19931118_GVE042

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:57
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1993-11-18
Erscheinungsdatum 1993-11-18
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 18. November 1993 Niederschrift aufgenommen am 18. November 1993 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 42. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. November 1993 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Kurt Greber, GV Inge Dobler, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Ing. Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal, GV Elmar Kasper sowie die Ersatzleute Karin Ganahl und Leonhard Ammann. Entschuldigt: GR Josef Tschofen und GV Gerhard Stampfer Schriftführer: GemSekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung vom 21. Oktober 1993 2. Entscheidung zum Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes durch den Stand Montafon/Forstfonds 3. Genehmigung einer neuerlichen Haftungserklärung bis zu einem Darlehensanteil von S 4.021.000, -- im Rahmen des Abwasserverbandes Montafon (Verbandssammler Außermontafon) 4. Genehmigung einer Darlehensaufnahme in Höhe von S 23.000.000, -- zur Finanzierung der aus dem Ausbau der Ortskanalisation, Bauabschnitt 03, resultierenden Kosten 5. Genehmigung einer Neufassung des § 1 Abs. 2 der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfall Wirtschaft und Umweltschutz 6. Ansuchen von Karl Dietrich und Mitbesitzer um Kauf von 39 m2 aus dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 111/2 sowie von Hildegard Mair, Vandans, um Kauf der restlichen 3 m2 aus der vorerwähnten Liegenschaft 7. Ansuchen der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans um Refundierung der anläßlich der 2. Montafoner Handwerksausstellung aufgelaufenen Vergnügungssteuer 8. Berichte und Allfälliges -29. Genehmigung zur Übernahme eines 7.5%igen Interessentenbeitrages zur notwendigen Räumung im Vensertobel und der Ill nach dem Murenabgang am 8. August 1993 Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. Oktober 1993, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. In der Folge bringt der Vorsitzende in groben Umrissen die Übertragung des Tonbandprotokolls mit der Wortmeldung von GV Dr. Gernot Hämmerle zu Punkt 9. der Sitzung vom 16. September 1993 den Anwesenden zur Kenntnis. Der Angesprochene bringt seinerseits daraufhin zum Ausdruck, daß er in nunmehriger Kenntnis seiner damaligen Wortmeldung der Formulierung in der Niederschrift über die besagte Sitzung der Gemeindevertretung zustimme. Auch die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung schließen sich sodann der vorgenommenen Protokollierung an und genehmigen auch diese Passage einstimmig. 2. Anhand der vorliegenden Planunterlagen sowie dem vorgelegten Finanzierungskonzept erörtert der Bürgermeister den nunmehr zur Entscheidung anstehenden Neubau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes. Gegenüber dem Vorprojekt weise das nunmehrige Vorhaben eine um 1270 Kubikmeter verminderte Kubatur aus. Auf Grund der neuen Berechnungen durch das Architekturbüro belaufe sich der Gesamtaufwand inklusive aller Nebenkosten und der Einrichtung auf nunmehr 25 Millionen Schilling und liege damit rund 8.5 Millionen Schilling oder ca. 25% unter jenen des Vorprojektes. Insgesamt müsse also festgestellt werden, daß den Forderungen der Gemeinden auf Reduktion und "Abspeckung" weitestgehend entsprochen worden sei. Das Projekt lasse nunmehr eine zweckmäßige und den Erfordernissen angepaßte Größenordnung erkennen und könne in diesem Ausmaß durchaus vertreten werden. Auch das erarbeitete Finanzierungskonzept beinhalte für die Gemeinden annehmbare Bedingungen, auch wenn sich die finanzielle Situation der Gemeinden hinkünftig alles andere als rosig darstellen werde. Nachdem über die Notwendigkeit des Neubaues grundsätzlich Übereinstimmung besteht, genehmigen die Anwesenden in der Folge einstimmig die geplante Baumaßnahme und den daraus resultierenden Finanzierungsanteil der Gemeinde Vandans. Hinsichtlich der gewählten Architektur, insbesondere der Dachkonstruktion, ergibt sich in weiterer Folge eine rege Diskussion. Mehrere Anwesende bringen in ihren Wortmeldungen zum Ausdruck, daß die gewählte Dachform einer bodenständigen Lösung widerspreche und abgesehen vom ortsbildnerischen Aspekt auch hinsichtlich der Instandhaltung des Gebäudes nicht unbeträchtliche Nachteile nach sich ziehe. GR Gottfried Schapler regt in diesem Zusammenhange mit dem soeben mitbeschlossenen Neubau an, auch das interne Aufteilungsverhältnis Stand Montafon-Forstfond-Abwasserverband einer Überprüfung zu unterziehen. 3. Der Bürgermeister informiert, daß der Verbandssammler Außermontafon mit förderungsfähigen Gesamtkosten von S 50.581.672, -- abgerechnet worden sei. Damit liege die Endabrechnung um S 3.581.672, -- über der seinerzeitigen Kostenschätzung. Aus den vorliegenden Gesamtkosten errechne sich nunmehr ein Förderungsdarlehen in Höhe von S 35.407.000, --. -3- Um die gemäß Förderungsrichtlinien 1985 für die Rückzahlung des Darlehens bereits gewährte Laufzeitverlängerung auf 80 Halbjahre aufrechterhalten zu können, werde von der Kommunal-Kredit AG die Vorlage neuer Haftungserklärungen, angepaßt der neuen Darlehenssumme, verlangt. Auf die Gemeinde Vandans entfalle unter Berücksichtigung eines Anteiles von 11 , 355% ein Darlehensanteil in Höhe von S 4.020.000, --, wobei die im Jahre 1985 laut damaliger Zusicherung übernommenen Haftungen gegenstandslos werden. Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung daraufhin die gegenständliche Haftungsübernahme und verpflichtet sich zur Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB bis zu einem Darlehensanteil von 4.020.000, -- S. 4. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß zur Finanzierung der im Bauabschnitt 03 anfallenden Kanalbauarbeiten eine Darlehensaufnahme in der Größenordnung von 23 Millionen Schilling erforderlich werde. Aus diesem Grunde habe man bei insgesamt 4 Geldinstituten Darlehensangebote eingeholt und diese zur Prüfung und Gegenüberstellung der Kontrollabteilung des Landes überlassen. Diese komme zu folgendem Ergebnis: "Unter Zugrundelegung der nunmehr vorliegenden Unterlagen empfiehlt die Kontrollabteilung wegen des Fixzinssatzes von 6.25% p.a. bis 30.6.1994, der billigsten Halbjahresrate von S 955.952, --, der günstigsten Gesamtbelastung von S 47.797.559, -- sowie des Umstandes, daß die Zinssätze bei der jeweiligen Anpassung nicht gerundet werden, die Darlehensaufnahme bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Filiale Schruns." Angesichts dieser von der Kontrollabteilung getroffenen Vergabeempfehlung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Annahme des von der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg, Filiale Schruns, vorgelegten Angebotes und billigt somit die gegenständliche Darlehensaufnahme. In diesem Zusammenhange genehmigt die Gemeindevertretung ferner die Annahme des von der Österreichischen Kommunalkredit AG vorgelegten Förderungsvertrages mit der Antragsnummer 9300046. 5. Anhand der vom Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz übermittelten Unterlagen berichtet der Bürgermeister über die am 29. September 1993 in der Verbandssammlung beschlossene Änderung des § 1 Abs. 2 der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz. Für die gegenständlichen Änderungen seien mehrere Gründe vorgelegen. Nach kurzer Diskussion wird der von der Verbandsversammlung am 29. September 1993 genehmigten Neufassung des § 1 Abs. 2 der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz einstimmig zugestimmt. GV Elmar Kasper regt in diesem Zusammenhange die Abhaltung einer Informationsveranstaltung mit Schwerpunkt "Verpackungsverordnung und Recycling" in Vandans an. Die derzeitige Informationsflut führe bei der Bevölkerung zu groben Verwirrungen. Es liege deshalb ohne Zweifel im Interesse der Betroffenen, eine entsprechende Information von Fachleuten zu erhalten. -46. Die von den beiden Antragstellern eingebrachten schriftlichen Ansuchen werden vom Bürgermeister verlesen. Anhand einer Teilungsurkunde präzisiert der Vorsitzende in der Folge die beiden Anträge und erläutert die von den Antragstellern geäußerten Überlegungen. Einstimmig genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung in der Folge den Verkauf von 39 m2 aus der Gp. 111/2 an Karl Dietrich und Mitbesitzer sowie von 3 m2 aus der vorerwähnten Liegenschaft an Hildegard Mair, alle Vandans. Die Genehmigung der Verkäufe erfolgt unter nachstehenden Bedingungen: a) Für die kaufsgegenständlichen Teilflächen ist ein Kaufpreis von S 750, -- pro Quadratmeter an die Gemeinde zu entrichten. b) Sämtliche Nebenkosten (Vermessung, Vertrag, Verbücherung etc.) sind zur Gänze von den Käufern zu tragen. c) Die Kaufpreissummen werden bei Unterfertigung des Vertrages zur Zahlung fällig. d) Soferne die Gemeinde Vandans bzw. das Öffentliche Gut die Erstellung eines Gehsteiges im Bereich dieser kaufsgegenständlichen Teilflächen beabsichtigt, haben die Käufer den hiefür erforderlichen Grund aus den vorerwähnten Teilflächen zu den üblichen Bedingungen an die Gemeinde abzutreten. 7. Das von der Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans am 5. November 1993 eingereichte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Die Antragsteller ersuchen darin um die Refundierung der aus Anlaß der 2. Montafoner Handwerksausstellung resultierenden Vergnügungssteuer in Höhe von S 25.923, --. Angesichts des derzeit geltenden Grundsatzbeschlusses genehmigt die Gemeindevertretung kurzerhand die Refundierung dieser vorerwähnten Vergnügungssteuer und zwar in voller Höhe. Die Genehmigung erfolgt einstimmig. GV Inge Dobler regt ihrerseits für die Zukunft eine Neuüberlegung dieses seinerzeitigen Grundsatzbeschlusses an. In Anbetracht der sich ständig verschlechternden Finanzsituation komme die Gemeinde nicht umhin, derartige Beschlüsse zu überdenken und gegebenenfalls abzuändern. Eine Refundierung solcher Gemeindesteuern sei insbesondere dann nicht einsehbar, wenn der Veranstalter eine positive Finanzbilanz der betreffenden Veranstaltung vorweisen könne. GV Franz Bitschnau hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 8. Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß - von der Forstverwaltung des Standes Montafon ein ausführlicher Bericht über durchgeführte Maßnahmen des Standes Montafon im Gemeindegebiet Vandans eingelangt sei. Nachdem dieser Bericht äußerst informativ und umfassend sei, habe er für alle Anwesenden eine Kopie anfertigen lassen. Er bitte um eingehende Auseinandersetzung mit dem gegenständlichen Bericht. Seiner Meinung nach solle die Gemeindevertretung auf das Angebot des Betriebsleiters, je nach Bedarf Begehungen in der Natur bzw. vor Ort vorzunehmen, im kommenden Jahr eingehen und davon Gebrauch machen. -5- - derzeit amtsintern ein Budgetentwurf für das Jahr 1994 erarbeitet werde. Aus dem Entfall der Gewerbesteuer ergebe sich schon jetzt ein nahezu unlösbares Finanzierungsproblem. Nachdem über einen allfälligen finanziellen Ausgleich derzeit noch keine konkreten Vorstellungen vorliegen, erachte er eine Budgetierung in diesem Stadium als sinnlos. Seiner Meinung nach könne ein konkreter Budgetentwurf erst nach Vorliegen dieser neuen Erkenntnisse erarbeitet werden. Vermutlich werde daher eine Beschlußfassung über das Budget 1994 erst im körnenden Jänner möglich sein. Unter Punkt "Anfälliges" ersucht GV Elmar Kasper um Auskunft, inwieweit hinkünftig sogenannte Kleingewerbebetriebe berechtigt seien, Altstoffe bei den neu zu bildenden Recyclinghöfen abzugeben. Der Bürgermeister gibt zu verstehen, daß er die Anfrage derzeit nicht befriedigend beantworten könne. Er werde aber beim Gemeindeverband für Abfall Wirtschaft eine diesbezügliche Anfrage stellen und der Gemeindevertretung hierüber Bericht erstatten. 9. Eingangs seiner Ausführungen weist der Bürgermeister darauf hin, daß nach dem Murenereignis vom 8. August 1993 eine unmittelbare Räumung in der Ill bzw. dem Einmündungsbereich des Vensertobels erforderlich geworden sei. Diese sei vom Wasserbauamt Bregenz auch unverzüglich veranlaßt worden. Zur Freimachung des Gerinnes bis auf Höhe der Böschisstraße seien im Sommer bzw. im Herbst zusätzliche Arbeiten erforderlich gewesen. Alles in allem habe die Beseitigung des angefallenen Materials Kosten in Höhe von S 500.000, -- verursacht. Das Landeswasserbauamt Bregenz ersuche nunmehr mit Schreiben vom 11. August 1993 um Übernahme eines 7.5%igen Interessentenbeitrages durch die Gemeinde Vandans. Die restliche Finanzierung erfolge zu 50% durch den Bund, zu 35% durch das Land und zu weiteren 7.5% durch die Gemeinde St.Anton. In Anlehnung an vorangegangene Beschlüsse genehmigt die Gemeindevertretung sodann die Übernahme eines 7, 5%igen Interessentenbeitrages und die Annahme der vom Landeswasserbauamt in diesem Zusammenhange übermittelten Förderungsbedingungen. GR Wolfgang Violand vertritt seinerseits die Auffassung, daß die Vorarlberger Illwerke AG gemäß Wasserrechtsbescheid vom 27.11.1979 im Zusammenhang mit der Bewilligung des Walgaukraftwerkes eindeutig zur Beseitigung von Auflandungen im Mündungsbereich verpflichtet worden sei, soweit diese auf das reduzierte Geschiebetriebvermögen der Ill zurückgeführt werden können. Daß die Vorarlberger Illwerke AG vorab eine andere Rechtsauffassung vertrete, sei naheliegend. Er plädiere aber jedenfalls für eine juristische Abklärung dieser Streitfrage, zumal für die Gemeinde Vandans eine nicht unbeträchtliche Summe aus diesen ständig wiederkehrenden Ereignissen auf dem Spiel stehe. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: