20090716_GVE047

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:54
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2009-07-16
Erscheinungsdatum 2009-07-16
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Inhalt des Dokuments

GEMEINDEAMT VANDANS Niederschrift aufgenommen am 16. Juli 2009 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 47. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 09. Juli 2009 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, DI Alois Kegele, Alois Neher, Luzia Klinger, Mag. Klaus Neyer, Günter Fritz, Mag. Beatrice Pfeifer, Florentin Salzgeber, Manfred Schapler, Rupert Platzer, Florian Küng, Ernst Stejskal, Norbert Sartori, Peter Schapler, Gerhard Flatz, Klaus Bitschnau sowie die Ersatzleute Daniel Ladner, Inge Dobler, Leo Brugger, Hans Bleiner, Karl-Heinz Thaler und Hubert Schreiber Entschuldigt: Schriftführerin: Vbgm. Michael Zimmermann, Ulrike Bitschnau, Wolfgang Fussenegger, Helmut Moosbrugger, Mag. Eva-Maria Hochhauser, Stefan Jochum, Josef Maier sowie Thomas Maier GBed. Eveline Breuß Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 47. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die vielen Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2009 2. Entscheidung zum Ansuchen von Bernhard Wagner und Klaudia Zugg, beide: 6700 Bludenz, St. Annastraße 8d, um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans 3. Entscheidung zum Antrag von Richard Zambra, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 69, auf Einleitung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 42 Raumplanungsgesetz 4. Entscheidung zum Antrag von Christian Klinger, 6773 Vandans, Anton-Bitschnau-Straße 7, auf käufliche Überlassung von zirka 37 m² aus dem Grundstück Nr. 73/4 5. Stellungnahme zum Antrag der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung der Pfarrkirche im Jahre 2010 6. Errichtung der „Forststraße Dielerwald“: Entscheidung zum Antrag der Hildegard Behrens, 6773 Vandans, Gaualangeweg 17, um finanzielle Mitbeteiligung 7. Verpachtung der Grundstücke Nr. 136/1, Nr. 136/2, Nr. .46/1 und Nr. .46/2 (Anwesen Zögernitz) sowie der Grundstücke Nr. 1248, Nr. 1249/1 und Nr. 1249/9 (Anwesen Maier/Mostböck) an Bertram Wachter, 6773 Vandans, Rätikonstraße 23 8. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2009 9. Stellungnahmen zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 b) ein Gesetz über eine Änderung des Bestattungsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes 10. Berichte und Allfälliges Bevor in die Tagesordnung eingegangen wird, ersucht der Bürgermeister Burkhard Wachter um ein stilles Gedenken an den ehemaligen Gemeindevertreter Eugen Schoder, der am 13. Juli 2009 verstorben ist. Eugen Schoder, so Bürgermeister Burkhard Wachter in seinem kurzen Nachruf, habe sich nicht nur der Kommunalpolitik verpflichtet gefühlt, sondern dem Vereinswesen insgesamt. Von 1947 bis 1949 sei Eugen Schoder deshalb auch als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Vandans tätig gewesen. Und auch für den Wintersportverein habe er sich verantwortlich gefühlt. Von 1936 bis 1939 sei Eugen Schoder dort als Obmann-Stellvertreter, von 1946 bis 1949 gar als Obmann tätig gewesen. Auch in sportlicher Hinsicht sei Eugen Schoder im wahrsten Sinne des Wortes eine „Kanone“ gewesen. Bei den legendären Vereinsmeisterschaften von der Alpe Lün in das Rellstal sei Eugen Schoder im Jahre 1935 Vereinsmeister, und zwar in der Disziplin Schi alpin, geworden. Sowohl in der Gemeindevertretung als auch in der Freiwilligen Feuerwehr habe Eugen Schoder sein Ehrgeiz, seine Geradlinigkeit, seine Weltoffenheit und seine Menschlichkeit ausgezeichnet bzw. ihm Achtung und Anerkennung gebracht. Nie habe er das eigene Interesse im Auge gehabt, sondern stets das Wohl des Ganzen. Es sei ihm deshalb immer selbstverständlich gewesen, seine Mittel, seine Kenntnisse und seine Möglichkeiten für alle, also die Allgemeinheit oder die Dorfgemeinschaft im Ganzen, einzusetzen. Für seinen unermüdlichen Einsatz werde ihm die Gemeinde Vandans über den Tod hinaus dankbar bleiben und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2009 Die Niederschrift über die 46. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2009, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung nachstehender Korrektur einstimmig genehmigt: Punkt 11., 3. Absatz: Über Ersuchen des Bürgermeister ergreift sodann Peter Schapler das Wort. Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses gibt dieser dann zu verstehen, dass es bei der Prüfung selber keine außergewöhnlichen Beanstandungen gegeben habe. Bereits im Jahre 2008, nachzulesen im Prüfbericht vom 25. Juni 2008, habe der Prüfungsausschuss empfohlen, die Versicherungspolizzen wieder einmal durch einen -2- Versicherungsmakler überprüfen zu lassen. Dieser Empfehlung des Prüfungsausschusses sei zwar entsprochen worden, leider sei es aber bis heute zu keinen Änderungen bzw. Anpassungen der diversen Versicherungspolizzen gekommen. Auch sei festgestellt worden, .... Daniel Ladner, Leo Brugger, Hans Bleiner, Karl-Heinz Thaler und Hubert Schreiber nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 18. Juni 2009 nicht anwesend waren. 2. Entscheidung zum Ansuchen von Bernhard Wagner und Klaudia Zugg, beide: 6700 Bludenz, St. Annastraße 8d, um Genehmigung zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans In aller Kürze erläutert der Vorsitzende das gegenständliche Ansuchen und erörtert die Situation der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bereich. Ohne Diskussion stimmen sodann die Anwesenden dem vorliegenden Antrag zum Anschluss an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Vandans zu. Die Zustimmung selber erfolgt ausdrücklich unter den Bedingungen der derzeit geltenden Wasserleitungs- und Gebührenverordnung. 3. Entscheidung zum Antrag von Richard Zambra, 6773 Vandans, Obere Venserstraße 69, auf Einleitung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 42 Raumplanungsgesetz Vorab bringt der Vorsitzende das von Richard Zambra am 18. Juni 2009 an die Gemeindevertretung gerichtete Schreiben zur Verlesung. In diesem Schreiben gibt der Antragsteller zu verstehen, dass er unter anderem Eigentümer des Grundstückes Nr. 1913 mit einer Größe von 860 m² sei. Das gegenständliche Grundstück habe eine durchschnittliche Breite von zirka 8.00 m. Eine Bebauung des Grundstückes sei in der jetzigen Form nicht möglich. Gemäß § 42 Abs. 1 des genannten Gesetzes stelle er daher einen Antrag auf Einleitung eines Umlegungsverfahren. § 41 des Raumplanungsgesetzes sehe nämlich vor, dass sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke zur Neugestaltung von Siedlungsgebieten in der Weise neu geordnet werden können, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche und sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen (Umlegung). Am 23. Juni 2009, so neuerlich der Bürgermeister, habe er dem vom beantragten „Umlegungsverfahren“ betroffenen Grundeigentümer, nämlich Herrn Leonhard Ammann, Garnasweg 2, eine Kopie des besagten Antrages zukommen lassen und zwar mit der Bitte um eine gelegentliche Stellungnahme. Bereits am 24. Juni 2009, so weiters der Vorsitzende, habe sich Herr Leonhard Ammann telefonisch gemeldet. Im gegenständlichen Telefongespräch habe Leonhard Ammann dem Vorsitzenden unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass es in dieser Angelegenheit kein Gespräch geben werde. Vor einigen Jahren habe er (Leonhard Ammann) Richard Zambra einen Grundtausch angeboten. Damals habe Richard Zambra sein Angebot abgelehnt. Heute lehne er einen Tausch bzw. eine Umlegung ab. Im Übrigen habe er das Gefühl, dass der Antragsteller aus einem Grundstück, das in Wirklichkeit nichts Wert sei, Kapital schlagen wolle. Er bitte die Gemeinde um Verständnis, wenn er in dieser Sache derart kompromisslos sei. Gegen einen Beschluss der Gemeinde auf Einleitung eines Umlegungsverfahrens werde er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. In mehreren Wortmeldungen bringen die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge zum Ausdruck, dass ein Umlegungsverfahren, wie vom Antragsteller beantragt, nur dann eingeleitet werden soll, wenn von allen betroffenen Grundeigentümern eine Zustimmung dafür vorliegt. Keinesfalls solle ein solches nur auf Antrag eines einzigen -3- Grundeigentümers eingeleitet werden. Auch solle nicht gegen den Willen eines betroffenen Grundeigentümers ein solches Umlegungsverfahren eingeleitet werden. Schließlich gebe es auch noch ein Grundrecht des Grundeigentümers, das respektiert werden müsse. Im vorliegenden Fall sei offenkundig, dass der Vorteil einer solchen Grundumlegung bei Richard Zambra ungleich größer sei als bei Leonhard Ammann. Der Einleitung eines Umlegungsvefahrens, wie von Richard Zambra beantragt, könne also nur zugestimmt werden, wenn eine solche auch von Leonhard Ammann gewünscht werde. Auf Ersuchen einiger Anwesender erklärt sich Bürgermeister Burkhard Wachter bereit, um ein gemeinsames Gespräch mit den Grundbesitzern Richard Zambra und Leonhard Ammann bemüht zu sein und diesem, so zu sagen als Mediator, beizuwohnen. Rupert Platzer schließt sich in seiner Wortmeldung den grundsätzlichen Bedenken der Vorredner an. Einem nur einseitigen Antrag auf Einleitung eines Umlegungsverfahrens könne er beim besten Willen nicht zustimmen. Auch er plädiere für ein gemeinsames Gespräch mit den betroffenen Grundeigentümern Richard Zambra und Leonhard Ammann. Ziel in diesem Gespräch müsse sein, eine für beide Parteien zufrieden stellende Lösung zu finden. Einem allfälligen Antrag, nämlich zum vorliegenden Begehren heute keine Entscheidung zu treffen, könne er jedenfalls zustimmen. Eine solche solle erst dann getroffen werden, wenn ein solches gemeinsames Gespräch stattgefunden habe. In der Folge sprechen sich alle Anwesenden für eine Vertagung der Entscheidung aus. So schnell wie möglich solle der Bürgermeister um ein gemeinsames Gespräch in dieser Angelegenheit bemüht sein. Vielleicht gelinge es eine Variante zu finden, der Leonhard Ammann als Eigentümer der Grundstücke Nr. 1912 und 1787 auch zustimmen könne. Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag soll jedenfalls erst getroffen werden, wenn es ein solches gemeinsames Gespräch zwischen den vom Umlegungsverfahren betroffenen Parteien gegeben habe. 4. Entscheidung zum Antrag von Christian Klinger, Vandans, Anton-Bitschnau-Straße 7, auf käufliche Überlassung von zirka 37 m² aus dem Grundstück 73/4 Bürgermeister Burkhard Wachter bringt das Ansuchen von Christian und Peter Klinger zur Verlesung. Diesem zufolge ersuchen Christian Klinger als Eigentümer des Grundstückes Nr. 73/1 sowie Peter und Luzia Klinger als Eigentümer des Grundstückes Nr. 73/9 um Verkauf einer kleinen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 73/4, das sich im Eigentum der Gemeinde Vandans befindet. Begründet wird der vorliegende Antrag damit, dass die Grundstücksgrenze zwischen dem Grundstück Nr. 73/4 einerseits und den Grundstücken Nr. 73/9 und Nr. 73/1 andererseits, nicht in einer „Geraden“ verläuft. Beim Grenzpunkt mit der Nummer 7358 mache der Grenzverlauf einen leichten Knick. Weil nahe liegend sei, dass die bestehende Urnenwand irgend wann einmal in der „Geraden“ verlängert werde, ergebe sich zu den Grundstücken Nr. 73/9 und 73/1 eine kleine Restfläche. Und diese wolle man schon jetzt käuflich erwerben. Vor Eröffnung der allgemeinen Diskussion gibt der Bürgermeister bereits zu verstehen, dass seiner Auffassung nach dem vorliegenden Ansuchen stattgegeben werden soll. Im Prinzip spreche nichts dagegen, diese von einem geraden Grenzverlauf abweichende Teilfläche an die beiden angrenzenden Grundeigentümer zu verkaufen. Seiner Meinung nach gebe es in diesem Zusammenhang zwei Forderungen der Gemeinde, die von den Käufern akzeptiert werden müssen. Die erste Forderung bestehe darin, dass der späteren Errichtung einer Urnenwand im Bereich des Grundstückes Nr. 73/1 bedingungslos zugestimmt werden müsse, auch wenn diese ohne Einhaltung eines Bauabstandes direkt an der Grundstücksgrenze zur Errichtung gelange. Die zweite Forderung bestehe im Akzeptieren eines angemessenen Kaufpreises. In mehreren Wortmeldungen bringen die Anwesenden in der Folge zum Ausdruck, dass dem vorliegenden Antrag unter den vom Bürgermeister geäußerten Bedingungen zuge-4- stimmt werden kann. Einstimmig sprechen sich sodann die Anwesenden auf Antrag des Vorsitzenden für nachstehende Erledigung aus: a) Dem vorliegenden Antrag von Christian Klinger einerseits bzw. Peter und Luzia Klinger andererseits um Verkauf einer kleinen Telfläche aus dem Grundstück Nr. 73/4 wird zugestimmt. b) Der Kaufpreis wird mit 100, 00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. c) Sämtliche aus dem Verkauf dieser Teilfläche resultierenden Unkosten (Vertrags-, Vermessungs- und Verbücherungskosten etc.) haben die Käufer alleinig zu tragen. d) Außerdem haben die Käufer im Kaufvertrag eine „privatrechtliche Vereinbarung“ zu akzeptieren, wonach der Errichtung einer weiteren Urnenwand, und zwar entlang des Grundstückes Nr. 73/1, bedingungslos zugestimmt wird, auch wenn diese ohne Einhaltung eines Bauabstandes direkt an der Grundstücksgrenze zur Errichtung gelangt. e) In der Sitzung am 30. April 2009 wurde einem Antrag auf Zulassung einer Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Bauabstand zugestimmt. Diese Zustimmung soll sich nun auf die neue Grundstücksgrenze beziehen. Abschließend bringen alle Anwesenden zum Ausdruck, dass die gegenständliche Zustimmung der Gemeindevertretung ihre Gültigkeit verliert, wenn das vereinbarte Rechtsgeschäft nicht bis längstens 31. Dezember 2010 im Grundbuch zur Eintragung gelangt. Wegen Befangenheit nimmt Luzia Klinger weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. 5. Stellungnahme zum Antrag der Pfarre Vandans um Gewährung eines Kostenbeitrages zur Sanierung der Pfarrkirche im Jahre 2010 Dem vorliegenden Antrag zufolge, so der Bürgermeister einleitend, beabsichtige die Pfarre im nächsten Jahr eine Generalsanierung der Pfarrkirche. Diese sei nun fast 50 Jahre alt. Die vielen Jahre seien an der Bausubstanz nicht spurlos vorbeigegangen. Dem Vernehmen nach habe man seitens der Pfarre nachstehende Sanierungsarbeiten ins Auge gefasst:            Neueindeckung des Daches Einbau zweier Dachfenster Neuerrichtung einer Dachentlüftung Einbau einer neuen Eingangstüre zur Unterkirche Einbau eines Holzbodens unter die Kirchenbänke Umbau der Kinderbänke Erneuerung der Beleuchtungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Sanierung bzw. Erneuerung der Toilettenanlagen Ausmalen vom Innenraum der Kirche Sonstiges Der finanzielle Aufwand für all diese Arbeiten, so neuerlich der Vorsitzende, sei mit zirka 400.000 Euro errechnet worden. Für sehr viele Arbeiten gebe es bereits verbindliche Kostenvoranschläge. Weil diese enorme Summe von der Pfarre nicht alleinig aufgebracht werden könne, ersuche man um einen Kostenbeitrag der Gemeinde und dessen Berücksichtigung im Voranschlag für das Jahr 2010. Sodann erinnert der Bürgermeister an verschiedene Bauvorhaben der Pfarre in den letzten Jahrzehnten. Bei mehr oder weniger allen Bauvorhaben habe sich auch immer die Gemeinde finanziell beteiligt, wobei die Beteiligung aber unterschiedlich hoch gewesen sei. Bei der Innensanierung des Pfarrhofes im Jahre 1990 bzw. der Außensanierung im -5- Jahre 1992 habe sich die Gemeinde zum Beispiel (nach Abzug der Landesförderung) mit einem Anteil von 33, 3 % beteiligt. Die damaligen Kosten der Pfarrhofsanierung seien mit zirka 140.000 Euro allerdings deutlich unter den jetzt für die Sanierung der Pfarrkirche veranschlagten Kosten gelegen. Um möglichen Spekulationen vorzubeugen plädiere er dafür, von der Pfarre noch weitere Unterlagen anzufordern. Für eine seriöse Diskussion müsse man wissen, mit welchen tatsächlichen Kosten gerechnet werden müsse, wer alles Baukostenzuschüsse leiste und welchen Betrag die Pfarre von sich aufzubringen gedenke. Erst wenn es Antworten auf diese Fragen gebe, solle eine verbindliche Entscheidung der Gemeindevertretung zum vorliegenden Förderungsansuchen getroffen werden. Dass die Gemeinde jedenfalls einen angemessenen Baukostenzuschuss leisten soll, stehe für ihn außer Diskussion. Norbert Sartori äußert in seiner Wortmeldung die Überlegung, diese Generalsanierung eventuell in mehreren Etappen zu realisieren. Diese enorme Summe unter Einem aufzubringen, werde vermutlich schwierig. Wenn sich hingegen das Sanierungsprojekt über mehrere Jahre erstrecke, werde es vermutlich leichter, die dafür notwendigen Geldmittel bzw. Förderbeiträge aufzubringen. Mag. Beatrice Pfeifer gibt ihrerseits zu verstehen, dass die Pfarrkirche vermutlich als Ganzes unter Denkmalschutz stehe. Sie plädiere deshalb dafür, das Ausmaß der Sanierung, der endgültige Umfang bzw. überhaupt jede geplante Maßnahme rechtzeitig mit dem Bundesdenkmalamt abzuklären. Gerade wenn vom Denkmalamt auch die Gewährung eines Förderbeitrages erwartet werde, sei die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit diesen von besonderer Bedeutung. Florentin Salgeber appelliert an die Pfarre, bei der Suche nach Spendern und anderen Förderungsgebern nicht „zimperlich“ zu sein. Auch stehe für ihn außer Diskussion, dass die Pfarre selber ebenfalls einen namhaften Baukostenzuschuss aufbringen müsse. Die Gemeinde, so jedenfalls seine Meinung, solle nur dann einen Baukostenzuschuss leisten, wenn es trotz allen Bemühungen und Eigeninitiativen noch immer einen Fehlbetrag gebe. Auch Rupert Platzer gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass die Pfarre bemüht sein müsse, einen möglichst hohen Anteil dieser Sanierungskosten aus Eigenem aufzubringen. Auch die Gemeinde müsse von Zeit zu Zeit Grundstücke verkaufen, um das eine oder andere Bauvorhaben finanzieren zu können. Auch die Pfarre verfüge über ein entsprechendes Grundvermögen. Seiner Meinung nach lege man in guten Zeit solche Grundreserven an, um in schlechten auf diese zurückgreifen zu können. Auch Inge Dobler spricht sich dafür aus, eine definitive Finanzierungszusage erst dann zu treffen, wenn einige wichtige Fragen wie zum Beispiel „Liegt bereits eine Zustimmung des Bundesdenkmalamtes zu den geplanten Sanierungsarbeiten vor?“ oder „Welche Baumaßnahmen werden vom Land Vorarlberg gefördert und welche nicht?“ abgeklärt sind. Diese Fragen seien von elementarer Bedeutung. Erst wenn es Antworten auf diese und andere Fragen gebe, solle die Gemeindevertretung eine verbindliche Entscheidung treffen. All diesen Wortmeldungen kann sich auch DI Alois Kegele anschließen. Erst wenn es Antworten auf diese vielen Fragen gebe, solle die Gemeindevertretung eine Entscheidung zum vorliegenden Ansuchen treffen. Dass sich die Gemeinde ganz generell an der Finanzierung dieser Sanierungskosten beteilige, stehe auch für ihn außer Diskussion. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge für die Gewährung eines Kostenbeitrages aus. In welchem Ausmaß sich die Gemeinde letztlich an den beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen beteilige solle allerdings erst dann entschieden werden, wenn eine verbindliche Kostenzusammenstellung bzw. alle Förderzusagen vorliegen. -6- 6. Errichtung der „Forststraße Dielerwald“: Entscheidung zum Antrag der Hildegard Behrens, 6773 Vandans, Gaualangaweg 17, um finanzielle Mitbeteiligung Schon seit Monaten, so der Bürgermeister einleitend, bemühe sich Hildegard Behrens um die Bewilligung zum Bau der Forststraße „Dielerwald“, mit der auch ihr Wohnhaus „Gaualangaweg 17“ erschlossen würde. Nebst mehrerer Ortsaugenscheine habe es auch schon eine Vielzahl von Gesprächen in dieser Angelegenheit gegeben. Das Interesse an dieser Forststraße beschränke sich leider nur auf ganz wenige. Am 03. Juli 2009 sei nun im Gemeindeamt ein Schreiben von Frau Hildegard Behrens eingelangt. In diesem ersuche Sie um eine verbindliche Zustimmung zur notwendigen Grundinanspruchnahme bzw. eine Bekundung des Interessens an der Errichtung dieser Forststraße. Für ihn, so neuerlich der Vorsitzende, stehe das Interesse an der Errichtung dieser Forststraße außer Diskussion. Erstens stelle diese Forststraße eine sinnvolle „Basiserschließung“ dar, zweitens bringe jede Erschließung auch eine nicht unerhebliche Wertsteigerung der in diesem Einzugsbereich gelegenen Liegenschaften mit sich. Aus Sicht der Gemeinde könne er auch das Bemühen der Antragstellerin, nämlich ihr Wohnhaus mit einer Weganlage zu erschließen, nur unterstützen. Die Gemeinde habe sich auch in der Vergangenheit bemüht, die Schaffung von „Hoferschließungen etc.“ zu unterstützen, wo immer dies möglich gewesen sei. Er plädiere deshalb dafür, der Antragstellerin die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 1101 zu genehmigen und den auf die Gemeinde entfallenden Baukostenanteil zu übernehmen. Bei den laufenden Erhaltungskosten vertrete er allerdings die Auffassung, dass diese zur Gänze die Antragstellerin, Frau Hildegard Behrens, tragen müsse. Florentin Salgeber ersucht um Auskunft, von wem es bis dato verbindliche Zusagen zur Errichtung dieser Forststraße gebe. In seiner Antwort macht der Bürgermeister neuerlich deutlich, dass sich das Interesse an der Errichtung dieser Weganlage auf nur ganz wenige beschränke. Nebst der Antragstellerin selber gebe lediglich Absichtserklärungen der Gemeinde und der Agrargemeinschaft Vandans. Leo Brugger vertritt die Auffassung, dass das Wohnhaus „Gaualangaweg 17“ auch über eine kürzere Weganlage erschlossen werden könnte, zum Beispiel direkt über die Grundstücke Nr. 1041/2 und Nr. 1039. Das vorliegende Projekt komme einem großen Umweg gleich. Eine direkte Erschließung des Wohnhauses „Gaualangaweg 17“, so der Bürgermeister in seiner Antwort, sei von den Sachverständigen aus mehreren Gründen abgelehnt worden. Ganz massive Bedenken habe es vom Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz gegeben. Über Ersuchen des Bürgermeister ergreift sodann Florian Küng das Wort. In seiner Funktion als Obmann der Agrargemeinschaft Vandans wolle er deponieren, dass das Interesse der Agrargemeinschaft Vandans an der Errichtung dieser Forststraße nicht besonders groß sei. Die in diesem Bereich gelegenen Liegenschaften der Agrargemeinschaft Vandans seien schon jetzt ausreichend erschlossen. Trotzdem spreche sich die Agrargemeinschaft Vandans nicht gegen die Errichtung dieser Forststraße aus. Auch gebe es klare Absichtserklärungen der Agrargemeinschaft, den notwendigen Grundinanspruchnahmen zuzustimmen. Eine Beteiligung an den Bau- und Erhaltungskosten könne er sich hingegen nicht vorstellen. Dass die Gemeinde das gegenständliche Projekt ebenfalls unterstütze, sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass sich der Finanzierungsanteil der Gemeinde erhöhen könnte, wenn es letztlich nur ganz wenige Interessenten gebe. -7- Rupert Platzer gibt zu verstehen, dass Bertram und Armin Wachter Eigentümer mehrerer Liegenschaften im Nahbereich dieser geplanten Weganlage seien. Von diesen habe er gehört, dass es eventuell ein späteres Interesse am weiteren Ausbau dieser Weganlage gebe. Eine solche Erweiterung werde von Frau Hildegard Behrens aber abgelehnt. Dies insbesondere dann, wenn die Erweiterung im Nahbereich ihres Wohnhauses zur Ausführung gelange. Luzia Klinger macht ihrerseits deutlich, dass es heute in erster Linie um eine Zustimmung zur notwendigen Grundinanspruchnahme und eine generelle Bekundung des Interesses an der Errichtung dieser Forststraße gehe. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müsse es für diese Weganlage mindestens 3 konkrete Interessenten geben. Für die Antragstellerin sei daher in erster Linie von Bedeutung, ob die Gemeinde konkretes Interesse an der besagten Weganlage habe oder nicht. Ob und in welchem Ausmaß die Gemeinde sich am Bau bzw. an der Erhaltung dieser Weganlage beteilige, müsse nicht heute entschieden werden. Auch DI Alois Kegele spricht sich in seiner Wortmeldung dafür aus, der Antragstellerin eine Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Liegenschaft Nr. 1101 zum Bau der erwähnten Forststraße zu gestatten. Auch eine Beteiligung an den Baukosten sei für ihn vorstellbar, nicht jedoch eine Beteiligung an den Erhaltungskosten. Der Bürgermeister beantwortet in der Folge noch einige Fragen grundsätzlicher Natur. Sodann sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung mit 22 : 1 (Gegenstimme: Rupert Platzer) für eine Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks Nr. 1101 (zirka 15 Laufmeter) und eine generelle Beteiligung an den Baukosten zur Errichtung der Forststraße „Dielerwald“ aus. 7. Verpachtung der Grundstücke Nr. 136/1, Nr. 136/2, Nr. .46/2 und Nr. .46/2 (Anwesen Zögernitz) sowie der Grundstücke Nr. 1248, Nr. 1249/1 und Nr. 1249/9 (Anwesen Schapler/Maier/Mostböck) an Bertram Wachter, 6773 Vandans, Rätikonstraße 23 Kurz und bündig informiert der Bürgermeister, dass beide Liegenschaften schon seit Jahren vom Landwirt Bertram Wachter bewirtschaftet werden. Weder mit den Vorbesitzern noch mit der Gemeinde gebe es aber schriftliche Pachtverträge. Damit alles seine Ordnung habe, plädiere er für den Abschluss zweier separater Pachtverträge mit dem Bewirtschafter. Wenn alle Rechte und Pflichten klar geregelt seien, gebe es hoffentlich keine Probleme. Er habe sich daher erlaubt, zwei Entwürfe auszuarbeiten und den Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Prüfung zukommen zu lassen. Ohne Wortmeldungen sprechen sich in der Folge die Anwesenden für die weitere Verpachtung der beiden Anwesen an den Landwirt Bertram Wachter aus und genehmigen den Abschluss zweier Pachtverträge. Den beiden Pachtverträgen soll ein wertgesicherter Pachtzins von 100, 00 Euro pro Hektar zugrunde liegen. Das Pachtverhältnis soll am 01. August 2009 beginnen und soll, wie im Vertragsentwurf angeführt, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Wie unter Punkt III des Vertragsentwurfes vorgesehen, soll das Pachtverhältnis jederzeit von beiden Seiten – und zwar ohne Angabe von Gründen – zum Ende eines Pachtjahres gekündigt werden können. 8. Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2009 Gemäß § 52 Abs. 4 Gemeindegesetz, bringt Bgm. Burkhard Wachter seine am 02. Juli 2009 verfasste Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2009 zur Verlesung. -8- Ohne Einwände wird diese von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Peter Schapler plädiert in diesem Zusammenhang für einen Anruf des Bürgermeisters bei Herrn Harald König von der Hypo-Versicherungsmakler GmbH, Bludenz. Dieser habe nämlich im vergangenen Jahr über Ersuchen der Gemeinde alle bestehenden Versicherungspolizzen einer Überprüfung unterzogen. Ob es dazu eine „Mängelliste“ gebe oder nicht, könne er nicht sagen. Auf jeden Fall warte dieser noch immer auf eine Antwort der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters. 09. Entscheidung zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend a) ein Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 b) ein Gesetz über die Änderung des Bestattungsgesetzes c) ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes Nach Erläuterung der wesentlichen Änderungen bzw. Gesetzesinhalte durch den Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmungen zu verlangen. 10. Berichte und Allfälliges Der Bürgermeister berichtet, dass  der erste Teil der Bauarbeiten im Bereich zwischen der „Sennereikreuzung“ und der „Mustergielbachbrücke“ rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Die Neugestaltung der Wegverbindung zwischen der „Tabak-Trafik Zwisler“ und dem Geschäft „Sport und Mode Wilhelmer“ verzögere sich leider etwas. Mit den diesbezüglichen Bauarbeiten werde erst am 17. August 2009 wieder begonnen. Die Fertigstellung sei spätestens am 11. September 2009 geplant.  das diesjährige Finale in der Tennis-Bundesliga erfreulicherweise wieder auf der Anlage des „Union Tennisclub Vandans“ gespielt werde. Voraussichtlich werde dieses am Freitag, dem 11.09., und am Samstag, dem 12.09.2009, gespielt.  es hinsichtlich der Errichtung einer neuen Brücke über die Ill (Ersatzbrücke für die gedeckte Holzbrücke) in der nächsten Woche eine beschränkte Ausschreibung geben werde. Der Baubeginn sei auf Montag, den 05. Oktober 2009, fixiert worden.  im Kindergarten Vandans im Kindergartenjahr 2009/2010 voraussichtlich 60 Kinder in 3 Gruppen betreut werden.  er Günter Fritz noch eine Antwort betreffend Sanierung der Böschisstraße schuldig sei. Derzeit sei Bauamtsleiter Jürgen Atzmüller damit beschäftigt, das Ausmaß der Schäden und die Kosten der darauf resultierenden Schäden zu erheben. Wenn dies geschehen sei, werde man einen Aufteilungsschlüssel zwischen dem Abwasserverband, der Gemeinde Vandans und der Montafonerbahn AG finden müsse. Erst wenn es diesen gebe, werde man die notwendigen Sanierungen in Angriff nehmen können.  es am 15. Juli 2009 ein neuerliches Gespräch mit Landesrätin Dr. Grete Schmid, den Montafoner Bürgermeistern, Klaus Müller von der St. Anna-Hilfe und Dir. Dr. Thomas Bock von der Volksbank Rankweil betreffend den Erwerb des „privaten Seniorenheimes Schmidt“ gegeben habe. Leider habe es hinsichtlich des Kaufpreises noch keine wirkliche Annäherung gegeben. Als Alternative zum angebotenen Kauf durch -9- die Gemeinde Vandans habe die Volksbank Rankweil die Einräumung eines Baurechtes ins Spiel gebracht. Zu dieser neuen Überlegung habe es seinerseits aber keine Äußerung gegeben. Er plädiere dafür, in der kommenden Woche nochmals eine Sitzung der Gemeindevertretung einzuberufen und diese Thematik nochmals zu beraten. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Mag. Beatrice Pfeifer: Wieso haben sich die Arbeiten im Bereich zwischen der „Sennereikreuzung“ und der „Mustergielbachbrücke“ derart verzögert. Fast alle Vorplätze in diesem Bereich mussten an das neue Straßenniveau angeglichen werden. Wer hat diese Mehrkosten letztlich zu tragen? Antwort des Bürgermeisters: Die Sanierung der Mustergielbachbrücke musste aufwendiger erfolgen, als ursprünglich geplant. Bedingt durch einen notwendigen „Aufbeton“ ergab sich bei der Fahrbahn gegenüber dem ursprünglichen Zustand ein Auf von + 27 cm. Sowohl das Niveau der Dorfstraße als auch die angrenzenden Vorplätze mussten gezwungenermaßen auf diese neue Höhe angeglichen werden. Die daraus resultierenden Kosten hat ausschließlich die Gemeinde zu tragen. DI Alois Kegele: Dass die Qualität der Brücke schlechter war als angenommen, konnte nicht vorher gesehen werden. Die Bauarbeiten selber wurden meiner Meinung nach aber zügig ausgeführt. Die Angleichung der Vorplätze ist optimal erfolgt. Soviel ich weiß, gibt es bei den Betroffenen nur Zufriedenheit. Hubert Schreiber: Auf der linken Seite vor der Mustergielbachbrücke ist ein Übergabeschacht errichtet worden. Sollen in diesem Übergabeschacht auch die künftigen Pumpen zur Druckerhöhung montiert werden? Antwort des Bürgermeisters: Ja, weil in diesem Schacht die Pumpen zur Druckerhöhung montiert werden sollen, ist dieser in dieser Größe errichtet worden. Rupert Platzer: In der letzten Sitzung plädierte ich für Materialentnahmen aus dem Vensertobel. Dabei wurde mir zugesichert, dass die Firma Kessler aus Nenzing in absehbarer Zeit dort Material entnehmen wird. In den letzten Tagen habe ich feststellen müssen, dass die Firma Kessler tatsächlich einiges Material entnommen hat. Leider hat die Materialentnahme aber nicht im Gerinne selber, sondern in einem an das Gerinne angrenzenden Bereich stattgefunden. Antwort des Bürgermeisters: Wo das Material jetzt tatsächlich entnommen worden ist, kann ich nicht sagen. Letztlich geschieht dies immer über Anweisung der Wildbach- und Lawinenverbauung. Von dieser bin ich in Kenntnis gesetzt worden, dass die Firma Kessler zuletzt angewiesen worden ist, bis auf Weiteres Material aus dem Mustergielbach zu entnehmen. Angeblich ist dort die Notwendigkeit noch größer wie beim Vensertobel. Karl-Heinz Thaler: Bei den Ortseinfahrten sind einige der Ortstafel verschmiert. Wenn diese Schmierereien nicht entfernt werden können, sollten die Tafeln erneuert werden. Übrigens sind von den Schmierereien auch die Hinweisschilder, mit denen auf unsere Partnerschaft zur Stadt Heitersheim hingewiesen wird, betroffen. Antwort des Bürgermeisters: Ich werde die Bediensteten des Bauhofes anweisen, die besagten Schmierereien zu entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, werden wir neue Tafeln bestellen. DI Alois Kegele: Wenn ohnehin neue Tafeln bestellt werden, sollten auch jene, die auf die Gottesdienste in der Pfarrgemeinde hinweisen, erneuert werden. Diese sind nämlich nicht mehr auf dem neuesten Stand. - 10 - Antwort des Bürgermeisters: Zusammen mit anderen Hinweisschildern habe ich bereits 2 Tafeln, mit denen auf die Gottesdienste in der Pfarrgemeinde hingewiesen wird, mitbestellt. Ich glaube, dass diese bereits geliefert worden sind. Karl-Heinz Thaler: Entlang des Gaualangaweges ist eine Wasserleitung verlegt worden. Wurde in diesem Zusammenhang auch eine Straßenbeleuchtungsanlage montiert? Antwort des Bürgermeisters: Nein, die Straßenbeleuchtungsanlage war in diesem Bereich bereits vorhanden. Neu dazu gekommen ist eine gezielte Ableitung der Straßenwässer. Peter Schapler: Immer wieder stelle ich fest, dass Hecken, die entlang von öffentlichen Gemeindestraßen gepflanzt worden sind, nicht im notwendigen Maße zurück geschnitten werden. Die Verkehrssicherheit wird dadurch vielfach massiv beeinträchtigt. Ist es möglich, diesen Missstand in der nächsten Ausgaben der „Amtlichen Mitteilungen“ anzuprangern? Antwort des Bürgermeisters: Es spricht absolut nichts dagegen. Die Besitzer dieser Hecken sind sich ihrer Verantwortung vielfach nicht bewusst. Im Übrigen gibt es eine klare gesetzliche Regelung, wie dieses Zurückschneiden der Hecken regelt. Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: Eveline Breuß Burkhard Wachter, Bgm. - 11 -