19500828_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 18:57
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1950-08-28
Erscheinungsdatum 1950-08-28
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Inhalt des Dokuments

-1Vandans, den 5.9.1950 NIEDERSCHRIFT über die SITZUNG DES GEMEINDEAUSSCHUSSES am Montag den 28.8.1950 um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes in Vandans Anwesend waren die Herren: Maier Wilhelm Bürgermeister Egele Josef 2.Gemeinderat Schapler Christian 1.Gemeinderat Schoder Josef Gemeindevertreter Schoder Ferdinand Gemeindevertreter Maier Viktor Gemeindevertreter Wachter Ludwig Gemeindevertreter Maier Bernhard Gemeindevertreter Pfeifer Josef Gemeindevertreter Dalla-Brida Alf. Gemeindevertr. Abwesend waren die Herren: Wachter Meinrad Gemeindevertreter u. Kasper Ernst Gemeindevertreter VORSITZENDER Herr Maier Wilhelm, Bürgermeister TAGESORDNUNG 1.) Beratung über die Errichtung eines Schulbades mit einem Kostenvoranschlag v. S 10, 834.20 2.) Beschlussfassung über die Gemeindebrandschutzordnung: 3.) Genehmigung des Stellenplanes für Gemeindebedienstete: 4.) Ansuchen des Anderer Karl Vandans 95 um Ankauf v.140 m2 Gemd.Grund aus der Gp.Nr.110/2 (beim abgebrannten Stall des Maier Baptist) 5.) Ansuchen des Gapp Emil Vandans 82, um Ankauf des der Gemeinde gehörigen Brenngeschirres (aus dem Nachlass des Fr. Jos. Wolf) 6.) Abschluss eines Hebammenvertrages: 7.) Beschlussfassung über die Vergebung des Strassenbaues nach Vens: 8.) Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Zur Tagesordnung 1.) Über die Errichtung eines Schulbades ergab die schriftliche Abstimmung aus Gründen einer Voranschlagsüberschreitung im heurigen Jahr, 1 Jastimme, 1 leer, 1 vertagt und 7 Neinstimmen, nachdem noch eine größere Ausgabenpost für verschiedene Schulklassenmobilien-Anschaffungen zu erwarten ist. 2.) Es wurde beschlossen eine Gemeindebrandschutzordnung für die Gemeinde Vandans zu erlassen und in ortsüblicherweise zu verlautbaren. Weiters wurde auf Grund des Gesetzes über das Feuerpolizeiwesen im Lande Vorarlberg (Feuerpolizeiordnung) LGBl. Nr.16/49 wird für -2- dir Brandverhütung und Brandbekämpfung eine "Feuerwehrdienstersatzsteuer" eingeführt. Diese beträgt für alle in der Gemeinde Vandans ständig wohnhaften Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren, die im Sinne des Eingangs erwähnten Gesetzes zur Dienstleistung in der Feuerwehr verpflichtet sind, einheitlich jährl. S 15.-Sie wird am 1.Juli jeden Jahres fällig und ist auch bei einer Aufenthaltsänderung im Gesamtbetrage an jene Gemeinde zu leisten in welcher der ordentliche Aufenthalt am 1.Juli begründet war. Die Feuerwehrdienstersatzsteuer ist eine Bringsteuer, wird durch das Gemeindeamt vorgeschrieben und ist bei der Gemeindekassa einzuzahlen. Von der Feuerwehrdienstersatzsteuer sind befreit: a) alle aktiven oder dienstverpflichteten Feuerwehrmänner der Orts-u. Betriebsfeuerwehren. b) wer in einer oder mehren Feuerwehren insgesamt mindestens 20 Jahre Dienst geleistet hat, c) wer zu einem Haushalte gehört, in welchem die Hälfte der dienstverpflichteten Männer entweder in der Ortsfeuerwehr Dienst leisten oder die Feuerwehrdienstersatzsteuer entrichten d) Personen die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen dazu nicht fähig sind, worüber über Verlangen ein ärztliches Gutachten beizubringen ist e) Personen die im Heeresdienst, öffentlichen Sicherheitsdienst, Gesundheits- oder Seelsorgedienst tätig sind f) schliesslich kann Steuerbefreiung ganz oder teilweise auch jenen gewährt werden, die sich nachweisbar in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. 3.)Der Stellenplan für die Gemeindebediensteten wurde nach dem vorgelegten Vorschlag einstimmig genehmigt. 4.) Dem Grundankaufsgesuch des Auderer Karl Vandans 95 im Ausmasse v.140 m2 zum Preise v. S 2.- pro qm aus der Gp.Nr.110/2 wurde insoferne entsprochen, dass Auderer zuerst eine Bescheinigung der Anstösser beizubringen hat, dass diese mit dem Verkauf einverstanden sind, folglich der Verkauf erst dann seine Zustimmung erfährt. Maier Viktor und Dalla-Brida Alfons wurden beauftragt, den Platz auszumessen u. abzustecken. 5.) Dem Gesuchsteller Gapp Emil Vandans 82 um die käufliche Überlassung des Brenngeschirres wurde entsprochen uzw. zum Altkupferpreis v. S 3.-pro kg. 6.) Auftrags der Gemeindeaufsichtsbehörde wurde der Hebammenvertrag nach den landesgesetzlichen Bestimmungen LGBl. Nr.44 u.49 beschlossen. Weiters wurde beschlossen, dass sich weibliche Personen, die sich für den Hebammenberuf interessieren, sich beim gefertigten Gemeindeamte in den kommenden acht Tagen melden können und die obenerwähnte Bewerbung durch -3- ortsübliche Verlautbarung bekanntzumachen ist. 7.) Nach gründlicher Einsichtnahme in die eingelangten 6 Offerte betreffend des Strassenbaues nach Vens und einer bestimmten Abklärung bei einem Anbotsteller wurde schliesslich beschlossen, den Strassenerweiterungsbau der Hoch-und Tiefbauunternehmung, der Fa. Ing. Karl Jäger in Schruns des Ausführungsauftrag zu erteilen. 8.) Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde genehmigt. Gegen diese Beschlüsse der Gemeindevertretung steht die Berufung offen, die binnen zwei Wochen nach deren Verlautbarung beim gefertigten Gemeindeamte einzubringen wäre. [Unterschrift:] 1. Gemeinderat: Chr. Schapler Angeschlagen: am 6.9.1950 Abgenommen: am............ 2. Gemeinderat Egele Bürgermeister Maier