19960613_GVE014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:59
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1996-06-13
Erscheinungsdatum 1996-06-13
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Inhalt des Dokuments

-1Gemeindeamt Vandans 13. Juni 1996 Niederschrift aufgenommen am 13. Juni 1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 14. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 4. Juni 1996 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Peter Scheider, Siegfried Bitschnau, Manfred Blenke, Gerlinde Linder, Michael Zimmermann, Karin Ganahl, Günter Fritz, Stefan Jochum, Norbert Sartori, Eveline Breuss, Dipl. Ing. Alois Kegele, Josef Maier, Alois Neher, Wilhelm Pummer, sowie die Ersatzleute Reinhard Rützler, Leo Brugger, Rupert Platzer, Roman Zimmermann und Peter Schapler. Entschuldigt: Vbgm. Franz Egele, Josef Tschofen, Wolfgang Violand, Florentin Salzgeber, Gottfried Schapler und Gerhard Flatz Schriftführer: Gem.Bed. Marion Wachter Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der anwesende Ersatzmann Rupert Platzer gem. § 37 GG. durch den Bürgermeister angelobt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um den Punkt 9. zu erweitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. Mai 1996 2. Schwimmbad Vandans: Vergabe einer Generalplanung zur Sanierung 3. Stellungnahme zum Ansinnen der Güterweggenossenschaft Ganeu, auf dem Güterweg ein allgemeines Fahrverbot zu erlassen 4. Radweg Vandans - Abschnitt III: Vergabe der Asphaltierungsarbeiten 5. Entscheidung zum Antrag von Jürgen Atzmüller, Vandans, Daleu 855, um die Bewilligung zur Verlegung von Versorgungsleitungen im Bereich der Wegparzelle Nr. 2246/1 6. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um die Bewilligung zur Verlegung einer Erdleitung auf dem Gst.Nr. 1559 (beim Venser Bild) 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes 8. Berichte und Allfälliges 9. Verkauf von drei Weiderechten an der Alpe Platzis -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. Mai 1996, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Abfassung einstimmig genehmigt. 2. In kurzen Zügen erinnert der Bürgermeister an die Empfehlung des Bauausschusses am 2. April 1996, angesichts des desolaten Bauzustandes möglichst unverzüglich eine Generalsanierung in Angriff zu nehmen und zu diesem Zwecke ein befähigtes Unternehmen mit einer Generalplanung zu betrauen. Diese Empfehlung des Bauausschusses sei dann von der Gemeindevertretung am 18. April 1996 genehmigt worden. Auftragsgemäß habe er in der Folge eine diesbezügliche Ausschreibung erarbeiten und insgesamt 4 Fachunternehmen zukommen lassen. Innerhalb der festgesetzten Abgabefrist (24. Mai 1996) seien dann 3 Angebote eingelangt. Nach einer rechnerischen Überprüfung der eingelangten Angebote ergebe sich folgender Preisspiegel: _________________________________________________________________________ Honorar Fa. Ernst Karl Fa. Pohl & Pflügl BHM-Ingenieure _________________________________________________________________________ Projektsteuerung 0, 7% = 103.600, 0, 57% = 79.040, -- 1, 5% = 222.000, Planung 5, 3% = 784.400, 5, 06% = 698.241, -4, 0% = 592.000, - Bauüberwachung 2, 5% = 370.000, Nebenkosten inkludiert Zwischensumme 1.184.000, Anrechnung Vorpjkt. 65.000, Zwischensumme 1.119.000, 20% MWSt. 223.800, Gesamt 1.342.800, - 3, 0% = siehe Angebot 444.000, - 2, 95% = 407.041, -- im Angebot inkludiert im Angebot 1.332.000, -- 1.184.322, -- 1.332.000, -266.400, -1.598.400, -- 1.184.322, 236.864, 40 1.421.186, 40 Nachdem sich das Angebot der BHM-Ingenieure aus Rankweil als kostengünstigstes darstelle, plädiere er namens der F-Fraktion für eine Vergabe dieses Planungsauftrages an die Billigstbieter. Im Budget für das laufende Jahr habe man einen entsprechenden Ansatz mit S 700.000, bereits berücksichtigt. Mit aller Deutlichkeit wolle er aber bei dieser Gelegenheit deponieren, daß die Vergabe dieses Planungsauftrages noch kein automatischer Auftrag zur endgültigen Sanierung des Freibades darstelle. Diese hänge letztlich wesentlich von den tatsächlichen Kosten, den Finanzierungsmöglichkeiten und der budgetären Situation ab. Aus steuerlichen Gründen werde man aber jedenfalls parallel mit den gegenständlichen Planungsarbeiten eine Ausgliederung des Schwimmbades von der Hoheitsverwaltung und die Gründung einer eigenen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft prüfen lassen. Selbst für den Fall, daß eine Sanierung des Freibades aber nicht unverzüglich in Angriff genommen werden könne, werde man wesentliche Positionen dieses Planungsauftrages (z.B. Planung) verwenden können. Dipl. Ing. Alois Kegele begrüßt die Überlegungen des Bürgermeisters auf Ausgliederung des Schwimmbades und Gründung einer eigenen Gesellschaft. Darüberhinaus regt er an, hinsichtlich der Finanzierung dieser beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen auch mit den Nachbargemeinden Verhandlungen zu führen. Bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen empfehle er jedenfalls die Berücksichtigung von Sonnenkollektoren zur Wärmeaufbereitung. Josef Maier ersucht um Auskunft, in welcher Höhe sich die Kosten der von den BHM- Ingenieuren vorgenommenen Vorprüfung bewegen. -3In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß dieses Vorprojekt Kosten von ca. S 98.000, -- (ohne Mehrwertsteuer) verursacht habe. Ca. 2/3 dieser Kosten bringe das Ingenieurbüro BHM nunmehr im Honorarangebot für die Generalplanung in Abzug. Weiters spricht sich Josef Maier ebenfalls für eine Auftragsvergabe an die Billigstbieter aus. Beim Abschluß des Planungsauftrages ersuche er aber jedenfalls darauf zu achten, daß die Zahlungsbedingungen unmißverständlich festgelegt werden. Dies insbesondere für den Fall, daß eine Sanierung des Freibades nicht ausgeführt wird und lediglich die bis dahin aufgelaufenen Kosten abgerechnet werden müssen. Michael Zimmermann regt im Zuge der Diskussion an, den Auftrag zur Generalplanung möglichst rasch zu erteilen und die Auftragnehmer zur frühestmöglichen Vorlage der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen anzuhalten. Leo Brugger ersucht um Auskunft über den Umfang der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen. Den Ausführungen des Bürgermeisters zufolge werde die beabsichtigte Sanierung eine Auskleidung des Beckens, eine Erneuerung der gesamten Technik, Umbauten am Gebäude sowie eine Neugestaltung des Mutter-KindBereiches beinhalten. Dem folgenden Antrag, die Generalplanung angesichts der vorliegenden Angebote dem Ingenieurbüro BHM, Rankweil, zu übertragen, wird sodann einstimmig zugestimmt. 3. Das von der Güterweggenossenschaft Ganeu am 3. Juni 1996 an die Gemeindevertretung ergangene Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen. Diesem zufolge habe die Vollversammlung der Güterweggenossenschaft am 30. Mai 1996 unter anderem die Erlassung einer Verordnung befürwortet, derzufolge die Benützung des Güterweges mit Fahrzeugen aller Art verboten werden soll. Von diesem Verbot ausgenommen sollen jedoch Radfahrer und Mountainbiker sowie Inhaber eines Berechtigungsscheines sein. Selbstverständlich solle aber jeder in Vandans wohnhafte Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit eingeräumt erhalten, kostenlos einen solchen Berechtigungsschein zum Befahren dieses Güterweges zu lösen, nachdem die Gemeinde Vandans seit jeher die Erhaltungskosten des Güterweges alleinig finanziere. Zuständig für die Erlassung der angestrebten Verordnung sei die Agrarbezirksbehörde in Bregenz. Dem Vernehmen nach könne jedoch dort mit einer positiven Erledigung gerechnet werden, wenn von der Gemeinde Vandans ein solches Ansinnen befürwortet werde. Gerlinde Linder gibt zu verstehen, daß sie sich den vorgebrachten Argumenten durchaus anschließen könne und die Erlassung dieses Fahrverbotes daher befürworte. Mit einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf dem Güterweg Ganeu werde der gesamte Bereich Ganeu/Schandang nicht unwesentlich aufgewertet. Josef Maier schließt sich in seiner Wortmeldung den Ausführungen des Bürgermeisters an. Seit nahezu 10 Jahren bedauere man in der Güterweggenossenschaft das ständig zunehmende Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Staub- und Lärmbelästigungen. Der bisherigen Fahrverbotstafel am Beginn des Güterweges fehle die gesetzliche Grundlage. Mit der Erlassung der vorerwähnten Verordnung schaffe man nunmehr die Rechtsgrundlage dafür und ermögliche den Organen der Straßenaufsicht damit auch eine entsprechende Kontrolle. Auch Rupert Platzer anerkennt die Notwendigkeit zur Erlassung eines solchen Fahrverbotes. Eine unbedingte Voraussetzung für seine Zustimmung müsse jedoch sein, daß allen Vandanser Kraftfahrzeugbesitzern bei Bedarf eine solche Ausnahmegenehmigung kostenlos erteilt werde. Dies müsse selbstverständlich auch für die Zukunft sichergestellt sein. -4- Michael Zimmermann begrüßt in seiner Wortmeldung die Absicht, allen Berechtigten zum Befahren des Güterweges einen schriftlichen Berechtigungsschein auszustellen. Dieser Berechtigungsschein habe gegenüber dem Aufkleber verschiedene Vorteile. Jeder Fahrzeughalter müsse aber unbedingt aufmerksam gemacht werden, daß dieser Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu deponieren sei. Nur so könne die eine oder andere unliebsame Beanstandung vermieden werden. Leo Brugger ersucht um Auskunft, inwieweit diese neue Verordnung die Transporte der Holzbezugsberechtigten auf dem Güterweg tangiere. In seiner Antwort gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß die neue Wegordnung selbstverständlich auch hinkünftig solche Holztransporte gestatte. Abweichend von der bisherigen Praxis habe der Stand Montafon jedoch ein entsprechendes Weggeld an die Güterweggenossenschaft zu leisten. Abschließend erkundigt sich Manfred Blenke, wie restriktive dieses Fahrverbot hinkünftig gehandhabt werde. Unmißverständlich gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß die Erlassung dieses beabsichtigten Fahrverbotes nur dann sinnvoll sei, wenn dieses auch kontrolliert und überwacht werde. Ein Erfolg dieser Verordnung könne nur dann erwartet werden, wenn die Ausgabe von Berechtigungsscheinen äußerst restriktive erfolge und jegliche Ausgabe an Nichtberechtigte unterbleibe. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktor, Aebi usw.) sei kein Berechtigungsschein erforderlich. Das Ansinnen der Güterweggenossenschaft Ganeu, auf dem Güterweg ein „Allgemeines Fahrverbot" mit diesen vorerwähnten Ausnahmen zu erlassen, wird daraufhin einstimmig befürwortet. 4. In kurzen Zügen informiert der Bürgermeister über das nunmehrige Vorliegen einer bescheidmäßigen Landschaftsschutzbewilligung zur Asphaltierung der Radwegabschnitte I, II und Ill des Radwanderweges „Montafon" im Gemeindegebiet Vandans. Damit stehe einer Asphaltierung des Radwegabschnittes Ill nichts mehr im Wege, zumal im laufenden Budget eine Summe von S 150.000, -- für eine solche Asphaltierung berücksichtigt sei und vom Land Vorarlberg bereits eine Zusage zur Gewährung eines 50%igen Kostenbeitrages vorliege. Zur Entscheidung über die Vergabe der gegenständlichen Asphaltierungsarbeiten habe das Gemeindeamt insgesamt 3 Angebote eingeholt. Das Ergebnis dieser vorliegenden Angebote stelle sich wie folgt dar: Fa. Wilhelm & Mayer Fai Hilti & Jehle Fa. Nägele Baustelleneinrichtung Asphaltbelag Zwischensumme Mehrwertsteuer Gesamt Skonto 8.820, -89.460, -98.280, -19.656, -117.936, -2% 8.500, - inkludiert 89.760, -118.800, -98.260, -118.800, -19.652, -23.760, -117.912, -142.560, -2% Angesichts des vorstehenden Ergebnisses sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Auftragsvergabe an die Firma Hilti & Jehle aus. Josef Maier regt abschließend an, mit der Firma Hilti als Auftragnehmerin einen zusätzlichen Skontonachlaß auszuhandeln. -55. Durch Verlesung bringt der Vorsitzende den Anwesenden das Ansuchen des Jürgen Atzmüller vom 26. April 1996 zur Kenntnis. Der Antragsteller erbittet darin die Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung von Strom- und Telefonleitungen in der öffentlichen Wegparzelle, Gst.Nr. 2246/1. Einstimmig genehmigen die Mitglieder der Gemeindevertretung nach kurzer Beratung die Einräumung der beantragten Leitungsrechte und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Mit der Gemeinde Vandans als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist ein entsprechendes Vertragswerk abzuschließen. Die daraus resultierenden Kosten haben zur Gänze die Berechtigten zu tragen. b) Die Verlegung der vorgenannten Versorgungsleitungen hat in einer Tiefe von mindestens 0, 80 m und zwar am Rande der Wegparzelle zu erfolgen. c) Sollte, aus welchen Gründen immer, eine spätere Umlegung dieser Versorgungsleitungen erforderlich werden, hat die Kosten dafür der Berechtigte bzw. seine Rechtsnachfolger zu tragen. d) Allfällige Beschädigungen dieser Leitungen, auch wenn diese aus einer Benützung dieser öffentlichen Wegparzelle resultieren, sind vom Antragsteller auf seine Kosten zu beheben. e) Die öffentliche Wegparzelle ist unverzüglich nach der Verlegung der Versorgungsleitungen instandzusetzen, wobei abweichend vom Urzustand der tangierte Wegbereich mit einer Kiesschüttung zu versehen ist. 6. Den Ausführungen des Vorsitzenden zufolge, beabsichtigt die Pfarre Vandans im Zusammenhang mit der Neueindeckung des Turmes beim „Venser Bild" eine Blitzschutzanlage zu errichten. Zu diesem Zwecke sei in einem Abstand von ca. 1, 50 m zur Kapelle die Verlegung einer Erdleitung erforderlich. Die Verlegung erfolge in einer Tiefe von ca. 0, 50 m. Nachdem sich die Liegenschaft Nr. 1559 im Eigentum der Gemeinde Vandans befinde, ersuche die Pfarre Vandans um eine Genehmigung zur Verlegung dieser Erdleitung. In Anlehnung an die vorangegangene Entscheidung genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig eine antragsgemäße Erledigung und zwar unter nachstehenden Bedingungen: a) Mit der Gemeinde Vandans als Verwalterin des öffentlichen Gutes ist ein entsprechendes Vertragswerk abzuschließen. Die daraus resultierenden Kosten hat zur Gänze die Berechtigte zu tragen. b) Sollte, aus welchen Gründen immer, eine spätere Umlegung dieser Erdleitung erforderlich werden, hat die Kosten dafür die Berechtigte zu tragen. c) Allfällige Beschädigungen dieser Leitung sind von der Antragstellerin auf ihre Kosten zu beheben. d) Die Liegenschaft Nr. 1559 ist unverzüglich nach der Verlegung der Erdleitung dem Urzustand entsprechend instandzusetzen. 7. Nach kurzer Erläuterung des wesentlichsten Gesetzesinhaltes beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. 8. Der Bürgermeister berichtet, daß - der neu eingelangte Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1992 der Vorarlberger Illwerke AG nunmehr für die Gemeinde Vandans einen Anteil von S 5.969.983, - ausweise. Gegenüber dem seinerzeit von der Gemeinde Vandans beeinspruchten -6Gewerbesteuerbescheid ergebe sich für die Gemeinde Vandans damit ein Mehraufkommen von S 1.366.637, --. - die Agrargemeinschaft Vandans in der Vollversammlung am 29. Mai 1996 der von der Gemeinde Vandans beantragten Grundabtretung im Zusammenhang mit der Übernahme und dem Ausbau des Schießstandweges zugestimmt habe. Unter Punkt „Allfälliges" äußert Norbert Sartori seinen Unmut über ständig zunehmende Verunreinigungen bei den Altstoff-Sammelzentren. Diesem Übel könne vermutlich nur mit einer Auflassung aller dezentralen Sammelstellen und der gleichzeitigen Schaffung einer Zentral-Sammelstelle beigekommen werden. In seiner Antwort weist der Bürgermeister auf bereits laufende Grundtauschverhandlungen mit Paul Tagwercher hin. Bei einem positiven Abschluß dieser Verhandlungen stehe der Schaffung einer zentralen Sammelstelle nichts grundsätzliches mehr im Wege. Darüberhinaus ersucht Norbert Sartori um einen entsprechenden Hinweis in den „Amtlichen Mitteilungen" des Gemeindeamtes. Das seit Jahren bestehende Nachtfahrverbot für Mopeds und Motorräder werde immer mehr ignoriert. Aus diesem Grunde erachte er einen neuerlichen Hinweis auf dieses bestehende Nachtfahrverbot für dringend erforderlich. Dem geäußerten Wunsche, so der Bürgermeister in seinen Ausführungen, komme er demnächst in den „Amtlichen Mitteilungen" gerne nach. In diesem Zusammenhange informiert der Bürgermeister, daß er vor wenigen Tagen angesichts zunehmender Beschwerden die Exekutive um verstärkte Radarkontrollen im Gemeindegebiet ersucht habe. Gerlinde Linder ersucht um Auskunft, ob sich im Versteigerungsverfahren betreffend das Wohn- und Geschäftshaus Nr. 43 (ehemaliges Cafe Montafon) eine Änderung ergeben habe. Derzeit könne man beim betreffenden Objekt nämlich ein reges Treiben feststellen. Die auf 18. Juni 1996 anberaumte Versteigerung werde, so der Vorsitzende in seiner Antwort, vermutlich nicht mehr stattfinden. Dem Vernehmen nach habe das gegenständliche Objekt bereits einen neuen Besitzer. Dieser beabsichtige angeblich die Wiedereröffnung des Restaurants ab der kommenden Wintersaison. In seiner Wortmeldung bemängelt Michael Zimmermann das Fehlen offizieller Straßenbezeichnungen im Gemeindegebiet Vandans. Angesichts der regen Bautätigkeit und des starken Bevölkerungszuwachses werde eine Orientierung (z.B. für Lieferanten) immer schwieriger. Nachdem bereits im Frühjahr die Vorlage eines entsprechenden Entwurfes in Aussicht gestellt worden sei, bitte er um eine kurze Auskunft über den Stand der Arbeiten. In kurzen Zügen weist der Bürgermeister auf einen bereits erteilten Planungsauftrag hin. Leider sei das Ergebnis mehrerer Arbeitsgespräche, obwohl dies immer wieder zugesichert worden sei, noch immer nicht vorliegend. Nachdem der Auffassung von Michael Zimmermann aber in jeder Hinsicht zugestimmt werden müsse, werde er unverzüglich die Vorlage dieser längst fälligen Diskussionsgrundlage urgieren. Peter Schapler ersucht um eine Sanierung der öffentlichen Weganlage, Gst.Nr. 2212/2, (Schnapfaweg). Diese weise derzeit starke Beschädigungen auf und mache ein ungehindertes Befahren nahezu unmöglich. Der Bürgermeister sichert eine umgehende Erledigung zu. Wilhelm Pummer bemängelt in seiner Wortmeldung die derzeit noch fehlende Wegverbindung von der Parzelle Schandang nach Matschwitz. Die offizielle Mountainbike-Route ende derzeit in der Parzelle Schandang. Seiner Meinung nach müsse in jeder Hinsicht -7großes Interesse an dieser Verbindung nach Tschagguns bestehen. Außerdem erachte er eine ausreichende Beschilderung der gesamten MountainbikeRoute für unentbehrlich. Nachdem von der Gemeinde Tschagguns nunmehr eine schriftliche Bewilligung zur Benützung der dortigen Weganlagen vorliege, stehe, so die Ausführungen des Vorsitzenden, einem Zusammenschluß dieser Mountainbike-Routen nichts grundsätzliches mehr im Wege. Leider fehle dem Gemeindebauhof derzeit die für einen geringfügigen Wegausbau erforderliche Zeit. Selbstverständlich werde man aber trachten, noch vor der kommenden Sommersaison diesen Verbindungsweg zu schaffen und die dazugehörende Beschilderung vorzunehmen. 9. Vorweg erinnert der Vorsitzende an die Beratungen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. April 1996. Damals habe die Gemeindevertretung unter anderem die Auffassung vertreten, daß über den Verkauf der 3 Weiderechte an der Alpe Platzis erst nach einer Verständigung der Mitglieder bzw. des Alpausschusses, wie dies in den Satzungen vorgesehen ist, entschieden werden solle. Am gestrigen Tage habe nunmehr die Vollversammlung der Agrargemeinschaft Alpe Platzis mehrheitlich entschieden, diese 3 Weiderechte der Gemeinde Vandans nicht zu erwerben. Damit stehe einem Verkauf an die beiden Interessenten Raimund Wachter und Josef Küng nichts mehr im Wege. Nachdem von beiden hauptberuflich tätigen Landwirten gleichlautende Angebote vorliegen, plädiere er der Betriebsgröße entsprechend für den Verkauf von 2 Weiderechten an Raimund Wachter und 1 Weiderecht an Josef Küng. Alois Neher spricht sich seinerseits für einen Verkauf aller 3 Weiderechte an Raimund Wachter aus. Seit Jahren sommere Josef Küng sein gesamtes Vieh auf der Alpe Golm. Außerdem sei, so habe er jedenfalls vernommen, das Angebot von Josef Küng verspätet eingelangt. Zur Information der Anwesenden erläutert der Bürgermeister, daß er Ende Februar alle ortsansäßigen Landwirte vom beabsichtigten Verkauf dieser Weiderechte in Kenntnis gesetzt und zur Abgabe eines schriftlichen Angebotes bis spätestens 15. März 1996 eingeladen habe. Innerhalb dieser Frist sei tatsächlich nur das Angebot von Raimund Wachter eingelangt. Nachdem ein Hinweis, demzufolge verspätet eingelangte Angebote ausgeschieden werden, bewußt unterblieben sei, gebe es seiner Meinung nach auch keinen zwingenden Grund für eine Nichtberücksichtigung des von Josef Küng am 17. April 1996 eingelangten Angebotes. Mit 18 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: Alois Neher und Peter Schapler) schließen sich die Anwesenden der Auffassung des Bürgermeisters an und genehmigen den Verkauf von 2 Weiderechten an der Alpe Platzis an Raimund Wachter und 1 Weiderecht an Josef Küng und zwar im Sinne der eingebrachten Angebote. Alois Neher und Peter Schapler begründen ihre Gegenstimmen mit den vorerwähnten Argumenten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 21.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der