19910411_GVE011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:58
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1991-04-11
Erscheinungsdatum 1991-04-11
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Inhalt des Dokuments

-1- GEMEINDEAMT VANDANS 11.4.1991 Niederschrift aufgenommen am 11. April 1991 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 11. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 2.4.1991 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GV Manfred Blenke, GR Josef Tschofen, GV Peter Scheider, GV Ernst Schoder, GV Gerhard Bitschnau, GV Gerlinde Linder, GV Franz Bitschnau, GR Gottfried Schapler, GV Peter Schapler, GV Manfred Vallaster, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Ernst Stejskal sowie die Ersatzleute Norbert Sartori, Karin Ganahl, Günter Fritz, Fritz Mai er und Rudolf Domig Entschuldigt: GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer, GV Florentin Salzgeber und GV Rudolf Zudrell und Inge Dobler Nicht erschienen: GV Elmar Kasper Schriftführer: Gmd.Sekr. Oskar Vonier Der Vorsitzende eröffnet pünktlich um 20.00 Uhr die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung um die Punkte 9 und 10 zu erweitern, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung vom 7.3.1991 2. Entscheidung zum Ansuchen der Eheleute Ronald und Monika Steber, St. Anton, um Bewilligung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1851/2 3. Entscheidung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege aus der 5. Sitzung vom 8.3. und der 6. Sitzung vom 5.4.1991 4. Beschlußfassung zum Ankauf von 152 m2 aus der Gp. 4 der röm.kath. Pfarrkirche zur Gp. 72/2 der Gemeinde Vandans und weiteren 8 m2 aus den Gpn. 2, 3 und 4, ebenfalls der röm.kath. Pfarrkirche, zur Gp. 2175, öffentliches Gut, Straßen und Wege 5. Neuregelung der Entschädigung für Altpapiersammlungen durch gemeinnützige Vereine im Jahre 1991 6. Beschlußfassung einer Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) 7. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes 8. Berichte und Allfälliges -29. Ergänzungswahl in die Arbeitsausschüsse für Bau, Straßen und Ortsbildpflege, für das Schulwesen und jenen für Wasser und Abwasser infolge des Ausscheidens von Edwin Egele, Agath 904 10. Zustimmung und Genehmigung zur Verlegung von Fernmeldekabeln in 0.80 m Tiefe, Errichtung von 5 Betonverzweigern, Errichtung von 2 Endverschlüssen sowie Errichtung 1 Kabelverzweigers durch das Fernmeldebauamt Feldkirch im öffentlichen Gut, Straßen und Wege, bzw. auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Gemeinde Vandans befinden Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. 2. Das Ansuchen der Eheleute Steber, St.Anton, wird vom Vorsitzenden erläutert. Die Genehmigung erfolgt sodann einstimmig unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung. 3. Anhand der Niederschriften und verschiedener Detail unterlagen bringt der Vorsitzende die Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege vom 8.3. und 5.4.1991 den Anwesenden zur Kenntnis. Alle Empfehlungen des Arbeitsausschusses werden nach ausführlicher Diskussion einstimmig genehmigt. Hinsichtlich der Sanierung der Friedhofsmauer vertritt GV Manfred Vallaster die Auffassung, daß eine möglichst kostengünstige Sanierung angestrebt werden soll. Dies müßte vorallem dann möglich sein, wenn die Putzflächen lediglich ausgebessert und die Mauerabdeckung in RüttelbetonFertigteilen erneuert würde. Vom Bürgermeister wird dazu festgestellt, daß hinsichtlich der Mauerabdeckung noch keinerlei Kostenschätzungen vorliegend seien. Er ersuche deshalb, die Entscheidung über die Art und das Material der Mauerabdeckung dem Gemeindevorstand zu übertragen. Diesem Ersuchen wird einstimmig stattgegeben. 4. Einstimmig genehmigt die Gemeindevertretung den Ankauf der in der Tagesordnung angeführten Teilflächen gemäß Teilungsplan des Dipl. Ing. Peter Bischofberger, Bludenz, vom 7.11.1990, GZl. 7190/90, von der röm. kath. Pfarrkirche. Einhellig wird auch der Kaufpreis für die Teilflächen "1" und "2" mit S 800, -- pro Quadratmeter und der Teilflächen "3" und "4" mit S 120, -- pro Quadratmeter festgesetzt. Es ergibt sich somit ein Gesamtkaufpreis von S 125.280, -- zuzüglich der Vermessungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten. 5. Aufgrund der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes vom 14.3.1991 genehmigt die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig eine Neuregelung bei den Altpapiersammlungen durch gemeinnützige Vereine und zwar wie folgt: -3- 1. Der Verein trifft mit dem Verwerter selbst eine Vereinbarung über die Höhe des zu leistenden Entsorgungspreises. 2. Der Verein leistet den Entsorgungsbeitrag direkt an den Verwerter. 3. Die Gemeinde vergütet dem Verein für das gesammelte Altpapier S 0, 90 per Kilogramm. 4. Aus besonderen Bedarfszuweisungen werden der Gemeinde S 0, 50/kg Altpapier vergütet. Diese Regelung soll vorläufig nur für das Jahr 1991 Gültigkeit haben. GR Wolfgang Violand ist erst um 20.55 Uhr eingetroffen und hat an den Abstimmungen zu Pkt. 1) bis 5) nicht teilgenommen. 6. Der Bürgermeister berichtet, daß mit der Novelle zum Fremdenverkehrsgesetz auch für den Bereich der Gästetaxe zwei wesentliche Änderungen eingetreten sind und daß dieser Umstand zum Anlaß genommen werden soll, für das Gemeindegebiet eine Taxordnung zu erlassen. Der Vorarlberger Gemeindeverband habe dazu eine Musterverordnung vorgelegt. In Kooperation mit dem Tourismusbüro sei von der Verwaltung daher die nachstehende Taxordnung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erarbeitet worden: Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 11. April 1991 beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 1 Vorarlberger Fremdenverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 9/1978, i.d.F., LGBl. Nr. 5/1991, in der Gemeinde Vandans die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuheben. § 1 Einhebung und örtlicher Geltungsbereich Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Vandans eine Gästetaxe ein. § 2 Abgabenschuldner Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabepflicht befreit sind. § 3 Befreiungen (1) Von der Abgabenpflicht sind befreit: a) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres ordentlichen Wohnsitzes aufhalten; b) Patienten in Krankenanstalten; -4- c) Personen, die bei dem im Gemeindegebiet wohnhaften anderen Eheteil oder einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen; d) Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten; (2) Personen, die in einer Wohnung im Sinne des § 6 nächtigen, sind mit Ausnahme des Wohnungsinhabers - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 von der Abgabenpflicht befreit, wenn für den Wohnungsinhaber die Gästetaxe mit einem Pauschalbetrag festgesetzt ist. (3) Die Befreiungsgründe sind vom Abgabenschuldner oder vom Unterkunftgeber auf Verlangen der Gemeinde nachzuweisen. § 4 Höhe der Gästetaxe Die Gästetaxe wird für das gesamte Gemeindegebiet und während des ganzen Jahres mit S 9, -- pro Nächtigung festgesetzt. § 5 Fälligkeit und Entrichtung (1) Die Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag fällig. (2) Der Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht. (3) Die Gästetaxe wird dem Unterkunftgeber von der Gemeinde monatlich vorgeschrieben (jeweils bis 10.d.M. für den Vormonat) und ist bis zum Monatsletzten des Vorschreibungsmonats zur Zahlung fällig. (4) Unterkunftgeber ist, wer als Inhaber einer Gewerbeberechtigung in dem von ihm geführten Gewerbebetrieb, wer sonst in seinen Räumen (Privatzimmer) oder wer gegen Entgelt als Verfügungsberechtigter über ein zum Campieren verwendetes Grundstück Gäste beherbergt. (5) Mangels eines Unterkunftsgebers ist die Gästetaxe bei Fälligkeit vom Abgabenschuldner selbst an die Gemeinde abzuführen. (6) Für die Abrechnung der Gästetaxe sind die von der Gemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. (7) Wird die Gästetaxe mittels Pauschalierung (§ 6) vorgeschrieben, ist sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Pauschalierungsbescheides zur Zahlung fällig. Die Absätze 1 - 6 finden im Falle einer Pauschalierung keine Anwendung. § 6 Pauschalierung (1) Für Abgabepflichtige, die als dinglich Berechtigte, Mieter oder Entleiher eine Wohnung innehaben (Wohnungsinhaber), die nicht ständig der Deckung ihres ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfs dient, insbesondere eine Wohnung, die nur während des Wochenendes, des Urlaubes, der Ferien oder sonst nur zeitweilig benützt wird, kann die -5- Gästetaxe, wenn dies im Interesse der Einfachheit oder Zweckmäßigkeit gelegen ist, auf Antrag oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag festgesetzt werden. (2) Der Pauschalbetrag wird jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres unter Zugrundelegung des Ausmaßes der Gästetaxe gemäß § 4 und der nach den gegebenen Umständen zu erwartenden Anzahl von Nächtigungen von Gästen, soweit auf sie nicht die Befreiungsgründe zutreffen, bemessen. (3) Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von denen der Pauschalierung zugrundegelegten wesentlich ab, wird der Bescheid über die Pauschalierung auf Antrag oder von Amts wegen entsprechend abgeändert. § 7 Abgabenverfahren Sofern in der Taxordnung keine näheren Bestimmungen über die Bemessung und Einhebung der Gästetaxe enthalten sind, finden die Bestimmungen des Abgabenverfahrensgesetzes, LGBl. Nr. 23/1984, i.d.g.F., Anwendung. § 8 Auskunftsrecht der Gäste Die Unterkunftgeber haben ihren Gästen auf Verlangen Einsicht in die Taxordnung zu gewähren. § 9 Übergangsbestimmung Diese Taxordnung tritt am 1. Mai 1991 in Kraft. 7. Der Bürgermeister informiert, daß am 6. März 1991 vom Vorarlberger Landtag eine Änderung des Kindergartengesetzes beschlossen worden sei und bringt die wesentlichsten Änderungen zur Kenntnis. Mit einer Gegenstimme (GV Ernst Stejskal) vertritt die Gemeindevertretung die Ansicht, daß über diesen Beschluß keine Volksabstimmung verlangt werden soll. GV Ernst Stejskal plädiert seinerseits für eine solche Volksabstimmung, zumal dieser Beschluß einige nicht tolerierbare Änderungen enthalte. 8. Der Vorsitzende berichtet, daß - der Landesrat Dr. Guntram Lins mit Schreiben vom 2.4.1991 eine Äußerung des Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Keckeis zur Frage der finanziellen Beziehungen zwischen Land und Gemeinden zurückweise. GR Josef Tschofen kritisiert in diesem Zusammenhang die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Vorenthaltung des Montafoner Wasserzinses durch das Land Vorarlberg. Auch GV Ernst Stejskal vertritt die Auffassung, daß die Förderung des Landes keinesfalls so rosig, wie in der Entgegnung des Landesrates dargestellt, sei. So sei zum Beispiel beim Rettungsgesetz eine nicht unerhebliche Erhöhung der Beiträge eingetreten, welche größtenteils von den Gemeinden getragen werden müsse. -6- - am 3.d.M. eine weitere Besprechung des Organisationskomitees stattgefunden habe. Dabei sei unter anderem eine Information an die Mitglieder ergangen, derzufolge sich der finanzielle Abgang um ca. 0.7 Mio. Schilling erhöhen könnte. Dies insbesondere dann, wenn der Skiclub Montafon zur Übernahme zweier Europacuprennen verpflichtet werde. - am 8.d.M. eine kommissionelle Verhandlung zur Entnahme von rd. 15 18.000 m3 Material aus dem Mustrigilbach stattgefunden habe und daß die hiefür erforderlichen Bewilligungen erteilt worden seien. In Beantwortung einer Anfrage von GV Elmar Kasper in der Sitzung vom 7.3.1991 bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, daß der mit 5.10.1987 datierte Dienstbarkeitsvertrag mit den Eheleuten Kofler hinsichtlich des Spiel- und Erholungsplatzes keine beschlußmäßige Bedeckung habe. Die Unterfertigung sei jedoch von den gewählten Urkundenfertigern der Gemeinde vorgenommen worden. Unter Punkt "Allfälliges" ersucht GV Manfred Vallaster den Vorsitzenden um Überprüfung der Parkplatzsituation beim Wohnhausneubau der Fam. Pixner, Untervens 814. Vom Bürgermeister wird eine Überprüfung im Sinne der Garagenverordnung, LGBl. Nr. 31/1976, zugesagt. In einer weiteren Wortmeldung regt GV Manfred Vallaster die Anschaffung zusätzlicher Spielgeräte im Schwimmbad an. Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Arbeitsausschusses für Bau, Straßen und Ortsbildpflege um entsprechende Beratung. In einer weiteren Anfrage urgiert GV Ernst Stejskal zum wiederholten Male die Neuvermessung von Grenzpunkten, die im Zuge der Kanalbauarbeiten entfernt worden sind. GR Josef Tschofen verspricht dazu eine Intervention beim Vermessungsbüro Bischofberger. Letztlich ersucht GV Manfred Vallaster um Auskunft, bis wann mit einer ersten Sitzung des Arbeitsausschusses für Kultur und Veranstaltungen zu rechnen ist bzw. bis wann der Festausschuß "Partnerschaft Heitersheim" tätig wird. Die Ausschußvorsitzende Gerlinde Linder beantwortet die Anfrage mit dem Hinweis, daß am 18.d.M. voraussichtlich eine erste Arbeitsausschußsitzung stattfinden werde. Bei dieser werde man gemeinsam hinkünftige Aktivitäten beraten. Bgm. Burkhard Wachter weist seinerseits daraufhin, daß ein Aktivwerden des Festausschusses "Partnerschaft Heitersheim" bislang am Nichtmelden eines Vertreters der PAV-Fraktion gescheitert ist. Er werde daher GV Elmar Kasper letztmalig ersuchen, einen Vertreter in diesen Festausschuß zu nominieren. 9. Das von Herrn Edwin Egele am heutigen Tage dem Vorsitzenden übergebene Rücktrittsschreiben wird durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. In diesem teilt Herr Egele mit, daß er aus beruflichen Gründen aus dem Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege, aus dem Arbeitsausschuß für das Schulwesen und dem Arbeitsausschuß für Wasser und Abwasser ausscheiden wolle. Namens der ÖVP-Fraktion nominiert GV Manfred Vallaster daraufhin folgende Personen: -7- Arbeitsausschuß für Bau, Straßen und Ortsbildpflege: Alois Neher, Ersatzmann: Dipl. Ing. Alois Kegele Arbeitsausschuß für Schulwesen: GV Manfred Vallaster als Ersatzmann Arbeitsausschuß für Wasser und Abwasser: Dipl. Ing. Alois Kegele, Ersatzmann: Richard Schoder, HNr. 745 Diese Ergänzungswahlen werden von der Gemeindevertretung sodann einstimmig genehmigt. 10. Anhand der Planunterlagen informiert der Bürgermeister die Anwesenden vom Vorhaben der Post- und Telegraphenverwaltung, im Ortsgebiet von Vandans im laufenden Jahre rund 15 km Fernmeldekabel neu zu verlegen. Mit diesen Verkabelungen tangiere man größtenteils Grundstücke der Gemeinde Vandans bzw. des öffentlichen Gutes, Straßen und Wege. Neben der Kabel Verlegung sei auf den vorgenannten Grundstücken auch die Errichtung 2 Endverschlüsse, die Errichtung 1 Kabelverzweigers und die Errichtung von 5 Betonverzweigern beabsichtigt. Nach kurzer Diskussion genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Durchführung der vorgenannten Arbeiten und die damit verbundene Inanspruchnahme von Grundstücken der Gemeinde bzw. des öffentlichen Gutes. Die Bauarbeiten sollen, so der Bürgermeister weiter, am 22. April 1991 begonnen und bis Mitte Oktober 1991 abgeschlossen werden. Als ausführendes Unternehmen sei die Fa. Hittaler aus Innsbruck tätig. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 22.00 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende