19950223_GVE053

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:58
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1995-02-23
Erscheinungsdatum 1995-02-23
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 13. Februar 1995 Niederschrift aufgenommen am 23. Februar 1995 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 53. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Februar 1995 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Inge Dobler, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Norbert Sartori, GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Alois Neher, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Karin Ganahl, Günter Fritz und Manfred Ganahl Entschuldigt: GR Wolfgang Violand, GV Kurt Greber, GV Manfred Vallaster und GV Elmar Kasper Schriftführer: Gem.Kassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 53. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die zahlreich anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung vom 29. Dezember 1994 2. Änderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 17. November 1994 betreffend die Umwidmung des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 35/3 3. Entscheidung zum Ansuchen der Pfarre Vandans um Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 1994 zu den Stromkosten in der Pfarrkirche 4. Entscheidung zur Installierung eines "Gestaltungsbeirates" und Bestellung dreier Fachleute 5. Entscheidung zur Berufung von Alexander Eschenweck, Vandans, Zwischenbach 649, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 11. Jänner 1995 6. Entscheidung zur Berufung von Robert Neher, 6811 Göfis, Tufers 155, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes vom 12. Dezember 1994 7. Diskussion zum Resolutionsentwurf der SPÖ Schruns betreffend die uneingeschränkte Erhaltung der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule "Gauenstein" 8. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des LandesBezügegesetzes 9. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 1995 gemäß § 73 Gemeindegesetz 10. Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 1995 11. Berichte und Allfälliges -2- Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 52. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. Dezember 1994, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister erinnert, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 17. November 1994 unter anderem einstimmig die Umwidmung von ca. 3000 m2 aus dem Gst.Nr. 35/3 und 620 m2 aus dem Gst.Nr. 44 von Freifläche/ Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Kerngebiet beschlossen habe. Mit Antrag vom 5. Dezember habe das Gemeindeamt diese Beschlüsse der Gemeindevertretung dann dem Amt der Vorarlberger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt. In Erledigung dieser Anträge habe die Raumplanungsstelle beim Amt der Vorarlberger Landesregierung am 10. Jänner 1995 das Gemeindeamt informiert, daß einer antragsgemäßen Umwidmung dieser vorgenannten Teilflächen in Baufläche/Kerngebiet nicht zugestimmt werde. Einer Umwidmung dieser Teilflächen in Baufläche/Wohngebiet bzw. Baufläche/Mischgebiet werde hingegen die Zustimmung erteilt. Daraus resultierend habe die Gemeindevertretung also die seinerzeitigen Beschlüsse entsprechend abzuändern und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung neuerlich zur Genehmigung vorzulegen. Nach kurzer Diskussion genehmigen die Anwesenden einstimmig die Abänderung des seinerzeitigen Gemeindevertretungsbeschlusses und stimmen einer Umwidmung von ca. 3000 m2 aus dem Gst.Nr. 35/3 und 620 m2 aus dem Gst. Nr. 44 von derzeit Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Baufläche/Mischgebiet zu. Vbgm. Franz Egele hat wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 3. Das von der Pfarre eingebrachte Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zu den Stromkosten in der Pfarrkirche wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Ausgaben für das Kalenderjahr 1994 belaufen sich laut Ansuchen auf S 30.146, 87. In Anlehnung an vorangegangene Beschlüsse genehmigt die Gemeindevertretung nach kurzer Diskussion einstimmig einen Kostenbeitrag der Gemeinde in Höhe von 50 %, das sind S 15.073, 44. 4. Eingangs seiner Ausführungen erinnert der Bürgermeister daran, daß die Gemeindevertretung bereits am 22. September 1994 die Zulassung neuer Bauformen im Gemeindegebiet eingehend beraten habe. Schon damals habe er aufgezeigt, daß die Vorstellungen der Antragsteller bzw. der planenden Architekten einerseits und jene der Baubehörde andererseits zunehmend differieren. Diese Problematik habe nach wie vor Gültigkeit. Die Genehmigung und Akzeptanz neuzeitlicher Bauformen stehe nahezu täglich an der Tagesordnung. Er plädiere daher für das Aufgreifen der seinerzeitigen Anregung auf Installierung eines aus drei Fachleuten bestehenden Gestaltungsbeirates. Diesem sollen dann alle gravierenden, also von der bisherigen Norm abweichenden, Bauanträge zur Beurteilung vorgelegt werden. Bauvorhaben, die in Form und Gestaltung im wesentlichen den bisherigen -3- Gepflogenheiten entsprechen, sollen demnach einer derartigen Sonderbeurteilung nicht unterzogen werden. Die Installierung eines solchen Gestaltungsbeirates habe seiner Meinung nach mehrere Vorteile. Zum einen urteile ein unabhängiges Fachgremium über die Verträglichkeit der Bauvorhaben in orts- und landschaftsbildlicher Hinsicht. Zum anderen werde damit verhindert, daß Bauanträge mit neuzeitlichen Bauformen aufgrund laienhafter Beurteilung durch den Bürgermeister, also ohne Hörung einer Fachmeinung, abgewiesen werden. Dem Ergebnis dieses Gestaltungsbeirates müsse folglich bindenden Charakter für die Baubehörde zukommen. Nach zahlreichen Vorgesprächen biete sich nunmehr eine Besetzung eines solchen Gestaltungsbeirates mit nachstehenden Fachleuten an: Dipl.Ing. Josef Fink, Bregenz Dipl.Ing. Oskar Ganahl, Schruns Mag. Paul Köck, Vandans Die Überlegungen des Vorsitzenden betreffend die Installierung eines Gestaltungsbeirates werden in der Folge ausgiebig diskutiert. Während Vertreter der FPÖ- und PAV-Fraktion das Ansinnen befürworten, werden von der ÖVP- und SPÖ-Fraktion Bedenken geäußert. Letztere begründen ihre Bedenken insbesondere damit, daß die Installierung eines solchen Gestaltungsbeirates zum einen mit recht beträchtlichen Kosten für die Gemeinde verbunden sei und daß zum anderen das Ergebnis dieser Beratungen keineswegs mit den Vorstellungen der Gemeinde konform gehen müsse. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Gestaltungsbeirates stehe damit in Frage. Mit 15 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: GR Gottfried Schapler, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler, GV Alois Neher und GV Ernst Stejskal) sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung letztlich aber für die Installierung eines solchen Gestaltungsbeirates aus und bestätigen die vom Bürgermeister vorgeschlagene Besetzung mit den Herren Josef Fink, Oskar Ganahl und Paul Köck auf Widerruf. 5. Zur Information der Gemeindevertretung erläutert der Bürgermeister den gegenständlichen Sachverhalt sowie den bisherigen Verfahrensgang und stellt die Situation wie folgt dar: Am 2. November 1993 habe er festgestellt, daß Herr Alexander Eschenweck auf dem Gst.Nr. 196/4 zur Gemeindestraße, Gst.Nr. 2182, hin eine Böschungsmauer erstellt habe, ohne daß hiefür eine Baubewilligung beantragt worden sei. Mit Bescheid vom 3. November 1993 habe er daraufhin die Einstellung der Bauarbeiten verfügt und die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes für den Fall angedroht, daß nicht innert eines Monats nach Zustellung des Bescheides ein entsprechender Bauantrag eingebracht werde. Mit Antrag vom 15. November 1993, eingelangt am 17. November 1993, habe Herr Alexander Eschenweck daraufhin die nachträgliche baupolizeiliche Bewilligung für diese Böschungsverfestigung beantragt. Über dieses Ansuchen habe am 27. April 1994 und am 14. September 1994 mündliche Verhandlungen an Ort und Stelle stattgefunden. Darüberhinaus habe am 15. November 1994 der verkehrstechnische Amtssachverständige das bereits erstellte Bauvorhaben begutachtet und hierüber ein verkehrstechnisches Gutachten erstattet. -4- Angesichts der Tatsache, daß die öffentliche Gemeindestraße im gegenständlichen Bereich eine Minimalbreite von 3.21 m aufweise einerseits und dem verkehrstechnischen Gutachten des Amtssachverständigen andererseits, habe er mit Bescheid vom 11. Jänner 1995 die beantragte Bewilligung versagt und die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen einer Frist von 3 Monaten verfügt. Gegen diesen Bescheid habe dann der Bauwerber, vertreten durch Dr. Fritz Miller, Rechtsanwalt in Schruns, innert offener Frist Berufung eingebracht. In der Folge übergibt der Bürgermeister den Vorsitz an Vizebürgermeister Franz Egele und verläßt über eigenen Wunsch den Sitzungssaal. Anhand des Bau- und Straßengesetzes erläutert der nunmehrige Vorsitzende, Vizebürgermeister Franz Egele, sodann die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und bringt das verkehrstechnische Gutachten des Amtssachverständigen zur Verlesung. Nach mehreren Debattenbeiträgen sprechen sich die Anwesenden sodann mit 18 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Franz Bitschnau) für eine Abweisung der gegenständlichen Berufung aus und bestätigen den von der 1. Instanz ergangenen Bescheid vollinhaltlich. 6. In Anlehnung an die zuvor praktizierte Handhabung erläutert der Bürgermeister den gegenständlichen Sachverhalt bzw. den bisherigen Verfahrensgang wie folgt: Mit Antrag vom 28. September 1994 habe Frau Elisabeth Neher die Genehmigung zur Unterteilung des Gst.Nr. 1288 in die Gst.Nr. 1288/1, 1288/2 und 1288/3 beantragt. In der Sitzung am 6. Oktober 1994 sei der Gemeindevorstand nach sehr ergiebiger Beratung einhellig zur Auffassung gelangt, daß sowohl die geplante Erschließung, als auch die beabsichtigte Unterteilung der Liegenschaft die Schaffung zweckmäßig gestalteter Baugrundstücke verhindere bzw. wesentlich erschwere. Darüberhinaus werde mit der beabsichtigten Grundteilung die Qualität der Baugrundstücke beeinträchtigt, nachdem diese dann sowohl süd- als auch nordseitig von Zufahrtsstraßen begrenzt werden. Eine sinnvolle und vertretbare Erschließung der gegenständlichen Liegenschaft ergebe sich nach Ansicht der Gemeindevorstandsmitglieder nur bei einer Mitverwendung der bereits bestehenden Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1289/1. Dies setze allerdings voraus, daß die Antragstellerin mit der Eigentümerin der gegenständlichen Zufahrtsstraße ein entsprechendes Übereinkommen treffe. Mit einem geringfügigen Ausbau dieser über das Gst.Nr. 1289/1 verlaufenden Zufahrtsstraße könne dann sowohl die Liegenschaft Nr. 1288 der Antragstellerin als auch die südseitig dieser Zufahrtsstraße befindlichen Objekte ordnungsgemäß erschlossen werden. Aus diesen vorgenannten Überlegungen sei die Bewilligung dann einstimmig versagt worden. Zusammen mit dem Sohn der Antragstellerin, Herr Robert Neher, habe er am 17. Oktober 1994 mit der Eigentümerin der Zufahrtsstraße, Gst.Nr. 1289/ 1, Frau Theresia Schoder, ein Gespräch betreffend die Einräumung eines Zufahrtsrechtes über diese gegenständliche Erschließungsstraße geführt. Trotz seriösen Angeboten des Vertreters der Antragstellerin habe die Eigentümerin der Liegenschaft Nr. 1289/1 jegliche Zustimmung kategorisch abgelehnt und alle Hoffnungen auf eine Lösung im Sinne der Empfehlung des Gemeindevorstandes zerstreut. -5- Gemäß dem Beschluß des Gemeindevorstandes vom 6. Oktober 1994 sei dann mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 die Bewilligung zur Unterteilung des Gst.Nr. 1288 in die Gst.Nr. 1288/1, 1288/2 und 1288/3 gemäß dem Teilungsplan des Dipl.Ing. Peter Bischofberger, GZl. 7920/1994, versagt worden. Als bevollmächtigter Vertreter der Antragstellerin habe Herr Robert Neher am 27. Dezember 1994 beim Gemeindeamt fristgerecht eine Berufung gegen diesen vorgenannten Bescheid eingebracht. Wegen Befangenheit des gesamten Gemeindevorstandes übergibt der Bürgermeister daraufhin den Vorsitz an GV Manfred Blenke. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes verlassen sodann den Sitzungssaal. GV Manfred Blenke bringt in der Folge die schriftlich eingebrachte Berufung vom 27. Dezember 1994 den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis. Anhand einer Plankopie erläutert er weiters die örtliche Situation und wiederholt die vom Gemeindevorstand ins Treffen geführten Überlegungen. Die zur Ablehnung des seinerzeitigen Antrages maßgebenden Überlegungen des Gemeindevorstandes werden in der Folge ergiebig diskutiert und beraten. Mit 11 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: GV Manfred Blenke, GV Gerhard Stampfer, Karin Ganahl, GV Ernst Stejskal und Manfred Ganahl) gelangen die Mitglieder der Gemeindevertretung letztlich zur Auffassung, daß dem Begehren der Antragstellerin aus den bereits erwähnten Überlegungen nicht entsprochen und der Berufung keine Folge gegeben werden könne sowie der erstinstanzliche Bescheid vom 12. Dezember 1994, ZI. 0 - 031/13/1994, bestätigt werde. 7. Den von der SPÖ Schruns, vertreten durch Herrn Willi Walch, am 19. Dezember 1994 eingegangenen Resolutions-Entwurf betreffend die uneingeschränkte Erhaltung der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein bringt der Bürgermeister den Anwesenden durch Verlesung zur Kenntnis. Einstimmig gelangen die Anwesenden nach kurzer Beratung zur Auffassung, daß die gegenständliche Resolution eine Unterstützung durch die Gemeinde Vandans nicht rechtfertige. Aus finanziellen Überlegungen trage sich das Land Vorarlberg mit dem Gedanken, den Betrieb der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule in Gauenstein mit Ende des Schuljahres 1995/96 einzustellen. Angesichts der in der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule in Hohenems noch frei verfügbaren Kapazitäten werde dieses Ansinnen der Vorarlberger Landesregierung als durchaus legitim erachtet. Einvernehmen herrscht letztlich aber auch darüber, daß nach Auflassung der Haushaltungsschule in Gauenstein jedenfalls eine sinnvolle und zweckmäßige Verwendung der dort freiwerdenden Räumlichkeiten für schulische Zwecke angestrebt werden soll. 8. Nach kurzer Erläuterung der wesentlichsten Gesetzesänderungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages keine Volksabstimmung zu verlangen. -6- 9. Anhand einer vom Stand Montafon erarbeiteten Zusammenstellung verdeutlicht der Bürgermeister das durchschnittliche Gewerbesteuer- und Lohnsummensteueraufkommen der letzten fünf Jahre und der sich seit der Auflassung der Gewerbesteuer daraus resultierende finanzielle Verlust für die Gemeinde Vandans. Trotz einem sogenannten Härteausgleich für die Jahre 1994 und 1995 ergebe sich für die Gemeinde Vandans ein absoluter Verlust von 5 Millionen Schilling im Jahre 1994. Angesichts dieser finanziellen Situation beinhalte das Budget für das laufende Jahr 1995 nur unbedingt notwendige Ausgaben. Für allfällige Geschenke weise der Voranschlag 1995 folglich keinen Spielraum auf. Sodann gibt der Bürgermeister zu verstehen, daß zum gegenständlichen Voranschlag bereits eingehende Beratungen im Finanzausschuß und dem Gemeindevorstand stattgefunden haben und daß sämtliche Ansätze unter Berücksichtigung sparsamster und wirtschaftlicher Haushaltsführung erarbeitet worden sind. Vom Gemeindekassier und dem Vorsitzenden werden in weiterer Folge dann die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages erläutert. Nach Beantwortung einiger weniger Fragen genehmigt die Gemeindevertretung sodann einstimmig den Voranschlag für das Jahr 1995 und zwar wie im Anhang ersichtlich. 10. Der vorgelegte Dienstpostenplan für das Jahr 1995 beinhaltet insgesamt 22 Dienstposten (hievon 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte in handwerklicher Verwendung, 1 teilzeitbeschäftigte Angestellte und 1 Freistellung-Bgm.) und wird ebenfalls einstimmig genehmigt. 11. Der Bürgermeister berichtet, daß im vergangenen Winter auf der Landesstraße L 83 mehrfach eine Salzstreuung beobachtet worden sei, obwohl seiner Meinung nach dafür keine Notwendigkeit bestanden habe. In einer Anfrage habe Straßenmeister Franz Neyer daraufhin zum Ausdruck gebracht, daß die Landesstraße 83 tatsächlich nur bei Bedarf, keinesfalls bei einer durchgehenden Schneefahrbahn, gesalzen werde. Nachdem der Splitt fallweise eine starke Verunreinigung aufweise, präsentiere sich dieser in der Konsistenz ähnlich dem Salz. Einhellig vertreten die Mitglieder der Gemeindevertretung abschließend die Auffassung, daß diese Regelung beibehalten werden und dieser Wunsch der Landesstraßenverwaltung alljährlich verdeutlicht werden soll. Unter Punkt "Allfälliges" äußert GV Ernst Stejskal seinen Unmut über zunehmende Verschmutzungen des Gehsteiges durch Pferdemist. Weiters ersucht GV Ernst Stejskal um Auskunft, ob die für das Gemeindegebiet erlassene 40 km/h-Beschränkung nunmehr auch für die sogenannte Böschisstraße Gültigkeit habe. In seiner Antwort verneint der Bürgermeister dies und macht aufmerksam, daß auf der Böschisstraße nach wie vor die seinerzeit verordnete 30 km/h-Beschränkung Gültigkeit habe. -7- In seiner Wortmeldung erkundigt sich GV Gerhard Stampfer, ob der im Voranschlag ausgewiesene Förderungsbeitrag für den Wintersportverein sowohl die Sektion Schi als auch die Sektion Rodel beinhalte. Die Richtigkeit dieser Annahme wird vom Bürgermeister in seiner Antwort bestätigt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Vorsitzende allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 23.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Ausfertigung: Der Vorsitzende: der -8- Seite: 3 Einnahmen Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses Ausgaben _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Namentliche Namentliche Bezeichnung Bezeichnung Voranschlag Voranschlag 1994 in 1000 Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Erfolgsgebarung Vermögensgebarung 1994 1995 1995 1995 1995 S S in 1000 _________________________________________________________________________ ______________________________________________________________ Vermögensgebarung nach Gruppen Vermögensgebarung nach Gruppen 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND VERTRETUNGSKÖRPER UND 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 479 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG ORDNUNG UND SICHERHEIT SICHERHEIT 1 ÖFFENTLICHE 58 913 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT 2027 SPORT UND WISSENSCHAFT 3 KUNST, KULTUR UND UND KULTUS KULTUS 453.000, 00 5.000, 00 6.930.000, 00 315.648, 11 UND 2 UNTERRICHT, 8148 1.983.000, 00 6.930.000, 00 36.200, 00 735.000, 00 3 KUNST, KULTUR 46 43.000, 00 972.000, 00 1068 4 SOZIALE WOHLFAHRT WOHLFAHRT UND WOHNBAUFÖRDERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG 5 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 381.000, 00 81.000, 00 5.154.000, 00 525.000, 00 5214 4 SOZIALE 1288 5609 2342 47 37.000, 00 2.248.000, 00 6 STRASSEN- UND WASSERBAU, WASSERBAU, VERKEHR 2096 VERKEHR 5901 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 1.065.000, 00 30.000, 00 UND 4.778.000, 00 3012000, 00 300 3413 8 DIENSTLEISTUNGEN 20887 8 DIENSTLEISTUNGEN 5 6 STRASSEN- UND 2.303.000, 00 5.120.553, 00 2.000, 00 632.000, 00 3.549.000, 00 20434 BAU, 7 6.240.000, 00 26.789.000, 00 8.116.000, 00 19.079.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 31298 29.096.000, 00 9 FINANZWIRTSCHAFT 3665 3.018.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ 58526 42.233.000, 00 26.941.000, 00 56707 40.257.000, 00 21.851.000, 00 Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten Erlös von 1 Grundvermögen Grundvermögen Erlös von 3 Betriebsrealitäten Betriebsrealitäten Erlös von 450 131 3427 13100 --- Erwerb von --650.000.00 143.939, 70 ----- 1 Erwerb und Bau von 8.995.000, 00 3 17.150.000, 00 Erwerb von 4 Verwaltungsmobilien Verwaltungsmobilien 542 Erlös von 5 Betriebsmobilien Betriebsmobilien 5.000, 00 4 1.653.000, 00 --- Erwerb von 5 85.000, 00 --- 1.000, 00 --21 6 Erlös von Wertpapieren Wertpapieren --und Beteiligungen Rückzahlung 7 gegebene Darlehen Darlehen ----- 1 764 501 6 Erwerb v. und Beteiligungen ----- Gewährung von 146.000, 00 341.000, 00 7 9 Darlehensaufnahme 12225 --17.144.000, 00 8 Schuldentilgung 2734 --2.392.000, 00 _________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einnahmen d. Vermögensg. 16867 --26.941.000, 00 Ausg. d. Vermögensgeb 17029 --21.851.000, 00 Zusammenstellung Zusammenstellung Einn. d. Erfolgsgebarung 41659 42.233.000, 00 --Ausg. d. Erfolgsgebarung 39678 40.257.000, 00 --Einn. d. Vermögensgebarung 16867 26.941.000, 00 --Ausg. d. Vermögensgebarung 17029 21.851.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 58526 69.174.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 56707 62.257.000, 00 Vortrag Gebarungsüberschuß --Vortrag Gebarungsabgang 1819 8.445.000, 00 --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Einn. d. Haushaltsgebarung 58526 69.174.000, 00 --Ausg. d. Haushaltsgebarung 58526 62.108.000, 00 Entnahme aus KassaVermehrung der Kassabeständen (Abgang) --beständen (Überschuß) --_________________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Gesamteinnahmen 58526 70.553.000, 00 --Gesamtausgaben 58526 70.553.000, 00 --=========================================================================