin ist die Bank Austria mit einem Aufschlag von 0, 39 %-Punkte auf den gültigen 6-Monats-EURIBOR hervor-gegangen. Es wird ersucht, der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 550.000, 00 Euro zuzustimmen und auf Grundlage der vorliegenden Angebote eine Darlehensvergabe an die Bank Austria zu genehmigen. Beschluss: Auf Ersuchen des Bürgermeisters legt Gemeindekassier Wolfgang Brunold die Notwendigkeit dieser Darlehensaufnahme dar und erläutert das vorliegende Angebot der Bank Austria. Insgesamt, so seine Informationen, seien 6 Angebote eingeholt und auch abgegeben worden. Alle diese Angebote seien sodann inhaltlich und rechnerisch geprüft worden. Angesichts des Prüfungsergebnisses plädiere er für eine Darlehensaufnahme bei der Bank Austria, die sich als Bestbieterin herauskristallisiert habe. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass seine Fraktion auch dieser Darlehensaufnahme nicht zustimmen werde, da die Fraktion „An frischa Loft“ von Anfang an gegen den Bau dieser neuen Schulturnhallen gewesen sei. Nach ein paar wenigen Fragen allgemeiner Natur, sprechen sich die Damen und Herren mit 15 : 9 Stimmen für eine Annahme des Angebotes der Bank Austria vom 20. August 9 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 2019 aus und genehmigen die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 550.000, 00 Euro bei der Bank Austria. 10. Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Vandans: Vergabe eines Planungsauftrages Beschlussvorlage: Mit Wirksamkeit vom 01. März 2019 ist in Vorarlberg ein neues Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet unter anderem alle Gemeinden, bis spätestens 31. Dezember 2022 einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) zu erarbeiten. Dieser räumliche Entwicklungsplan bedarf dann eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Spätestens alle 10 Jahre muss der räumliche Entwicklungsplan überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. In der Sitzung am 08. Oktober 2019 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung unter anderem mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Nach einer äußerst umfassenden Diskussion haben sich alle anwesenden Mitglieder des Ausschusses dafür ausgesprochen, nämlich DI Georg Rauch, den Verfasser des Räumlichen Entwicklungskonzeptes Innerbach/Fadergall/Rodund, in diesen neuen Planungsprozess einzubinden bzw. diesen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Dieser verfüge bereits, so deren Argumentation, über ausgezeichnete Orts- und Sachkenntnisse und sei mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut. Nachdem das technische Büro „stadtland“ bereit sei, mit DI Georg Rauch eine Bietergemeinschaft einzugehen und das Büro „stadtland“ derzeit auch in den Planungsprozess „regionales Räumliches Entwicklungskonzept Montafon“ eingebunden sei, spreche alles dafür, diese Bietergemeinschaft mit der Erarbeitung des „Räumlichen Entwicklungsplanes Vandans“ zu beauftragen. Auf die Einholung weiterer Vergleichsangebote soll verzichtet werden. Es wird ersucht, der Empfehlung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung vom 08. Oktober 2019 zu entsprechen und die Bietergemeinschaft „stadtland“ und „DI Georg Rauch“ auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 07. August 2019 mit der Erarbeitung des „Räumlichen Entwicklungsplanes Vandans“ zu beauftragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 31.500, 00 Euro (netto), wobei vom Land Vorarlberg jedenfalls mit einer Grundförderung in Höhe von 30 % gerechnet werden kann. Beschluss: Angesichts der vom Bürgermeister geschilderten Rechtslage, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 23 : 1 Stimme für die unverzügliche Erarbeitung eines „Räumlichen Entwicklungsplanes“ für das Gebiet der Gemeinde Vandans aus und genehmigen die Vergabe eines Planungsauftrages an die Bietergemeinschaft „stadtland“ und „DI Georg Rauch“ und zwar auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 07. August 2019. 11. Verkauf der Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016: Festlegung der weiteren Vorgangsweise Beschlussvorlage: 10 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 In der Sitzung am 20. Oktober 2016 hat sich die Gemeindevertretung mit einer deutlichen Mehrheit für die Neuerrichtung der beiden Schulturnhallen, die Adaptierung der Schulküche samt Speisesaal für die Schülerausspeisung sowie diverse Sanierungsarbeiten am Gebäude der Volksschule ausgesprochen und die Inangriffnahme dieser Bauprojekte genehmigt. Zur Finanzierung der aus diesen Bauprojekten resultierenden Aufwendungen hat die Gemeindevertretung in der vorerwähnten Sitzung unter anderem eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1, 8 Millionen Euro sowie nachstehende „Verpflichtungserklärung“ beschlossen. (1) Für den Fall, dass die aus vorstehender Darlehensaufnahme resultierende Annuität und andere Verbindlichkeiten der Gemeinde anhaltend aus dem laufenden Haushalt nicht mehr bedient werden können, verpflichtet sich die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 20. Oktober 2016 zum Verkauf einzelner Immobilien und deren Erlöse zur Finanzierung solcher Verbindlichkeiten zu verwenden. Der Verkauf dieser Realitäten soll sich am tatsächlichen Finanzierungsbedarf orientieren. Der Verkauf zweier Grundstücke scheint derzeit unumgänglich zu sein. Es wird daher dafür plädiert, die beiden Grundstücke Nr. 1249/11 mit einer Fläche von 1.890 m² und Nr. 2016 mit einer Fläche von 1.903 m² zu veräußern und den daraus erzielten Erlös in erster Linie zur Finanzierung der eingangs erwähnten Bauprojekte zu verwenden. Es wird daher ersucht, den Verkauf dieser beiden Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016 zu genehmigen und gleichzeitig die weitere Vorgangsweise (Bedingungen und Auflagen) festzulegen. Beschluss: In seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende nochmals an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Oktober 2016 (siehe Beschlussvorlage). Die Gemeinde Vandans habe in den letzten Jahrzehnten einige „gute“ Grundstückskäufe getätigt und mit diesen Grundstücken immobile Rücklagen gebildet. Seiner Einschätzung zufolge präsentiere sich die Gemeinde Vandans daher nicht als arme, sondern als eine finanzschwache Gemeinde. Weiters informiert er die Anwesenden, dass es immer zum einen oder anderen Grundstück der Gemeinde Kaufanfragen gebe. Wenn es den ausdrücklichen Wunsch dafür gegeben habe, habe man sich diesen Kaufinteressenten auch offiziell als Kaufinteressent vorgemerkt. Per heutigem Tage seien daher etliche Kaufinteressenten vorgemerkt, wobei es sich bei einigen davon um junge Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde handle. Eine Interessentin habe der Gemeinde Vandans ein attraktives Grundstück zum Tausch angeboten. Heute gehe es darum, die weitere Vorgangsweise festzulegen beziehungsweise überhaupt zu entscheiden, ob das eine oder andere Grundstück tatsächlich zum Verkauf angeboten beziehungsweise ob in einem Fall tatsächlich ein Grundtausch angestrebt werden soll. Es folgt eine ausführliche Debatte mit einer Vielzahl an Wortmeldungen, wobei sich eine deutliche Mehrheit für den Verkauf von Grundstücken beziehungsweise im einen Fall für einen Grundtausch ausspricht. Eine deutliche Mehrheitlich plädiert dafür, nach Möglichkeit jungen Gemeindebürgern/Gemeindebürgerinnen eine Möglichkeit zu bieten, das eine oder andere Grundstück zur Errichtung eines Eigenheimes zu erwerben. Schlussendlich einigen sich die Anwesenden mit 21 : 2 Stimmen auf nachstehende Vorgangsweise: 11 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Grundstücke Nr. 1249/11 und Nr. 2016 Teilungsentwürfe erarbeiten zu lassen. Die jeweiligen Erschließungsstraßen sollen als eigene Grundstücke ausgewiesen werden. 2. Nach Vorliegen dieser Teilungsentwürfe sollen diese Grundstücke in den Amtlichen Mitteilungen sowie auf der Homepage der Gemeinde Vandans, und zwar zeitlich befristet, zum Verkauf angeboten werden. 3. Der Verkaufspreis wird mit € 300, 00/m² festgelegt, wobei sich die Gemeinde in jedem Fall einen Verkauf vorbehält. 4. In einem weiteren Gremium (Raumplanungsausschuss und/oder Finanzausschuss) sollen dann alle eingelangten Kaufangebote gesichtet und geprüft und der Gemeindevertretung ein Verkaufsvorschlag unterbreitet werden. Gemeindevertreter Stefan Jochum hat wegen angeblicher Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen. 12. Entscheidung zum Antrag der Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper auf Ausrufung des Klimanotstandes Beschlussvorlage: Mit E-Mail vom 09. Juli 2019 ersucht Gemeindevertreterin Mag. Nadine Kasper um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und zwar „Ausrufung des Klimanotstandes“. Der Antrag selber wird wie folgt begründet: „Verdorrte Felder im Sommer, Muren, Zunahme von Lawinen, Wetterextreme und Starkregenereignisse, ungewöhnliche Kälteperioden – all das sind Anzeichen der Klimaerhitzung. Auch gesundheitlich leiden immer mehr Menschen, auch in unserer Gemeinde, unter den zunehmenden Hitzewellen. Die Klimakrise ist bei uns angekommen. In der Wissenschaft ist man sich längst einig: Die drastischen Veränderungen im Weltklima sind menschengemacht. „Handelt, als ob euer Haus brennt. Denn es brennt!“ fordern nun die jungen Klimaaktivist*innen von „Fridays for Future“. Und sie haben Recht. Wir sind die erste Generation, die die Folgen der Klimakatastrophe spürt, und wir sind die letzte, die etwas dagegen tun kann. Für uns Grüne gilt: Hören wir auf unsere zukünftige Generation und nehmen wir die Appelle der Jugend ernst! Die Klimaaktivist*innen fordern uns auch auf, ihren Appell auf allen Ebenen – von der Europäischen Union, über die nationalen Parlamente und Landtage, bis hin zu den Gemeinden, zu behandeln. Wir sind aufgefordert, all unsere Handlungen im Hinblick auf die Klimakatastrophe auf den Prüfstand zu stellen. Dabei stellen sie klar, dass die Ausrufung des Klimanotstandes keine juristische Grundlage für die Ableitung kritischer Notstandsmaßnahmen darstellt. Der Begriff „Klimanotstand“ sei symbolisch und als verbindliche politische Prioritätensetzung zu verstehen. Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 41 Abs. 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes folgenden A n t r a g: 12 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 „Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird aufgefordert, den Klimanotstand auszurufen und die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität wahrzunehmen. 2. dass rasch weitere Gegenmaßnahmen zum Beschluss vorzulegen sind, welche den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich und massiv reduzieren, den Menschen Alternativen zum fossilen Energiesystem anbieten und den Beitrag zur Klimakatastrophe verringern. 3. dass alle Maßnahmen der Gemeinde dahingehend ausgerichtet werden, dass ein Beitrag zur Errichtung der Pariser Klimaschutzziele geleistet wird, und dass diese Maßnahmen auch mit ausreichend finanziellen Mitteln aus dem Gemeindebudget bedeckt werden. 4. dass schrittweise alle bestehenden und neuen Verordnungen bzw. Aktivitäten der Gemeinde auf die Auswirkungen auf das Klima, sowie die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit überprüft werden und wo immer notwendig, die Regelungen so angepasst werden, dass die Ursachen der Klimakrise und deren Folgen abgeschwächt werden. 5. dass sich bei künftigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise an den Berichten des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) und „Austrian Panel on Climate Change“ (APCC) orientiert werden, insbesondere in Bezug auf Umwidmungen, Raumordnung/Raumplanung, Verkehrsplanung/Mobilität, Energieversorgung und Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.“ Beschluss: In Ergänzung ihres schriftlichen Antrages plädiert Mag. Nadine Kasper eindringlich dafür, nämlich in puncto Klimaschutz ein deutliches Zeichen seitens der Gemeinde Vandans bzw. aller Vorarlberger Gemeinden zu setzen. Schon Anfang Juli habe das Land Vorarlberg bereits den Klimanotstand ausgerufen. Sie ersuche daher, innert der Gemeindevertretung ebenfalls einen solchen Schritt zu tun und sich mit einem entsprechenden Beschluss als zukunftsweisende Kommune zu deklarieren. Nur wenn es gelinge, die gesamte Bevölkerung und alle Betriebe zu mobilisieren, könne dieser Klimakrise erfolgreich begegnet werden. Schon im Herbst des Jahres 2015 habe sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür ausgesprochen, sich künftig in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz über das übliche Maß zu engagieren und in diesem Zusammenhang mit dem Vorarlberger Energieinstitut einen Basisvertrag abzuschließen. Damit habe die Gemeinde Vandans bereits einen ersten Beitrag geleistet, den es nun zu intensivieren gelte. Im Übrigen habe die Gemeinde Vandans mit dem Vorarlberger Energieinstitut einen starken und fundierten Partner an der Seite. Bgm. Burkhard Wachter bringt in seiner Wortmeldung dann zum Ausdruck, dass er dieser von den Grünen Vorarlbergs initiierten Initiative vieles abgewinnen könne. Trotzdem sehe er sich heute nicht in der Lage, dem vorliegenden Antrag in dieser Form zuzustimmen. Auch wenn klimapolitisches Handeln jetzt mehr als ein Gebot der Stunde sei, halte er wenig von übertriebener Panikmache und Hysterie. Wichtig sei, die Bevölkerung noch viel mehr zu sensibilisieren und diese zur Mitwirkung, zum Mithandeln und zum Mittun zu gewinnen. Mit vielen kleinen Maßnahmen lasse sich ebenfalls Großes bewirken. Dazu brauche es aber das Verständnis und die positive Einstellung eines jeden Einzelnen. Und an diesem Verständnis und dieser positiven Einstellung gelte es zu arbeiten. Innert der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ habe man sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Thematik „Klimakrise“ auseinander gesetzt und sich dazu viele Gedanken gemacht. Dass die Ist-Situation weltweit betroffen mache und aktives Handeln angesagt sei, stehe auch 13 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 in seiner Fraktion außer Diskussion. Namens der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“ plädiere er für einen fraktionsübergreifenden Antrag, nämlich die Erarbeitung eines klimapolitischen Leitbildes, das sowohl auf die örtliche Situation wie auch die gegebenen Möglichkeiten/Notwendigkeiten abgestimmt sei. Dieser fraktionsübergreifende Antrag könnte sich wie folgt darstellen: Gemeinde Vandans – Klimapolitisches Leitbild Vor zirka 2 Jahren hat das Land Vorarlberg die Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie begonnen, da die Temperaturerhöhung in den Alpen bereits 1, 5 Grad beträgt. Dies bedeutet, dass wir uns alle auf die negativen Folgen der Klimaveränderung einstellen müssen und dass die Gesellschaft zusätzliche Maßnahmen für die Vorsorge und den Zivilschutz finanzieren muss. Ohne ein aktives Handeln sind wir nach Aussagen der Wissenschaft mit weiteren Temperaturanstiegen und sogenannten Kipp-Effekten konfrontiert (extreme Wetterereignisse, Beeinträchtigung der Lebensmittelproduktion, Migrationsbewegungen etc.), die nicht mehr beherrschbar sind. Als Kommune sind wir nicht nur gefordert, uns in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz über das übliche Maß hinaus zu engagieren, sondern alles zu unternehmen, einen möglichst hohen „Umsetzungsgrad der für die Gemeinde möglichen Klimaschutzmaßnahmen“ zu erreichen. Aus gutem Grunde wollen wir, die Gemeinde Vandans, daher nicht nur die Folgen des Klimawandels hinnehmen, sondern Verantwortung wahrnehmen, mit gutem Beispiel vorangehen und einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels leisten. Die Aufgaben einer Gemeinde, welche klima- und energiepolitische Aspekte berühren, sind sehr vielfältig und oftmals von Einzelereignissen mitbestimmt (hohes Verkehrsaufkommen, Kraftwerksbau, Sanierung einer Schule, ...). Die Palette der bisherigen klimapolitischen Aktivitäten spannt sich dabei von herausragenden Einzelprojekten – initiiert und durchgeführt von engagierten Gemeindebürgern/innen bzw. –mitarbeiter/ innen, bis hin zu umfassenden kommunalen Energie- oder Verkehrskonzepten. Alle in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien/Fraktionen plädieren daher für die Erarbeitung eines „Klimapolitischen Leitbildes“! Ein klimapolitisches Leitbild, • das im gemeinsamen Miteinander mit der hier wohnhaften Bevölkerung erarbeitet und von dieser letztlich auch mitgetragen wird, • das in der Formulierung realistischer Maßnahmen und Zielvorstellungen mündet, • das bei allen kommenden klimapolitischen Projekten in der Gemeinde als Entscheidungsgrundlage dient, • das bei künftigen gemeindepolitischen Entscheidungen mit klimapolitischer Relevanz auch tatsächlich Berücksichtigung findet, • das die Wahrnehmung der Eigenverantwortung für die selbst verursachten CO2Emissionen zum Inhalt hat und letztlich • auch als Signal an die Bevölkerung und andere Gemeinden für den ernsthaften Ausstieg aus der atomaren beziehungsweise fossilen Energieversorgung, und zwar unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, verstanden wird. (Anmerkung: Nach Anerkennung des Pariser Klimaschutzabkommens ist bis 2050 eine CO2-freie Energieversorgung aufzubauen, um die Klimaerwärmung auf ein für die 14 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Menschheit erträgliches Ausmaß zu begrenzen. Das bedeutet, dass 70 % vom derzeitigen Energieverbrauch (= Import) entweder eingespart oder durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden muss.) Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer neuerlichen Wortmeldung zum Ausdruck, dass sie einem gemeinsamen Antrag, der die Erarbeitung eines klimapolitischen Leitbildes zum Inhalt habe, gut zustimmen könne. Persönlich müsse sie allerdings für eine Ergänzung dieser im Leitbild niedergeschriebenen Schwerpunkte um das Thema „Energieraumplanung“ plädieren. Die Energieraumplanung stelle nämlich jener Teil der Raumplanung dar, der sich mit den räumlichen Dimensionen von Energieverbrauch und Energiegewinnung beschäftige. Bgm. Burkhard Wachter kann sich eine Ergänzung des klimapolitischen Leitbildes um das Thema „Energieraumplanung“ gut vorstellen, zumal kompakte Siedlungsstrukturen eine gute Basis für eine energieoptimierte Versorgung sowie für ein klimaschonendes Mobilitätsangebot bilden können. Alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge für die Erarbeitung eines „Klimapolitischen Leitbildes“, das sowohl auf die örtliche Situation wie auch die gegebenen Möglichkeiten/Notwendigkeiten abgestimmt sei, und beauftragen den Bürgermeister, umgehend mit dem Vorarlberger Energieinstitut Kontakt aufzunehmen und sich um eine professionelle Prozessbegleitung zu bemühen. Die konkrete Beauftragung eines Fachbüros soll nach Vorliegen verbindlicher Kostenvoranschlägen erfolgen. 13. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass ➢ die in der Zeit vom 29. Juli bis 30. August 2019 an der Volksschule Vandans angebotene Ferienbetreuung wiederum tollen Anklang gefunden habe. Dank dem großartigen Einsatz von Corinna Wüschner und den anderen Betreuern/innen habe den Kindern eine attraktive und abwechslungsreiche Betreuung angeboten werden können. Die zahlreichen Rückmeldungen der Eltern seien mehr als erfreulich ausgefallen. ➢ beim e5-Event am 24. Oktober 2019 in Dornbirn erstmals die beiden Gemeinden Mittelberg und Vandans „ausgezeichnet“ werden. Wie die Gemeinde Vandans bei dieser erstmaligen Zertifizierung abschneiden werde beziehungsweise wie viele „e“ es bei dieser ersten Zertifizierung geben werde, zeige sich am morgigen Abend. ➢ sich die Gemeinde Vandans am Samstag, dem 26. Oktober 2019, im Rahmen der ORF Sendung „9 Plätze – 9 Schätze“ mit dem Lünersee um das Prädikat „schönster Platz Österreichs“ bewerbe. Eine attraktive Delegation mit Vertretern aus den Gemeinden Vandans und Brand, mit Pfarrer Hans Tinkhauser und Vbgm. Michael Zimmermann an der Spitze, werde sich in Wien bemühen, den Lünersee eindrucksvoll zu präsentieren und diesen ins rechte Licht zu rücken. ➢ es am Sonntag, dem 03. November 2019, das alljährliche Gedenken an die Gefallenen unserer Gemeinde gebe und zwar im Anschluss an den Hauptgottesdienst. ➢ der Stand Montafon am Freitag, dem 08. November 2019, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, zum 4. Montafoner Familiengipfel in die Rätikonhalle Vandans einlade. Schon heute wolle er die Damen und Herren der Gemeindevertretung zum Besuch dieser Veranstaltung einladen. ➢ Frau Mag. Nadine Kasper in der kommenden Legislaturperiode als neue Abgeordnete dem Vorarlberger Landtag angehören werde. Zum Wahlergebnis selber und auch zur 15 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Berufung in den Vorarlberger Landtag wolle er der neuen Abgeordneten persönlich und namens der gesamten Gemeindevertretung ganz herzlich gratulieren und ihr in der neuen Funktion viel Glück und Erfolg wünschen. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Mag. Nadine Kasper: In Vandans gibt es seit zirka 2 Wochen ein neues Angebot, nämlich ein sogenanntes „Mitfahrbenkle“ und zwar vor der Tabak Trafik in der Dorfstraße 33. Personen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, können auf dieser Bank Platz nehmen und je nachdem, wohin ihr Ziel führt, zwischen „IHI“ oder “USSI“ wählen. Bürger mit Auto sind eingeladen, freiwillig einen Dienst zu leisten und dort sitzende Personen in die eine oder andere Fahrtrichtung mitzunehmen. In einigen deutschen Gemeinden haben diese kostenlosen Mitfahrmöglichkeiten mehr als guten Anklang gefunden. Die Straßenzeitung „Marie“ wird demnächst über dieses Projekt berichten. Schön wäre, könnte auch in den „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinde über dieses Projekt berichtet werden. Antwort des Bürgermeisters: Wenn dieses „Mitfahrbenkle“ guten Anklang finden würde, würde mich das freuen. Ich finde die Idee sehr gut. Wenn ein passender Pressetext zur Verfügung gestellt wird, berichten wir in den „Amtlichen Mitteilungen“ gerne über das Bestehen dieses neuen Angebotes. Markus Pfefferkorn: Nach der Einführung der Einbahnregelung auf der St. Antonerstraße im vergangenen Mai wurde über einen alternativen Anschluss an die L 188 gesprochen. Gibt es dazu schon etwas Neues zu berichten? Antwort des Bürgermeisters: Im heurigen Frühsommer hat sich die Gemeindevertretung für die Vergabe einer Machbarkeitsstudie „Zusätzliche Anbindung des Ortsteiles Vens an die L 188“ ausgesprochen. Von mehreren Seiten ist mir ans Herz gelegt worden, nebst dem Ingenieurbüro Hamerle aus Landeck auch Vorarlberger Verkehrsplaner mit dieser Thematik zu konfrontieren. Im Augenblick warten wir immer noch auf konkrete Angebote aus dem Ländle. Markus Pfefferkorn: Wäre es möglich, dass die nächsten Sitzungstermine der Gemeindevertretung frühzeitig bekannt gegeben werden. Gerade in den Monaten November und Dezember gibt es für jeden Einzelnen eine Fülle von Terminen, die wahrzunehmen sind. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann beim besten Willen nicht versprechen, dass die Termine für die nächsten Sitzungen schon frühzeitig bekannt gegeben werden. Im Augenblick lässt sich noch nicht abschätzen, bis wann der Voranschlag für das Jahr 2020 fertiggestellt werden kann. Verhältnismäßig sicher lässt sich lediglich sagen, dass es im November keine weitere Sitzung der Gemeindevertretung geben wird. Mag. Nadine Kasper: Vor wenigen Tagen war ein deutsches Fernsehteam vom ARD in Vandans und im Montafon. Unter anderem ist auch mit dem Landwirt Armin Wachter ein Interview geführt worden. Wenn meine Informationen stimmen, soll der Beitrag am Sonntag, dem 03. November 2019, zur Ausstrahlung kommen. Mag. Nadine Kasper: In einigen Gemeinden des Landes gibt es bereits sogenannte Reparatur-Kaffees. Ich würde es begrüßen, würde es auch in unserer Gemeinde ein solches Angebot geben. Mit Unterstützung der Gemeinde könnte es gelingen, dafür passende Räumlichkeiten zu finden. Im Übrigen werden solche Projekte von der Caritas begleitet. Antwort des Bürgermeisters: Diese „Reparatur-Kaffees“ gefallen mir in jeder Hinsicht. Persönlich könnte ich mir gut vorstellen, auch in unserer Gemeinde ein solches umzusetzen. Mit dem ehemaligen Tourismusbüro könnten wir auch passende Räumlichkeiten zur 16 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 Verfügung stellen. Ich will mich gerne mit der CARITAS in Verbindung setzen und mit diesen eine Umsetzbarkeit prüfen. Renate Neve: Bei der letzten Sitzung des Alten – und Krankenpflegevereines Außermontafon wurde ich auf das Fehlen von Frau Monika Seeberger angesprochen. Angeblich nimmt diese an keinen Sitzungen des Alten- und Krankenpflegevereines mehr teil und entschuldigt ihr Fernbleiben auch nicht. Wenn Monika Seeberger ihre Funktion zurückgelegt hat, sollte dies dem Alten- und Krankenpflegeverein mitgeteilt werden. Außerdem wurde im Rahmen der letzten Jahreshauptversammlung berichtet, dass der Verein immer mehr Aufgaben zu erfüllen habe. Seit geraumer Zeit werde innert des Alten- und Krankenpflegevereines auch eine psychiatrische Begleitung angeboten. Antwort des Bürgermeisters: Wenn ich mich richtig erinnere, ist Frau Monika Seeberger im Frühjahr 2015 als Ersatzdelegierte in den Krankenpflegeverein Außermontafon nominiert worden. Frau Monika Seeberger ist zwischenzeitlich aus der Gemeindevertretung ausgeschieden. Damit ist auch ihre Nominierung in den Krankenpflegeverein erloschen. Dieses Faktum muss dem Krankenpflegeverein Außermontafon noch mitgeteilt werden. Peter Scheider: In der Sitzung am 26. November 2018 hat der Gemeindevorstand unter anderem die Bestellung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung für Teilbereiche der L 83 und der Dorfstraße genehmigt. Nach mehreren Gesprächen mit der Montafonerbahn AG und dem Landesstraßenbauamt muss ich leider informieren, dass auf den bestehenden Beleuchtungsmasten entlang der Landesstraße Nr. 83 aus statischen Gründen keine Weihnachtsbeleuchtung montiert werden darf. In zirka 1 – 2 Jahren sollen, so die Auskunft des Landesstraßenbauamtes, neue Lichtmasten gesetzt werden. Auf diesen könne dann eine Weihnachtsbeleuchtung montiert werden, wenn dies von der Gemeinde gewünscht werde. Das Projekt „ Erneuerung beziehungsweise Gestaltung einer einheitlichen Weihnachtsbeleuchtung im Ortszentrum“ lässt sich im Augenblick leider nicht realisieren. Armin Wachter: In der letzten Hauptversammlung der Montafonerbahn AG wurde dem ehemaligen Vorstand Bertram Luger die Entlastung versagt? Welche Gründe hat es dafür gegeben? Antwort des Bürgermeisters: Als Vertreter des Mehrheitseigentümers, nämlich dem Stand Montafon, habe ich an der gegenständlichen Hauptversammlung teilgenommen. Der Entlastung des ehemaligen Vorstands habe ich nicht zugestimmt, weil es zum Aktienbeziehungsweise Anteilsbuch noch offene Fragen gibt. Armin Wachter: Auf der Internetseite der E & P Touristik – Sportclub Klein Tirol, Vandans, ist mir aufgefallen, dass dortige Gäste Liftkarten kostengünstiger erwerben können, als dies für Einheimische der Fall ist. Die von E & P Touristik angebotenen Packages sind unglaublich günstig. Mir ist unerklärlich, wie derartige Preisangebote gemacht werden können. Armin Wachter: Am gestrigen Nachmittag fand zum Bauantrag von Frau Dr. Elisabeth Brändle eine Bauverhandlung statt. Wie ich erfahren habe, muss das eingereichte Projekt in dieser Form zurückgezogen beziehungsweise das ins Auge gefasste Betriebskonzept komplett überarbeitet werden. Antwort des Bürgermeisters: Da ich selber an der Bauverhandlung nicht teilgenommen habe, kann ich zum Verhandlungsergebnis keine konkreten Aussagen machen. Dass von der Behörde eine Überarbeitung des ins Auge gefassten Betriebskonzeptes gefordert worden ist, habe ich in dieser Form auch vernommen. Walter Stampfer: Das sehr gute Abschneiden des Lünersees bei der Landesausscheidung darf uns stolz machen. Wie der Lünersee bei der großen Schlussveranstaltung „9 Plätze – 9 Schätze“ am 26. Oktober 2019 abschneiden wird, wird sich zeigen. Wie auch 17 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019 immer: Dass sich diese Kulturlandschaft in einer derartigen Schönheit präsentiert, ist in erster Linie unseren Landwirten zu verdanken, die diese Flächen unter großem persönlichen Einsatz bewirtschaften. Schade, dass die Arbeit unserer Landwirte nicht mehr geschätzt wird. Walter Stampfer: In der Gemeinde Vandans ist die Errichtung eines „Architekturweges“ geplant. Wie ist der diesbezügliche Stand? Antwort des Bürgermeisters: Mitte November 2019 wird es eine weitere Sitzung des Tourismusausschusses geben, in der dieser Weg finalisiert werden soll. Von der Montafon Tourismus GmbH gibt es einige konkrete Vorschläge, die sowohl die Wegtrasse wie auch die interessanten Objekte betreffen. 14. Alten- und Pflegeheim Vandans: Entscheidung zum beabsichtigten Verkauf der Immobilie (vertraulich!) Beschluss: Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen „vertraulich“. Die Beschlüsse dazu werden in der „vertraulichen Verhandlungsschrift“ festgehalten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Burkhard Wachter allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. 18 / 18 41. Sitzung Gemeindevertretung vom 23. Oktober 2019